Das aus drei Teilanwendungen bestehende Boden-Dokumentationssystem (BoDo) ermöglicht den Zugriff auf die Analysen von Bodenuntersuchungen (Anwendungsbereich Stoffdaten), die Erfassung, Verwaltung und Abfrage von bodenkundlichen Daten (Anwendungsbereich Bodenkunde) sowie die Abfrage von Daten zur Bodenschätzung (Anwendungsbereich Bodenschätzung) in Hamburg. Die Benutzeroberfläche dient der Abfrage von Datenbankinhalten, der Erstellung von Statistiken, der Gegenüberstellung von Ergebnissen von Bodenanalysen und Vergleichswerten, der Datenausgabe und der raumbezogenen Darstellung ausgewählter Datensätze mit ArcGIS. Für die Teilanwendung Stoffdaten greift das BoDo auf einen Teil der Daten aus der LIMSOPHY-Datenbank des Instituts für Hygiene und Umwelt zu - diese Inhalte sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nur für registrierte Nutzer verfügbar.
Das Altlastenprogramm Mecklenburg-Vorpommern beinhaltet unter anderem die Bearbeitung von Altlastenverdachtsflächen. Folgende Erkundungsetappen werden dabei durchlaufen: 1. Erstbewertung 2. orientierende Untersuchung 3. Detailerkundung. In jeder Erkundungsetappe muss die Notwendigkeit weiterer Arbeiten fachlich begründet werden. Bei einer nachgewiesenen Kontamination von Boden und Grundwasser ist im Ergebnis der Gefährdungsabschätzung über Beobachtung oder Sanierung der Altlast zu entscheiden. Im Rahmen des Altlastenprogramms ist die Hauptaufgabe des Dezernats die zentrale Erfassung aller altlastenverdächtigen Flächen bzw. Altlasten, Rüstungsaltlasten und militärischen Altlasten mit Hilfe von EDV-Programmen (z. B. ALPHA 2000).
Das Altlasthinweiskataster ist eine Kategorie im Bodeninformationssystem. In diese Kategorie fallen folgende Daten über Böden: • Altlasten • Altlastverdächtige Flächen • Schädliche Bodenveränderungen • Flächen mit dem Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen (Verdachtsflächen) • durch schädliche Bodenveränderungen hervorgerufene Grundwasserschäden • Lage und Größe dieser Flächen, sowie die Ausdehnung der Grundwasserschäden.
Die Befugnis zur Führung eines Bodeninformationssystems in Hamburg leitet sich aus § 5 Hamburger Bodenschutzgesetz ab. In diesem Paragrafen ist auch geregelt welche Daten Teil des Bodeninformationssystems sein sollen. Dazu zählen z.B. Daten über Altlasten, altlastverdächtige Flächen, schädliche Bodenveränderungen aber auch über die Art, Beschaffenheit und Versiegelung von Böden. Der Katalog in § 5 Hamburger Bodenschutzgesetz ist nicht abschließend, so dass auch Informationen, die über die in § 5 genannten Daten hinausgehen, gespeichert werden dürfen. Für die Daten gilt nach § 5 Abs. 3 Hamburger Bodenschutzgesetz eine dauerhafte Aufbewahrungspflicht. Es handelt sich insgesamt um Daten, die zur Erledigung der Aufgaben aus den BBodSchG und HmbBodSchG dienlich sind, wie z.B. Daten zur Beurteilung der Risiken von Böden.
- Gewässeraufsicht, wasserbehördlicher Vollzug - Erteilung wasserrechtlicher Genehmigungen - Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse und Bewilligungen - Einvernehmenserteilung für baugenehmigungspflichtige Anlagen - Überwachung der Gewässer und ihre Benutzung - Abnahme baulicher Anlagen - Zuarbeit für das Wasserbuch - Erhebung Wassernutzungsentgelt und Abwasserabgabe - Untersuchung und Bewertung von Altstandorten, Altablagerungen und Rüstungsaltlasten - Freistellung von der Altlastenhaftung, Bescheide, Anordnungen, Refinanzierungen - Sanierungsüberwachung und Nachsorge - Bearbeitung von Förderanträgen für Altlastensanierungen - Durchsetzung des Bundesbodenschutzgesetzes - Führung des AFM (Altlastenfinanzierungsmanagement) - Zuarbeit zu Bauleitplanungen