Umweltrelevant sind folgende Untersuchungen: populationsabhaengige Beweidungsintensitaet von Ondatra an Flachseen, Bestandsregulation von Ondatra am Duemmer (See), Erstellung von wissenschaftlichen Hochschul- und Schulfilmen ueber Ondatra.
Der INSPIRE Downloaddienst Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).
Themenkarten und Layer: - Abfall: Entsorgungsanlagen - Boden: Bodendauerbeobachtungsflächen - Energie: Energieberater, Energieeffizienz, Erneuerbare Energieanlagen - Erleben: Naturerlebnisse, Geoerlebnisse, Geopfade, Lehrpfade, Radwege, Wanderwege, Harzer Wandernadel, Gartenträume (schönsten und bedeutsamsten Parkanlagen), Blaues Band (Wassertourismus ), Badegewässerqualität, Veranstaltungen - Hochwasser: Hochwassergefährdung HQ10 (zehnjähriges Hochwasser) , HQ100 (hundertjähriges Hochwasser) , HQ200 (zweihundertjähriges Hochwasser) - Landwirtschaft: Kulinarischer Stern, Marktplatz (Milch, Milchatlas, Milchprodukte, Obst und Gemüse, Obstatlas, Wildatlas, sonstige) - Nachhaltigkeit: Bildung Nachhaltige Entwicklung, Freiwilliges Ökologisches Jahr - Schutzgebiete: Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, Nationale Naturmonumente, Nationalpark, Europäische Vogelschutzgebiete (Natura2000), Naturparke, Naturschutzgebiete, Feuchtgebiete (RAMSAR), Wasser- und Heilquellenschutzgebiete - Verkehr: Straßenlärm 24 Stunden, Straßenlärm Nacht, Umweltzonen - Wald: Fundorte Asiatischer Laubholzbockkäfer und Quarantänezonen, Forstrevier, Pilzsachverständige, forstliche Rettungspunkte - Wasser: Aufgabenträger Abwasserbeseitigung - Wirtschaft: Umweltallianz Karten Artenmeldungen: - Artenfunde: Bisam, Gottesabeterin, Hirschkäfer, Riesen Bärenklau, Weinbergschnecke Karten Umweltbeeinträchtigungen: - Umweltbeeinträchtigungen (letzte 24 Monate): Abfall, Abwasser, Boden, Gewässer, Lärm, Luft, Naturschutz Zu den jeweiligen Karten werden Kartenlegenden bereitgestellt.
Faktoren wie Klimawandel und Landnutzung beeinflussen das Vorkommen (Verbreitung, Maximaldichte) gesundheitsgefährdender Nagetierarten. Eine hohe Abundanz infizierter Tiere ist wiederum eng mit einem erhöhten Übertragungsrisiko von Krankheitserregern auf den Menschen verbunden. Mit dem Vorhaben soll der Effekt von Klima und Landnutzung auf die Populationsentwicklung von gesundheitsgefährdenden Nagetieren untersucht und mögliche Anpassungsstrategien abgeleitet werden. Es ist vorgesehen, Zeitserien zum Vorkommen von kommensalen Nagetieren (z.B. Wanderratte) sowie von Wald- und Feldnagern (z.B. Bisam, Wühlmäuse) mit Witterung und Landnutzung der letzten Jahrzehnte in Verbindung zu bringen. Diese Arten sind Träger einer Vielzahl von Pathogenen. Historische Datensätze (Zeitserien) zum Vorkommen von Schadnagern sollen eine große Vielfalt an Landnutzungsformen und klimatischen Gegebenheiten abdecken. Mit den gewonnenen Daten soll das durch den Einfluss des Klimawandels und damit auch einer möglichen veränderten Landnutzung veränderte Risiko eines verstärkten Vorkommens von Nagetieren analysiert und prognostiziert werden. Es gibt weiterhin die begründete Annahme, dass eine höhere Zahl von Kleinsäugerarten in einem Habitat einen Verdünnungseffekt für die Durchseuchung der jeweiligen Schadnagerpopulationen mit Krankheitserregern hat. Entsprechend soll im Zusammenhang mit der Landnutzung die Artenvielfalt untersucht und ihr Einfluss auf die Durchseuchung der gesundheitsschädlichen Zielarten festgestellt werden. Ein auf höhere Artendiversität ausgerichtetes Habitatmanagement kann eine mögliche Anpassungsmaßnahme an ein steigendes Risiko durch Nagetier-assoziierte Erkrankungen darstellen. Dies ist von besonderer Bedeutung, da der Einsatz von Rodentiziden mit der einhergehenden Schädigung von Nichtzielarten (andere Kleinsäuger) in diesem Fall kontraintuitiv im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes wäre.
