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Bodenschutz - Auf- und Einbringen von Material (Böden in Wasserschutzgebieten)

Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 7, Abs. 6). Diese werden ausgelöst, wenn in Trinkwasserschutzgebieten Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden blau dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Durch Anklicken erhält man Informationen zum Trinkwasserschutzgebiet.

Sulfatsaure Böden in niedersächsischen Küstengebieten 1 : 50 000 - Tiefenbereich 0-2 m

In dieser Karte wird das Risiko für die Verbreitung von aktuell und potenziell sulfatsauren Böden von 0 bis 2 m Tiefe dargestellt. Wichtig: Diese Karte wurde neu überarbeitet anhand der neuen Bodenkarte BK50, für deren Erstellung insbesondere auch die hier relevanten Küstengebiete neu kartiert wurden. Daher kann es deutlich andere Einschätzungen geben als in der vorherigen Karte der Sulfatsauren Böden (Tiefenbereich 0-2 m). Die erläuternden Geofakten 24 befinden sich derzeit noch in Überarbeitung. Sogenannte „Sulfatsaure Böden“ kommen in Niedersachsen vor allem im Bereich der Küstengebiete vor. Diese Bezeichnung umfasst sowohl Böden als auch tiefergelegene Sedimente sowie Torfe. Charakteristisch für die verschiedenen sulfatsauren Materialien (SSM) sind hohe, geogen bedingte Gehalte an reduzierten anorganischen Schwefelverbindungen. Ursprünglich gelangte der Schwefel in Form von Sulfationen aus dem Meerwasser in die holozänen Ablagerungen. Aufgrund wassergesättigter, anaerober Bedingungen wurden die Sulfationen zu Sulfid reduziert und vor allem als Pyrit und FeS über lange Zeit wegen konstant hoher Grundwasserstände konserviert. Typische SSM sind tonreiche Materialien mit höheren Gehalten an organischer Substanz und/oder groben Pflanzenresten sowie über- und durchschlickte Niedermoortorfe. Bei Entwässerung und Belüftung dieser Materialien kommt es zur Oxidation der Sulfide und zur Bildung von Schwefelsäure, wenn sie z. B. im Rahmen von Bauvorhaben entwässert oder aus dem natürlichen Verbund herausgenommen werden. Aus potenziell sulfatsauren Böden können so aktuell sulfatsaure Böden werden. Das hohe Gefährdungspotenzial ergibt sich durch: • extreme Versauerung (pH < 4,0) des Baggergutes mit der Folge von Pflanzenschäden, • deutlich erhöhte Sulfatkonzentrationen im Bodenwasser bzw. Sickerwasser, • erhöhte Schwermetallverfügbarkeit bzw. -löslichkeit und erhöhte Konzentrationen im Sickerwasser; • hohe Korrosionsgefahr für Beton- und Stahlkonstruktionen. Zur Gefahrenabwehr bzw. -minimierung bedürfen in den betroffenen Gebieten alle Baumaßnahmen mit Bodenaushub oder Grundwasserabsenkungen einer eingehenden fachlichen Planung und Begleitung. Dabei ist zu beachten, dass die Verbreitung der Eisensulfide in der Fläche und in der Tiefe oft eher fleckenhaft ist. Daher sollten die Identifikation von aktuell und potenziell SSM sowie Bauplanung und -begleitung nur durch qualifiziertes bodenkundliches Fachpersonal vorgenommen werden. Aufgrund der oft geringen Tragfähigkeit dieser Böden und insbesondere der Torfe müssen bei Baumaßnahmen relativ große Baugruben ausgehoben werden, so dass in kurzer Zeit viel SSM als Aushubmaterial anfällt. Zudem laufen Oxidation und Versauerung oft sehr schnell ab. Diese Auswertungskarte kann schon bei Planung und Ausweisung von Gebieten, z. B. im Rahmen von Trassenplanungen, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen etc., genutzt werden. Konkrete Handlungsanweisungen zu Bauplanung und -begleitung sowie zu Beprobung und Laboranalyse des umzulagernden SSM finden sich in den Geofakten 25. Achtung: Die Karte ist nur die Grundlage für eine konkrete Erkundung am Ort der Baumaßnahme.

