API src

Found 291 results.

Related terms

Forschungsexellenz trifft Unternehmergeist

Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft: In Sachsen-Anhalt arbeiten Forschung, Entwicklung und Produktion Hand in Hand. Wissen wird transferiert und angewendet. Anfang 2006 wurde vom Land und den Hochschulen das Kompetenzzentrum für Angewandte und Transferorientierte Forschung ( KAT ) gegründet: Fachhochschulen und Universitäten sorgen dafür, dass gerade kleinere und mittelständische Unternehmen Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung intensiver nutzen. Konkrete Probleme lösen Technologien, Verfahren, Systeme, Dienstleitungen – sie zu entwickeln und Neues aufzuspüren gehört zu den Aufgaben von Unternehmen, die sich Wettbewerbsvorteile auf dem Absatzmarkt sichern wollen. Das KAT unterstützt diese Aktivitäten mit einer Infrastruktur, die Fachhochschulen und Universitäten einbezieht. Wissenschaftliche Erkenntnisse schnell in marktfähige Produkte umzusetzen, gehört zu den Stärken eines Wirtschaftsstandortes. Netzwerke und Kooperationen spielen für den Wissens- und Technologietransfer eine entscheidende Rolle. Zahlreiche Angebote des KAT fördern die Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft in Sachsen-Anhalt. Im Mittelpunkt steht die Frage: Wie kann das Potenzial der Hochschulen in die Wirtschaft transferiert werden? Die praktische Antwort darauf geben bereits tausende Projekte – vom Strumpfladen, der durch Software-Projekte die Abläufe verbessern konnte, über Brieföffner aus Biowerkstoff, Kekse aus Algen bis zur Entwicklung neuartiger Werkstoffe. Die Partner des Kompetenznetzwerkes lösen konkrete Probleme regionaler Unternehmen. Projekte bis zur Marktreife begleiten Dabei wird nicht allein im Labor „vor sich hin geforscht“, sondern über das Netzwerk verteilt. Wer die beste Lösung anbieten kann, ist der richtige Ansprechpartner. Dafür hat das Land an den Hochschulen profilbildende Kompetenzzentren geschaffen, die sich auf Wirtschaftstraditionen gründen. Merseburg beispielsweise steht für Chemie und Kunststoffe, im Harz geht es vor allem um IT- und Kommunikationstechnologie sowie unternehmensnahe Dienstleistungen, Magdeburg – geprägt durch Maschinen- und Leichtbau – ist ingenieurwissenschaftlich ausgerichtet und in der Hochschule Anhalt ist Life Science das Schwerpunktthema. Damit die Hemmschwellen nicht unüberwindbar scheinen, wird der Zugang für die Betriebe durch persönliche Kontakte erleichtert. Es gibt in jeder Hochschule einen Ansprechpartner , der sich als Bindeglied zwischen Unternehmen und Hochschule um den Informationsfluss kümmert. Mit dem KAT-Netzwerk haben so auch kleinere, regionale mittelständische Unternehmen den Zugriff auf das gesamte Wissenschaftssystem Sachsen-Anhalts.

Ein wichtiger Baustein für den Moorschutz

Oldenburg . Wie sieht der Moorschutz der Zukunft aus? Diese Frage wurde auf dem Oldenburger Campus der Jade Hochschule bei der Abschlussveranstaltung des Moorschutz-Projektes „Produktketten aus Niedermoorbiomasse“ am 29. Juni 2023 intensiv diskutiert. Mehr als 160 Personen waren mit dabei. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer sagte in einem Videogrußwort: „Die Paludikultur wird als moorschonende Form der Landwirtschaft in Zukunft ein wichtiger Baustein beim Moorschutz sein. Denn der Moorschutz hat für Niedersachsen eine ganz zentrale Bedeutung: Moore spielen sowohl als Wasserspeicher, für die Grundwasserneubildung und Filterung eine wichtige Rolle als auch für den natürlichen Klima- und den Artenschutz. Intakte Moore sind unsere Superhelden der Natur, denn sie speichern Unmengen an CO2, kühlen als Wasserspeicher und sind Naturparadiese für bedrohte Arten.“ Wie sieht der Moorschutz der Zukunft aus? Diese Frage wurde auf dem Oldenburger Campus der Jade Hochschule bei der Abschlussveranstaltung des Moorschutz-Projektes „Produktketten aus Niedermoorbiomasse“ am 29. Juni 2023 intensiv diskutiert. Mehr als 160 Personen waren mit dabei. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer sagte in einem Videogrußwort: „Die Paludikultur wird als moorschonende Form der Landwirtschaft in Zukunft ein wichtiger Baustein beim Moorschutz sein. Denn der Moorschutz hat für Niedersachsen eine ganz zentrale Bedeutung: Moore spielen sowohl als Wasserspeicher, für die Grundwasserneubildung und Filterung eine wichtige Rolle als auch für den natürlichen Klima- und den Artenschutz. Intakte Moore sind unsere Superhelden der Natur, denn sie speichern Unmengen an CO2, kühlen als Wasserspeicher und sind Naturparadiese für bedrohte Arten.“ In dem von Dezember 2019 bis Juni 2023 laufenden Projekt wurden Produktketten und Ökosystemleistungen durch nachhaltige Anbaukonzepte von Rohrkolben und Schilf auf wiedervernässten organischen Böden („Paludikultur“) entwickelt und untersucht. Hierfür wurden die ersten niedersächsischen Forschungspolder für Niedermoor-Paludikulturen mit Breitblättrigem ( Typha latifolia) und Schmalblättrigem Rohrkolben ( Typha angustifolia) sowie Schilf ( Phragmites australis) im Praxismaßstab eingerichtet. Seit 2021 führen das Thünen Institut für Agrarklimaschutz, die Leibniz-Universität Hannover, die Universität Trier und das Julius-Kühn-Institut auf den Flächen ein wissenschaftliches Monitoring durch. Ermöglicht wurde das vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und dem 3N Kompetenzzentrum für nachwachsende Rohstoffe e.V. koordinierte Projekt durch die Förderung mit Mitteln des Landes Niedersachsen und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen der KliMo-Richtlinie (Klimaschutz durch Moorentwicklung). Neun Projektpartner haben das Vorhaben gemeinsam durchgeführt und berichteten auf der Abschlusstagung, die gemeinsam vom 3N Kompetenzzentrum und dem NLWKN organisiert wurde, über die Projektergebnisse. Prof. Dr.-Ing. Manfred Weisensee, Präsident der Jade Hochschule, hob als Gastgeber hervor, dass nachhaltige Werkstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen eine zunehmende Rolle spielten. Gleichzeitig betonte er den innovativen Charakter von neuen Baustoff- und Dämmmaterialien aus Rohrkolben. Wilhelm Rohlfs von der NLWKN-Betriebsstelle Stade hat die gesamte Planung beider Forschungspolder einschließlich der Bauüberwachung durchgeführt. In seinem Vortrag berichtete er über seine Erfahrungen und Handlungsvorschläge, wie Landkreise, Kommunen und Verbände den Anbau von Rohrkolben und Schilf sowie anderen Paludikulturen in Zukunft steuern und umsetzen können. Dr. Doreen Koltermann vom Julius-Kühn-Institut stellte Ergebnisse zu pflanzenbaulichen Fragen vor. Für Rohrkolben und Schilf wurde nachgewiesen, dass durch einen konstanten Überstau von 10 Zentimeter im Vergleich zum Wasserstand von 10 Zentimeter unter Flur der Biomasse-Ertrag um etwa 30 Prozent gesteigert werden kann. Felix Zitzmann von der Leibniz-Universität Hannover ging auf die Bedeutung von Niedermoor-Paludikulturen als Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt ein und gab Hinweise, wie die Kulturen möglichst biodiversitätsfördernd angelegt und bewirtschaftet werden können. Niedermoor-Paludikulturen können einen wasserreinigenden Effekt haben. Allerdings gibt es auch hierzu viel zu wenige Kenntnisse. Prof. Dr. Sören Thiele-Bruhn und sein Team von der Universität Trier konnten den Filtereffekt bei Pharmazeutika nachweisen. Das primäre Ziel bei der Umnutzung von entwässerten landwirtschaftlichen Flächen hin zu einer nassen Landnutzung mit Paludikultur sind Klimaschutzaspekte. Tatsächlich gibt es bisher nur wenige Daten, mit denen sich eine Treibhausgasemissionsminderung quantifizieren lässt. Deshalb hat die Forschungsgruppe um Dr. Bärbel Tiemeyer vom Thünen-Institut für Agrarklimaschutz ein entsprechendes Messprogramm aufgelegt. Den ersten Ergebnissen zufolge ist auf den untersuchten Versuchspoldern die CO2-Aufnahme höher und die Methan-Abgabe niedriger als bisher angenommen. Rohrkolben- und Schilfbestände könnten – zumindest in der Etablierungsphase – sogar Treibhausgassenken sein. Gegenüber der Referenzfläche, einem extensiv bewirtschafteten Grünland, wurden die Treibhausgas­emissionen im Versuchszeitraum im Mittel um mehr als 40 Tonnen CO2-Äquivalente pro Hektar und Jahr gesenkt. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt des Projekts lag in der Entwicklung von Produkten, deren Anforderungen an den Rohstoff den Anbau bestimmen. Das Unternehmen Floragard hat in Zusammenarbeit mit der Hochschule Osnabrück Rohrkolben in verschiedenen Formen vom Rohstoff zum Substratausgangsstoff aufbereitet und verschiedene Analysen sowie Keim- und Pflanzentests durchgeführt. Sofern für Floragard die Perspektive besteht, verlässliche, nennenswerte und bezahlbare Rohstoffmengen zu bekommen, wird weiter an der Produktentwicklung gearbeitet mit dem Ziel, diesen Substratausgangsstoff zu vermarkten. Eine weitere vielversprechende Verwendungsmöglichkeit liegt im Baustoffsektor. Prof. Dr.-Ing. Martin Krus vom Fraunhofer Institut für Bauphysik hat gemeinsam mit Werner Theuerkorn von der Firma Typha Technik im Rahmen des Projektes eine Dämmstoffplatte und einen Einblasdämmstoff entwickelt. In seinem Vortrag stellte Herr Krus die Vorteile vor. Die Dämmstoffplatte und der Einblasdämmstoff wurden im „Energieeffizienz-Prüfstand“ auf dem Campus der Jade Hochschule eingebaut sowie im Labor getestet. Prof. Dr.-Ing. Heinrich Wigger vom Institut für Materialprüfung der Jade Hochschule und Maximilian Rentz von der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe stellten die ersten Ergebnisse der Temperatur- und Feuchtemessungen aus dem „Energieeffizienz-Prüfstand“ sowie die Untersuchungen aus dem Labor vor. Anschließend wurde das Reallabor „Energieeffizienz-Prüfstand“ besichtigt. Hintergrundinformationen: Hintergrundinformationen: Paludikultur („ palus “ – lat. „Sumpf, Morast“) ist die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung nasser organischer Böden. Voraussetzung ist, dass der Wasserstand ganzjährig nahe der Bodenoberfläche gehalten und der Boden nicht gestört wird. Dadurch soll der Torfkörper konserviert und die Freisetzung von Treibhausgasen minimiert werden. Das Projekt „Produktketten aus Niedermoorbiomasse“ wird gefördert nach der KliMo-Richtlinie (Klimaschutz durch Moorentwicklung) mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Programmgebiet Stärker entwickelte Region (SER) und des Landes Niedersachsen und leistet einen Beitrag zur Umsetzung des Programms „Niedersächsische Moorlandschaften“. Folgende Referentinnen und Referenten nahmen an der Fachtagung teil: Folgende Referentinnen und Referenten nahmen an der Fachtagung teil: Weitere Informationen gibt es auf folgender Website: www.Paludikultur-Niedersachsen.de . Kontakt: Dr. Colja Beyer Kompetenzstelle Paludikultur im 3N Kompetenzzentrum Niedersachsen Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie e. V. Kompaniestraße 1 49757 Werlte Tel.: 05951-9893-18 Fax: 05951-9893-11 email: beyer@3-n.info

