Dieser Datensatz stellt Inhalte zum Thema "Bewirtschaftungsgebiete / Schutzgebiete / geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten" aus folgenden Quelldatensätzen im INSPIRE Zielmodell dar: - Verbandsgrenzen Wasser- und Bodenverbände Hamburg - Ausgleichsflächen gemäß Bundesnaturschutzgesetz (Kompensationsverzeichnis) - Internet - Lärmschutzbereich Flughafen Hamburg - Bauschutzbereich § 12 LuftVG Hamburg - Hafengebietsgrenzen Hamburg
Die Betriebliche Umweltberichterstattung im Land Brandenburg besteht aus vier Modulen (Stammdatenverwaltung, Berichtspflichten => Pollutant Release and Transfer Register (PRTR) (jährlich), Emissionserklärungsverordnung (alle vier Jahre), Verordnung über Großfeuerungsanlagen (jährlich)). Das System ist offen für die Anbindung weiterer Berichtspflichten.
This paper investigates synergies and challenges for companies to use information collected to meet their environmental regulatory obligations for the purposes of reporting under the new European Sustainability Reporting Standards (ESRS). It presents the results of two cases studies from the German manufacturing industry. The case studies find that processes in place and data collected because of existing legal requirements can in part be leveraged for sustainability reporting. Environmental management systems and former sustainability reports also facilitate data collection for ESRS reporting. However, the extent to which information can be used is topic-dependent. In the case studies gaps remain, for example, regarding biodiversity and microplastics and value chain information. Veröffentlicht in Texte | 166/2024.
The Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) will require large companies to create transparency about their environmental and social impacts, including those in the supply chain. New laws on corporate supply chain due diligence, such as the German Supply Chain Act (LkSG) or the planned European Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), oblige companies to address environmental damage and human rights violations in their supply chains and report on the outcome. In the context of the current debate on easing reporting burdens for companies, this factsheet examines the compatibility of the environmental reporting requirements from the CSRD with those of selected due diligence laws to identify synergies and gaps. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Zu den Aufgaben des Umweltbundesamtes ( UBA ) zählt die Information der Öffentlichkeit über Umweltbelastungen, den Umweltzustand sowie über politische Ziele und Zusammenhänge der Umweltpolitik. Dabei gilt es, psychologische Erkenntnisse über Prozesse der kognitiven Informationsverarbeitung sowie der Determinanten umweltbezogenen Handelns zu beachten. In diesem Forschungsprojekt wurden theoretische, empirische sowie handlungspraktische Ansätze miteinander verbunden mit dem Ziel, eine überzeugende Umweltberichterstattung durch das UBA zu unterstützen. Veröffentlicht in Texte | 32/2024.
Dass der Klimawandel längst in Baden-Württemberg angekommen ist, wissen wir alle. Aber welche Stoffe tragen zum Klimawandel bei und woher stammen sie? Welche Folgen hat der Klimawandel für Baden-Württemberg und vor allem: Wie können wir uns an die veränderten klimatischen Bedingungen anpassen? Die Umweltdaten 2024 geben Antworten auf viele Fragen rund um Natur und Umwelt. Erstmalig als Online-Bericht konzipiert, wenden sich die „Umweltdaten“ bewusst an ein breites Publikum. In kurzen, verständlichen Texten werden Daten und Messergebnisse fachlich eingeordnet, interpretiert und anhand interaktiver Grafiken und Karten anschaulich dargestellt. Seit mehr als einem Vierteljahrhundert stehen die „Umweltdaten Baden-Württemberg“ für eine zuverlässige und fachkundige Umweltberichterstattung. Die Themenvielfalt umfasst neben den klassischen Umweltmedien Boden, Wasser und Luft auch den Natur- und Landschaftsschutz sowie technische Umweltthemen wie Kreislaufwirtschaft oder Radioaktivität. Online kann sich Jede und Jeder zu den Auswirkungen des eigenen Umweltverhaltens anhand der neuesten Umweltdaten informieren.
