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ALKIS - Sonstiges

Hinweis: Seit dem 9. Dezember erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält ausgewählte Daten: Gebäudeflächen, Brunnen, Bohrungen

Geochemie und 13C/12C-Isotopenchemie kohlensaeurereicher Mineralwaesser

Das Projekt "Geochemie und 13C/12C-Isotopenchemie kohlensaeurereicher Mineralwaesser" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Göttingen, Geochemisches Institut - Sedimentgeochemie.Die mineralhaltigen Waesser in Hessen besitzen neben hohen Ionenkonzentrationen oft auch hohe Kohlensaeuregehalte. Sie sind durch Bohrungen erschlossen und treten in Form von Quellen oder Brunnen auf. Viele dieser Waesser werden als Trink-, Mineral-, Heil- und Badewasser genutzt. Die Herkunft der zum Teil grossen CO2-Mengen wurde bereits frueher von den in dieser Region vorkommenden Basalten abgeleitet. Da jedoch keine rezente vulkanische Aktivitaet existiert, konnte letztlich nicht geklaert werden, wie das CO2-Gas, das bis heute stetig in den Kohlensaeuerlingen gefoerdert wird, ueber den langen Zeitraum fixiert werden konnte. Anhand der durchgefuehrten chemischen und 13C/12C-isotopenchemischen Untersuchungen liess sich bereits zeigen, dass vulkanogenes CO2 mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Evaporit-Gesteinen des Zechsteins gebunden sein kann. In fortgesetzten Arbeiten wird das Untersuchungsgebiet erweitert. Hierbei sind andere moegliche Lagerungsformen von vulkanogenem CO2-Gas zu beachten. Die Zusammensetzung der Waesser wird im wesentlichen durch die Zusammensetzung der im Gesteinsverband vorkommenden Minerale bestimmt. Die im Vergleich zum Input-Wasser des Aquifers angereicherten Spurenelemente spiegeln die Aufloesungsprozesse sowie die Verweilzeit der Waesser im Gesteinsuntergrund wider. Die 18O/16O-Signatur des geloesten Gesamtkarbonats zeigt eindeutig die Anwesenheit von meteorischem Wasser.

Antrag der Krombacher Brauerei auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß §§ 8 - 10 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

Die Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG, Hagener Str. 261, 57223 Kreuztal-Krombach beantragt auf dem Grundstück der Gemarkung Kleusheim, Flur 13, Flurstück 15, eine Brunnenbohrung zur Durchführung eines auf 5 Jahre befristeten Dauerpumpversuches.

Elektrokohle Lichtenberg

Im Jahr 1901 gründete die Firma Gebrüder Siemens & Co. eine Produktionsstätte, die 1928 als Siemens-Planiawerke AG, ab 1954 als Elektrokohle Lichtenberg in der Herzbergstraße eine breite Palette an Produkten aus Kohle und Graphit herstellte: Kohlestifte, Bogenlampen, Kohlebürsten für elektrische Maschinen, Formteile aus Kohlenstoff bzw. Naturgraphit (Rohre, Muffen, Platten), Kohlenstoffelektroden zur Erzeugung von Siliziumkarbid, Silit-Produkte (elektrische Widerstände, Heizelemente auf Basis von Siliziumkarbid). Die durch über 100 Jahre Industrieproduktion erzeugten Altlasten im Boden wurden direkt oder in Staubform u.a. durch folgende Anlagen eingetragen: Tanklager (Binde- und Imprägniermittel wie Teere, Peche, Kunstharze), Hydraulikanlagen, Rauchgasentteerungsanlagen (Schornsteine), Pechdunstabsaugungsanlagen, Öl- und Schmierstofflager, Farben- und Säurelager, Galvanik, Generatorgasanlagen usw.. Es wurden flächendeckend erhöhte Gehalte an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) im Boden angetroffen (Maximalwert 5.086 mg/kg). Im Boden der ehemaligen Phenolbecken wurden 7.320 mg/kg Phenole festgestellt. Punktuell sind MKW-, Schwermetall- und Cyanidbelastungen (Bereich der ehemaligen Galvanik) festgestellt worden; sie konzentrieren sich in der ca. 3 m mächtigen Auffüllung. Unter der Auffüllung beginnt eine rund 30 m mächtige Geschiebemergelschicht, die den darunter befindlichen Hauptgrundwasserleiter schützt. Schichtwasserproben aus Bodenbelastungsbereichen ergaben z.T. erhöhte Gehalte an den genannten Schadstoffen. Das bei ca. 18 m unter GOK angetroffene gespannte Grundwasser ist nicht schadstoffbelastet. Die angeordneten Sanierungsmaßnahmen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung konzentrierten sich auf die Sicherung (Versiegelung) von zwei Teilflächen (A und B), wo die Schadstoffe bereits im anthropogen unbeeinflussten gewachsenen Boden nachgewiesen wurden. Dabei handelt es sich bei Fläche A um den Bereich der ehemaligen Galvanik. Im Boden (bis 4 m Tiefe) wurden sehr hohe Kupfer- (Maximalwert 23.298 mg/kg) und Chromgehalte nachgewiesen. Es wurde großflächig ein Bodenaushub im oberflächennahen Bereich (Hauptbelastungsbereich) vorgenommen und danach die Fläche versiegelt. Nach dem Bodenaushub bzw. der Tiefenenttrümmerung (aufgrund von Betonresten und Fundamenten im Untergrund) wurde die Baugrube mit unbelastetem Recyclingmaterial aufgefüllt. Der Aufbau der Versiegelung erfolgte entsprechend den technischen Anforderungen für einen PKW-Parkplatz mit einer Asphaltdecke und entsprechendem Unterbau. Das Niederschlagswasser wird in seitlichen Regenwasserauffangbecken gesammelt, durch den Eigentümer des Geländes regelmäßig abgepumpt und für Bewässerungszwecke benutzt. Die versiegelte Fläche ist so angelegt, dass das Regenwasser in die Auffangbecken fließt. Inzwischen wurde diese Fläche mit einer Verkaufshalle überbaut. Die Fläche B umfasst den Bereich eines Phenolbeckens, bei dem noch im 4. Bodenmeter 7.320 mg/kg Phenolindex nachgewiesen wurden. Da die Fläche bereits zu 90 % versiegelt war, wurde eine ergänzende Versiegelung angeordnet und durchgeführt. Die Anbindung an die alte Versiegelung ist so erfolgt, dass sämtliches Niederschlagswasser in die Regenwasserkanalisation läuft. Die Maßnahmen (Versiegelung, Brunnenbau, Monitoring und Entsorgung hoch belasteter Böden) haben in den Jahren 2000 bis 2003 im Rahmen der Freistellung 415.000 € gekostet. Nach dem Abriss vieler alter Produktionsgebäude wurde das Gelände einem Flächenrecycling (Neubebauung mit Zweckgebäuden für mittelständische Firmen im Bereich Handel und Produktion) zugeführt.

