In the project techniques have been presented that can be ‘best available techniques’ (BAT) in cattle farming according to the German Immission Control Act criteria for BAT. The techniques are suitable for reducing environmental impacts. Since the new Industrial Emissions Directive (IED, EU 2024/1785) does not include cattle in its scope, the results will currently have no direct influence on the ‘European Uniform Operating Rules for Livestock Rearing’ based on the IE-RL. However, there is an audit mandate from the EU COM concerning the cattle farming. Therefore, the project results will be relevant if the audit might show that cattle farming shall be included in Annex 1 of the IED. Veröffentlicht in Texte | 25/2025.
Genehmigungspflichtig sind die in Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) aufgelisteten Anlagen. Die Errichtung und der Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie wesentliche Änderungen derartiger Anlagen bedürfen einer vorherigen Genehmigung bzw. bei unwesentlichen Änderungen einer Anzeige nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Im Anhang 1 zur 4. BImSchV wird festgelegt, welche Anlagen in einem vereinfachten Verfahren und welche in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu genehmigen sind. Darüber hinaus sind Anlagen nach der europäischen Richtlinie 2010/75/EU-Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) Link auf RL – gesondert gekennzeichnet. Anlagen nach der IE-RL sind grundsätzlich in einem Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu genehmigen. Für derartige Anlagen gelten darüber hinaus besondere Regelungen bezüglich der Darstellung des Ausgangszustands bei Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, der Berichtspflichten des Anlagenbetreibers sowie der integrierten Anlagenüberwachung durch die zuständigen Behörden. Der Stand der Technik ist europaweit über so genannte BVT-Schlussfolgerungen (Best Verfügbare Technik) bindend vorgegeben und in allen Mitgliedstaaten umzusetzen. Die IE-RL wurde im Mai 2013 in nationales Recht umgesetzt. Nach Erteilung einer Genehmigung wird die Durchführung des BImSchG bei genehmigungsbedürftigen Anlagen außer Heiz-/Kraftwerken, Feuerungsanlagen und Gasturbinen nach den Vorgaben der §§ 52 und 52a BImSchG von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Fachbehörden überwacht. Genehmigungs- und Überwachungsdaten Eine kartografische Darstellung der im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegenden genehmigungsbedürftigen Anlagen finden Sie im Geoportal Berlin . Eine Hilfe zum Umgang mit dem FIS-Broker steht als PDF-Datei zum Download zur Verfügung. Informationen zur Genehmigung und Überwachung von Heiz-/Kraftwerken, Feuerungsanlagen und Gasturbinen erhalten Sie durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit . Die Wahrnehmung der Aufgaben zum Immissionsschutz bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 22 ff. BImSchG erfolgt durch die bezirklichen Umweltämter . Die Vollzugsaufgaben als Abfallbehörde des Landes Berlin mit dem Schwerpunkt “gefährliche Abfälle” nimmt das Referat I B – Abfallwirtschaft, Straßenreinigung, umweltfreundliche Beschaffung – wahr. Dazu gehört die Überwachung der Stoffströme bei der Abfallentsorgung, die die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen umfasst. Vollzug und Überwachung der Abfallentsorgung
