The Position paper begins by discussing options on how to further develop EU soil protection law. Compared to the status-quo, strengthening the existing soil protection legislation at EU level would preserve transboundary ecosystem services of soils and also help to effectively implement the ‘land degradation neutrality’ objective. More specifically, the Position paper clarifies the advantages and disadvantages of the two possible regulatory approaches – the holistic/development concept comparable to the Water Framework Directive on the one hand and the sector-related/minimum requirement approach on the other hand. The Position paper further submits specific proposals for the development of EU Soil protection legislation especially with regard to contamination, land take/soil use as well as agriculture. Veröffentlicht in Broschüren.
Das Projekt "Beratung mittel- und osteuropaeischer Staaten auf dem Gebiet des Bodenschutzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Umwelt, Verkehr und Energie, Institut für Technische Chemie und Umweltschutz durchgeführt.
Das Projekt "Studien zum Recht der staedtebaulichen Umlegung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof.Dr. E. Schmidt-Aßmann durchgeführt. Fragen der Eigentumsgarantie, der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und der Flaechenbeitraege im Rahmen des Instituts der staedtebaulichen Umlegung.
In einer Anwohner*innen-Versammlung am Dienstagabend im „Blumenviertel“ in Neukölln hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz den von hohen Grundwasserständen betroffenen Hauseigentümer*innen Unterstützung für die Errichtung einer neuen gemeinschaftlichen Brunnenanlage angeboten. Damit kann der Grundwasserstand reguliert und die Vernässung von Kellern in einigen nicht hinreichend isolierten Häusern zurückgedrängt werden. Finden sich genug – mindestens 200 – Mitwirkende, würde das Land die Planungskosten übernehmen, die Anwohnenden wiederum gemeinschaftlich Bau und Betrieb der Anlage. Die bisherige Brunnengalerie, die 1997 im Rahmen einer Altlastensanierung errichtet worden war und nicht mehr sanierungsfähig ist, wird in den kommenden Tagen wie geplant abgeschaltet, jedoch vorerst nicht abgebaut, sondern für die nächsten ein bis zwei Jahre, in denen die individuellen oder gemeinschaftlichen Lösungen umgesetzt werden können, für einen Notbetrieb betriebsfähig gehalten – beispielsweise im Fall von Starkregenereignissen oder unerwartet gestiegenen Grundwasserständen. Die wasserrechtliche Genehmigung der alten Brunnengalerie war letztmalig bis Ende Juni 2022 verlängert worden. Allerdings erreichte die Anlage lediglich ein Drittel der Anwohner*innen des Blumenviertels. Derzeit ist die Vernässungsproblematik wegen niedriger Grundwasserstände und Trockenheit nicht virulent. Die Senatsverwaltung bietet zusätzlich weiterhin Unterstützung für die Errichtung kleinerer, dezentraler Brunnenanlagen an, sofern dies die Anwohnenden wünschen. Auch hier finanziert das Land die Planungskosten, die Eigentümer*innen würden Bau und Betrieb übernehmen. Eine Pilotanlage dieser Art wurde bereits errichtet, das Land hatte hier Planungskosten von rund 23.000 Euro übernommen – etwa die Hälfte der Gesamtkosten. Bereits seit 2016 gibt es eine zinsgünstige Kreditmöglichkeit bei der Investitionsbank Berlin (IBB) für nachträgliche Kellersanierungen. Zu der Versammlung am Dienstagabend kamen aus gut 1.000 angeschriebenen Haushalten fast 200 Bürger*innen. Die lebhafte, teils kontroverse Debatte dreht sich insbesondere um die Fragen der Finanzierung. Die Präsentation der Informationsveranstaltung kann bei Interesse bei Fabian Hecht, E-Mail: fabian.hecht@senumvk.berlin.de angefragt werden.
Das Projekt "Analyse des Bodenschutz- und Altlastenrechtes vor dem Hintergrund der Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Lehr- und Forschungsgebiet Umwelt- und Lebensmittelwissenschaften, Fachgebiet Abfallwirtschaft und Altlasten durchgeführt. Das Bundes-Bodenschutzgesetz und die Bodenschutz- und Altlastenverordnung sind seit dem 1. März bzw. 17. Juli 1999 in Kraft getreten. Vom Referentenentwurf in 1992 bis zum Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes vergingen mehrere Jahre, in denen die verschiedensten Ausschüsse, Instanzen und Interessenvertretungen ihre Belange mit unterschiedlichem Erfolg in das Gesetz eingebracht haben. Vor diesem Hintergrund wird mit dem hier thematisierten Forschungsvorhaben eine gestufte Untersuchungsstrategie verfolgt: 1) Herausarbeitung und Strukturierung der Forderungen, die im Gesetzgebungsverfahren zum Bundes-Bodenschutzgesetz zwar erhoben aber nicht durchgesetzt wurden. 2) Offenlegung der in Deutschland gegebenen Entwicklung bodenschutzrelevanter Problemaspekte wie Erosion, Flächenverbrauch, Stoffeintrag etc. 3) Beurteilung der Eignung der bestehenden bodenschutzrechtlichen Regelungen für einen nachhaltigen Bodenschutz bzw. zur Lösung zentraler bodenschutzrelevanter Problemaspekte.
