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Bewertung wassergefährdender Stoffe - Datenbank RIGOLETTO

In der Datenbank Rigoletto werden Chemikalien nach ihrem Gefährdungspotential für die aquatische Umwelt und die Gesundheit des Menschen in drei Wassergefährdungsklassen (WGK 1 bis 3) sowie in die Gruppe der nicht wassergefährdenden (nwg) Stoffe eingestuft, Hintergrundinformationen zu den einzelnen Stoffen angeboten und CAS- und EG-Nummern (CAS = Chemical Abstract Services, EG = Europäische Gemeinschaft z. B. EINECS-Nr. = European Inventory of Existing Chemicals) aufgeführt. Die Bewertung der Chemikalien erfolgt durch Selbsteinstufung durch die Hersteller und Inverkehrbringer entsprechend den Maßgaben der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) vom 17. 05. 1999 und in Einzelfällen durch die "Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS)". Im wasserrechtlichen Vollzug der Bundesländer dienen die Wassergefährdungsklassen dazu, Anforderungen an die technische und logistische Sicherheit bei Industrieanlagen und Lagern festzulegen. Die Daten können mit Hilfe einer komfortablen Suchmaschine über Teile der Stoffbezeichnung, CAS-/ EG-Nummern, oder Synonyme recherchiert werden. Folgende Aufgaben werden mit Hilfe der Datenbank Rigoletto gelöst: · Verwalten der nach Anhang 3 der VwVwS vom 17. 05. 1999 durch Hersteller und Inverkehrbringer dokumentierten Stoffe, · Erstellung von umfassenden Stoffdatensätzen, die einstufungsrelevante Daten zur Identifikation, Toxizität, Ökotoxizität, Verhalten in der Umwelt und zu Klassifizierungen umfassen, · Dokumentation der Stoffinformationen und Ausgabe der Datensätze in Form eines Datenblattes, das als Layout-Vorlage zur Vervielfältigung verwendbar ist, · Verwaltung und Dokumentation der Literaturquellen, · regelmäßige Weitergabe der Daten für die Veröffentlichung der Einstufungen im Internet, · Erstellung des Katalogs wassergefährdender Stoffe sowie der VwVwS in Form layoutfähiger Vorlagen.

Contaminants in water resources: Prioritization and recommendations for conducting a “cold” biodegradation simulation test according to OECD TG 309

The threat posed to drinking water resources by persistent and mobile substances has been recognized for decades. However, for many contaminants, some of which have been detected in drinking water resources for decades, there is still no conclusive assessment of their intrinsic biodegradability in the aquatic environment by the responsible companies. The recommendations are intended to make it easier for a wide range of users, such as water utility laboratories and government agencies with established analytical facilities, to perform a "cold" degradation test in accordance with ⁠ OECD ⁠ TG 309 for substances found in their own water resources. Veröffentlicht in Texte | 175/2024.