Machbarkeitsstudie zu übergreifenden Aspekten: Stoffliche Nutzung von Biomasse

Die vorliegende Machbarkeitsstudie wurde im Rahmen des Forschungsvorhabens "Implementierung von Nachhaltigkeitskriterien für die stoffliche Nutzung von Biomasse im Rahmen des Blauen Engel" (kurz: "Blauer Engel Bio-Stoff") zur Entwicklung von Vergabekriterien für Umweltzeichen für biobasierte Produkte auf übergreifender Ebene erstellt. Dabei geht es um grundsätzliche Anforderungen an nachhaltig produzierte Biomasse als Rohstoff anhand von zwei Schwerpunkten: 1. Welche etablierten Zertifizierungssysteme berücksichtigen in welchem Umfang Nachhaltigkeitskriterien gemäß international anerkannter Standards (ISO 13065) und stellen auch den Nachweis über die Lieferkette sicher; 2. Welche Produktionspfade können eine positive Treibhausgasbilanz auch unter Berücksichtigung von Landnutzungsänderung (LUC) sicherstellen. Unter Punkt 1 erfüllen die Systeme RSB (Roundtable on Sustainable Biomaterials), ISCCplus (International Sustainability and Carbon Certification), RSPO (Roundtable on Sustainable Palm Oil) und RTRS (Roundtable on Responsible Soy) weitgehend den Kriterienkatalog nach ISO. Die drei Letzteren weisen zu einigen Kriterien jedoch deutliche Lücken auf, weswegen hier eine zeitliche Begrenzung einer positiven Nennung empfohlen wird. Essenziell ist außerdem die Rückverfolgung der Lieferkette über eine Direktverfolgung (Segregation) oder zumindest Massenbilanz. Punkt 2 führt zu einer genaueren Analyse der Herkunftsländer der Anbaubiomasse: Finden in einem Herkunftsland real Landnutzungsänderungen in einem Maße statt, welches eine Anrechnung der CO2-Emissionen aus diesem realen LUC für einen Rohstoff eine CO2-Nettoeinsparung gegenüber dem fossilen Referenzprodukt unmöglich macht, sollen solche Rohstoffe nur zeitlich begrenzt für eine Vergabe des Blauen Engel zugelassen werden. Quelle: Forschungsbericht

Development of strategies and sustainability standards for the certification of biomass for international trade

The increased production of renewable raw materials for bioenergy and bio-materials needed to meet the ambitious targets of Germany, the EU and other countries implies tradeoffs which could oppose sustainability requirements. The project “Development of strategies and sustainability standards for the certification of internationally traded biomass (Bio-global)”, sponsored by the German Federal Ministry for Environment (⁠ BMU ⁠) through the Federal Environment Agency (⁠ UBA ⁠) and carried out by Öko-Institut in cooperation with IFEU (Institute for Energy and Environment Research), aimed at - working out the scientific base of and developed proposals for sustainability requirements for biomass and their implementation on national, European and global levels, - in dialogue with relevant actors and - providing inputs into respective processes. Veröffentlicht in Texte | 49/2010.

Einführung eines wasser- und energieeffizienten Dampfsterilisators (Autoklav)

Die Fluoron GmbH entwickelt und produziert hochreine Biomaterialien für die Netzhautchirurgie. Zur Sterilisation der Medizinprodukte wurden diese bisher in einem Dampfsterilisator (450 L) einem 121°C heißen Wasserdampf und einem Überdruck von 2 Bar Atmosphäre ausgesetzt. Die heiße Kammer wurde anschließend von außen mit kaltem Leitungswasser gekühlt. Das Abwasser wurde bisher ohne Nutzung der Abwärme in die Kanalisation eingeleitet, so dass der Energiehaushalt des Werkes durch Fernwärme ausgeglichen werden musste. Ziel des geförderten Vorhabens war die Einführung eines wasser- und energieeffizienten Dampfsterilisators, um die im Kühlwasser enthaltene Wärme zurückzugewinnen und den Wasserverbrauch erheblich zu senken. Der bisher verwendete Dampfsterilisator wurde durch zwei innovative Autoklaven ersetzt. Diese energetisch weiterentwickelten Aggregate sind mit Kühlkreisläufen ausgerüstet, welche untereinander über Wärmetauscher verbunden sind. Als Besonderheit sind die Wärmetauscher an die Wärmerückgewinnungsanlage des Unternehmens angeschlossen, sodass die bisher ungenutzte Abwärme aus der Kühlung zurückgewonnen und in das betriebliche Heizungsnetz eingespeist werden kann. Mit der neuen Technologie können ca. 80 Prozent der durch die beiden Autoklaven erzeugten thermischen Energie zurückgewonnen werden, wodurch sich für die Firma der Bezug von Fernwärme stark reduziert hat. Der jährliche Stromverbrauch für die Autoklaven reduzierte sich um 3.130 kWh (33%). Daraus ergibt sich eine Minderung von CO2-Emissionen um 2,9 Tonnen. Durch die nun geschlossenen Kühlkreisläufe wurde der jährliche Wasserverbrauch um ca. 1.100 Kubikmeter reduziert, was einer Verbrauchsminderung von 93% entspricht. Die weiterentwickelten Autoklaven stellen einen neuen technischen Stand im Bereich medizintechnischer Autoklaven der hier gegebenen Größenklasse dar und ist vielfach auf Anlagen des gleichen und anderer Hersteller übertragbar. Die aus dem Pilotprojekt resultierende Ersparnis an Energie- und Wasserkosten ist angesichts steigender Energiepreise auch wirtschaftlich interessant, sodass eine Nachahmung durch andere Unternehmen sinnvoll ist. Zugleich zeigt das Vorhaben, dass auch im industriellen Bereich nach wie vor Energieeinsparpotenziale vorliegen, die mit wirtschaftlich tragfähigen Investitionen erschlossen werden können. Im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms wurde das Vorhaben mit Fördermitteln in Höhe von 73.368 EUR unterstützt. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Fluoron GmbH Bundesland: Baden-Württemberg Laufzeit: 2011 - 2013 Status: Abgeschlossen

Studie der Genetik bei Nachkommen und Geschwistern von Wismut-Mitarbeitern, die vor dem 51. Lebensjahr an Lungenkrebs verstorben sind – Vorhaben 3607S04530