Der Stadtwerke Hannover AG wurde am 23. Dezember 2016 eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung von Kühlwasser zum Betrieb der Kraftwerke Linden, Herrenhausen und Stöcken, jeweils am Standort Hannover, erteilt. Die Erlaubnis trat am 1. Januar 2017 in Kraft und gilt unbefristet. Anlass war das Auslaufen der Erlaubnis für die Kraftwerke Herrenhausen und Stöcken zum Ende des Jahres 2016. Die Gewässerbenutzung steht wegen der Auswirkungen auf das Fließgewässersystem Leine und Ihme in untrennbarem Zusammenhang mit der Erlaubnis für das Kraftwerk Linden. Um die daraus resultierenden Wärmebelastungen des Fließgewässersystems umweltverträglich steuern zu können, haben die Stadtwerke eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis beantragt, die eine aufeinander abgestimmte Fahrweise aller beteiligten Kraftwerke ermöglicht und für diese Gesamtwärmeeinleitung die Auswirkungen aller Gewässerbenutzungen auf die betroffenen Wasserkörper berücksichtigt. In temperatur- oder abflusskritischen Zeiten erfolgt eine gleitende Reduzierung des Wärmeeintrages über alle Gewässerbenutzungen, so dass die Anforderungen der Oberflächengewässerverordnung eingehalten werden und dennoch die Versorgung der Landeshauptstadt Hannover mit Fernwärme und Strom sichergestellt ist. Im Zusammenhang mit der Kühlwasserentnahme ist im Kraftwerk Linden eine Fischrückführleitung neu gebaut worden, um erstmals in dem Bereich den Fischschutz angemessen zu gewährleisten. In dem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gab es keine Einwände. Nach Abschluss des Erlaubnisverfahrens ist gemäß § 4 IZÜV die Öffentlichkeit über die Entscheidung zu informieren. Nachstehend finden sie die hierfür erforderlichen Informationen in Form der erteilten Erlaubnis. Hinweis: Nach Erteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis hat sich die "Stadtwerke Hannover AG" in die "enercity AG" umfirmiert. Der Betrieb ist dem BVT-Merkblatt „Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) - Merkblatt über beste verfügbare Techniken für Großfeuerungsanlagen (Juli 2006)" zuzuordnen.
Studie zur umweltschonenderen Herstellung von Chemikalien Die Studie „Prozessintegrierte Maßnahmen und alternative Produktionsverfahren für eine umweltschonendere Herstellung von Chemikalien“ (UpChem) gibt einen Überblick über konventionelle und alternative Produktionsverfahren und prozessintegrierte Maßnahmen für eine umweltschonendere Herstellung von Chemikalien sowie Informationen zu damit verbundenen Umweltaspekten. Das Potenzial ist groß. Die im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführte und nun abgeschlossene Studie enthält Beschreibungen von Produktionsverfahren mit technischen Details und Informationen sowie Daten zu den damit verbundenen Umweltaspekten. Neben Dekarbonisierung / Defossilisierung werden Umweltaspekte der Industrieemissionsrichtlinie Anhang III, zum Beispiel der Einsatz gefährlicher Stoffe und Emissionen in Luft und Wasser, thematisiert, soweit Informationen aus Literatur und Gesprächen mit Fachleuten gefunden wurden. Sowohl Techniken, die bereits kommerziell eingesetzt werden, als auch noch in Entwicklung befindliche werden untersucht. Ein Ziel der Studie war es, Daten zu Umweltentlastungspotenzialen, ökonomischen Aspekten und Entwicklungsstand (TRL) beziehungsweise dem kommerziellen Einsatz alternativer Produktionsverfahren und prozessintegrierter Maßnahmen für eine umweltschonendere Herstellung von Chemikalien zu erhalten, die das Umweltbundesamt für seine Arbeiten nutzen kann, zum Beispiel zum Thema Dekarbonisierung / Defossilisierung, für die Überarbeitung der Beste verfügbare Technik (BVT)-Merkblätter sowie um positive Fallbeispiele bekannter zu machen. Darüber hinaus kann diese Studie Produzenten von Chemikalien oder Genehmigungsbehörden als Informationsquelle dienen. Insgesamt existieren bereits viele technisch erprobte Prozesse, die einen Beitrag zur Entlastung der Umwelt leisten können. Emissionen von Treibhausgasen werden vor allem dann reduziert, wenn strombasierte Techniken mit erneuerbarem Strom etabliert werden. Techniken, die noch nicht besonders weit entwickelt sind oder bisher nur im Demonstrationsmaßstab getestet