Abfälle sind nach Herkunft und Zusammensetzung verschieden, wodurch ihre Entsorgungsmöglichkeiten wesentlich beeinflusst werden. Mineralische Abfälle stellen mit ca. 55 % (ca. 230 Mio. Tonnen) den mit Abstand größten Abfallstrom in Deutschland dar. Im Kontext nachhaltiger Wirtschafts- und Lebensweise ist ihre verstärkte Nutzung als Roh- oder Baustoff ein Schlüsselelement gelungener Kreislaufwirtschaft. Sie bieten ein hohes Potenzial wiederverwendet, recycelt oder stofflich verwertet und als Mineralische Ersatzbaustoffe eingesetzt zu werden. Abfälle, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten, unterliegen besonderen Anforderungen an die Entsorgung nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 . Danach sind die POP in Abfällen bei Überschreiten der Grenzwerte des Anhangs IV dieser Verordnung grundsätzlich zu zerstören. Die Einstufung POP-haltiger Abfälle als gefährlich richtet sich nach Nr. 2.2.3 der Einleitung zur Abfallverzeichnis-Verordnung . Für bestimmte als nicht gefährlich eingestufte POP-haltige Abfälle regelt die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung Getrennthaltungs-, Nachweis- und Registerpflichten. Damit können die Anforderungen an die Zerstörung der POP-Bestandteile im Abfall nachvollzogen werden. Für die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle gelten zusätzliche Hinweise des LVwA . Hilfreiche Informationen zu POP-haltigen Abfällen sind auch auf den Seiten des Umweltbundesamts verfügbar. Informationen des LAU Untersuchungen zur Relevanz von neuen persistenten organischen Schadstoffen in Abfällen und deren Auswirkungen auf die Abfalleinstufung und die Entsorgungswege in Sachsen-Anhalt (Kurzbericht) Hersteller, Importeure und Vertreiber von gebrauchten Verpackungen haben im Rahmen der Produktverantwortung Rücknahme- und Verwertungspflichten für ihre Verpackungen. Insbesondere bei Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, besteht eine Systembeteiligungspflicht. Für Anfallstellen, die den privaten Haushalten gleichgestellt sind, kann die Pflicht zur Beteiligung an dualen Systemen entfallen, wenn sie an einer Branchenlösung teilnehmen. Die in Sachsen-Anhalt festgestellten Dualen Systeme finden Sie hier . Die zuständige Behörde für die Genehmigung ist das Landesamt für Umweltschutz . Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt die in § 26 VerpackG genannten Aufgaben. Dazu gehören u.a. die Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in einem Verpackungsregister zu führen, Datenmeldungen wie die bisherigen Vollständigkeitserklärungen und weitere Meldungen von Herstellern und dualen Systemen zu plausibilisieren, Anzeigen von Branchenlösungen entgegen zu nehmen und Marktanteile der dualen Systeme und Branchenlösungen zu berechnen und zu veröffentlichen. Bestimmte Verpackungen für Einweggetränke unterliegen seit 2005 bzw. 2006 der Pfandpflicht. Fachinformation des LAU "Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen" Bei der Verwertung von Bioabfall sind Vorgaben zur Hygiene der Komposte und Gärrückstände sowie zur Güteüberwachung zu beachten. Um einen bundesweit einheitlichen Vollzug der Bioabfallverordnung zu gewährleisten, wurden Hinweise für die Vollzugsbehörden erarbeitet und veröffentlicht. Aktion Biotonne Deutschland Warum Plastiktüten oder -teile, Gummibänder oder ähnliche Fremdstoffe nicht in die Biotonne gehören? Diese Materialien, meist aus Erdöl hergestellt, benötigen viel Zeit um sich zu zersetzen. Sie werden aber kaum biologisch abgebaut. Übrig bleiben Reste und Mikrobestandteile, die über den Boden oder Tiere in die Nahrungskette gelangen, das Grundwasser oder die Weltmeere verunreinigen. Mehr Informationen Lebensmittelabfälle und -verluste zu reduzieren, ist ein erklärtes Ziel auf globaler, europäischer und nationaler Ebene. Initiativen und Projekte, die zu einer Verringerung der Lebensmittelverschwendung beitragen, werden in der Initiative "Zu gut für die Tonne" vorgestellt. Studie zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen in Sachsen-Anhalt Zur besseren Überwachung der Entsorgung von Abfällen aus der mechanischen Behandlung wurden Recherchen und Untersuchungen an Abfallbehandlungsanlagen in Sachsen-Anhalt durchführt. Bewertungskriterien zur Optimierung der behördlichen Überwachung wurden herausgearbeitet. Ausgediente Elektro- und Elektronikaltgeräte, Batterien und Akkumulatoren gehören nicht in den Müll sondern in die Sammel- oder Rücknahmestelle. Sie enthalten viele Wertstoffe (Metalle, Kunststoffe, Glas), die wiederverwendet werden können. In ihnen können sich aber auch Schadstoffe wie Schwermetalle, bromierte Flammschutzmittel, FCKW oder Asbest befinden. Diese müssen getrennt gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden. Kommunale Sammelstellen oder Rücknahmestelle im Handel sichern ein hochwertiges Recycling in dafür spezialisierten Entsorgungsunternehmen. Faltblatt des LAU "Wohin mit dem Elektroschrott" (pdf 5 MB) Sammelstellenfinder Altbatterien und Akkumulatoren richtig entsorgen: Informationen des Umweltbundesamts (UBA) Hinweise zur richtigen Entsorgung von Altmedikamenten finden Sie in diesem Flyer . (2 MB) Das Bundesumweltministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie 13 Bundesländer, Verbände und Unternehmen haben eine Gemeinsame Erklärung zum Ausbau der Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm verabschiedet. Ziel ist, den Ausbau der Anlagenkapazitäten zu forcieren und die den Fortschritt bei der Phosphor-Rückgewinnung zu begleiten. mehr Informationen des Landesamtes für Umweltschutz Der Stand zu Klärschlammaufkommen, Klärschlammentsorgung und den Möglichkeiten einer Phosphorrückgewinnung wurden in einem Projekt des LAU erfasst. Die zukünftige Entwicklung des Aufkommens und der Entsorgung von Klärschlämmen in Sachsen-Anhalt wurden prognostiziert. Die Ergebnisse sind im Bericht "Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt - Stand und Prognose 2022" (pdf-Dateien, 9,5 MB, barrierefrei) dargestellt.
