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Islamisches Opferfest Kurban Bayrami beginnt am Dienstag

Rituelles Schlachten mit Elektrokurzzeit-Betäubung als Alternative zum Schächten Anlässlich des islamischen Opferfestes, das dieses Jahr vom 21. bis zum 24. August stattfindet, werden auch in Nordrhein-Westfalen viele Schafe und Rinder in einer traditionellen Zeremonie geschlachtet. Aus Tierschutzgründen grundsätzlich nicht erlaubt ist die Schlachtmethode des Schächtens, Ausnahmen regelt das Tierschutzgesetz. Beim Schächten werden Tiere ohne vorhergehende Betäubung durch einen Kehlschnitt entblutet und dadurch getötet. Tierschutzkonform ist hingegen ist das rituelle Schlachten, wenn die Tiere vor dem Ausbluten mittels Elektrozange betäubt werden. Was ist eine rituelle Schlachtung mit Elektrokurzzeit-Betäubung? Bei dieser rituellen Schlachtung werden Tiere unter Berücksichtigung religiöser Riten so geschlachtet, dass sie für die Gläubigen zum Verzehr geeignet sind. Als Alternative zum verbotenen Schächten gibt es hierfür die vielfach akzeptierte Schlachtmethode mit Elektrokurzzeitbetäubung. Dabei erfolgt eine kurze Betäubung von Schafen und Rindern mittels Elektrozange. Die Tötung der betäubten Tiere erfolgt durch Ausbluten nach einem Kehlschnitt. Diese Methode genügt sowohl der gesetzlichen Tierschutzvorschrift, nach der ein Tier vor dem Schlachten zu betäuben ist, als auch der religiösen Anforderung, dass ein Tier während des Entblutens noch leben muss. Die Tiere würden ohne den sofortigen Schnitt durch die Kehle wieder zu Bewusstsein kommen und weiterleben. Zu Kurban Bayrami werden in vielen deutschen Schlachthöfen rituelle Schlachtungen nach erfolgter Elektrokurzzeit-Betäubung angeboten. Was ist für eine gesetzkonforme rituelle Schlachtung mit Elektrokurzzeit-Betäubung zu beachten? Die Zulassung für die Elektrokurzzeit-Betäubung muss der Schlachthofbetreiber beim kommunalen Veterinäramt rechtzeitig beantragen Der Kehlschnitt darf nur von einer sachkundigen Person durchgeführt werden Zur Erlangung der Sachkunde ist eine Schulung erforderlich Informationen erteilen die örtlich zuständigen Veterinärämter Weitere Informationen sind zu finden unter: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tierschutz/toetung-und-schlachtung/rituelles-schlachten/ Download: Foto: Rinder ; Peter Schütz © LANUV. Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei Pressemitteilung

