Das Projekt "KWK-Ausbau: Entwicklung, Prognose, Wirksamkeit der Anreize im KWK-Gesetz, dabei Berücksichtigung von EH, EEG, etc." wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Das novellierte KWK-Gesetz sieht bis 2020 die Verdopplung des KWK-Anteils auf 25 Prozent vor und schreibt Mitte 2011 eine Zwischenüberprüfung vor. Gefördert werden neue und modernisierte Anlagen sowie Wärmenetze. Die Höhe der Förderung ist gedeckelt. Ziel ist, die Anreizwirkung des KWK-Gesetzes zu bewerten und Szenarien für den KWK-Ausbau (Strom und Wärme) bis 2020 zu erstellen. Bei den Szenarien sind auch weitere für den KWK-Ausbau bedeutsame Instrumente wie das EEG oder der europäische Emissionshandel (insbesondere ab 2013) zu berücksichtigen. Bei den Prognosen ist auch der Energieträgereinsatz mit darzustellen. Auf der Grundlage von zu entwickelnden Modellen sind im Ergebnis Vorschläge für eine Novellierung des KWK-G und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau der KWK (EnWG, EEG, EU-weiter EH etc.) zu unterbreiten. Hintergrund: Bei der Novellierung des KWK-Gesetzes fehlten für die konkrete Bestimmung der Förderkriterien und der Höhe der Förderung ausreichende wissenschaftliche Grundlagen. Empirische Untersuchungen liegen - wenn überhaupt - in der Regel ca. 10 Jahre zurück. Bezogen auf die KWK-Anlagen lagen z.B. keinerlei Bewertungen hinsichtlich der Auswirkungen der aktuellen Entwicklungen der Preise für Kohle, Gas oder Strom bzw. bei den Rohstoffen (Metallen) für die Anlagenherstellung, die z.T exorbitant gestiegen waren, und anderen Einflussgrößen vor. Für die Förderung des Ausbaus der Wärmenetze konnten nur grobe Abschätzungen vorgenommen werden, die zu einer pauschalen Orientierung auf 20 Prozent der Investitionssumme führten. Daraus resultiert eine große Unsicherheit, ob mit den Förderkriterien und -sätzen tatsächlich ausreichende Anreize gesetzt wurden.
Das Projekt "Erstellung eines Gutachtens 'Boeden der Antarktis und ihre Verbreitung' im Rahmen der Umsetzung des AUG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gündra, Jäger und Schröder durchgeführt.
Das Projekt "Beiträge zur Novellierung des EWärmeG Baden-Württemberg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt, Institut für Technische Thermodynamik, Abteilung Systemanalyse und Technikbewertung durchgeführt. Auf Initiative der neuen Regierung Baden-Württembergs wird eine Novellierung des seit Anfang 2008 geltenden Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) erwogen. Etwaige Änderungen können sich auf eine Ausweitung des derzeit auf Wohngebäude beschränkten Anwendungsbereichs auch auf Nichtwohngebäude, auf höhere Mindestanforderung für die Pflichterfüllung oder auf ein Auslaufen der Sonderrolle der Solarthermie als Ankertechnologie beziehen. Der Schwerpunkt der Arbeiten des DLR liegt bei einer Bewertung einer möglichen Erhöhung des solaren Mindest-Deckungsanteils von derzeit 10% auf 15%. Die beratende Tätigkeit erstreckt sich aber auch auf alle anderen Teile des EWärmeG, wobei die Erfahrungen, die vom DLR schon bei der Erstellung der noch geltenden Fassung des EWärmeG sowie bei der Konzeption des Bundesgesetzes EEWärmeG gesammelt wurden, in das Projekt eingebracht werden.
Das Projekt "Erstellung eines Gutachtens: 'Verzeichnis der Orte frueherer Taetigkeiten' im Rahmen der Umsetzung des AUG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gündra, Jäger und Schröder durchgeführt.
Das Projekt "EEG-Erfahrungsbericht Teil IV: Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung eines Erfahrungsberichts gemäß Paragraph 64 EEG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) - Institutsteil Kassel durchgeführt.