Chemischer Zustand der Fließgewässer Der chemische Zustand von Gewässern in der EU wird anhand von 50 ausgewählten Chemikalien bewertet. Die Grenzwerte für diese Stoffe sind in der EU Wasserrahmenrichtlinie definiert. Ein guter chemischer Zustand ist erreicht, wenn keiner dieser Stoffe die Umweltqualitätsnorm überschreitet. In Deutschland werden diese v. a. für die Konzentrationen von Quecksilber und Flammschutzmitteln überschritten. Der chemische Zustand der Gewässer Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert von den Mitgliedstaaten einen guten chemischen Zustand der Gewässer. Die Bewertung erfolgt auf Basis von Grenzwerten (Umweltqualitätsnormen) Weitere Erläuterungen enthält die Seite „ Flüsse – Chemische Qualitätsanforderungen und Bewertung “. Wird eine der Umweltqualitätsnormen nicht eingehalten, wird der chemische Zustand als „nicht gut“ eingestuft. Werden alle Umweltqualitätsnormen eingehalten, ist der chemische Zustand „gut“. Einen Überblick über die Bewertungsergebnisse enthält die Seite „ Flüsse – Zustand “. Gewässer dürfen keine Senken für Chemikalien sein. Umweltqualitätsnormen für den chemischen Zustand In unseren Gewässern wird eine Vielzahl von Stoffen mit chemisch-analytischen Verfahren gemessen. Dazu gehören Metalle, Pestizide ( Pflanzenschutzmittel , Biozide) und weitere Chemikalien, die als solche, in Gemischen und Erzeugnissen eingesetzt werden. Die EU hat mit der Umweltqualitätsnorm -Richtlinie (EG-UQN-RL) Umweltqualitätsnormen für insgesamt 50 Stoffe und Stoffgruppen vereinbart, die den chemischen Zustand des Gewässers definieren und Anforderungen an die Überwachung festgelegt. Damit soll gewährleistet werden, dass Pflanzen und Tiere in Flüssen, Seen und Küstengewässern nicht geschädigt werden und keine Anreicherung oder Vergiftung über die Nahrungsnetze bis hin zu Vögeln und zum Menschen erfolgt. Die Kriterien der Ableitung der Normen sind vereinheitlicht und in einer Leitlinie der gemeinsamen Umsetzungsstrategie der EU zur Wasserrahmenrichtlinie niedergelegt. Für einige der Stoffe zur Bewertung des chemischen Zustands in Oberflächengewässern treten schon heute keine Überschreitungen der Umweltqualitätsnormen mehr auf. Aber immer wieder bereiten Chemikalien Probleme in den Gewässern. Deshalb wird die Überwachungsliste regelmäßig angepasst. Da es auch teilweise neue Erkenntnisse zum Gewässergefährdungspotenzial gibt, werden auch die Umweltqualitätsnormen regelmäßig überprüft und geändert. Bei Überschreitung der Umweltqualitätsnorm sind durch die Bundesländer Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag des Stoffes zu reduzieren. Ergebnis der Zustandsbewertung In der Karte „Chemischer Zustand der Oberflächenwasserkörper in Deutschland“ sind alle Gewässer als „nicht gut“ eingestuft. Grund sind die hohen Konzentrationen von Quecksilber und bromierten Flammschutzmitteln (BDE) in Fischen: Die Umweltqualitätsnormen werden überall überschritten und sind ein flächendeckendes Problem. Die Umweltqualitätsnorm für Quecksilber wurde zum Schutz von Vögeln und Säugetieren, die sich von Fisch ernähren (zum Beispiel Fischadler, Fischotter) abgeleitet. Für die Umweltqualitätsnorm für BDE ist der Schutz der menschlichen Gesundheit maßgeblich. Auch andere Stoffe überschreiten die Umweltqualitätsnormen: Die für Wasserorganismen giftige, stark anreichernde und fortpflanzungsschädigende Perfluoroktansulfonsäure ( PFOS ). PFOS wurde u.a. in Feuerlöschmitteln genutzt und darf in der EU seit 2012 nicht mehr angewandt werden, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ( PAK ), das als sehr giftig für Wasserorganismen eingestufte Fluoranthen, die langlebigen und giftigen Pestizide Heptachlor (seit 1992 nicht mehr zugelassen) und Isoproturon (seit 2016 verboten), Cadmium, Nickel und Blei, das nicht mehr zugelassene Antifouling-Mittel Tributylzinn, das in Deutschland für Holzschutz oder Dachplanen verwendet wurde und in anderen Ländern weiterhin genutzt wird, der Weichmacher DEHP, der seit 2006 in der EU nur noch stark eingeschränkt hergestellt und genutzt werden darf. Messstellenbezogene Auswertungen der Stoffe des chemischen Zustands und der Stoffe mit einer nationalen Umweltqualitätsnorm sind den Fachthemenseiten zu entnehmen. Regionale Belastungsgebiete Hohe Konzentrationen einzelner Stoffe mit Überschreiten von Umweltqualitätsnormen (neben Quecksilber und bromierten Flammschutzmitteln) zeigen regionale Belastungsschwerpunkte. So treten erhöhte Konzentrationen von Pflanzenschutzmitteln vor allem in kleineren Gewässern im ländlichen Raum auf. Metalle finden sich besonders in den (Alt-)Bergbaugebieten und andere Chemikalien sind überwiegend in Gewässern in industriellen Ballungsgebieten festzustellen. Minderungsmaßnahmen müssen hierbei an die jeweilige Belastung angepasst und regional differenziert werden.
