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Dez.310 Gewässeraufsicht und Bodenschutz (StALU MS Neubrandenburg)

- Gewässeraufsicht, wasserbehördlicher Vollzug - Erteilung wasserrechtlicher Genehmigungen - Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse und Bewilligungen - Einvernehmenserteilung für baugenehmigungspflichtige Anlagen - Überwachung der Gewässer und ihre Benutzung - Abnahme baulicher Anlagen - Zuarbeit für das Wasserbuch - Erhebung Wassernutzungsentgelt und Abwasserabgabe - Untersuchung und Bewertung von Altstandorten, Altablagerungen und Rüstungsaltlasten - Freistellung von der Altlastenhaftung, Bescheide, Anordnungen, Refinanzierungen - Sanierungsüberwachung und Nachsorge - Bearbeitung von Förderanträgen für Altlastensanierungen - Durchsetzung des Bundesbodenschutzgesetzes - Führung des AFM (Altlastenfinanzierungsmanagement) - Zuarbeit zu Bauleitplanungen

EU-Wasserrahmenrichtlinie

Gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie ist u. a. die Qualität von Grund- und Oberflächenwasser zu erhalten bzw. in bestimmten Zeiträumen zu verbessern. In diesem Sinne erarbeitet die Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfULG) in einem Projekt Strategien zur Erreichung dieser Ziele. Zum einen werden hierzu Maßnahmenkataloge stoffaustragsmindernder Maßnahmen erarbeitet. Zum anderen werden Werkzeuge (Modelle, Schätzverfahren usw.) zur Auswahl und der Prüfung der Wirksamkeit stoffaustragsmindernder Maßnahmen entwickelt und zur Anwendung gebracht. Unter Federführung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie werden durch die LfULG Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne für Einzugsgebiete erarbeitet und Strategien zu ihrer umfassenden Umsetzung entwickelt.

Wissenstransfer zur Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie

Der Arbeitskreis landwirtschaftlicher Gewässerschutz ist eine Initiative der Landwirte im Freistaat Sachsen zum Schutz und zur Reinhaltung unserer Gewässer. Über einen kooperativen freiwilligen Ansatz werden stoffaustragsmindernde, standortangepasste Maßnahmen in Praxisdemonstrationen auf ihre Wirksamkeit überprüft und in Workshops/Feldtagen ausgewertet. Die einzelbetriebliche Beratung begleitet die Landwirtschaftsbetriebe während der Erprobungs- /Einführungsphase sowie der Optimierung, Ausweitung und dauerhaften Beibehaltung der stoffaustragsmindernden Verfahren. Projektlaufzeit: 2019-2023

Labore Umwelt (GB 5)

Die im Geschäftsbereich Labore durchgeführte Wasser-, Boden- und Sedimentanalytik umfasst folgende Leistungen: - Erhebung physikalischer, chemischer und biologischer Daten in Wassermessnetzen einschließlich Bewertung der Gewässergüte, - Sedimentuntersuchungen, - Gewinnung chemischer und physikalischer Analysedaten im Rahmen von Bodenmessnetzen, -monitoring und -kartierung, - chemische und physikalische Boden- und Gesteinsuntersuchungen für die geologische Landesaufnahme, - Organisation externer Ringversuche im Rahmen des Qualitätsmanagements für Privatlabore nach Vorgaben der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Die Grundwasserproben werden auf Grundlage der Messnetzkonzeptionen durch den Geschäftsbereich "Messnetze" (GB 3) entnommen. Die Probenahme von Feststoffen erfolgt in Verantwortung des LfULG (Fachbereiche Boden und Geologie). Neben dem Zentrallabor in Nossen stehen desweiteren die Gewässergütelabore in Chemnitz, Bad Düben und Görlitz zur Verfügung. Zusätzlich werden kontinuierlich Messdaten in den automatischen Gewässergütemessstationen in Schmilka, Zehren, Dommitzsch, Bad Düben und Deutsch-Ossig erhoben.

Biodiversität in der Agrarlandschaft

Die landwirtschaftliche Nutzung beeinflusst die Biodiversität von Acker- und Grünlandflächen. So wirkt sich die Art und Weise der Bodenbearbeitung auf die Artenzahl und die Gesamtzahl an Laufkäfern, Spinnen usw. einer Ackerfläche aus. Diese und andere Arten werden, im Vergleich zu gepflügten Flächen, in besonderer Weise durch die dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung und die Direktsaat gefördert. Im Mittelpunkt der Untersuchungen des LfULG stehen, neben der Ermittlung der Arten- und Individuenzahl, u. a. die Wechselwirkungen zwischen dem Auftreten räuberischer Laufkäferarten und dem Auftreten von Schnecken auf konventionell mit dem Pflug und konservierend (d. h. pfluglos) und in Mulchsaat bestellten Flächen.

