Flächenpolitische Ziele zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke sind schon seit über 20 Jahren Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Seither wurden in verschiedenen Forschungs- bzw. Modellvorhaben Vorgehensweisen und Instrumente untersucht, wie eine deutliche Reduzierung der täglichen Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf 30 Hektar pro Tag bis 2020 bzw. auf weniger als 30 Hektar pro Tag bis 2030 erreicht werden kann. Trotz der zahlreichen Aktivitäten in Politik, Forschung und Praxis verharrt die Flächenneuinanspruchnahme noch immer auf einem Niveau weit oberhalb von 30 Hektar täglich. Daher bedarf es weitergehender Anstrengungen, um das Flächensparziel zu erreichen. In den Jahren 2014 bis 2017 wurden im Rahmen des durch das Umweltbundesamt (UBA) geförderten Forschungsvorhabens „Aktionsplan Flächensparen“ institutionelle und instrumentelle Handlungsoptionen von Bund, Ländern und Kommunen für das Flächensparen aufbereitet. Dargestellt wurde, welche Maßnahmen in der Gesetzgebung, im Verwaltungsvollzug und im Bereich privater Akteure wirksam dazu beitragen könnten, die Flächenneuinanspruchnahme deutlich zu reduzieren. Die Ergebnisse wurden in einem im Jahr 2028 veröffentlichten Aktionsplan Flächensparen gebündelt. Um die komplexen Anforderungen in der Kombination von Reduzierung der Flächenneuausweisung, verstärkter Innenentwicklung und mehr Effizienz in der Flächennutzung zu erfüllen, bedarf es vor Ort einer Kombination von Instrumenten der Planung und der Kooperation, im Bereich der Steuern, der Förderung und finanzieller Anreize sowie der Information und Kommunikation. Erforderlich hierfür ist ein Handlungsrahmen für konsistentes und abgestimmtes Vorgehen der wichtigsten Akteure in Bund, Ländern und Kommunen, so eine zentrale Erkenntnis des Aktionsplans. Der Aktionsplan Flächensparen bündelt im Kern Empfehlungen in den drei Aktionsfeldern „Kontingentierung einführen!“, „Innenentwicklung stärken!“ und „Fehlanreize abbauen!“. Aktionsfeld „Kontingentierung einführen!“ Im Mittelpunkt steht die Operationalisierung der flächenpolitischen Ziele und deren Übersetzung in Maßnahmen und Prozesse, in erster Linie seitens Bund und Ländern. Empfohlen wird ein Kontingentierungssystem, das verbindlich bis in die kommunale Bauleitplanung wirkt. Bund und Länder sollten in einen Dialog treten, um nach einem als gerecht empfundenen Schlüssel das Flächenkontingent (weniger als 30 Hektar pro Tag im Jahr 2030) auf die Länder zu verteilen. Hierfür bieten sich sowohl der Handel mit Flächenzertifikaten (umweltökonomischer Ansatz) als auch die Raumordnung (regulatorischer Ansatz) an. Aktionsfeld „Innenentwicklung stärken!“ Hier geht es darum, die zahlreichen vorhandenen Instrumente konsequent entlang von Minderungszielen einzusetzen und - wo notwendig - zielgerichtet weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Dabei sind vor allem ökonomisch wirksame Anreize und Förderkulissen neu zu justieren. Zudem sollten Nachsteuerungen bei rechtlichen Rahmen geprüft werden, um zum Beispiel den Zwischenerwerb von Kommunen im Innenbereich von der Grunderwerbsteuer zu befreien. Auch die inzwischen in Ansätzen vollzogene Weiterentwicklung der Grundsteuer B in Richtung einer Bodenwertsteuer zählte zu den Empfehlungen. Weiterhin müssten grundlegende Mobilisierungshemmnisse durch geeignete Anreize, vor allem veränderte rechtliche und fiskalische Rahmenbedingungen der Kommunen, überwunden werden. Gemeinden sollen leichter auf Bestandsflächen zugreifen können, um mit Bauland auf der „grünen Wiese“ konkurrieren zu können. Hierfür sollten das notwendige Personal und Finanzen bereitgestellt werden, um Mobilisierungsmaßnahmen wie Eigentümeransprache, Überplanung, Zwischenerwerb, Vermarktung und Baureifmachung von bebauten bzw. unbebauten Bestandsimmobilien zu ermöglichen. Vorhandene Finanzierungsengpässe könnten durch die verstärkte Bereitstellung von Mitteln der Städtebauförderung oder zum Beispiel auch durch revolvierende Fonds für Grundstücksankäufe überwunden werden. Als Dreh- und Angelpunkt für die Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen wird eine aktive Liegenschaftspolitik der Kommunen genannt. Bund und Länder sollten diese Kommunen deshalb bei der (Neu-)Initiierung einer solchen aktiven Liegenschaftspolitik unterstützen, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Anschubfinanzierungen für die Einrichtung kommunaler Liegenschaftsfonds, aber auch durch direkte Förderung des Grunderwerbs im Zusammenhang mit Maßnahmen des Stadtumbaus. Aktionsfeld „Fehlanreize abbauen!