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Hochwasserschutzgesetz II passiert den Bundesrat

Das von der Bundesregierung vorgelegte Hochwasserschutzgesetz II hat am 2. Juni 2017 den Bundesrat passiert. Zuvor hatte der Bundestag dem Gesetz zugestimmt.

Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub und Stickstoffdioxid

Das Projekt "Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub und Stickstoffdioxid" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IVU Umwelt GmbH durchgeführt. 1. Die bis Oktober 2005 in Deutschland veröffentlichten Luftreinhalte- und Aktionspläne werden vergleichend analysiert. Diese Pläne stellen in der Zusammenschau eine umfangreiche Darstellung der aktuellen Luftschadstoffsituation, der verschiedenen Methoden der Prognose und der diskutierten Maßnahmen dar. Als wichtiges Hilfsmittel der vergleichenden Auswertung dient die Darstellung der Daten der Luftreinhaltepläne als thematische Karte. Der Vergleich zeigt unter anderem bundesländerspezifische Unterschiede in den verwendeten Methoden. 2. Ein Maßnahmenschema zur Recherche und Analyse der in den Plänen genannten Maßnahmen zur Reduktion von PM10 und NO2 wird entwickelt und mit Daten gefüllt. Zur Klassifizierung der Maßnahmen dienen Quellgruppen, Handlungsfelder, Typen und Zielgrößen. Der Schwerpunkt der im Projekt analysierten Maßnahmen zur Minderung der PM10-Emissionen liegt mit rund 79 Prozent bei Maßnahmen der Quellgruppe Kfz-Verkehr. Auswertungen von Veröffentlichungen aus anderen europäischen Ländern zeigen, dass bei den Maßnahmen auch außerhalb von Deutschland der Kfz-Verkehr im Vordergrund steht. 3. Minderungspotenziale von Maßnahmen zur Reduktion der PM10-Emissionen im Kfz-Verkehr werden bestimmt. Ausgewählte Maßnahmen werden hinsichtlich ihres Wirkungsrahmens und der behördlichen Umsetzungsebene analysiert. Das Emissions- und Immissionsminderungspotenzial wird für verschiedene Ausgestaltungen berechnet. Abschließend wird, sofern möglich, eine Abschätzung der Kosteneffizienz durchgeführt und es werden Umsetzungsvoraussetzungen und -hindernisse diskutiert. 4. In einem separaten Kurzbericht Verkehrliche Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub - Möglichkeiten und Minderungspotenziale' werden die wichtigsten Ergebnisse aus Punkt 3 zusammengefasst.

Elf Eckpunkte für einen Kohlekonsens. Konzept zur schrittweisen Dekarbonisierung des deutschen Stromsektors

Das Projekt "Elf Eckpunkte für einen Kohlekonsens. Konzept zur schrittweisen Dekarbonisierung des deutschen Stromsektors" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Agora Energiewende gGmbH durchgeführt. Nach dem historischen Klimaschutzabkommen von Paris steht Deutschland wie alle anderen Länder in der Pflicht, sein Energiesystem von Treibhausgasen zu befreien ( Dekarbonisierung ). Agora Energiewende hat deshalb einen konsensorientierten Vorschlag für einen geordneten Rückzug aus der klimaschädlichen Verstromung von Braun- und Steinkohle bis zum Jahr 2040 ausgearbeitet. Wir schlagen der Bundesregierung vor, zeitnah einen Runden Tisch Nationaler Kohlekonsens einzuberufen , sagt Dr. Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende. Hierbei geht es um einen vertrauensvollen Dialogprozess unter allen Beteiligten, in dem ausgewogene und faire Kernelemente des Abschieds von der Kohleverstromung ausgehandelt werden. Der Vorschlag von Agora Energiewende benennt dazu elf wesentliche Eckpunkte. Die Energiewirtschaft hat ein Recht auf Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Wenn die Politik aber beim Thema Dekarbonisierung des Stromsystems weiter den Kopf in den Sand steckt, dann schafft das die größtmögliche Verunsicherung für alle Beteiligten , warnt Graichen. Ziel des Runden Tisches Nationaler Kohlekonsens sollte es sein, noch 2016 zu einer politisch und gesellschaftlich breit getragenen Vereinbarung zu kommen. Diese Vereinbarung sollte - analog zum Atomkonsens - in ein Kohleausstiegs-Gesetz münden, das mit breiter Mehrheit von Bundestag und Bundesrat beschlossen wird , sagt Graichen. Damit Deutschland einerseits seine Klimaschutzziele einhalten kann und andererseits Sicherheit und Bezahlbarkeit der Stromversorgung erhalten bleiben, schlägt Agora Energiewende vor, die Kohlekraftwerke in Schritten von zunächst maximal drei Gigawatt Leistung pro Jahr (das entspricht drei bis vier großen Kraftwerken) stillzulegen und damit 2018 zu beginnen. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sollte 2040 das letzte Kohlekraftwerk vom Markt gehen , sagt Graichen. Zudem ist es unumgänglich, dass künftig keine neuen Braunkohletagebaue mehr aufgeschlossen werden. Das Eckpunkte-Papier von Agora Energiewende sieht vor, die Abschaltung der Kohlekraftwerke so kostengünstig wie möglich zu gestalten. Das bedeutet im Wesentlichen, analog zum Atomausstieg die jeweils ältesten Kraftwerke nach Erreichen einer bestimmten Altersgrenze abzuschalten, wobei diese Altersgrenze im Laufe der Jahre gesenkt würde. Im Gegenzug müsse sich die nationale Politik verpflichten, künftig keine weiteren einseitigen Belastungen der Kohle einzuführen. Geboten seien lediglich die endgültige Stilllegung der im Zuge des Kohleausstiegs frei werdenden CO2-Zertifikate im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems und eine Stärkung des Emissionshandels insgesamt