wurden, könnten in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Aufstrebende und teils etablierte Techniken mit Umweltentlastungspotenzialen sind zum Beispiel die Wasserelektrolyse (H 2 -Herstellung), die „grüne“ Haber-Bosch-Synthese (NH 3 -Herstellung), die Reifenpyrolyse zur Herstellung von Industrieruß, Methanol-to-Olefins (MTO) & -Aromatics (MTA) sowie das Fischer-Tropsch-Verfahren. Auch durch die Elektrifizierung von Steamcrackern oder den Einsatz alternativer Feedstocks können Olefine und Aromaten umweltfreundlicher hergestellt werden. Potenziale bestehen bei der Nutzung von CO 2 als Kohlenstoffträger in der chemischen Industrie, indem fossile Kohlenstoffquellen abgelöst werden. Dies erfordert allerdings viel erneuerbare Energie, die zum jetzigen Zeitpunkt noch knapp ist. Die Herstellung von Chemikalien daraus ist daher teurer als mit den konventionellen Verfahren. Weitere Umweltentlastungspotenziale ergeben sich bei alternativen Verfahren für die Herstellung anderer Chemikalien, wie durch chlorfreie Verfahren, etwa für die Produktion von Propylenoxid und Polycarbonaten, ebenso durch allgemeine Ansätze für umweltschonendere Synthesen. Beim Einsatz großer Mengen an „grünem“ Strom hat das Thema flexibler Betrieb von Anlagen höhere Bedeutung als bisher.
The report for industry and permitting authorities provides an overview of the best available techniques to prevent emissions of hazardous substances from the offshore wind industry into the marine environment during installation, operation and decommissioning. In addition to risk management through the use of proper procedures, timely inspection and knowledgeable personnel, the report identifies the technical measures and techniques that are currently available, tested and economically feasible, as well as the current legislative background. The areas covered are technical installation, storage, bunkering, fire protection, corrosion protection, discharges from open systems, antifouling, cleaning and substitution of hazardous substances. Veröffentlicht in Texte | 61/2024.
Die Firma Cemex Zement GmbH, Frankfurter Chaussee in 15562 Rüdersdorf bei Berlin, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in 2.2.1, Frankfurter Chaussee in der Gemarkung Herzfelde, Flur 1, Flurstück 1269 ein Zementwerk wesentlich zu ändern (Az.: G07923). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Trocknungsanlage für Ersatzbrennstoffe. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 2.3.1 GE in Verbindung mit 8.10.2.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 2.2.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für die Anlage ist das BVT-Merkblatt (beste verfügbaren Techniken) für Zement-, Kalk und Magnesiumoxidindustrie einschlägig. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Dezember 2024 vorgesehen.
In wasserbasierten, flüssigen Abfällen können möglicherweise Spurenstoffe enthalten sein, die im Anhang X der Wasserrahmenrichtlinie als prioritär gefährlich eingestuft sind, welche durch die Behandlung weitgehend umgewandelt oder eliminiert werden sollen. In diesem Vorhaben wurden umfangreiche Untersuchungen an zwei chemisch-physikalischen (CP) Behandlungsanlagen für wasserbasierte flüssige Abfälle durchgeführt und damit die Datengrundlagen in Bezug auf organische Spurenschadstoffe, sowohl als Einzelstoffe als auch als Summenparameter, in Abfällen vor der CP-Behandlung und im Abwasser aus den CP-Anlagen bereitgestellt. Darüber hinaus wurden geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zur Minderung der Spurenstoffe im Abwasser aus CP-Anlagen identifiziert und darauf basierend ein Vorschlag für eine beste verfügbare Technik (BVT) für die nächste Revision des BVT-Merkblattes zur Abfallbehandlung erarbeitet. Veröffentlicht in Texte | 29/2024.