Das Projekt "Konkretisierung der Grundsätze der Raumordnung durch die Bundesraumordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, Lehrstuhl für Öffentliches Recht durchgeführt. Mit dem neuen Bunderaumordnungsgesetz von 2008 wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen, die es dem Bund gestattet, einen Raumordnungsplan zur Konkretisierung einzelner Grundsätze der Raumordnung aufzustellen. Im Rahmen des Forschungsprojekts wurde untersucht, welche Möglichkeiten zur Förderung der räumlichen Entwicklung im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland mit dem Bundesraumordnungsplan konkret verbunden sind. Gegenstand und Ziel des Projekts: Die Aufgabe der Raumordnung obliegt in erster Linie der Raumordnung in den Ländern (vgl. ROG Abschnitt 2) und nur in beschränktem Umfang auch der Raumordnung im Bund. Ausgehend von den bundesgesetzlichen Grundsätzen wurden die Handlungsfelder der Raumordnung daraufhin überprüft, ob und inwieweit sie für eine Konkretisierung durch die Bundesraumordnung in Betracht kommen sowie ob und inwieweit eine Konkretisierung auf der Ebene der Zusammenarbeit von Bund und Ländern erfolgen kann. Im Mittelpunkt des Forschungsprojekts stand der Raumordnungsplan gemäß Paragraph 17 Abs. 1 ROG, wonach das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit den fachlich betroffenen Bundesministerien und unter Beachtung der Beratungs- und Unterrichtungspflicht einzelne Grundsätze der Raumordnung nach Paragraph 2 Abs. 2 ROG für die räumliche Entwicklung des Bundesgebiets unter Einbeziehung der raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten durch Grundsätze in einem Raumordnungsplan konkretisieren kann. Der Sinn und Zweck dieses neuartigen Instruments liegt darin, den bundesgesetzlichen Grundsätzen die ihnen zugedachte Bedeutung als Gewichtungsvorhaben in Bezug auf nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen und als Entscheidungs- und Beurteilungskriterien im Rahmen der Zielabweichung, der Umweltprüfung und der Raumverträglichkeitsprüfung und als Richtschnur für die Leitbildentwicklung zumindest insoweit zu erschließen, als dies für die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums der Bundesrepublik von besonderer Bedeutung ist. Das Ziel des Projekts war, unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen und ausgehend von Sinn und Zweck des Paragraph 17 Abs. 1 ROG, zu ermitteln, von welchen Voraussetzungen die Raumordnungsplanung des Bundes zur Konkretisierung einzelner bundesgesetzlicher Grundsätze nach Paragraph 2 Abs. 2 ROG abhängt und welche der in die Form bundesgesetzlicher Grundsätze der Raumordnung gekleideten Themenfelder sich für eine raumordnungsplanerische Konkretisierung auf der Bundesebene eignen, wie eine solche Konkretisierung aussehen kann und welche Möglichkeiten bestehen, die Verwirklichung der im Bundesraumordnungsplan gemäß Paragraph 17 Abs. 1 ROG konkretisierten Grundsätze zu fördern. (Text gekürzt)
Das Projekt "Entwicklung eines Regelungskonzepts für ein Ressourcenschutzrecht des Bundes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Angesichts der Verknappung sowie des weltweit steigenden Verbrauchs bestimmter Ressourcen und der damit einhergehenden Umweltschäden bedarf es erheblicher Anstrengungen zur Reduktion des Ressourceneinsatzes, zur Erhöhung der Ressourcen- und Energieeffizienz und zur Verringerung der negativen ökologischen Folgen der Ressourcennutzung. Ein Rechtsrahmen, der eigenverantwortliches Handeln der Unternehmen und Verbraucher fördern oder ggf. ordnungsrechtliche Impulse für den Ressourcenschutz setzen kann, fehlt bislang. Das Forschungsprojekt dient der Entwicklung eines detaillierten Regelungskonzepts für ein Ressourcenschutzrecht des Bundes. Ausgehend von einer Analyse der Regelungsdefizite sollen detaillierte Eckpunkte und konkrete Regelungsvorschläge zu Grundsätzen, Zielen, Begriffen und Instrumenten des Ressourcenschutzrechts erarbeitet werden. Bestehende Regelungen sollen unter besonderer Berücksichtigung des Produktrechts weiterentwickelt, fehlende Regelungen sollen, ggf. auch in einem Ressourcenschutzgesetz des Bundes, ergänzt werden. Dabei ist neben ordnungsrechtlichen Instrumenten in hohem Maße Wert auf die rechtlichen Voraussetzungen eines effektiven Einsatzes informationeller und kooperativer Instrumente zur Aktivierung der Wirtschaft und zur Sensibilisierung der Konsumenten zu legen. Die zu entwerfenden Regelungen müssen mit dem sonstigen Umweltrecht abgestimmt sein und europa- und WTO-rechtliche Vorgaben und Entwicklungen beachten. Es ist ein juristisches Gutachten mit detaillierten Regelungsvorschlägen zu erstellen.
