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Klärwerk Erfurt-Kühnhausen - Ersatzneubau der Nachklärbecken 1 bis 4

Auf dem Klärwerk Erfurt-Kühnhausen ist der Ersatzneubau der Nachklärbecken 1 bis 4 geplant. Der Ersatzneubau der Becken erfolgt nacheinander jeweils an gleicher Stelle der bisherigen vier Nachklärbecken mit leicht veränderter Beckengeometrie. Die Becken werden jeweils zentrisch auf die alten, abzubrechenden Nachklärbecken angeordnet. Dabei werden vorhandene Leitungstrassen für Belebtschlamm, Elektroversorgung, Rücklaufschlamm und Schwimmschlamm weiter genutzt und die alten Leitungen durch neue ersetzt. Eine jeweils neue Räumerbrücke kommt zum Einsatz.

Prozesswassernachbehandlungsanlage zur Produktion von löslichem Kaffee

Bei der Herstellung von löslichem Kaffee fallen große Mengen Prozesswasser an, das schwer biologisch abbaubare Stoffe enthält. Dieses Wasser wird als Abwasser in das öffentliche Abwassersystem eingeleitet und durch die kommunale Kläranlage behandelt. Allerdings können die schwer abbaubaren Stoffe auf Grund ihrer Zusammensetzung dort nicht vollständig abgebaut werden. Mit dem Vorhaben ist eine Prozesswassernachbehandlungsanlage für hochkonzentrierte Prozesswässer aus der Produktion errichtet worden. Das vormals unbehandelte Wasser wird darin in mehreren Prozessschritten vorkonditioniert und über eine speziell konfigurierte Membranbiologie geführt. Eine hohe Belebtschlammkonzentration wird mit einem hohen Befüllstand der Behälter kombiniert, in welche Luftsauerstoff effizient und mit geringem Energiebedarf eingetragen werden kann. Der Belebtschlamm wird einem Membranfiltrationsprozess zugeführt. Das gereinigte Prozesswasser wird anschließend in das Abwassersystem eingeleitet. Mit diesem Verfahren konnte die CSB-Konzentration der Prozesswässer von über 10.000 mg/l vor dem Vorhaben auf ca. 2.500 mg/l gesenkt werden. Zielsetzung waren 2.000 mg/l. Im Vergleich zu einem konventionellen Verfahren wird das Abfallaufkommen verringert und Energie eingespart. Damit einher gehen CO2-Minderungen von rund 10.500 Tonnen jährlich. Das innovative Verfahren ist übertragbar auf andere Unternehmen der Kaffeebranche. Quelle: Forschungsbericht

Verfahrenskombination der Membranbelebungstechnik mit der anaeroben Schlammstabilisierung

Der Erftverband betreibt seit 2004 die Membranbelebungsanlage (MBA) in Kaarst-Nordkanal für das Abwasser von rund 80.000 Einwohnern. Die Nachrüstung der MBA mit einer anaeroben Schlammbehandlung anstelle der bisherigen simultan-aeroben Schlammstabilisierung hat den Energieverbrauch auf das Niveau herkömmlicher Kläranlagen gesenkt, ohne die hohe Reinigungsleistung der MBA zu beeinträchtigen. Dazu wurden von April 2016 bis März 2019 ein Vorklärbecken, eine Schlammfaulung, eine BHKW-Anlage und eine Deammonifikation errichtet. Nach Inbetriebnahme betrug der jährliche Stromverbrauch 3.173 MWh/a und sank damit von 69 kWh je Einwohner im Jahre 2008 auf 39,7 kWh je Einwohner im Jahr 2019. Der Anteil der Eigenstromproduktion betrug 34%. Der anfallende Klärschlamm ist sehr gut entwässerbar. Aus dem Vorhaben lassen sich Hinweise und Empfehlungen zur Ertüchtigung kommunaler Kläranlagen, insbesondere kommunaler Membranbelebungsanlagen ableiten. Die Konzentration an Belebtschlamm in MBA kann abhängig von den klärtechnischen Anforderungen zwischen < 5 und 12 gTS/l variiert werden. Niedrige TS-Gehalten senken den Energiebedarf der biologischen Reinigung überproportional und verbessern die Prozessbedingungen für die Filtration. Die Lebensdauer der Membranfilter beträgt mittlerweile mehr als 17 Jahre. Quelle: Forschungsbericht

