Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.
This data set was recorded by permanently installed above-water radiometry onboard RV HEINCKE. Five TriOS instruments are installed at the top of the foremast: one irradiance sensor (ACC) to measure the incoming solar irradiance as a reference, 2 radiometers (ARC) to measure the incoming sky radiance, 2 radiometers (ARC) to measure the sea-surface leaving radiance. One set of radiometers is pointed to 45° starboard and the other to 45° port. The data were recorded with the MSDA-XE software in 15s interval and transferred via cloud. The data were then reformatted and processed with the community processor HyperCP. Ancillary data was taken from the mastertrack and Insightics DSHIP extraction. Data were processed for coastal conditions using sky/sunglint correction by Zhang et al. (2017), NIR residual correction using Ruddick et al. 2006, and BRDF correction based on IOP-based approach by Lee.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck § 2 Anwendungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums § 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten Kapitel 2 Bewirtschaftung von Gewässern Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen § 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung § 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen § 7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten § 8 Erlaubnis, Bewilligung § 9 Benutzungen § 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung § 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren § 11a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen § 11b Projektmanager § 11c Verfahren bei Wasserstoffinfrastrukturvorhaben § 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen § 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung § 13a Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission § 13b Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister § 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung § 15 Gehobene Erlaubnis § 16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche § 17 Zulassung vorzeitigen Beginns § 18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung § 19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne § 20 Alte Rechte und alte Befugnisse § 21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung § 24 Erleichterungen für EMAS-Standorte Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer § 25 Gemeingebrauch § 26 Eigentümer- und Anliegergebrauch § 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer § 28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer § 29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele § 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele § 31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer § 33 Mindestwasserführung § 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer § 35 Wasserkraftnutzung § 36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern § 37 Wasserabfluss § 38 Gewässerrandstreifen § 38a Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern § 39 Gewässerunterhaltung § 40 Träger der Unterhaltungslast § 41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung § 42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung Abschnitt 3 Bewirtschaftung von Küstengewässern § 43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern § 44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer § 45 Reinhaltung von Küstengewässern Abschnitt 3a Bewirtschaftung von Meeresgewässern § 45a Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer § 45b Zustand der Meeresgewässer § 45c Anfangsbewertung § 45d Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer § 45e Festlegung von Zielen § 45f Überwachungsprogramme § 45g Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen § 45h Maßnahmenprogramme § 45i Beteiligung der Öffentlichkeit § 45j Überprüfung und Aktualisierung § 45k Koordinierung § 45l Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels Abschnitt 4 Bewirtschaftung des Grundwassers § 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers § 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser § 48 Reinhaltung des Grundwassers § 49 Erdaufschlüsse Kapitel 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz § 50 Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten § 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten § 53 Heilquellenschutz Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung § 54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung § 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung § 56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung § 57 Einleiten von Abwasser in Gewässer § 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen § 59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen § 60 Abwasseranlagen § 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen Abschnitt 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen § 63 Eignungsfeststellung Abschnitt 4 Gewässerschutzbeauftragte § 64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten § 65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten § 66 Weitere