Das Projekt "Ermittlung der Geräuschemissionen und Möglichkeiten zur Lärmminderung bei Luft-Wasser-Wärmepumpen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Akustikforschung Dresden mbH durchgeführt. Mittels der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt stellen effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpen (LWWP) für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer eine Alternative zu herkömmlichen Heizanlagen dar. Die aufgrund dieser Förderung und aufgrund aggressiven Marketings seit einigen Jahren steigende Nachfrage hat zur Folge, dass LWWP und Klimageräte in zunehmendem Maße in Deutschland betrieben werden. Diese Entwicklung hat jedoch negative Auswirkungen auf den Schutz der Nachbarschaft vor störendem, insbesondere der von LWWP emittiertem niederfrequenten Lärm hervorgebracht. Da die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz keine umfassende Beurteilung bzw. Begrenzung des durch LWWP verursachten (niederfrequenten) Lärms bieten, wird der Großteil der LWWP ohne Lärmminderung betrieben. Daher weist der Betrieb solcher LWWP ein hohes Störpotenzial in der Nachbarschaft auf, was sich in zahllosen Beschwerden aus der Bevölkerung bei Immissionsschutzbehörden in Kommunen, Ländern und Bund äußert. Ziel des Vorhabens soll eine Strategie des Bundes zur Minderung des Lärms sein, der durch Wärmepumpen und andere, stationär im Freien von Wohngebieten betriebenen Geräten verursachten Lärms wird. Zu berücksichtigen sind dabei die Anforderungen, die bei der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) an LWWP und Klimageräte gestellt werden können. Im Vorhaben sollen zunächst die Geräuschemissionen aktueller Geräte erfasst und hinsichtlich ihres Störpotenzials beurteilt werden. Aufgrund dieser Erhebungen sollen die Möglichkeiten zur Lärmminderung erörtert werden.
Das Projekt "F+E-Vorhaben: 'Planspiel und Fachdiskussion im Rahmen der Vorbereitung der Bundeskompensationsverordnung (BKompV)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Fachrichtung Stadtplanung, Fachgebiet Politik und Recht räumlicher Entwicklung im europäischen Kontext durchgeführt. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nimmt als Naturschutzinstrument im Bundesrecht eine zentrale Stellung ein. Ihr kommt eine entscheidende Bedeutung als Instrument der nachhaltigen Naturschutzpolitik und als konkrete Regelungsnorm zum Schutz der heimischen Biodiversität zu. Nach § 15 Abs. 7 BNatSchG können Inhalt, Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Höhe der Ersatzzahlung und das Verfahren zu ihrer Erhebung im Rahmen der Kompensation von Eingriffen durch eine Rechtsverordnung (RVO) weiter untersetzt werden. Der nun bereits vorliegende Entwurf der Bundeskompensationsverordnung (BKompV) enthält inhaltlich maßgebliche Fortschritte für das Naturschutzrecht. Bezüglich der möglichen Öffnung für landesspezifische Regelungen und im Hinblick auf sinnvolle Nachjustierungen der vorgeschlagenen Bestimmungen besteht jedoch weiter Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Ländern. Zu den erforderlichen Abstimmungen soll ein 'Planspiel' einen wichtigen Beitrag zu einer sachlichen Diskussion und zur Veranschaulichung der intendierten und der tatsächlich zu erwartenden Wirkungen der BKompV - auch im Verhältnis zu bestehenden Länderregelungen und vorgeschlagenen Alternativen leisten.
