Das Projekt "D3" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung e.V. durchgeführt. Der Themenbereich Governance-Strukturen mit den AP D3.1.1, D3.1.2 und D3.1.3 untersucht gesellschaftliche Grundlagen der Risikobearbeitung von Naturgefahren und geht dabei der Frage nach, wie die Bedrohungen bewältigt werden können. Es wird nach den gesellschaftlichen Wahrnehmungen zur Vulnerabilität jener Risiken und nach den Verarbeitungsvarianten gefragt. Dabei werden die Mechanismen öffentlicher Diskurse, die die Wahrnehmungen von Naturgefahren in Gesellschaften und Räumen prägen, untersucht, wie auch Einschätzungen von Experten verschiedener gesellschaftlicher Bereiche zur Vulnerabilität und den Möglichkeiten der aktiven Resilienzbildung eingeholt. Ziel ist es, institutionell informierte Handlungsempfehlungen zur Verarbeitung von Klima- und Georisiken zu entwickeln. Schwerpunkt der Untersuchungen werden v.a. Klimarisiken im Bereich der Küstenregionen von Nord- und Ostsee bilden. In AP 3.1.1 werden mittels der wissenssoziologischen Diskursanalyse öffentliche Diskurse am Beispiel von Printmedien für den Zeitraum von ca. 10 Jahren untersucht, um die bisherigen öffentlichen Verarbeitungsdynamiken von Naturgefahren zu eruieren. In AP 3.1.2 werden qualitative Interviews mit Experten verschiedener Bereiche geführt, um deren Einschätzungen zu Vulnerabilitäten und erfolgversprechenden Maßnahmen der Resilienzbildung zu eruieren und in die Item-Konstruktion der standardisierten Delphi-Expertenbefragung eingehen zu lassen, die in im Rahmen von AP 3.1.3 in drei Wellen durchgeführt wird
Das Projekt "Umwelt und der Europäische Binnenmarkt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Berlin, Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft, Bereich Innenpolitik und Systemvergleich, Forschungsstelle für Umweltpolitik durchgeführt. In vielen umweltpolitischen Bereichen fehlen einheitliche Ansätze in der nationalen Umsetzung europäischer Umweltpolitik. Während es auf der europäischen Ebene zwar in vielen Umweltbereichen gemeinsam abgestimmte politische Ziele gibt, überlässt es die oft flexible europäische Umweltgesetzgebung meist den Mitgliedstaaten der EU, wie sie diese Ziele am besten erreichen. Daher bestehen zwischen den Mitgliedstaaten weiterhin Unterschiede in der Umsetzung europäischer Regulierungen und Standards in der Umweltpolitik. Die Auswirkungen dieser Unterschiede auf den Wettbewerb und die Wettbewerbsfähigkeit sowie insbesondere mögliche Wettbewerbsverzerrungen und ihre Folgen sind zunehmend Gegenstand von Diskussionen in der betroffenen Öffentlichkeit, Politik und Wissenschaft. Vor diesem Hintergrund soll das Projekt dazu beitragen, das Verhältnis und die Interaktionen zwischen der europäischen Umweltpolitik und dem Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt besser zu verstehen. Dabei sollen im Wesentlichen folgende Fragen beantwortet werden: In welchen Bereichen der europäischen Umweltpolitik fehlt ein einheitlicher Ansatz in der umweltpolitischen Regulierung in den Mitgliedstaaten? Was sind die Determinanten für die Unterschiede in der Umsetzung europäischer Umweltpolitik in den Mitgliedstaaten? Inwieweit führen diese Unterschiede in der Umsetzung europäischer Umweltpolitik zu Wettbewerbsverzerrungen? Wie könnten Binnenmarktpolitiken dazu beitragen, die europäische Umweltpolitik zu stärken? Was sind mögliche Politikoptionen, um die Abstimmung zwischen europäischer Umwelt- und Binnenmarktpolitik im Zuge zukünftiger Initiativen zur Reform des Binnenmarktes zu verbessern? Wie bewerten Stakeholder und Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft mögliche Politikoptionen? Das Projekt soll Politikempfehlungen entwickeln, die dabei helfen, mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu überwinden, die aufgrund der mangelnden Standardisierung in der nationalen Umsetzung europäischer Umweltpolitik entstehen, Spannungen zwischen europäischer Umwelt- und Binnenmarktpolitik zu reduzieren und Synergien zwischen diesen Politiken zu maximieren. Um das zu erreichen, sollen bisherige theoretische Erkenntnisse über das Verhältnis und die Interaktionen zwischen Umweltpolitik und Wettbewerb bzw. Wettbewerbsfähigkeit begutachtet und diskutiert werden. Es werden Fallstudien durchgeführt, um besser verstehen zu können, welche Folgen die unterschiedliche Umsetzung von europäischen Umweltpolitiken in Mitgliedstaaten und die europäische Umweltpolitik für den Wettbewerb haben. Die Ergebnisse werden dann vor dem Hintergrund einer Reform des Europäischen Binnenmarktes diskutiert. Schließlich sollen Politikempfehlungen formuliert werden, wie europäische Binnenmarkt- und Umweltpolitiken so auf einander abgestimmt werden können, dass sie sich gegenseitig stärken.