Altauto fachgerecht entsorgen oder verkaufen Was Sie beim Verkauf Ihres Altautos beachten sollten Geben Sie Ihr Altauto zur Verschrottung nur einem anerkannten Altfahrzeug-Demontagebetrieb oder einer Annahmestelle für Altfahrzeuge. Lassen Sie sich einen Verwertungsnachweis ausstellen. Vorsicht vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. Gewusst wie Ein Auto setzt sich aus einer Vielzahl von Wertstoffen zusammen. Außerdem enthält es umweltgefährdende Substanzen. Wertstoffe wie Stahl und Kupfer können durch eine sachgerechte Entsorgung wiederverwertet werden. Substanzen wie Blei oder das Kältemittel der Klimaanlagen müssen so entsorgt werden, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen werden kann. Wo kann ich mein Altfahrzeug abgeben? Wer einen Pkw (Fahrzeug der Klasse M1) oder ein leichtes Nutzfahrzeug (Klasse N1) verschrotten lassen möchte, muss dieses einem der über 1.100 anerkannten Demontagebetriebe oder einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle überlassen. Demontagebetriebe, Annahme- und Rücknahmestellen müssen sich in Deutschland jährlich durch einen Sachverständigen nach Altfahrzeugverordnung überprüfen lassen und müssen spezifische Umweltstandards erfüllen. Bringen Sie Ihr Altfahrzeug deshalb nur zu einem anerkannten Betrieb. In der Regel ist dies für den Letzthalter des Fahrzeugs unentgeltlich. In der Praxis kann der Letzthalter teilweise – je nach Fahrzeugzustand und Marktpreisen – sogar Geld erhalten. Gehört der Demontagebetrieb, die Annahme- oder Rücknahmestelle zum Rücknahmetz des Fahrzeugherstellers Ihres Fahrzeugs, haben Sie einen Anspruch auf eine unentgeltliche Annahme des Altfahrzeugs. Vorausgesetzt, das Fahrzeug enthält noch die wertstoffhaltigen Bauteile wie Motor, Katalysator etc.. Den nächsten anerkannten Demontagebetrieb finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge ( GESA) , in der Rubrik „Suche nach anerkannten Betrieben“. Auch Fahrzeughersteller oder kommunale Abfallberatungen geben hierüber Auskunft. Beim Demontagebetrieb bekommen Sie auch den vorgeschriebenen Verwertungsnachweis, den Sie der Zulassungsstelle bei der Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs vorzulegen haben. Altfahrzeug von Gebrauchtwagen unterscheiden: Nach dem Abfallrecht ist ein Fahrzeug ein Altfahrzeug, wenn sich der Besitzer des Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Für Fahrzeuge, die exportiert oder importiert werden sollen, gibt es Leitlinien mit einer Reihe von Kriterien, um zu entscheiden, ob es sich noch um einen Gebrauchtwagen oder ein Altfahrzeug handelt: die Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 9 über die Verbringung von Altfahrzeugen . Danach müssen Gebrauchtfahrzeuge entweder direkt betriebsbereit sein oder nur geringfügige Reparaturen benötigen, was bei Bedarf durch Sachverständige zu bescheinigen ist. Grundlegende Bauteile wie der Motor oder die Achsen dürfen nicht stark beschädigt sein. Hingegen als Altfahrzeuge und somit Abfall sind beispielsweise Totalschäden einzustufen. Akute Sicherheits- und Umweltgefahren wie auslaufende Betriebsflüssigkeiten sind eins von mehreren Indizien dafür, dass es sich um ein Altfahrzeug handeln könnte. Fahrzeuge, die als Abfall einzustufen sind, sind ordnungsgemäß in anerkannten Demontagebetrieben zu verschrotten (siehe oben). Vorsicht ist deshalb geboten vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks als Gebrauchtwagen weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. Was Sie noch tun können: Bevor Sie sich wieder ein neues Auto kaufen: Beachten Sie auch unsere Beiträge zu Carsharing und zum Autokauf . Hintergrund Umweltsituation Die ordnungsgemäße Demontage und Verwertung von Altfahrzeugen dient insbesondere zwei Umweltzielen: Ein Auto enthält umweltgefährdende Substanzen wie Bremsflüssigkeiten, Motoren- und Getriebeöle, fluorierte Treibhausgase in Klimaanlagen und Blei in Batterien, die nicht in die Umwelt gelangen dürfen. Daher müssen sie so entsorgt werden, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen werden kann. Jüngere Fahrzeugjahrgänge können außerdem Lithium-Ionen-Akkus enthalten, als Bordnetzbatterien oder in Elektrofahrzeugen als Traktionsbatterien. Aufgrund ihrer Brandgefahr ist eine fachkundige Demontage wichtig. Ein Auto setzt sich außerdem aus wertvollen Rohstoffen wie rund 75 Prozent Metall (Stahl, Kupfer, Leichtmetalle, Edelmetalle), daneben Glas, Reifen und anderen Kunststoffen zusammen. Hochwertig recycelt tragen sie zur Ressourcenschonung bei. Die Verwertung der Altfahrzeuge erfolgt in Deutschland meist in zwei Stufen: Zuerst wird das Altfahrzeug in einem Demontagebetrieb trockengelegt. Hierzu werden Betriebsflüssigkeiten, Treibstoff, Kühlerflüssigkeit, Motor-, Getriebe- und weitere Öle, Kältemittel der Klimaanlagen etc. abgelassen und aufgefangen. Außerdem werden Ersatzteile zur Wiederverwendung entnommen, Airbags ausgebaut oder ausgelöst und schadstoffhaltige Bauteile entfernt und weitere Teile wie Reifen, Starterbatterie und Katalysator zur Wiederverwendung als Ersatzteile oder zwecks Recycling demontiert. Während der zweiten Stufe erfolgt das Schreddern der Restkarosse, wobei zum einen ein eisen- und stahlhaltiger Schredderschrott sowie eine buntmetallhaltige Schredderschwerfraktion gewonnen werden. Diese werden, teilweise nach einer weiteren Aufbereitung, an Metallhütten verkauft. Insgesamt können etwa 99 Prozent der im Altfahrzeug enthaltenen Metalle recycelt werden. Darüber hinaus fällt eine Schredderleichtfraktion als Abfallstrom an. Diese macht durchschnittlich etwa 22,5 Prozent des Gewichts der Restkarossen aus und ist ein heterogenes Gemisch aus verschiedensten Materialien wie Kunststoff, Gummi, Glas, Restmetalle. Sie kann