Das Projekt "Erstellung eines Rechtsgutachtens zur Möglichkeit einer Stillegung der Urananreicherungsanlage in Gronau und der Brennelementefertigung durch verwaltungsrechtliche Gestaltung oder durch den Bundesgesetzgeber" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Weißleder Ewer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB durchgeführt. Untervorhaben zum gebilligten (Global-)Vorhaben UM17E03110 'Rechtliche Fragestellungen zur nuklearen Ver- und Entsorgung einschl. Finanzierung, Kosten, Beitragsrecht, Novellierung, AtG und Endlager VIV, Gebühren- und Beitragsverordnung, Rechtsfragen zur Zwischenlagerung radioaktiver Stoffe.' Der Auftragnehmer soll das BMUB durch die zeitnahe Anfertigung eines juristischen Gutachtens bei der Entscheidung unterstützen, ob die im UMK-Beschluss vom 17.6.2016 geforderte Beendigung des Betriebs der Urananreicherungsanlage in Gronau und der Brennelementefertigung durch die Bundesregierung oder durch den Bundesgesetzgeber im Einklang mit dem Atom-, Verfassungs- und Europarecht rechtssicher eingeleitet werden kann. Der Auftrag soll freihändig an Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Ewer in Kiel vergeben werden. Herr Professor Ewer ist anerkannter Fachmann auf dem Gebiet des Verwaltungs- und insbesondere des Atomrechts. Für die NRW-Landesregierung hat Herr Professor Ewer im Jahr 2013 ein Gutachten zur rechtlichen Zulässigkeit der Urananreicherungsanlage Gronau verfasst. Dieses Gutachten ist als Basis für die jetzt zu vergebende Begutachtung und als notwendige Vorarbeit zu werten. Herr Professor Ewer ist daher durch diese Expertise in der Lage, das dringend benötigte Rechtsgutachten bereits innerhalb von acht Wochen ab Beauftragung zu erstellen und dem BMUB zur Verfügung zu stellen. Weiterhin wurde Herr Professor Ewer von November 2016 bis Dezember 2016 durch das BMUB mit einer 'Rechtlichen Begutachtung der Genehmigungen nach § 3 Absatz 3 AtG für die Ausfuhr von Kernbrennstoffen nach Belgien und Frankreich' beauftragt (Vergabenummer: UM16E03132). Mit diesem Gutachten analysierte und klärte Professor Ewer in kürzester Zeit eine dringliche Fragestellung rechtssicher und unterstrich damit seine Zuverlässigkeit und Expertise.
Das Projekt "Gestaltung einer Nachhaltigkeitsüberprüfung im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Berlin, Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft, Bereich Innenpolitik und Systemvergleich, Forschungsstelle für Umweltpolitik durchgeführt. Im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung untersuchte die Forschungsstelle für Umweltpolitik Optionen zur Implementierung einer Nachhaltigkeitsprüfung im Rahmen der deutschen Bundesgesetzgebung. Eine solche Prüfung ist von der Bundesregierung im Fortschrittsbericht 2008 zur Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen worden. Das FFU-Gutachten soll die konkrete Ausgestaltung der Prüfung unterstützen. Auf der Basis eines umfassenden Vergleichs von Ländern mit Praxiserfahrungen bei Nachhaltigkeitsprüfungen, Literaturstudien und Gesprächen mit Praktikern in Deutschland wurden Optionen und Empfehlungen für die Gestaltung einer ebenso ambitionierten wie praktikablen Nachhaltigkeitsprüfung in Deutschland erarbeitet. In dem vorgeschlagenen Modell einer Nachhaltigkeitsprüfung wird diese nicht nur als Analyseinstrument, sondern auch als Kommunikationsinstrument zwischen den Ressorts und mit nicht staatlichen Organisationen und Experten konzipiert. Der Bundestag wird in die Bewertung von Nachhaltigkeitsfolgen einbezogen. Das wäre international beispiellos und könnte die Rolle von Nachhaltigkeit in der Gesetzesvorbereitung entscheidend stärken. Das Bundeskanzleramt oder ggf. auch der Normenkontrollrat sollte die Einhaltung von Prozessstandards unterstützen und das ganze Verfahren sollte gesetzlich verankert werden. Mit einer solchen Ausgestaltung könnte der Stellenwert von Nachhaltigkeitsaspekten in der Entscheidungsvorbereitung gestärkt werden.
Das Projekt "CCS; Entwicklung ausgewählter Regelungsvorschläge zur Konkretisierung gesetzlicher Anforderungen bei Rechtsverordnungen zur CO2-Speicherung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Der Gesetzgeber wird den gesetzlichen Rahmen für die Abscheidung, den Transport und die Speicherung von CO2, auch wegen der Verpflichtung zur Umsetzung der Vorgaben des EG-Rechts, voraussichtlich in der 17. Legislaturperiode schaffen. Der gesetzliche Rahmen wird wegen der komplexen Materie durch ein untergesetzliches Regelwerk, d. h. Rechtsverordnungen, konkretisiert werden müssen. Die Rechtsverordnungen werden sowohl technische Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von CO2-Speichern als auch Anforderungen an die Pflichten der Betreiber der CO2-Speicher näher regeln. Daneben werden - je nach gesetzlicher Regelungstiefe - vor allem die Anforderungen und Ausgestaltung der Haftungsregelungen, der Deckungsvorsorge und der Nachsorge durch Rechtsverordnungen näher zu bestimmen sein. Aufgrund der Zuständigkeitsverteilung in der Bundesregierung - wie auch bei den Vorarbeiten für den gesetzlichen Rahmen geplant - ist zu erwarten, dass das Umweltressort für den Erlass der meisten Rechtsverordnungen federführend sein wird. Ziel des Forschungsprojektes ist es, unter Beachtung der fachlichen Grundlagen die Entwicklung der untergesetzlichen Regelungen für die CO2-Speicherung vorzubereiten sowie BMU und UBA bei der Erarbeitung des untergesetzlichen Regelwerkes für die CO2-Speicherung zu beraten. Das Forschungsprojekt dient dazu, relevante Rechts- und Fachfragen zu identifizieren und u. a. für ausgewählte Rechtsfragen Lösungsvorschläge sowie technische Anforderungen an die Speicher oder an den CO2-Strom entwickeln. Hierbei stehen die rechtssichere, sachgerechte und anspruchsvolle Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben auf Grundlage der fachlichen Anforderungen im Mittelpunkt.