Wäsche waschen, Waschmittel

Klimabewusstes Wäschewaschen entlastet die Umwelt und spart Kosten Wie Sie mit kleinen Tricks umweltschonend Wäsche waschen Waschmaschine möglichst voll beladen - ausgenommen Fein- und Wollwäsche. Dosieren Sie Waschmittel sparsam in Abhängigkeit von Wasserhärte und Verschmutzungsgrad gemäß Dosierempfehlung auf der Verpackung. Waschen Sie mit möglichst geringer Temperatur. Verwenden Sie hochkonzentrierte Waschpulver. Verzichten Sie auf Weichspüler. Gewusst wie Wäschewaschen verbraucht Energie und belastet Kläranlagen und Gewässer mit Chemikalien. Umweltbewusstes Waschen entlastet die Umwelt und spart Kosten. Waschtrommel voll beladen: Die Waschmaschine sollte bei normaler Koch-/Buntwäsche voll beladen werden, so dass gerade noch eine Handbreit "Luft" in der Trommel bleibt. Das spart Energie, Wasser und Geld und liefert saubere Wäsche. Bei "Pflegeleicht" ist die Maschine hingegen nur zur Hälfte, bei Feinwäsche zu 1/4 und bei Wollwäsche zu 1/5 der maximalen Füllmenge zu beladen. Waschmittel sparsam nach Verschmutzungsgrad dosieren: Richten Sie sich nach der auf der Waschmittelpackung empfohlenen Dosierung. Für Wäsche im Haushalt genügt meist die Dosierung für "leicht" oder "normal" verschmutzte Wäsche. Überdosierung bringt kein besseres Waschergebnis, sondern nur höhere Kosten und eine größere Umweltbelastung. Auf Wasserhärte achten: Die Dosierung ist von der Wasserhärte abhängig. Weiches Wasser erfordert die geringste Waschmittelmenge. Liegt Ihr Wasser im Härtebereich "mittel" bis "hart", ist etwas mehr Waschmittel erforderlich. Die Wasserhärte erfahren Sie bei Ihrem Wasserwerk. Mit geringer Temperatur waschen: Der Energieverbrauch beim Waschen ist in erster Linie von der Waschtemperatur abhängig, da das Aufheizen des Wassers deutlich mehr Energie verbraucht als die Trommelbewegung. Darum laufen energiesparende Programme länger, um ein vergleichbar gutes Waschergebnis wie bei höheren Temperaturen zu erzielen. Leicht und normal verschmutzte Buntwäsche wird meist bei 20 bis 30 °C und Weißwäsche in der Regel bereits bei 40 °C sauber. Einmal monatlich sollte die Maschine jedoch zur Vermeidung von Keimwachstum mit 60°C betrieben werden. Weitere Informationen zum Thema Waschtemperatur und Hygiene finden Sie auf unserer Themenseite "Waschtemperaturen". Umweltschonende Waschmittel: Es gibt keine per se umweltfreundlichen Waschmittel, da Waschmittel grundsätzlich Kläranlagen und Gewässer mit Chemikalien belasten. Trotzdem gibt es relevante Unterschiede: Lieber fest statt flüssig: Waschpulver sind umweltschonender als flüssige Waschmittel. Sie haben eine höhere Waschleistung und belasten das Klärwerk weniger. Bei farbigen Textilien lieber Color- statt Vollwaschmittel: Colorwaschmittel schonen die Farben und tragen so zur längeren Tragbarkeit bunter Textilien bei. Baukastensysteme bevorzugen: Bei Baukastensystemen sind Waschmittel, Enthärter und Bleichmittel getrennt. Dadurch kann genauer nach Bedarf und damit sparsamer dosiert werden. Was Sie noch tun können: Überdenken Sie Ihre Reinigungsansprüche: Nicht jedes Wäschestück muss nach einmaliger Benutzung gewaschen werden. Beachten Sie unsere Tipps zu Waschmaschine und Trockner . Behandeln Sie starke Verschmutzungen mit Fleckenmittel oder Gallseife vor. Beachten Sie die Pflegehinweise auf den Etiketten. Vorwäsche ist bei den heutigen Waschmitteln entbehrlich. Waschmaschine nach Gebrauch geöffnet lassen, damit die Maschine innen trocknen kann. Hintergrund Umweltsituation: Etwa 540.000 Tonnen* Waschmittel werden jährlich in Deutschland verbraucht. Umgerechnet verbraucht jeder Einwohner etwa 6,5 Kilogramm* Waschmittel im Jahr. Hinzu kommen Weichspüler und weitere Waschhilfsmittel und Wäschepflegemittel, insgesamt sind das etwa 332.000 Tonnen* pro Jahr. Seit 1986 haben sich phosphatfreie Waschmittel auf dem deutschen Markt durchgesetzt. Heute werden in den Haushalten nur noch phosphatfreie Textilwaschmittel benutzt. Gesetzeslage: Wasch- und Reinigungsmittel werden hinsichtlich der biologischen Abbaubarkeit der darin enthaltenen Tenside, des Phosphorgehaltes und der Kennzeichnung durch die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 und das nationale Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) geregelt. Weitere Informationen finden Sie hier: Rechtliche Regelungen (UBA-Themenseite) Wasch- und Reinigungsmittel (UBA-Themenseite) * Quelle: IKW "Bericht Nachhaltigkeit in der Wasch-, Pflege- und Reinigungsmittelbranche in Deutschland Ausgabe 2023" Wer die Waschprogramme und das Waschmittel optimal einsetzt, spart Energie. Dies entlastet die Umwelt und auch die Haushaltskasse, denn die Ausgaben für Strom lassen sich merklich senken. Häufig wird wärmer gewaschen als erforderlich. Der Stromverbrauch pro Waschgang sinkt bereits durch Verringerung der Waschtemperatur vom 40° C auf 30°C um über 35 Prozent. Nachhaltiges Handeln im Haushalt zahlt sich somit direkt aus.