Neue Regeln zur Verringerung schädlicher Industrieemissionen Nach intensiven Verhandlungen im Rat und Parlament der Europäischen Union ist die neue Industrieemissionsrichtlinie (IED 2.0) am 15.07.2024 im EU-Amtsblatt erschienen. Die Mitgliedstaaten haben nun 22 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Mit ihr kommen neue Regeln zur Verringerung schädlicher Emissionen, für mehr Ressourceneffizienz und Umweltmanagement in der Industrie. Ende 2019 kündigte die EU-Kommission im Kontext des Europäischen Green Deal die Revision der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IE-RL) an. Im April 2022 legte sie dann ihren Vorschlag für eine geänderte IE-RL vor. Die neue IE-RL 2.0 zielt darauf ab, in integrierter und medienübergreifender Weise die menschliche Gesundheit und die Umwelt noch besser zu schützen , indem schädliche Emissionen in Luft, Wasser und Boden aus Industrieanlagen einschließlich größerer Tierhaltungsbetriebe vermieden oder reduziert werden. Die IE-RL regelt Genehmigung, Betrieb, Überwachung und Stilllegung der umweltrelevantesten Industrieanlagen in Europa. In Deutschland betrifft das derzeit ca. 13.000 Anlagen, in der EU etwas über 50.000 Anlagen. Zu den wesentlichsten Neuerungen der geänderten IE-RL gehört, bei der Anwendung von besten verfügbaren Techniken (BVT) strengere Emissionsgrenzwerte festzulegen: Der neuen IE-RL zufolge ist das untere (strengere) Ende der mit BVT assoziierten Emissionsbandbreite bei der Festlegung von Grenzwerten mit zu berücksichtigen, in jedem Fall aber die gesamte mit BVT assoziierte Emissionsbandbreite, wenn die beste Umweltleistung insgesamt für eine Anlage bestimmt wird. Neu in der IE-RL 2.0 sind auch verbindliche Bandbreiten für Verbrauchsniveaus von materiellen Ressourcen einschließlich Wasser und Energie. Dadurch sollen die effiziente Nutzung und Wiederverwendung von Rohstoffen, Energie und Wasser befördert werden. Solche verbindlichen Verbrauchswerte sind aber in der Regel nur für vergleichbare industrielle Betriebe oder Prozesse zu erwarten, die durch ähnliche Merkmale, Verfahren und Produkte charakterisiert sind. Für IED-Anlagen ist zudem ein Umweltmanagementsystem (UMS), welches auch ein Chemikalienmanagementsystem umfasst, verbindlich einzuführen und zu betreiben. Das UMS wird alle drei Jahre externen Audits unterzogen. Darüber hinaus unterstützt die IE-RL-Revision die industrielle Transformation, indem die Fortentwicklung des Standes der Technik bzw. der BVT stärker auf die Dekarbonisierung ausgerichtet wird. Verschiedene Artikel der Richtlinie sowie Instrumente unterstützen und flankieren die Dekarbonisierung der Industrie und Schritte zur Klimaneutralität von Industrieanlagen. Der Dynamik der anstehenden industriellen Transformation entsprechend, soll ein neu gegründetes Innovationszentrum für industrielle Transformation und Emissionen (INCITE) Informationen über innovative industrielle Techniken sammeln, analysieren und für die Fortentwicklung der BVT im Sevilla-Prozess aufbereiten.