Das Projekt "Grundwasser und Wasserbau" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt durchgeführt. Das Projekt Grundwasser und Wasserbau bearbeitet die Thematik der Oberflächen-/Grundwasser-Interaktion im Rahmen von Revitalisierungs- und Hochwasserschutzmassnahmen. Dies beinhaltet insbesondere die Beantwortung aktuell offener Fragen verschiedener involvierter Fachrichtungen. Im Zentrum stehen dabei die räumliche und zeitliche Veränderung der Infiltrationsprozesse an Fliessgewässern und deren Auswirkungen auf die Wasserqualität, insbesondere im Hinblick auf ufernahe Trinkwasserfassungen sowie die Gewässerökologie. Die Arbeiten stehen im Kontext folgender Anforderungen der Bundesgesetzgebung: Art. 65 BV, Art. 6 und 44 USG, Art. 57 GSchG und Art. 4 WBG. Projektziele: Die Auswirkungen von Revitalisierung- und Hochwasserschutzmassnahmen auf das Grundwasser sind erfasst und systematisiert. Die erarbeiteten fachlichen Grundlagen erlauben, in der Interessensabwägung zwischen Hochwasserschutz, Gewässerökologie und Wasserversorgung eine vorausschauende Beurteilung verschiedener Lösungsvarianten. In diesem Zusammenhang wird insbesondere der Dynamik der Grundwasserfliessverhältnisse, des Retentions- und Abbauvermögens von Schadstoffen, und der Kolmatierung revitalisierten Gerinne Rechnung getragen. Damit soll die Sicherheit der Prognose von Auswirkungen solcher Projekte deutlich erhöht werden.
Das Projekt "Wirkungsanalyse forstpolitischer Massnahmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Eidgenössische Anstalt für das Forstliche Versuchswesen durchgeführt. Das Ziel der Untersuchung besteht darin, die Wirkungsweise und den Erfolg der forstpolitischen Massnahmen des Bundes am Beispiel des Kantons Nidwalden aufzuzeigen. Welche Impulse gingen von der Forstgesetzgebung des Bundes auf die kantonale Forstpolitik aus und wie hat sich der Vollzug der Forstgesetzgebung durch den kantonalen Forstdienst auf das Handeln der Waldeigentuemer und letztlich auf den Wald ausgewirkt? Die forstpolitischen Massnahmen des Bundes, bestehend aus Verboten und Geboten betreffend die Walderhaltung und Waldbehandlung sowie aus Bundesbeitraegen an Aufforstungen und Verbauungen zum Schutze vor Naturgefahren und an die Walderschliessung, sind langfristig ausgerichtet. Es braucht Zeit, bis sie sich im Wald auswirken. Deshalb umfasst die Untersuchung den ganzen Zeitraum seit der Schaffung der forstlichen Bundesgesetzgebung im Jahre 1876.