Vergleichende Untersuchung zur Beruecksichtigung von REN- und REG-Massnahmen im Rahmen der HOAI

Das Projekt "Vergleichende Untersuchung zur Beruecksichtigung von REN- und REG-Massnahmen im Rahmen der HOAI" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bremer Energie-Institut, Institut für kommunale Energiewirtschaft und -politik an der Universität Bremen durchgeführt. Die Bundesregierung ist ermaechtigt, durch Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates Honorarordnungen fuer Leistungen der Architekten und Ingenieure zu erlassen. Im Rahmen der fuenften und bislang letzten Aenderung der Honorarordnung fuer Architekten und Ingenieure (HOAI) zum 1. Januar 1996 sollten ua die planerischen Bemuehungen zur Senkung der Betriebskosten eines Gebaeudes durch die Moeglichkeit der Verguetung im Rahmen von 'Besonderen Leistungen' honoriert werden. Bislang liegen keine Ergebnisse ueber die Inanspruchnahme dieser Moeglichkeit durch Planer und Bauherren vor, so dass noch keine Aussage darueber getroffen werden kann, ob durch diese Veraenderung tatsaechlich eine wirkungsvolle Motivation der Planer stattgefunden hat bzw ob entsprechende Ansprueche von seiten der Bauherren/Investoren formuliert wurden. Erste Zielsetzung dieses Projektes ist daher zu pruefen, ob sich durch die Novellierung der HOAI tatsaechlich eine verstaerkte Umsetzung von Massnahmen der rationellen Energienutzung (REN) oder des Einsatzes regenerativer Energien (REG) im Bereich von Neu- und Umbauten in der Bundesrepublik ergeben hat bzw welche Hemmnisse fuer eine solche Umsetzung existieren. In einem zweiten Schritt sollen die im europaeischen Ausland geltenden Honorarordnungen unter dem Gesichtspunkt einer Foerderung des Einsatzes von REN- und REG-Technologien bewertet werden. Hierzu soll zunaechst eine Bestandsaufnahme der in einzelnen Laendern ueblichen Praxis der Verguetung von Architekten- und Ingenieurleistungen durchgefuehrt werden

Planspiel: Strategische Umweltpruefung in der Gebietsentwicklungsplanung Nordrhein-Westfalen

