Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO 2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Pressemitteilung zum Senatsbeschluss vom 20.12.2022 BEK 2030 Umsetzungsphase 2022-2026 ( Austauschseiten 66, 162 und 163 ) Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess . Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt. Als weitere Neuerung wurden zur besseren Bewertung und zeitnahen Nachsteuerung für die Maßnahmen weitestgehend konkrete, quantitative Ziele und Indikatoren bzw. Umsetzungszeitpunkte definiert. Im Bereich Klimaschutz wurden 71 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und identifiziert, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll, um die CO 2 -Emissionen zu verringern. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Wichtige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Solarcity und die kommunale Wärmeplanung. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein. Als neue Maßnahmen werden u.a. die Einrichtung einer Null-Emissionszone innerhalb des S-Bahn-Rings und eine Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums, die dem Umweltverbund, aber auch Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten, Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einräumt, angegangen. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Hier wurden die bisherigen acht Handlungsfelder Gesundheit, Stadtentwicklung und Stadtgrün, Wasser, Boden, Forstwirtschaft, Mobilität, Industrie und Gewerbe und Bevölkerungsschutz um die zwei neuen Handlungsfelder Biologische Vielfalt sowie Tourismus, Sport und Kultur erweitert. Im Handlungsfeld (HF) Gesundheit liegt der Fokus auf der Entwicklung und Etablierung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) für das Land Berlin, verbunden mit Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und einer Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Informationen zu Hitze und UV-Strahlung. Im HF Stadtentwicklung sollen neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere auch die Klimaanpassung im Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. Eine klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche soll zudem im HF Boden durch massive Entsieglung vorangetrieben werden. Als strategisches Ziel wird dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 angestrebt. Dem gleichermaßen massiv vom Klimawandel betroffenen Stadtgrün kommt ebenfalls eine Schlüsselrolle zu, da es essentielle Ökosystemleistungen (Verschattung und Verdunstungskühlung, Luft- und Wasserfilterung, Bodenneubildung und Erhöhung der Biodiversität) erbringt. Deshalb muss das Stadtgrün klimaresilient gestaltet, entsprechend gepflegt und geschützt werden. Dafür sollen neben einer nachhaltigen Grünanlagenentwicklung u.a. das Berliner Mischwald-Programm (HF Forstwirtschaft) und die Stadtbaumkampagne konsequent fortgeführt werden. In Ergänzung dazu wird im HF Wasser eine Neuausrichtung der Regenwasserbewirtschaftung im öffentliche Raum angestrebt. Neben den spezifischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es ein neues Handlungsfeld, in dem übergreifende Themen und Herausforderungen wie Fachkräftemangel, bezirklicher Klimaschutz, Klimabildung oder bürgerschaftliches Engagement adressiert werden. Bild: SenMVKU Klimabürger:innenrat Hintergrundinformationen zum Verfahren des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Weitere Informationen Bild: Thomas Imo (photothek) Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess Hintergrundinformationen zum Erarbeitungsprozess des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) (Umsetzungszeitraum 2022-2026) Weitere Informationen Bild: SenUMVK Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des BEK 2030 sowie zur Sektorzielerreichung Weitere Informationen
Internationale Zusammenarbeit im radiologischen Notfallschutz Weltweit arbeiten Länder im radiologischen Notfallschutz zusammen. Deutschland kooperiert sowohl bilateral mit Nachbarländern als auch europaweit und weltweit. Geregelt sind Schnellinformationsverfahren innerhalb der europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft sowie Verfahren für gegenseitige Hilfeleistungen. Über gemeinsame Plattformen tauschen die Kooperationspartner*innen europaweit und weltweit radiologischen Messdaten permanent aus. Um einen radiologischen Notfall zu bewältigen, ist die länderübergreifende Zusammenarbeit im Notfallschutz wichtig – denn von Ländergrenzen lässt sich ionisierende Strahlung nicht stoppen. Aus vergangenen Katastrophen wie etwa dem Unfall von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) haben viele Länder gelernt und sich auf europaweiter und internationaler Ebene zum frühzeitigen, kontinuierlichen und verlässlichen Informations- und Datenaustausch bei einem Unfall verpflichtet. Diese Verpflichtungen sind in verschiedenen Vereinbarungen und Verträgen sowohl multilateral (zwischen vielen Ländern) als auch bilateral (zwischen zwei Ländern) festgehalten. Deutschland kooperiert bilateral, europaweit und weltweit Deutschland arbeitet im radiologischen Notfallschutz bilateral mit seinen Nachbarländern zusammen und kooperiert zudem multilateral auf europäischer und auf internationaler Ebene mit weiteren Ländern. Die dieser Zusammenarbeit zugrundeliegenden Vereinbarungen und Verträge werden von den jeweiligen Regierungen der beteiligten Länder unterschrieben. Auf deutscher Seite der Abkommen sind je nach Ebene unterschiedliche Behörden beteiligt: Auf internationaler Ebene sind das vor allem Bundesbehörden, auf bilateraler Ebene sind grenznah auch kommunale Behörden beteiligt. Betreiber von kerntechnischen Anlagen wie zum Beispiel Kernkraftwerken sind in Deutschland keine Vertragspartner dieser internationalen Abkommen, jedoch über gesetzliche Vorgaben dazu verpflichtet, bestimmte Meldeanforderungen und Aufgaben im radiologischen Notfallschutz zu erfüllen. Multilaterale Abkommen der IAEA mit deutscher Beteiligung Mit Stand November 2024 sind an der Internationalen Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency, IAEA ) 180 Mitgliedstaaten und verschiedene weltweit aktive Organisationen wie etwa die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO ) oder die Weltorganisation für Meteorologie (World Meteorological Organisation, WMO) beteiligt. Die IAEA ist eine autonome wissenschaftlich-technische Organisation innerhalb des Systems der Vereinten Nationen und hat ihren Sitz in Wien. Angebote der IAEA Für den radiologischen Notfallschutz bietet die IAEA ihren Mitgliedsstaaten unter anderem ein rund um die Uhr besetztes Notfallzentrum ( Incident and Emergency Center , IEC), ein passwortgeschütztes Web-System für den Austausch von dringenden Meldungen ( Unified System für Information Exchange in Incidents and Emergencies , USIE) und radiologischen Messdaten (International Radiation Monitoring Information System, IRMIS) sowie den technischen Austauschstandard IRIX ( International Radiological Information Exchange ), der vom BfS mitentwickelt wurde und auch im deutschen integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (kurz IMIS ) genutzt wird, sowie Trainings und Symposien zur Verbesserung von Informations-Austausch und internationaler Zusammenarbeit an und stellt Leitlinien und Guides zu unterschiedlichen Aspekten des radiologischen Notfallschutzes zur Verfügung. Multilaterale Abkommen der IAEA zum radiologischen Notfallschutz Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung Übereinkommen über die Unterstützung Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen Im "Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen" ( Convention on Early Notification of a Nuclear Accident ) vom 28. September 1986 verpflichten sich Mitgliedstaaten der IAEA zur zeitnahen Information der IAEA bei einem radiologischen Notfall mit Austritt von Radioaktivität bei dem möglicherweise andere Staaten in Mitleidenschaft gezogen werden. Bislang wurde das Abkommen von 127 Mitgliedsstaaten ratifiziert. Deutschland stimmte dem Übereinkommen im Mai 1989 zu. Übereinkommen über die Unterstützung Übereinkommen über die Unterstützung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen Im "Übereinkommen über die Unterstützung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen" ( Convention on Assistance in the Case of a Nuclear Accident or Radiological Emergency ) vom 26. September 1986 ist vereinbart, dass Mitgliedstaaten der IAEA bei einem radiologischen Notfall andere Mitgliedsstaaten um Hilfe bitten können. Bislang wurde das Abkommen von 122 Mitgliedsstaaten der IAEA ratifiziert. Deutschland stimmte dem Übereinkommen im Oktober 1989 zu. Auf Grundlage dieses Übereinkommens gründete die IAEA im Jahr 2000 das Netzwerk RANET ("Response and Assistance Network"), mit dessen Hilfe sich beteiligte Mitgliedsstaaten der IAEA gegenseitig in einem