Ziel des Vorhabens war es den Genotyp von Wismut-Mitarbeitern, die vor dem 51-ten Lebensjahr an Lungenkrebs erkrankten, aus ihren Nachkommen und anderer Verwandten zu rekonstruieren, um die individuelle Strahlenempfindlichkeit des Erkrankten zu untersuchen und eine Bioprobenbank der Studienteilnehmer zu erstellen. Ein genomweiter Screen sollte die Genloki / Gene für heritable Strahlenempfindlichkeit der Nachkommen gegenüber einer Kontrollpopulation aus KORA herausheben. Korrelation bzw. Assoziationen dieser experimentellen Daten mit verfügbaren Phänotypdaten erfolgt mit Hilfe statistischer Modelle. Für die Replikation der Ergebnisse und die Aussage der Wahrscheinlichkeit von Heritabilität in diesen Genloki sollen die LUCY-Familien dienen. Ein Vergleich von jungen Lungenkrebspatienten mit Strahlenexposition (Wismut) und jungen Lungenkrebspatienten ohne bekannte Strahlenexposition (Lucy) soll Aufschluss über mögliche Suszeptibilitätsfaktoren geben. Zur Untersuchung der Strahlenempfindlichkeit werden DNA und primäre Lymphozyten aus Blut isoliert, Zelllinien generiert, und Plasma gewonnen. Diese Biomaterialien werden nach Projektende dem BfS für die Untersuchung von Fragen zu Strahlenrisiken durch andere Projektnehmer übergeben. Das Projekt wurde wegen mangelnder Response abgebrochen. Bis zum geplanten Ende der Studie konnte die zur Beantwortung der Fragestellung benötigte Mindestanzahl an Teilnehmern nicht erreicht werden. Insgesamt haben 98 Nachkommen zugesagt, an der Studie teilzunehmen. Den Fragebogen haben 90 Teilnehmer ausgefüllt zurückgesendet. Blutproben sind von 90 Teilnehmern eingegangen. 3 Teilnehmer haben ihr Einverständnis nachträglich zurückgezogen, woraufhin alle Biomaterialien vernichtet wurden. Für die restlichen 87 Teilnehmer konnte erfolgreich DNA, primäre Lymphozyten isoliert, sowie Serum gesammelt werden, um für Anschlussuntersuchungen zur Verfügung zu stehen. Die Biomaterialien wurden dem BfS übergeben. Die Daten aus dem Fragebogen wurden in die vorgesehene Datenbank eingegeben und dem BfS übergeben. Unter den Teilnehmenden waren 44 männliche und 46 weibliche Nachkommen von Wismut-Mitarbeitern. Die Fragebogenteile wurden weitestgehend vollständig ausgefüllt (Teil: Vater, Beruf, Gesundheit, Rauchen jeweils von allen Teilnehmern die den Fragebogen zurückgesendet haben, Teil: Mutter und Geschwister jeweils von 84). Da die ursprüngliche Fragestellung durch mangelnde Beteiligung nicht beantwortet werden kann, müssen neue Fragestellungen erarbeitet werden, um die gesammelten Proben zu nützen.

BioBuild BioBuild

Im Baubereichen kann sich die Substitution mit biobasierten Werkstoffen positiv auf die Ressourceneffizienz auswirken. Das ist etwa der Fall, wenn Fassaden aus Biokompositen hergestellt werden, wie es im EU-Projekt BioBuild der Fall ist. Hier soll bei der Herstellung der CO2 -Ausstoß um bis zu 50 % im Vergleich zu mit hohem Energieaufwand produzierten Ziegeln oder faserverstärkten Kunststoffen reduziert werden. Das BioBuild-Projekt („High performance, economical and sustainable biocomposite building materials“) hat Biokomposite zum Ziel, die nicht durch Feuchtigkeitsaufnahme und mikrobielle Einflüsse abgebaut werden und Lebensdauern von 40 Jahren erreichen. In der ersten BioBuild-Projektphase wurden Haltbarkeit und Brandverhalten imprägnierter Gewebe aus Flachs, Jute und Hanf getestet. Auch Fügetechniken von Biokompositlaminanten untereinander sowie mit Edelstahlbefestigungen wurden entwickelt. In einem von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) geförderten Verbundprojekt wurde eine Bioschaumplatte aus Celluloseacetat (CA) für die Gebäudedämmung entwickelt. CA verfügt über vergleichbare mechanische Eigenschaften wie das weitverbreitete Dämmmaterial Polystyrol (PS), zeigt aber Unterschiede beim Erstarren und bei der Schmelzelastizität. Um ein biobasiertes Alternativmaterial zu Polystyrol bereitzustellen, wurde zunächst eine Grundrezeptur von CA mit geeigneten Weichmachern, Füllstoffen und Nukleierungsmittel entwickelt. In einem eigens aufgebauten Extruder wurden die grundsätzliche Schaumfähigkeit von CA nachgewiesen und die Verfahrensparameter optimiert. Anschließend wurden Tests auf immer größeren Extrusionsanlagen und erste Versuche zur Konfektionierung durchgeführt.

BIOCONCEPT-CAR – Leichtbaukarosserie aus Pflanzenfasern BIOCONCEPT-CAR – Leichtbaukarosserie aus Pflanzenfasern

Ein Leuchtturmprojekt im Hinblick auf Biowerkstoffe ist das BIOCONCEPTCAR. Den Projektbeteiligten ist es unter der Federführung des Instituts für Biokunststoffe und Bioverbundwerkstoffe (IfBB) gelungen, den Anteil an biobasierten Werkstoffbauteilen in einem Rennwagen zu erhöhen. Die deutliche Reduktion des Fahrzeuggewichts durch die Verwendung von Bioverbundwerkstoffen bei Fahrzeugaußenbauteilen war dabei das erklärte Ziel. Zudem sollte die Werkstoffmatrix aus biobasiertem Kunststoff bestehen. Am Ende der Entwicklungsphase wurden großflächige Karosserieteile wie Motorhaube, Tür, Heckklappe, Dach-/Heckspoiler, Unterbodenabdeckung aus biobasiertem Duroplast mit Leinenfasern gefertigt. Während der Bauteilentwicklungsphase war neben dem Testen verschiedener Materialkonzepte eine flexible bauteilspezifische Verarbeitung ein Untersuchungsschwerpunkt. Dabei wurde ermittelt, inwieweit gängige Maschinen und Verfahren für Bioverbundwerkstoffe einsetzbar sind, denn ein Anreiz für das Verwenden einer neuen Werkstoffgeneration stellen die geringen Investitionskosten dar. Erfolgreich durchgeführt wurden die Untersuchungen mit einer branchenbekannten Extruder- und Spitzgussmaschine. Als Ergebnis der Entwicklungsarbeit wurde eine erhebliche Gewichtseinsparung am Fahrzeug erzielt. Allein durch Substitution von Stahl durch einen Bioverbundwerkstoff bei Türen, Motorhaube und Heckklappe wurde eine Gewichtsreduktion von 67 kg erreicht. Bei einem Bauteil konnte durch das Substitut das Gewicht um 60 % reduziert werden. Die deutliche Gewichtsersparnis führt in der Nutzungsphase zu einem geringeren Verbrauch und damit zu einem niedrigeren CO2-Ausstoß bei Verbrennungsmotoren oder einer größeren Reichweite bei Elektrofahrzeugen. Neben den erwähnten Vorteilen gegenüber Stahlbauteilen sind weiterhin die Fragen nach Crash-Verhalten und Reparaturmöglichkeiten zu klären. Ein biobasierter Faserverbundwerkstoff weist gegenüber einem fossilbasierten Verbundwerkstoff einen signifikanten Kostenvorteil auf. Die Kosten für Leinenfasern lagen bei ca. 2,50 Euro/kg und für Kohlefasern bei ca. 30 Euro/kg.

Kurzanalyse Nr. 15: Ressourceneffizienz biobasierter Materialien im verarbeitenden Gewerbe

Im verarbeitenden Gewerbe bestimmt der effiziente Rohstoffeinsatz maßgeblich die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der produzierten Erzeugnisse. Dieser wird durch die Wahl der Rohstoffquelle und durch materialeffiziente Produktions- und Verarbeitungsverfahren erzielt. Für den Themenbereich „Einsatz biobasierter Materialien im verarbeitenden Gewerbe“ stellt diese Kurzanalyse gezielt Informationen über Vorteile, praxisrelevante Aspekte beim Einsatz sowie Herausforderungen bereit.

