<p>Altauto fachgerecht entsorgen oder verkaufen </p><p>Was Sie beim Verkauf Ihres Altautos beachten sollten</p><p><ul><li>Geben Sie Ihr Altauto zur Verschrottung nur einem anerkannten Altfahrzeug-Demontagebetrieb oder einer Annahmestelle für Altfahrzeuge.</li><li>Lassen Sie sich einen Verwertungsnachweis ausstellen.</li><li>Vorsicht vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Ein Auto setzt sich aus einer Vielzahl von Wertstoffen zusammen. Außerdem enthält es umweltgefährdende Substanzen. Wertstoffe wie Stahl und Kupfer können durch eine sachgerechte Entsorgung wiederverwertet werden. Substanzen wie Blei oder das Kältemittel der Klimaanlagen müssen so entsorgt werden, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen werden kann.</p><p><strong>Wo kann ich mein Altfahrzeug abgeben?</strong></p><p>Wer einen Pkw (Fahrzeug der Klasse M1) oder ein leichtes Nutzfahrzeug (Klasse N1) verschrotten lassen möchte, muss dieses einem der über 1.100 anerkannten Demontagebetriebe oder einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle überlassen. Demontagebetriebe, Annahme- und Rücknahmestellen müssen sich in Deutschland jährlich durch einen Sachverständigen nach Altfahrzeugverordnung überprüfen lassen und müssen spezifische Umweltstandards erfüllen. Bringen Sie Ihr Altfahrzeug deshalb nur zu einem anerkannten Betrieb.</p><p>In der Regel ist dies für den Letzthalter des Fahrzeugs unentgeltlich. In der Praxis kann der Letzthalter teilweise – je nach Fahrzeugzustand und Marktpreisen – sogar Geld erhalten. Gehört der Demontagebetrieb, die Annahme- oder Rücknahmestelle zum Rücknahmetz des Fahrzeugherstellers Ihres Fahrzeugs, haben Sie einen Anspruch auf eine unentgeltliche Annahme des Altfahrzeugs. Vorausgesetzt, das Fahrzeug enthält noch die wertstoffhaltigen Bauteile wie Motor, Katalysator etc.. <br>Den nächsten anerkannten Demontagebetrieb finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (<a href="https://hilfe.gadsys.de/fbrwiki/gesa-info/">GESA)</a>, in der Rubrik „Suche nach anerkannten Betrieben“. Auch Fahrzeughersteller oder kommunale Abfallberatungen geben hierüber Auskunft.</p><p>Beim Demontagebetrieb bekommen Sie auch den vorgeschriebenen Verwertungsnachweis, den Sie der Zulassungsstelle bei der Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs vorzulegen haben.</p><p><strong>Altfahrzeug von Gebrauchtwagen unterscheiden:</strong></p><p>Nach dem Abfallrecht ist ein Fahrzeug ein Altfahrzeug, wenn sich der Besitzer des Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Für Fahrzeuge, die exportiert oder importiert werden sollen, gibt es Leitlinien mit einer Reihe von Kriterien, um zu entscheiden, ob es sich noch um einen Gebrauchtwagen oder ein Altfahrzeug handelt: die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/anlaufstellen-leitlinien-nr-9-verbringung-von">Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 9 über die Verbringung von Altfahrzeugen</a>. Danach müssen Gebrauchtfahrzeuge entweder direkt betriebsbereit sein oder nur geringfügige Reparaturen benötigen, was bei Bedarf durch Sachverständige zu bescheinigen ist. Grundlegende Bauteile wie der Motor oder die Achsen dürfen nicht stark beschädigt sein. Hingegen als Altfahrzeuge und somit Abfall sind beispielsweise Totalschäden einzustufen. Akute Sicherheits- und Umweltgefahren wie auslaufende Betriebsflüssigkeiten sind eins von mehreren Indizien dafür, dass es sich um ein Altfahrzeug handeln könnte. Fahrzeuge, die als Abfall einzustufen sind, sind ordnungsgemäß in anerkannten Demontagebetrieben zu verschrotten (siehe oben). Vorsicht ist deshalb geboten vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks als Gebrauchtwagen weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation</strong></p><p>Die ordnungsgemäße Demontage und Verwertung von Altfahrzeugen dient insbesondere zwei Umweltzielen:</p><p>Die Verwertung der Altfahrzeuge erfolgt in Deutschland meist in zwei Stufen: Zuerst wird das Altfahrzeug in einem Demontagebetrieb trockengelegt. Hierzu werden Betriebsflüssigkeiten, Treibstoff, Kühlerflüssigkeit, Motor-, Getriebe- und