radiologischen Notfall spezielle Unterstützung in Form von Personal und Equipment bereitstellen. Deutschland ist seit 2013 offiziell an RANET beteiligt. Multilaterale Abkommen in Europa Auf europäischer Ebene existieren verschiedene multilaterale Abkommen zur länderübergreifenden Zusammenarbeit im internationalen Notfallschutz. ECURIE Mit dem Beschluss für ein „System der Europäischen Gemeinschaft für den Informationsaustausch in radiologischen Notsituationen“ (European Community Urgent Radiological Information Exchange, kurz: ECURIE) haben sich alle Staaten der Europäischen Union sowie die Schweiz und Nord Mazedonien zur länderübergreifenden Zusammenarbeit in einem radiologischen Notfall verpflichtet. Rechtliche Grundlagen dafür sind die EU Euratom Treaty von 1957, die EU Council Decision 87/600 von 1987 und die EU BSS ( Basic Safety Standards ) Directive 2013/59/EURATOM von 2013. Umgesetzt wird ECURIE u.a. mithilfe eines europäischen Meldesystems Web-ECURIE und einer Austausch-Plattform für radiologische Daten ( European Radiological Data Exchange Platform , kurz: EURDEP), die das BfS mitentwickelt hat. Die Plattformen Web-ECURIE und EURDEP sind mit den Systemen der IAEA gekoppelt. In EURDEP sind 39 Staaten verbunden (Stand 2024) – neben den EU -Mitgliedsstaaten auch Länder außerhalb der Europäischen Union, die als sogenannte "informelle Partner" ohne rechtliche Verpflichtung die Plattform nutzen. Mitgliedsstaaten von ECURIE verpflichten sich im Falle eines radiologischen Notfalls die Europäische Kommission und betroffene Nachbarstaaten frühzeitig über relevante Daten und für die Öffentlichkeit wichtige Informationen zu unterrichten – zum Beispiel darüber, welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerungen getroffen wurden oder welche Messdaten vorliegen, Meldungen (zum Beispiel im Rahmen der Alarmierungspflicht bei radiologischen Notfällen) mithilfe der Online-Melde-Plattform Web-ECURIE auszutauschen, um so u.a. die Alarmierungspflicht der Europäischen Kommission gegenüber den nationalen Behörden in den Mitgliedsstaaten zu erfüllen und wesentliche Änderungen in Echtzeit nachvollziehbar mitzuteilen, ihre Messdaten, insbesondere Messungen der Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ), permanent auf der gemeinsamen Plattform EURDEP als Teil der Webplattform zur Überwachung der Umweltradioaktivität (Radioactivity Environmental Monitoring Online, kurz: REMon) auch für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen, die Verfügbarkeit der nationalen Kontaktpartner – in Deutschland sind dies das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) als nationales Fachlagezentrum für den Bevölkerungsschutz in Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums sowie als fachlicher Kontaktpartner das Bundesumweltministerium mit seinem Radiologischen Lagezentrum des Bundes - rund um die Uhr zu gewährleisten, gemeinsame Übungen durchzuführen und sich gegenseitig beim radiologischen Notfallschutz zu unterstützen und fachlich zusammenzuarbeiten. Zusammenarbeit im Ostseerat Ein weiteres multilaterales Abkommen haben an die Ostsee angrenzende Staaten abgeschlossen, die sich im Ostseerat (Council of Baltic Sea States, CBSS), einem zwischenstaatlichen politischen Forum für regionale Zusammenarbeit, zusammengeschlossen haben. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten des Ostseerates unter anderem, sich gegenseitig die Messergebnisse ihrer Ortsdosisleistungsmessnetze und die Ergebnisse ihrer Luftaerosolmessungen automatisiert zur Verfügung zu stellen. Bilaterale Abkommen mit deutschen Nachbarstaaten Um gemeinsam radiologische Ereignisse in grenznahen kerntechnischen Anlagen bewältigen zu können, hat Deutschland zusätzlich zu internationalen und multilateralen Abkommen mit 8 seiner Nachbarländern Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz und Tschechische Republik bilaterale Abkommen für die Regelung zum Informationsaustausch über grenznahe nukleare Einrichtungen geschlossen. In diesen bilateralen Abkommen ist üblicherweise eine kürzere Zeitbasis für die Alarmierung und den Austausch der Daten und Information vereinbart als in den multilateralen Abkommen zur Zusammenarbeit im radiologischen Notfallschutz. Die bilateralen Abkommen mit den acht Nachbarstaaten bestehen zum Teil schon sehr lange und beinhalten mandatierte, themenspezifische Arbeitsgruppen, die sich mindestens jährlich für den direkten Austausch und die Diskussion von Vorkommnissen, nationalen Regeländerungen, wissenschaftlichen, technischen und politischen Entwicklungen für den Notfallschutz, Strahlen- und Arbeitsschutz austauschen. Auf deutscher Seite sind in den Kommissionen Vertreter von Bund sowie lokaler und regionaler Behörden der dem Nachbarstaat angrenzenden Bundesländer beteiligt. Die bilaterale Zusammenarbeit wird in regelmäßigen, gemeinsamen Übungen geprobt. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 19.12.2025
Mehr Bedeutung für den radiologischen Notfallschutz Hybride Bedrohungen stellen auch BfS vor neue Herausforderungen BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Quelle: Laurin Schmidt/bundesfoto Mit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hat der Zivilschutz auch in Deutschland neue Bedeutung erlangt. Bei dieser Entwicklung muss der radiologische Notfallschutz nach Einschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) konsequent mitgedacht werden. Denn im Ukraine-Krieg, der am 24. Februar 2022 begann, sind kerntechnische Anlagen etwa in Saporischschja oder Tschornobyl (russ. Tschernobyl) wiederholt in Kampfhandlungen einbezogen worden. Selbst der Einsatz von Nuklearwaffen scheint in Europa inzwischen nicht mehr ausgeschlossen. "Bedrohungen, die lange Zeit als unwahrscheinlich galten, sind zurück auf der Agenda" , sagt BfS -Präsidentin Inge Paulini. Das BfS habe seine eigenen Notfallplanungen intensiviert. Paulini betont: "Die sicherheitspolitische Neuausrichtung beschränkt sich nicht nur auf die militärische Vorbereitung, sondern betrifft auch den Zivilschutz, also den Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall. Deutschland ist den möglichen Herausforderungen nur gewachsen, wenn auch die Bevölkerung geschützt ist, und sie in der Lage ist, sich selber zu schützen." "Die neue internationale Sicherheitslage erfordert zusätzlich die Vorbereitung auf langanhaltende Risikoszenarien, auf unterschiedliche Krisen-Situationen, die sich überlagern könnten, und sogenannte hybride Bedrohungen" , führt Paulini aus. Dazu könnten Cyberangriffe und Desinformationskampagnen gehören. BfS ist Behörde mit zentralen Sicherheitsaufgaben Zusammenarbeit im Radiologischen Lagezentrum Das BfS ist eine Behörde mit zentralen Sicherheitsaufgaben beim Schutz der Bevölkerung vor radiologischen Gefahren. In einem speziellen Krisenstab, dem Radiologischen Lagezentrum des Bundes ( RLZ ), ist das BfS zuständig für die Erstellung des "Radiologischen Lagebilds". Dies enthält Informationen zur aktuellen radiologischen Situation und Prognosen zum weiteren Verlauf sowie zu Radioaktivitätsmessungen. Mit der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr ( NGA ) ist das BfS zudem Partner im Unterstützungsverbund CBRN , um bei der Bewältigung von polizeilich relevanten radiologischen Lagen zu unterstützen. Dabei kann es sich um den Fund radioaktiver Quellen handeln oder auch um den Einsatz sogenannter Schmutziger Bomben. Seit Beginn des Krieges gegen die Ukraine wird immer wieder über Kampfhandlungen im Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen berichtet. Als am 4. März 2022 russische Truppen das größte ukrainische Kernkraftwerk Saporischschja angriffen und besetzten, war die Angst vor einem nuklearen Unfall groß. Seitdem kam es immer wieder zu Zwischenfällen, zuletzt bei einem durch einen Drohnenangriff ausgelösten Brand im stillgelegten Kernkraftwerk Tschornobyl. Regelmäßige Übungen zum Schutz der gesamten Bevölkerung BfS beobachtet Lage in der Ukraine Messwerte aus der Ukraine sowie den Nachbarstaaten lieferten in den vergangenen drei Jahren keine Hinweise auf eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen . Das BfS beobachtet die Lage vor Ort seit Beginn des Krieges intensiv. Mitarbeiter*innen des BfS überprüfen regelmäßig Daten aus Messeinrichtungen in der Ukraine. Dafür stehen ungefähr 600 verschiedene Einrichtungen sowohl vonseiten der Behörden vor Ort als auch der Zivilgesellschaft zur Verfügung. Das BfS berechnet zudem seit Beginn des Krieges mit Unterstützung des Deutschen Wetterdienstes ( DWD ) zweimal täglich, ob Luftmassen aus der Ukraine nach Deutschland gelangen könnten. Damit die Abläufe im Ernstfall funktionieren, müssen sie regelmäßig geübt werden. Das BfS organisiert daher regelmäßig mit anderen Behörden, mit den Ländern und mit Nachbarstaaten Übungen. Dies gibt nicht nur den Mitarbeiter*innen Sicherheit, sondern erhöht auch den Schutz der Bevölkerung insgesamt. Damit die Menschen besser wissen, wie sie sich im Ernstfall schützen können, schlägt das BfS vor, den sogenannten Warntag oder den Tag des Bevölkerungsschutzes weiterzuentwickeln. "Dies kann auch unkonventionell geschehen, beispielsweise in Form einer Frage aufs Handy, was in einem realen Notfall zu tun wäre oder sich Gedanken zu machen, welcher Raum als Schutzraum geeignet wäre" , ergänzt Paulini. Stand: 21.02.2025