Informationen zum Grundwasser

Umfangreiche Informationen zum Grundwasser können aus den zahlreichen Kartenwerken sowie online aus dem Umweltatlas bzw. aus dem Geoportal Berlin entnommen werden. Diese Angaben ersetzen jedoch nicht projektbezogene Untersuchungen zu Bauwerksgründungen, Brunnenbohrungen, Grundwasserhaltungen u. v. m. Weitere allgemeine Informationen zum Grundwasser finden Sie in der Broschüre Grundwasser in Berlin, die im Bereich Publikationen zur Verfügung steht. Über das geologische Auskunftsportal sind Informationen zu der Geologie, dem Baugrund und den Grundwasserständen der Berliner Landesgeologie abrufbar. Die Ergebnisse der Abfrage werden für eine exakte Adresse im Berliner Stadtgebiet mit einem kurzen Erläuterungstext und zusätzlichen Grafiken in einem PDF-Dokument zusammengestellt und für den Download bereitgestellt. Diese adressgenauen Fachdaten sind für die Planung und Errichtung von Bauwerken mit Angaben zu den Schichtprofilen geologischer Bohrungen oder dem zu erwartenden höchsten Grundwasserstand eine wichtige Grundlageninformation. Geologisches Auskunftsportal Für Planungszwecke können Sie speziell folgende Kartenwerke nutzen: Im Umweltatlas Informationen zum zu erwartenden höchsten Grundwasserstand (zeHGW) und zum zu erwartenden mittleren höchsten Grundwasserstand (zeMHGW) (für die Versickerung von Niederschlagswasser) für die Versickerung von Niederschlagswasser) und zum aktuellen Grundwasserstand des Hauptgrundwasserleiters und des Panketalgrundwasserleiters mit ausführlichen Erläuterungen Zu erwartender höchster Grundwasserstand (zeHGW) Zu erwartender mittlerer höchster Grundwasserstand (zeMHGW) Aktuelle Grundwasserhöhen Im Geoportal Berlin Übersicht der Informationsbereiche des zu erwartenden höchsten Grundwasserstand (zeHGW) und des zu erwartenden mittleren höchsten Grundwasserstand (zeMHGW) Zu erwartender höchster Grundwasserstand (zeHGW) Zu erwartender mittleren höchsten Grundwasserstand (zeMHGW) Aktuelle Grundwasserhöhen Im Wasserportal Berlin Aktuelle Grundwasserhöhen inkl. Download der einzelnen Zeitreihen