Mindestmaße und Schonzeiten in Berlin

Die Berliner Landesfischereiordnung (LFischO) vom 12. Dezember 2001 (GVBl. S. 700), zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Berliner Landesfischereiordnung vom 25. September 2012 (GVBl. S. 343) ist am 23.12.2001 in Kraft getreten. Damit ist die Binnenfischereiordnung vom 16. Juni 1981 (GBl. I S. 290), die das Angeln in den östlichen Bezirken Berlins regelte außer Kraft getreten. Folgend aufgeführt sind die insbesondere für Angler wichtigen Regelungen in Auszügen aus der Berliner Landesfischereiordnung. Der vollständige Text ist unter Rechtsvorschriften einzusehen und herunterzuladen. Berliner Landesfischereiordnung (LFischO) vom 12. Dezember 2001 Berliner Landesfischereiordnung (LFischO) In Auszügen § 8 Fangverbote, Schonzeiten, Mindestmaße, Fischen nach Besatzmaßnahmen (1) Es ist verboten, den in der Anlage 1 genannten Fisch-, Neunaugen-, Krebs- und Muschelarten (nachfolgend Fische genannt) während der Schonzeiten, oder wenn sie nicht das Mindestmaß erreicht haben, nachzustellen, sie vorsätzlich zu fangen oder zu töten. Als Mindestmaß gilt bei Fischen der Abstand von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse, bei Krebsen von der vorderen Spitze des Kopfpanzers bis zum Ende des Schwanzes bei flach ausgelegtem Hinterleib. ….. (4) Für die in der Anlage 2 aufgeführten Fische gelten die Bestimmungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht. ….. § 9 Zurücksetzen von Fischen (1) Untermaßige Fische oder während der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich schonend in das Fanggewässer zurückzusetzen. (2) Fische im Sinne des Absatzes 1, die nicht überlebensfähig sind, sind sofort zu töten und in das Fanggewässer zurückzusetzen. Deren Mitsichführen oder Verwertung ist unzulässig. …. § 12 Fischfang mit Ködern (1) Es ist verboten, lebende Fische und andere lebende Wirbeltiere sowie Fische, die einem Fangverbot nach § 8 Abs. 1 Satz 1 unterliegen, als Köder zu verwenden. …… (2) Köderfische dürfen nur in dem Gewässer oder Gewässersystem verwendet werden, aus dem sie gefangen wurden. Dies gilt nicht für tiefgefrorene oder chemisch konservierte Köderfische und tote Seefische. …. § 14 Hälterung und Transport von Fischen (1) Zum Hältern (zeitlich befristete Aufbewahrung von lebenden Fischen ohne Fütterung) von Fischen dürfen nur hinreichend geräumige Netze, Behälter, Becken und andere Vorrichtungen verwendet werden, die eine Hälterung mit ausreichender Sauerstoff- und Wasserversorgung gewährleisten und die durch Güte, Material, Form und Größe vermeidbare Schädigungen der Fische ausschließen. Der Zeitraum der Hälterung ist auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken. (2) Mit der Handangel gefangene Fische dürfen längstens bis zum Ende des Fangtages gehältert werden. (3) In Wasserstraßen ist das Hältern von Fischen nur dann zugelassen, wenn der Hälter gegen Sog oder Wellenschlag gesichert ist. Von fahrenden Wasserfahrzeugen aus ist die Hälterung in Setzkeschern verboten. (4) Mit der Handangel gefangene und gehälterte Fische dürfen nicht in das Fanggewässer zurückgesetzt werden. (5) Für den Transport von lebenden Fischen gilt Absatz 1 sinngemäß. …… § 15 Verbotene Fischereigeräte und Fangmittel Es ist verboten, beim Fischfang 1. mechanische und chemische Betäubungsmittel oder 2. künstliche Köder mit feststehenden Mehrfachhaken oder 3. Angelhaken mit mehr als drei Schenkeln oder 4. mehr als 3 Haken je Handangel oder 5. Pilker mit einem Gewicht von über 30 Gramm anzuwenden oder 6. hinter Fahrzeugen Angeln zu schleppen. § 18 Angelfischerei (1) Bestandteil der Handangel muss eine Rute sein. Beim Fischen von Friedfischen mit tierischen oder pflanzlichen Ködern darf die Handangel nur einen einschenkligen Haken haben (Friedfischangel). (2) Bei der Ausübung der Angelfischerei unter Verwendung von Köderfischen oder Wirbeltier- oder Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenköder) oder von Kunstködern, die eine Gesamtlänge von mehr als 2 cm aufweisen ist nur ein Köder je Handangel zulässig; diese gelten als Raubfischköder. (3) Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen. Köderfischsenken sowie zum Fang von Raubfischen bestimmte Handangeln dürfen vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres nicht eingesetzt werden. (4) Der Angler darf insgesamt je Fangtag höchstens drei Fische der Arten Aal und Zander anlanden oder bei sich führen. Der Fang anderer Fischarten bleibt davon unberührt. Dies gilt nicht in bewirtschafteten Anlagen der Teichwirtschaft, der Fischzucht und -haltung. Mindestmaße und Schonzeiten der Fische gemäß § 8 Abs. 1 , Berliner Landesfischereiordnung (LFischO), Anlage 1 Fische ohne Mindestmaße und Schonzeiten gemäß § 8 Abs. 4 , Berliner Landesfischereiordnung (LFischO), Anlage 2