Neue Deutsche Anpassungsstrategie soll Klimaresilienz stärken Mit der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 (DAS 2024) beschließt die Bundesregierung erstmals messbare Ziele, mit denen der Bund Infrastrukturen, Gebäude, Land- und Forstwirtschaft und andere Sektoren klimaresilient machen will. Fortschritte bei der Zielerreichung werden zukünftig im DAS-Monitoringsystem beim UBA gemessen. Die Folgen des Klimawandels in Deutschland sind spürbar und messbar. Das Jahr 2023 war sowohl in Deutschland als auch weltweit das wärmste Jahr seit dem Messbeginn im Jahr 1881; die mittlere Lufttemperatur in Deutschland hat seit dieser Zeit bereits um 1,8 °C zugenommen. In den letzten Jahren erlebten viele Regionen die katastrophalen Folgen von extremen Wetterereignissen wie Hitzewellen, Dürreperioden, Starkregen - und Hochwasserereignisse. Die Klimarisikoanalysen für Deutschland und für Europa zeigen eindeutig: Klimarisiken für Ökosysteme, die menschliche Gesundheit und Infrastrukturen werden zunehmen und betreffen zukünftig alle Regionen. Um bereits bestehende Folgen des Klimawandel zu mindern und vorsorgend zukünftige Klimarisiken zu reduzieren, hat die Bundesregierung, unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ), die neue Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 ( DAS 2024) beschlossen. Die Strategie enthält erstmalig messbare Ziele der Klimaanpassung. Die Ziele sind in sieben thematische Cluster gegliedert: Infrastruktur, Land und Landnutzung , menschliche Gesundheit und Pflege, Stadtentwicklung und Raumplanung und Bevölkerungsschutz, Wasser, Wirtschaft und ein Cluster mit übergreifenden Themenbereichen. Mit der neuen Klimaanpassungsstrategie erfüllt die Bundesregierung eine zentrale Verpflichtung aus dem Bundes-Klimaanpassungsgesetz . Wichtig bleiben alle Anstrengungen zum Klimaschutz , damit die Folgen des Klimawandels nicht unbeherrschbar werden. Das Umweltbundesamt ( UBA ) hat das BMUV und die Interministerielle Arbeitsgruppe Anpassung an den Klimawandel bei der Koordination und Entwicklung der Anpassungsstrategie fachlich beraten und den Strategieprozess mit Beteiligungsformaten für Verbände, Bundesländer, die Wissenschaft sowie Bürgerinnen und Bürger unterstützt. Ziele und Maßnahmen reagieren auf besonders dringende Risiken des Klimawandels In der Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 (KWRA) für Deutschland hat das UBA gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus 24 anderen Bundesbehörden sowie wissenschaftlichen Institutionen die Klimarisiken mit besonders dringendem Handlungsbedarf festgestellt. Die nun beschlossenen Ziele der Anpassung bauen auf dieser zentralen Grundlage auf und sollen die Klimarisiken mit entsprechenden Zielen und Maßnahmen reduzieren. Einige Themen der KWRA, wie die Energieinfrastruktur oder ein klimaresilientes Gesundheitssystem, sollen in der Fortschreibung der DAS adressiert werden. Zielfortschritte werden im Monitoringsystem des UBA gemessen Das DAS-Monitoringsystem zur Klimaanpassungsstrategie wird die Fortschritte bei der Zielerreichung anhand von Indikatoren messen. Für die meisten Ziele sind bereits entwickelte oder sich in der Entwicklung befindliche Indikatoren identifiziert. Für einige Ziele müssen die Bundesressorts in den nächsten Jahren neue Indikatoren und Datengrundlagen entwickeln. Die Indikatoren sind eine wichtige Grundlage, um ambitionierte Zielsetzungen festzulegen. Die neuen Ziele der DAS 2024 enthalten entweder einen konkreten Zielwert, ein Verbesserungsgebot oder ein Verschlechterungsverbot. Die Daten und Indikatoren des Monitoringsystems werden künftig soweit wie möglich automatisiert aktualisiert und in einer vom UBA betriebenen Datenbankanwendung zusammengeführt werden. Der nächste Monitoringbericht zur DAS 2027 wird die wissenschaftliche Grundlage für die Bewertung der Fortschritte in der Zielerreichung im Rahmen der Strategiefortschreibung 2028 sein. Aktionsplan bündelt Maßnahmen zur Zielerreichung Der Aktionsplan Anpassung IV legt dar, mit welchen Maßnahmen und Politikinstrumenten die zuständigen Ressorts die Anpassungsziele erreichen wollen. Bei der Auswahl und Bewertung von Maßnahmen unterstützte das Behördennetzwerk Klimafolgen und Anpassung die Interministerielle Arbeitsgruppe Anpassung an den Klimawandel. In dem Netzwerk arbeiten 25 Bundesoberbehörden unter der Koordination des UBA zusammen. Hinweise von Verbänden, Ländern, Kommunen und der Wissenschaft sind eingeflossen Das UBA und BMUV haben mit dem breit angelegten Beteiligungsprozess „Dialog KlimaAnpassung“ Fachleute von Bundesländern, Verbänden einschließlich kommunaler Spitzenverbände und der Wissenschaft umfassend an der Erarbeitung der Klimaanpassungsstrategie beteiligt. Flankierend haben Bürger*innen in fünf unterschiedlich vom Klimawandel betroffenen Regionen Deutschlands sowie in einer deutschlandweiten Online-Umfrage Ideen und Empfehlungen eingebracht, wie sich die Zukunft im Klimawandel lebenswert gestalten lässt. Die Beiträge der Fachleute sowie Bürger*innen zeigen sowohl den Willen zum eigenen Handeln als auch qualifizierte Hinweise für die Bundesregierung auf. Alle Empfehlungen aus dem „Dialog KlimaAnpassung“ einschließlich der abschließenden Konsultation des Strategieentwurfs wurden den fachlich verantwortlichen Bundesministerien zur Prüfung vorgelegt, um sie für die Erarbeitung der Strategie zu nutzen. Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe Eine wirksame Vorsorge gegenüber den Folgen des Klimawandels kann nur in Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und gesellschaftlichen Akteuren erreicht werden. Damit Ziele und Maßnahmen der Klimaanpassung entsprechend der regionalen und lokalen Betroffenheiten umgesetzt werden, arbeiten Bund und Länder im Rahmen der Umweltministerkonferenz weiterhin an einer gemeinschaftlichen Finanzierung. Auch das UBA sieht eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung als eine der dringlichsten Zukunftsaufgaben. Fortschrittsmessung der Klimaanpassung in internationalen Prozessen Mit messbaren und indikatorgestützten Zielen der Klimaanpassung ist Deutschland – ebenso wie viele andere Länder – bestrebt, eine fundierte Grundlage und effiziente Governance für eine bessere Fortschrittsmessung von Klimawandelanpassung zu schaffen. Auf der diesjährigen UN-Klimakonferenz COP 29 beschlossen die Vertragsstaaten, dass sie ihre Fortschritte beim Erreichen der internationalen Anpassungsziele (Global Goal on Adaptation , GGA) mit max. 100 noch zu bestimmenden Indikatoren überprüfen werden. Die internationalen Anpassungsziele adressieren ähnliche Themenfelder wie die nationalen Ziele, zum Beispiel die Wasserwirtschaft, Biodiversität , Gesundheit oder Infrastrukturen. Darüber hinaus sieht das GGA einige prozedurale Ziele vor, die bis 2030 erreicht werden sollen: alle Länder sollen eine Klimarisikoanalyse durchgeführt haben, eine nationale Anpassungsstrategie bzw. einen Anpassungsplan beschlossen haben und umsetzen, sowie ein System für Monitoring , Evaluation und Lernen für Anpassungsaktivitäten aufgebaut haben. Auf europäischer Ebene spielt das Thema Fortschrittsmessung ebenso eine große Rolle. Der Europäische Rechnungshof empfahl in dem Sonderbericht „Anpassung an den Klimawandel in der EU: Maßnahmen bleiben hinter den Ambitionen zurück“ , dass die Europäische Kommission die Berichterstattung über die Anpassung an den Klimawandel über gemeinsame Indikatoren und Kriterien für die Messung der Fortschritte verbessern soll. Auch die OECD unterstützt die nationale Fortschrittserfassung; beispielsweise mit dem Bericht „Measuring Progress in Adapting to a Changing Climate “, in dem ein Rahmen für die Messung von Klimaanpassung vorgestellt und anhand von Fallstudien in drei Ländern angewandt wird. Das UBA unterstützt das BMUV bei der regelmäßigen Berichterstattung zu Klimawandelanpassung nach der EU Governance Verordnung und für die UNFCCC Biennial Transparency Reports sowie UNFCCC Nationalberichte. Zur Umsetzung des nationalen Klimaanpassungsgesetzes, sowie zur Erreichung der internationalen Anpassungsziele, wird das UBA zukünftig weitere Klimarisikoanalysen, Monitoringberichte und wissenschaftliche Wirkungsanalysen durchführen, um die Bundesressorts bei der Fortschrittbewertung zu Klimaanpassung im Rahmen der Strategiefortschreibung umfassend zu informieren.