Das Projekt "Rechtsexpertise Fahrradverkehr - Forschungsvorhaben im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Planungsgemeinschaft Verkehr durchgeführt. Die Bundesregierung hat den Ordnungsrahmen des Radverkehrs in den vergangenen Jahren unter anderem durch Modifikationen folgender Regelungen zugunsten einer stärkeren Radverkehrsförderung gestaltet: - Benutzungsrechtliche Vorschriften der StVO sowie der VwV-StVO (sog. Fahrradnovelle) und - baurechtliche Regelungen nach Paragraph 1 Abs. 6 Nr. 9 und Paragraph 9 Abs.1 Nr. 11 BauGB im Rahmen der Novelle des BauGB aufgrund des Europarechtsanpassungsgesetzes. - Im Zusammenwirken mit den Ländern erfolgte darüber hinaus eine Ausdehnung des Kataloges der aus Mitteln des GVFG zuwendungsfähigen Radverkehrsanlagen auf selbstständige Radwege mit wichtiger Netzbedeutung. Bislang steht keine zusammenfassende Übersicht über die für den Fahrradverkehr relevanten Regelungen des Bau-, Planungs- und Straßenrechts zur Verfügung. Dieser Umstand stellt ein Hindernis für die Bewertung verkehrspolitisch diskutierter Ansätze zur Verbesserung des Rechtsrahmens des Radverkehrs dar. Es kann auch vermutet werden, dass fehlende Kenntnisse über die bestehenden rechtlichen Regelungen in der Praxis einer Realisierung anforderungsgerechter radverkehrsorientierter Infrastrukturen entgegenstehen. Die Untersuchung soll daher: - Erfahrungen und Praxisprobleme der o.a. Rechtsfelder mit möglichem rechtlichem Hintergrund ermitteln, - positive und übertragbare Lösungen von Praxisproblemen im Rechtsrahmen wie auch in der praktischen Ausschöpfung dieses Rahmens aufzeigen und - den bestehenden Rechtsrahmen auf mögliche rechtlich begründete Hemmnisse für Radverkehrsinfrastrukturen hin überprüfen. Dies soll bei rechtlich begründeten Hemmnissen auch einer Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für die Fahrradförderung durch Bund, Länder und Kommunen dienen. Hier sind insbesondere die Bereiche des Straßen-, des Bau- und des Raumordnungsrechts von Bedeutung, die das Infrastrukturangebot für den Radverkehr maßgeblich beeinflussen. Diese Bereiche sind teilweise bundesgesetzlich geregelt, unterliegen in hohem Maße aber der Regelungskompetenz der Länder oder in Teilbereichen der der Kommunen.
Das Projekt "Historische Ermittlung der Methoden von Umweltvertraeglichkeitsuntersuchungen unter besonderer Beruecksichtigung der USA und der Bundesrepublik Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von HafenCity Universität Hamburg, Forschungsschwerpunkt 01, Stadt,Umwelt,Technik, Arbeitsbereich Städtebau III, Stadtökologie durchgeführt. Die Umweltvertraeglichkeitsuntersuchung (UVP) hat sich Anfang der siebziger Jahre in den USA entwickelt und ist seit 1990 auch in Deutschland per Bundesgesetz (UVPG) verpflichtend. Methodische Unsicherheiten beim Vollzug des UVPG begruenden den besonderen Bedarf, die in anderen Laendern gesammelten Erfahrungen auszuwerten.
Das Projekt "Evaluierung und mögliche Weiterentwicklung der Besonderen Ausgleichsregelung und der Umlagebefreiung von eigenerzeugtem und -genutztem Strom im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IZES gGmbH durchgeführt. Das Ziel dieses Vorhabens liegt in der wissenschaftlichen Aufbereitung der bisherigen Erfahrungen und Erkenntnisse zur BesAR sowie zur industriellen Stromeigenerzeugung, der Prüfung möglicher konzeptioneller und rechtlicher Entwicklungsoptionen sowie Ableitung von Anpassungsbedarfen. Aufarbeitung, Bewertung und Entwicklungsvorschläge sollen dem BMU als Unterstützung für eine konzeptionelle und rechtliche Weiterentwicklung des EEG dienen. Die Arbeitsschwerpunkte liegen in der Untersuchung der Inanspruchnahme und Wirkung der beiden Instrumente auf begünstigte sowie nichtbegünstigte Letztverbraucher sowie der Entwicklung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Instrumente.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 25 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 25 |
License | Count |
---|---|
open | 25 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 25 |
Englisch | 2 |
Resource type | Count |
---|---|
Keine | 22 |
Webseite | 3 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 12 |
Lebewesen & Lebensräume | 10 |
Luft | 9 |
Mensch & Umwelt | 25 |
Wasser | 7 |
Weitere | 23 |