Das Projekt "Planspiel: Strategische Umweltpruefung in der Gebietsentwicklungsplanung Nordrhein-Westfalen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von UVP-Gesellschaft für die Förderung der Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die EU-Kommission hat im Dezember 1996 einen Richtlinienvorschlag fuer eine Strategische Umweltpruefung (SUP; auch: UVP fuer Plaene und Programme) vorgestellt. Die SUP stoesst, wie u.a. aus dem Beschluss des Bundesrates von Anfang Juli 1997 deutlich wird, in Deutschland bisher ueberwiegend auf Ablehnung. Mit dem Regierungswechsel im Bund hat sich die politische Situation jedoch veraendert. Die neue Bundesregierung hat das Thema 'Strategische Umweltpruefung' auf die Agenda ihrer EU-Ratspraesidentschaft im ersten Halbjahr 1999 gesetzt. Das Ministerium fuer Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MURL NW) sieht die Vorteile einer fruehzeitigen Umweltvertraeglichkeitspruefung und legt besonderen Wert darauf, schon frueh Einfluss auf eine Fassung der EU-Richtlinie zu nehmen, die eine effektive und zugleich handhabbare SUP-Regelung ermoeglicht. Vor allem ist das MURL NW daran interessiert, Erfahrungen zu sammeln, wie eine derartige SUP in der Landesplanung, insbesondere in der Regionalplanung, verankert werden kann. Das MURL NW hat deshalb gemeinsam mit der UVP-Gesellschaft e.V. einen Praxistest der SUP in der Gebietsentwicklungsplanung in Form eines Planspiels durchgefuehrt. In diesem Planspiel sollten insbesondere getestet werden, - welche zusaetzlichen Anforderungen und Erkenntnisse sich am Artikel 5 in Verbindung mit dem Anhang des EU-Vorschlages, der die notwendigen Unterlagen fuer das Beteiligungsverfahren regelt (Umwelterklaerung), fuer die Regionalplanung gewinnen lassen, - wie eine Oeffentlichkeitsbeteiligung sinnvoll gehandhabt werden kann. Auf der Basis von Unterlagen, die von der UVP-Gesellschaft vorbereitet worden sind, fand am 1.10.1998 in Detmold ein Behoerdentermin statt, in dem Umfang und Inhalte der Umwelterklaerung fuer das Planspiel besprochen wurden. Auf der Basis dieses Scopingtermins hat die UVP-Gesellschaft die erforderlichen Unterlagen fuer den Planspieltermin vorbereitet. Dieser fand am 2./3.12.1998 in Bielefeld statt. Aus dem Planspiel konnte ein insgesamt positives Fazit gezogen werden.

Technisch/wissenschaftliche Unterstützung bei der Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie - Workshop 'Lärmminderung'

Das Projekt "Technisch/wissenschaftliche Unterstützung bei der Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie - Workshop 'Lärmminderung'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutscher Arbeitsring für Lärmbekämpfung durchgeführt. a) Problemstellung: Die EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm muss in nationales Recht umgesetzt werden. Dies soll durch ein Änderungsgesetz des BImSchG und zwei Verordnungen geschehen. Das Gesetz zu Änderung des BImSchG und eine Verordnung zur Lärmkartierung befinden sich im Gesetzgebungsverfahren. Eine weitere Verordnung zur Lärmminderungsminderungsplanung ist in Vorbereitung. Die Vorschriften der Richtlinie hinsichtlich der Lärmminderungsplanung sind genereller Art, die Verordnung muss die technischen Details für den Vollzug (z.B. Auslöseschwellen/Kriterien, Ziele/Zielwerte, Kosten/Nutzen-Aspekte) festlegen, um einen einheitlichen Vollzug in Deutschland zu gewährleisten. Hierzu gibt die Richtlinie nur aller erste Lösungsansätze. Da den Ländern der Vollzug der nationalen Umsetzung obliegt, müssen die Vorstellungen der Länder frühzeitig abgefragt, diskutiert und bei der Erarbeitung der Verordnung berücksichtigt werden. Andernfalls steht zu befürchten, dass die Länder auch die Verordnung zur Lärmminderungsplanung im Bundesrat blockieren und die längst überfällige Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht weiter verzögern werden. Wichtig ist es deshalb, die Länder stärker ins Boot zu holen, um den letzten formalen Schritt zur Umsetzung der Umgebungsrichtlinie einfacher zu gestalten und zügig abschließen zu können. b) Handlungsbedarf: Im Rahmen der Umsetzung der EG-Richtlinie müssen eine frühzeitige Beteiligung der Länder und damit eine Lösung der Probleme erreicht werden, damit den Vorschriften der Richtlinie genüge getan werden kann. c) Ziel des Vorhabens insgesamt: Für die Umsetzung der Richtlinie sollen dem nationalen Gesetzgeber die notwendigen Grundlagen für die mit den Ländern abgestimmte Erarbeitung einer Verordnung zur Lärmminderungsplanung und Lösungen für die oben angesprochenen Probleme zur Verfügung gestellt werden.