Amtliche Berechtigungsscheine gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 der Sportbootführerscheinverordnung ( SpFV ) 1. Amtlicher Berechtigungsschein nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 SpFV Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Berechtigungsschein für das Führen von Motor Wasserfahrzeugen des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen (erteilt bis 30. Juni 1993) Bundesamt für Zivilschutz 2 Bootsführerschein des Katastrophenschutzes für Binnenwasserstraßen (erteilt ab 01. Juli 1993) Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ( THW ) 3 Ausbildungsnachweis mit Prüfungszeugnis und dem Vermerk: "Der Inhaber hat die Bootsführerscheinprüfung bestanden und ist berechtigt, motorisierte Wasserfahrzeuge des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder zu führen" (erteilt bis 31. März 1978) Bundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS ) Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 4 Bootsführerschein des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder Bundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS) Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 5 Bootsführerschein-Binnen des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder Bundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS) Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 6 Bootsführerschein-See/Binnen des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder Bundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS) Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 7 Betriebsberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen" Bundesministerium der Verteidigung 8 Lehrberechtigungsschein für Ausbilder der Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen" Bundesministerium der Verteidigung 9 Prüfberechtigungsschein für Prüfer der Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen" Bundesministerium der Verteidigung 10 Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboote und der erteilten Erlaubnis für Segelboote Klasse A Binnenfahrt mit Reviererweiterung (erteilt bis 30. September 2011) Bundesministerium der Verteidigung 11 Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboote inklusive Binnenfahrt mit Reviererweiterung (erteilt ab 01. Oktober 2011) Bundesministerium der Verteidigung 12 Dienstberechtigungsschein der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 13 Matrosen/Bootsmannsbrief der Binnenschifffahrt Industrie- und Handelskammern 14 Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Einweisungslehrgang für Beamte des Wasserzolldienstes über die Berechtigung zum Führen von Zollbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen oder anderen Binnengewässern außerhalb der Seeschifffahrtsstraßen Oberfinanzdirektionen Baden-Württemberg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 15 Bootssteuerzeugnis der Wasserschutzpolizei Baden-Württemberg Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg 16 Bootsführerzeugnis der Wasserschutzpolizei Baden-Württemberg Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg 17 Bootsführerzeugnis Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg 18 Feuerwehr Motorbootführerschein-Binnen Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg 19 Feuerwehrmotorboot-Führerschein für Binnenfahrt Stadt Mannheim Der Oberbürgermeister Freistaat Bayern Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 20 Befähigungszeugnis zum Führen eines Fahrgastschiffes Bayerisches Staatsministerium der Finanzen 21 Befähigungszeugnisse zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei in Bayern Wasserschutzpolizeiinspektion Bayern, seit 01. Januar 1991 erteilt von Wasserschutzpolizeidirektion Bayern 22 Ermächtigung zum Führen von offenen Streifenbooten der Wasserschutzpolizei in Bayern Wasserschutzpolizeiinspektion Bayern, seit 01. Januar 1991 erteilt von Wasserschutzpolizeidirektion Bayern 23 Bodenseeschifferpatent Kategorie A und D Wasserschutzpolizeizentralstelle Bayern 24 Schiffsführerpatent der bayerischen Wasserschutzpolizei Wasserschutzpolizeizentralstelle Bayern 25 Feuerwehr Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt Bayerisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz, seit 01. August 1993 erteilt von Staatliche Feuerwehrschulen Regensburg und Würzburg Brandenburg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 26 Berechtigungsschein zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei Polizeipräsident Berlin 27 Bescheinigung zum Führen von motorgetriebenen Wasserfahrzeugen der technischen Einsatzabteilung ( TEA ) der Polizei Polizeipräsident Berlin 28 Berechtigungsschein zum Führen von Dienstfahrzeugen Berliner Feuerwehr 29 Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt Landesfeuerwehrschule Brandenburg, seit 01. September 1998 erteilt von Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg 30 Polizei Bootsführerschein (erteilt bis 30. Juni 2002) Polizeipräsidium Wasserschutzpolizei Brandenburg 31 Polizei Bootsführerschein (erteilt bis 01. November 2011) Polizeipräsidium Frankfurt (Oder), Polizeipräsidium Potsdam 32 Polizeibootsführerschein (erteilt seit 02. November 2011) Polizeipräsident Land Brandenburg 33 Bootsführerschein der Feuerwehr für Binnenfahrt Stadt Fürstenwalde/Spree, Bürgermeisterbereich/Brandschutz Freie und Hansestadt Bremen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 34 Berechtigungsschein zum Führen von Polizeibooten Wasserschutzpolizei des Landes Bremen 35 Berechtigungsschein Feuerwehr Bremerhaven Freie und Hansestadt Hamburg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 36 Bescheinigung (Zeugnis) über die erfolgreiche Teilnahme an einem wasserschutzpolizeilichen Einweisungslehrgang (erteilt bis 31. Dezember 1991) Wasserschutzpolizeischule Hamburg 37 Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem WSP -Fachlehrgang-Binnen (erteilt ab 01. Januar 1992) Wasserschutzpolizeischule Hamburg 38 Bescheinigung über den Nachweis praktischer und theoretischer Kenntnisse zum eigenverantwortlichen Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei Hamburg, Fahrtgebiet obere Tideelbe Wasserschutzpolizei Hamburg 39 Nachweiskarte über die Eignung und Befähigung zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen und Dienstbooten Landespolizeischule Hamburg oder Polizei Hamburg Hessen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 40 Motorbootführerschein (Interner Link) Magistrat der Stadt Frankfurt am Main - Branddirektion - 41 Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Bürgermeister der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg, Brandinspektor 42 Befähigungsnachweis zum Führen von Polizeibooten (erteilt bis 01. Juni 1977) Hessisches Wasserschutzpolizeiamt 43 Bootsführer- und Maschinenleiterzeugnis (erteilt bis 01. Juni 1997) Hessisches Wasserschutzpolizeiamt 44 Berechtigung zum Führen von Hilfsstreifenbooten Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung - 45 Berechtigung zum Führen von leichten Streifenbooten (erteilt seit 01. Februar 2017) Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung - 46 Berechtigung zum Führen von motorisierten Wasserfahrzeugen (erteilt seit 01. Mai 2017) Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung - 47 Feuerwehr Bootsführerschein (Interner Link) Hessische Landesfeuerwehrschule 48 Feuerwehrmotorboot-Führerschein für Binnenschifffahrt Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden - Feuerwehr - Niedersachsen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 49 Befähigungszeugnis für Streckenboote Leiter der Wasserschutzpolizei Niedersachsen 50 Befähigungszeugnis für Streifenboote Leiter der Wasserschutzpolizei Niedersachsen 51 Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen eines Dienstbootes Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Feuerwehr - 52 Amtlicher Berechtigungsschein Stadt Minden - Feuerwehr - Nordrhein-Westfalen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 53 Amtlicher Berechtigungsschein zum Führen von Dienstfahrzeugen der Feuerwehr Stadt Bochum - Der Oberbürgermeister - 54 Dienstberechtigungsschein für Feuerwehrboote Bundesstadt Bonn Amt für Feuer- und Katastrophenschutz 55 Polizei-Bootssteuerschein Der Wasserschutzpolizeidirektor Nordrhein-Westfalen 56 Polizei Bootsführerschein Der Wasserschutzpolizeidirektor Nordrhein-Westfalen 57 Polizei Bootführerschein Polizeipräsidium Duisburg Direktion Wasserschutzpolizei 58 Feuerwehr Bootführerschein Polizeipräsidium Duisburg Direktion Wasserschutzpolizei 59 Feuerwehr Bootsführerschein Feuerwehr der Stadt Duisburg - Leiter der Feuerwehr - 60 Feuerwehr-Bootsführerschein Feuerwehr der Stadt Essen - Direktor der Berufsfeuewehr - 61 Amtlicher Berechtigungsschein Stadt Gelsenkirchen - Feuerwehr - 62 Bootsführerschein Feuerwehr für Binnenfahrt Stadt Hattingen, Feuerschutzamt, seit 01. Juni 2012 erteilt von Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Hattingen 63 Dienstberechtigungsschein Stadt Köln, Oberbürgermeister Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 64 Bootsführerschein der Feuerwehr für Binnenfahrt Stadt Mülheim an der Ruhr Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz (Berufsfeuerwehr) 65 Feuerwehr-Bootsführerschein Stadt Meerbusch Mecklenburg-Vorpommern Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 66 Bootsführerschein für Streifenbootsführer Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion 67 Bootsführerschein für Küstenstreifenbootsführer Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion 68 Prüfungszeugnis nach der Prüfungsordnung zum Erwerb von Bootsführerzeugnissen für das Führen von Dienstbooten (PrOBoote) Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion Saarland Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 69 Berechtigungsschein für das Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen Landkreis Merzig-Wadern Kreisordnungsbehörde Brand- und Bevölkerungsschutz 70 Dienstberechtigungsschein Der Oberbürgermeister der Mittelstadt Völklingen, Freiwillige Feuerwehr, Rechts- und Ordnungsamt 71 Berechtigungsschein zum Führen von Einsatzbooten der Feuerwehr auf Binnenschifffahrtsstraßen Landeshauptstadt Saarbrücken - Die Oberbürgermeisterin - Amt für Brand- und Zivilschutz Freistaat Sachsen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 72 Dienstberechtigungsschein der Berufsfeuerwehr Landeshauptstadt Dresden - Direktor der Feuerwehr - 73 Amtlicher Berechtigungsschein Präsidium der