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Monatszahlen für Bevölkerung, Erwerb, Soziales, Bautätigkeit, Landwirtschaft, Gewerbe, Handel, Verkehr, Unternehmen, Handwerk, Verdienste

Webanwendung mit ca. 230 Merkmalen der Amtlichen Statistik; u. a. Daten zu den Bereichen Bevölkerung, Wanderungen, Arbeitsmarkt, SGB II, Bautätigkeit, Produzierendes Gewerbe, Handel, Tourismus, Verkehr und Verdienste. Die Aktualisierung der hinterlegten Datenbank erfolgt täglich.

Ausgleichszulage

Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten (Ausgleichszulage) Die Ausgleichszulage für landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten ist Bestandteil des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) Thüringen 2014 – 2020. Sie wird für die landwirtschaftlich genutzten Flächen in benachteiligten und spezifischen Gebieten in Form einer Beihilfe je Hektar gewährt. Mittels Zahlungen der Ausgleichszulage werden zusätzliche Einkommensverluste, die den Landwirten aufgrund von Nachteilen für die landwirtschaftliche Erzeugung in den betreffenden Gebieten entstehen, ausgeglichen. Ziele sind die Fortführung der Erwerbstätigkeit, die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung und der Erhalt traditioneller Bewirtschaftungsmethoden und somit der Kulturlandschaft insgesamt – mit positiven Folgen für die biologische Vielfalt. Die spezifische Ausgestaltung der Ausgleichszulage unterstützt im Besonderen grünland- und futterbaubetonte Bewirtschaftungssysteme und somit die damit verbundene Tierhaltung. In spezifischen Gebieten wird die Fortführung der Bewirtschaftung auf marginalen, oft auch schwer bewirtschaftbaren Grünlandflächen in den vom Ackerbau geprägten Gebieten unterstützt; dies dient zu deren Erhalt. Als benachteiligte Gebiete bzw. als spezifische Gebiete gelten die gemäß Art. 32 der VO (EU) Nr. 1305/2013 bestimmten Gebiete. Die jeweils betroffenen Gemarkungen sind Bestandteil der Geodaten und sind als Liste auf der Internetseite des für Landwirtschaft zuständigen Ministeriums in Thüringen veröffentlicht.

Landwirtschaftszählung

In Ergänzung der Agrarstrukturerhebung Erhebung von Merkmalen (Vermietung von Unterkünften an Ferien- und Kurgäste, außerbetriebliche Erwerbstätigkeit, Hofnachfolge, Berufsbildung, soziale Sicherung), deren Beobachtung in längeren Zeitabständen erfolgen kann; ferner durch Totalerhebung einiger dort nur repräsentativ erhobener Merkmale fachlich und regional tiefergegliederte Ergebnisse. Neben der Haupterhebung werden mit zeitlichem Abstand eine Gartenbauerhebung und eine Binnenfischereierhebung durchgeführt.

EFRE-Programm 2021-2027 Rheinland-Pfalz

EFRE-Programm 2021-2027 Rheinland-Pfalz für eine Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“

Laufzeitverlängerung und zusätzlichen Erhöhung der thermischen Leistung der Reaktorblöcke Olkiluoto 1 und 2 in der finnischen Gemeinde Eurajoki