Erarbeitung von Änderungsvorschlägen für die Diskussion des EU-REACH-Verordnungsentwurfes im Bundesrat

Das Projekt "Erarbeitung von Änderungsvorschlägen für die Diskussion des EU-REACH-Verordnungsentwurfes im Bundesrat" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt.

SVHC-Stoffe: Vorkommen in der Umwelt und in Produkten

Das Projekt "SVHC-Stoffe: Vorkommen in der Umwelt und in Produkten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt durchgeführt. Mit der vierten Revision der Chemikalienverordnung (ChemV, SR 813.11), die am 1.12.2012 in Kraft getreten ist, hat der Bundesrat die rechtliche Grundlage für die Identifikation von Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (substances of very high concern, SVHC) und deren Aufnahme in Anhang 7 ChemV geschaffen. SVHC werden nach Artikel 57 der REACH-Verordnung identifiziert. Diese Stoffe können schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt haben. In der EU ist die Auflistung eines Stoffes als SVHC in der 'Kandidatenliste' durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) der erste Schritt für die Unterstellung unter eine Zulassungspflicht. Stoffe, die von der Europäischen Kommission in den Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtige Stoffe) aufgenommen wurden, können vom BAFU im Einvernehmen mit dem BAG und dem SECO in den Anhang 1.17 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) aufgenommen werden. Das Inverkehrbringen zur Verwendung der in Ziffer 5 des Anhangs 1.17 ChemRRV aufgelisteten Stoffe und von Zubereitungen, die solche Stoffe enthalten, sowie deren berufliche und gewerbliche Verwendung sind verboten, sofern in der EU keine Zulassung oder in der Schweiz keine Ausnahmebewilligung erteilt wird. Für viele Stoffe, die in der EU als SVHC in die Kandidatenliste bzw. von den Schweizer Behörden in Anhang 7 ChemV aufgenommen worden sind, sind derzeit nur wenige oder sogar keine Daten über das Vorkommen in Umweltkompartimenten und in Produkten vorhanden. Um den Handlungsbedarf für regulatorische Massnahmen (Zulassungspflicht, Beschränkungen) einschätzen zu können, bedarf es einer Datengrundlage über die Exposition der Umwelt und des Menschen. Hierfür sollen Messungen von ausgewählten SVHC in der Umwelt (Sedimente, Wasser, Klärschlamm, Boden, oder Luft) und in bestimmten Produkten durchgeführt werden. Die dafür erforderlichen Methoden zur Aufarbeitung von Proben und zur analytischen Bestimmung müssen entwickelt bzw. bestehende Methoden für diese Stoffe angepasst werden. Aus der Kandidatenliste sollen diejenigen SVHC ausgewählt werden, für die aufgrund der Produktionsmenge und Anwendungsbereiche eine relevante Expositon der Umwelt und des Menschen erwartet wird. Dabei sollen insbesondere Stoffe mit PBT- und vPvB-Eigenschaften, die in grossen Mengen hergestellt und verwendet werden, untersucht werden.

Symposium: Europäischer Bodenschutz

Das Projekt "Symposium: Europäischer Bodenschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, FAGUS Interdisziplinäre Forschungsarbeitsgemeinschaft für Gesellschaft, Umwelt und Siedlung durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Anlass des Vorhabens ist die Vorlage der thematischen Strategie für den Bodenschutz mit einem Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie für den Bodenschutz durch die Europäische Kommission am 22.9.2006, die in Wissenschaft und Politik kontrovers erörtert wird. Die theoretische Erörterung findet vor und nach der Vorlage der Strategie auf Tagungen und Kongressen statt, ferner in einigen Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, die politische in Sitzungen der zuständigen Gremien der Europäischen Union (Europäisches Parlament und Ausschüsse desselben) und der Mitgliedstaaten (in Deutschland im Bundestag und Bundesrat. Ziel des Symposiums ist, aktuelles belastungsfähiges Material für die wissenschaftliche und politische Diskussion in Deutschland und in Europa zu erbringen. Um die dafür notwendige Verbindung zwischen Wissenschaft und Praxis und die wechselseitige Information zu ermöglichen, sind Vertreter der zuständigen politischen Organe (EU = GD Umwelt, Bundesrepublik = Umweltministerium und Bundestag) sowie namhafte Exponenten der Wissenschaft, insbesondere der einschlägigen Fachgebiete (Recht, Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, verschiedene naturwissenschaftliche Disziplinen, insbesondere Bodenkunde ) in das Veranstaltungsprogramm eingebunden. Fazit: Das Ziel des Symposiums wurde erreicht. Es darf daher als erfolgreiches Projekt bezeichnet werden. Das pragmatische politische Interesse für seine Inhalte und deren Diskussion kann daraus entnommen werden, dass maßgebliche Vertreter zweier Generaldirektionen der EU (Olazabal und Montanarella), ein Vertreter des Umweltministeriums (Woiwode) und Vertreter mehrerer Landesministerien aktiv mitwirkten und ihre Meinungen in die Diskussion einbrachten. Auch die Wissenschaft war mit namhaften Vertretern an der Veranstaltung beteiligt (Haber und Blum für die Naturwissenschaften, Maier für die Wirtschaftswissenschaften, Rehbinder für die Rechtswissenschaft usw.)