Bauleitplanung: Kirchlinteln

Aktuelle Planverfahren | Gemeinde Kirchlinteln Gemeinde Kirchlinteln Sie sind hier: Bauen + Wirtschaft / Bauen / Aktuelle Planverfahren Aktuelle Planverfahren B-Plan Nr. 52 "Bioenergie Armsen", 2. Änderung Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Kirchlinteln hat in seiner Sitzung am 17.04.2023 dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bioenergie Armsen“, zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen. Das ca. 5,05 ha große Plangebiet befindet sich nördlich der Ortslage Armsen und westlich der K 38 in der Gemeinde Kirchlinteln (siehe Lageplan). Städtebauliches Planungsziel der 2. Änderung ist neben der Erzeugung und Aufbereitung von Biogas zu Biomethan auch dessen Einspeisung und weitere Veredelung (bis hin zur Erzeugung von „grünem Wasserstoff“) zuzulassen sowie die deutliche Anhebung der Obergrenze für die jährlich erzeugte Gasmenge. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bioenergie Armsen“ bekannt gemacht. Die Planunterlagen (Entwurf der Bebauungsplanänderung sowie deren Begründung mit Umweltbericht einschließlich Anlagen) werden im Rathaus der Gemeinde Kirchlinteln in der Zeit vom 28.04.2023 bis einschließlich 30.05.2023 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Kirchlinteln, Am Rathaus 1, 27308 Kirchlinteln, öffentlich ausgelegt. Die Planung kann ergänzend auf der Homepage der Gemeinde unter: www.kirchlinteln.de (https://www.kirchlinteln.de/bauen-wirtschaft/bauen/aktuelle-planverfahren/) eingesehen werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass gleichzeitig folgende umweltbezogenen Stellungnahmen bereits vorliegen sowie folgende umweltbezogene Informationen verfügbar sind und ebenfalls mit ausgelegt werden: Umweltbezogene Stellungnahmen: 1) Landkreis Verden (Stellungnahme vom 16.12.2022): Naturschutz und Landschaftspflege: Hinweise zur Eingriffsregelung im Umweltbericht, insbesondere in Bezug auf Immissionen die auf den angrenzenden Wald und das Vorranggebiet Natur und Landschaft N74 einwirken könnten. Hinweise zum Stand der Durchführung von Kompensationsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Bebauungsplangebietes. Wasserwirtschaft: Hinweise zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, zur Anpassung des bestehenden Entwässerungskonzeptes sowie zur Berücksichtigung der einschlägigen technischen Regeln der Technik bei der Planung von Anlagen zur Beseitigung des Niederschlagswassers. Bodenschutz: Allgemeine Hinweise zum Bodenschutz bei der Durchführung von Baumaßnahmen. 2) Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle (Stellungnahme vom 29.11.2022) Anregung, die beauftragte schalltechnische Untersuchung sowie die Geruchsprognose im weiteren Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. 3) Unterhaltungsverband Goh-Bach (Stellungnahme vom 28.11.2022): Allgemeiner Hinweis auf die Einhaltung von Gewässerrandstreifen sowie die Vermeidung von Eintragungen in Gewässer. 4) Einwender 1 (Stellungnahme vom 16.11.2022): Bedenken bezüglich Übertragung von Infektionen vom Tier auf den Menschen durch Geflügelkot. 5) Einwender 2 (Stellungnahme vom 01.12.2022): Anregung, Maßnahmen zur Vermeidung von Lärm- und Geruchsbelästigungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen und dem Einschleppen von Krankheitserregern durch das zugeführte Biomaterial zu berücksichtigen. 6) Einwender 4 (Stellungnahmen vom 17.12.2022, 18.12.2022): Bedenken bezüglich Luftverschmutzung, Nachteile für den sanften Tourismus, Lärmbelastung, Krankheitsübertragungen durch die Inputmasse per LKW sowie Verteilung auf Tiere und Böden in der Gemeinde Kirchlinteln. Frage nach Berechnung des CO2-Fußabdruckes für das Projekt. Umweltbezogene Informationen: 1) Umweltbericht (gesonderter Teil der Begründung): Beschreibung der Umweltauswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild, Biologische Vielfalt, Sonstige Sach- und Kulturgüter, Schutzgebiete und -objekte, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Es sind keine der genannten Schutzgüter von kompensationserheblichen Beeinträchtigungen betroffen. 2) Verkehrsuntersuchung Verkehrsuntersuchung Biogasanlage Armsen, Kirchlinteln (Anhang I der Begründung; (Stand: 05.10.2022, PGT, Hannover). 3) Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 Bioenergie Armsen der Gemeinde Kirchlinteln (Anhang II der Begründung; (Stand: 22.12.2022, Ingenieurbüro Tetens, Osterholz-Scharmbeck). 4) Geruchsimmissionsgutachten Immissionsschutzgutachten zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Bioenergie Armsen“ der Gemeinde Kirchlinteln (Anhang III der Begründung; (Stand: 07.02.2023, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bremervörde). Stellungnahmen können im Laufe der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kirchlinteln, Am Rathaus 1, 27308 Kirchlinteln, oder per E-Mail (stabsstelle@kirchlinteln.de) vorgebracht werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt 'Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)', welches mit ausliegt. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Kirchlinteln, 20.04.2023 DER BÜRGERMEISTER gez. Arne Jacobs (L.S.) B-Plan Nr. 52 Satzung B-Plan Nr. 52 Begründung B-Plan Nr. 52 Abwägung Gutachten Verkehr Gutachten Geruch Gutachten Schall Datenschutzerklärung Bauleitplanung 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 70 „Freiflächenphotovoltaik Lohberg“ Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Kirchlinteln hat in seiner Sitzung am 06.03.2023 dem Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 „Freiflächenphotovoltaik Lohberg“, zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen. Das ca. 6,92 ha große Plangebiet (bestehend aus den Teilbereichen A und B) befindet sich südöstlich der Ortschaft Hohenaverbergen und nordwestlich der Ortschaft Wittlohe in der Gemeinde Kirchlinteln, südlich der Straße Zum Lohberg (siehe Lageplan). Städtebauliches Planungsziel ist die Entwicklung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaik“. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit die öffentliche Auslegung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 70 „Freiflächenphotovoltatik Lohberg“ bekannt gemacht. Die Planunterlagen (Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes sowie deren Begründungen mit Umweltbericht einschließlich Anlagen) werden im Rathaus der Gemeinde Kirchlinteln in der Zeit vom 17.03.2023 bis einschließlich 17.04.2023 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Kirchlinteln, Am Rathaus 1, 27308 Kirchlinteln, öffentlich ausgelegt. Die Planung kann ergänzend auf der Homepage der Gemeinde unter: https://www.kirchlinteln.de/bauen-wirtschaft/bauen/aktuelle-planverfahren/ eingesehen werden. Folgende umweltbezogenen Informationen und nach Einschätzung der Gemeinde Kirchlinteln wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor und können eingesehen werden: Umweltbezogene Stellungnahmen: 1) Landkreis Verden (Stellungnahme vom 15.09.2022): Naturschutz und Landschaftspflege: Folgende Aspekte wurden angeregt: Modifizierung der vorgesehenen Anpflanzung einer Hecke im Randbereich des Plangebietes und den Pflanzstreifen zu verbreitern. Korrektur des externen Ausgleichsbedarf und Absicherung der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen durch einen städtebaulichen Vertrag. Änderung der Biotoptypenkarte und Beschreibung der Biotoptypen im Umweltbericht sowie Anpassung der Eingriffsbilanzierung. Aufnahme von Festsetzungen zur Pflege der Flächen unterhalb der Photovoltaikanlagen. Einhaltung des vorgesehenen Waldabstandes von 12,5 m. Immissionsschutz: Hinweis, auf mögliche Lichtreflexionen durch die PV-Module und Blendwirkung in Bezug auf Wohn- und Freizeitnutzungen sowie Verkehrswege im Umfeld des Plangebietes. 2) Niedersächsische Landesforsten (Stellungnahme vom 01.09.2022): Bedenken bezüglich Unterschreitung des Mindestabstandes zwischen Waldrand und baulicher Nutzung werden zurückgestellt. 3) Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Stellungnahme vom 02.09.2022) Hinweis, auf mögliche Lichtreflexionen durch die PV-Module und Blendwirkung in Bezug auf Verkehrswege im Umfeld des Plangebietes. Umweltbezogene Informationen: Umweltbericht (gesonderter Teil der Begründung): Beschreibung der Umweltauswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild, Biologische Vielfalt, Sonstige Sach- und Kulturgüter, Schutzgebiete und -objekte, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern mit geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen. Von kompensationserheblichen Beeinträchtigungen sind die Schutzgüter „Fläche“ und „Boden“ sowie das Schutzgut „Pflanzen und Tiere“ betroffen. Zur Deckung des ermittelten Kompensationsbedarfs ist die Entwicklung einer Strauchhecke am Rand des Bebauungsplangebietes vorgesehen. Außerdem ist auf einer 1.855 großen Teilfläche der externen Fläche Flurstück 35/4, Flur 5, in der Gemarkung Kükenmoor die Entwicklung eines Erlen- und Eschen-Sumpfwaldes vorgesehen. Stellungnahmen können im Laufe der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kirchlinteln, Am Rathaus 1, 27308 Kirchlinteln, oder per E-Mail stabsstelle@kirchlinteln.de vorgebracht werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt 'Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)', welches mit ausliegt. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 21. Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 70 nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Kirchlinteln, 09.03.2023 Der Bürgermeister gez. Arne Jacobs L.S. Begründung FNP_Änderung des 21. Flächennutzungsplanes Planzeichnung FNP_Änderung des 21. Flächennutzungsplanes Anhang I FNP_Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 70 „Freiflächenphotovoltaik Lohberg“ Anhang II FNP_Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 70 „Freiflächenphotovoltaik Lohberg“ Anhang III FNP_Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 70 „Freiflächenphotovoltaik Lohberg“ Begründung B-Plan Nr. 70 „Freiflächenphotovoltaik Lohberg“ Planzeichnung B-Plan Nr. 70_"Freiflächenphotovoltaik Lohberg“ Abwägung Bebauungsplan Nr. 70 „Freiflächenphotovoltaik Lohberg“ Abwägung Flächennutzungsplan Nr. 21 „Freiflächenphotovoltaik Lohberg“ Datenschutzerklärung Bauleitplanung 18. Änderung Flächennutzungsplan „Feuerwehr Neddenaverbergen“ 1. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehr Neddenaverbergen“ Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Kirchlinteln hat in seiner Sitzung am 07.11.2022 dem Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehr Neddenaverbergen“, zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen. Der Geltungsbereich des Änderungsbereichs befindet sich auf einer Ackerfläche an der Straße Trahe (K 13) am nördlichen Rand der Siedlungslage des Ortsteils Neddenaverbergen. Der Geltungsbereich ist auf dem nachfolgend abgebildeten Kartenausschnitt ersichtlich. Inhalt der Planung ist die Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ und „Bolzplatz“. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit die öffentliche Auslegung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehr Neddenaverbergen“ bekannt gemacht. Die Planunterlagen (Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und deren Begründung mit Umweltbericht) werden im Rathaus der Gemeinde Kirchlinteln in der Zeit vom 31.03.2023 bis einschließlich 03.05.2023 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Kirchlinteln, Am Rathaus 1, 27308 Kirchlinteln, öffentlich ausgelegt. Die Planung kann ergänzend auf der Homepage der Gemeinde unter: www.kirchlinteln.de (https://www.kirchlinteln.de/bauen-wirtschaft/bauen/aktuelle-planverfahren/) eingesehen werden. Folgende umweltbezogenen Informationen und nach Einschätzung der Gemeinde Kirchlinteln wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor und können eingesehen werden: Landschaftsrahmenplan des Landkreises Verden (2008) Flächennutzungsplan der Gemeinde Kirchlinteln Weitere umweltrelevante Informationen: Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 18 in die Begründung integriert, (NWP Planungsgesellschaft mbH, Oldenburg, September 2022) Der Umweltbericht enthält Informationen über die Betroffenheit und die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern. Weiterhin enthält der Umweltbericht die Darstellung der durch die Planung hervorgerufenen Eingriffe in den Naturhaushalt und die Nennung der plangebietsexternen Kompensationsmaßnahmen. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und sonstigen Behörden sind zu den nachfolgenden Themenbereichen in Bezug auf die o.g. Bauleitplanung verfügbar: Naturschutz und Landschaftspflege: Hinweis zur Überplanung eines im RROP 2016 festgesetzten Vorbehaltsgebietes für Natur und Landschaft, Hinweis zur Eingriffsregelung, Hinweis zur Zufahrt für das Feuerwehrhaus, Hinweise zur Ausweisung eines Bolzplatzes (Landkreis Verden, Schreiben vom 25.07.2022); Hinweise zu möglichen Emissions- und Immissionsschutzkonflikten (Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Schreiben vom 31.05.2022) Wasser: Hinweis zur Oberflächenentwässerung, Hinweise zum Schutz von Gewässern (Unterhaltungsverband Lehrde, Schreiben vom 20.06.2022) Boden: Hinweis zu Baugrundverhältnissen, Hinweis zu Salzabbaugerechtigkeiten (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Schreiben vom 27.06.2022) Sachgüter: Hinweise auf Leitungen (EWE Netz GmbH vom 18.05.2022) Stellungnahmen von privaten Personen wurden nicht vorgebracht. Stellungnahmen können im Laufe der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kirchlinteln, Am Rathaus 1, 27308 Kirchlinteln, oder per E-Mail (stabsstelle@kirchlinteln.de) vorgebracht werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt 'Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)', welches mit ausliegt. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 18. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Kirchlinteln, 21.03.2023 Der Bürgermeister In Vertretung gez. Frank Weiberg L.S. Datenschutzerklärung Bauleitplanung Planzeichnung 18. FNP-Änderung Begründung 18. FNP-Änderung Abwägung 18. FNP-Änderung B-Plan Nr. 69 „Gewerbegebiet Bendingbostel – Erweiterung" Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Kirchlinteln hat in seiner Sitzung am 06.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Gewerbegebiet Bendingbostel - Erweiterung“ beschlossen. In seiner Sitzung am 15.06.2022 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Kirchlinteln dem Entwurf zugestimmt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Gewerbegebiet Bendingbostel - Erweiterung“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Süden der Ortschaft Bendingbostel und östlich der Bendingbosteler Dorfstraße (Kreisstraße 22), siehe Lageplan. Inhalt der Planung ist die Festsetzung von „Gewerbegebieten“ sowie von Kompensationsmaßnahmen. Damit soll die vorgesehene Erweiterung der bestehenden gewerblichen Betriebsflächen an diesem Standort planungsrechtlich vorbereitet und ermöglicht werden. Zudem werden die Eingriffe in Natur und Landschaft innerhalb des Geltungsbereiches kompensiert. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 „Gewerbegebiet Bendingbostel - Erweiterung“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht (inkl. Anhänge I-III), in der Zeit vom 04.07.2022 bis einschließlich 04.08.2022 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Kirchlinteln, Am Rathaus 1, 27308 Kirchlinteln, öffentlich ausgelegt. Die Planung kann ergänzend auf der Homepage der Gemeinde unter www.kirchlinteln.de (https://www.kirchlinteln.de/bauen-wirtschaft/bauen/aktuelle-planverfahren/) eingesehen werden. Stellungnahmen können im Laufe der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrft bei der Gemeinde Kirchlinteln, Am Rathaus 1, 27308 Kirchlinteln, oder per E-Mail (stabsstelle@kirchlinteln.de) vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass gleichzeitig folgende umweltbezogene Stellungnahmen bereits vorliegen sowie folgende umweltbezogene Informationen verfügbar sind und ebenfalls mit ausgelegt werden: Umweltbezogene Stellungnahmen: 1) Landkreis Verden (Stellungnahme vom 30.08.2021): Naturschutz und Landschaftspflege: Anregung, Festsetzungen zu Versickerungsmulden und deren Konkretisierung hinsichtlich der Lage sowie deren naturnahen Gestaltung aufzunehmen. Anregung, eine einreihige freiwachsende Hecke mit Überhältern (Stieleiche) und einem beidseitigen Saum an Stelle der vorgesehenen Baum-Strauchhecke zur randlichen Eingrünung festzusetzten. Anregung, den unmittelbar an die geplante Gewerbefläche angrenzenden Bereich der Kompensationsfläche in einem 20 m breiten Streifen nur mit Sträuchern zu bepflanzen. Wasserwirtschaft: Hinweis auf die Lage einer Teilfläche des Plangebietes innerhalb des Wasserschutzgebietes Langenberg und die daraus resultierende Notwendigkeit zur Berücksichtigung der Schutzgebietsverordnung sowie der einschlägigen rechtlichen und technischen Bestimmungen. Hinweise zur Bemessung und der technischen Ausführung von Anlagen zur Versickerung des Niederschlagswassers. Bodenschutz Hinweise zur Behandlung des Oberbodens während der Baumaßnahmen und Meldepflicht bei bisher unbekannten von Bodenbelastungen. Immissionsschutz: Hinweis, dass bei der Realisierung konkreter Bauvorhaben die Einhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingente nachzuweisen sind. 2) Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (Stellungnahme vom 23.07.2021) Hinweis auf die Lage des Plangebietes in einem Jettiefflugkorridor. Hinweis, dass Beschwerden und Ersatzansprüche, die sich auf die vom Flugplatz/Flugbetrieb ausgehenden Emissionen wie Fluglärm etc. beziehen, nicht anerkannt werden. 3) Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Stellungnahme vom 10.08.2021): Hinweis, dass keine besonderen Anforderungen im Hinblick auf den erforderlichen Untersuchungsaufwand und den Detaillierungsgrad der Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen. Der dauerhafte Entzug landwirtschaftlich genutzter Flächen wird kritisch gesehen und auf die Bodenschutzklausel im Baugesetzbuch hingewiesen. Anregung, den bei einer zukünftigen Bebauung anfallenden Bodenaushub möglichst einer landwirtschaftlichen Verwertung im Sinne einer Standortverbesserung an anderer Stelle zuzuführen. Hinweis auf zeitweise auftretende ortsübliche landwirtschaftliche Emissionen und das Rücksichtnahmegebot dementsprechend zu konkretisieren . Anregung zur Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange bei der Planung von Kompensationsmaßnahmen. Anregung für Kompensationsmaßnahmen eine außerlandwirtschaftliche Flächeninanspruchnahme vorzuziehen. 