Bodenschutz - Auf- und Einbringen von Material (Böden in Wäldern)

Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 7, Abs. 6). Diese werden ausgelöst, wenn in Wäldern Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden grün dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort.

Bodenschutz - Auf- und Einbringen von Material (Gebiete des Naturschutzes)

Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 7, Abs. 6). Diese werden ausgelöst, wenn in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Biosphärenreservaten, Naturdenkmälern, geschützten Landschaftsbestandteilen, Natura 2000-Gebieten und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie für die Böden der Kernzonen von Naturschutzgroßprojekten des Bundes von gesamtstaatlicher Bedeutung Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden lila dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Durch Anklicken erhält man Informationen zur Art des Naturschutzgutes.

Bodenschutz - Auf- und Einbringen von Material (Bodenschutz)

Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 7, Abs. 6). Diese werden ausgelöst, wenn das Auf- und Einbringen von Material sich auf mindestens eine der im Bundes-Bodenschutzgesetz genannten Bodenfunktionen (BBodSchG, § 2 Abs. 2 Nr. 1 / 3) nachteilig auswirken können. Entscheidend hierfür ist Kriterium der Funktionserfüllung "im besonderen Maße", welches in der Bundes-Bodenschutzverordnung genannt wird (BBodSchV, §12, Abs. 8). Das Kriterium wird einzelfallbezogen auf einige Bodenfunktionen mit sehr hoher (leistungsfähige) und auf andere Bodenfunktionen mit sehr niedriger (empfindliche) Funktionserfüllung angewendet. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die Flächen werden nach der Anzahl der möglicherweise betroffenen Bodenfunktionen klassifiziert und farblich (gelb-braun) differenziert. Durch Anklicken erhält man die konkret betroffenen Funktionen, die mit dem Auf- oder Einbringen verbundenen Risiken sowie Angaben dazu welches Material vermieden werden sollte und welches Material möglicherweise sogar eine Verbesserung der Bodenfunktionen bewirken könnte. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Daher wird sie grundsätzlich im Maßstabsbereich 1 : 1.000 - 25.000 vorgehalten. In diesem Maßstabsbereich können die oben genannten Informationen aus den Einzelflächen abgerufen werden. Bei kleineren Maßstäben wird sie nur als Bild dargestellt, d. h. die einzige Information ist die Flächenfarbe.