Nutria – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 1 Nutria Management- und Maßnahmenblatt 1. Metainformationen 1.1. Dokument Management- und Maßnahmenblatt zur Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 1.2. Rechtlicher Bezug •Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, hier „VO“ genannt •Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141, hier „Unionsliste“ genannt 1.3. Version Nach Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand: Februar 2018 1.4. Ziele dieses Dokumentes Das vorliegende Dokument beschreibt die Managementmaßnahmen nach Art. 19 der VO. 2. Artinformationen 2.1. Betroffene Art/Artengruppe Nutria 2.2. Wissenschaftlicher Name Myocastor coypus (Molina, 1782) 2.3. Status, Verbreitung und Datenlage Status in Deutschland: Etabliert Status und Verbreitung im Bundesland: Siehe länderspezifische Anlage Datenlage: Überwiegend gut (gesichert) Nutria – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 2 2.4. Wesentliche Einbringungs-, Ausbringungs- und Ausbreitungspfade • Nutrias wurden überwiegend gezielt freigesetzt, um sich Farmtieren zu entledigen. Deren Haltung wurde unwirtschaftlich, nachdem spätestens ab den 1990er Jahren keine Nachfrage mehr nach Fleisch und Pelz bestand. Daneben haben wohl auch unabsichtlich entkommene Farmtiere zur Etablierung der Wildpopulation beigetragen. • Starkes Populationswachstum führte zur spontanen Ausbreitung, wodurch bundesweit die meisten Flusseinzugsgebiete besiedelt wurden. 3. Nachteilige Auswirkungen Nachteilige Auswirkungen auf Ökosysteme: • Der Fraß an Ufer- und/oder Unterwasserpflanzen durch Nutrias hat gebietsweise erhebliche Auswirkungen. In bestimmten Fällen können Nutrias die Etablierung und Wiederausbreitung von Röhrichten verhindern (Vossmeyer et. al 2016). Ufergehölze werden nur in sehr geringem Umfang geschädigt. Allerdings kann die Nutria (ähnlich Bisam) die lokalen Populationen von Großmuscheln gefährden. Die Nutria ist kein überlegener Konkurrent heimischer Arten (auch nicht für den Biber). Nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit: • Keine. Es besteht eine mögliche Gefährdung durch Befall mit Trichinella spiralis beim Verzehr von Nutriafleisch. Gegenwärtig ist die Nutzung der Art als Nahrungsmittel die Ausnahme. Nachteilige Auswirkungen auf die Wirtschaft: • Die Auswirkungen im Deichschutz können erheblich sein. In Einzelfällen und lokal verursacht die Nutria wirtschaftliche Schäden, z. B. an Feldfrüchten oder durch Unterwühlen von Dämmen oder Fahrwegen. Verletzungsgefahr für Weidetiere. 4. Maßnahmen 4.1. Ziele des Managements Nutria – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 • Seite 3 Ziel bei flächenhafter Verbreitung ist die Populationskontrolle nach Art. 19 der VO unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, der Auswirkungen auf die Umwelt und der Kosten. • Ziel bei vereinzelten Vorkommen ist die Eindämmung und Verhinderung der Ausbreitung. 4.2. Managementmaßnahmen M 1: Eindämmung der Weiterverbreitung über geographische Grenzen, die die Art ohne Hilfe des Menschen nicht oder nur sehr schwer überwinden kann Beschreibung: Haltungen auf bisher von Nutrias nicht besiedelten Meeresinseln sind nicht zuzulassen, dort bereits bestehende Haltungen sollen aufgelöst werden. Sollte ein Neuauftreten von Nutrias auf bisher nicht von dieser Art besiedelten Nord- und Ostseeinseln bekannt werden, sind unverzüglich Maßnahmen zu deren Beseitigung zu veranlassen. Aufwand und Wirksamkeit: Mit Durchsetzung der Handels-, Haltungs- und Besitzverbote relativ leicht umsetzbar und wirksam. Kosten und Realisierungsmöglichkeiten hängen stark von den örtlichen Gegebenheiten ab und können daher nicht allgemein bilanziert werden. Wirkung auf Nichtzielarten: Keine negativen Auswirkungen. Erfolgskontrolle: Überprüfung der getätigten Anordnungen, Überwachung etwaiger veranlasster Beseitigungsmaßnahmen und Prüfung auf erfolgreiche Beseitigung. M 2: Bestandskontrolle zum Schutz gefährdeter, schutzwürdiger Großmuschel-, Röhricht- und Wasserpflanzenbestände Beschreibung: Abschuss oder Lebendfang bei anschließender Tötung. Sofern nicht bereits im länderspezifischen Jagdrecht geregelt, sollte auf die Verwendung offener Drahtgitterfallen verzichtet werden. Beim Fallenfang sollten Fallenmelder eingesetzt werden, die eine elektronische Benachrichtigung z. B. via Smartphone ermöglichen. Die Bejagung ist möglich, soweit über die Jagdgesetze der Länder zugelassen, erfordert aber die Bereitschaft und freiwillige Mitwirkung des Jagdausübungsberechtigten. Aufwand und Wirksamkeit: In Einzelfällen wirksam. Aufwand derzeit nicht mit Sicherheit abschätzbar. Wirkung auf Nichtzielarten: Keine negativen Auswirkungen bei sachgerechter Ausführung (in Vorkommensgebieten von Biber und/oder Fischotter Jagd mit Lebendfallen bzw. Abschuss nur auf Tiere außerhalb des Wassers).