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Gesetze, welche den Umgang mit radioaktiven Stoffen bestimmen und regeln, sowie über die, die der Gefahrenabwehr und dem Gesundheitserhalt der Menschen dienen sollen. Desweiteren finden Sie hier die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Berliner Personendosismessstelle als auch für die Aufsicht über kerntechnische Anlagen und die Überwachung der Umweltradioaktivität. Gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nr. 14 des Grundgesetzes sind die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, der Schutz gegen Gefahren, die bei Freiwerden von Kernenergie oder durch ionisierende Strahlen entstehen, und die Beseitigung radioaktiver Stoffe Gegenstand der Bundesgesetzgebung. Die Ausführung der Gesetze obliegt daher ebenfalls dem Bund. Gemäß Artikel 87c des Grundgesetzes kann der Bund aber die Bundesländer beauftragen, Teile der Durchführung der gesetzlichen Aufgaben zu übernehmen (“Auftragsverwaltung des Bundes”). Das Atomgesetz (AtG) ist 1959 erlassen worden. Es regelt vor allem die Angelegenheiten der kerntechnischen Einrichtungen, der Kernreaktoren, Brennelementfabriken und anderer Einrichtungen, in denen mit Kernbrennstoffen umgegangen wird. . In der gegenwärtig in Kraft befindlichen Fassung enthält es auch die Vorschriften zum sogenannten Atomausstieg. Das Atomgesetz ermächtigt zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Regelung weiterer atomrechtlicher Fragen. Es gibt zur Zeit folgende neun Verordnungen zum Atomgesetz: Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV) , regelt das Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für Kernanlagen. Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) , regelt vor allem den Umgang mit radioaktiven Stoffen, die nicht Kernbrennstoffe sind und darüber hinaus die Angelegenheiten des Strahlenschutzes. Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (AtZüV)* , regelt, wie die Zuverlässigkeit der in kerntechnischen Einrichtungen beschäftigten Personen überprüft wird. Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) , regelt die Stellung des Sicherheitsbeauftragen in einer Kernanlage und das Verfahren bei der Meldung eines meldepflichtigen Ereignisses in so einer Anlage. Atomrechtliche Deckungsvorsorgeverordnung (AtDeckV) , regelt die Deckungsvorsorge (die Haftpflichtversicherung) für Einrichtungen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird. Atomrechtliche Kostenverordnung (AtKostV) , regelt die Gebühren und Kosten für Amtshandlungen nach dem Atomgesetz. Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV)* , regelt die von den Abfallerzeugern bereits jetzt zu erhebenden Kosten für Planung, Errichtung und Betrieb von Endlagern für radioaktive Stoffe. Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung (AtAV) , regelt die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Kernbrennelemente. Die Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung (GorlebenVSpV), die den Schutz des möglichen Standortes Gorleben für ein Endlager vor störenden Eingriffen in den Untergrund regelte, trat außer Kraft. Das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) wurde 1986 erlassen, weil sich anlässlich des Tschernobyl-Ereignisses herausstellte, dass das bis dahin vorliegende Recht – auch das Recht der EU – keinen Ansatzpunkt für Maßnahmen gegen die Auswirkungen eines Störfalls in einer außereuropäischen Anlage enthielt. Den Auswirkungen des Ereignisses im Inland wurde daher uneinheitlich und unkoordiniert begegnet. Es ist im Strahlenschutzgesetz (StrSchG) aufgegangen. Das Strahlenschutzgesetz regelt für solche Fälle zwei Aspekte: a) Tritt eine Lage mit erhöhter nicht nur örtlich begrenzter Umweltradioaktivität auf, können die zuständigen Ministerien Rechtsverordnungen für Maßnahmen ergreifen wie das Festlegen der Grenzkonzentration für Waren, die importiert/vermarktet/verarbeitet werden dürfen, das Aussprechen von Empfehlungen für Verhaltensweisen (Meiden bestimmter Lebensmittel oder dergleichen) und so weiter, b) als Grundlage dafür die Errichtung und den Betrieb eines umfassenden bundesweiten Messsystems, damit überhaupt genügend Daten verfügbar sind. Das Strahlenschutzgesetz schreibt daher den Aufbau und Betrieb eines Systems ( Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität -IMIS- ) vor, mit dem die Radioaktivität in Umweltmedien laufend überwacht wird. Es gibt Bundesgesetze, die sich zwar in der Hauptsache nicht mit radioaktiven Stoffen oder Strahlenschutz beschäftigen, aber dennoch Grundlage für den Erlass weiterer Verordnungen zu dieser Thematik sind. Die Lebensmittelbestrahlungsverordnung (LMBestrV) auf der Grundlage des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) enthält das grundsätzliche Verbot der Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierender Strahlung und die Ausnahmeregelungen. Die Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel (AMRadV) ist eine der Verordnungen auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes (AMG) . Sie regelt die Verkehrsfähigkeit radioaktiver oder mit ionisierender Strahlung behandelter Arzneimittel. Die Kaliumiodidverordnung (KIV) ist eine weitere Verordnung nach dem Arzneimittelgesetz. Sie regelt die Ausnahmen von den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, die erforderlich sind, damit im Notfall Kaliumiodid zur Blockierung der Schilddrüse [Iodblockade] gegen die Aufnahme radioaktiven Iods eingesetzt werden darf. Völlig getrennt und in das Rechtsgebiet “Transportrecht” eingefügt wurden in der Bundesrepublik die Vorschriften zum Transport radioaktiver Stoffe. Hier besteht das deutsche Recht im Wesentlichen auf der Übernahme von internationalem Recht. Eine Übersicht findet man beim Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung: 1C Transportrecht (Regelungen beim Transport radioaktiver Stoffe) 1F Recht der Europäischen Union