Bereitschaftspolizei Sachsen, Fachdienst Wasserschutzpolizei (zuvor) Landespolizeidirektion Sachsen-Anhalt Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 74 Amtlicher Berechtigungsschein der Feuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr Dessau-Roßlau Stadtverwaltung der Stadt Dessau-Roßlau - Berufsfeuerwehr - Rheinland-Pfalz Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 75 Bootsführerschein der Wasserschutzpolizei Wasserschutzpolizeiamt Rheinland-Pfalz 76 Berechtigungsschein für das Führen von Motorbooten der Feuerwehr auf Binnenschifffahrtsstraßen Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz Thüringen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 77 Dienstführerschein (mit der Eintragung "Berechtigung zum Führen von Wasserschutzbooten der Thüringer Polizei") Thüringer Polizeiverwaltungsamt Ergänzungen Laufende Nummer Bezeichnung Ausstellende Behörde 78 Dienstberechtigungsschein (Interner Link) für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Beverungen Bürgermeister der Gemeinde Beverungen ( NRW ) Leiter der Feuerwehr 79 Bootsführerschein (Interner Link) der Feuerwehr für Binnenfahrt Oberbürgermeister der Stadt Hamm Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz 80 Amtlicher Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen von Wasserrettungsfahrzeugen der Branddirektion Stuttgart Landeshauptstadt Stuttgart Branddirektion, Stuttgart 81 Dienstberechtigungsschein (Interner Link) für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Höxter Bürgermeister der Stadt Höxter, Leiter der Freiwilligen Feuerwehr 82 Bootsführerschein (Interner Link) Berufsfeuerwehr Augsburg Stadt Augsburg Amt für Brand und Katastrophenschutz Leitender Branddirektor 83 Lehr- und Prüfberechtigung für befähigungsnachweispflichtige Maschinen und Geräte mit der Erweiterung auf ,,Wasserfahrzeuge" der Gerätegruppe BwH.2; Untergruppe Buchstabe A bis D, beschränkt auf den jeweiligen Gültigkeitsbereich, für den der Inhaber einen Betriebsberechtigungsschein ( BBS ) besitzt. Bundesministerium der Verteidigung 84 Feuerwehr Bootsführerschein (Interner Link) Stadt Bad Oeynhausen Leiter der Feuerwehr 85 Amtlicher Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen des Feuerlöschboots und des Rettungsboots der Feuerwehr Dortmund Stadt Dortmund Leiter der Feuerwehr 86 Dienstberechtigungsschein (Interner Link) für Wasserfahrzeuge der Feuerwehr Brandenburg an der Havel auf Binnenwasserstraßen Leiter der nautischen Feuerwehrfahrschule der Feuerwehr Brandenburg an der Havel 87 Amtlicher Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen die Schulleiter der Feuerwehrschulen Regensburg oder Würzburg 88 Amtlicher Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen Leiter der Feuerwehr Rüsselsheim 2. Amtlicher Berechtigungsschein gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 3 SpFV Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Ausbildungsnachweis mit Prüfungszeugnis und dem Vermerk "Der Inhaber hat die Bootsführerscheinprüfung bestanden und ist berechtigt, motorisierte Wasserfahrzeuge des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder zu führen" (erteilt bis 31. März 1978) Bundesminister des Innern zuständig für den Bereich des Bundesgrenzschutzes Ministerium für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 2 Lehrberechtigungsschein für Ausbilder und Prüfberechtigungsschein für Prüfer der Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässer und NOK Bundesministerium der Verteidigung 2.1 Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboot (Kraftbootführerschein der Marine) Bundesministerium der Verteidigung 2.2 Betriebsberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I mit Zusatzprüfung für Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässer und NOK Bundesministerium der Verteidigung 3 Berechtigungsschein für das Führen von Motor-Wasserfahrzeugen des Katastrophenschutzes auf Seeschifffahrtsstraßen Bundesamt für Zivilschutz 4 Ausweis zur selbständigen Führung eines Dienstfahrzeuges der Wasserschutzpolizei Wasserschutzpolizeiamt Bremen 5 Befähigungsnachweis für Küstenbootsführer und Küstenbootssteuerer Wasserschutzpolizei bei der Bezirksregierung Weser-Ems 3. Amtlicher Berechtigungsschein gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 5 SpFV Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Ein, nach der Schiffspersonalverordnung Rhein, bis zum 17. Januar 2032 gültiges Schifferdienstbuch mit der eingetragenen Qualifikation als Matrose, Matrosen-Motorwart, Bootsmann oder Steuermann; sofern die Qualifikation als Matrose nachweislich über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer gemäß Berufsausbildungsgesetz erfolgte Wasserstraßen und Schifffahrtsämter 2 Prüfungszeugnis der Berufsschulen der ehemaligen DDR mit dem Abschluss der Ausbildung "Matrose in der Binnenschifffahrt" Wasserstraßen und Schifffahrtsämter 3 Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Hafenschiffer" (erteilt bis 17. Januar 2022) Industrie- und Handelskammern 4 Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Binnenschiffer" (erteilt bis 08/2025) Industrie- und Handelskammern 4. Amtlicher Berechtigungsschein gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 7 SpFV Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Binnenschifferin/Binnenschiffer (erteilt ab 08/2022) Industrie- und Handelskammern 2 Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Binnenschifffahrskapitänin/Binnenschifffahrskapitän (erteilt ab 08/2022) Industrie- und Handelskammern 3 Ein ab dem 18. Januar 2022 ausgestelltes Schifferdienstbuch mit der eingetragenen Qualifikation als Matrose, Bootsmann oder Steuermann; sofern die Qualifikation als Matrose nachweislich über die Berufsausbildung zur Binnenschifferin/ zum Binnenschiffer erfolgte und die Anerkennung auf § 55 Absatz 1 Nummer 1 oder3 BinschPersV beruht. Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter 4 Ein ab dem 18. Januar 2022 ausgestelltes Schifferdienstbuch mit der eingetragenen Qualifikation als Matrose, Bootsmann oder Steuermann, sofern die Qualifikation als Matrose nachweislich über die Berufsausbildung zum Binnenschiffskapitän/ zur Binnenschiffskapitänin erfolgte und die Anerkennung auf § 55 Absatz 2 BinSchPersV beruht. Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter Stand: 15. August 2024
PIANOFORTE: Europäische Partnerschaft für die Strahlenschutzforschung Koordination: Institut de Radioprotection et de Sûreté Nucléaire ( IRSN , Frankreich) Rolle des BfS : Leitung des Arbeitspakets " Stakeholder Engagement" Projektbeginn: Juni 2022 Projektende: Mai 2027 Beteiligung: ca. 100 Partner aus 22 EU -Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern Finanzierung: 45 Mio. Euro (davon 65 % aus dem EU Euratom-Programm und 35 % durch die beteiligten Mitgliedstaaten) Hintergrund Als europäische Partnerschaft koordiniert PIANOFORTE die Aktivitäten der Mitgliedstaaten in der Strahlenschutzforschung, um wissenschaftliche Exzellenz und Innovationen im Strahlenschutz voranzutreiben. Die Partnerschaft baut auf dem Vorgängerprogramm, dem durch das BfS koordinierten " European Joint Programme CONCERT für die Strahlenschutzforschung" (EJP CONCERT), auf. Sie orientiert sich außer an den verschiedensten thematischen Aspekten des Strahlenschutzes insbesondere an den Vorgaben und Zielsetzungen sowie der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/EURATOM . Im Einklang mit dieser europäischen Richtlinie unterstützt PIANOFORTE den besseren Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender, also besonders energiereicher Strahlung und erarbeitet Empfehlungen für Best-Practices im Strahlenschutz . Zielsetzung Die Partnerschaft zielt darauf ab, die europäische Strahlenschutz -Gemeinschaft näher zusammenzubringen, um beispielsweise EU und nationale Behörden in Fragen des Strahlenschutzes besser unterstützen zu können. Außerdem geht es darum, Handlungsmöglichkeiten zum Schutz vor Strahlung durch neues Wissen, innovative Methoden und fortschrittliche Technologien aufzuzeigen. Der Ansatz soll Synergien zwischen den verschiedenen Themen- und Fachgebieten ermöglichen. Hierzu gehören beispielsweise die Bereiche Medizin und Gesundheitsauswirkungen von ionisierender Strahlung, der Katastrophen- und Bevölkerungsschutz, die Wirkung von Strahlung auf Ökosysteme und die Umwelt und auch der berufliche Strahlenschutz im medizinischen und industriellen Umfeld. Spezifische Ziele der Partnerschaft: Innovationen in der Medizin und im Patientenschutz: Entwicklung von neuen Ansätzen und Verfahren in der Nuklearmedizin und der Radiologie Verbesserung der Wissensbasis zur Variabilität in der individuellen Strahlenreaktion und des Gesundheitsrisikos durch ionisierende Strahlung Beitrag zur Umsetzung der europäischen Strahlenschutzrichtlinie sowie den nationalen Regelungen leisten Verbesserung der wissenschaftlichen Grundlagen, Methoden und Reaktionsmöglichkeiten im radiologischen Notfallschutz auf europäischer Ebene Europäische Kompetenz im Strahlenschutz durch die Verfügbarkeit von erstklassiger Forschungsinfrastruktur sowie durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erhalten Sicherstellen der Beteiligung aller relevanten Akteurinnen und Akteure des Strahlenschutzes sowie Gewährleistung eines effektiven Wissenstransfers und Verbreiten der Projektergebnisse Durchführung Die Partnerschaft fördert im Rahmen von drei Ausschreibungsrunden multidisziplinäre Forschungsprojekte, fördert Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, unterstützt die gemeinsame Nutzung von Forschungsinfrastrukturen in Europa und vernetzt die relevanten Akteurinnen und Akteure. Die Maßnahmen von PIANOFORTE tragen also zum Erreichen von europäischen Zielen im Strahlschutz bei und sorgen ebenso für einen Austausch zwischen den verschiedenen Sphären Forschung, Politik, Industrie und Gesellschaft. Das Arbeitsprogramm Das Arbeitsprogramm umfasst neun Arbeitspakete (englische Abkürzung: WP), in welchen die themenspezifischen Aufgaben wie z.B. das Konzipieren der Ausschreibungen für Forschungsprojekte, Maßnahmen zur Ergebnisverbreitung oder Aktivitäten zu Aus- und Weiterbildung enthalten sind. Das BfS leitet das Arbeitspaket " Stakeholder Engagement " (WP3), mit welchem insbesondere die projektexternen Akteurinnen und Akteure in die Partnerschaft eingebunden werden sollen. Die Arbeitspakete WP1 Koordination und administratives Management der Partnerschaft ( IRSN ) WP2 Forschungs- und Innovationsprojekte: Festlegen der Forschungsthemen der Partnerschaft und Weiterentwicklung der Forschungsagenda (STUDIECENTRUM VOOR KERNENERGIE (SCK-CEN, Belgien) WP3: Aktivierung und Beteiligung von internen und externen Stakeholdern ( BfS ) WP4 Aus- und Weiterbildung: Maßnahmen zum Kompetenzerhalt im Strahlenschutz (STOCKHOLMS UNIVERSITET (SU), Schweden) WP5: Forschungsinfrastrukturen für die Strahlenschutzforschung und Datenmanagement ( DEPARTMENT OF HEALTH (DH), Großbritannien) WP6: Kommunikation, Wissensmanagement und Verbreiten von Forschungsergebnissen und Best Practices (STÁTNÍ ÚSTAV RADIAČNÍ OCHRANY v.v.i. (SURO), Tschechien) WP7: Organisation und Abwicklung der Ausschreibungen für Forschungsprojekte der Partnerschaft (NARODOWE CENTRUM BADAN I ROZWOJU (NCBR), Polen) WP8: Ethische Fragestellungen zur Durchführung der Partnerschaft ( IRSN ) WP9: Arbeitspaket zur Implementierung der geförderten Forschungsprojekte Finanzierung Die Partnerschaft hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Die geplanten Ausgaben betragen für diesen Zeitraum insgesamt 45 Mio. Euro, wovon 65 % durch das Euratom-Programm und 35 % durch die beteiligten Organisationen in den Mitgliedstaaten finanziert werden. PIANOFORTE wird im Rahmen des Calls HORIZON- EURATOM -2021-NRT-01 gefördert und vereint im Moment (Stand 2024) beinahe 100 Projektpartner aus 22 europäischen Ländern und assoziierten Staaten. Stand: 22.08.2024