Das Projekt "Virus-resistant transgenic plants: ecological impact of gene flow (VRTP IMPACT)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RWTH Aachen University, Institut für Umweltforschung, Lehr- und Forschungsgebiet Ökosystemanalyse (ESA) durchgeführt. The objective of this project is to provide detailed evaluation of the two sources of potential genotypic impact that could result from large-scale cultivation of virus-resistant transgenic plants, and particularly ones expressing viral sequences. Genotypic impact could result from two types of gene flow: one involving recombination between viral sequences transcribed from the transgene and the genome of an infecting virus, and another due to the potential for sexual outcrossing between the transgenic plant and a compatible wild species. In both cases, this requires not only close examination of the interaction of the transgenic plants, on the one hand with the genome of other viruses, and on the other hand with related plant species, but also requires establishment of baselines on the role of these same processes in a non-transgenic context. Thus, the idea of impact as used here only concerns additional, i.e. above borderline, novel effects that could be caused by interaction of the transgenic plants with their biological environment. In order to address these interlocking concerns, the VRTP IMPACT project has been divided into four Workpackages. Each of these will involve collaboration among several participants, and as a result, most of the participants are involved in more than one Workpackage. The first two workpackages (WPs I & II) are organised in a parallel fashion to evaluate the impact of recombination between transgene sequences and those of the genome of two particularly important groups of plant viruses, the potyviruses and the cucumoviruses, which are extremely different in both their biological and molecular properties, and thus may have different aptitudes for recombination in transgenic plants. WPs I & II will centre on comparisons of the outcome of recombination in transgenic plants with that in non-transgenic ones. Since our knowledge of the prevalence in nature of recombinant virus genomes is extremely sparse, this question will be address in a separate workproject (WP III) that will involve molecular epidemiology studies of virus populations in Spain, France. In WP IV, we will examine the impact of plant to plant gene flow from two major crop species where this is known to occur, rapeseed and beet. In both cases, this will involve field and glasshouse studies to evaluate if a virus resistance gene could confer a fitness advantage on the receptor wild or weedy species.