null Umweltzustandsbericht jetzt digital und interaktiv Mit dem heutigen „Go-Live“ des neuen Web-Angebotes „Umweltdaten 2024“ haben das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg den 16. Umweltzustandsbericht vorgestellt. Erstmals erscheint der Bericht ausschließlich in digitaler Form und stellt die zahlreichen Umweltdaten auf einer modernen Plattform gut strukturiert zur Verfügung. Umweltdaten zeigen Erfolge, aber auch Handlungsbedarfe „Fundierte und kontinuierlich erhobene Umweltdaten sind unverzichtbar, um die Wirksamkeit von Maßnahmen zu bewerten und weiteren Handlungsbedarf zu erkennen“, betonte Umweltministerin Thekla Walker anlässlich der Veröffentlichung. „Der Bericht zeigt uns, in welchen Bereichen wir erfolgreich waren und wo wir unsere Anstrengungen weiter intensivieren müssen.“ Luftqualität: Deutliche Fortschritte bei der Reduktion von Stickstoffdioxid Die Luft in Baden-Württemberg wird sauberer. Im Jahr 2023 sank die Schadstoffbelastung weiter – zum zweiten Mal in Folge wurden im gesamten Land die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten. „Im Jahr 2017 wurde der Grenzwert noch in 15 Städten in Baden-Württemberg überschritten. Erstmals eingehalten wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid im Jahr 2022, also gerade einmal fünf Jahre später. Das ist ein deutlicher Erfolg der Luftreinhalteplanung“, betont Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, dessen Haus die Erstellung des Umweltzustandsberichtes verantwortet. Auch die Belastung durch Feinstaub ist deutlich zurückgegangen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Werte werden seit dem Jahr 2018 flächendeckend im Land eingehalten und gehen weiterhin kontinuierlich zurück. Beispielsweise wurden an dem ehemaligen Hotspot, der Spotmessstelle „Stuttgart am Neckartor“, im Jahr 2017 noch 45 Tage mit Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³) gezählt. Zulässig sind 35 Tage im Jahr. Im Jahr 2023 wurde der Grenzwert nur an drei Tagen überschritten. Klimawandel: Die größte Herausforderung unserer Zeit „Der Klimawandel stellt uns vor große Herausforderungen“, erklärte Ministerin Walker. Dies spiegele sich auch in der Veränderung des Wetters wieder: Das Jahr 2023 war mit einer Durchschnittstemperatur von 10,7 Grad Celsius bislang das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881. Aktuelle Auswertung deuten bereits daraufhin, dass das Jahr 2024 diese Höchstwerte noch übertreffen wird. Veränderte Niederschläge und steigende Temperaturen führen zu heißeren, trockeneren Sommern und milderen, feuchteren Wintern. Neben Extremwetterereignissen wie Starkregen und Trockenperioden wirken sich auch steigende Wassertemperaturen negativ auf die Umwelt aus. So führt wärmeres Wasser zu Sauerstoffmangel in Flüssen und Seen, was Tiere und Pflanzen unter Druck setzt. Auch der Bodensee verzeichnet besorgniserregende Trends: Bereits 2022 wurden neue Höchstwerte für die mittlere Wassertemperatur sowohl an der Oberfläche als auch in der Tiefe gemessen. Begleitet wurde der Temperaturanstieg von ungewöhnlich niedrigen Wasserständen im Sommer. Erfolge im Klimaschutz: Baden-Württemberg senkt Treibhausgasemissionen „Der Kampf gegen den Klimawandel ist ein globaler Kraftakt. Wir werden diesen nur gewinnen, wenn jeder seinen Teil beiträgt. Wir müssen gegensteuern. Baden-Württemberg ist hier auf einem guten Weg“, erklärt Ministerin Walker und verweist auf das bisher Erreichte. Seit 1990 konnten die Treibhausgasemissionen um 25 Prozent gesenkt werden – damit wurden 64 Millionen Tonnen Treibhausgase im Jahr 2023 ausgestoßen. Zudem wird seit 2022 mehr als ein Drittel des Stroms im Land aus erneuerbaren Energien erzeugt. Besonders im Bereich Photovoltaik konnte ein massiver Zubau erzielt werden: Von 2022 auf 2023 hat sich der Ausbau mehr als verdoppelt. Dieser Trend setzt sich auch 2024 fort. Invasive Arten und Artensterben: Eine stille Bedrohung Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, ergänzte: „Die veränderten klimatischen Bedingungen bringen weitere Herausforderungen mit sich. Sie begünstigen die Ausbreitung invasiver Arten, die die bestehende Flora und Fauna in ihrer Existenz bedrohen. In Baden-Württemberg zeigt die rasche Ausbreitung der Asiatischen Hornisse oder der Quagga-Muschel im Bodensee, wie schnell dies geschehen kann.