Grundwasser

Die Sicherung der Grundwasservorkommen als wichtigste Quelle des Trinkwassers gehört zur Daseinsvorsorge des Menschen. Mit dieser Aufgabe befasst sich die Hydrogeologie. Zusätzlich zur Ermittlung der Grundwasservorräte und -beschaffenheit, der Grundwassererschließung und des Grundwasserschutzes sind hydrogeologische Untersuchungen vielfach Grundlage wasserrechtlicher Entscheidungen. Dies ist für Berlin besonders wichtig, da das gesamte Wasser für die öffentliche Wasserversorgung (im Jahr 2013 waren es ca. 207 Millionen m³) und der größte Teil des Brauchwassers aus dem Grundwasser des Stadtgebietes gewonnen wird. Näheres dazu finden Sie in der Broschüre Grundwasser in Berlin. Die geringen Grundwasserflurabstände im Urstromtal und das Auftreten sog. Schichtenwassers auf den bindig ausgebildeten Hochflächen verursachen immer wieder Probleme mit Vernässungsschäden an Gebäuden, die nicht fachgerecht gegen Grundwasser abgedichtet sind. Wegen der komplizierten hydrogeologischen Situation verursachen die oberflächennahen Grundwasservorkommen sowohl auf den Hochflächen des Barnim und des Teltow mit ihren teilweise schwebenden Grundwässern als auch im Urstromtal immer wieder Probleme mit Vernässungsschäden. Wie in allen Industriegebieten sind in Berlin zahlreiche Boden- und Grundwasserkontaminationen bekannt, die sich nur bei genauer Kenntnis der hydrogeologischen Situation sanieren lassen. Wie in allen Industriegebieten sind in Berlin zahlreiche Boden- und Grundwasserkontaminationen bekannt, die sich nur bei genauer Kenntnis der hydrogeologischen Situation sanieren lassen. Eine weitere Grundwassernutzung stellt die Gewinnung von Heizenergie dar. In Berlin sind bereits über 2.500 Erdwärmesondenanlagen zur Heizung von Gebäuden installiert worden. Aus diesen vielfältigen Nutzungen ergeben sich Konflikte, die nur durch ein berlinweites flächendeckendes Grundwassermanagement gelöst werden können. Ziel ist die dauerhafte Sicherung der Trinkwasserversorgung sowie der Schutz der Grundwasser abhängigen Ökosysteme. Dazu wurde erstmalig eine hydrostratgrafische Gliederung der nutzbaren Grundwasservorkommen des nord- und mitteldeutschen Lockergesteinsgebietes (2001) sowie des Berliner Gebietes (2002) erarbeitet. Nur mit dieser Gliederung können Bilanzierungen der nutzbaren Grundwasservorräte des Landes durchgeführt sowie die Grundlagen für hydraulische Modellierungen geschaffen werden. In Berlin sind im Untergrund, wie fast überall in Norddeutschland, zwei mächtige Grundwasserstockwerke ausgebildet: Im unteren Stockwerk, das in einer Tiefe von ca. 300 Meter liegt, zirkuliert Salzwasser. Darüber schützt eine ca. 80 Meter mächtige hydraulischen Barriere aus Ton das ergiebige Süßwasservorkommen, das wir als Trinkwasser nutzen können (siehe Hydrogeologische Gliederung Berlins ). Bild: Torsten Laße Runder Tisch Grundwasser Das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist es, die von hohen Grundwasserständen betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Lösungsfindung im Rahmen der rechtlichen und fachlichen Möglichkeiten zu unterstützen. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Überwachung der Grundwassergüte Die kontinuierliche Überwachung der Beschaffenheit des Grundwassers ist die Basis für eine nachhaltige Sicherung der Ressource Grundwasser. Hiermit lassen sich mögliche Beeinträchtigungen frühzeitig erkennen und Maßnahmen im Sinne eines vorsorgenden Umweltschutzes treffen. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwassergleichenkarten Die genaue Kenntnis der aktuellen Grundwasserstände und damit auch der Grundwasservorräte ist für das Land Berlin unerlässlich, da das gesamte Trinkwasser (im Jahr 2016 waren es rund 221 Millionen m³) zu 100 % aus dem Grundwasser gewonnen wird. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin Landesgrundwassermessnetz Das Landesgrundwassermessnetz dient einerseits der Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung des Ballungsraumes Berlin und der ökologischen Belange sowie andererseits der Bauwirtschaft zur Ermittlung der aktuellen und der höchsten zu erwartenden Grundwasserstände (zeHGW). Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Grundwassertemperatur Seit 1978 werden in tiefen Grundwassermessstellen, die über das ganze Stadtgebiet von Berlin verteilt sind, Temperaturprofile aufgenommen und zu raumzeitlichen Darstellungen des Grundwassertemperaturfeldes verarbeitet und ausgewertet. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Zu erwartender höchster Grundwasserstand (zeHGW) Die Höhe der Grundwasseroberfläche bzw. der Grundwasserdruckfläche ist für verschiedene wasserwirtschaftliche, ökologische und bautechnische Fragestellungen von Bedeutung. Insbesondere gilt das für ihren Maximalwert, der vor allem für die Bemessung von Bauwerken benötigt wird. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Hydrogeologische Gliederung von Berlin Zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie haben die staatlichen Geologischen Dienste Deutschlands eine einheitliche Nomenklatur für die hydrostratigrafische Gliederung in Deutschland entwickelt. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Flurabstand des Grundwassers Der Grundwasserflurabstand beschreibt die Tiefenlage des Grundwassers unter dem jeweiligen Gelände. Die Beachtung des Grundwasserflurabstandes ist besonders wichtig für alle Bebauungen, vom Einfamilienhaus bis zum Hochhaus, für alle Verkehrsbauten und vor allem für die Ver- und Entsorgungsleitungen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Informationen zum Grundwasser Umfangreiche Informationen zum Grundwasser können aus den zahlreichen Kartenwerken sowie online aus dem Umweltatlas bzw. aus dem Geoportal Berlin entnommen werden. Diese Angaben ersetzen jedoch nicht projektbezogene Untersuchungen zu Bauwerksgründungen, Brunnenbohrungen und Grundwasserhaltungen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Monitoring Grundwassergüte Zur Umsetzung des im Wasserhaushaltsgesetz sowie im Berliner Wassergesetz verankerten Grundsatzes des vorsorgenden Grundwasserschutzes sowie einer nachhaltigen Grundwasserbewirtschaftung werden in Berlin Messnetze im Rahmen des informationsorientierten Grundwasser-Monitorings betrieben. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Verweilzeit des Sickerwassers Nach dem Berliner Wassergesetz § 37a Abs. 4 muss das gesamte, für die öffentliche Wasserversorgung in Berlin geförderte Grundwasser weitgehend aus den Grundwasservorräten des eigenen Landes gewonnen werden; dabei sind bestimmte Qualitätskriterien im Rohwasser flächendeckend einzuhalten. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe Wasserversorgungskonzept bis zum Jahr 2040 Berlin wird sein Trinkwasserbedarf auch in Zukunft aus eigenen Ressourcen decken. Das wird durch das Wasserversorgungskonzept 2040 sichergestellt, das die Senatsverwaltung und die Berliner Wasserbetriebe (BWB) mit dem Ingenieurbüro Dr. Möller entwickelt haben. Weitere Informationen

Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

Einvernehmen zum Vorhaben "Brunnenbohrung in Perleberg, Gemarkung Schönfeld"

Aktenzeichen: BASE21102/04#0040 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Brunnenbohrung in Perleberg, Gemarkung Schönfeld Der Landkreis Prignitz hat mit Schreiben vom 19.03.2025 (Aktenzeichen: LUGV_RW7- 3065/30+10#117499/2025) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für eine Brunnenbohrung in Perleberg, Gemarkung Schönfeld (Flur 4, Flurstück 434) die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von maximal 150 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) Brandenburg kommt in seiner dem Schreiben des Landkreises Prignitz beigefügten Stellungnahme vom 21.01.2025 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb identifizierter Gebiete nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb der von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebiete mit den Kennungen 053_00IG_T_f_tpg, 055_00IG_T_f_jm und 188_00IG_T_f_ju. Weiterhin könne das Vorhaben u. a. zugelassen werden, da die Bohrung in einem engen räumlichen Zusammenhang mit bereits durchgeführten Maßnahmen stehe, durch die ein ähnlich starker Eingriff in den Untergrund erfolgt sei. Auf Grundlage der Ausführungen durch den Landkreis Prignitz und das LBGR sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für oben genanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 21.03.2025 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Einvernehmen zum Vorhaben „Brunnenbohrung in Ahrensbök, Gemarkung Spechserholz"

Aktenzeichen: BASE21102/15#0521 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Brunnenbohrung in Ahrensbök, Gemarkung Spechserholz Der Kreis Ostholstein hat mit Schreiben vom 30.01.2025 (Aktenzeichen: 620.3225.001237. 0100a) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für eine Brunnenbohrung in Ahrensbök, Gemarkung Spechserholz (Flur 1, Flurstück 187) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrungsteufe von 120 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst des Landesamtes für Umwelt (LfU) kommt in seiner dem Schreiben des Kreises Ostholstein beigefügten Stellungnahme vom 24.01.2025 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Das Vorhaben könne zugelassen werden, da es im engen räumlichen Zusammenhang mit bereits durchgeführten Maßnahmen stehe, durch die ein ähnlich starker Eingriff in den Untergrund erfolgt sei. Auf Grundlage der Ausführungen des Kreises Ostholstein und des LfU sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 31.01.2025 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

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