auch Schadstoffe wie Blei oder bromierte Flammschutzmittel enthalten. Sie wird meist in Müllverbrennungsanlagen energetisch verwertet beziehungsweise im Deponiebau oder Bergversatz eingesetzt. Die EU-weit geforderten Recycling- und Verwertungsquoten für Altfahrzeuge von 85 beziehungsweise 95 Prozent wurden in Deutschland bisher jedes Jahr erreicht. Die jeweils aktuellsten Daten werden bei den Daten zur Umwelt „ Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib“ veröffentlicht. Jedoch gibt es noch Verbesserungspotenziale bei der Altfahrzeugverwertung. Diese betreffen das hochwertige Recycling der Kunststoffe, des Fahrzeugglases und der beim Schredderprozess anfallenden Schredderleichtfraktion. Immerhin enthält ein Altfahrzeug über 100 Kilogramm Kunststoffe und etwa 30 Kilogramm Fahrzeugglas, von denen gemäß Abfallstatistik durchschnittlich lediglich je 2 bis 4 Kilogramm demontiert und recycelt werden. Die gezielte Demontage und das Recycling der zunehmend anfallenden edelmetallhaltigen Autoelektronik-Bauteile stellt ebenfalls eine Herausforderung dar. Denn die Herstellung von Edelmetallen wie Gold, Silber und Palladium ist mit relativ großen Umweltbelastungen verbunden. So verursacht beispielsweise die Primärherstellung von 0,001 Kilogramm Platin so viel CO2 -Emmissionen wie die Herstellung von sieben Kilogramm Kupfer (Berechnung auf der Basis von PROBAS). In den letzten Jahren ist ein langsamer Anstieg des Recyclings von Fahrzeugelektronik-Bauteilen zu beobachten. Gesetzeslage Die Verwertung von Altfahrzeugen ist in Deutschland rechtlich in der Altfahrzeugverordnung geregelt, welche für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t) gilt. Sie verpflichtet die Fahrzeughersteller, kostenlose Rücknahmemöglichkeiten für die Altfahrzeuge über ein flächendeckendes Netz zu schaffen: Die Rückgabemöglichkeiten dürfen maximal 50 Kilometer vom Wohnsitz der Fahrzeughalter*innen entfernt sein. Darüber hinaus gibt die Altfahrzeugverordnung beispielsweise Demontage- und Recyclingquoten vor und stellt technische Anforderungen an die Altfahrzeugbehandlung. Für die Entsorgung anderer Kraftfahrzeuge wie Busse, Lkws und Motorräder gibt es keine spezielle Vorschrift. Sie richtet sich nach den allgemeinen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und hat entsprechend auch nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Unbekannter Fahrzeugverbleib Auf deutschen Straßen rollen über 40 Millionen Pkw. Rund drei Millionen davon werden jährlich endgültig stillgelegt. Von den endgültig stillgelegten Pkw und leichten Nutzfahrzeugen werden jährlich etwa 500.000 in anerkannten Demontagebetrieben zerlegt. Etwa zwei Millionen Fahrzeuge werden als Gebrauchtfahrzeuge aus Deutschland exportiert, überwiegend nach Osteuropa. Die jeweils aktuellsten Daten werden bei den Daten zur Umwelt „ Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib “ veröffentlicht. Jährlich bleibt eine Anzahl in der Größenordnung von etwa 300.000 Fahrzeugen übrig, deren Verbleib sich anhand der Statistiken nicht erklären lässt. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes kam zu dem Schluss, dass es sich hierbei hauptsächlich um Altfahrzeuge handele, die nicht in anerkannten Demontagebetrieben zerlegt bzw. nicht gemäß Abfallverbringungsrecht exportiert werden. Da die nicht ordnungsgemäßen Altfahrzeug-Zerleger teilweise die rechtlichen Anforderungen nicht einhalten und damit Kosten sparen können, können sie meist günstigere Konditionen anbieten, wenn sie Altfahrzeuge aufkaufen, als die anerkannten Demontagebetriebe. Jedoch können mit dieser unrechtmäßigen Entsorgung von Altfahrzeugen Umweltgefahren verbunden sein, wie z.B. der Eintrag von Altöl und weiteren Betriebsflüssigkeiten in den Boden bzw. die Gewässer, die Freisetzung klimarelevanter Kältemittel in die Umwelt sowie die nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Kunststoffen und weiteren Bauteilen. Daher dürfen Altfahrzeuge, also beispielsweise Autowracks, die nicht mehr für den Straßenverkehr, sondern nur noch zum Ausschlachten von Ersatzteilen geeignet sind, nur an anerkannte Demontagebetriebe übergeben werden. Ob ein Fahrzeug einer nicht ordnungsgemäßen Abfallbehandlung zugeführt wird, ist für Letzthalter*innen oft schwer zu erkennen. So werden auch alte Fahrzeuge teilweise als vermeintliche Gebrauchtwagen vom Letzthalter oder der Letzthalterin abgekauft, dann jedoch nicht weiter gefahren oder repariert, sondern nur zerlegt oder ausgeschlachtet, falls sich keine Abnehmer*innen finden. Überlegen Sie daher vor dem Verkauf Ihres alten Autos, ob es wirklich noch einen Markt dafür gibt. Sollte man ausrangierte Fahrzeuge als Gebrauchtwagen exportieren? Der Gebrauchtfahrzeugexport ist vom Grundsatz her sinnvoll, da hierdurch sehr viel Energie und Ressourcen für die Herstellung eines neuen Fahrzeugs gespart werden können. Der Handel und die Weiternutzung von Gebrauchtfahrzeugen sind in vielen Importländern ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und steigern die Mobilität der Bevölkerung. Allerdings ist es wichtig, darauf zu achten, dass nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine fahruntüchtigen Autowracks exportiert werden. Werden Altfahrzeuge in Länder ohne ausreichende Demontage- und Recyclinganlagen exportiert, führt dies zu einer erhöhten Gesundheits-und Umweltbelastung in den Importländern sowie zum dauerhaften Verlust wertvoller Rohstoffe. Anzahl der anerkannten Altfahrzeugverwertungsbetriebe 2006 bis 2021 Quelle: GENESIS-Online u. a. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2020 Quelle: Kraftfahrtbundesamt/ Statistisches Bundesamt / Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten
In Möweneiern von Nord- und Ostsee wurde von den drei Hauptdiastereomeren alpha-, beta- und gamma, die in technischem HBCD enthalten sind, nur alpha-HBCD nachgewiesen. Die Konzentrationen von beta- und gamma-HBCD bewegten sich im Bereich der Nachweisgrenze. An allen drei Standorten wurden im Jahr 2000 die höchsten Konzentrationen gemessen. Danach nahmen die HBCD-Gehalte signifikant ab. Hexabromcyclododecan (HBCD) gehört zur Gruppe der bromierten Flammschutzmittel. Technisches HBCD ist ein Gemisch aus verschiedenen Diastereomeren , die jeweils aus zwei Enantiomeren ((-)/(+)) bestehen. gamma-HBCD macht mit 75-89% den Hauptanteil aus, gefolgt von beta-HBCD mit 10-13% und alpha-HBCD mit 1-12%. HBCD wird z.B. in Wärmedämmplatten aus Polystyrolschaum aber auch in Gehäusen von Computern und Rückbeschichtungen von Textilien für Polstermöbel verwendet. Schon relativ geringe Mengen dieses hochwirksamen Flammschutzmittels reichen aus, um einen effektiven Schutz zu gewährleisten. Trotzdem sind Spuren von HBCD mittlerweile in allen Umweltkompartimenten nachweisbar. In der Umwelt wird HBCD nur schwer abgebaut und reichert sich stark in Organismen und im Nahrungsnetz an. Darüber hinaus ist es sehr toxisch für aquatische Organismen. Diese PBT-Eigenschaften ( Persistent , Bioakkumulierend und Toxisch) haben dazu geführt, dass HBCD im Rahmen der Chemikalienbewertung unter REACh als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC - substance of very high concern) eingestuft wurde. Seine Aufnahme in Anhang 1 der Stockholmer Konvention wird derzeit diskutiert. Trotz seiner negativen Eigenschaften darf HBCD momentan noch verwendet werden, da keine gleichwertigen Alternativen zur Verfügung stehen. Die HBCD-produzierenden und weiterverarbeitenden Industrien haben jedoch in den letzten Jahren verschiedene Programme zur Kontrolle und Reduktion von HBCD Emissionen initiiert (z.B. VECAP - Voluntary Emissions Control Action Programme und SECURE - Self Enforced Control of Use to Reduce Emissions). Um einen Eindruck der HBCD-Belastung von Biota an deutschen Küsten zu gewinnen wurden Poolproben von Silbermöweneiern dreier Standorte in der Nord- und Ostsee im Rahmen eines retrospektiven Monitorings untersucht. In Silbermöweneiern von den beiden Nordseestandorten Trischen und Mellum schwankten die HBCD-Konzentrationen (Summe aller Diastereomere ) zwischen 13,8 und 74,8 ng/g Fett (Trischen) und 4,17-107 ng/g Fett (Mellum). Eier von der Ostseeinsel Heuwiese wiesen HBCD-Gesamtgehalte von 25,1- 98,7 ng/g Fett auf. Von den drei Hauptdiastereomeren in technischem HBCD wurde nur alpha-HBCD in allen Eiproben nachgewiesen. Die Konzentrationen von beta- und gamma-HBCD bewegten sich dagegen meist im Bereich der Nachweisgrenze. In allen Proben war die Konzentration von (-)-alpha-HBCD geringfügig höher als die von (+)-alpha-HBCD. Die zeitlichen Konzentrationsverläufe waren an allen drei Probenahmeflächen ähnlich: Bis zum Jahr 2000 stiegen die Konzentrationen an, danach ist eine deutliche Abnahme zu erkennen. Silbermöweneier aus Trischen wiesen zwischen 1988 und 2008 mittlere Konzentrationen von 7,7-41,1 ng/g Fett (-)-alpha-HBCD und 5,9-31,2 ng/g Fett (+)-alpha-HBCD auf. Nach 2000 nahmen die Gehalte signifikant ab und erreichten im Jahr 2008 Werte unterhalb der Ausgangsgehalte von 1988. Etwas höhere Belastungen fanden sich in Eiern aus Mellum. Hier lagen die Konzentrationen der beiden alpha-HBCD Enantiomere bei 2,1-66 ng/g Fett (-)-alpha-HBCD bzw. 1,7-40,8 ng/g Fett (+)-alpha-HCBD. Auch hier nahmen die Konzentrationen nach 2000 ab, die Abnahme war aber weniger ausgeprägt als in Trischen. Erst im Jahr 2008 waren die Konzentrationen auf etwa 50% der Werte von 2000 gesunken. Die mittlere Belastung von Möweneiern von der Ostseeinsel Heuwiese lag zwischen 1998 und 2008 bei 13,3-52,0 ng/g Fett (-)-alpha-HBCD und 11,6-44,7 ng/g Fett (+)-alpha-HBCD. Eine signifikante Abnahme zeigt sich hier nach 2002. Im Jahr 2008 lagen die Konzentrationen deutlich unterhalb der Werte von 1998. Obwohl in technischem HBCD gamma-HBCD dominiert, findet sich in Möweneiern fast ausschließlich alpha-HBCD. Dieser Befund bestätigt frühere Untersuchungen. Als mögliche Gründe werden drei Faktoren diskutiert: (1) eine bessere Bioverfügbarkeit von alpha-HBCD wegen seiner höheren Wasserlöslichkeit, (2) eine Biotransformation von gamma- und beta-HBCD zu alpha-HBCD und (3) eine rasche Metabolisierung von gamma- und beta-HBCD, so dass es zu einer Anreicherung des langsamer abbaubaren alpha-Diastereomers kommt. Die beobachtete Abnahme der HBCD-Belastung in Möweneiern an allen drei Umweltprobenbank-Standorten deutet darauf hin, dass die Maßnahmen zur Emissionsreduktion greifen und/oder dass der Verbrauch von HBCD in den letzten Jahren rückläufig ist. Aktualisiert am: 12.01.2022 Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche
Der Absatz von Elektro- und Elektronikgeräten ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen und die Tendenz zur Entwicklung von immer neuen Geräten mit kürzerer Lebensdauer nimmt weiter zu. Werden diese Geräte unbrauchbar oder durch neue ersetzt, landen sie in der Regel im Abfall, kleinere Geräte nicht selten in der Restmülltonne. Aufgrund ihres Schad- und Wertstoffpotenzials müssen sie getrennt von anderen Abfallströmen erfasst werden. Zur Verdeutlichung der getrennten Sammlung müssen alle Elektrogeräte mit dem Symbol einer durchgestrichenen Tonne gekennzeichnet sein. Den Umgang mit Elektroaltgeräten regelt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten ( Elektro-und Elektronikgerätegesetz – ElektroG ) mit dem Ziel der Abfallvermeidung, der Reduzierung der Abfallmenge durch Wiederverwendung und Vorgabe von Sammel-, Verwertungs- und Recyclingquoten sowie der Schadstoffreduzierung durch ein