Das Projekt "Recht der Stadterneuerung in ausgewaehlten Laendern Westeuropas - Teilprojekt: Rechtliche und verwaltungsmaessige Grundlagen der Stadterneuerung in Daenemark und Schweden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof.Dr. C.-H. David durchgeführt. Das Forschungsprojekt soll dazu dienen, fuer die anstehende Novellierung des Bundesbaugesetzes und des Staedtebaufoerderungsgesetzes Einblick in vergleichbare Regelungen des Rechts der Stadterneuerung in anderen westeuropaeischen Laendern zu verschaffen. Die in den Nachbarlaendern, die vor vergleichbaren staedtebaulichen Problemen stehen wie die Bundesrepublik Deutschland, gewonnenen Erfahrungen koennen fuer die geplante Novellierung wichtige Hinweise und Anregungen geben.
Das Projekt "Rechtliche Moeglichkeiten und Grenzen des Bodenschutzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt.
Das Projekt "Umweltgesetzbuch - Besonderer Teil (Bodenschutz)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof.Dr. Franz-Joseph Peine durchgeführt. Fortsetzung des F+E-Vorhabens 'Umweltgesetzbuch - Allgemeiner Teil', veroeffentlicht: UBA Berichte 7/90 (1990).
Das Projekt "Ackerbauern und mobile Tierhaltung in Zentral- und Nord-Benin: Nutzungskonflikte und Landesentwicklung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Berlin, Institut für Geographische Wissenschaften durchgeführt. Die Konflikte zwischen seßhaften Ackerbauern und mobilen Tierhaltern (Nomaden) im ressourcenarmen Sahel erfuhren wohl erstmals im Zuge der extremen Trockenheit Anfang der siebziger Jahre überregionale Beachtung. Sie wurden meist als Folge wie auch als Ursache der Dürrekatastrophe bewertet. Doch diese Konflikte im Sahel sind in ihrer strukturellen Anlage weit älter und komplexer verursacht. Erstens haben sie ihre Wurzeln in vorkolonialen und (vor allem erzwungenen)kolonialzeitlichen Wander-/ Umsiedlungsbewegungen sowie auch in vielfältigen politischen und administrativen (z.B. bodenrechtlichen) Eingriffen der jeweiligen Kolonialverwaltungen und der nationalen Regierungen der Region. Zweitens resultieren sie in jüngerer Vergangenheit aus der Landokkupation der lokalen und städtischen Eliten. Drittens trugen nicht unmaßgeblich selbst wohlmeinende Maßnahmen der internatonalen Entwicklungshilfe zur Auslösung und Verstärkung dieser Konflikte um die knappen existenzsichernden Ressourcen bei. Und viertens seien die (konkurrierenden) Existenz-/Überlebenszwänge herausgestellt, denen die verschiedenen Gruppen auf unterster regionaler und sozialer Ebene innerhalb des Sahel seit der Dürrekatastrophe Anfang der siebziger Jahre - und trotz zwischenzeitlicher Feuchtjahre - scheinbar unabwendbar und verstärkt ausgesetzt sind. Diese Konflikte wirken bis in die Gegenwart fort und stellen ein entscheidendes Hemmnis für eine nachhaltige Landesentwicklung dar. Mit dieser für alle Sahel-Staaten geltenden Konfliktsituation beschäftigt sich das vorliegende Vorhaben am Beispiel Zentral- und Nord-Benins.
Das Projekt "Rechte an und ökonomische Bewertung von gemeinschaftlich genutzten natürlichen Ressourcen: Rechte und Management von Agrarland, Weiden und Wasser in Bergregionen Nordvietnams" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim (796), Sonderforschungsbereich 564 Nachhaltige Landnutzung und ländliche Entwicklung in Bergregionen Südostasiens durchgeführt. Fundamental hypothesis: Property rights regimes can have a significant impact on the use of natural resources; especially land, forest, pastures and water. Objectives: a) to identify the dynamics and interactions of customary and state law regarding tenure and management of common-pool resources; b) cost-benefit analysis of current and improved tenure and management systems of pastures and aquaculture; c) to analyse the benefits and constraints of communal tenure and management of natural resources; d) to develop and test regulations for improved pasture management in a participatory approach.