Bundesgesetzgebung zu Ladesäulen, Umsetzung des Schnellladegesetzes zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektroautos, Umsetzung der Ladesäulenverordnung zur Übermittlung von Standorten der Ladestationen; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität
Radiation protection concerns us all: 30 years of the BfS In its anniversary year, the Federal Office for Radiation Protection ( BfS ) has taken on a number of additional tasks Year of issue 2019 Date 2019.01.31 Thirty years after it was founded, the Federal Office for Radiation Protection ( BfS ) is now facing new challenges. At the start of this anniversary year, the new radiation protection legislation came into force, assigning numerous new tasks to the BfS . The new legal framework underlines the importance of radiation protection in Germany and of the BfS as the central institution. The new regulations span a wide range of issues, from occupational and medical radiation protection to protection against radon . When it comes to protecting the population in a radiological emer-gency, the BfS now also has a much more important role than when it was founded in 1989. Many of the big issues of tomorrow also touch upon radiation protection Dr. Inge Paulini "Radiation is everywhere, and radiation protection therefore concerns us all," says BfS President Inge Paulini: "Many of the big issues of tomorrow also touch upon radiation protection. The ongoing digitalisation in all areas of life and the energy transition offer numerous advantages, but they also leave us surrounded by ever more sources of electric and magnetic fields. In medicine, we continue to see an increase in the average radiation dose per person due to X-ray and CT examinations. Climate change, too, presents us with a series of new challenges: more sunny days means more days on which protection is needed against harmful UV radiation. The BfS is therefore promoting research into radiation protection, especially in socially relevant areas such as these." Central to this is the topic of human health. In addition to digitalisation, mobile communications, radiation protection during electricity grid expansion , and UV protection , it is also vital to consider the protection of human health with respect to medical applications of radiation and the radioactive noble gas radon . This also follows from the new radiation protection legislation, which defines a whole series of topics for the Federal Office to address. New regulations for protection against the radioactive noble gas radon Since the start of the year, radon has been subject to its first generalised reference value in all living spaces – that is, including in homes and workplaces – in order to reduce the risk to health. By the end of 2020, areas must be identified across Germany in which a high radon concentration is to be expected in many buildings. These areas will be subject to special building regulations and compul-sory radon measurements in workplaces. The BfS is supporting the Länder with this task by using modern calculation methods to make predictions of the radon distribution in Germany. In addition, the BfS is responsible for ensuring the quality of radon measurements. Nationwide recording of significant incidents during the medical use of radiation The legislator has also given the BfS additional responsibilities in the area of medicine with a view to improving the safety of diagnostic and therapeutic applications of radiation . As the central body, the BfS will in future record, for example, all significant incidents in which people are unintentionally or accidentally subjected to appreciable radiation exposure without justification – for example, if a CT examination must be repeated due to a technical fault or human error and a threshold value is therefore exceeded. In future, the BfS will record and distribute information arising from such incidents on a nationwide basis in order to avoid similar incidents taking place and to improve radiation protection in medicine. Drafting of radiological situation report in a nuclear emergency The BfS plays a central role in protecting people during a nuclear emergency . For example, if an accident at a nuclear power station results in the release of large quantities of radioactive materials, the Federal Radiological Situation Centre springs into action. At the same time, the BfS immediately draws up the nationwide radiological situation report. This forms the basis for notifications, recom-mendations, and protective measures by Federal and Länder authorities, including local civil protec-tion authorities. BfS experts analyse dispersion models and measurements and determine what impact the accident could have on humans and the environment. The biggest accident in the history of the peaceful use of nuclear energy was also the reason why the BfS was founded: the authority was created in response to the Chernobyl reactor disaster in April 1986. The BfS began operating on 1 November 1989 with a view to pooling expertise relating to radiation protection at the Federal level. State of 2019.01.31
Origin | Count |
---|---|
Bund | 8 |
Land | 3 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 7 |
Gesetzestext | 1 |
unbekannt | 3 |
License | Count |
---|---|
closed | 4 |
open | 7 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 10 |
Englisch | 1 |
unbekannt | 1 |
Resource type | Count |
---|---|
Dokument | 1 |
Keine | 6 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 5 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 7 |
Lebewesen & Lebensräume | 8 |
Luft | 5 |
Mensch & Umwelt | 11 |
Wasser | 5 |
Weitere | 11 |