Verbot der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten. Das Aufkommen an ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräten wird bundesweit auf etwa 2 Millionen Tonnen pro Jahr geschätzt. In diesen Geräten sind erhebliche Mengen gefährlicher Schadstoffe enthalten wie etwa die Schwermetalle Quecksilber, Blei, Cadmium, Chrom VI oder Arsen und halogenierte Stoffe wie FCKW, PCB, PVC und bromhaltige Flammschutzmittel. Sie führen zur Kontamination kommunaler Abfälle und stellen ein großes Problem bei der Abfallentsorgung dar. Im Elektroschrott sind jedoch nicht nur Schadstoffe enthalten, sondern auch wertvolle Ressourcen wie Metalle, Edelmetalle und Kunststoffe, die bei separater Sammlung in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können. Elektroaltgeräte dürfen nicht einfach entsorgt, sondern müssen von Verbraucherinnen und Verbraucher einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Die Rückgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus Haushalten ist kostenlos. Elektroaltgeräte können in Berlin an den kommunalen Sammelstellen ( Recyclinghöfe der BSR ) und im Handel abgegeben werden. Bei den kommunalen Sammelstellen können alle Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten abgegeben werden. Neben der Rückgabe im Elektrohandel (nur in größeren Filialen, d. h. wenn die Verkaufsfläche für Elektrogeräte größer als 400 m² ist) ist eine Rückgabe kleiner Altgeräte auch im Lebensmittelhandel bei großen Supermärkten, Discountern und Drogeriemärkten kostenlos möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesamtverkaufsfläche mindestens 800 m² beträgt und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte angeboten werden – dies gilt es im Zweifelsfall in der Filiale zu erfragen. Diese Bestimmungen gelten für die Rückgabe kleiner Altgeräte (z. B. Fön, Toaster, Telefon) mit einer maximalen Kantenlänge von 25 cm. Bei größeren Altgeräten (z. B. Waschmaschine oder Fernseher) ist die Rückgabe im Handel nur bei einem gleichzeitigen Neukauf eines Geräts der gleichen Art möglich. Sind ausrangierte Geräte noch gebrauchsfähig, sollten sie möglichst nicht entsorgt, sondern einer Nachnutzung bzw. Weiterverwendung zugeführt werden, z.B. im Re-Use Superstore oder der NochMall . Im Jahr 2019 wurden in Berlin 26.776 Mg Elektroaltgeräte getrennt gesammelt. Das entspricht einer Menge von 7,3 kg pro Einwohner. Dieses Merkblatt richtet sich an Personen und Unternehmen, die gebrauchte elektrische und elektronische Geräte von Berlin aus exportieren. Derartige Geräte sind Abfall im Sinne des europäischen und deutschen Abfallrechts, sofern die Funktionsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann.
Im Rahmen des Projektes wurde im Jahr 2016 eine Schredderkampagne mit 425 Altfahrzeugen in drei Demontagebetrieben und zwei Schredderanlagen durchgeführt. Die dabei ermittelten Daten zu Altfahrzeuggewichten, entstehenden Demontage- und Schredderfraktionen und ihren Entsorgungswegen konnten für die Fortschreibung der Jahresberichte über die Altfahrzeugverwertungsquoten in Deutschland nach der EG-Altfahrzeug-Richtlinie verwendet werden. Einige Proben der Schredderleicht- und -schwerfraktionen aus den Schredderversuchen wurden auf ihre Gehalte an Metallen und Schadstoffen analysiert, unter anderem auf die bromierten Flammschutzmittel PBDE . Als ein weiteres Ergebnis des Vorhabens wurden zur Stärkung der Hochwertigkeit der Altfahrzeugverwertung insbesondere weiterführende Anforderungen an die Separation von Wertstoffen empfohlen. Veröffentlicht in Texte | 15/2020.
Um die Risiken für Mensch und Umwelt abschätzen zu können, besteht Forschungsbedarf zur Identifizierung, Quantifizierung und Bewertung des Vorkommens nicht-technischer polychlorierter Biphenyle (PCB) Kongenere bzw. von Decabromdiphenylether (DecaBDE) in Erzeugnissen und Abfällen. Vor diesem Hintergrund hat das Umweltbundesamt das Forschungsvorhaben mit dem Titel "Untersuchung von Abfällen auf das Vorkommen nicht-technischer PCB-Kongenere und DecaBDE" initiiert. Das Projekt dient der Identifizierung von Erzeugnissen, Prozessen und Mechanismen, durch die es zu ungewollter Bildung von PCB kommen kann, sowie die Ermittlung und Beprobung entsprechender Abfallströme. Zudem wird das Vorkommen von DecaBDE in Abfällen untersucht. Forschungsbedarf ergibt sich insbesondere aus der Tatsache, dass DecaBDE auf der 8. Vertragsstaatenkonferenz des Stockholmer Übereinkommens als persistenter organischer Schadstoff in Anhang A (Eliminierung) aufgenommen wurde. Hierzu werden aktuelle Informationen aus der Literatur dargestellt und es wurden gezielte Labormessungen von repräsentativen Proben aus relevanten Abfällen, welche nicht-technische PCB-Kongenere und/oder DecaBDE enthalten könnten durchgeführt. Auf der Grundlage der Ergebnisse sollen die Risiken für Mensch und Umwelt sowie die Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft abgeschätzt, sowie Vorschläge zur Grenzwertsetzung und zu möglichen Entsorgungswegen gemacht werden. Quelle: Forschungsbericht
Das Ergebnis einer Literaturrecherche zeigt, dass nicht-technische PCB über bestimmte chemische Prozesse (Herstellung von Pigmenten) und bedruckte Konsumgüter in die Umwelt gelangen können. PCB-Messungen an ausgewählten Abfällen und Erzeugnissen bestätigen das Vorkommen in Pigmenten, obgleich nur geringe PCB Belastungen in den untersuchten Proben nachgewiesen werden konnten. Im Vorhaben wurden außerdem ausgewählte Abfallströme auf das als persistenter organischer Schadstoff geltende Flammschutzmittel Decabromdiphenylether (decaBDE) untersucht. Auf der Grundlage der Ergebnisse wurden Vorschläge zur Grenzwertsetzung und zu möglichen Entsorgungswegen für DecaBDE-haltige Abfälle abgeleitet.
