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Strategisches Monitoring von Rodentizid-Rückständen in Fischottern zur Überprüfung der Wirksamkeit von Risikominderungsmaßnahmen aus der Biozid-Zulassung

Als PBT-Stoffe gelangen antikoagulante Rodentizide bei Rattenbekämpfungen in der Kanalisation oder in Ufernähe in Gewässer, wo sie von Fischen aufgenommen und über die Nahrungskette in Top-Prädatoren wie Fischottern angereichert werden. Aufbauend auf dieser Erkenntnis aus dem Vorläufervorhaben (FKZ 3720 64 409 0) wurden in der Biozid-Zulassung Risikominderungsmaßnahmen (RMM) zur Verhinderung von Gewässereinträgen festgelegt. Um zu überprüfen, ob diese Maßnahmen geeignet sind, die Gewässerbelastung tatsächlich zu reduzieren, soll im Rahmen dieses Projekts ein strategisches Biotamonitoring anhand der systematischen Sammlung und Untersuchung von Fischotter-Totfunden aus ganz Deutschland durchgeführt werden. Dazu werden die tot aufgefundenen Tiere zentral gesammelt und obduziert, um ihren Gesundheitszustand zu untersuchen. Gleichzeitig werden sie beprobt, um die Leberproben auf Rückstände von Rodentiziden (und nach Möglichkeit auch anderen Umweltschadstoffen aus anderen Vollzügen) zu analysieren. Die Häufigkeit der positiven Rodentizid-Nachweise aber auch die Höhe ihrer Konzentration in der Leber sollen in drei aufeinander folgenden Jahren erhoben werden. Im Vergleich zu Daten aus früheren Jahren, die im Rahmen des Vorgängerprojekts erhoben wurden, erlaubt dies Rückschlüsse darüber, ob die aquatische Belastung nach Festlegung der RMM tendenziell abnimmt, zunimmt oder gleichbleibend ist. Zusätzlich dazu werden Begleitparameter wie Fundort, Rodentizideinsatz in Fundort-Nähe, Todesursache, Alter, etc. erhoben sowie Nahrungsanalysen (Untersuchung des Mageninhalts und Metabarcoding) durchgeführt. Dadurch können die Einflussfaktoren auf die Rodentizid-Rückstände in Fischottern und damit die Eintragswege dieser Stoffe statistisch ausgewertet werden.

Biozide

<p>Biozide sind Substanzen und Produkte, die Schädlinge und Lästlinge wie Insekten, Mäuse oder Ratten, aber auch Algen, Pilze oder Bakterien bekämpfen. In vielen Bereichen des privaten oder beruflichen Lebens werden Biozide eingesetzt, zum Beispiel als antibakterielle Putz- und Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel bis hin zum Mückenspray und Ameisengift.</p><p>Im Alltag setzen wir Biozide für viele unterschiedliche Zwecke ein: Um Häuser und Wohnungen von Schimmel zu befreien, Lebensmittel vor Motten und Käfern zu bewahren oder den Holzschädling in Baumaterialien zu bekämpfen.<br>Um diese breitgefächerte Palette von Anwendungen rechtlich abzudecken, wurden Biozide verschiedenen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide/biozidprodukte">Produktarten</a> zugeordnet. Das Umweltbundesamt überprüft, ob diese Biozidprodukte und ihre Wirkstoffe ein Risiko für die Umwelt darstellen. Erst wenn dies ausgeschlossen ist, kann das Biozid zugelassen werden.</p><p><strong>Wie werden Biozide zugelassen?</strong><br>Die Verordnung (EU) 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten, kurz „Biozid-Verordnung“ reguliert europaweit das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten. <br>Zunächst müssen Wirkstoffe in Biozidprodukten in einem EU-weiten Verfahren geprüft und in eine „Positiv-Liste“ (Unionsliste genehmigter Wirkstoffe) aufgenommen werden. Erst danach können Anträge auf Zulassung von Biozidprodukten mit diesen Wirkstoffen in den EU-Mitgliedstaaten gestellt werden. Die Zulassung von Bioziden in der EU verläuft also zweistufig. Das Umweltbundesamt prüft die Umweltwirkungen von Bioziden und muss das Einvernehmen bei der Zulassung von Biozidprodukten in Deutschland geben. Neben der Beteiligung an der Zulassung erarbeitet das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ auch Bewertungsgrundlagen und initiiert <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide/forschung">Forschungsprojekte</a> hinsichtlich der Anwendung von Bioziden und zu möglichen Risiken für die Umwelt.</p><p><strong>Wie wird die Umweltverträglichkeit von Bioziden bewertet?</strong><br>Bevor ein Biozid-Wirkstoff oder Biozidprodukt zugelassen werden kann, muss eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide/umweltrisikobewertung">Umweltrisikobewertung</a> durchgeführt werden. Denn Biozide sind potenziell gefährlich für die Umwelt und die Gesundheit von Mensch und Tier.</p><p><strong>Fliegenklatsche statt Insektenspray – Alternativen zu Bioziden</strong> <br>Viele Alltagsprodukte wie Mückensprays, antibakterielle Putzmittel oder schimmelfreie Farben enthalten Biozide, die Lebewesen schädigen oder abtöten sollen. Werden sie unsachgemäß verwendet, kann ein Risiko für Umwelt und Gesundheit entstehen. Vor jeder Anwendung sollte daher sorgfältig geprüft werden, ob es nicht schonendere Alternativen gibt. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide/biozid-portal-start">Informationsportal für Biozide</a> des Umweltbundesamtes finden Sie unter anderem Hinweise zum Umgang mit Bioziden für Desinfektion, Hygiene oder Materialschutz. Das Portal gibt außerdem Tipps, wann und wie Sie auf Biozide ganz verzichten können (biozidfreie Maßnahmen). Der Schädlingsratgeber bietet weiterhin Informationen zu den verschiedenen Lebewesen und wie einem Schädlingsbefall wirksam vorgebeugt werden kann.</p><p>&nbsp;</p>