Inhaltsverzeichnis Vorwort ........................................................................................................ 5 1 Einleitung .................................................................................................. 7 2 Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasiven Arten................................ 9 3 Die invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung..................... 16 4 Steckbriefe der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste (Stand August 2017)... 23 * in 2017 in die Unionsliste neu aufgenommene Art Pflanzen.................................................................................................................. 26 * Alternanthera philoxeroides - Alligatorkraut................................................................26 * Asclepias syriaca - Gewöhnliche Seidenpflanze.........................................................28 Baccharis halimifolia - Kreuzstrauch ...........................................................................30 Cabomba caroliniana - Karolina-Haarnixe.....................................................................32 Eichhornia crassipes - Wasserhyazinthe.....................................................................34 * Elodea nuttallii - Schmalblättrige Wasserpest ....................................................................................36 * Gunnera tinctoria - Chilenischer Riesenrhabarber .............................................................................38 * Heracleum mantegazzianum - Riesenbärenklau ...............................................................................40 Heracleum persicum - Persischer Bärenklau ......................................................................................42 Heracleum sosnowskyi - Sosnowskyi Bärenklau ................................................................................44 Hydrocotyle ranunculoides - Großer Wassernabel .............................................................................46 * Impatiens glandulifera - Drüsiges Springkraut ...................................................................................48 Lagarosiphon major - Wechselblatt-Wasserpest .................................................................................50 Ludwigia grandiflora - Großblütiges Heusenkraut ...............................................................................52 Ludwigia peploides - Flutendes Heusenkraut......................................................................................54 Lysichiton americanus - Gelbe Scheincalla .........................................................................................56 * Microstegium vimineum - Japanisches Stelzengras ..........................................................................58 Myriophyllum aquaticum - Brasilianisches Tausendblatt .....................................................................60 * Myriophyllum heterophyllum - Verschiedenblättriges Tausendblatt ..................................................62 Parthenium hysterophorus - Karottenkraut..........................................................................................64 * Pennisetum setaceum - Afrikanisches Lampenputzergras ................................................................66 Persicaria perfoliata - Durchwachsener Knöterich ..............................................................................68 Pueraria montana var. lobata - Kudzu .................................................................................................70 Wirbellose Tiere .................................................................................................................. 72 Eriocheir sinensis - Chinesische Wollhandkrabbe ..............................................................................72 Orconectes limosus - Kamberkrebs ....................................................................................................74 Orconectes virilis - Viril-Flusskrebs ................ ....................................................................................76 Pacifastacus leniusculus - Signalkrebs ...............................................................................................78 Procambarus clarkii - Roter Amerikanischer Sumpfkrebs ...................................................................80 Procambarus fallax f. virginalis - Marmorkrebs ...................................................................................82 Vespa velutina nigrithorax - Asiatische Hornisse ................................................................................84 4 Wirbeltiere ........................................................................................................................... 86 * Alopochen aegyptiaca - Nilgans .........................................................................................................86 Callosciurus erythraeus - Pallas-Schönhörnchen ...............................................................................88 Corvus splendens - Glanzkrähe ..........................................................................................................90 Herpestes javanicus - Kleiner Mungo ..................................................................................................92 Lithobates catesbeianus - Nordamerikanischer Ochsenfrosch .............................................................94 Muntiacus reevesii - Chinesischer Muntjak .........................................................................................96 Myocastor coypus - Nutria ...................................................................................................................98 Nasua nasua - Roter Nasenbär .........................................................................................................100 * Nyctereutes procyonoides - Marderhund .........................................................................................102 * Ondatra zibethicus - Bisam ..............................................................................................................104 Oxyura jamaicensis - Schwarzkopf-Ruderente .................................................................................106 Perccottus glenii - Amurgrundel ........................................................................................................108 Procyon lotor - Waschbär ..................................................................................................................110 Pseudorasbora parva - Blaubandbärbling .........................................................................................112 Sciurus carolinensis - Grauhörnchen ................................................................................................114 Sciurus niger - Fuchshörnchen ..........................................................................................................116 Tamias sibiricus - Sibirisches Streifenhörnchen ................................................................................118 Threskiornis aethiopicus - Heiliger Ibis ..............................................................................................120 Trachemys scripta - Buchstaben-Schmuckschildkröte ......................................................................122 5 Quellen ..................................................................................................................... 124 6 Anhang ..................................................................................................................... 134 1 VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 .........................................................134 2 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2016/1141 vom 13. Juli 2016 ...............................151 3 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2017/1263 vom 12. Juli 2017 ...............................156 4 EUROPEAN COMMISSION: Questions & Answers (deutsche Übersetzung) ...............................159 5 BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ: Differenzierung der invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste nach Artikel 16 (frühe Phase der Invasion) und Artikel 19 (weit verbreitet) der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014: Methodik und Anwendung zur Erprobung (September 2017) ...165