null Marktüberwachung Baden-Württemberg in Zeiten globalen Handelns GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG UND DES REGIERUNGSPRÄSIDIUMS TÜBINGEN Eva Bell, Präsidentin der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, begrüßte heute den Tübinger Regierungspräsident Klaus Tappeser im Kompetenzzentrum Marktüberwachung der LUBW in Karlsruhe für einen Blick hinter die Kulissen. Europäische Produktstandards in Zeiten von globalen Handelsströmen durchzusetzen, ist die Aufgabe der staatlichen Marktüberwachung. In Baden-Württemberg verantwortet diese das Regierungspräsidium Tübingen. Umsetzungsstark ist die baden-württembergische Marktüberwachung dank ihrer landeseigenen unabhängigen Prüfstelle, dem Kompetenzzentrum Marktüberwachung der LUBW. Während die Erstprüfungen zu Kennzeichnung, Technik und chemikalienrechtlicher Einstufung durch die Tübinger Behörde selbst vorgenommen werden, übernimmt die LUBW vertiefte Prüfungen, die eine umfangreiche Prüfausstattung oder ein chemisches Analysenlabor erfordern. Jährlich 12.000 Produktprüfungen in Baden-Württemberg Die Abteilung „Marktüberwachung“ am Regierungspräsidium Tübingen nimmt in ganz Baden-Württemberg jährlich rund 12.000 Produktprüfungen vor und stellt sich immer wieder neu den Herausforderungen eines global agierenden und sich schnell verändernden Marktes. Die Kontrollen sind Grundlage für Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb. Im Durchschnitt weist jedes vierte in Baden-Württemberg kontrollierte Produkt Mängel auf. Die zu überprüfende Produktpalette des Regierungspräsidiums Tübingen als zuständige Marktüberwachungsbehörde ist sehr breit und beinhaltet fast den gesamten Produktbereich außer den Lebensmitteln. Produktbeispiele sind Elektrogeräte, Leuchtmittel aller Art, Elektromotoren, Laserpointer, Sportboote, Schutz- und Kletterausrüstungen, Kinderspielzeuge, Klebstoffe, Farben und Lacke, Walzträger aus Stahl, Wärmedämmstoffe sowie schließlich Anlagen und Maschinen, angefangen von der Bohrmaschine aus einem Baumarkt bis hin zur Lackieranlage eines Automobilherstellers. LUBW-Kompetenzzentrum Marktüberwachung: Prüfstelle des Landes Die LUBW kann auf kurzfristige Anforderungen, die beispielsweise auf einem Anfangsverdacht beruhen, schnell mit vertieften technischen oder analytischen Untersuchungen reagieren. „Mit unseren fundierten und zunehmend komplexen Prüfungen geben wir der Marktüberwachung Sicherheit im Verwaltungshandeln“, so die Präsidentin. Die Labore der LUBW sind durch die Deutsche Akkreditierungsstelle in Berlin akkreditiert und werden entsprechend regelmäßigen von Externen kontrolliert. „In vielen Fällen liefert uns das Prüflabor der LUBW die Fakten, um die Mängel beweissicher zu machen“, so der Tübinger Regierungspräsident. Mit einem Prüfbericht aus dem modernen Mess- und Analysenlabor der LUBW könne gegenüber den Herstellern argumentiert und erreicht werden, dass die Produkte mit Mangel vom Markt genommen werden und erst dann wieder in den Verkauf gehen, wenn die Mängel abgestellt wurden. „Das ist unsere zentrale Aufgabe und da brauchen wir die Expertise der LUBW“, so der Tübinger Regierungspräsident. In den Laboren der LUBW in Großoberfeld werden jährlich durchschnittlich 700 Produkte getestet. Prüfeinrichtungen des LUBW-Kompetenzzentrums Marktüberwachung Die LUBW führte anhand aktueller Prüfthemen verschiedene vertiefte Prüfeinrichtungen anlässlich des Besuchs des Regierungspräsidenten vor. So ging es um den Energieverbrauch von Elektromotoren, die festgestellten hohen Gehalte an Schwermetallen in Modeschmuck und um die Sicherheit von Waschmitteln in Form von Liquid Caps. „Je genauer wir hinschauen und messen, desto besser können wir Mensch und Umwelt schützen“, fasst Bell zusammen. „Produkte, die den europäischen Sicherheitsanforderungen nicht genügen, behindern den fairen Wettbewerb“, betont Regierungspräsident Klaus Tappeser. Denn Sicherheit erfordere in vielen Fällen einen höheren Aufwand bei der Herstellung der Produkte. Deshalb sei eine durchsetzungsstarke Marktüberwachung in Baden-Württemberg wichtig. Wir arbeiten für den Klimaschutz! Prüfstand E-Motoren Mit der Ökodesignrichtlinie hat die EU ein Regelwerk geschaffen, das die Energieeffizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte steigern soll. Die Geräteuntersuchungsstelle der LUBW überprüft unter kontrollierten Laborbedingungen den Energieverbrauch unterschiedlicher elektrischer Produkte, wie Steckernetzteile, Geräte der Unterhaltungs- und Haushaltselektronik, an Umwälzpumpen für Heizungs- und Solaranlagen und auch an Industrie-Drehstrommotoren. Die LUBW ist die einzige staatliche Prüfstelle zur Ermittlung der Energieeffizienz und steht mit ihrer Expertise auch Behörden anderer Länder zur Verfügung. Wir sorgen für Sicherheit! Kontrollen im Bereich der Liquid-Caps Als modernes Mess- und Prüflabor unterzieht die Geräteuntersuchungsstelle Verbraucher- und Industrieprodukte sicherheitstechnischen Prüfungen nach europäischen Standards. Liquid-Caps, die immer häufiger in Haushalten eingesetzt werden, waren in den vergangenen Monaten ein neuer Untersuchungsgegenstand. Getestet wurde, ob die Hülle ausreichend fest ist, um die Verbraucherinnen und Verbraucher, gerade auch Kinder, vor den teils aggressiven Waschmitteln zu schützen. Die Untersuchungspalette des Mess- und Prüflabors der LUBW reicht von elektrischen Sicherheitstests, wie der Prüfung des Schutzleiterwiderstands, über mechanische Anforderungen beispielsweise zur Abreißfestigkeit und Verschluckbarkeit von Kleinteilen an Kinderspielzeug, der Bestimmung