Biodegradability and transformation of human pharmaceutical active ingredients in environmentally relevant test systems

Human pharmaceutical active ingredients that are orally or parenterally administered may be metabolised in the body and after excretion may be further transformed in the receiving environmental compartments. The optimal outcome from an environmental point of view-complete mineralisation-is rarely observed. Small molecule pharmaceuticals are commonly not readily biodegradable according to Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) 301 tests. However, primary transformation is often observed. To gain information on the transformation of active ingredients in the environment, long-term studies like transformation in aquatic water/sediment systems according to OECD guideline 308 are required for the environmental risk assessment for human active pharmaceutical ingredients. Studies received until mid 2010 as part of the dossiers for marketing authorisation applications were evaluated concerning transformation products. The evaluation revealed that in 70 % of the studies, at least one transformation product (TP) is formed above 10 % of the originally applied dose, but in only 26 % of the studies are all TP identified. The evaluation also revealed that some TP of pharmaceutical active ingredients show a considerably longer DT50 compared to the parent compound. An example is the TP (val)sartan acid that is formed from an antihypertensive compound.<BR>Quelle: http://link.springer.com

Legionellen in Abwasser und Oberflächenwasser - Empfehlung zur Probenahme und zum Nachweis

Zur Harmonisierung der kulturellen Legionellenanalytik in Abwasser und Oberflächenwasser werden seitens des LANUV nachfolgende Empfehlungen gegeben. Diese dienen dem Ziel einer einheitlichen Probenahme, Analytik, Auswertung und Ergebnisangabe. In den Anwendungsbereich der Empfehlung fallen dabei sämtliche Abwässer bzw. wässrige Proben aus dem Bereich Abwasserableitung und Abwasserbehandlung – sowohl Proben von Indirekteinleitern, Kläranlagenzulauf oder Belebtschlämme, als auch gereinigtes Abwasser vom Kläranlagenablauf oder Abflutungen aus Kühlwasserkreisläufen – sowie Oberflächenwasser.