Untersuchungsgebiet und Ausgangssituation: Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich über acht Kilometer entlang des Flusses 'Our, welcher die Grenze zwischen Deutschland und Luxemburg bildet. Dieser typische Mittelgebirgsfluss entspringt südlich des 'Hohen Venns und entwässert die durch Tonschiefer geprägte Grenzregion bis in die 'Sauer, auf die 'Mosel und 'Rhein folgen. Hier ist unter anderen Süßwassermuscheln auch die Flussperlmuschel Magaritifera magaritifera zu finden. Die in Mitteleuropa stark vom Aussterben bedrohte Art bildet hier die letzte Restpopulation westlich des Rheins und soll durch Nachzucht und Habitatverbesserung durch ein EU-LIFE Projekt erhalten werden (www.magaritifera.eu) . Im Jahr 2006 konnte in den damals noch vorhandenen Muschelbänken eine starke Abnahme der Individuenzahlen festgestellt werden. Diese Abnahme wurde auf die Prädation durch den Bisam (Ondatra zibethicus) zurückgeführt, welcher in Luxemburg seit 1956 als Neozooe bekannt und heute flächendeckend verbreitet ist. Daraufhin wurden 2007 Managementmaßnahmen eingeleitet, bei denen der Bisam zweimal im Jahr für je zwei Wochen mit Totschlagfallen dezimiert wird. Das Untersuchungsgebiet von acht Kilometern Länge erstreckt sich zur Hälfte über das vom Management betroffene Gebiet, die andere Hälfte schließt flussabwärts gerichtet an. Fragestellung und Methoden: Studien am Bisam wurden meist an Unterläufen von Flüssen, Seen oder in Gebieten mit Hochwasserschutzanlagen durchgeführt. Das Raumzeitverhalten dieser Art in einem Mittelgebirgsflusssystem mit periodisch starken Hochwassern und winterlichen Tiefsttemperaturen wurden noch nicht erforscht. Der Fokus dieser Studie ist die Aufklärung dieses Raumzeitverhaltens des Bisams durch Telemetrie und Fang-Wiederfang in einem suboptimalen Habitat. Der Fang der Tiere, findet mit dreißig Kastenfallen statt, welche in Höhe der Wasserlinie in gleichen Abständen (250m) aufgestellt wurden. Der Fang liefert Ergebnisse über die Reproduktion, Populationsstruktur und Altersstruktur. Die Telemetrie einzelner Tiere liefert neben den Ergebnissen zu Homerange und Habitatnutzung, einen Einblick über die saisonalen Wanderungen der Tiere und die Wiederbesiedlung nicht besetzter bzw. 'leergefangener Räume. Ein zweiter Fokus der Studie ist der Einfluss des Bisams auf die Süßwassermuschel, speziell auf die Flussperlmuschel. Durch eine regelmäßige Kartierung der Bisamaktivität und der Muscheltotfunde soll das Ausmaß und eventuell zeitliche Schwerpunkte der Muschelprädation erfasst werden. Durch die Überwachung von Bisambauten/-frassplätzen und Muschelvorkommen durch Fotofallen soll ein eventueller Nachweis der Muschelprädation durch den Bisam geführt werden. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen für die Entwicklung und Verbesserung des schon bestehenden Managements des Bisams dienlich sein. Des weiteren kann durch die Informationen über Wanderungen und Wurfzeiten das Management tierschutzgerechter gestaltet werden.
Am Rench-Flutkanal konnte bis 2003 eine intakte und reproduktionsfähige Muschelpopulation nachgewiesen werden. Bei weiteren Untersuchungen 2005 wurde festgestellt, dass die Population durch den Bisam (Ondatra zibethicus) stark dezimiert wurde. Im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg wurde ein Managementplan zum Schutz der Unio crassus Population aufgestellt. Um die Bedrohung der noch vorhandenen Muschelindividuen durch den Bisamfraß zu minimieren, müssen am Rench-Flutkanal künftig massive Bisambekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden. Im Rahmen des Projekts wurden Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Bisampopulation definiert. Dies gelang durch eine ausführliche Hintergrundrecherche zum Bisammanagement (Auswertung aktueller Literatur, sowie Befragung von Bisamexperten und Bisamjägern). Die Koordination und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen wird nach Absprache vor Ort betreut. Als Grundlage für die später erfolgende Erfolgskontrolle wurde das Monitoring der Muschelpopulation fortgesetzt. Zur Abschätzung der derzeitigen Populationsgröße wurde ein Fang-Wiederfang-Versuch durchgeführt (Capture-Recapture). Durch den Vergleich mit den älteren Monitoringdaten, konnte der negative Einfluss des Bisam auf die Population nachgewiesen werden. Ein fortgesetztes Monitoring wird zeigen, ob die Bisambekämpfung eine Wirkung hat und die Muschelpopulation sich dadurch erholen kann.
Die Art ist in der „Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung“ der EU (EU-Verordnung Nr. 1143/2014) aufgeführt. Von der Art ausgehende negative Wirkungen sind zu minimieren. Ein Zurückdrängen ist insbesondere in und im Umfeld von Schutzgebieten notwendig, wenn die Schädigung naturschutzfachlich bedeutsamer Wasser- und Ufervegetation und von gefährdeten heimischen Großmuschel- und Krebsarten zu befürchten ist (vgl. Helm & Pier 2018).
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 13 |
| Land | 17 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 6 |
| Taxon | 2 |
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| License | Count |
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|---|---|
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