der Lichtleistung von Laserpointern, um Blendgefahren oder Gefahren der Augenschädigung abschätzen zu können, bis zur Bestimmung heißer, gefährlicher Oberflächen oder Entflammbarkeitsprüfungen Wir sorgen für fairen Wettbewerb! Herausforderung Onlinehandel am Beispiel von Modeschmuck Der Onlinehandel wächst stetig. Entsprechend werden Waren aus dem Onlinehandel vermehrt kontrolliert. Bei Kontrollen der Marktüberwachung von online-gehandeltem Modeschmuck hat das Labor für stofflichen Verbraucherschutz der LUBW in vergangenen Untersuchungskampagnen Cadmiumgehalte gefunden worden, die den erlaubten Grenzwert um das 3.000 bis 9.000-fache überschreiten. Im Labor werden regelmäßig Produkte auf Stoffe, die einem Stoffverbot oder Stoffbeschränkungen unterliegen, überprüft. Die Untersuchungspalette reicht von Blei und Cadmium in Verpackungen und Schmuck, Quecksilber in Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Verbraucherprodukten wie Handgriffen und Gymnastikmatten bis hin zu bromierten Flammschutzmitteln und verschiedenen Weichmachern in Kunststoffen jeglicher Art. Das Labor für stofflichen Verbraucherschutz wird mit der fachlichen Expertise der Chemikaliensicherheit in der LUBW vervollständigt. „Ohne den direkten Austausch zu nationalen und internationalen Schnittstellen kann die komplexe Materie heutzutage nicht mehr bearbeitet werden“, erläutert die Präsidentin der LUBW. Baden-Württemberg verfügt über EU-Außengrenzen Mit der Grenze zur Schweiz und mit den Importen an mehreren Flughäfen in Baden-Württemberg verfügt das Land über EU-Außengrenzen. Die dortigen Kontrollen stellen die erste und effizienteste Möglichkeit dar, die importierten Produkte darauf zu überprüfen, ob sie den in der EU geltenden Anforderungen genügen und bereits den Import nicht konformer Produkte zu unterbinden. Manches der über Luftfracht aus allen Teilen der Welt über die Schweiz dann letztlich in die EU importierten Produkte erwies sich in der Vergangenheit als mangelhaft oder problematisch. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Gewässerschutzforum der Umweltverbände zu Gast beim UBA in Dessau Am 15. und 16. November sind über 150 Teilnehmende der deutschen Umweltverbände, Verwaltung und Wissenschaft mit dem Gewässerschutzforum zu Gast beim UBA in Dessau-Roßlau. Sie diskutieren mit Vertretenden der nationalen Politik, wie die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden können. Die Umweltverbände mahnen eine Gewässerschutzoffensive zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an. Zum Abschluss der Veranstaltung überreichen die Verbände der Umweltministerin von Sachsen-Anhalt, Frau Dr. Claudia Dalbert, eine Erklärung mit den wichtigsten Forderungen. Für das Umweltbundesamt beschreibt Fachbereichsleiterin Dr. Lilian Busse die zentralen Herausforderungen des Gewässerschutzes: „Wenn wir die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nicht beschleunigen und zusätzliche Mittel für Renaturierungsmaßnahmen bereitstellen, werden wir 2027 die Ziele nicht erreichen. Die Einträge von Chemikalien und Nährstoffen in unsere Gewässer müssen weiter reduziert werden. Die Meere leiden unter zu hohen Nährstoffeinträgen – besonders Nitrat aus der Landwirtschaft – sowie Schadstoffen, Plastikmüll und eingeschleppten Arten. Außerdem müssen wir die Gewässerbewirtschaftung an den Klimawandel anpassen.“ Die Wasserrahmenrichtlinie hat sich als Bewertungs- und Steuerungsinstrument bewährt. Ihre Ziele sind anspruchsvoll. Die Umsetzung in die Praxis muss intensiver, besser, schneller mit mehr Mitteln und Personal erfolgen. Sonst läuft Deutschland Gefahr, die Ziele auch 2027 noch weit zu verfehlen. Das beste Mittel wäre eine „Nationale Gewässerschutzoffensive“, die auch die Verbände fordern. Gegen den Eintrag von Mikroverunreinigungen sind frühzeitige Maßnahmen an der Quelle – bei der Stoffzulassung, bei der Anwendung und bei den Kläranlagen – gut investiertes Geld. Das Meer ist Senke solcher Schadstoffe und muss deshalb bei allen landseitigen Maßnahmen mit berücksichtigt werden. Persistente Schadstoffe und Plastik sind zwei Beispiele von heute verursachten Problemen, die unsere Nachkommen Jahrhunderte beschäftigen könnten. Neue Dialogformen – wie der Nationale Wasserdialog, die Spurenstoffstrategie des Bundes und der Runde Tisch Meeresmüll – eröffnen die Möglichkeit zur Mitgestaltung von Gewässerschutzprozessen. Die Mitarbeit der Umweltverbände steigert die Qualität der Ergebnisse. Chemischer Zustand Unter den Flüssen, Seen und Küstengewässern ist kein Gewässer in einem guten Zustand. Das liegt an langlebigen, weit verteilten Stoffen wie Quecksilber oder bromierten Flammschutzmitteln. Grundwasser: 36 Prozent der 1.200 deutschen Grundwasserkörper sind in einem schlechten chemischen Zustand, allein 26 Prozent verfehlen den guten Zustand wegen zu hoher Nitratkonzentrationen. Ökologischer Zustand Nur acht Prozent der Flüsse, Seen und Küstengewässer haben einen guten Zustand. Wesentlichste Belastungen sind für die Flüsse das Fehlen natürlicher Lebensräume wegen Begradigung. Einengung, Uferbefestigungen und Gewässerunterhaltung sowie Durchgängigkeitshindernisse, wie Wehre. Für Seen und Küstengewässer sind es die Nährstoffeinträge. Wasserknappheit Die Trockenheiten der Sommer 2018 und 2019 haben gezeigt: Sorgsamer Umgang mit Wasser ist und bleibt oberstes Gebot. Das beinhaltet eine weitere Reduzierung der Wasserentnahmen sowie eine Schonung der Wasserressourcen, d.h. den Schutz vor Verschmutzung durch Nährstoffe und Chemikalien.
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