Werk für Fernsehelektronik

Die historische Nutzung des Industriegrundstücks entlang der Ostendstraße in Berlin-Oberschöneweide reicht bis an das Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Um 1901 wurde hier ein Grundstein für die Neue Automobil Gesellschaft, in 1915 umfirmiert in Nationale Automobil Gesellschaft N.A.G, gesetzt. Als Tochtergesellschaft der AEG, die in Oberschöneweide weitere Produktionsstandorte besaß, wurden bis etwa 1934 auf dem Standort Ostendstraße Nutzfahrzeuge und PKW´s gebaut. Nach 1934 wurden durch AEG bzw. deren Tochterfirma Telefunken unter dem Namen Röhrenfabrik Oberspree (RFO), später AEG Röhrenwerk Oberspree spezielle Elektronenröhren und Fernsehtechnik produziert. Nach einer zwischenzeitlichen Nutzung des Werksstandortes durch die sowjetische Besatzung (1945: Laboratoriums-, Konstruktionsbüro und Versuchswerk Oberspree – LKVO, 1946: Oberspreewerk, 1951 Werk für Fernmeldewesen) wurde im Jahr 1951 die Produktion von Fernmeldetechnik aufgenommen. Im Jahr 1952 endete die sowjetische Betriebsführung und der Volkseigene Betrieb VEB Werk für Fernsehelektronik (WF) wurde gegründet. Seit 1960 konzentrierte sich die Produktion auf Sende- und Empfängerröhren, Halbleiterbauelemente und Bildröhren, ab 1984 auf Farbbildröhren, wozu ein neues Produktionsgebäude (heute Halle L) errichtet wurde. Nach der Übernahme des Grundstücks durch die Samsung SDI Germany GmbH wurde die Röhrenproduktion noch bis 2006 fortgeführt. Danach diente das Grundstück noch als Forschungs- und Servicezentrum für Plasmadisplays. Nach dem Verkauf des Grundstücks durch die Samsung SDI Germany GmbH in 2010 an einen neuen Investor ist die Ansiedlung von Mischgewerbe erfolgt. Aufgrund der Mobilität der LHKW-Verbindungen sowie des immer noch hohen Schadstoffpotentials im FCKW-Quellbereich ergibt sich eine Gefährdungssituation für das Grundwasser im Abstrom des Grundstücks sowie für das Wasserwerk Wuhlheide. Aufgrund fortgesetzt hoher Konzentrationen in den Förderbrunnen im Anstrom des Sanierungsbereiches Steffelbauerstraße wurden die Erkundungsmaßnahmen in 2008 auf die Flächen südlich der Ostendstraße (ehem. WF-Süd, Halle L, Farbbildröhrenproduktion) ausgeweitet. Im Ergebnis zu diesen Untersuchungen, die ein erhöhtes Schadstoffnachlieferungspotential anzeigten, wurde im Jahr 2010 mit 2 Förderbrunnen eine zusätzliche Abstromsicherung an der Ostendstraße eingerichtet. Mit der Feststellung von FCKW Phase auf der grundwasserstauenden Basis des oberen Grundwasserleiters inmitten eines lokalen Belastungsschwerpunktes der Halle L wurde mit den neuen Messstellen / Brunnen die Quellensanierung auch auf den Standort WF-Süd ausgeweitet. Durch Einsatz eines zusätzlichen Phasenabscheiders bei der Grundwassersanierung konnten im Zeitraum 2010 – 2013 insgesamt ca. 30 m³ entsprechend ca. 42,6 t FCKW als Produktphase aus dem Grundwasser entfernt werden. Ende 2013 wurden die Grundwasserförderungen in dem nördlichen Sanierungsbereich Steffelbauerstraße aufgrund deutlich zurückgegangener Schadstoffkonzentrationen abgeschlossen. Seitdem konzentrieren sich die Grundwasserförderungen auf den südlichen Sanierungsbereich an der Ostendstraße – Halle L. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Abstromsicherung mussten in 2017 die Förderbrunnen an der Ostendstraße ersetzt werden. Zur Erhöhung der Betriebsstabilität und zur Reduktion der Anfälligkeit der Brunnen ggü. Ablagerungen wurde dieses Mal für den Brunnenausbau anstelle von Filterkies eine Glaskugelschüttung verwendet. Bislang wurden neben der oben erwähnten Produktphase zusätzlich ca. 6,1 t FCKW gelöst und aus dem Grundwasser entfernt. Die Gesamtkosten für die Sanierung des Grundwassers inklusive. der Schadstofffahne beliefen sich bis Ende 2018 auf insgesamt rund 3,8 Mio. €. Primäre Aufgabe ist in den nächsten Jahren die Fortführung der hydraulischen Sicherung / Sanierung des noch verbliebenen FCKW-Belastungsschwerpunktes im Bereich der Halle L – WF-Süd. Parallel hierzu wird zur Dokumentation des Sanierungsverlaufs sowie zur Bewertung der Wirksamkeit der Sicherung das Grundwassermonitoring auf und im Abstrom des Grundstückes fortgeführt. Da entsprechend den vorliegenden Erkundungen immer noch von einer FCKW-Kontamination mit Residualphase auszugehen ist, die sich durch den Betrieb von Schwerkraftbrunnen nicht heben lässt, steht perspektivisch eine lokale Quellensanierung durch Bodenaushub zur Diskussion. Nach dem Abschluss der Sanierungsmaßnahme auf dem Grundstück Steffelbauerstraße wurde die Fläche durch eine Wohnungsbaugesellschaft erworben. Auf der Fläche sind mittlerweile Wohnhäuser errichtet worden. Die Gebäude und Freiflächen auf dem Grundstück des ehem. WF-Süd Geländes sind derzeit an mittelständische Unternehmen vermietet. Aufgrund der attraktiven Lage kommt auf dem Standort neben der gewerblichen in Teilbereichen auch eine wohnwirtschaftliche Nutzung in Betracht.