Der Kernkraftwerksstandort Olkiluoto befindet sich im Südwesten Finnlands auf einer Halbinsel an der Ostsee. Die Entfernung zu deutschem Gebiet beträgt ca. 865 km Luftlinie. Die Blöcke Olkiluoto 1 und 2 sind Siedewasserreaktoren schwedischer Bauart und wurden in den Jahren 1978 und 1980 in Betrieb genommen. Die ursprüngliche elektrische Nettoleistung beider Blöcke betrug jeweils 660 MW. Durch wiederholte, von entsprechenden Nachrüstungs- und Umbauarbeiten vorbereitete Leistungserhöhungen (zuletzt in den Jahren 2010/2011) können beide Blöcke aktuell jeweils 890 MW zur Verfügung stellen. Damit verbunden war die Erhöhung der thermischen Reaktorleistung von ursprünglich 2000 MW auf nunmehr 2500 MW. Die beiden Blöcke waren ursprünglich für eine Betriebsdauer von 40 Jahren ausgelegt, die bereits überschritten sind. Aktuell besteht eine Betriebsgenehmigung bis zum Jahr 2038, was einer bis zu 60jährigen Betriebsdauer entspricht. Nunmehr ist einerseits beabsichtigt, die thermische Reaktorleistung pro Block auf 2750 MW zu erhöhen und gleichzeitig die Betriebsdauer auf bis zu 80 Jahre zu steigern. Am 5. Dezember 2024 hat der Betreiber Teollisuuden Voima Oyj beim Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung in Finnland den Bericht zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (gUVP-Bericht) eingereicht, welcher Informationen über das Vorhaben und seine Alternativen, eine Beschreibung des aktuellen Zustands der Umwelt sowie Abschätzungen der voraussichtlichen wesentlichen Umweltauswirkungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung enthält. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß der Espoo-Konvention. Stellungnahmen können in deutscher Sprache direkt an die finnische Seite übermittelt werden. Das Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung in Finnland fungiert als koordinierende Behörde für das Verfahren der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung. Stellungnahmen zum Umweltverträglichkeitsbericht werden vom Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung in Finnland bis zum 14. Februar 2025 angenommen (siehe auch Datei "Auslegungsinformation_Bekanntmachung.pdf"): Ministry of Economic Affairs and Employment, VN/19926/2024, PL 32, 00023 Valtioneuvosto, Finland, E-Mail: kirjaamo.tem@gov.fi

Frauentagsveranstaltung des Landes setzt auf Thema „Frauen gestalten den digitalen Wandel“

Halberstadt. Wie kann die Digitalisierung zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen? Wie lassen sich Stereotype und überholte Rollenbilder aufbrechen? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der zentralen Frauentagsveranstaltung des Landes in Halberstadt, die in Zusammenarbeit mit dem Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e.V. und der LAG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten organisiert wurde. Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, sagte im Vorfeld der Veranstaltung mit Blick auf mehr Geschlechtergerechtigkeit in der digitalen Welt: „Die Gestaltung des digitalen Wandels ist zentral, um gleiche Verwirklichungschancen unabhängig vom Geschlecht zu ermöglichen. Technologien sind nicht neutral. Sie spiegeln Algorithmen Ideen, Werte und stereotype Vorstellungen derer wider, die sie entwickeln. Und das sind nach wie vor zu wenige Frauen. Der digitale Raum ist eine wichtige Arena für Gleichstellungspolitik.“ Angesichts eines Frauenanteils von 16 Prozent im Digitalbereich, sagte Grimm-Benne: „Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Frauen die digitale Zukunft aktiv mitgestalten. Wir können es uns schlicht nicht leisten, auf diese vielen klugen Köpfe zu verzichten. Es geht nicht nur um Gerechtigkeit, sondern auch um wirtschaftliche Vernunft“, so die Ministerin. Studien zeigen, dass Kinder unabhängig vom Geschlecht früh großes Interesse an Technik und Wissenschaft zeigen – Mädchen dieses Interesse jedoch auf dem Weg in die Berufstätigkeit verlieren. Eine frühe und geschlechtersensible MINT-Bildung ist die Grundlage, um Mädchen und junge Frauen für einen Werdegang im MINT-Bereich zu gewinnen. Vor dem Hintergrund des heutigen Equal Pay Days diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch das Thema Entgeltgleichheit intensiv. In Sachsen-Anhalt liegt der Gender Pay Gap – also der Unterschied beim durchschnittlichen Bruttostundenlohn von Männern und Frauen – bei vier Prozent. Im bundesweiten Vergleich von 16 Prozent schneidet das Land gut ab. Dennoch verdienen Frauen noch immer weniger, da sie häufiger in schlechter bezahlten Berufen arbeiten und in Führungsetagen unterrepräsentiert sind. „Das muss sich strukturell ändern. Wir brauchen faire Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und gleiche Karrierechancen. Gleichzeitig müssen wir Geschlechterstereotype in der Berufswahl aufbrechen und beispielsweise mehr Frauen für MINT-Berufe gewinnen“, fordert Grimm-Benne. Impressum: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4608 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