Hochwasser-Information 13/2002

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 534/02 Magdeburg, den 26. August 2002 Hochwasser-Information 13/2002 Aktuelle Informationen der Landesregierung zur Hochwasser-Situation in Sachsen-Anhalt Aktuelle Lage und Pegelstände In Sachsen-Anhalt sinken die Elbepegel weiter kontinuierlich. Die Lage hat sich jetzt so weit stabilisiert, dass der Katastrophenalarm für die Stadt Magdeburg und den Landkreis Köthen aufgehoben worden ist. Außerdem gilt die Hochwasserwarnstufe 4 nur noch für die Elbepegel Torgau, Tangermünde und Wittenberge sowie für den Gesamtbereich der Mulde. Das Pretziener Wehr ist inzwischen komplett geschlossen. Diese Maßnahme wird die Wasserstände im Elbe-Umflutkanal ab morgen zusätzlich spürbar entlasten. Derzeit fließt eine Wassermenge von über 70m3/s aus dem Polder Gübs in den Umflutkanal zurück. Aktuell bestehen folgende Wasserstände (12.00 Uhr-Werte in m): Elbe bei Wittenberg 5,01 Elbe bei Dessau 5,13 Elbe bei Aken 5,24 Elbe bei Barby 5,07 Elbe bei Magdeburg 4,52 Elbe bei Niegripp 7,23 Elbe bei Tangermünde 6,10 Elbe bei Wittenberge 6,21 Schifffahrt auf der Elbe teilweise wieder möglich Nach Information des Wasser- und Schifffahrtsamtes ist die Elbe bei Magdeburg wieder für den Schiffsverkehr freigegeben. Dies betrifft neben dem Hafen auch die Schleuse Rothensee und das Schiffshebewerk sowie die Verbindungsstrecke zwischen dem Mittellandkanal und dem Elbe-Havel-Kanal ("Elbstrecke 6"). Ab Dienstag kann mit einer Freigabe der Elbe bis Schönebeck gerechnet werden. Startschuss zum Wiederaufbau der Straßenverkehrsinfrastruktur Mit dem Rückgang des Hochwassers laufen in Sachsen-Anhalt die Arbeiten zum Wiederaufbau der teilweise stark beschädigten Verkehrsinfrastruktur an. "Besonders für kleinere Orte ist es wichtig, dass sie schnell wieder erreichbar sind", sagte Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre im Zusammenhang mit einer ersten Straßenbaumaßnahme an der L136 , mit der heute in der Ortslage Raguhn (Landkreis Bitterfeld) begonnen worden ist. Neben der Erreichbarkeit aller Orte über den Straßenweg sieht das vom Bauministerium vorgestellte Aufbauprogramm vor, die Befahrbarkeit der wichtigsten Bundesstraßen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgang des Hochwassers zu gewährleisten. Parallel dazu soll die Verfügbarkeit der Landes- und Kreisstraßen hergestellt und mit der Sanierung beschädigter Brücken begonnen werden. Bislang werden die Schäden am Straßennetz des Landes mit rund 55 Millionen Euro veranschlagt. Eine abschließende Aussage ist erst nach dem Rückgang des Hochwassers möglich. In einer ersten Schätzung rechnet Daehre für die Instandsetzung und Sanierung der gesamten Verkehrsinfrastruktur im Land mit einem Finanzbedarf von einer bis 1,5 Milliarden Euro. Probleme bei Kläranlagen Kläranlage Raguhn Die Anlage soll bald wieder in Betrieb gehen. Dazu muss Belebtschlamm von einer anderen Kläranlage besorgt werden. Die Pumpwerke wurden provisorisch zum Laufen gebracht. Die Schalttechnik ist weitestgehend ausgefallen, so dass viele Vorgänge manuell gesteuert werden müssen. Der hohe ölanteil im Abwasser ist problematisch. Kläranlage Havelberg Die Anlage selbst ist nicht betroffen. Allerdings ist ein Pumpwerk mit einem Einzugsbereich von ca. 3000 Einwohnerwerten ausgefallen. Zur Wiederinbetriebnahme muss der Pegel noch mindestens 15 cm absinken. Kläranlage Klöden Die Kläranlage läuft noch über das Notaggregat. Die Pumpwerke werden bereits wieder mit Strom aus dem Netz versorgt. Einige Gemeinden (ca. 1000 EW) können zur Zeit noch nicht wieder über die Pumpstationen entsorgt werden, weil die Pumpschächte geflutet wurden. Zum Teil wird mobil entsorgt, so dass die Toilettenbenutzung möglich ist. Umgang mit Verunreinigungen durch ausgelaufenes Heizöl Wasser aus Kellern und Gebäuden kann ohne weitere Maßnahmen ins Freie, vorzugsweise in einen Kanaleinlauf gepumpt werden, wenn auf der Wasseroberfläche kein öl bzw. keine ölschlieren erkennbar sind. Ist öl erkennbar, sollte das Wasser von der Feuerwehr oder einem entsprechenden Fachbetrieb über einen ölabscheider abgepumpt werden. Die untere Wasserbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) muss informiert werden. In überflutete Räume sollten in keinem Fall ölbindemittel eingestreut werden, da diese das Abpumpen erschweren und zu Schäden an Pumpen führen können. ölverunreinigungen im Gebäude können beispielsweise durch den Einsatz von Emulgatoren oder speziellen Reinigungsmitteln beseitigt werden. Die Rückstände sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Um zukünftig Hochwasserschäden an Heizöltankanlagen zu vermeiden, sollte im Rahmen der Sanierung ein hochwassersicheres Tanksystem installiert werden. Zylindrische Stahltanks oder geschweißte Kellertanks können entsprechend nachgerüstet werden. Gering mit Heizöl verunreinigter Schlamm und Boden kann an Ort und Stelle verbleiben. Derartige Kontaminationen werden durch biologische Abbauprozesse - unterstützt durch Bodenbearbeitungsmaßnahmen - in kurzen Zeiträumen abgebaut. Die betroffenen Flächen sollten 10 bis15 cm tief umgegraben und anschließend sechs bis acht Wochen nicht mit Obst oder Gemüse bestellt werden. Bei stark verunreinigten Flächen ist die untere Bodenschutzbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt) zu informieren, die entscheidet, ob der Boden abgetragen und entsorgt werden muss. In diesem Fall ist dieser durch den Betroffenen abzutragen und dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Abtransport bereitzustellen (Grundlage: Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zur Beseitigung von Hochwasserschäden). Termine Bundeskanzler Gerhard Schröder kommt heute, Montag, 26. August 2002 , zu einem Arbeitsgespräch mit der Landesregierung von Sachsen-Anhalt nach Magdeburg. Seitens des Landes sind vertreten: Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer , Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke, Innenminister Klaus Jeziorsky, Bau- und Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre, Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué, Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Horst Rehberger sowie der Chef der Staatskanzlei und Leiter des interministeriellen Hochwasserarbeitsstabes, Staatsminister Rainer Robra. Aus den Hochwasserregionen nehmen die Landräte aus Wittenberg, Jerichower Land, Anhalt-Zerbst und Bitterfeld, der Oberbürgermeister von Dessau und die Regierungspräsidenten aus Dessau und Magdeburg teil. Die Bundesregierung ist neben Bundeskanzler Schröder durch Baustaatssekretär Ralf Nagel, den Ost-Beauftragten Staatsminister Rolf Schwanitz, Wirtschaftsstaatssekretär Alfred Tacke sowie Innenstaatssekretärin und Leiterin des "Hochwasserstabes", Brigitte Zypries, vertreten. Das Gespräch findet von ca 16.30 bis 18.30 Uhr im Palais am Fürstenwall, Hegelstraße 42, Magdeburg , statt. Ab ca. 18.30 Uhr ist eine Pressebegegnung im Foyer des Palais vorgesehen. Staatsminister Rainer Robra wird in dieser Woche als Leiter des von der Landesregierung eingesetzten Arbeitsstabes "Schadensfeststellung und Schadensbeseitigung in den vom Hochwasser betroffenen Regionen" die am stärksten betroffenen Landkreise und Städte besuchen. Geplant sind Arbeitsgespräche in den Landkreisen Jerichower Land, Anhalt-Zerbst, Wittenberg und Bitterfeld sowie in der Stadt Dessau. Das Landeskabinett wird sich am Dienstag (27.8.), 10.00 Uhr, mit den Folgen der Flut, insbesondere mit Fragen der Soforthilfe für geschädigte Betriebe befassen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Informationen zur chemischen Verbindung: Bisphenol A