Contaminants in water resources: Prioritization and recommendations for conducting a “cold” biodegradation simulation test according to OECD TG 309

The threat posed to drinking water resources by persistent and mobile substances has been recognized for decades. However, for many contaminants, some of which have been detected in drinking water resources for decades, there is still no conclusive assessment of their intrinsic biodegradability in the aquatic environment by the responsible companies. The recommendations are intended to make it easier for a wide range of users, such as water utility laboratories and government agencies with established analytical facilities, to perform a "cold" degradation test in accordance with OECD TG 309 for substances found in their own water resources.

"Weniger ist mehr – auch beim Frühjahrsputz"

"Weniger ist mehr – auch beim Frühjahrsputz" Verschiedene Stoffe aus Reinigungsmitteln gelangen über das Abwasser in die Umwelt und belasten die Ökosysteme – Tipps für den umweltfreundlichen Frühjahrsputz von UBA-Experte Marcus Gast. Was brauche ich unbedingt für meinen Frühjahrsputz? Auch für den jährlichen Frühjahrsputz braucht es keine besonderen Reinigungsmittel. Die Klassiker wie Allzweckreiniger, Spülmittel, Badreiniger und Küchenreiniger, wozu auch die Scheuermilch zählt, reichen völlig aus, um den Schmutz von allen wisch- und scheuerbeständigen Flächen zu beseitigen. Am besten verwendet man dabei spezielle Textilien aus Mikrofaser. Diese wirken wie eine feine Bürste und unterstützen den Reinigungsprozess. Komplett verzichtet werden sollte auf Desinfektionsreiniger und auf ätzende Reiniger mit starken Säuren oder starken Laugen. Warum? Ist das schädlich für die Umwelt, oder für die Gesundheit? Die Verwendung von Desinfektionsmitteln ist im Normalfall nicht nötig. Die Reinigung der Flächen mit einem normalen Reinigungsmittel reicht zumeist, um vorhandene Mikroorganismen ausreichend zu entfernen. Daran hat sich trotz Corona* nichts geändert. Desinfektionsreiniger enthalten Wirkstoffe, um Mikroorganismen abzutöten. Gelangen diese zum Teil schlecht biologisch abbaubaren Wirkstoffe ins Abwasser, was nach dem Putzen ja normalerweise der Fall ist, so belastet das die Kläranlagen unnötig. Studien belegen außerdem, dass in Haushalten, in denen häufiger Desinfektionsmittel eingesetzt werden, auch häufiger Allergien aufgetreten. Produkte mit starken, anorganischen Säuren oder Laugen wirken zwar schneller. Hier ist jedoch auch die Gefahr von Verätzungen höher. Auch können von diesen aggressiven Reinigern möglicherweise empfindliche Oberflächen angegriffen werden.  In jedem Fall gilt: Vorsorglich bei allen Reinigern die Gebrauchsanweisung lesen und etwaige Sicherheitshinweise beachten. Woran erkenne ich denn, welche Inhaltsstoffe enthalten sind? Und was ist das überhaupt? Die Hersteller müssen alle Inhaltstoffe eines Reinigungsmittels als Liste im Internet veröffentlichen. Diese Liste im Internet ist ähnlich wie die Inhaltsstoffangabe bei kosmetischen Mitteln auf der Verpackung. Hier kann man also nachschauen, welche Stoffe als Bestandteil aufgeführt werden. Stehen sie weit oben in der Liste, dann ist dies ein Hinweis auf eine verhältnismäßig hohe Konzentration in Produkt. Eine starke anorganische Säure ist beispielsweise Salzsäure, eine starke anorganische Lauge zum Beispiel die Natronlauge. Diese aggressiven Stoffe sind als "ätzend" eingestuft. Auch auf der Verpackung sind bereits wichtige Angaben zu den Inhaltsstoffen angegeben. Dort sind zum Beispiel Angaben zu den enthaltenen Konservierungsmitteln und den Duftstoffen zu finden. Auf welche Siegel und Label sollte ich achten, welche sind empfehlenswert? Offizielle Umweltzeichen bieten Orientierung und liefern Hinweise zu Umwelt- und Gesundheitsschutz. Besonders empfehlenswert sind Reinigungsmittel mit dem Blauen Engel oder mit dem EU-Umweltzeichen "Euroblume" . Allzweckreiniger, Spülmittel, Badreiniger und Küchenreiniger gibt es von verschiedenen Anbietern mit einem solchen Umweltzeichen. Diese sind im Vergleich zu konventionellen Produkten besonders umweltschonend und besitzen außerdem eine gute Reinigungsleistung. Dies wird übrigens durch eine unabhängige Stelle überprüft. Doch auch bei weniger umweltbelastenden Reinigungsmitteln mit Umweltzeichen sollte man auf die Dosierung achten – denn nur bei korrekter Dosierung sind diese tatsächlich umweltfreundlicher als andere Produkte. Es gilt also auch hier: Weniger ist mehr. Und wie umweltfreundlich sind selbst hergestellte Putzmittel, zum Beispiel mit Natron, Soda, Zitrone oder Essig? Ist das eine Alternative? “Do it yourself” (DIY) liegt im Trend. Ein Reinigungsmittel selbst herzustellen ist jedoch kein Garant dafür, dass das Reinigungsmittel auch umweltfreundlich ist. Natron oder Soda sind häufig Bestandteil von Allzweck- oder Küchenreiniger. Auch Reiniger mit Essigsäure werden angeboten. Entscheidend für die Abwasserbelastung ist jedoch eine Kombination aus Umweltwirkung, biologischer Abbaubarkeit und eingesetzter Menge. Mangels eindeutiger Dosiervorgaben ist bei DIY-Reinigern deren Abwasserbelastung meist nicht bestimmbar. Mit Essig gibt es zusätzlich das Problem, dass die darin enthaltene Essigsäure eine flüchtige organische Säure und somit ein so genannter VOC-Stoff ist, welcher die Innenraumluft belastet. Reinigungsmittel mit einem Umweltzeichen enthalten darum zumeist Zitronensäure , denn Zitronensäure ist nicht flüchtig und auch weniger aggressiv. *Bezüglich der Hygiene im Zusammenhang mit dem Coronavirus verweist das ⁠ UBA ⁠ auf die Ratschläge des Bundesinstituts für Risikobewertung (⁠ BfR ⁠): Kann das neuartige Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden? , Fragen und Antworten zu Nutzen und Risiken von Desinfektionsmitteln im Privathaushalt sowie auf die Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): infektionsschutz.de . Generelle Informationen zur Hygiene finden sich auch unter Hygiene im Privatbereich in unserem Biozid-Portal.