Beteiligung gibt neuer Klimaanpassungsstrategie Rückenwind Mit dem „Dialog KlimaAnpassung“ haben das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt im Herbst 2023 einen breiten Beteiligungsprozess durchgeführt. Bürgerinnen und Bürger sowie Fachleute unterstützen die neue vorsorgende Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung mit konkreten Anregungen für Ziele und Maßnahmen der Klimaanpassung. Die Weiterentwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie wurde im Koalitionsvertrag 2021-2025 der Bundesregierung beschlossen. Mit einer komplett neu konzipierten vorsorgenden Anpassungsstrategie soll die Klimaanpassungspolitik in Deutschland vor allem an messbaren Zielen ausgerichtet werden. Die neue Strategie soll dazu beitragen, Maßnahmen des Bundes und möglichst auch weiterer Akteurinnen und Akteure noch zielgerichteter aufzusetzen. Erfolge der Klimaschaden-Vorsorge – und gegebenenfalls Lücken – sollen so besser zu bewerten sein, damit im Bedarfsfall nachgesteuert werden kann. Zur Entwicklung der neuen, vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung fand frühzeitig ein umfassender informeller Beteiligungsprozess statt. Im „Dialog KlimaAnpassung“ wurden Stakeholder aus Ländern, Verbänden und der Wissenschaft sowie Bürgerinnen und Bürger aktiv einbezogen. Mit dem Start der „Woche der Klimaanpassung“ konnten vom 18. September bis 22. Oktober 2023 bundesweit Bürgerinnen und Bürger an einem Online-Dialog teilnehmen und ihre Ideen und Anliegen zu einem klimaangepassten Deutschland einbringen. 1749 Personen nahmen die Möglichkeit wahr, eine Umfrage zu beantworten und sich frei an einer digitalen Pinnwand zu äußern. Parallel dazu fand eine Online-Jugendbeteiligung statt, die sich speziell an junge Menschen zwischen 14 und 25 Jahren richtete. Deren langfristige Betroffenheit durch die Folgen des Klimawandels und ihre Zukunftsvorstellungen sollten gesondert erhoben werden. An der Jugend-Umfrage und Ideenpinnwand beteiligten sich 230 Personen; die Resonanz blieb damit unter den Erwartungen. Im Oktober und November 2023 fanden zudem fünf regionale Dialogveranstaltungen in den unterschiedlich vom Klimawandel betroffenen Regionen Ostseeküste (Wismar), Mittelelbe (Dessau-Roßlau), Rhein-Ruhr (Duisburg), Rhein-Main (Worms) und Bayerischer Wald (Zwiesel) statt. Jeweils zwei Tage lang erarbeiteten insgesamt 331 Bürgerinnen und Bürger Ideen und Empfehlungen dazu, wie sich ihre jeweilige Region in Zukunft an die Folgen des Klimawandels anpassen und somit lebenswert gestalten ließe. Sehr engagiert diskutierten die Teilnehmenden anhand der Leitthemen „Unser Wohnen“, „Unser Arbeiten und Wirtschaften“, „Unsere Gesundheit“, „Unsere Versorgung und Mobilität“, „Unsere Freizeit, Reisen und Naherholung“, „Unsere Lebensgrundlagen“ sowie „Unsere Bildung, Kommunikation und Beteiligung“. Bürgerdelegierte aus den verschiedenen Regionen haben die finalen Empfehlungen am 7. März 2024 dem Bundesumweltministerium übergeben. Im Dezember 2023 wurde die Fachwelt einbezogen: Stakeholder aus Ländern, Verbänden und der Wissenschaft gaben in einer zweitägigen Dialogveranstaltung sowie einer Online-Konsultation Rückmeldungen zu ersten Ziel- und Maßnahmenentwürfen der Bundesministerien für die neue Anpassungsstrategie und formulierten ihre Ergänzungs- und Änderungsbedarfe. Hier ging es vor allem um spezifische Ziele und Maßnahmen in den Clustern Wasser, Infrastruktur, Land & Landnutzung , Gesundheit, Wirtschaft, im Cluster Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz sowie im Cluster Übergreifendes. Auch Fragen zum Umgang mit etwaigen Zielkonflikten wurden behandelt. Ebenso wurde thematisiert, welche Beiträge Wirtschaft und Zivilgesellschaft zur Zielerreichung leisten können und sollten. An der Veranstaltung nahmen 60 Stakeholder teil, online nutzten 95 Akteurinnen und Akteure das Angebot. Die Ergebnisse aus dem umfangreichen Beteiligungsprozess werden zu einem Synthesebericht aufbereitet und durch das Umweltbundesamt veröffentlicht. Die Empfehlungen aus den unterschiedlichen Beteiligungsformaten wurden inhaltlich den einzelnen Clustern zugeordnet. Dabei ging es unter anderem um Fragen wie: Wurden im Beteiligungsprozess neue Ziele und Maßnahmen vorgeschlagen, gewichten Bürgerinnen und Bürger sowie Expertinnen und Experten Ziele und Maßnahmen anders als die Bundesministerien? Die Beteiligungsergebnisse konnten von den Bundesministerien bereits für die Weiterentwicklung der Anpassungsstrategie genutzt werden. Es zeigt sich: Bürgerinnen und Bürgern sowie Fachleute haben bei vielen Themen – unabhängig voneinander – ähnliche Vorstellungen zu Anpassungszielen und wie diese Ziele durch Maßnahmen erreicht werden können. Die Teilnehmenden betonten zum Beispiel, dass vulnerable Personen besser zu schützen und natürliche Lebensgrundlagen zu erhalten seien. Das zeigt, dass die Folgen des Klimawandels in direktem Zusammenhang mit Umwelt- und Lebensqualität gesehen werden. Hier einige zentrale Anliegen aus dem Beteiligungsprozess: gesundheitlicher Hitzeschutz, insbesondere für vulnerable Personen wie Ältere, junge Menschen, Kinder, Erkrankte und im Freien Arbeitende Erhöhung der Vielfalt von Lebensräumen in der Landschaft mehr Stadtbegrünung Umsetzung einer wassersensiblen Stadtentwicklung („Schwammstadt“) Erhaltung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit Reduzierung der Bodenversiegelung und Förderung der Entsiegelung Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe Entwicklung resilienter Mischwälder Förderung der Grundwasserneubildung Renaturierung von Flüssen, kleinen Fließgewässern und Mooren stärkere Berücksichtigung vulnerabler Gruppen bei der Kommunikation im Bevölkerungsschutz Wesentliche Ergebnisse der Beteiligung decken sich auch mit den Handlungserfordernissen der Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland 2021. Diese stellt eine wichtige wissenschaftliche Grundlage für die Ausrichtung der vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie des Bundes dar. Insgesamt erhalten die Bundesministerien Rückenwind für die weitere Arbeit an der vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses weisen aber auch auf einige Themen hin, die mehr in den Blick genommen werden sollten. Vorgeschlagen wurde unter anderem, die Klimafolgen im Arbeitsschutz sowie im Küstenschutz stärker zu berücksichtigen. Nach der Ressortabstimmung des Strategieentwurfs folgt im Herbst 2024 das formelle Konsultationsverfahren, das die Beteiligung abschließen wird: Bundesländer und Verbände können schriftliche Stellungnahmen zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der neuen Klimaanpassungsstrategie einreichen. Anpassung an die Folgen des Klimawandels funktioniert am besten im Schulterschluss staatlicher, wirtschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure. Durch die Beteiligung der breiten Öffentlichkeit unter dem Titel „Dialog KlimaAnpassung – Leben im Klimawandel gemeinsam meistern“ sollte die Debatte zur notwendigen Anpassung an die Folgen des Klimawandels weiter in die Gesellschaft hineingetragen werden. Zahlreiche Rückmeldungen von Teilnehmenden der Dialogveranstaltungen zeigen: Durch die Beteiligung fühlen sich viele Bürgerinnen und Bürger darin bestärkt, Themen der Klimaanpassung auch privat weiterzutragen und sich konkret dafür zu engagieren. Im eigenen Garten, Verein, am Arbeitsplatz oder in der Lokalpolitik. Diese Motivation deckt sich mit Ergebnissen des Online-Dialogs: 71 Prozent der Befragten gaben die Bereitschaft an, sich ehrenamtlich für die Anpassung an den Klimawandel einzusetzen, beispielsweise bei Hitze Nachbarschaftshilfe für vulnerable Personen zu leisten. Hierin liegt eine große Chance, um Klimaanpassung auch vor Ort umzusetzen. Durch die verschiedenen Präsenz- und Onlineformate konnten im „Dialog KlimaAnpassung“ vielfältige Sichtweisen frühzeitig in die Erarbeitung der neuen Klimaanpassungsstrategie eingebunden werden. Die Beteiligungsangebote wurden insgesamt gut angenommen. In den regionalen Dialogveranstaltungen erarbeiteten die Bürgerinnen und Bürger fundierte Empfehlungen für die Erarbeitung einer vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie und konnten als Multiplikatoren für die Klimaanpassung vor Ort gewonnen werden. In Zukunft sollte bei der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern noch stärker auf die Einbindung von Personen mit geringem Bildungsstand sowie von Jugendlichen geachtet werden. Diese Gruppen waren – trotz sorgfältiger Auswahl der Teilnehmenden und breiter Bewerbung des öffentlichen Online-Dialogs – unterrepräsentiert. Es gilt zu überlegen, welche Formate diese Gruppen noch stärker abholen könnten. Der „Dialog KlimaAnpassung“ wurde zusammen mit den externen Auftragnehmenden Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), IKU – Die Dialoggestalter, ecolo – Agentur für Ökologie und Kommunikation, Bosch & Partner sowie polidia und ifok durchgeführt. Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter Klimafolgen und Anpassung Nr. 89 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren.