Naturerfahrungsräume

Aufgrund des hohen Anteils an Grün- und Waldflächen in Berlin und im Umland sind dem Großteil der Berlinerinnen und Berliner und vielen der Kinder echte Naturerlebnisse noch nicht völlig fremd. Viele wissen sicher noch, wie man auf einen Baum klettert oder an einem Gewässer aus Holz, Steinen und Lehm einen Staudamm errichtet. In weniger “grünbegünstigten” Großstädten sieht das anders aus. Und selbstverständlich ist das auch für viele Berliner Kinder nicht. Im Rahmen der zunehmenden Technisierung der Gesellschaft erobern Spielekonsolen, Computer, Tablets und Smartphones immer größere Räume im Kinderzimmer. Vor einigen Jahrzehnten waren Kinder noch viel häufiger jeden Tag draußen zum Spielen – bei Wind und Wetter. Heutzutage spielen sehr viele nur noch zuhause. Da sogar Eltern vermehrt “Naturkontakte” als gefährlich einstufen, kann eine Naturentfremdung der Kinder nicht mehr sonderlich erstaunen. Soziologen sprechen von der “Verhäuslichung”. Dabei wurde in vielen Forschungsprojekten die positive Wirkung von Naturerfahrungen auf die physische und psychische Entwicklung von Kindern nachgewiesen. Der Kontakt zur Natur fördert die Persönlichkeits- und Sozialentwicklung, Kreativität, Konzentrationsfähigkeit und Wahrnehmungsfähigkeit. Ebenso wichtig: Die Herausbildung eines eigenen Umweltbewusstseins. In vielen Städten sind naturnahe Räume jedoch fast vollständig verschwunden. Aus diesem Wissen entwickelte sich in den 1990er Jahren das Konzept der Naturerfahrungsräume (NER). Damit Kinder auch in Zukunft noch die Erfahrung machen können, einen Frosch zu beobachten, ein Bild aus Herbstlaub und Kastanien zu legen, einen Bogen aus Weidenruten oder eine eigene Höhle aus Holz im Wald zu bauen. Es lohnt sich: Wer den Spaß eines Schneckenrennens kennt oder die Freude der Oma über einen selbstgepflückten Wildblumenstrauß vom Wegesrand, hat wichtige Lebenserfahrungen gemacht. Städtische “Naturerfahrungsräume” sind i.d.R. mindestens einen Hektar große, “wilde” Freiräume, die Kinder und Jugendliche zum Spielen, Toben, Forschen und Erholen eigenständig aufsuchen können. Praktisch also, wenn sie im Wohnumfeld entstehen, so können sie fußläufig und schnell erreicht werden. Die Naturerfahrungsräume (NER) sind naturnah ohne Spielelemente und Infrastruktur gestaltet. Die Nutzung sollte den Kindern und Jugendlichen auch ohne pädagogische Aufsicht, Vorgaben oder Betreuung möglich sein. So bleibt beim “freien” Spiel genug Raum für Interaktionen mit der Natur und untereinander. Die Flächen werden weitgehend ihrer natürlichen Entwicklung überlassen. Entweder finden gar keine Eingriffe statt, oder es werden lediglich Teilbereiche (wie z. B. Lichtungen) durch Pflegemaßnahmen offen gehalten. Eine intensive Pflege ist aber nicht vorgesehen, um der Natur möglichst viel Raum zur eigendynamischen Entwicklung zu lassen. Für die Kinder sollen sie den Naturkontakt im urbanen Wohnumfeld garantieren. Darüber hinaus tragen Naturerfahrungsräume zur Aufwertung des Wohnumfeldes bei. Diese Steigerung der Lebensqualität für Familien mit Kindern wird sowohl auf sozialer als auch auf gesundheits- und naturschutzbezogener Ebene spürbar. Die Einrichtung und Unterhaltung von Naturerfahrungsräumen