weitere Öle, Kältemittel der Klimaanlagen etc. abgelassen und aufgefangen. Außerdem werden Ersatzteile zur Wiederverwendung entnommen, Airbags ausgebaut oder ausgelöst und schadstoffhaltige Bauteile entfernt und weitere Teile wie Reifen, Starterbatterie und Katalysator zur Wiederverwendung als Ersatzteile oder zwecks Recycling demontiert. Während der zweiten Stufe erfolgt das Schreddern der Restkarosse, wobei zum einen ein eisen- und stahlhaltiger Schredderschrott sowie eine buntmetallhaltige Schredderschwerfraktion gewonnen werden. Diese werden, teilweise nach einer weiteren Aufbereitung, an Metallhütten verkauft. Insgesamt können etwa 99 Prozent der im Altfahrzeug enthaltenen Metalle recycelt werden. Darüber hinaus fällt eine Schredderleichtfraktion als Abfallstrom an. Diese macht durchschnittlich etwa 22,5 Prozent des Gewichts der Restkarossen aus und ist ein heterogenes <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/g?tag=Gemisch#alphabar">Gemisch</a> aus verschiedensten Materialien wie Kunststoff, Gummi, Glas, Restmetalle. Sie kann auch Schadstoffe wie Blei oder bromierte Flammschutzmittel enthalten. Sie wird meist in Müllverbrennungsanlagen energetisch verwertet beziehungsweise im Deponiebau oder Bergversatz eingesetzt.</p><p>Die EU-weit geforderten Recycling- und Verwertungsquoten für Altfahrzeuge von 85 beziehungsweise 95 Prozent wurden in Deutschland bisher jedes Jahr erreicht. Die jeweils aktuellsten Daten werden bei den Daten zur Umwelt „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altfahrzeugverwertung-fahrzeugverbleib">Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib“</a> veröffentlicht. Jedoch gibt es noch Verbesserungspotenziale bei der Altfahrzeugverwertung. Diese betreffen das hochwertige Recycling der Kunststoffe, des Fahrzeugglases und der beim Schredderprozess anfallenden Schredderleichtfraktion. Immerhin enthält ein Altfahrzeug über 100 Kilogramm Kunststoffe und etwa 30 Kilogramm Fahrzeugglas, von denen gemäß Abfallstatistik durchschnittlich lediglich je 2 bis 4 Kilogramm demontiert und recycelt werden. Die gezielte Demontage und das Recycling der zunehmend anfallenden edelmetallhaltigen Autoelektronik-Bauteile stellt ebenfalls eine Herausforderung dar. Denn die Herstellung von Edelmetallen wie Gold, Silber und Palladium ist mit relativ großen Umweltbelastungen verbunden. So verursacht beispielsweise die Primärherstellung von 0,001 Kilogramm Platin so viel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CO2#alphabar">CO2</a>-Emmissionen wie die Herstellung von sieben Kilogramm Kupfer (Berechnung auf der Basis von PROBAS). In den letzten Jahren ist ein langsamer Anstieg des Recyclings von Fahrzeugelektronik-Bauteilen zu beobachten.</p><p><strong>Gesetzeslage </strong></p><p>Die Verwertung von Altfahrzeugen ist in Deutschland rechtlich in der Altfahrzeugverordnung geregelt, welche für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t) gilt. Sie verpflichtet die Fahrzeughersteller, kostenlose Rücknahmemöglichkeiten für die Altfahrzeuge über ein flächendeckendes Netz zu schaffen: Die Rückgabemöglichkeiten dürfen maximal 50 Kilometer vom Wohnsitz der Fahrzeughalter*innen entfernt sein. Darüber hinaus gibt die Altfahrzeugverordnung beispielsweise Demontage- und Recyclingquoten vor und stellt technische Anforderungen an die Altfahrzeugbehandlung.</p><p>Für die Entsorgung anderer Kraftfahrzeuge wie Busse, Lkws und Motorräder gibt es keine spezielle Vorschrift. Sie richtet sich nach den allgemeinen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und hat entsprechend auch nach dem Stand der Technik zu erfolgen.