Bodenkultur in der Landwirtschaft

Ausgehend von der europäischen Boden-, Naturschutz- und Bodenschutzpolitik sind im Bereich Bodenkultur folgende generelle Arbeitsschwerpunkte integriert: 1) Bodenbearbeitung, Landschaftswasserhaushalt und physikalischer Bodenschutz (grarproduktionsbezogener Erosions- und Gefügeschutz sowie Bodenbearbeitungs- und Bodenschutzverfahren, Agrarfauna, Bodenwasserhaushalt), 2) Umweltschonende Landbewirtschaftung, Schutz von Lebensräumen und Arten in Agrarlandschaften durch naturnahe Landwirtschaft), 3) Monitoring und Dokumentation von Entscheidungen sowie 4) Öffentlichkeitsarbeit, Information und Transfer zum Bodenschutz. Weiterhin wird neben der Evaluierung von Förderprogrammen im Bereich Acker- und Pflanzenbau Schwerpunkt auf die Modellentwicklung (Auswertestandards) zur Prüfung und Etablierung von Parametern und Modellen zum nachhaltigen Boden- und Ressourcenschutz gelegt sowie auf die Entwicklung und Implementierung von GIS-Anwendung in der Landwirtschaft.

Messnetz Bodenwasser/ Lysimeterstation Brandis

Das Messnetz "Bodenwasserhaushalt" dient der kontinuierlichen Erfassung der Interaktion zwischen Witterung, Bewuchs und Bodenwasserhaushalt. Es umfasst 21 wägbare Lysimeter mit natürlichen Ackerböden, 5 wägbare Lysimeter mit Böden von der Kippe der ehemaligen Tagebaue Espenhain und Witznitz sowie 2 nichtwägbare Lysimeter im Forst Naunhof. Desweiteren werden am Standort Brandis unterschiedliche Niederschlagsmesser, eine Klimastation und Bulksammler (zur Messung der Gesamtdeposition) betrieben. Die Datenerfassung sowie -auswertung erfolgt derzeit ausschließlich in der UBG (GB3). Arbeitsschwerpunkte der Auswertung sind: - Transport- und Umsatzprozesse in der ungesättigten Zone - Auswirkung von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsstrategien auf die GW-Beschaffenheit - Klimawandel und Bodenwasserhaushalt - Bereitstellung der Daten für Simulationsmodelle WH-Verfahren.

Bodeninformationssystem - BIS

Die Befugnis zur Führung eines Bodeninformationssystems in Hamburg leitet sich aus § 5 Hamburger Bodenschutzgesetz ab. In diesem Paragrafen ist auch geregelt welche Daten Teil des Bodeninformationssystems sein sollen. Dazu zählen z.B. Daten über Altlasten, altlastverdächtige Flächen, schädliche Bodenveränderungen aber auch über die Art, Beschaffenheit und Versiegelung von Böden. Der Katalog in § 5 Hamburger Bodenschutzgesetz ist nicht abschließend, so dass auch Informationen, die über die in § 5 genannten Daten hinausgehen, gespeichert werden dürfen. Für die Daten gilt nach § 5 Abs. 3 Hamburger Bodenschutzgesetz eine dauerhafte Aufbewahrungspflicht. Es handelt sich insgesamt um Daten, die zur Erledigung der Aufgaben aus den BBodSchG und HmbBodSchG dienlich sind, wie z.B. Daten zur Beurteilung der Risiken von Böden.

Vorbeugender Hochwasserschutz

Die Nutzung des Wasserspeichers Boden und der damit verbundene Wasserrückhalt in der Landschaft stellt eine wichtige Maßnahme zur Minderung von Hochwasserereignissen dar. Auf Ackerflächen kann durch die Anwendung der konservierenden Bodenbearbeitung im Vergleich zur konventionellen Bestellung mit dem Pflug signifikant die Wasserinfiltration verbessert und in Folge davon der rasche, hochwasserbestimmende Oberflächenabfluss vermindert werden. Hauptursachen sind die geringere Verschlämmungsanfälligkeit und die größere Grobporenzahl (insbesondere Regenwurmgänge) konservierend bestellter Flächen. Eine flächenhafte Anwendung der konservierenden Bodenbearbeitung z. B. in ganzen Einzugsgebieten kann wirksam zum Hochwasserschutz beitragen. Ein weiterer hochwasserreduzierender Wasserrückhalt ist durch die Anlage von abflussbremsenden Strukturelementen, Kleinspeichern usw. in der Landschaft zu erreichen. Da LfULG untersucht und modelliert im Rahmen von Forschungsprojekten die Einflüsse der landwirtschaftlichen Nutzung, und hier insbesondere der konservierenden Bodenbearbeitung, auf den Umfang und den Verlauf von Hochwasserereignissen.

Altlastenprogramm Mecklenburg-Vorpommern

Das Altlastenprogramm Mecklenburg-Vorpommern beinhaltet unter anderem die Bearbeitung von Altlastenverdachtsflächen. Folgende Erkundungsetappen werden dabei durchlaufen: 1. Erstbewertung 2. orientierende Untersuchung 3. Detailerkundung. In jeder Erkundungsetappe muss die Notwendigkeit weiterer Arbeiten fachlich begründet werden. Bei einer nachgewiesenen Kontamination von Boden und Grundwasser ist im Ergebnis der Gefährdungsabschätzung über Beobachtung oder Sanierung der Altlast zu entscheiden. Im Rahmen des Altlastenprogramms ist die Hauptaufgabe des Dezernats die zentrale Erfassung aller altlastenverdächtigen Flächen bzw. Altlasten, Rüstungsaltlasten und militärischen Altlasten mit Hilfe von EDV-Programmen (z. B. ALPHA 2000).

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