Teilprojekt 1

Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Friedrich-Löffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Institut für Infektionsmedizin, Standort Insel Riems durchgeführt. The project deals with the recording of the geographic and seasonal occurrence of culicid species and the human and animal pathogenic disease agents they may transmit in Germany. For the assessment of the distribution of mosquitoes, special attractant-baited traps will be operated over the whole of Germany according to a given spatiotemporal pattern. In addition, mosquitoes will be collected passively by the citizen science project 'Mückenatlas'. The identification of the culicids will be performed morphologically and, if necessary, genetically. For the screening for pathogens, mosquitoes will be captured in huge numbers in floodplains and other spacious wetland areas by means of traps, aspirators and insect nets. The examination for pathogens will be performed using established PCR assays. Moreover, the introduction of invasive mosquitoes by vehicles entering Germany from southern Europe will be checked by mosquito trapping on service stations along South German motorways. Finally, the spreading tendencies of three Asian bush mosquito populations recently detected in South, West and North Germany will be examined by spatial-centrifugal sampling of potential breeding sites in the affected regions. All generated data will be fed into the German mosquito database CULBASE in order to facilitate risk analyses.

Waste to Airlaid

Das Projekt "Waste to Airlaid" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Sächsisches Textilforschungsinstitut e.V. An-Institut der Technischen Universität Chemnitz durchgeführt. Kurzfasern im Längenbereich zwischen 1 mm und 12 mm bilden die Rohstoffbasis von nach dem Airlaid-Verfahren hergestellten Wirrvliesstoffen. Als klassischer Rohstoff sind gebleichte Weichholzkurzfasern (Fluff-pulp) zu bezeichnen, die im Industriemaßstab zu saugfähigen, voluminösen oder papierartigen Strukturen verarbeitet werden. Kurzfasern verschiedenster Arten fallen aber auch bei Recyclingprozessen oder als Produktionsabfälle an. Die Verknüpfung des Recyclinggedankens mit einem hochproduktiven Verfahren zur Kurzfaserverarbeitung stellt die wesentliche Motivation des abgeschlossenen Projektes dar. Die wesentliche Zielsetzung besteht in der erstmaligen Applikation des Airlaid-Vliesbildungsverfahrens auf die Verarbeitung von mit geeigneten Mitteln aus unterschiedlichsten Textilglas-Abfällen aufbereiteten Textilglas-Rezyklatfasern. Die Kombination des Verfahrens und der damit herstellbaren speziellen Wirrvliesstruktur mit den funktionellen Eigenschaften bisher nicht oder nur schwer verwertbarer Faserstoffe ist Grundlage für die Entwicklung von innovativen Produktideen außerhalb der heute für Airlaid-Produkte üblichen oben genannten Produktbereiche. Technische Basis ist eine Airlaid-Versuchsanlage, die nach dem M&J-Prinzip arbeitet. Ursprünglich als Versuchsstand geplant, konnte im Rahmen einer Projekterweiterung die Integration in eine bereits bestehende Airlay-Anlage eine quasi kontinuierliche Arbeitsweise realisiert werden. Die Produktmäßige Zielstellung bestand in einer Dämmtapete auf Basis von rezyklierten Glaskurzfasern mit durch den Zusatz anderer Fasern einstellbaren Funktionalitäten wie Feuchteaufnahmevermögen und Schwerentflammbarkeit. Die Zumischung thermoplastischer Schmelzklebefasern mit angepasster Schnittlänge bildet die Voraussetzung der anschließenden Vliesverfestigung mittels Thermofusion. Funktionsmuster in verschiedenen Zusammensetzungen konnten im Flächenmassebereich von 400 g/m2 bis 700 g/m2 und Dicken von 4 mm bis 6 mm hergestellt und erprobt werden. Der erreichte Wärmedurchgangs-widerstand ist höher als der eines handelsüblichen Vergleichsmusters ist. Die Kaschierung mit einem Deckvlies (Malervlies) kann direkt bei der Vliesbildung oder in einem zweiten Arbeitsgang erfolgen und ergibt eine malerfertige Oberfläche. Synergien wurden anorganischen und organischen Kurzfasern wie Flusen aus der Altreifenaufbereitung, Schleifstäube aus der klassischen Filzherstellung oder, Basalt und Aluminium nachgewiesen. Die Projektergebnisse sind Grundlage bereits angelaufener Anschlussprojekt und einer Reihe von Kundenversuchen. Für eine Ergebnisumsetzung im großtechnischen Maßstab bedarf es neben weitergehenden Untersuchungen vor allem der Verfügbarkeit entsprechender Anlagenkapazitäten für die Herstellung von für Testreihen ausreichenden Versuchsmengen.