AquaticPollutants: Antimikrobielle Biozide im Wasserkreislauf - ein integrierter Ansatz zur Einschätzung und zum Management der Risiken von Antibiotikaresistenzentwicklung

Nicht-chemische Alternativen der Schädlingsbekämpfung: Methoden zur Prüfung und Bewertung von nicht-chemischen Verfahren zur Bekämpfung von Nagetieren

Antikoagulante Rodentizide sind in mehrfacher Hinsicht hochproblematisch, sowohl aus Umweltsicht (PBT bzw. vPvB) als auch aus Gesundheitssicht (reproduktionstoxisch). Ihre Genehmigung beruht auf einer Ausnahmeregelung, da festgestellt wurde, dass keine ausreichenden Alternativen zur Nagetierbekämpfung zur Verfügung stehen. Obwohl nicht-chemische Alternativen (moderne Fallen) in der Praxis von zunehmender Bedeutung sind, wurden sie in dieser Betrachtung nicht berücksichtigt, da ein anerkannter und harmonisierter Ansatz fehlt, um das Geeignetsein nicht-chemischer Alternativen zu prüfen und zu beurteilen.Das beantragte Vorhaben soll dieses Defizit beseitigt. Das Umweltbundesamt (IV 1.4) prüft und bewertet im Rahmen des § 18 IfSG auch Verfahren gegen Schadnager in Bezug auf Wirksamkeit und Tierschutzgerechtheit. Die bisherige Listung von Fallen gegen Nagetiere hat bereits eine beträchtliche Signalwirkung auf Hersteller und Anwender gehabt. Die Prüf- und Bewertungsmethoden für solche Geräte sind aber nicht ausreichend und bedürfen dringend einer Weiterentwicklung. In einem Gutachten wurden bereits Tierschutzkriterien definiert, die in den Versuchen nach §18 IfSG mit bewertet werden. So sollen mittelfristig Tierversuche mit schwerem Leiden reduziert oder sogar vermieden werden. Die Entwicklung geeigneter Prüf- und Bewertungsmethoden ist sehr aufwändig und überschreitet räumliche und zeitliche Kapazitäten des UBA. Im Forschungsprojekt soll daher eine geeignete Methode zum Testen nicht-chemischer Verfahren zur Nagerbekämpfung entwickelt werden. Folgende Fragestellungen sollen dabei untersucht werden: 1. Entwicklung/Verbesserung von Wirksamkeits-Testmethoden. 2. Definieren physikalischer Kriterien (z.B. Schlagkraft) für ein tierschutzgerechtes Verfahren. 3. Entwicklung von Testmethoden zur Bestimmung physikalischer Eigenschaften (Reduktion von Tierversuchen). Die Projektziele sollen anhand geeigneter Literaturrecherche und der Durchführung von Laborversuchen erreicht werden.