“ In diesem Aktionsfeld wird Bund und Ländern empfohlen, ökonomische Fehlanreize abzubauen. Insgesamt sollten alle relevanten Förderprogramme systematisch auf ihre Vereinbarkeit mit flächenpolitischen Zielstellungen überprüft und Fehlanreize abgebaut werden. Neben einem grundsätzlichen Umdenken der Strukturpolitik – in Verbindung mit einem entsprechenden Einsatz von Fördermitteln – wird die Entwicklung und Diskussion von Visionen und Konzepten für qualitatives Wachstum im Schrumpfungsprozess für notwendig erachtet. Im Kontext gesellschaftlicher Debatten über nachhaltige Siedlungsentwicklung unter den Vorzeichen des demografischen Wandels sollte Flächenpolitik als ein integriertes Handlungsfeld verstanden werden. Die Widerstände auf allen Ebenen gegen das Flächensparen könnten dabei nur überwunden werden, wenn es gelingt, die Debatte in einen größeren Zusammenhang zu stellen. Eine konsequente Innenentwicklung und kompakte Siedlungsstrukturen sind nicht nur aus flächenpolitischen Gründen notwendig, sondern auch im Hinblick auf soziale, volkswirtschaftliche, baukulturelle, energetische und ökologische Ziele in einer Gesellschaft, die schrumpft und zudem bunter und älter wird. Letztendlich ginge es um die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden. An die zentralen Inhalte des Aktionsplans Flächensparen knüpfte schließlich der vom Umweltbundesamt initiierte Bund-Länder-Dialog zum Flächensparen in den Jahren 2019 bis 2024 an. Der Aktionsplan Flächensparen wurde im Jahr 2018 vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht Dokumentation des Bund-Länder-Dialogs zum Flächensparen in den Jahren 2019 bis 2024
Die Auftragnehmerin hat abgeschätzt, welche Wirkung von zwei Varianten möglicher Lenkungsabgaben, die ihr vom ARE unterbreitet wurden, zu erwarten wären. Sie ist dabei zu folgenden Empfehlungen gelangt:
Die vorliegende Grobanalyse dient dem ARE als Entscheidungsgrundlage, ob es die Idee von Lenkungsabgaben im Hinblick auf die Totalrevision des RPG weiterverfolgen soll und wenn ja in welche Richtung. Aus der vorliegenden Arbeit haben wir Hinweise gewonnen, welches Modell aus unserer Sicht zweckmässiger wäre. In welchem gesetzlichen Rahmen und Zeithorizont die Lenkungsabgaben verankert werden sollen, obliegt dem ARE zu beurteilen.
Lenkungsabgaben erscheinen uns insbesondere innerhalb der Bauzonen geeignet. Die Abgabe sollte sich an der Überbauung von unüberbautem Bauland orientieren, also so wie in Variante 2. Das Modell lässt sich evtl. noch verbessern. Zu denken wäre z.B. auch an alternative Bemessungsgrundlagen (Grundflächen, versiegelte Flächen auch in Bauzonen) und Rückverteilungskreise (nur an Abgabesubjekte bzw. Nutzer der Liegenschaften, v.a. bei Variante 2). Es lohnt sich aber, die Vor- und Nachteile von Lenkungsabgaben und Zertifikaten zu prüfen. Zu prüfen wären ausserdem weitere Abgaben wie Bodenwertsteuern, welche auf den Wert der Grundstücke abstellen.
Das gegenwärtige Modell der Lenkungsabgabe ausserhalb der Bauzonen erscheint uns noch wenig überzeugend. Fragezeichen setzen wir bei der Bemessungsgrundlage, der Abgabehöhe, dem Erhebungsaufwand und bei der Rückverteilung. Aufschlussreich wären u.E. auch 2-3 exemplarische Modellrechnungen von bestimmten Betrieben/Bauten, die ausserhalb der Bauzone besteuert würden. Überlegenswert wäre zudem, ob mit einer Abgabe im Sinne einer Mehrwertabschöpfung eine ähnliche Wirkung erreicht werden könnte.
Projektziele:
Ziel des Auftrags ist es, die seitens des Auftraggebers erarbeiteten zwei alternativen Vorschläge für Lenkungsabgaben grob zu beurteilen. Es sind primär qualitative und soweit möglich auch grobe quantitative Aussagen zu machen über die Wirkungen der beiden Varianten auf die Boden- und Flächennutzung, differenziert nach verschiedenen Gebietstypen (bebaut/unüberbaut, innerhalb/ausserhalb der Bauzonen). Im Weiteren sollen generell die Vor- und Nachteile der beiden Varianten beurteilt werden.
Ziel des geplanten Vorhabens ist die Entwicklung einer experimentell begruendeten Vorgehensweise zur Ableitung von Schwermetallen (Pruef- oder Massnahmewerte), die fuer das zu betrachtende Umweltkompartiment den Erhalt seiner oekologischen Funktionen und Diversitaet gewaehrleisten sollen. Die Ableitung erfolgt differenziert unter folgenden Aspekten: - nutzungsbezogen (z.B. landwirtschaftliche Nutzung, Wald, naturnahe Flaeche.) - bodenbezogen (Bodenart,- typ, bodenphysikalischer Zustand, physikalisch-chemische Bodencharakeris.) - schutzgutbezogen (Bodenfunktionen und ihre jeweiligen Gewichtung im Gesamtzusammenhang) - wirkungspfadbezogen (Expositionsmuster, Eintragsmuster) Risikominderung - stoffbezogen (Stoffeigenschaften und ihre Verknuepfung mit den Umweltvariablen). Dabei ist innerhalb der Bearbeitung des Vorhabens das folgende Arbeitsprogramm vorgesehen: - Erprobung bzw. Weiterentwicklung von Testmethoden (es sollen vordringlich Testmethoden zur Erfassung der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften sowie der Lebensraum- und Produktionsfunktion erprobt bzw. entwickelt werden) - Erprobung eines Untersuchungskonzeptes mit 'Referenz- bzw. Stellvertreter' Boeden (Vorschlag von Pruefschemata und deren experimentelle Belegung, die mit ausreichender Sicerheit die Uebertragung von einem Boden auf andere Boeden gleicher Nutzung bzw. verwandter Nutzungen erlaubt) - Aufstellung einer experimentell erprobten Pruefstrategie (Matrix) unter Beruecksichtigung der einzelnen Variablen - Untersuchungsueberblick