</p><p><strong>Unbekannter Fahrzeugverbleib</strong></p><p>Auf deutschen Straßen rollen über 40 Millionen Pkw. Rund drei Millionen davon werden jährlich endgültig stillgelegt. Von den endgültig stillgelegten Pkw und leichten Nutzfahrzeugen werden jährlich etwa 500.000 in anerkannten Demontagebetrieben zerlegt. Etwa zwei Millionen Fahrzeuge werden als Gebrauchtfahrzeuge aus Deutschland exportiert, überwiegend nach Osteuropa. Die jeweils aktuellsten Daten werden bei den Daten zur Umwelt „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/altfahrzeugverwertung-fahrzeugverbleib#verbleib-von-endgultig-ausser-betrieb-gesetzten-fahrzeugen">Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib</a>“ veröffentlicht. Jährlich bleibt eine Anzahl in der Größenordnung von etwa 300.000 Fahrzeugen übrig, deren Verbleib sich anhand der Statistiken nicht erklären lässt. Eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/entwicklung-von-loesungsvorschlaegen">Studie</a> im Auftrag des Umweltbundesamtes kam zu dem Schluss, dass es sich hierbei hauptsächlich um Altfahrzeuge handele, die nicht in anerkannten Demontagebetrieben zerlegt bzw. nicht gemäß Abfallverbringungsrecht exportiert werden.</p><p>Da die nicht ordnungsgemäßen Altfahrzeug-Zerleger teilweise die rechtlichen Anforderungen nicht einhalten und damit Kosten sparen können, können sie meist günstigere Konditionen anbieten, wenn sie Altfahrzeuge aufkaufen, als die anerkannten Demontagebetriebe. Jedoch können mit dieser unrechtmäßigen Entsorgung von Altfahrzeugen Umweltgefahren verbunden sein, wie z.B. der Eintrag von Altöl und weiteren Betriebsflüssigkeiten in den Boden bzw. die Gewässer, die Freisetzung klimarelevanter Kältemittel in die Umwelt sowie die nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Kunststoffen und weiteren Bauteilen. Daher dürfen Altfahrzeuge, also beispielsweise Autowracks, die nicht mehr für den Straßenverkehr, sondern nur noch zum Ausschlachten von Ersatzteilen geeignet sind, nur an anerkannte Demontagebetriebe übergeben werden.</p><p>Ob ein Fahrzeug einer nicht ordnungsgemäßen Abfallbehandlung zugeführt wird, ist für Letzthalter*innen oft schwer zu erkennen. So werden auch alte Fahrzeuge teilweise als vermeintliche Gebrauchtwagen vom Letzthalter oder der Letzthalterin abgekauft, dann jedoch nicht weiter gefahren oder repariert, sondern nur zerlegt oder ausgeschlachtet, falls sich keine Abnehmer*innen finden. Überlegen Sie daher vor dem Verkauf Ihres alten Autos, ob es wirklich noch einen Markt dafür gibt.</p><p><strong>Sollte man ausrangierte Fahrzeuge als Gebrauchtwagen exportieren?</strong></p><p>Der Gebrauchtfahrzeugexport ist vom Grundsatz her sinnvoll, da hierdurch sehr viel Energie und Ressourcen für die Herstellung eines neuen Fahrzeugs gespart werden können. Der Handel und die Weiternutzung von Gebrauchtfahrzeugen sind in vielen Importländern ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und steigern die Mobilität der Bevölkerung. Allerdings ist es wichtig, darauf zu achten, dass nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine fahruntüchtigen Autowracks exportiert werden. Werden Altfahrzeuge in Länder ohne ausreichende Demontage- und Recyclinganlagen exportiert, führt dies zu einer erhöhten Gesundheits-und Umweltbelastung in den Importländern sowie zum dauerhaften Verlust wertvoller Rohstoffe.</p>
Welche Erfahrungen und Konsequenzen ziehen wir aus der flächendeckenden Kontamination der Umwelt mit altbekannten POPs und PBT-Stoffen wie den dioxin-ähnlichen PCBs für die Bewertung und das Management neuer persistenter Umweltchemikalien? Inzwischen sind PFCs ubiquitär verteilt - wieder kommen Maßnahmen zu spät. Wie können Schäden wie z.B. Kontaminationen von Ackerböden und Grundwasserleitern durch PFCs - wie z.B. in Süddeutschland geschehen - verhindert werden, bzw. Gegenmaßnahmen rechtzeitig ergriffen werden? Wie können Gefährdungen durch neue/weitere Stoffgruppen frühzeitig erkannt werden? Analysen, weshalb bisher so wenig aus all diesen gut bekannten Problemen gelernt bzw. die Erkenntnisse nicht längst in vorsorgliches Handeln umgesetzt worden sind, werden benötigt sowie darauf aufbauend dringend Instrumente/Strategien, mit denen derartige Folgen zuvor abgeschätzt werden können um frühzeitig eingreifen zu können. Im Projekt sollen die vergangene und gegenwärtige Praxis der wissenschaftlichen Stoffbewertung von POPs, ihrer Regulierung und der Chemikalienpolitik analysiert werden, um Ideen und Konzepte für eine Optimierung dieser Verfahren zu erarbeiten.