Industrieemissionsrichtlinie - Beste verfügbare Techniken Die Industrieemissionsrichtlinie bildet die Grundlage für die Genehmigung, den Betrieb und Stilllegung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. In dazugehörigen BVT-Merkblättern werden für verschiedene Branchen beste verfügbaren Techniken und assoziierte verbindliche Emissionsbandbreiten zusammengefasst und festgelegt. Industrieemissionsrichtlinie Die Industrieemissionsrichtlinie ( IE-Richtlinie 2010/75/EU mit ihrer Änderungs- und Nachfolgerichtlinie 2024/1785/EU ) ist das zentrale Regelwerk des Immissionsschutzes in Europa. In ihr werden die Genehmigung, der Betrieb und die Stilllegung von europaweit ca. 55.000 Industrieanlagen betrachtet. Dabei werden sämtliche Emissionen in Luft und Abwasser, aber auch Lärm, Erschütterungen, Abfälle und Einflüsse auf den Boden betrachtet. Zusätzlich sind in der IE-Richtlinie Anforderungen zur Ressourcen- und Energieeffizienz in Form von Umweltleistungswerten, zum Umweltmanagementsystem, zur Dekarbonisierung und zur Verhinderung von Unfällen gestellt. Im Anhang 1 der IE-Richtlinie ist der Geltungsbereich festgelegt. Hier sind neben verschiedener Industrieaktivitäten (z. B. Raffinieren von Mineralöl und Gas, Herstellung von Glas oder Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen) Kapazitätsschwellen festgelegt ab derer für eine Industrieanlage die IE-Richtlinie einschlägig ist. Ziel der IE-Richtlinie ist ein europaweit einheitlich hoher Umweltstandard. So werden über die gemeinsame IE-Richtlinie Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Industrieanlagen verschiedener EU-Mitgliedsstaaten verringert. Zusätzlich sollen durch die in branchenspezifischen BVT-Merkblättern (Merkblätter der besten verfügbaren Techniken) festgelegten Bestimmungen und Emissionsbandbreiten Vollzugsunterschiede innerhalb der Europäischen Union (EU) abgebaut werden. Durch das in der IE-Richtlinie festgeschriebene Verfassen und Novellieren von BVT-Merkblättern wird der Stand der Technik fortgeschrieben und die besten Emissionsminderungstechniken aufgezeigt sowie der Einsatz dieser forciert. Zur Überwachung der angestrebten Verbesserungen wurden in der IE-Richtlinie zusätzlich Auskunfts- und Überwachungspflichten für die Anlagenbetreiber und die zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten festgelegt.
"Beste verfügbare Techniken (BVT)" kennzeichnen den effizientesten und fortschrittlichsten Entwicklungsstand der Tätigkeiten und entsprechenden Betriebsmethoden, der spezielle Techniken als praktisch geeignet erscheinen lässt, grundsätzlich als Grundlage für die Emissionsgrenzwerte zu dienen, um Emissionen in und Auswirkungen auf die gesamte Umwelt allgemein zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, zu vermindern "Techniken" sowohl die angewandte Technologie als auch die Art und Weise, wie die Anlage geplant, gebaut, gewartet, betrieben und stillgelegt wird; "verfügbar" die Techniken, die in einem Maßstab entwickelt sind, der unter Berücksichtigung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses die Anwendung unter in dem betreffenden industriellen Sektor wirtschaftlich und technisch vertretbaren Verhältnissen ermöglicht, gleich, ob diese Techniken innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats verwendet oder hergestellt werden, sofern sie zu vertretbaren Bedingungen für den Betreiber zugänglich sind; "beste" die Techniken, die am wirksamsten zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt sind. Für Industrieanlagen, die dem Geltungsbereich der europäischen Industrieemissionsrichtlinie ( IE-Richtlinie 2010/75/EU unterliegen, werden im Rahmen eines Informationsaustausches (Sevilla-Prozess) BVT-Merkblätter erarbeitet. Eine Überarbeitung der Merkblätter erfolgt etwa alle zehn Jahre. Aus den branchenspezifischen BVT-Merkblättern werden BVT-Schlussfolgerungen abgeleitet, die durch einen Durchführungsbeschluss einen verbindlichen Status erlangen. Die in den BVT-Schlussfolgerungen enthaltenen Emissionsbandbreiten sowie die dazugehörigen Emissionsminderungstechniken sind verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten anzuwenden. Für neue Anlagen gelten die Anforderungen unmittelbar nach Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt, während bestehende Anlagen eine Frist von vier Jahren haben. Die Liste der Industrieanlagen in Sachsen-Anhalt, die unter die Industrieemissionsrichtlinie fallen, finden Sie hier (Stand: 30.09.2022; die Anlagen in Sachsen-Anhalt sind in den Zeilen 11.782 bis 12.564 dargestellt). Aktuelles und weitere Informationen Download der BVT Merkblätter letzte Aktualisierung: 13.10.2023
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Land | 15 |
Type | Count |
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Umweltprüfung | 7 |
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