50 Jahre Messung der Umgebungsstrahlung Festveranstaltung in Berlin Festakt 50 Jahre ODL-Messungen Quelle: bundesfoto/Laurin Schmid Aus Sorge vor einem Nuklearwaffenangriff begann Deutschland Anfang der 70er Jahre damit, ein neues, flächendeckendes Netzwerk zur Messung von Radioaktivität aufzubauen. Das erste dieser Messgeräte wurde 1974 im bayerischen Holzkirchen im Landkreis Miesbach aufgestellt. Heute, 50 Jahre später, sorgen in ganz Deutschland 1.700 Sonden dafür, dass ein möglicher Anstieg von Radioaktivität nicht unbemerkt bleiben würde. Damit leisten sie als Frühwarnsystem einen wesentlichen Beitrag zum Bevölkerungsschutz. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) würdigte das 50-jährige Bestehen des Messnetzes mit einem Festakt und einer Fachveranstaltung am 19. und 20. März in Berlin. Über 150 Vertreter*innen von BfS und Bundesumweltministerium sowie anderen staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen kamen in Berlin zusammen, um einen Blick in die Geschichte des Messnetzes zu werfen und um über aktuelle Herausforderungen zu diskutieren. Paulini: "Bevölkerungsschutz ist ein Dauergeschäft" BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Quelle: bundesfoto/Laurin Schmid Die Präsidentin des BfS , Inge Paulini, sagte zu Beginn der Veranstaltung: "Ich bin ganz sicher, dass wir dieses ODL -Messnetz noch viele Jahrzehnte brauchen werden." Zugleich betonte sie, dass es dafür auch die entsprechende Ausstattung und politische Unterstützung benötige: "Bevölkerungsschutz ist ein Dauergeschäft." Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Jan-Niclas Gesenhues, verwies darauf, dass der russische Angriffskrieg auf die Ukraine einmal mehr das Gefahrenpotenzial der Atomkraft verdeutlicht habe. Der radiologische Notfallschutz müsse auf ganz verschiedene Szenarien vorbereitet sein, auch auf Terroranschläge mit "schmutzigen" Bomben oder gar den Einsatz atomarer Waffen. Viele der Redner*innen auf der Veranstaltung forderten, dass Zivilschutz und radiologischer Notfallschutz in Gesellschaft und Politik künftig stärker verankert werden sollten. Das Bewusstsein und das Wissen der Bürgerinnen und Bürger, wie sie selbst sich schützen könnten, spiele hier eine Rolle. Im Zivilschutz sei die Zeitenwende noch nicht voll angekommen, sagte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Leon Eckert. Er könne sich einmal im Jahr eine Notfallschutz-Pflichtübung für die Bevölkerung vorstellen, etwa am Bevölkerungsschutztag. Messnetz Deutschland Paulini betonte, effektiver Bevölkerungsschutz brauche intensive Zusammenarbeit, hervorragende Daten und offene Kommunikation. In Bezug auf das Messnetz stellte sie in Aussicht, dass dieses technisch weiterentwickelt und breiter aufgestellt werden soll. "Das Messnetz soll widerstandsfähiger gegen Einflüsse von außen gemacht werden, zu denen beispielsweise Stromausfälle oder Cyberangriffe zählen. Auch soll die Zahl der Sonden in den Ballungsräumen erhöht werden." Daten der Messsondern im Internet abrufbar Die Vorgeschichte des Netzes reicht weit zurück: Seit der Frühphase des Kalten Krieges zwischen Ost und West nach dem 2. Weltkrieg hatte die Bundesrepublik Deutschland Warnämter aufgebaut, die unter anderem mit Sirenen und Bunkern ausgestattet waren. Der Grundstein für das neue, sogenannte ODL -Messnetz wurde dann im " Weißbuch Zivilschutz " von 1972 gelegt. Im Abstand von 12 bis 15 Kilometern sollten sogenannte ABC-Messstellen errichtet werden, die die "von radioaktivem Fallout ausgehende Strahlung " ermitteln sollten, wie es im "Weißbuch" hieß. Erfasst wird die Ortsdosisleistung , kurz ODL , der Gammastrahlung . Unterschiedliche Sondengenerationen Quelle: bundesfoto/Laurin Schmid 50 Jahre nach Aufstellung der ersten Sonde ist das aktuelle Messnetz nicht mehr dasselbe wie zu Beginn. So mussten in den Anfangsjahren alle Messsonden telefonisch angewählt werden, um die Daten abzufragen. Bei einer Abfragezeit von ein bis zwei Minuten pro Sonde konnte das durchaus sieben bis acht Stunden dauern – und das für jeden der zehn Knotenpunkte, also für jedes Warnamt. Heute sind die Daten öffentlich und können von allen Interessierten in Echtzeit im Internet abgerufen werden. Inzwischen ist die siebte Sondengeneration im Einsatz. Seit 1997 wird das Messnetz vom BfS betrieben. Vorbereitung, Vernetzung und neue technische Hilfsmittel In den vergangenen 50 Jahren verzeichneten die Sonden des Messnetzes nur ein einziges Mal tatsächlich durch einen Notfall erhöhte Werte: Nach dem Reaktorunglück von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) 1986 meldeten die zehn neuesten Sonden der damals zweiten Generation eine erhöhte Radioaktivität . Exponate aus den Warnämtern Quelle: bundesfoto/Laurin Schmid Mit dem Reaktorunglück von Tschornobyl und dem Ende des Kalten Krieges verlagerte sich der Zweck des Messnetzes: Aus einem reinen Notfallsystem wurde nun ein System zur ständigen Überwachung sowohl der künstlichen als auch der natürlichen Umweltradioaktivität. Heute, spätestens mit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, ist beides relevant. Um aktuelle Herausforderungen für den Notfallschutz und das Messnetz ging es am zweiten Tag der Jubiläumsveranstaltung in Berlin: wie man sich auf einen Notfall vorbereitet, wie verschiedene Akteure und Akteurinnen miteinander vernetzt werden können und welche neuen technischen Hilfsmittel eingesetzt werden können. Neben BfS und Bundesumweltministerium gaben auch Vertreter*innen von Bundeswehr, Rotem Kreuz sowie aus den Ländern, dem Nachbarland Schweiz und anderen Einrichtungen Einblicke in ihre Arbeit. Stand: 19.03.2024
Umweltbewusstsein in Deutschland Trotz vielfältiger Krisen bleibt der Schutz von Umwelt und Klima ein wichtiges Thema für die Menschen in Deutschland. 57 Prozent der Deutschen erachten diese Themen laut der aktuellen Umweltbewusstseinsstudie für sehr wichtig. Zu Umwelteinstellung und -verhalten der Bevölkerung werden regelmäßig Daten erhoben und in Zusammenhang mit gesellschaftlichen Entwicklungen gestellt. Die Ergebnisse der neuen Studie zum Umweltbewusstsein in Deutschland 2022 zeigen, dass auch in Zeiten vielfältiger Krisen Umwelt- und Klimathemen immer noch stark im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert sind. So spürt beispielsweise die überwiegende Mehrheit die Folgen des Klimawandels bereits deutlich und hält Maßnahmen zur Anpassung für erforderlich. Als wichtigste politische Themen in Deutschland sehen 67 Prozent der Befragten den Zustand des Gesundheitssystems, knapp gefolgt vom Zustand des Bildungswesens mit 66 Prozent. Jeweils 59 Prozent nennen soziale Gerechtigkeit sowie Kriege und Terrorismus. Der Schutz von Umwelt und Klima ist für 57 Prozent der Befragten sehr wichtig und steht damit auf Platz fünf der wichtigsten Themen. Gegenüber den letzten Erhebungen in den Jahren 2020 (65 Prozent) und 2018 (64 Prozent) zeichnet sich allerdings ein leichter Rückgang ab. Die Relevanz des Themas „Kriege und Terrorismus“ hat im Vergleich zur letzten Befragung um 11 Prozentpunkte zugenommen, alle anderen gesellschaftlichen Themen haben leicht an Wichtigkeit verloren – ein Umstand, der vermutlich dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zuzuordnen ist. Beim Schwerpunktthema der aktuellen Studie zeigt sich, dass der Umbau der deutschen Wirtschaft nach ökologischen Gesichtspunkten von einer deutlichen Mehrheit befürwortet wird. 91 Prozent der Befragten wünschen sich eine umwelt- und klimafreundliche Wirtschaft in Deutschland. Die meisten Befragten (69 Prozent) erwarten dadurch einen positiven Effekt auf die Umweltqualität. Jeweils 54 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass der Umbau positive Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung und auf die Erreichung der deutschen Klimaschutzziele haben wird. Was die wirtschaftlichen Effekte der Transformation betrifft, ist das Meinungsbild eher geteilt: 35 Prozent gehen davon aus, dass der Umbau die Wirtschaft wettbewerbsfähiger macht, allerdings erwarten fast ebenso viele (31 Prozent) das Gegenteil. Der Wirtschaftsumbau zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ruft bei vielen Bürger*innen Unsicherheit , Sorge um den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie Angst vor einem sozialen Abstieg hervor. 