fördert die biologische Vielfalt im städtischen Raum. Durch das Zulassen natürlicher Prozesse und durch gezielte, extensive Pflegemaßnahmen lassen sich auf den Flächen unterschiedliche Sukzessionsstadien entwickeln, wie es in herkömmlichen Grünanlagen nicht möglich wäre. Dieses kann die Lebensraum- aber auch Artenvielfalt in der Stadt im erheblichen Maße steigern. Und was auch nicht vergessen werden darf: Naturverständnis und Umweltbewusstsein der heranwachsenden Generation bilden die sicherste Basis für den Schutz der biologischen Vielfalt in der Zukunft. Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung fanden die Naturerfahrungsräume sogar Eingang in das Bundesnaturschutzgesetz. Das Land Berlin setzt dessen Ziele auf Landesebene um. In den stark verdichteten Siedlungsgebieten Berlins sollen wohnungsnah Naturerfahrungsräume eingerichtet werden. In Kreuzberg entstanden die ersten Naturerfahrungsräume. Seit 2009 können Kinder auf einer Fläche von 3.500 m² im Park am Gleisdreieck, nördlich der Yorkstraße, spielen. Im Jahr 2014 kam das 7.000 m² große “Robinienwäldchen” in der Halleschen Straße / Ecke Möckernstraße dazu. Darüber hinaus gibt es in Berlin seit 2015 drei weitere Naturerfahrungsräume-Pilotflächen in den Bezirken Spandau, Pankow und Marzahn. Sie sind Referenzprojekte der “Strategie Stadtlandschaft” für die Umsetzung des Konzeptes der Naturerfahrungsräume in Berlin, insbesondere in sozial benachteiligten Wohnquartieren. Ihre Umsetzung wird im Rahmen eines Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens (“Naturerfahrungsräume in Großstädten am Beispiel Berlin”) aus Bundes- und Landesmitteln gefördert. Träger ist die Stiftung Naturschutz Berlin. Bei beiden Projekten arbeiten die Planer eng mit den Kindern aus umliegenden Schulen und Kindertagesstätten zusammen. Es werden Exkursionen vor Ort durchgeführt und Ideenworkshops veranstaltet. Die Kinder werden zu ihren Wünschen befragt und dürfen bei der Gestaltung der Fläche aktiv mitarbeiten. Der Naturerfahrungsraum auf dem westlichen Hang des Kienbergs wurde 2016 vorbereitet und ist eine der drei Pilotflächen des Referenzprojektes der Strategie Stadtlandschaft zur Entwicklung von Naturerfahrungsräumen in Berlin. Vorhabenträger für die Planung und Umsetzung des Naturerfahrungsraums auf dem Kienberg ist die Stiftung Naturschutz Berlin. Die Veranstalter der IGA Berlin 2017 haben hierfür eine etwa 1,6 ha große Fläche zur Verfügung gestellt und gewährleisten die Pflege für die nächsten 20 Jahre. Zusammen mit Kinden aus den umliegenden Kindertagesstätten und Schulen wurde der mit Lichtungen durchsetzte Wald konzipiert. Offen liegender Bauschutt wurde in großen Mengen entfernt, abgedeckt oder als Spielelemente integriert, Holzschnitt wurde in dichten Benjeshecken aufgestapelt. Der Naturerfahrungsraum am Kienberg bietet den Kindern neben Kletterbäumen und Räumen für Versteck- und Abenteuerspiele auch die Möglichkeit der Beschäftigung mit Naturmaterialien wie Ästen, Steinen und Sand – und natürlich Raum für Naturbeobachtungen. Weitere Informationen und das Programm finden Sie unter folgenden Links: Naturerfahrungsraum auf dem Kienberg Umweltbildungszentrum Kienbergpark Natur­erfahrungs­räume in Berlin