Sanierung des Altstandortes Kraftwerk Borken

Am Altstandort des Kraftwerkes Borken sind nach Demontagearbeiten 22000 Liter PCB-haltiges Trafooel ausgelaufen, wobei akute Gefahr fuer das nur 40 Meter entfernt liegende Fliessgewaesser Schwalm bestand. Im Verlauf der Sanierungsarbeiten ist eine weitere Altlast durch Trafooel festgestellt worden . Boden und Grundwasser waren hochgradig kontaminiert, bis zu 2000 mg/l Oel in Phase. Durch rastermaessige Sondierungen wurde das Schadensausmass ermittelt. Als aktive hydraulische Sanierungsmassnahme wurden zwei Sanier- und Spuelbrunnen mit Drainagesystem errichtet. Die langfristige Grundwassersanierung erfolgt durch eigene Reinigungsanlage (chemisch/physikalisch). Das ausgehobene Bodenmaterial (ca. 1500 t) wird mikrobiell aufgearbeitet von der Firma Umweltschutz Nord. - Erstellung von Sanierungsplaenen, genehmigungsrechtliche Antraege. - Die Grundwassersanierung wurde durch eigens konstruierte oberflaechenabsaugende Edelstahlbehaelter, in denen sich Tauchpumpen befanden, welche bewirkten, dass in erster Linie das auf der Oberflaeche der Sanierungsbrunnen aufschwimmende Oel entfernt und zur Abscheide- und Sorptionsanlage gefoerdert wurde, durchgefuehrt.

Aufbereitung und Verwertung von Bauschutt, Bodenaushub und Straßenaufbruch

Abfrage nach eingesetzten Bauabfällen, gewonnenen Erzeugnissen und entstandenen Abfällen zur Beseitigung jeweils nach Art und Menge.

Einsatz von Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch bei Baumaßnahmen der öffentlichen Hand

Erhebung über Art und Menge des bei Baumaßnahmen oder zur Rekultivierung eingesetzten Bodenaushubs, Bauschutts und Straßenaufbruchs sowie Art der Maßnahme bei den nach Landesrecht für Bau-, Straßenbau-, Landschaftsschutz- und Rekultivierungsmaßnahmen zuständigen Behörden

Sanierung des ehemaligen Gaswerkstandortes Schillerplatz, Bad Hersfeld

Durch den Bau eines Regenueberlaufbeckens sind zum Teil erhebliche Belastungen an gaswerkspezifischen Schadstoffen (PAK, Cyanide, Phenole) im Erdreich des ehemaligen Gaswerkstandortes festgestellt worden. Der Bau mehrerer Grundwassermessstellen ergab ebenfalls eine Belastung des Grundwassers, deren Ausdehnung durch einen Dauerpumpversuch ermittelt werden soll. Durch weitere Sondierungsuntersuchungen soll die genaue Ausdehnung der Schadensbereiche erkundet und ein Sanierungsplan erarbeitet werden. Ca. 10000 t. des durch die Baumassnahmen angefallenen verunreinigten Bodenaushubes werden durch ein thermisches Reinigungsverfahren saniert und einer Verwertung zugefuehrt. Abfallrechtliche Genehmigungsverfahren zur Entsorgung und Verwertung des Bodenaushubes bzw. Finanzierung des Gesamtprojektes wurden eingeleitet.

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