anwendbare Vorschriften Abschnitt 5 Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten § 67 Grundsatz, Begriffsbestimmung § 68 Planfeststellung, Plangenehmigung § 69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn § 70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren § 70a Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz § 71 Enteignungsrechtliche Regelungen § 71a Vorzeitige Besitzeinweisung Abschnitt 6 Hochwasserschutz § 72 Hochwasser § 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete § 74 Gefahrenkarten und Risikokarten § 75 Risikomanagementpläne § 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern § 77 Rückhalteflächen, Bevorratung § 78 Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete § 78a Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete § 78b Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten § 78c Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten § 78d Hochwasserentstehungsgebiete § 79 Information und aktive Beteiligung § 80 Koordinierung § 81 Vermittlung durch die Bundesregierung Abschnitt 7 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation § 82 Maßnahmenprogramm § 83 Bewirtschaftungsplan § 84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne § 85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen § 86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen § 87 Wasserbuch § 88 Informationsbeschaffung und -übermittlung Abschnitt 8 Haftung für Gewässerveränderungen § 89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit § 90 Sanierung von Gewässerschäden Abschnitt 9 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen § 91 Gewässerkundliche Maßnahmen § 92 Veränderung oberirdischer Gewässer § 93 Durchleitung von Wasser und Abwasser § 94 Mitbenutzung von Anlagen § 95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen Kapitel 4 Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht § 96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten § 97 Entschädigungspflichtige Person § 98 Entschädigungsverfahren § 99 Ausgleich § 99a Vorkaufsrecht Kapitel 5 Gewässeraufsicht § 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht § 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht § 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung Kapitel 6 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen § 103 Bußgeldvorschriften § 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen § 104a Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser § 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen § 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen § 107 Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen § 108 Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11) Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3)
Mittleres Hochwasser (MHW): 5m über Pegelnullpunkt, Mittleres Niedrigwasser (MNW): 4m über Pegelnullpunkt
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Im Oktober soll die neue Lichtsignalanlage am Knoten Markgrafendamm/Stralauer Allee in Betrieb genommen werden. Ausführungsphase Die Elsenbrücke in Berlin wurde im Jahr 1968 als Straßenbrücke eröffnet. Sie verbindet die beiden Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Treptow-Köpenick miteinander. Die Namensgebung erfolgte nach der Elsenstraße, die in der früheren Straßenführung bis an die Brücke heranführte. Auf der Friedrichshainer Seite läuft die Elsenbrücke auf die Kreuzung der Stralauer Allee, dem Markgrafendamm und der Straße Alt-Stralau zu. Die Brücke liegt auf dieser Seite im Bereich des ehemaligen “Osthafen Berlin”. Hierbei lag das ehemalige Kraftwerk des Hafens auf der Ostseite und der Rest des Hafens auf der Westseite. Im Bezirk Treptow-Köpenick mündet die Elsenbrücke in die Straßenverbindung “An den Treptowers” und verläuft weiter auf der Elsenstraße. Der Straßenzug kreuzt dabei beidseitig die Puschkinallee. Die Baumaßnahme untergliedert sich in vier wesentliche Hauptbauphasen: 1. Bauabschnitt Abriss südöstliche Bestandsbrücke 2. Bauabschnitt Herstellung einer Behelfsbrücke 3. Bauabschnitt Rückbau südwestliche Bestandsbrücke und Herstellung westlicher Ersatzneubau 4. Bauabschnitt Rückbau Behelfsbrücke und Herstellung südöstlicher Ersatzneubau Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Nachhaltigkeit Zahlen und Daten Die Dreifeld-Konstruktion aus Spannbeton besteht aus zwei parallel errichteten, getrennten Brückenüberbauten. Die Länge beträgt ca. 187,20 Meter. Das größte Feld überspannt dabei 65 Meter und liegt in der lichten Höhe ca. 4,25 Meter über dem Wasserspiegel. Die beiden Anschlussfelder überbrücken jeweils ca. 45 Meter. Die Querschnittsbreite beider Brückenüberbauten liegt bei 34,40 Meter. Aus konstruktionstechnischer Sicht handelt es sich um eine gevoutete Balkenbrücke. Im Zuge der turnusmäßig stattfindenden Bauwerksprüfungen am Bestandsbauwerk wurden im Sommer 2018 umfangreiche Schäden festgestellt, welche zum einen die Standsicherheit der Brücke und zum anderen die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit nachhaltig beeinträchtigen. Die Ursache ist auf eine Kombination aus verschiedenen Einflussgrößen und hier insbesondere