Voraussetzungen und Bewerbungsinhalte

Sie sind zum Zeitpunkt des Praktikums immatrikuliert und befinden sich nicht in einem Urlaubssemester. Vorlage einer Studienbescheinigung für den gesamten Praktikumszeitraum (Originalvorlage im Falle einer Praktikumszusage). Pflichtpraktika : Maßgeblich ist immer der nach der Studienordnung vorgeschriebene Mindestzeitraum. Das heißt, dass dieser nicht überschritten werden darf. Im Falle einer hiesigen Praktikumsmöglichkeit ist die Vorlage eines Nachweises über die Verpflichtung zur Ableistung eines Praktikums erforderlich. Freiwillige Praktika werden aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen nicht durchgeführt . Vor- und Nachpraktika werden aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen nicht durchgeführt . Sollten Sie Ihr Studium an einer Hochschule außerhalb der EU absolvieren, sind für die Durchführung eines Praktikums weitere rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Nähere Auskünfte dazu finden Sie hier: Arbeitsagentur: Studienfachbezogene Praktika in Deutschland für Studierende aus dem Ausland Die Unterzeichnung von Verträgen und Bescheinigungen (z.B. für auswärtige Hochschulen oder zur Erlangung von Stipendien) kann nur erfolgen, wenn diese (auch) in deutscher Sprache verfasst sind. Darstellung Ihrer Fähigkeiten, Kenntnisse, Interessen, Vorstellungen Angabe des beabsichtigten Praktikumszeitraums (ggf. mit Alternativterminen) und ob es sich bei dem gesamten Zeitraum um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt Beifügung eines Lebenslaufs (gerne mit Foto) Beifügung der Zeugnisse, die im direkten Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung stehen (z.B. Vordiplom, Nachweise über einschlägige praktische Erfahrungen etc.) Keine Übersendung von Studienbescheinigungen, Praktikumsordnungen etc. (Vorlage im Falle einer Zusage) Angabe des angestrebten Fachbereichs (Name der Abteilung) Achten Sie bitte darauf, dass die gesamte Bewerbung insgesamt nicht mehr als 5 MB und maximal 4 Anhänge umfasst. Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich per E-Mail an den rechts genannten Kontakt zu richten. Geltende Richtlinien für Praktikanten und Praktikantinnen finden Sie hier: Richtlinien über die Beschäftigung und die Festsetzung von Entgelten für nichttariflich geregelte Praktikantinnen und Praktikanten sowie für Volontärinnen und Volontäre (Praktika-Richtlinien) vom 15.11.2016 i.d.F. des berichtigten Rundschreibens IV Nr. 64/2020

Auswirkungen der ökologischen Transformation auf den Arbeitsmarkt

Die ökologische Transformation betrifft die gesamte Wirtschaft. Einzelne Bereiche sind allerdings besonders betroffen: Energie, Umwelt und Verkehr. Für diese Bereiche können Veränderungen und Problemlagen des Arbeitsmarktes, die im Zusammenhang mit der ökologischen Transformation stehen, durch geeignete Statistiken aufgezeigt werden. Das Dashboard enthält entsprechende Diagramme, Karten und Tabellen für ausgewählte Berufe und Wirtschaftszweige zu den Themen Arbeitslosigkeit, Arbeitsstellen und Beschäftigung.

Chancengleichheit im BfS

Chancengleichheit im BfS Gleichstellung von Frau und Mann Menschen mit Behinderung Kulturelle Diversität Gleichstellung von Frau und Mann Die Gleichstellung von Frau und Mann ist im Grundgesetz, im Bundesgleichstellungsgesetz , aber auch im BfS -Leitbild verankert. Die BfS -Gleichstellungsbeauftragte fördert und überwacht als Teil der Personalverwaltung den Vollzug des Bundesgleichstellungsgesetzes. Sie ist weisungsunabhängig und untersteht unmittelbar der BfS -Präsidentin. Sie wirkt mit bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen der Behörde, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Erwerbstätigkeit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betreffen. Hierzu gehören insbesondere Personalangelegenheiten wie Einstellung, Fortbildung, Abordnung, Umsetzung, Versetzung, Beförderung, Höhergruppierung und Verbeamtung organisatorische und soziale Angelegenheiten die Abfassung von Richtlinien und Dienstvereinbarungen Ein wichtiges Ziel hierbei ist es, den Frauenanteil in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Dies betrifft vor allem die Gruppe der Beamt*innen sowie der Führungskräfte. Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehört auch die persönliche Beratung und Unterstützung von Frauen und Männern bei beruflicher Förderung, Beseitigung von Benachteiligungen und Fragen der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Erwerbstätigkeit. Menschen mit Behinderung Die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in Arbeit und Ausbildung ist wesentlicher Ausdruck und gleichzeitig Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wir nehmen besondere Förderungspflichten gegenüber Menschen mit Behinderung wahr, indem wir kontinuierlich daran arbeiten, Nachteile der Behinderung auszugleichen, konkrete Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Chancengleichheit zu sichern. Zur Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderung wurden an den großen BfS -Standorten in Salzgitter, Berlin und Neuherberg sog. Schwerbehindertenvertretungen gewählt. Die Standortinteressen werden durch die Gesamt-Schwerbehindertenvertretung gebündelt. Diese Interessenvertretungen stellen beispielsweise sicher, dass Menschen mit Behinderung bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Kulturelle Diversität Im BfS sind Mitarbeiter*innen unterschiedlichster Herkunft vertreten, was eine große Bereicherung für das Amt darstellt. Eine Gleichbehandlung verschiedener Kulturen ist für uns selbstverständlich. Stand: 10.01.2025

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