Gutachten zur Behandlung biologisch abbaubarer Kunststoffe

In Deutschland und in Europa besteht ein kleiner, jedoch stetig wachsender Markt für biologisch abbaubare Kunststoffe. Die Produkte aus den betreffenden Materialien werden in der Landwirtschaft und im Gartenbau sowie als Sammelbeutel für Bioabfälle eingesetzt. Zusätzlich ist ein wachsender Einsatz im Verpackungs- und Bedarfsgegenständesektor zu beobachten. Der Einsatz biologisch abbaubarer Kunststoffe in Produkten und besonders der Umgang mit biologisch abbaubaren Kunststoffabfällen werden jedoch kontrovers diskutiert. So wird die biologische Abbaubarkeit sowohl als Chance im Kampf gegen die langfristige Vermüllung der Umwelt als auch als Risiko für eine Verschärfung der Litteringproblematik und für einen potenziell verstärkten Eintrag in die Umwelt betrachtet. Vor diesem Hintergrund hat das Umweltbundesamt ein Gutachten in Auftrag gegeben, in welchem Materialien, Produkte und Standards der biologischen Abbaubarkeit beschrieben und die Verwertung betreffender Abfälle in fünf Mitgliedsstaaten der EU vergleichend dargestellt wurden. Zudem erfolgte eine Auswertung wissenschaftlicher Veröffentlichungen, welche sich mit dem Abbau von abbaubaren Kunststoffen in terrestrischen, aquatischen und marinen Ökosystemen beschäftigen. Das Fazit ist, dass auch biologisch abbaubare Materialien in der Umwelt mehrere Monate und teilweise sogar einige Jahre beständig sein können. Veröffentlicht in Texte.