74 Prozent der Befragten erwarten durch den ökologischen Wirtschaftsumbau steigende Einkommens- und Besitzunterschiede zwischen armen und reichen Menschen. 72 Prozent rechnen mit zunehmenden gesellschaftlichen Konflikten. Von 81 Prozent der Befragten wird befürchtet, dass es zu einem Anstieg der Lebenshaltungskosten kommt. Mehr als die Hälfte der Befragten äußern Verunsicherung, da sie noch nicht einschätzen können, was auf sie zukommt. 39 Prozent der Befragten äußern Angst vor einem sozialen Abstieg aufgrund des Umbaus. Große Sorgen machen den Menschen die Folgen des Klimawandels, die inzwischen auch in Deutschland stark spürbar sind. So nehmen zum Beispiel 85 Prozent der Befragten Trockenheit, Niedrigwasser und Dürren als sehr starke oder starke Auswirkungen des Klimawandels wahr. Etwas weniger sehen diese bei Starkregen , Sturzfluten und Hochwasser (83 Prozent) sowie bei Hitze (80 Prozent). Auch bei dem Thema Anpassung an den Klimawandel besteht aus Sicht der Befragten großer Handlungsbedarf. Rund zwei Drittel sehen es als sehr wichtig an, den natürlichen Wasserrückhalt zum Schutz vor Überschwemmungen zu verbessern und Wälder zu trockenheitsrobusten Mischwäldern umzubauen. Rund die Hälfte bewertet außerdem den Bevölkerungsschutz vor Starkregen, Sturzfluten und Hochwasser, den Schutz vor extremer Hitze durch kühlende Stadtnatur und Gebäudedämmung sowie bauliche Maßnahmen zum Schutz vor Überschwemmungen als sehr wichtig. Bei der Frage nach möglichen Gesundheitsgefahren zeigt sich im Zeitvergleich eine deutliche Zunahme: Sagten 2016 noch 59 Prozent der Befragten, dass die Folgen des Klimawandels ihrer Gesundheit äußerst stark oder stark schaden können, sind es im Jahr 2022 bereits 73 Prozent. Weite Teile der Bevölkerung befürworten einen größeren Stellenwert des Umwelt- und Klimaschutzes in anderen Politikfeldern. Über die Hälfte der Befragten findet, dass Umwelt- und Klimaschutz eine übergeordnete Rolle bei Entscheidungen in der Energiepolitik und in der Landwirtschaftspolitik haben sollte. Bei der Energiepolitik erwarten dies rund zwei Drittel. In der letzten Erhebung im Jahr 2020 waren es 70 Prozent. Eine stärkere Gewichtung von Umwelt- und Klimabelangen in der Landwirtschaftspolitik wünschen sich 55 Prozent der Studienteilnehmenden. Hier zeigt sich im Vergleich zur Studie aus dem Jahr 2020 mit damals 59 Prozent ebenfalls eine rückläufige Tendenz. Dieser leichte Rückgang im Jahr 2022 zeigt sich in beinahe allen Politikbereichen. So ist etwas weniger als die Hälfte der Befragten der Ansicht, dass Umwelt- und Klimaschutz in den Bereichen Städtebaupolitik / Stadt- und Regionalplanung (44 Prozent) sowie Verkehrs- und Wirtschaftspolitik (je 41 Prozent) ausschlaggebend sein sollte. Die meisten gesellschaftlichen Akteure tun nach Einschätzung der Befragten nicht genug für den Umwelt- und Klimaschutz. Nach einer sehr kritischen Bewertung im Jahr 2018 fallen die Urteile seit 2020 wieder etwas positiver aus, was sich 2022 fortsetzt. Dass die Bundesregierung genug oder eher genug tue, meinen laut aktueller Studie 30 Prozent der Befragten. Dies ist eine leichte Verbesserung im Vergleich zu 2020 (26 Prozent). Bezogen auf die Städte und Gemeinden sinkt der Wert im Vergleich zu 2020 um sieben Prozentpunkte auf 27 Prozent. Beinahe gleichbleibende Werte lassen sich bei Industrie und Wirtschaft mit 15 Prozent und bei den Bürger*innen mit 23 Prozent feststellen. Mit Blick auf die Umweltverbände bewegt sich die Bewertung seit 2018 auf einem recht stabilen und, insbesondere im Vergleich zu den anderen Akteuren, weiterhin hohen Niveau. Im Zweijahresrhythmus werden seit 1996 Daten zu Umwelteinstellungen und -verhalten erhoben und im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Entwicklungen betrachtet. Diese sind eine wichtige Grundlage für die Gestaltung von Umweltpolitik und Umweltkommunikation. Für die neueste Repräsentativerhebung wurden im Sommer 2022 rund 2.000 Personen zu ihrem Umweltbewusstsein und Umweltverhalten befragt. Die Befragung erfolgte anhand eines standardisierten Online-Fragebogens im Rahmen des repräsentativen Panels forsa.omninet. Die Konzeption und Auswertung der Studie nahmen das ConPolicy Institut sowie das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) vor.
BfS Mitglied im Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit (ZOES) Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) leistet mit seinen Messungen und Lagebewertungen in einem möglichen radiologischen Notfall einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit. Das hat die Phase seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine deutlich gezeigt. Um sich in diesem Bereich noch stärker zu vernetzen, ist das BfS seit kurzem Mitglied im Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit (ZOES), einem Netzwerk zum Schutz der öffentlichen und zivilen Sicherheit. BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Die Präsidentin des BfS , Inge Paulini, hob hervor: "Krisen, Kriege und Konflikte rücken Gefahren, die lange Zeit undenkbar erschienen, wieder ins Bewusstsein der Bevölkerung. Um die Menschen auch in solchen Zeiten gut schützen zu können, braucht es gute Vorbereitung und eine enge Abstimmung. Das BfS ist gut für den Krisenfall aufgestellt. Aber wir wollen den Austausch mit anderen Akteuren weiter intensivieren. Deshalb freuen wir uns sehr darüber, Mitglied im Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit zu sein." Das Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit wurde 2007 als fraktionsübergreifende Initiative von Bundestagsabgeordneten des Innenausschusses gegründet und versteht sich als Denkfabrik zur Gestaltung der zukünftigen Entwicklungen der öffentlichen Sicherheit in Deutschland. Schwerpunkte sind Resilienz und Kritische Infrastrukturen (KRITIS) in Kommunen, Kreisen, Ländern, beim Bund sowie bei der Wirtschaft. Gemeinsames Verständnis erforderlich Aufgaben im Notfallschutz Das BfS ist innerhalb des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ( RLZ ), das als eine der Lehren nach dem Reaktorunglück im japanischen Fukushima aufgebaut wurde, für die Messungen von Radioaktivität sowie für das Erstellen von sogenannten Lagebildern zuständig . Mit 1.700 Sonden zur Messung von Radioaktivität verfügt Deutschland über ein effektives Frühwarnsystem, das ergänzt wird durch Spurenmessungen des BfS auf dem Schauinsland bei Freiburg und bis zu 12 mobile Messteams. Die Messdaten sind ein Bestandteil des radiologischen Lagebilds, das einen Überblick über die Folgen eines möglichen Unfalls sowie Empfehlungen für Schutzmaßnahmen enthält. Paulini betonte: "Entscheidend für uns ist die Abstimmung mit anderen Akteuren des Bevölkerungsschutzes. Sollte es in Deutschland je zu einem radiologischen Notfall kommen, ist der enge Austausch aller relevanten Stellen sehr wichtig – von der Bundesregierung bis zu den Einsatzkräften vor Ort. Erforderlich ist ein gemeinsames Verständnis unterschiedlicher Katastrophenszenarien aus allen Bereichen sowie die Bereitschaft, nicht nur auf den eigenen kleinen Bereich zu achten, sondern auf den kompletten Prozess. Dafür ist das Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit eine wichtige Plattform." Stand: 15.12.2023
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