Entwicklung praxisrelevanter Risikominderungsmaßnahmen und einer guten fachlichen Anwendung für Stallinsektizide (PT18) und Stalldesinfektionsmittel (PT03) für den Umweltbereich

Der Einsatz von Stallinsektiziden und Mitteln zur Stalldesinfektion ist notwendig, um den Keimdruck und damit die Wahrscheinlichkeit des Ausbruchs von Krankheiten und Tierseuchen in Ställen möglichst gering zu halten. Sie ist entsprechend gesetzlich vorgeschrieben. Bei den eingesetzten Substanzen handelt es sich i.d.R. jedoch um potente Biozide wie z.B. Neonicotinoide, Pyrethroide oder auch Carbamate, die nicht nur Effekte an den Schadorganismen im Stall (krankheitsübertragende Arthropoden, pathogene Mikroorganismen) hervorrufen, sondern auch sog. Nicht-Zielorganismen in der Umwelt schädigen können, wenn sie in die Umwelt ausgebracht werden. Dies kann zum einen im Rahmen der Anwendung erfolgen (Abdrift, falsche Anwendung) und ist abhängig von der Bauart (offen vs. geschlossen) und der Belegung des Stalls mit Tieren (aus- vs. eingestallt). Zum anderen kann ein Eintrag in die Umwelt auch nachfolgend durch die Ausbringung von behandelter oder mit Reststoffen kontaminierter Gülle auf landwirtschaftlich genutzte Flächen, über Abwässer direkt in Oberflächengewässer bzw. indirekt in Kanalisation und Kläranlage und somit in den Vorfluter bzw. bei Klärschlammausbringung auf den Boden erfolgen. Um das Risiko für die Umwelt und darin lebenden Organismen gering zu halten, ist eine adäquate Anwendung der entsprechenden Produkte und Einhaltung strikter Risikominderungsmaßnahmen notwendig. Die bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Zulassung von Biozid-Produkten z.B. bei den Nagetierbekämpfungsmitteln und Erfahrungsberichte aus der Viehhaltung haben gezeigt, dass dies nur bedingt der Fall ist. Zudem hat sich gezeigt, dass vielen Anwendern der Unterschied zwischen Reinigung und Desinfektion sowie Entwesung/Schädlingsbekämpfung nicht bekannt ist. Daher sollen im Rahmen des Vorhabens, nach der Analyse der bisherigen Praxis, adäquate Risikominderungsmaßnahmen (RMM) und eine gute fachliche Praxis (GfP) zur Anwendung von Stallinsektiziden und Stalldesinfektionsmitteln erarbeitet werden. Ziel ist dabei die langfristige Etablierung eines ganzheitlichen Hygienemanagements im Stall, das neben Reinigung und Desinfektion auch die Entwesung inkl. Präventionsmaßnahmen enthält. Die entwickelten RMMs und GfP sollen anschließend auf EU-Ebene abgestimmt werden und dann in allen Mitgliedsstaaten Anwendung finden, um ein einheitliches Schutzniveau in Europa zu gewährleisten.

Reduzierung der Abdrift bei der Sprühapplikation/Vernebelung von Bioziden - Ableitung von Risikominderungsmaßnahmen und Geräteanforderungen