Assessment of environmental persistence: regulatory requirements and practical possibilities – available test systems, identification of technical constraints and indication of possible solutions

A literature study was performed to review the applicability of established and new tests for biodegradability for assessing persistence under ⁠ REACH ⁠. Screening tests for ready and inherent biodegradability, proposals for enhanced ready tests as well as newly designed compartment-specific screening tests were analysed for strengths and weaknesses and proposals are made how to improve their performance and suitability for assessments of persistence. Although not in the focus of this study, some recommendations are also given for simulation tests in the context of evaluating persistence. Veröffentlicht in Texte | 10/2017.

EU-Kommission will Einwegprodukte aus Kunststoff bekämpfen

EU-Kommission will Einwegprodukte aus Kunststoff bekämpfen Die Europäische Kommission hat einen Legislativvorschlag mit sieben Maßnahmen vorgelegt, um für weniger Müll an den europäischen Stränden zu sorgen. Damit soll vor allem der Kunststoffmüll reduziert werden, der am häufigsten an europäischen Stränden gefunden wird, die „Top litter items“. Dies sind hauptsächlich Einwegprodukte wie Kunststoffgeschirr, Zigarettenkippen oder Ballonhalterungen. Mit dem Kommissionsvorschlag werden nun erstmalig Müllfunde als Anlass genommen, um konkrete Maßnahmen gegen Kunststoffe in der Umwelt auf europäischer Ebene vorzustellen. Vorgeschlagen werden zum einen Verbote, beispielsweise von Strohhalmen und Rührstäbchen aus Kunststoff. Zum anderen setzt die Kommission auf eine stärkere Verantwortung der Hersteller, die sich zum Beispiel um eine bessere Entsorgung kümmern müssen oder darum, dass ihre Produkte Hinweise enthalten, die über deren schädliche Umweltauswirkungen bei falscher Entsorgung informieren. Außerdem sollen bewusstseinsbildende Maßnahmen zum Umgang mit Einwegprodukten gefördert werden. Auch an die Produktdesignphase werden Anforderungen gestellt – so sollen künftig Einwegkunststoffflaschen so produziert werden, dass die Deckel fest mit der Flasche verbunden bleiben, um deren Eintrag in die Umwelt zu vermeiden. „Jede Plastikgabel, die an einem Strand landet, ist eine zu viel. Dass die Europäische Kommission nun konkret gegen die Vermüllung vorgehen will, ist darum begrüßenswert“, so Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes, “Allerdings ist klar: Mit Verboten allein kommen wir nicht weiter. Mehrwegprodukte sollten grundsätzlich bevorzugt werden, dafür müssen die richtigen Anreize geschaffen werden.“ Aus Sicht des ⁠ UBA ⁠ ist es zu begrüßen, dass die Europäische Kommission ausgehend von den häufigsten Strandfunden Maßnahmen zur Reduktion des Eintrags von Kunststoffeinwegprodukten in die Umwelt vorschlägt. Denn trotz ihrer kurzen Nutzungsdauer verbleiben Einwegprodukte aufgrund der Langlebigkeit des Materials viele Jahre in der (Meeres)Umwelt und können dort zu erheblichen Schäden der Ökosysteme führen. Besonders relevant  sind die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zu Bewusstseinsbildung und Informationen über die schädlichen Umweltauswirkungen. Ein Beispiel dafür ist eine Kennzeichnung von Produkten, die häufig unsachgemäß in Toiletten statt im Restmüll entsorgt werden, wie etwa Feuchttücher und andere Hygieneprodukte. Weiterhin ist aus Umweltsicht insbesondere Artikel 10 positiv hervorzuheben, in dem die Mitgliedsstaaten dazu angehalten werden, Verbraucher über vorhandene Mehrwegsysteme zu informieren – ökologisch betrachtet ist dies oft die sinnvollste Variante. Für einige der Produkte, für welche die Kommission Verbote vorsieht, gibt es bereits Alternativen, die ohne Kunststoffe auskommen. Das gilt etwa für Wattestäbchen, bei denen der Kunststoffanteil durch Papier ersetzt wurde, Einweggeschirr, das aus Papier, Holz oder anderen Materialien besteht, sowie Strohhalme, für die Alternativen aus Glas, Metall oder Hartweizengrieß existieren. Bei all diesen Alternativen ist allerdings zu beachten, dass die Frage, ob diese umweltfreundlicher zu bewerten sind als die Kunststoffvarianten, individuell beantwortet werden muss. Nur genaue Betrachtungen des jeweiligen Produktlebenszyklus‘ lassen hier eine eindeutige Antwort zu. Aus ökobilanzieller Sicht ist es wahrscheinlich, dass einige der Alternativprodukte durchaus schlechter abschneiden als ihre Pendants aus Kunststoffen. Allerdings