Das Projekt "Konzepte und Ansätze von Open Government und ihre Übertragbarkeit auf das Standortauswahlverfahren (KonStand)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung durchgeführt. Im Dezember 2016 trat die Bundesrepublik Deutschland der Initiative Open Government Partnership (OGP) bei. Ziel der Initiative ist es, die Arbeit des öffentlichen Sektors 'offener, transparenter, partizipativer und kooperativer zu gestalten'. Ein wesentliches Element offenen Regierungs- und Verwaltungshandelns stellt die Anwendung neuer technischer Kommunikations-, Analyse- und Beteiligungsmöglichkeiten dar. Entsprechend wird Open Government häufig mit drei Schwerpunkten beschrieben: (1) Transparenz, (2) Partizipation, (3) Kooperation bzw. Kollaboration. Dieser Ansatz macht offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln für das StandAV interessant. Ziel des Verfahrens ist es laut StandAG, in 'einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinter-fragenden und lernenden Verfahren' (§ 1 Abs. 2 StandAG) eine Lösung zu finden, 'die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird und damit auch von den Betroffenen toleriert werden kann'. Die Öffentlichkeit ist dabei explizit als 'Mitgestalter des Verfahrens' (§ 5, Abs. 1 StandAG) einzubeziehen. Die beiden Elemente Transparenz und Partizipation sind folglich im Gesetz enthalten. Um ein Ergebnis zu erzielen, das 'von den Betroffenen toleriert werden kann', bedarf es neben dem Einbezug der Bürger*innen weiterer Beteiligungs- und Kooperationsmechanismen, die das BASE als Träger des Verfahrens mit anderen Stakeholdern (NBG, BMU, BGE, Umweltverbände, NGOs, kommunale Vertretungen etc.) in Austausch bringt. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, beispielhaft Prozesse des Open Government dahingehend zu untersuchen, in welcher Weise und zu welchen Zeitpunkten Instrumente und Ansätze des Open Government sinnvoll auf das StandAV angewendet werden können. Dabei ist auch zu untersuchen, welche spezifischen Herausforderungen existieren bzw. entstehen können und wie diesen begegnet werden kann. Methodik: Literaturrecherche, Interviews.
Das Projekt "Lärmminderung durch eine Schallschutzwand im Urteil der Betroffenen, Forschungsbericht des Landes Sachsen-Anhalt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Lärmkontor GmbH durchgeführt.
Das Projekt "Teilvorhaben: Übertragung in andere Schutzgebiete" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Nationale Naturlandschaften e.V. durchgeführt. Das Projekt 'Biosphärenreservate als Modellregionen für Insektenschutz' hat zum Ziel, in den landwirtschaftlich dominierten Bereichen von fünf Biosphärenreservaten (BR) Maßnahmen zur Förderung von Insekten auszuwählen, evtl. anzupassen bzw. zu entwickeln, zu etablieren und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Dies wird eng mit den Verwaltungen der BR und verschiedenen Typen von Landnutzern abgestimmt. Die Maßnahmen müssen nicht nur den Ansprüchen des regional-naturschutzfachlichen Insektenschutzes genügen, sondern auch betrieblich umgesetzt und ökonomisch bewertet werden können. Von besonderer Wichtigkeit sind Aufbau und Implementierung eines Monitoringprogramms, um die Auswirkungen von Maßnahmen auf Insekten nachweisen zu können. Das Projekt soll als Modellvorhaben in einem großen Umfang öffentlichkeitswirksam sein und wird mit mehreren Formaten verschiedene politische Entscheidungsträger und Akteursgruppen ansprechen. Dabei werden regionale Stakeholder fortlaufend über das Projekt informiert und mit partizipativen Ansätzen eingebunden. In weiteren BR werden effektive Schulungsmodule BR erprobt und anschließend zur Verfügung gestellt, damit die Ergebnisse auf Agrarlandschaften im Allgemeinen übertragbar und Handlungsempfehlungen abzuleiten sind. Daher wird das Projekt von einer intensiven Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet, die nicht nur Betroffene und Öffentlichkeit informiert, sondern politischen Entscheidungsträgern konkrete Handlungsempfehlungen und -optionen aufbereitet. Damit wird eine langfristige Wirkung über das Projekt hinaus und in die bundesweite Gesetzgebung, Förderpolitik und Landnutzung hinein erreicht.