auf den Spannkraftverlust des spannungsrisskorrosionsgefährdeten Spannstahls und einen hohen Temperaturgradienten im Sommer 2018 zurückzuführen. Die Ursachen konnten in Auswertung des Schadensbildes, durch Verformungsauswertungen des Bestandsbauwerkes, der Wertung von Laboruntersuchungen und Schadensbildern von anderen Brückenmaßnahmen sowie rechnerischer FEM-Modelle empirisch belegt werden. Der Bau der Elsenbrücke erfolgte nach dem damaligen Stand der Technik. Die Schäden lassen sich dem verwendeten Spannstahl zuordnen. Gefährdungen einer Spannstahlstahlbewehrung infolge Spannungsrisskorrosion wurden erst zu einem späteren Zeitpunkt belegbar dokumentiert. Der Spannstahl ist über die gesamte Länge unmittelbar mit dem gesamten Bauwerk verbunden. Eine Ertüchtigung des Bauwerks oder der Austausch von geschädigten Spanngliedern im Spannkasten ist nicht durchführbar. Die Ergebnisse der Auswertungen belegen, dass der südöstlich gelegene Überbau nicht instandgesetzt werden kann. Der baugleiche Südwestteil muss infolgedessen ebenfalls rückgebaut werden. Voraussichtliche Bauzeit: 2020 bis 2028 Der 1. Bauabschnitt, 2. Bauabschnitt und 3. Bauabschnitt wurden erfolgreich abgeschlossen. Aktuell erfolgen die Restleistungen und Rückbau der Baustelleneinrichtungsflächen im Brückenbereich. Aktuelle Verkehrsinformationen und Hinweise zu möglichen Einschränkungen werden fortlaufend auf dieser Seite veröffentlicht. Mit Abschluss aller Arbeiten am Nordwestlichen Teilbauwerk konnte eine 3+3 Verkehrsführung eingerichtet werden. Die Verteilung erfolgt wie folgt: Richtung Friedrichshain: Verkehr über die Behelfsbrücken mit 3 Fahrstreifen Richtung Treptow: Verkehr über das neue Teilbauwerk (nordwest) mit 3 Fahrstreifen Rad- und Fußverkehr: Beidseitig nutzbar auf den Bauwerken / Behelfsbrücken Mit der neuen Verkehrsführung stehen dem motorisierten Verkehr und dem Fuß- und Radverkehr wieder die ursprünglichen Verkehrsflächen zur Verfügung. Der Ersatzneubau der Elsenbrücke ist zukunftsorientiert und nachhaltig. Der Entwurf berücksichtigt eine dauerhafte und wirtschaftliche Bauweise. Die gewählte Baukonstruktion ermöglicht ein schlankes, materialsparendes Bauwerk. Die Recyclingquote von Stahlbrücken ist auf Grund der guten Trennbarkeit der Materialien außergewöhnlich hoch. Die Brücke ist somit über Ihre Lebensdauer hinweg ressourcenschonend. Vorausschauend lässt die Brückenkonstruktion einen nachträglichen Einbau einer Straßenbahntrasse zu, sodass zukünftig der ÖPNV ausgebaut und gestärkt werden kann. Die Belange von Rad- und Fußverkehr werden entsprechend des Berliner Mobilitätsgesetzes deutlich verbessert und tragen damit zu sicheren Wegebeziehungen und einer Stärkung dieser Verkehr bei. Bauwerksdaten zum Bestandsbauwerk Eröffnung: 1968 Längste Spannweite: 65,00 m Längste Stützweite: 65,00 m Gesamtlänge: 187,20 m Gesamtstützweite: 155,00 m Breite je Überbau: 17,20 m Konstruktion: Dreifeld-Spannbetonbrücke in zwei getrennten Brückenüberbauten Weitere Informationen zur Bauweise: 2 Hohlkästen je Teilbauwerk mit 4 Stegen á 45 cm Stegbreite 1 Spannkasten je Steg mit 532 Drähten á 35 mm im Durchmesser, Hennigsdorfer Spannstahl St140/160 mit einer Nennspannkraft von 1.600 t Gesamtkosten Gesamtkosten für das Land Berlin: ca. 97,7 Mio. Euro Die Baumaßnahme wurde im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit Bundes- und Landesmitteln gefördert.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die südlichen Flächen des Überseequartiers am Magdeburger Hafen. Das Plangebiet wird im Norden durch die Mitte der Überseeallee, im Osten durch den Magdeburger Hafen, im Süden durch die Norderelbe und im Westen durch die Ostgrenze der Chicagostraße begrenzt.
Das Plangebiet ist im Ortsteil Harburg im Harburger Binnenhafen zwischen Theodor-York-Straße, Veritaskai und dem geplanten Grünzug entlang des Östlichen Bahnhofskanals gelegen. Westgrenze des Flurstücks 5658 - Veritaskai - Ostgrenze des Flurstücks 5658 - Südgrenze des Flurstücks 5658 der Gemarkung Harburg des Bezirks Hamburg-Harburg, Ortsteil 702.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 976 |
| Europa | 3 |
| Kommune | 149 |
| Land | 607 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 54 |
| Wirtschaft | 21 |
| Wissenschaft | 306 |
| Zivilgesellschaft | 17 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 4 |
| Daten und Messstellen | 301 |
| Ereignis | 49 |
| Förderprogramm | 564 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 21 |
| Infrastruktur | 4 |
| Taxon | 9 |
| Text | 377 |
| Umweltprüfung | 163 |
| WRRL-Maßnahme | 12 |
| unbekannt | 199 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 569 |
| Offen | 886 |
| Unbekannt | 223 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1426 |
| Englisch | 444 |
| andere | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 129 |
| Bild | 83 |
| Datei | 290 |
| Dokument | 354 |
| Keine | 598 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 21 |
| Webseite | 643 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 859 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1494 |
| Luft | 870 |
| Mensch und Umwelt | 1678 |
| Wasser | 995 |
| Weitere | 1678 |