bildet eine Ökobilanz nicht die Folgen von Kunststoffeinträgen in die (Meeres-)Umwelt ab. Eine ökobilanzielle Betrachtung ist weiterhin die geeignete Methode um Umweltwirkungen von Produkt- oder Materialalternativen zu bewerten. Sie ist für politische Entscheidungen hinsichtlich des Eintrages von problematischen Materialien in die Umwelt allein aber nicht ausreichend. Begleitend zu dem Legislativvorschlag hat die Kommission eine Folgenabschätzung veröffentlicht, in der die Alternativen jeder zum Verbot vorgeschlagenen Produktgruppe analysiert werden. Diese wird das Umweltbundesamt nun vertieft prüfen. Der Legislativvorschlag enthält sieben Maßnahmenkategorien, die sich auf jeweils unterschiedliche Produktgruppen beziehen: Reduktionsziele für Lebensmittelbehälter und Getränkebecher. Mögliche Maßnahmen beinhalten Reduktionsziele für die Verwendung dieser Produkte, oder eine Mindestvorgabe für den Anteil wiederverwendbarer Alternativen (Mehrweg); Verbote der folgenden Produkte aus Kunststoff: Wattestäbchen, Einwegbesteck, Einwegteller, Strohhalme, Rührstäbchen und Luftballonhalter. Die Nutzung alternativer Materialien zur Herstellung dieser Produkte soll im Einklang mit dem Ziel stehen, die Umweltauswirkungen von Kunststoffprodukten, insbesondere auf die Meeresumwelt sowie die menschliche Gesundheit, zu reduzieren; Produktanforderungen werden an Einwegkunststoffflaschen gestellt. Diese Flaschen sollen in einer Weise hergestellt sein, dass sich die Deckel vom Getränkebehälter während der Nutzungsphase nicht lösen können; Kennzeichnung von Feuchttüchern, Hygieneeinlagen, Tampons und Tamponapplikatoren sowie Luftballons. Für diese Produktgruppen sollen gut sichtbare Kennzeichnungen eingeführt werden, die aufdie negativen Umweltauswirkungen von Littering oder anderer unsachgemäßer Entsorgung dieser Produkte hinweisen; Erweiterte Herstellerverantwortung für Lebensmittelbehälter, Folien zum Einwickeln von Lebensmitteln, Kunststoffflaschen sowie deren Deckel, Getränkebecher und deren Deckel, Zigaretten mit Filtern sowie separat verkaufte Filter, Feuchttücher, Luftballons, dünne und sehr dünne Plastiktüten. Für diese Produktgruppen sollen die Hersteller für die Kosten für Sammlung, Transport und Behandlung sowie Reinigungskosten für Meeresmüll und bewusstseinsbildende Maßnahmen aufkommen. Diese Maßnahmen sollen auch für Fischereigerät gelten. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass alles Fischereigerät, was zu Müll geworden ist, eingesammelt wird. Getrennte Sammlung für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff: Die Mitgliedstaaten sollen die erforderlichen Maßnahmen treffen, um bis 2025 90 % der in einem bestimmten Jahr in Verkehr gebrachten Einweg-Kunststoffflaschen getrennt zu sammeln; Bewusstseinsbildende Maßnahmen : Die Mitgliedsstaaten sollen sicherstellen, dass Verbraucher über vorhandene Mehrwegsysteme, Abfallmanagementoptionen und best practice- Beispiele informiert sind. Weiterhin soll über die Umweltauswirkungen von Littering sowie andere unsachgemäße Abfallentsorgungspraktiken, insbesondere auf die Meeresumwelt, informiert werden. Hintergrund: Der Legislativvorschlag zu Einwegprodukten der Europäischen Kommission ist Teil der EU-Kunststoffstrategie, die im Januar 2018 vorgestellt wurde. Ziel der Strategie ist es, Kunststoffrecycling zu stärken, Kunststoffeinträge in die Umwelt zu reduzieren, sowie Mikroplastik und biologisch abbaubare Kunststoffe klarer zu regulieren. Der Vorschlag zu Einwegkunststoffprodukten ist die erste konkrete Maßnahme, die im Rahmen der EU-Kunststoffstrategie entwickelt wurde. Biologisch abbaubare Kunststoffe: In dem Legislativvorschlag der Kommission wird an zwei Stellen explizit auf biologisch abbaubare Kunststoffe eingegangen. Zum einen wird von der hypothetischen Möglichkeit gesprochen, einen Standard zur Zertifizierung von biologisch abbaubaren Kunststoffen zu entwickeln, die innerhalb so kurzer Zeit vollständig abgebaut werden, dass sie keine schädliche Auswirkung auf das marine Leben haben. Produkte, die nach einem solchen Standard zertifiziert wären, könnten von den entsprechenden Produktregelungen ausgenommen werden. An späterer Stelle wird präzisiert, dass die Kommission eine Bewertung der Richtlinie nach sechs Jahren vornehmen wird, in der unter anderem untersucht wird, ob der wissenschaftliche und technische Fortschritt es zulässt, Bioabbaubarkeit in den Meeren in Form einer Norm festzustellen.