Financement de l'unité 'Green Economy' (FRA)

Das Projekt "Financement de l'unité 'Green Economy' (FRA)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt durchgeführt. Die wissenschaftlichen Kompetenzen im Bereich der Grünen Wirtschaft sind in der Schweiz breit gestreut vorhanden. Einzelne Institutionen an Universitäten, Fachhochschulen und in den Unternehmungen leisten in spezifischen Feldern ausgezeichnete Arbeit. Ein Bewusstsein für die gemeinsame Zielsetzung und für das Potenzial der Zusammenarbeit über Themen und Fachbereiche hinaus fehlt noch weitgehend. Querschnittsfragen der Grünen Wirtschaft wie z.B. Kosten-Nutzen-Vergleiche und Synergiepotentiale verschiedener Massnahmen oder mittelfristige Auswirkungen auf Produktionsbedingungen und Versorgungssicherheit werden kaum behandelt. Konkrete Ziele und Instrumente der Grünen Wirtschaft sind sowohl in der Schweiz als auch international erst im Entstehen begriffen. Der Bundesrat hat in seinem Bericht zur Grünen Wirtschaft diese Schwächen erkannt und u.a. beschlossen - mit Hilfe von vorhandenen und bei Bedarf zusätzlich aufzubauenden wissenschaftlichen Kompetenzen in den Schweizer Hochschulen - zu forschen, wie die Ressourceneffizienz in der Wirtschaft verbessert werden kann. Projektziele: Folgende Ziele werden in der Aktivität verfolgt: - Stärkung der Grünen Wirtschaft und der Ressourceneffizienz in der Forschungslandschaft Schweiz. - Weiterentwicklung des gesellschaftspolitischen Dialogs zur Grünen Wirtschaft - Langfristige Sicherung des Zugangs zu den natürlichen Ressourcen und strategischen Rohstoffen - Assessment der aktuellen Situation der Grünen Wirtschaft und Entwicklung von Massnahmen mit Fokus Schweiz - Identifikation der wirtschaftlichen Chancen der Grünen Wirtschaft und Entwicklung geeigneter Rahmenbedingungen, damit Unternehmen mit freiwilligen Massnahmen ihre Ressourceneffizienzpotenziale besser ausschöpfen Lösungsansätze: - Entwicklung einer Methodologie zur Messung des Fortschrittes in Richtung Grüne Wirtschaft. Entwicklung von Methoden zur Bewertung von Praktiken und Organisationsformen in Einklang mit den Zielen einer Grünen Wirtschaft im öffentlichen und privaten Sektor. - Untersuchung der internationalen Gouvernanz der Grünen Wirtschaft, Untersuchung der Hindernisse auf dem Weg zur Transition zu einer Grünen Wirtschaft bezüglich rechtlicher und politischer Rahmenbedingungen - Untersuchung der Politiken und Organisationsformen zur Förderung einer grünen Wirtschaft in unterschiedlichen Systemen. Identifizierung der institutionellen und technologischen Bedingungen, welche die Entstehung von ressourceneffizienteren Systemen begünstigen. - Untersuchung der Herausforderungen zur Gestaltung einer effizienten Kreislaufwirtschaft sowie der Faktoren, die zur erfolgreichen Kreislaufwirtschaft beitragen.

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