Bewertung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) nach Art. 57 lit. f der REACH-VO - Stoffe mit spezifischem Wirkmechanismus

Das Projekt "Bewertung von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) nach Art. 57 lit. f der REACH-VO - Stoffe mit spezifischem Wirkmechanismus" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie durchgeführt. In dem Sachverständigengutachten soll die Bedeutung von Industriechemikalien mit (unbeabsichtigtem) spezifischem Wirkmechanismus erarbeitet werden. In diesem Zusammenhang soll zum Einen geklärt werden, ob es spezifische Wirkmechanismen gibt, denen eine besondere Bedeutung beigemessen werde sollte. Zum anderen ob bei spezifisch wirkenden Chemikalien die Varianz im Hinblick auf das Verhältnis von akuten zu chronische Daten (ACR) sowie bezogen auf die Sensitivität verschiedener Organismengruppen höher als bei narkotisch wirkenden Chemikalien ist. Abschließend soll mit diesen Erkenntnissen die Frage geklärt werden, ob die bei der ökotoxikologischen Risikobewertung im Rahmen der REACH-VO verwendeten Unsicherheitsfaktoren ausreichend sind, um das potentielle Risiko, dass von spezifisch wirkenden Chemikalien ausgeht, angemessen zu kontrollieren.

Bewertung des Einsatzes von Isofluran und ähnlicher Narkotika zur Anästhesie von Wildnagern unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes

Das Projekt "Bewertung des Einsatzes von Isofluran und ähnlicher Narkotika zur Anästhesie von Wildnagern unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Jens-Uwe Voss Toxikologische Beratung durchgeführt.

Xenon - Neue Wege in der Anaesthesie; Entwicklung einer Praesentationssoftware auf Internet- und CD-ROM-Basis zur Praesentation des Projektes Xenon

Das Projekt "Xenon - Neue Wege in der Anaesthesie; Entwicklung einer Praesentationssoftware auf Internet- und CD-ROM-Basis zur Praesentation des Projektes Xenon" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Ulm, Universitätsklinikum für Anästhesiologie durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Durch das von der Bundesstiftung Umwelt geförderte Projekt 'Xenon als Inhalationsanästhetikum' wurde weltweit großes Interesse an der Xenonanästhesie ausgelöst. Die Zielsetzungen 'Reduktion der Arbeitsplatz- und Umweltbelastung' treffen dabei auf große Zustimmung. In vielen Diskussionen ist aufgefallen, dass die Grundkenntnisse über die schädigenden Einflüsse der Narkosegase noch nicht verbreitet sind bzw. von den Abteilungsleitern verschiedener Kliniken relativiert werden. Die Entwicklung der Präsentation 'Xenon' soll interessierten Medizinern aber auch medizinischen Laien Informationen und Daten zugänglich machen, die als Information und Diskussionsgrundlage verwendet werden können. Da das Projekt auch schon zu konkreten industriellen Entwicklungen geführt hat, werden diese selbstverständlich in der Gesamtdarstellung angesprochen. Reine Marketingaspekte sind in diesem Projekt jedoch nicht enthalten. Stand des Wissens/der Technik: Wir beschäftigen seit 1989 mit der Rückgewinnung der Narkosegase Halothan, Enflurane und Isoflurane. In einer Pilotstudie haben wir ein Verfahren vorgestellt, mit dem bis zu 60Prozent der bei der Narkose verbrauchten FCKWs in hoher Reinheit zurückgewonnen werden konnten. Im Rahmen des von der Bundesstiftung Umwelt geförderten Projektes haben wir eine Pilotanlage entwickelt, um das teure Edelgas Xenon nach der Narkose zu reinigen und wiederzugewinnen. Momentan arbeiten wir an der Optimierung der Anlage sowie an der Weiterentwicklung der geschlossenen Anästhesie, um den Xenonverbrauch zu minimieren. Im Jahr 1997 haben wir in Zusammenarbeit mit den Projektpartnern die toxikologischen Untersuchungen, die im Rahmen der Zulassungsverfahren vorgeschrieben sind, abgeschlossen. Xenon befindet sich in Europa und Japan im Zulassungsverfahren. Die Zulassung in den USA ist in Planung. Fazit: Die Endgültige Version liegt bei Abschluss (6/99) vor, laufende Neuigkeiten werden durch regelmäßige Updates aktualisiert.. Alle bisher eingegangen Reaktionen sind extremst positiv. Auf der Diskussionsseite wurde von externen Besuchern bereits Kommentare hinterlassen, es handele sich um die schönste medizinische Site überhaupt.