Das Projekt "Beurteilung der Belästigung durch tieffrequente Geräusche" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Physikalisch-Technische Bundesanstalt durchgeführt. Gewerbebetriebe und Anlagen zur Energieerzeugung konkurrieren mit ihrer Flächeninanspruchnahme vor allem mit Gebieten, die dem Wohnen dienen. Es ist zu erwarten, dass sich diese Konkurrenzsituation durch ein engeres Zusammenrücken der entsprechenden Gebietsnutzungen noch verschärft. Gleichzeitig produzieren Privatpersonen vielerorts vermehrt ihre benötigte Wärme und Elektrizität innerhalb von Wohngebieten. All den Anlagen ist gemein, dass sie teilweise in erheblichem Maße tieffrequente Geräusche verursachen können. Es besteht somit ein erhöhtes Belästigungspotential durch tieffrequente Geräusche im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Ob eine erhebliche Belästigung durch tieffrequente Geräusche vorliegt, wird seit längerem im Rahmen der TA Lärm nach dem Beiblatt 1 der DIN 45680 beurteilt. Die darin angegebenen Anhaltswerte sind jedoch in Teilen der Wissenschaft und der betroffenen Öffentlichkeit umstritten. Trotz langer und intensiver Arbeiten konnte das Deutsche Institut für Normung (DIN) bisher keinen Konsens über die geltenden Anhaltswerte oder über Vorschläge für Änderungen oder Aktualisierungen der Anhaltswerte erreichen, da es vor allem keine aktuellen Lärmwirkungsuntersuchungen zu dieser Frage gibt. Neuere Wirkungsuntersuchungen sind besonders wichtig, weil die TA Lärm und damit die DIN 45680 für die meisten industriellen und gewerblichen Anlagen in Deutschland gilt, die tieffrequente Geräusche emittieren, und in bestimmten Fallkonstellationen Gegenstand öffentlicher Diskussionen und Gerichtsverfahren sind. In diesem Forschungsvorhaben sollen die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirkung tieffrequenter Geräusche wesentlich erweitert oder fachlich weiter abgesichert werden. Dazu sollen neben einer Überprüfung bereits vorhandener Messergebnisse auch Laboruntersuchungen über den Einfluss tieffrequenter Geräusche im Wachzustand und auf das Schlafverhalten des Menschen vorgenommen werden.
Das Projekt "Teilvorhaben: Koordination, Kommunikation, Information, Maßnahmenumsetzung, Evaluation" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von WWF Deutschland durchgeführt. Das Projekt 'Biosphärenreservate als Modellregionen für Insektenschutz' hat zum Ziel, in den landwirtschaftlich dominierten Bereichen von fünf Biosphärenreservaten (BR) Maßnahmen zur Förderung von Insekten auszuwählen, evtl. anzupassen bzw. zu entwickeln, zu etablieren und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Dies wird eng mit den Verwaltungen der BR und verschiedenen Typen von Landnutzern abgestimmt. Die Maßnahmen müssen nicht nur den Ansprüchen des regional-naturschutzfachlichen Insektenschutzes genügen, sondern auch betrieblich umgesetzt und ökonomisch bewertet werden können. Von besonderer Wichtigkeit sind Aufbau und Implementierung eines Monitoringprogramms, um die Auswirkungen von Maßnahmen auf Insekten nachweisen zu können. Das Projekt soll als Modellvorhaben in einem großen Umfang öffentlichkeitswirksam sein und wird mit mehreren Formaten verschiedene politische Entscheidungsträger und Akteursgruppen ansprechen. Dabei werden regionale Stakeholder fortlaufend über das Projekt informiert und mit partizipativen Ansätzen eingebunden. In weiteren BR werden effektive Schulungsmodule erprobt und anschließend zur Verfügung gestellt, damit die Ergebnisse auf Agrarlandschaften im Allgemeinen übertragbar und Handlungsempfehlungen abzuleiten sind. Daher wird das Projekt von einer intensiven Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet, die nicht nur Betroffene und Öffentlichkeit informiert, sondern politischen Entscheidungsträgern konkrete Handlungsempfehlungen und -optionen aufbereitet. Damit wird eine langfristige Wirkung über das Projekt hinaus und in die bundesweite Gesetzgebung, Förderpolitik und Landnutzung hinein erreicht.