4) Trinkwasserverband Verden (Stellungnahme vom 11.08.2021): Anregung, aufgrund wiederkehrender Hitze- und Trockenperioden, im Bebauungsplan die verpflichtende Vorgabe der Niederschlagswasserrückhaltung und -nutzung für Brauchwasserzwecke (z. B. Bewässerung) vorzusehen. 5) Niedersäschsische Landesforsten (Stellungnahme vom 30.07.2021): Hinweise zur vorgesehenen Kompensationsmaßnahme. 6) Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle (Stellungnahme vom 13.08.2021): Hinweis zur schalltechnischen Untersuchung. 7) Unterhaltungsverband Goh-Bach (Stellungnahme vom 25.08.2021): Allgemeiner Hinweis auf die Einhaltung von Gewässerrandstreifen sowie die Vermeidung von Eintragungen in Gewässer. Umweltbezogene Informationen: 1) Biotoptypenkartierung (Stand: April 2021): Bestandsaufnahme der Biotoptypen im Plangebiet. Es sind Biotoptypen mit einer geringen Bedeutung (Acker, sonstige Weidefläche, locker bebautes Einzelhausgebiet, Gewerbegebiet), einer geringen bis allgemeinen Bedeutung (Intensivgrünland trockener Minderalböden) sowie einer allgemeinen Bedeutung (Strauch-Baumhecke) vorhanden (Anhang II). 2) Umweltbericht: Beschreibung der Umweltauswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild, Biologische Vielfalt, Sonstige Sach- und Kulturgüter, Schutzgebiete und -objekte, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern mit geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen. Von kompensationserheblichen Beeinträchtigungen sind die Schutzgüter Fläche, Boden sowie Pfanzen und Tiere betroffen. Zur Deckung des ermittelten Kompensationsbedarfs ist die Entwicklung einer Strauch-Baumhecke sowie der Biotop Waldrand mittlerer Standorte im Plangebiet vorgesehen. 3) Schalltechnisches Gutachten (Bonk – Maire – Hoppmann PartGmbB, 28.01.2021): Untersuchung zu Schallemissionen und Emissionskontingenten für die neuen Gewerbeflächen (Anhang I) 4) Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes für den B-Plan Nr. 69 „Gewerbegebiet Bendingbostel Erweiterung“ (Ingenieurgeologisches Büro underground, 26.07.2021): Es wurden acht Kleinrammbohrungen durchgefüht und die Versickerungsfähigkeit des Bodens untersucht (Anhang III). Kirchlinteln, den 24.06.2022 Der Bürgermeister gez. Arne Jacobs Begründung Planzeichnung Schallgutachten Biotypenkartierung Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes für den B-Plan Nr. 69 19. Änderung Flächennutzungsplan Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Kirchlinteln hat in seiner Sitzung am 06.07.2020 die Aufstellung der 19. Flächennutzungsplanänderung beschlossen. In seiner Sitzung am 15.06.2022 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Kirchlinteln dem Entwurf zugestimmt und die öffentliche Auslegung der 19. Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes befindet sich im Süden der Ortschaft Bendingbostel und östlich der Bendingbosteler Dorfstraße (Kreisstraße 22), siehe Lageplan. Inhalt der Änderung ist die Darstellung von Gewerblichen Bauflächen, und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege von Boden, Natur und Landschaft sowie einer Privaten Grünfläche „Weide und Auslauf“. Damit soll die vorgesehene Erweiterung der bestehenden gewerblichen Betriebsflächen an diesem Standort sowie die erforderliche Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft planungsrechtlich vorbereitet werden. Zudem trennt die Grünfläche die angestrebte gewerbliche Nutzung von der vorhanden Wohnnutzung. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 19. Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht (und Biotoptypenkartierung), in der Zeit vom 04.07.2022 bis einschließlich 04.08.2022 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Kirchlinteln, Am Rathaus 1, 27308 Kirchlinteln, öffentlich ausgelegt. Die Planung kann ergänzend auf der Homepage der Gemeinde unter www.kirchlinteln.de (https://www.kirchlinteln.de/bauen-wirtschaft/bauen/aktuelle-planverfahren/) eingesehen werden. Stellungnahmen können im Laufe der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrft bei der Gemeinde Kirchlinteln, Am Rathaus 1, 27308 Kirchlinteln, oder per E-Mail (stabsstelle@kirchlinteln.de) vorgebracht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass gleichzeitig folgende umweltbezogene Stellungnahmen bereits vorliegen sowie folgende umweltbezogene Informationen verfügbar sind und ebenfalls mit ausgelegt werden: Umweltbezogene Stellungnahmen: 1) Landkreis Verden (Stellungnahme vom 30.08.2021): Naturschutz und Landschaftspflege: Anregung, für den unmittelbar an die geplante Gewerbefläche angrenzenden Bereich der Kompensationsfläche keine Waldbäume 1. Ordnung zu pflanzen. 2) Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (Stellungnahme vom 23.07.2021) Hinweis auf die Lage des Plangebietes in einem Jettiefflugkorridor. Hinweis, dass Beschwerden und Ersatzansprüche, die sich auf die vom Flugplatz/Flugbetrieb ausgehenden Emissionen wie Fluglärm etc. beziehen, nicht anerkannt werden. 3) Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Stellungnahme vom 10.08.2021): Hinweis, dass keine besonderen Anforderungen im Hinblick auf den erforderlichen Untersuchungsaufwand und den Detaillierungsgrad der Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen. Der dauerhafte Entzug landwirtschaftlich genutzter Flächen wird kritisch gesehen und auf die Bodenschutzklausel im Baugesetzbuch hingewiesen. Anregung, den bei einer zukünftigen Bebauung anfallenden Bodenaushub möglichst einer landwirtschaftlichen Verwertung im Sinne einer Standortverbesserung an anderer Stelle zuzuführen. Hinweis auf zeitweise auftretende ortsübliche landwirtschaftliche Emissionen und das Rücksichtnahmegebot dementsprechend zu konkretisieren. Anregung zur Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange bei der Planung von Kompensationsmaßnahmen. Anregung, für Kompensationsmaßnahmen eine außerlandwirtschaftliche Flächeninanspruchnahme vorzuziehen. 4) Trinkwasserverband Verden (Stellungnahme vom 11.08.2021): Anregung, aufgrund wiederkehrender Hitze- und Trockenperioden, im Bebauungsplan die verpflichtende Vorgabe der Niederschlagswasserrückhaltung und -nutzung für Brauchwasserzwecke (z. B. Bewässerung) vorzusehen. 5) Niedersäschsische Landesforsten (Stellungnahme vom 30.07.2021): Hinweise zur vorgesehenen Kompensationsmaßnahme. 6) Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle (Stellungnahme vom 13.08.2021): Hinweis zur schalltechnischen Untersuchung. 7) Unterhaltungsverband Goh-Bach (Stellungnahme vom 25.08.2021): Allgemeiner Hinweis auf die Einhaltung von Gewässerrandstreifen sowie die Vermeidung von Eintragungen in Gewässer. Umweltbezogene Informationen: 1) Biotoptypenkartierung (Stand: April 2021): Bestandsaufnahme der Biotoptypen im Plangebiet. Es sind Biotoptypen mit einer geringen Bedeutung (Acker, sonstige Weidefläche, locker bebautes Einzelhausgebiet, Gewerbegebiet), einer geringen bis allgemeinen Bedeutung (Intensivgrünland trockener Mineralböden) sowie einer allgemeinen Bedeutung (Strauch-Baumhecke) vorhanden. 2) Umweltbericht: Beschreibung der Umweltauswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild, Biologische Vielfalt, Sonstige Sach- und Kulturgüter, Schutzgebiete und -objekte, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern mit geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen. Von kompensationserheblichen Beeinträchtigungen sind die Schutzgüter Fläche, Boden sowie Pflanzen und Tiere betroffen. Kirchlinteln, den 24.06.2022 Der Bürgermeister gez. Arne Jacobs Begründung Planzeichnung Biotopentypkartierung Lärmaktionsplan der Gemeinde Kirchlinteln Gemäß „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmrichtlinie) sowie § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist die Gemeinde Kirchlinteln verpflichtet einen Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen, da durch ihr Gemeindegebiet eine Hauptverkehrsstraße (A 27) verläuft, auf der Verkehrsbelastungen von mindestens 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr zu verzeichnen sind. In der aktuellen vierten Runde im Jahr 2024 ist der Lärmaktionsplan nunmehr zu überprüfen und fortzuschreiben. Ziel des Lärmaktionsplanes ist, die Lärmsituation zu ermitteln sowie ggf. Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind an der Erstellung/Fortschreibung des Lärmaktionsplanes die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen und zu informieren. Auf Grundlage des vorangegangenen Lärmaktionsplanes von 2018 und der aktuellen Ergebnisse der Lärmkartierung aus dem Jahr 2022 wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024 überarbeitet. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Kirchlinteln hat mit Beschluss im Umlaufverfahren gem. § 78 Abs. 3 NKomVG vom 05.04.2024 die Auslegung des überarbeiteten Lärmaktionsplans beschlossen. Dieser Entwurf ist auf der Homepage der Gemeinde Kirchlinteln www.kirchlinteln.de (https://www.kirchlinteln.de/bauen-wirtschaft/bauen/aktuelle-planverfahren) in der Zeit vom 19.04.2024 bis zum 21.05.2024 einzusehen. Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt zusätzlich zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Kirchlinteln, Am Rathaus 1, Zimmer 8, während der Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr oder nach Terminvereinbarung) öffentlich aus. Stellungnahmen können im Laufe der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kirchlinteln, Am Rathaus 1, 27308 Kirchlinteln, oder per E-Mail (gemeindeentwicklung@kirchlinteln.de) vorgebracht werden. Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in die Abwägung ein. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Kirchlinteln, 11.04.2024 Der Bürgermeister gez. Arne Jacobs L.S. Lärmaktionsplan 22. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 74 „Westl. Bgm.-Hogrefe-Straße“ 1. 22. Änderung des Flächennutzungsplans; Ortschaft Luttum Bekanntmachung der Entwürfe gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Öffentliche Auslegung Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Kirchlinteln hat am 04.11.2024 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Geltungsbereich der 22. Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich am westlichen Siedlungsrand der Ortschaft Luttum in der Gemeinde Kirchlinteln, nordöstlich der L 160, westlich der Bgm.-Hogrefe-Straße und südöstlich der Sophienstraße. Die räumliche Lage des ca. 0,5 ha großen Geltungsbereiches des Flächennutzungsplans ist der nachfolgenden Planskizze zu entnehmen. Planungsziel auf Ebene des Flächennutzungsplanes ist für einen kleineren Bereich die Änderung der Darstellung von Fläche für Wald in Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Siedlungsgehölz“. Parallel zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 74 „Westl. Bgm.-Hogrefe-Straße“ durchgeführt. Die Auslegung des Entwurfs der 22. Änderung des Flächennutzungsplans und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht sowie der unten genannten, nach Einschätzung der Gemeinde Kirchlinteln wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet vom 06.12.2024 bis einschließlich 13.01.2025 statt. Die Unterlagen können vom 06.12.2024 bis einschließlich 13.01.2025 auf der Homepage der Gemeinde Kirchlinteln unter www.kirchlinteln.de (https://www.kirchlinteln.de/bauen-wirtschaft/bauen/aktuelle-planverfahren/) eingesehen werden. Im Weiteren liegen die Unterlagen in dem genannten Zeitraum während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Kirchlinteln, Am Rathaus 1, Erdgeschoss Zimmer 8, zur Einsichtnahme aus. Es wird darauf hingewiesen, dass das Rathaus vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen ist. Dies wurde bei der Auslegungsdauer berücksichtigt. Folgende nach Einschätzung der Gemeinde Kirchlinteln wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor und können eingesehen werden: Umweltbezogene Stellungnahmen: 1) Landkreis Verden (Stellungnahme vom 26.06.2024): Naturschutz und Landschaftspflege: Anregung, die Aussagen zur Waldumwandlung zu präzisieren. Wasserwirtschaft: Allgemeine Hinweise zur Beseitigung des Niederschlagswassers. Bodenschutz: Allgemeine Hinweise zur Beachtung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und DIN-Normen bei der Durchführung von Bodenarbeiten. Denkmalschutz: Hinweis auf eine Vielzahl an archäologischen Bodendenkmalen in der Umgebung des Plangebietes. Bodenarbeiten dürfen nur mit Zustimmung der unteren Denkmalbehörde durchgeführt werden. 2) Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (Stellungnahme vom 14.06.2024) Allgemeine Hinweise zu den Maßnahmen der Vermeidung und Verminderung von Bodenbeeinträchtigungen. 3) Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Stellungnahme vom 22.05.2024): Hinweis, dass keine besonderen Anforderungen im Hinblick auf den erforderlichen Untersuchungsaufwand und den Detaillierungsgrad der Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen. Der dauerhafte Entzug landwirtschaftlich genutzter Flächen wird kritisch gesehen und auf die Bodenschutzklausel sowie die Umwidmungsklausel im Baugesetzbuch hingewiesen. Hinweis auf zeitweise auftretende ortsübliche landwirtschaftliche Emissionen und das Rücksichtnahmegebot. Anregung zur Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange bei der Planung von externen Kompensationsmaßnahmen. Anregung für Kompensationsmaßnahmen eine außerlandwirtschaftliche Flächeninanspruchnahme vorzuziehen. 4) Unterhaltungsverband Goh-Bach (Stellungnahme vom 16.05.2024): Allgemeiner Hinweis auf die Einhaltung von Gewässerrandstreifen sowie die Vermeidung von Eintragungen in Gewässer. Stellungnahmen zum Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans können im Laufe der Dauer der Auslegung bei der Gemeinde Kirchlinteln, Sachgebiet Gemeindeentwicklung und Bauen, Am Rathaus 1, 27308 Kirchlinteln, oder per E-Mail (gemeindeentwicklung@kirchlinteln.de) eingereicht werden. Zur Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer 04236-8734. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt 'Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)', welches mit ausliegt. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Kirchlinteln, den 27.11.2024 Gemeinde Kirchlinteln Der Bürgermeister gez. Arne Jacobs L.S. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2. Bebauungsplan Nr. 74 „Westl. Bgm.-Hogrefe-Straße“; Ortschaft Luttum Bekanntmachung der Entwürfe gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die öffentliche Auslegung Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Kirchlinteln hat am 04.11.2024 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 74 „Westl. Bgm.-Hogrefe-Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich am westlichen Siedlungsrand der Ortschaft Luttum in der Gemeinde Kirchlinteln, nordöstlich der L 160, westlich der Bgm.-Hogrefe-Straße und südöstlich der Sophienstraße. Die räumliche Lage des ca. 2,85 ha großen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist der nachfolgenden Planskizze zu entnehmen. Städtebauliches Planungsziel auf Ebene des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes in dem Einzel- und Doppelhäuser sowie kleinere Mehrfamilien- und Reihenhäuser errichtet werden können, um so verschiedenen Nutzungsansprüchen ein adäquates Angebot gegenüberzustellen. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 74 „Westl. Bgm.-Hogrefe-Straße“ wird die 22. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt. Die Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 74 „Westl. Bgm.-Hogrefe-Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften, der dazugehörigen Begründung und des Umweltberichts sowie der unten aufgeführten umweltbezogenen Informationen und der nach Einschätzung der Gemeinde Kirchlinteln wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet vom 06.12.2024 bis einschließlich 13.01.2025 statt. Die Unterlagen können vom 06.12.2024 bis einschließlich 13.01.2025 auf der Homepage der Gemeinde Kirchlinteln unter www.kirchlinteln.de (https://www.kirchlinteln.de/bauen-wirtschaft/bauen/aktuelle-planverfahren/) eingesehen werden. Im Weiteren liegen die Unterlagen in dem genannten Zeitraum während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Kirchlinteln, Am Rathaus 1, Erdgeschoss Zimmer 8, zur Einsichtnahme aus. Es wird darauf hingewiesen, dass das Rathaus vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen ist. Dies wurde bei der Auslegungsdauer berücksichtigt. Folgende nach Einschätzung der Gemeinde Kirchlinteln wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor und können eingesehen werden: Umweltbezogene Stellungnahmen: 1) Landkreis Verden (Stellungnahme vom 26.06.2024): Naturschutz und Landschaftspflege: Anregung, die Aussagen zur Waldumwandlung zu präzisieren. Wasserwirtschaft: Allgemeine Hinweise zur Beseitigung des Niederschlagswassers. Bodenschutz: Allgemeine Hinweise zur Beachtung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und DIN-Normen bei der Durchführung von Bodenarbeiten. Denkmalschutz: Hinweis auf eine Vielzahl an archäologischen Bodendenkmalen in der Umgebung des Plangebietes. Bodenarbeiten dürfen nur mit Zustimmung der unteren Denkmalbehörde durchgeführt werden. 2) Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (Stellungnahme vom 14.06.2024) Allgemeine Hinweise zu den Maßnahmen der Vermeidung und Verminderung von Bodenbeeinträchtigungen. 3) Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Stellungnahme vom 22.05.2024): Hinweis, dass keine besonderen Anforderungen im Hinblick auf den erforderlichen Untersuchungsaufwand und den Detaillierungsgrad der Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen. Der dauerhafte Entzug landwirtschaftlich genutzter Flächen wird kritisch gesehen und auf die Bodenschutzklausel sowie die Umwidmungsklausel im Baugesetzbuch hingewiesen. Hinweis auf zeitweise auftretende ortsübliche landwirtschaftliche Emissionen und das Rücksichtnahmegebot. Anregung zur Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange bei der Planung von externen Kompensationsmaßnahmen. Anregung für Kompensationsmaßnahmen eine außerlandwirtschaftliche Flächeninanspruchnahme vorzuziehen. 