Rueckgewinnung gasfoermiger Anaesthetika waehrend Vollnarkosen

Das Projekt "Rueckgewinnung gasfoermiger Anaesthetika waehrend Vollnarkosen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Ulm, Universitätsklinikum für Anästhesiologie durchgeführt. In der Universitätsklinik Ulm werden jährlich ca. 4.4 Millionen Liter Lachgas freigesetzt. Ungefähr 60000 Liter Narkosegase, bei denen es sich um FCKWs handelt, werden in die Atmosphäre geleitet. Für die alten Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland beträgt die Zahl der Vollnarkosen, die in Kliniken durchgeführt werden, nach Angaben des statistischen Bundesamtes mindestens 5.8 Millionen pro Jahr. Während den Operationen werden in Deutschland die Narkosegase wie auf der ganzen Welt an die Atmosphäre abgegeben, was aufgrund ihres Treibhausgaseffektes und der ozonabbauenden Kapazität unter Umweltaspekten bedenklich ist. Als neuentwickeltes Narkosegas kam 1994 die Substanz Desflurane auf den Markt, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften weniger ozonzerstörend wirkt als die herkömmlichen Substanzen, dafür ist ein ausgeprägter Treibhauseffekt zu erwarten. Unser Projekt dient der Rückgewinnung der Gase während der Narkosen, um so ein geschlossenes Recyclingkonzept zu entwickeln und den Ersatz des Lachgases und der FCKWs und FKWs durch das umweltfreundliche Edelgas Xenon zu ermöglichen.

Narkosegas-Belastung in der Raumluft: Einfluss von Narkose-Verfahren und lueftungstechnische Aspekte

Das Projekt "Narkosegas-Belastung in der Raumluft: Einfluss von Narkose-Verfahren und lueftungstechnische Aspekte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Tübingen, Universitätsklinik für Anästhesiologie und Transfusionsmedizin, Abteilung Anästhesiologie durchgeführt. Ziel des Forschungsvorhabens ist, die Narkosegas-Belastung fuer Krankenhaus-Personal so gering wie moeglich zu halten. Hierzu wurde die Narkosegas-Belastung an verschiedenen Arbeitsplaetzen im Uniklinikum Tuebingen systematisch erfasst und im Kontext zu verschiedenen Narkose-Verfahren und oertlichen Gegebenheiten bewertet. Ergebnisse bisher: 1) Der Einsatz von Larynxmasken und ungeblockten Endotracheal-Tuben in der Kinder-Anaesthesie fuehrt zu vergleichbarer Narkosegas-Belastung fuer das Personal. In vollklimatisierten OP-Raeumen (Luftwechselzahl 16) koennen bei beiden Narkoseverfahren die vorgeschriebenen Grenzwerte deutlich unterschritten werden. 2) Nachtraeglich eingebaute Lueftungs-Anlagen in Aufwachraeumen koennen zur Reduktion der Narkosegas-Belastung beitragen, auch wenn sie faelschlicherweise unter der Decke und nicht am Boden installiert wurden. 3) Bei voll klimatisierten OP-Raeumen laesst sich Isofluran im Blut von Anaesthesisten nur wenige Minuten nach Masken-Einleitung von Kindern nachweisen. 15 Minuten nach Einleitung ist Isofluran im Blut unter der Nachweisgrenze (1 ng/ml).