Das Projekt "Triplex-Partizipation" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Cottbus, Institut für Umweltmanagement, Lehrstuhl für Sozialwissenschaftliche Umweltfragen durchgeführt. Das Projekt realisiert Bürgerbeteiligung in konfliktrelevanten und komplexen Planungs- und Entscheidungsverfahren. Von Anfang an werden Bürger einbezogen. Voraussetzungen werden hergestellt für größtmögliche Transparenz. demokratische Verlaufsformen und die Formulierung eines Kleinen Gemeinschaftlichen Vielfachen (KOV). Experten werden hinzugezogen, um das KGV zu kommentieren und diverse Sachverhalte zu erläutern und mit den Bürgern zu vertiefen. Das daraus entstehende KGV wird Entscheidern zur Findung einer Entscheidung übermittelt. Es wird eine iterative Methode angewendet, um stufenweise die Ergebnisqualität zu verbessern. Vorzugsweise liegen die Anwendungsbereiche auf der Identifizierung problematischer Lagerstätten für Abfälle jeder Art (z.B. Atommüll). auf der Realisierung von komplexen Energieprojekten (..Energiedörfer) sowie auf Vorhaben in der Stadt- und Regionalplanung. In den Projekten werden Erhebungen vorgenommen (Interviews. Fragebogen), Videofilme zur Dokumentation und Verbreitung von KVG-Ergebnissen hergestellt. Diskussionsversammlungen durchgeführt und eine breite Öffentlichkeitsarbeit organisiert. Das Projekt wird hinsichtlich von Anwendungsfähigkeit. auch im Sinne privatwirtschaftlicher Umsetzungen entwickelt. Standardisierte Qualitätssicherung ist vorgesehen.
Das Projekt "Verbesserung von Beteiligungsverfahren bei umweltrelevanten Vorhaben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Bereits seit einiger Zeit steht das Thema Bürgerbeteiligung weit oben auf der politischen Agenda. Ob in Stuttgart, Frankfurt oder in Berlin - Bürgerinnen und Bürger äußern zunehmend ihre Erwartung, an großen Bau- und Infrastrukturprojekten besser beteiligt zu werden. Angesichts des großen Einflusses dieser Projekte auf Umwelt und Lebensqualität ist diese Erwartung berechtigt. Ziele der Bürgerbeteiligung sind: Eine verbesserte Informationsbasis für die Zulassungsentscheidung durch die Kenntnisse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort und ggf. Projektoptimierungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und Anwohner sowie der Umwelt und dadurch die Steigerung der Akzeptanz des Verfahrens sowie in Konsequenz bestenfalls auch des Vorhabens. Bürgerbeteiligung fördert nicht nur die Transparenz des Verfahrens, sondern auch die Qualität der Entscheidung und des Prozesses. Werden diese Ziele erreicht, können Konflikte minimiert, Verzögerungen reduziert und Blockaden vermieden sowie ein wertvoller Beitrag für den Umweltschutz geleistet werden. Um die genannten Ziele zu erreichen, sollten Beteiligungsprozesse bestimmte Erfolgskriterien einhalten, die mittlerweile Konsens sind: sie sollten vor allem auf Augenhöhe, frühzeitig, transparent und möglichst ergebnisoffen sein oder zumindest einen gewissen Mitgestaltungsspielraum anbieten. Über die genannten Erfolgskriterien hinaus gibt es in der Partizipationsforschung allerdings noch einige offene Fragen, die in diesem Forschungsvorhaben für eine bessere Gestaltung von Beteiligungsprozessen beantwortet werden sollen. Das Projekt soll zur Verbesserung von Beteiligungsprozessen mit Blick auf oben benannte Ziele beitragen. Ziel des Vorhabens ist es, umweltrelevante Beteiligungsprozesse mit Blick auf offene Frage insbesondere hinsichtlich der Verzahnung der informellen mit der formellen Beteiligung, der Rolle der Vorhabenträger und der Repräsentanz differenzierter Akteursgruppen zu analysieren, nach möglichen Antworten zu suchen und Handlungsempfehlungen zu formulieren.
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Bund | 12 |
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Förderprogramm | 12 |
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Deutsch | 12 |
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Boden | 9 |
Lebewesen & Lebensräume | 8 |
Luft | 7 |
Mensch & Umwelt | 12 |
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