In 2017 wurden die Stoffe decaBDE, SCCP und HCBD neu in das Stockholmer Übereinkommen aufgenommen. Der Nationale Umsetzungsplan (engl. NIP) ist Teil der nationalen Berichtspflichten und muss bis Herbst 2020 erarbeitet werden. Konkret sollen in dem Projekt die Inhalte dazu erarbeitet und die Stakeholder beteiligt werden. Das Vorhaben soll dazu beitragen, einen Umsetzungsplan zu entwickeln, der zeigt, wie die Anforderungen des Stockholmer Übereinkommens unter Einbindung aller betroffener Stakeholder in Deutschland ambitioniert umgesetzt werden und der spezifische Impulse gibt, die sich auch als Anregung für andere Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens eignen. Ein weiterer Teil des NIPs ist die Überarbeitung des PCB-Inventars. In einem zweiten Arbeitspaket soll untersucht werden, ob und wie neue POP, die teilweise noch verwendet werden, auf ihrem Lebensweg in die Umwelt gelangen, konkret perflourierte Verbindungen und bromierte Flammschutzmittel. Ziel ist, sowohl Verwendungen dieser neuen POPs vollständig zu beenden, als auch die bereits im Wirtschaftskreislauf und in der Umwelt angesammelten Bestände zu identifizieren und nachhaltig umweltgerecht zu entfernen. Dazu sollen die Verwendungen und deren Auswirkungen auf die Umweltmedien(Hintergrundwerte in Wasser, Boden, Luft, Altlasten), mögliche Alternativen in gleicher Weise analysiert und Empfehlungen für mögliche Regulierungsmaßnahmen in angrenzenden und nachgeordneten Rechtsbereichen (z.B. Baustoffrecycling) gegeben werden.
a) Es gibt keine ausreichende Datenlage zur derzeitigen korporalen Belastung der Menschen in Deutschland mit chlorierten und bromierten persistenten organischen Schadstoffen (persisten organic pollutants, POP) und deren zeitlichen Entwicklung. Die Belastungssituation in der Bevölkerung wird bisher lediglich auf Grundlage von Berechnungen des Lebensmittelverzehrs und Belastungsdaten der verzehrten Lebensmittel geschätzt. Durch die Analyse der in der Umweltprobenbank des Bundes (UPB) archivierten Vollblut-Proben sollen die Datenlücken hinsichtlich Dioxinen/Furanen, dioxin-ähnlichen PCB und bromierten Flammschutzmitteln geschlossen werden. Im Projekt wird eine Zwischenprüfung der zu untersuchenden Probenanzahl erfolgen. Die Human-Biomonitoring-Kommission hat zuletzt 2012 die Aktualisierung der Datenlage mittels geeigneter Monitoringstudien als erforderlich bezeichnet, da aus einzelnen Bundesländern vorliegende Daten darauf hinweisen, dass gegenüber 1998 eine deutliche Abnahme der Grundbelastung der Bevölkerung mit PCB wahrscheinlich ist. Trendanalysen mittels UPB-Proben sind erforderlich, um diese ersten Annahmen zum Trend der Belastungen verifizieren oder falsifizieren zu können und aktuelle Referenzwerte zur Beurteilung individueller Belastung ableiten zu können. b) Im Projekt werden umfangreiche Messdaten zur Hintergrundbelastung der Menschen in Deutschland mit zahlreichen POP gewonnen. Die Daten werden nach Auswertung im UBA auch in Fachjournalen publiziert, um sie abschließend qualitätszusichern. Die Daten werden für die Politikberatung aufbereitet und der (Fach-)Öffentlichkeit u.a. im Internetangebot der UPB zur Verfügung gestellt.