4) Unterhaltungsverband Goh-Bach (Stellungnahme vom 16.05.2024): Allgemeiner Hinweis auf die Einhaltung von Gewässerrandstreifen sowie die Vermeidung von Eintragungen in Gewässer. Umweltbezogene Informationen: 1) Umweltbericht (gesonderter Teil der Begründung): Beschreibung der Umweltauswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild, Biologische Vielfalt, Sonstige Sach- und Kulturgüter, Schutzgebiete und -objekte, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern mit geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen. Von kompensationserheblichen Beeinträchtigungen sind die Schutzgüter Fläche, Boden sowie Pflanzen und Tiere betroffen. Zur Deckung des ermittelten Kompensationsbedarfs ist die Entwicklung von artenarmem Extensivgrünland auf einer 28.325 m² großen Teilfläche des Flurstückes 129/6, Flur 15, Gemarkung Neddenaverbergen vorgesehen. 2) Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung (Anhang I der Begründung; Stand: 29.09.2021, Ingenieurbüro Tetens, Osterholz-Scharmbeck) Untersuchung zu Schallimmissionen die auf das Plangebiet einwirken und Schallimmissionen durch den zusätzlichen Verkehr. 3) Baugrunduntersuchung Geotechnische Erkundung (Anhang II der Begründung; Stand: 29.08.2019, GeoService Schaffert, Gnarrenburg) Untersuchung des Baugrundes und Prüfung der Sickerfähigkeit der Böden im Plangebiet. 4) Verkehrsuntersuchung Verkehrsuntersuchung (Anhang III der Begründung; Stand: 27.01.2021, Zacharias Verkehrsplanungen, Hannover) Untersuchung zu Verkehrsaufkommen aus dem Plangebiet. 5) Niederschlagswasser Lageplan Entwässerung (Anhang V der Begründung; Stand: 15.04.2021, Ingenieurbüro Kleberg + Partner, Ritterhude) 6) Geruchsimmissionsuntersuchung Geruchsuntersuchung (Stand: 30.09.2021, LACO GmbH D.B.P, Syke) Untersuchung zu Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Betriebe im Umfeld des Plangebietes. 7) Biotoptypenkarte Biotoptypenkarte (Anhang VII der Begründung; Stand: 11.04.2024, Instara GmbH, Bremen) Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 74 „Westl. Bgm.-Hogrefe-Straße“ können im Laufe der Dauer der Auslegung bei der Gemeinde Kirchlinteln, Sachgebiet Gemeindeentwicklung und Bauen, Am Rathaus 1, 27308 Kirchlinteln, oder per E-Mail (gemeindeentwicklung@kirchlinteln.de) eingereicht werden. Zur Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer 04236-8734 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt 'Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)', welches mit ausliegt. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Kirchlinteln, den 27.11.2024 Gemeinde Kirchlinteln Der Bürgermeister gez. Arne Jacobs L.S. _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Bekanntmachung 46-2024 Begründung 22. Änderung FNP Planzeichnung 22. Änderung FNP Begründung Bebauungsplan Nr. 74 Planzeichnung B-Plan Nr. 74 Umweltbezogene Stellungnahme 22. Änderung Flächennutzungsplan Umweltbezogene Stellungnahme B-Plan Nr. 74 Anhang I - Schall, B-Plan Nr. 74 Anhang II - Geotechnische Unters. B-Plan Nr. 74 Anhang III - Verkehr, B-Plan Nr. 74 Anhang IV - Lageplan-Verkehrsanlagen, B-Plan Nr. 74 Anhang V - Lageplan-Entwässerung, B-Plan Nr. 74 Anhang VI - Geruchsuntersuchung, B-Plan Nr. 74 Anhang VII - Biotypenkarte, B-Plan Nr. 74 Datenschutzerklärung 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 71 „Bahnhalt Kirchlinteln“ 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 71 „Bahnhalt Kirchlinteln“ Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Kreuzberg“, Ortschaft Kirchlinteln, zugleich 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Forsthaussiedlung“, in Kraft seit dem 22.08.1981 Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Kirchlinteln hat am 08.12.2022 beschlossen, für einen am nördlichen Siedlungsrand der Ortschaft Kirchlinteln in der Gemeinde Kirchlinteln gelegenen Bereich den Bebauungsplan Nr. 71 „Bahnhalt Kirchlinteln“, zugleich Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Kreuzberg“, aufzustellen. Das Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Darstellung/Festsetzung von Verkehrsflächen für die Neuerrichtung von Verknüpfungsanlagen (Park + Ride Parkplätze (P + R) und Bike + Ride Anlage (B + R)) am geplanten Bahnhaltepunkt Kirchlinteln. Die räumliche Lage des ca. 0,40 ha großen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes und Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes sind der nachfolgenden Abbildung (siehe Lageplan) zu entnehmen. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die Durchführung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 „Bahnhalt Kirchlinteln “ ortsüblich bekannt gemacht. Außerdem wird hiermit durch Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 16.12.2024 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Die Planunterlagen (Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes sowie deren Begründungen mit Umweltbericht) werden im Rathaus der Gemeinde Kirchlinteln in der Zeit vom 03.02.2025 bis einschließlich 04.03.2025 während der Dienststunden (Gemeinde Kirchlinteln, Am Rathaus 1, 27308 Kirchlinteln) öffentlich ausgelegt. Die Planung kann ergänzend auf der Homepage der Gemeinde unter: www.kirchlinteln.de (https://www.kirchlinteln.de/bauen-wirtschaft/bauen/aktuelle-planverfahren/) eingesehen werden. Stellungnahmen können im Laufe der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kirchlinteln, Am Rathaus 1, 27308 Kirchlinteln, oder per E-Mail (gemeindeentwicklung@kirchlinteln.de) vorgebracht werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Ver-bindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt 'Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)', welches mit ausliegt. Kirchlinteln, den 22.01.2025 Gemeinde Kirchlinteln Der Bürgermeister gez. Arne Jacobs L.S. ______________________________________________________________________________________________________________ Bekanntmachung Begründung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung des Bebauungsplanes Nr. 71 „Bahnhalt Kirchlinteln“ Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 71 „Bahnhalt Kirchlinteln“ Datenschutzerklärung Zurück weiterlesen Drucken Seite weiterempfehlen Nach oben Infobereich Ansprechpartner Frau Stella MüllerRathaus Kirchlinteln, Zimmer 08 - Gemeindeentwicklung und Bauen // EG Am Rathaus 1 27308 Kirchlinteln Telefon: 04236 87-34 E-Mail: gemeindeentwicklung@kirchlinteln.de Frau Sarah ThaddeyRathaus Kirchlinteln, Zimmer 08 - Gemeindeentwicklung und Bauen // EG Am Rathaus 1 27308 Kirchlinteln Telefon: 04236 87-48 E-Mail: sarah.thaddey@kirchlinteln.deAufgaben: Amt für Gemeindeentwicklung und Bauen Öffnungszeiten Rathaus Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12.00 Uhr HIER Terminbuchung Bürgerservice Was erledige ich wo? #A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Suche Suchbegriffe Suchen ‹ › Weitere Informationen Öffnungszeiten Öffnungszeiten Rathaus Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12.00 Uhr HIER Terminbuchung Bürgerservice X Kontakt Terminvergabe Feuerwehr Navigator Rathaus + Politik Aktuelles Pressemitteilungen Bekanntmachungen Amtsblatt Bürgerservice Terminbuchung Bürgerservice Online-Formulare Stellenausschreibungen Beflaggungskalender Verwaltung Bürgermeister Ansprechpartner/innen Heiraten / Standesamt Dienstleistungen A-Z Formulareservice Friedhofs- und Bestattungswesen Haushalt Interaktiver Haushalt Spenden Gemeinderecht Leben in der Gemeinde Ortschaften der Gemeinde Kirchen Freiwillige Feuerwehr Bevölkerungsschutz Partnerschaften / Partnerstvi Informace v Cestine Lebenswert alt werden in Kirchlinteln Vereinsleben Gemeindepolitik Gemeinderat Kommunalwahlen 2021 Gremien/Ausschüsse Ratsinformationssystem Satzungen und Verordnungen Schiedsfrau / Schiedsmann Informationen zum Datenschutz Kirchlintler Altarchiv Familie + Soziales Kinderbetreuung KiGa Bendingbostel KiGa Holtum (Geest) KiTa "Unter den Buchen" KiTa "Ünnern Hollerbusch" KiGa Neddenaverbergen KiTa Otersen KiGa "Am Lindhoop" Waldkindergarten Kindergruppe im Kinderhaus Eitze Tagesmütter/-väter Bildung und Jugend Schule am Lindhoop Lintler Geest Schule Grundschule Luttum Gemeinde- und Schulbücherei Ferienprogramm Jugendarbeit Hasenheide-Freizeit-GmbH Weiterbildung Soziales BürgerBus Pendlerportal Gleichstellungsbeauftragte Seniorenbeauftragter Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im LK Verden Rentenberatung Ruheforst Gesundheit und Pflege Ärzte Apotheken Sozialstation/ Pflegedienst Senioren-/ und Pflegeheime Sozialtherapeutische Einrichtungen Notfall-Rufnummern Bauen + Wirtschaft Bauen Aktuelle Planverfahren Bauleitplanung Baulandentwicklung Flächennutzungsplan Bebauungspläne Lärmaktionsplan Weitere Satzungen Ausschreibungen, Vergaben, Verkäufe Ausschreibungen Vergabe nach VOB Vergabe nach VOL Aktuelle Grundstücksverkäufe Wirtschaft und Marketing Wirtschaftsstandort Gewerbeflächen Einzelhandelskonzept Online-Gewerbeanmeldung Projekte Leader Strukturförderung Dorfregion von Bierde bis Wittlohe Dorfregion Kleinbahnbezirk Tourismus + Freizeit Kirchlinteln aktiv Lintler Krug Gastgeber und Gastronomie HOFgenuss Einkaufen/Shopping Fahrrad-Service Vereine Verein Neueintrag BINGO! - Naturfilm Ortsplan / Navigator Landkreis Verden Radfahren und Wandern Aller-Heide-Radweg Aller-Radweg Natur- und Kulturpfad Erlebnispfad Armsen Natur- Wandererlebnis dör't Moor Radlerparadies Verden Kultur- und Freizeittipps Entdeckerpfad Hügelgräberheide Historische Straße Heideblüte Müllerhaus Allerfähre und AllerCafe Wassermühle Stemmen Zeitgeschichtliche Werkstatt im Kapitelhaus Spaß, Spiel, Spannendes Naherholung Mehrgenerationenplatz Kleinbahnexpress Moorkieker Waldspielplatz Kanutour Erlebnisregion

1 2 3 4 528 29 30