Gutachten zur Behandlung biologisch abbaubarer Kunststoffe

In Deutschland und in Europa besteht ein kleiner, jedoch stetig wachsender Markt für biologisch abbaubare Kunststoffe. Die Produkte aus den betreffenden Materialien werden in der Landwirtschaft und im Gartenbau sowie als Sammelbeutel für Bioabfälle eingesetzt. Zusätzlich ist ein wachsender Einsatz im Verpackungs- und Bedarfsgegenständesektor zu beobachten. Der Einsatz biologisch abbaubarer Kunststoffe in Produkten und besonders der Umgang mit biologisch abbaubaren Kunststoffabfällen werden jedoch kontrovers diskutiert. So wird die biologische Abbaubarkeit sowohl als Chance im Kampf gegen die langfristige Vermüllung der Umwelt als auch als Risiko für eine Verschärfung der Litteringproblematik und für einen potenziell verstärkten Eintrag in die Umwelt betrachtet. Vor diesem Hintergrund hat das Umweltbundesamt ein Gutachten in Auftrag gegeben, in welchem Materialien, Produkte und Standards der biologischen Abbaubarkeit beschrieben und die Verwertung betreffender Abfälle in fünf Mitgliedsstaaten der EU vergleichend dargestellt wurden. Zudem erfolgte eine Auswertung wissenschaftlicher Veröffentlichungen, welche sich mit dem Abbau von abbaubaren Kunststoffen in terrestrischen, aquatischen und marinen Ökosystemen beschäftigen. Das Fazit ist, dass auch biologisch abbaubare Materialien in der Umwelt mehrere Monate und teilweise sogar einige Jahre beständig sein können.

Assessment of environmental persistence: regulatory requirements and practical possibilities – available test systems, identification of technical constraints and indication of possible solutions

A literature study was performed to review the applicability of established and new tests for biodegradability for assessing persistence under ⁠REACH⁠. Screening tests for ready and inherent biodegradability, proposals for enhanced ready tests as well as newly designed compartment-specific screening tests were analysed for strengths and weaknesses and proposals are made how to improve their performance and suitability for assessments of persistence. Although not in the focus of this study, some recommendations are also given for simulation tests in the context of evaluating persistence.

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