Konstruktion einer cDNA-Bibliothek von Zellsuspensionskulturen von Kornrade (Agrostemma githago L.) zum Screening auf unbekannte P450-Sequenzen

Das Projekt "Konstruktion einer cDNA-Bibliothek von Zellsuspensionskulturen von Kornrade (Agrostemma githago L.) zum Screening auf unbekannte P450-Sequenzen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RWTH Aachen University, Institut für Umweltforschung, Biologie V, Lehrstuhl für Umweltbiologie und -chemodynamik durchgeführt. Pflanzliche Cytochrom-P450-Monooxygenasen (P450s oder CYPs) sind wichtige Enzyme des Sekundärmetabolismus. Sie spielen weiterhin eine große Rolle im Metabolismus von Xenobiotika - wie z.B. Pestiziden, insbesondere Herbiziden. Spezies-Unterschiede in der Aktivität bestimmter P450s zum Metabolismus von Herbiziden werden als der Mechanismus angesehen, der es toleranten Pflanzenspezies ermöglicht, gegenüber Herbiziden weniger empfindlich zu sein als andere. P450s, die im Pestizid-Metabolism involviert sind, üben vermutlich auch eine Funktion im Sekundär-Metabolismus aus. CYP73A1 z.B. ist die trans-Zimtsäure-Hydroxylase aus Jerusalem-Artichoke, die auch die Ring-Methyl-Hydroxylierung von Chlortoluron katalysiert, wie durch Expression ihrer cDNA in Hefe gezeigt wurde. Ein Wissenszuwachs über P450s, die in empfindlichen und toleranten Pflanzen vorkommen, und über molekulare Mechanismen, die den P450-katalysierten Metabolismus von Herbiziden in toleranten Pflanzen verantwortlich sind, kann zu einem Verständis der Herbizid-Resistenz und ihrer Entwicklung beitragen. Auf Grund seiner Toxizität war Kornrade (Agrostemma githago L.) in der Vergangenheit ein problematisches Unkraut in europäischen Getreidefeldern. Heutzutage ist die Pflanze fast ausgestorben - als Folge des Einsatzes von Herbiziden und einer verbesserten industriellen Saatgutreinigung. In Weizenfeldern, sind eine Reihe Herbizide effektiv gegenüber Kornrade (z.B. Triasulfuron, Diuron, Metribuzin, Dicamba + 2,4-D und Bromoxynil). Obwohl bislang über Resistenz bei Kornrade nicht berichtet wurde, sind Zellsuspensionskulturen der Kornrade in der Lage, die Herbizide Metamitron und Atrazin sowie das Xenoestrogen Nonylphenol zu metabolisieren. Die Metaboliten, die identifziert wurden, entstehen durch Dealkylierung und Hydroxylierung der aromatischen und aliphatischen Teilstrukturen der Ausgangsverbindungen. Da diese Reaktionen als typisch für P450-Enzyme im Metabolismus von Xenobiotika angesehen werden, kann man vermuten, dass P450s an der beobachteten Metabolisierung beteiligt sind. In Verlauf des Projektes wurde eine Plasmid-abhängige cDNA-Bibliothek von Kornrade-Zellsuspensionskulturen konstruiert, um unbekannte P450-Sequenzen zu isolieren. Um eine erhöhte Expression von P450s zu erreichen, wurden die Zellen mit dem Herbizid-Safener Benoxacor behandelt, von dem bekannt ist, dass er den P450-Gehalt von Mais-Keimlingen deutlich erhöht. Um sicherzustellen, dass die Kornradezellen der Suspensionskultur die gewünschten Enzyme noch exprimieren, wurde ihre Fähigkeit, 4-n-Nonylphenol (4-n-NP) durch Oxidation zu metabolisieren, in einer Metabolismus-Studie mit dem radioaktiv-markierten (ring-U-14C)4-n-Nonylphenol überprüft. Nach Anwendung verschiedener molekularbiologischer Techniken konnten letztlich mittels einer PCR-Strategie unter Verwendung P450-spezifischer degenerierter Primer zwei PCR-Produkte kloniert werden. U.s.w.

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