Die Wahl der Geräte, die zur Ausbringung von Bioziden verwendet werden, entscheidet in hohem Maße über die Ausbringungsgenauigkeit und damit darüber, in welchem Umfang die Umwelt unnötig belastet wird. Dies gilt insbesondere für die Sprühanwendung oder die Vernebelung von Biozidprodukten. Für den Regelungsbereich der Biozide existiert jedoch keine rechtliche Grundlage zur Erfassung von Geräten und deren technischen Spezifikationen, die Rückschlüsse auf die Ausbringungsgenauigkeit erlauben. Es ist daher weitgehend unklar, welche Geräte mit welchen Eigenschaften zur Applikation von Bioziden verwendet werden. Deshalb kann derzeit weder die Umweltexposition sicher genug abgeschätzt noch die Biozidanwendung auf abdriftarme Geräte beschränkt werden, deren technische Kennwerte die regulatorischen Vorgaben z.B. in Bezug auf Sicherheitsabstände zu Schutzgebieten oder Oberflächengewässern gewährleisten. Ziel des Vorhabens ist es daher, eine umfassende Zusammenstellung über alle relevanten Anwendungsbereiche sowie die zugehörige Anwendungspraxis zu erstellen, bei denen Biozide in der Regel durch Sprühen/Vernebeln ausgebracht werden. Anschließend sollen alle technischen und anwendungsbezogenen Geräteeigenschaften eruiert werden, die einen Vergleich von Geräten hinsichtlich ihrer Ausbringungsgenauigkeit erlauben, um daraus Rückschlüsse auf den Austrag von Bioziden in Nichtzielgebiete ziehen zu können, die bei der Formulierung von Risikominderungsmaßnahmen bei der Produktzulassung berücksichtigt werden sollen, um eine zielgerichtete Ausbringung von Bioziden und damit den Schutz der Umwelt zu gewährleisten. Aus den hier gewonnen Erkenntnissen sollen schließlich Kriterien abgeleitet werden, die eine erste Grundlage für eine gesetzliche Regelung zu Anforderungen an Ausbringungsgeräte bilden sollen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand stellt die Sprühapplikation/Vernebelung von Bioziden insbesondere in den Bereichen der Veterinärhygiene und des Holz- und Materialschutzes.

Effektivität und Weiterentwicklung von Risikominderungsmaßnahmen für die Anwendung von als Biozid ausgebrachten antikoagulanten Rodentiziden mit hohem Umweltrisiko

Im UFOPLAN-Projekt 'Rückstande von als Rodentizid ausgebrachten Antikoagulanzien in wildlebenden Biota', welches 2013 zum Abschluss kommen wird, konnte festgestellt werden dass auch durch sachgemäße Ausbringung von Rodentizidködern Umweltrisiken bestehen bleiben. So wurde festgestellt, dass ein Expositionspfad von antikoagulanten Rodentiziden der Fraß von Rodentizidködern durch kleine Nicht-Ziel-Säugetiere (Waldmäuse, Spitzmäuse) ist. Vor dem Hintergrund der neu gewonnenen Erkenntnisse soll im Folgeprojekt experimentell überprüft werden, ob die bei der Biozidzulassung vorgeschriebene gute fachliche Praxis das Umweltrisiko tatsächlich minimieren kann, welche weiteren Risikominderungsmaßnahmen durchführbar und effektiv wären (z.B. Verwendung bestimmter Köderformen, jahreszeitliche Ausbringung) und inwieweit die Vergiftung von Nicht-Zielorganismen einen Einfluss auf deren Populationsentwicklung hat. Des Weiteren sollen umfangreiche Proben von Wildtieren aus verschiedenen Regionen systematisch auf ihre Belastung mit antikoagulanten Rodentiziden untersucht werden, insbesondere aus Regionen mit landwirtschaftlicher Tierproduktion. Hierzu gehören Untersuchungen an geschossenen Füchsen und anderem jagdbaren Wild. Zusätzlich sollen nichtinvasive Methoden zur Probename wie das Sammeln von Gewöllen und Kot (Greifvögel, Füchse) eingesetzt werden. Die Ergebnisse des Projektes werden dafür verwendet, die Zulassungsauflagen für antikoagulante Rodentizide zu prüfen und ggfs durch weitere Maßnahmen zu ergänzen

Reduzierung der Verwendung von Bioziden - Prüfung von Alternativen zum Biozideinsatz