Ausgangslage: Das ElektroG enthält in § 24 Nr. 2 die Ermächtigung weitergehende Anforderungen an die Behandlung von Altgeräten festzulegen (sogenannte Behandlungsverordnung). Dafür stellte das UBA Empfehlungen für Behandlungsanforderungen auf. In dem Bericht konnten nicht alle Aspekte vollumfänglich ausgearbeitet werden, sodass einige Behandlungsanforderungen eine weitere Konkretisierung erfordern. Außerdem sind bisher keine Behandlungsanforderungen an Lampen erarbeitet worden. Ziel und Methodik: Von großer Bedeutung sind als erster Schwerpunkt weitere Laboranalysen zu Flammschutzmittelgehalten ausgewählter Kunststofffraktionen durchzuführen. Sie sollen dazu dienen, eine 'Verdachtsliste für Altgeräte mit nach POP-Verordnung relevanten bromierten Flammschutzmitteln' aufzustellen, sodass diese vor einer Zerkleinerung vom Abfallstrom separiert werden. Messungen zur Bromgesamtkonzentration von Kunststofffraktionen sollen eine Entscheidung zulassen, ob auf einen Bromgesamtwert wie bei CENELEC abgestellt werden kann und bei welchem ppm Wert er anzusetzen wäre. Außerdem sollen als zweiter Schwerpunkt konkrete Behandlungsanforderungen an Lampen abgeleitet und diskutiert werden, die u.a. bereits beim Lampenfachgespräch am 08.03.2017 identifiziert wurden. Aufbauend auf das Lampenfachgespräch sind weitere Nachgespräche mit allen Akteuren auch zum Monitoring sowie der Festsetzung von Grenzwerten bei der Lampenbehandlung notwendig. Die Hg-Belastung des Lampenabfallinputs und der Output-Fraktionen sowie auftretende Emissionen bei der Behandlung von Lampen sind u.a. zu untersuchen.
Anzahl der Proben: 8 Gemessener Parameter: Bromiertes Flammschutzmittel mit der Hauptkomponente BDE-209 Probenart: Muskulatur Bei der Muskulatur handelt es sich um den essbaren Teil des Fisches, über den eine direkte Verbindung zur Nahrungskette des Menschen besteht. Probenahmegebiet: Darßer Ort Nördlichster Punkt der Halbinsel Fischland/Darß/Zingst und größtes Anlandungsgebiet in Mitteleuropa
Anzahl der Proben: 9 Gemessener Parameter: Bromiertes Flammschutzmittel mit der Hauptkomponente BDE-209 Probenart: Muskulatur Bei der Muskulatur handelt es sich um den essbaren Teil des Fisches, über den eine direkte Verbindung zur Nahrungskette des Menschen besteht. Probenahmegebiet: Hauptprielsystem Meldorfer Bucht Die Nordsee im Einflussbereich der Elbe
Anzahl der Proben: 9 Gemessener Parameter: Bromiertes Flammschutzmittel mit der Hauptkomponente BDE-209 Probenart: Muskulatur Bei der Muskulatur handelt es sich um den essbaren Teil des Fisches, über den eine direkte Verbindung zur Nahrungskette des Menschen besteht. Probenahmegebiet: Transekt Varel-Mellum Der Transekt Varel-Mellum – ein großes Stück niedersächsischen Wattenmeeres
Anzahl der Proben: 1 Gemessener Parameter: Ein bromiertes Flammschutzmittel Probenart: Weichkörper Im Weichkörper der Muschel werden die aus dem Wasser filtrierten Stoffe angereichert. Er besteht überwiegend aus Muskeln und inneren Organen. Probenahmegebiet: Saar, Staustufe Rehlingen Die Saar beim Austritt aus dem Saarländischen Verdichtungsraum
Anzahl der Proben: 1 Gemessener Parameter: Ein bromiertes Flammschutzmittel Probenart: Weichkörper Im Weichkörper der Muschel werden die aus dem Wasser filtrierten Stoffe angereichert. Er besteht überwiegend aus Muskeln und inneren Organen. Probenahmegebiet: Saar, Staustufe Rehlingen Die Saar beim Austritt aus dem Saarländischen Verdichtungsraum
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 759 |
| Europa | 3 |
| Land | 11 |
| Wissenschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 718 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 27 |
| Text | 15 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 737 |
| Offen | 29 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 758 |
| Englisch | 718 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 2 |
| Datei | 705 |
| Dokument | 10 |
| Keine | 34 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 727 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 766 |
| Lebewesen und Lebensräume | 766 |
| Luft | 766 |
| Mensch und Umwelt | 766 |
| Wasser | 766 |
| Weitere | 766 |