“ Der Klimawandel zählt zu den Hauptursachen des Artensterbens. Etwa 40 Prozent der Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg gelten als gefährdet. Deshalb soll auf 15 Prozent der Offenlandfläche Baden-Württembergs ein zusammenhängendes Netz von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen entstehen. „Das gesetzte Etappenziel von 10 Prozent Offenlandfläche bis Ende 2023 haben wir erreicht“, betont Walker und bekräftigt, das Land werde sich weiter dafür einsetzen, Biotope im Land funktional und räumlich zu vernetzen, um das Überleben von Vögeln und Insekten zu sichern. Kartierungen sind wichtige Arbeitsinstrumente für den Umweltschutz Die LUBW koordiniert die Kartierungen der Arten für Baden-Württemberg. „Detaillierte Informationen zur Verbreitung von Arten sind die Grundlage, um gezielte Maßnahmen zu deren Schutz ergreifen zu können“, so Maurer und ergänzt: „Einen wichtigen Beitrag leisten ehrenamtliche Kartiererinnen und Kartierer. Rund 200 fachkundige Freiwillige haben in den Jahren 2014 bis 2024 für die flächendeckende Erfassung der Reptilien und Amphibien fast 82.000 Funde gemeldet. Mit großem persönlichen Einsatz und ihren Ortskenntnissen lokalen Wissen haben sie die umfassende Erhebung dieser Arten in Baden-Württembergs erst möglich gemacht. So wurden bis heute 93 Prozent der Fläche kartiert.“ Umweltdaten 2024: Ein Bericht für alle – verständlich, zugänglich, anschaulich „Der Umweltzustandsbericht vereint Daten aus allen Umweltbereichen und vermittelt ein vollständiges Bild für in Baden-Württemberg“, so Maurer. Die Informationen sind auf der Webseite mit klar verständlichen Texten, ansprechenden Grafiken und übersichtlichen Karten aufbereitet – für Fachleute sowie für die breite Öffentlichkeit gleichermaßen nachvollziehbar. Der vollständige Bericht ist abrufbar unter: https://umweltportal.baden-wuerttemberg.de/umweltdaten-bericht-2024 Hintergrundinformation Seit mehr als 25 Jahren stehen die Umweltdaten Baden-Württemberg für eine fundierte Umweltberichterstattung. Die Themenvielfalt umfasst neben den klassischen Umweltmedien Boden, Wasser und Luft auch den Natur- und Landschaftsschutz sowie technische Umweltthemen wie Kreislaufwirtschaft, Lärm oder Radioaktivität. Baden-Württemberg erstellt den gesetzlich vorgeschriebenen Bericht alle drei Jahre. Der 16. Umweltzustandsbericht erscheint nun erstmals ausschließlich digital. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2024/2829 6.11.2024 BESCHLUSS (EU) 2024/2829 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 zur Änderung der Richtlinie 2007/2/EG hinsichtlich bestimmter Berichtspflichten über die Geodateninfrastruktur (Text von Bedeutung für den EWR) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 192 Absatz 1, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1), nach Anhörung des Ausschusses der Regionen, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (2), in Erwägung nachstehender Gründe: (1)Berichtspflichten spielen eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Überwachung und Durchsetzung der Rechtsakte der Union. Es ist jedoch wichtig, diese Anforderungen zu straffen, um sicherzustellen, dass sie den Zweck erfüllen, für den sie bestimmt waren, und um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen. (2)Mit der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) wurden allgemeine Bestimmungen für die Schaffung der Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) für die Zwecke der Umweltpolitik der Union sowie anderer politischer Maßnahmen oder sonstiger Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können, erlassen. Gemäß dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten einen Bericht, der unter anderem eine zusammenfassende Beschreibung der Kosten und des Nutzens der Umsetzung der genannten Richtlinie enthält, erforderlichenfalls aktualisieren und spätestens am 31. März jedes Jahres veröffentlichen. (3)Nach Auswertung der Ergebnisse des Berichts der Kommission vom 9. Juni 2017 über Maßnahmen zur Optimierung der Umweltberichterstattung und der damit verbundenen Eignungsprüfung für die Umweltberichterstattung und die Überwachung der Einhaltung von Umweltrechtsvorschriften der EU wurde die Richtlinie 2007/2/EG mit der Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) dahin gehend geändert, dass der Gegenstand der Berichterstattung auf den Steuerungsrahmen für die Umsetzung sowie die Wiederverwendung öffentlicher Geodaten beschränkt wurde. In ihrer im Jahr 2022 abgeschlossenen Bewertung der Richtlinie 2007/2/EG kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Rechtsrahmen durch eine weitere Reduzierung des Verwaltungsaufwands effizienter gestaltet werden könnte. (4)Um den Verwaltungsaufwand für die Berichtspflichen gemäß der Richtlinie 2007/2/EG zu reduzieren, ist es erforderlich, die Häufigkeit und den Zeitpunkt der Berichterstattung über die Schaffung und Nutzung der Geodateninfrastrukturen der Mitgliedstaaten an aktuellere bereichsübergreifende Rechtsakte über digitale Daten anzupassen. Es sollte daher die Häufigkeit der