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Bisphenol A. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Aggregatzustand: fest. Farbe: farblos. Inhalt des Regelwerks: Die REACH-Verordnung (zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) sieht einen umfassenden Rechtsrahmen für die Herstellung und Verwendung chemischer Stoffe in Europa vor.. Es gelten folgende Umweltgefahren: Sonstige Umweltgefahren: Wirkt atmungshemmend auf Belebtschlamm.

Informationen zur chemischen Verbindung: Anilin

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Anilin. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Aggregatzustand: flüssig. Stoffbeschaffenheit: wasserähnlich. Farbe: farblos - braun. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen.. Es gelten folgende Umweltgefahren: Verhalten / Gefahr Wasser: Sehr giftig für Wasserorganismen. Sonstige Umweltgefahren: Sehr giftig für Wasserorganismen. Wirkt atmungshemmend auf Belebtschlamm.

Informationen zur chemischen Verbindung: Trizinkbis(orthophosphat)

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Trizinkbis(orthophosphat). Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Aggregatzustand: fest. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen.. Es gelten folgende Umweltgefahren: Verhalten / Gefahr Wasser: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sonstige Umweltgefahren: Wirkt atmungshemmend auf Belebtschlamm. Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Anreicherung in Organismen möglich. Schädlich/ giftig für Pflanzen und/ oder Tiere. Kann zur Eutrophierung von Gewässern beitragen.

Informationen zur chemischen Verbindung: Zinkbis(diethyldithiocarbamat

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Zinkbis(diethyldithiocarbamat. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Aggregatzustand: fest. Stoffbeschaffenheit: Pulver. Farbe: weiß. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen.. Es gelten folgende Umweltgefahren: Verhalten / Gefahr Wasser: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sonstige Umweltgefahren: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Wirkt atmungshemmend auf Belebtschlamm.

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