Das Umweltbundesamt betreibt seit 2010 ein Portal (www.biozid.info), auf dem es über Biozid-Produkte und deren Minimierungsmöglichkeiten beim Einsatz in Privathaushalten informiert und Informationen über physikalische, biologische und chemische Alternativen zu einem Biozid-Einsatz bereitstellt. Das Portal ist Teil eines Informationssystems zu Bioziden, das im Rahmen der Zulassung von Biozid-Produkten von den zuständigen Bundesbehörden aufgebaut und weiterentwickelt wird. Damit sind Informationen zu Bioziden, Alternativen und Vorbeugemaßnahmen öffentlich verfügbar. Das Portal bedarf kontinuierlicher Pflege und Weiterentwicklung, um die Inhalte aktuell zu halten. Im Rahmen des Vorhabens sollen daher in einem ersten Schwerpunkt neue Inhalte erarbeitet, Texte aktualisiert und Funktionen des Portals ausgebaut werden. Hierzu sind Expertisen einzuholen. Zudem sollen künftig neben themenbezogenen Broschüren verstärkt weitere digitale Anwendungen wie Soziale Medien (Facebook), Apps, eine mobile Variante des Portals, Podcasts und Videoclips genutzt werden. Im Hinblick auf die Substitution von risikobehafteten Bioziden sind nach der EU-Biozid-Verordnung ab dem 01.09.2013 im Rahmen der vergleichenden Bewertung geeignete biozidfreie Alternativen einzubeziehen. In einem zweiten Schwerpunkt sollen daher - aufbauend auf Ergebnissen des vorangegangenen Vorhabens - Konzepte zur Entwicklung von Kriterien für eine transparente Prüfung von Alternativen zu Biozid-Produkten in Bezug auf ihre Praxistauglichkeit weiterentwickelt werden. Ziel der Schwerpunkte ist es, der Öffentlichkeit umfassend für verschiedene Anwendungsbereiche Informationen bereitzustellen, wie der Einsatz von Bioziden reduziert oder vermieden werden kann und welche geeigneten Alternativen es gibt, die behördlicherseits empfohlen werden können. Für die nachhaltige Verwendung von Bioziden und für national zu etablierende Aktionspläne sind die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit dabei wichtige Bausteine.

Bundeskabinett beschließt die erste Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung

Am 2. Februar 2016 beschloss das Bundeskabinett die erste Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung. Im Chemikalienrecht geht es darum, neue Sanktionsnormen zu schaffen. Damit werden Verstöße gegen Vorschriften der EU-Biozid-Verordnung von 2012 mit einer Geldbuße belegt. Dabei geht es um Vorschriften zur Zulassung, Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Biozidprodukten sowie zu Melde-, Informations-, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten. Die EU-Vorschriften gelten in Deutschland unmittelbar.

Entwicklung eines modifizierten Wirksamkeitstests ('Arm-in-cage' Versuch) zur Bestimmung der Schutzzeit ('complete protection time') von Repellentien gegen Mücken

Im Rahmen der Biozidprodukt-Zulassung müssen vom Antragsteller Wirksamkeitsnachweise erbracht werden. Diese finden bei Repellentien gegen Stechmücken häufig in sog. 'simulated use tests' statt. Der 'Arm-in-cage' Käfigtest ist sehr etabliert, repräsentiert aber ein 'worst case' Testszenario. Folglich lassen sich die gemessenen Schutzzeiten nur schwer auf die Freilandsituation übertragen. Zudem werden im 'Arm-in-cage' Versuch standardmäßig hohe Repellentdosen eingesetzt(1g/600cm2), diese entsprechen nicht der empfohlenen Anwendungsdosis. Eine niedrigere Dosis kann jedoch negative Effekte auf die Dauer der Schutzwirkung haben. Daher sollen folgende Fragestellungen erörtert werden: 1.Welche Erkenntnisse liegen bereits vor (Literaturrecherche)? 2.Welche Schutzzeiten werden bei Applikation der empfohlenen Anwendungsdosis im Feld erzielt? 3.Wie muss der etablierte 'Arm-in-cage' Versuch modifiziert werden, um Schutzzeiten zu erzielen, die sich der Feldsituation annähern? 4.Welche Schutzzeiten werden im etablieren 'Arm-in-cage' Versuch bei empfohlener Anwenderdosis und bisher verwendeter Dosis von 1g/600cm2 erzielt? Dazu sollen diverse Laborexperimente mit verschiedenen Modifikationen des Käfigtests durchgeführt und mit Daten aus dem Feld verglichen werden.

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