Berichterstattung gemäß der Richtlinie 2007/2/EG auf einmal alle zwei Jahre reduziert werden. (5)Da die vorgeschlagene Änderung der Richtlinie 2007/2/EG die Übermittlung von Informationen durch die Mitgliedstaaten an die Kommission betrifft, besteht für die Mitgliedstaaten keine Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie. In dieser besonderen Situation ist es daher angemessen, diese Änderung per Beschluss vorzunehmen. (6)Da das Ziel dieses Beschlusses, nämlich die Berichtspflichten gemäß der Richtlinie 2007/2/EG zu straffen, von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann, sondern vielmehr wegen des Umfangs oder der Wirkungen der Maßnahme auf Unionsebene besser zu verwirklichen ist, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union verankerten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht dieser Beschluss nicht über das für die Verwirklichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus. (1) (2)ABl. C, C/2024/1586, 5.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1586/oj. Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 14. März 2024 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 14. Oktober 2024. Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (ABl. L 108 vom 25.4.2007, S. 1). Verordnung (EU) 2019/1010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Bereich der Rechtsvorschriften mit Bezug zur Umwelt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 166/2006 und (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/49/EG, 2004/35/EG, 2007/2/EG, 2009/147/EG und 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 2173/2005 des Rates und der Richtlinie 86/278/EWG des Rates (ABl. L 170 vom 25.6.2019, S. 115). (3) (4) ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2829/oj 1/2 DE ABl. L vom 6.11.2024 (7) Die Richtlinie 2007/2/EG sollte daher entsprechend geändert werden. — HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2007/2/EG In Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie 2007/2/EG erhält der einleitende Teil folgende Fassung: „Die Mitgliedstaaten aktualisieren erforderlichenfalls spätestens am 31. März jedes zweiten Jahres ab dem 31. März 2025 einen zusammenfassenden Bericht. Diese Berichte, die von den Kommissionsdienststellen veröffentlicht werden, enthalten eine zusammenfassende Beschreibung folgender Aspekte:“. Artikel 2 Inkrafttreten Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Straßburg am 23. Oktober 2024. 2/2 Im Namen des Europäischen ParlamentsIm Namen des Rates Die PräsidentinDer Präsident R. METSOLAZSIGMOND B. P. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2829/oj
Die Frühschätzung der Energiebilanz ist die wesentliche Datenquelle zur Berechnung der energiebedingten Treibhausgas-Emissionen im Rahmen der Berichterstattung nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG). Anknüpfend an das Pilotprojekt zur Frühschätzung der Energiebilanz (UBA-Text Nr. 18/2023) werden in diesem Zwischenbericht die Ergebnisse einer Weiterentwicklung des Modells zur Frühschätzung vorgelegt. Zentrales Element ist eine tiefere sektorale Differenzierung des Modellrahmens zur Erklärung des Energieverbrauchs in der Industrie. Hierfür werden ausgewählte energieintensive Industriezweige einzeln geschätzt und das erweiterte Modell verschiedenen Tests und Evaluierungen unterzogen. Darüber hinaus werden in dieser Studie weitere Frühindikatoren für die Schätzung des Energieverbrauchs untersucht.
Die Frühschätzung der Energiebilanz ist die wesentliche Datenquelle zur Berechnung der energiebedingten Treibhausgas-Emissionen im Rahmen der Berichterstattung nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG). Anknüpfend an das Pilotprojekt zur Frühschätzung der Energiebilanz (UBA-Text Nr. 18/2023) werden in diesem Endbericht die Ergebnisse einer Weiterentwicklung des Modells zur Frühschätzung vorgelegt. Zentrales Element ist eine tiefere sektorale Differenzierung des Modellrahmens zur Erklärung des Energieverbrauchs in der Industrie. Hierfür werden ausgewählte energieintensive Industriezweige einzeln geschätzt und das erweiterte Modell verschiedenen Tests und Evaluierungen unterzogen. Darüber hinaus werden in dieser Studie weitere Frühindikatoren für die Schätzung des Energieverbrauchs untersucht.
Origin | Count |
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Förderprogramm | 576 |
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License | Count |
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Webseite | 296 |
Topic | Count |
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Boden | 403 |
Lebewesen & Lebensräume | 452 |
Luft | 364 |
Mensch & Umwelt | 705 |
Wasser | 421 |
Weitere | 681 |