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Ausbau Munitionslager Walldürn-Altheim

ID: 4885 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Für das Munitionslager Altheim müssen Baumaßnahmen innerhalb der Liegenschaft umgesetzt werden. Die baulichen Maßnahmen umfassen den Zubau von 44 Lagerhäusern, 7 Funktionsgebäuden sowie die Erschließung innerhalb der Liegenschaft mit Wegen, Straßen sowie Ver- und Entsorgungsnetzen. Für das Vorhaben werden Waldrodungen von ca. 33,6 ha notwendig. Zusätzlich zu den Rodungsflächen sind weitere 3,1 ha Offenlandflächen betroffen. Aufgrund der notwendigen Waldrodungsfläche von ca. 33,6 ha ist der Ausbau des Munitionslagers gemäß § 5 UVPG i.V.m. Anlage 1, Spalte 1 UVP-pflichtig. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 17.03.2025 Datum der Entscheidung: 01.08.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt - Standort Stuttgart Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt S K6 Nürnberger Str. 184 70374 Stuttgart Deutschland Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart, Postfach 10 52 61, 70045 Stuttgart Vorhabenträger Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Nürnberger Straße 184 70374 Stuttgart Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Erörterung: Erörterungstermin in dem Infrastrukturvorhaben mit erforderlicher Waldumwandlung und Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erweiterung des Munitionslagers Altheim (Baden-Württemberg) Ort der Erörterung Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart Nürnberger Str. 184 70374 Stuttgart Deutschland Weitere Hinweise: Termin 23. Juli 2025 um 13:00 Uhr. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Träger des Vorhabens, die Behörden, die Betroffenen sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben Informationsveranstaltung: 23.07.2025 Ort der Informationsveranstaltung: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart Nürnberger Str. 184 70374 Stuttgart Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Träger des Vorhabens, die Behörden, die Betroffenen sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.06.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.04.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Dokumente Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung Projektinformationen Öffentliche Bekanntmachung für den nicht öffentlichen Erörterungstermin Entscheidung über Zulassung Jeweils eine Ausfertigung des Bescheids wird gemäß §§ 27 Abs. 1 UVPG, 74 Abs. 4 VwVfG in der Zeit vom 11.08.2025 bis einschließlich 25.08.2025 innerhalb der üblichen Öffnungszeiten bei den Gemeindeverwaltungen Walldürn und Höpfingen zur Einsicht ausgelegt. Bescheid über die Zulassung Öffentliche Bekanntmachung des Bescheids

Ausbau Munitionslager Wermutshausen

ID: 4992 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Für das Munitionslager Wermutshausen müssen Baumaßnahmen innerhalb der Liegenschaft umgesetzt werden. Die baulichen Maßnahmen umfassen den Zubau von 35 Lagerhäusern und 8 Funktionsgebäuden sowie die Erschließung innerhalb der Liegenschaft mit Wegen, Straßen sowie Ver- und Entsorgungsnetzen. Für das Vorhaben werden Waldrodungen von ca. 31,38 ha notwendig . Zusätzlich zu den Rodungsflächen sind weitere 3,3 ha Offenlandflächen betroffen. Aufgrund der notwendigen Waldrodungsfläche von ca . 31,38 ha ist der Ausbau des Munitionslagers gemäß § 7 UVPG i.V.m. Anlage 1, Spalte 1 UVP-pflichtig. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 02.05.2025 Datum der Entscheidung: 03.09.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt - Standort Stuttgart Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt S K6 Nürnberger Str. 184 70374 Stuttgart Deutschland Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart, Postfach 10 52 61, 70045 Stuttgart Vorhabenträger Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Nürnberger Straße 184 70374 Stuttgart Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Erörterung: Erörterungstermin in dem Infrastrukturvorhaben mit erforderlicher Waldumwandlung und Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erweiterung des Munitionslagers Wermutshausen Ort der Erörterung Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart Nürnberger Str. 184 70374 Stuttgart Deutschland Weitere Hinweise: Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Träger des Vorhabens, die Behörden, die Betroffenen sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Informationsveranstaltung: 28.08.2025 Ort der Informationsveranstaltung: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart Nürnberger Str. 184 70374 Stuttgart Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: In dem vorgenannten Verfahren findet  der nach §§ 18 Abs. 1 S. 4 UVPG, 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG vorgeschriebene Erörterungstermin am Donnerstag, den 28. August 2025 um 10:00 Uhr in Gebäude 4n, Raum 231/232 der Theodor-Heuss-Kaserne, Nürnberger Str. 184, 70374 Stuttgart Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Träger des Vorhabens, die Behörden, die Betroffenen sowie Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 22.07.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 22.05.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Dokumente 250514_Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung Unterlagen Wermutshausen_0.pdf Projektinformation Öffentliche Bekanntmachung Erörterungstermin Öffentliche Auslegung Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung der Unterlagen für das Munitionslager Wermutshausen Erörterungstermin In dem vorgenannten Verfahren findet der nach §§ 18 Abs. 1 S. 4 UVPG, 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG vorgeschriebene Erörterungstermin am Donnerstag, den 28. August 2025 um 10:00 Uhr in Gebäude 4n, Raum 231/232 der Theodor-Heuss-Kaserne, Nürnberger Str. 184, 70374 Stuttgart Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Träger des Vorhabens, die Behörden, die Betroffenen sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Öffentliche Bekanntmachung Erörterungstermin in dem Infrastrukturvorhaben Entscheidung über Zulassung Eine Ausfertigung des Bescheids wird gemäß §§ 27 Abs. 1 UVPG, 74 Abs. 4 VwVfG in der Zeit vom 04.09.2025 bis einschließlich 18.09.2025 innerhalb der üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Niederstetten (Albert-Sammt-Straße 1, 97996 Niederstetten, Bauamt, 2. OG, Zimmer 18) zur Einsicht ausgelegt. Bescheid über die Zulassung Öffentliche Bekanntmachung des Bescheids

Bundeswaldgesetz (BWaldG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Gesetzeszweck Zweck dieses Gesetzes ist insbesondere, 1. den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern, 2. die Forstwirtschaft zu fördern und 3. einen Ausgleich zwischen dem Interesse der Allgemeinheit und den Belangen der Waldbesitzer herbeizuführen.

Waldumwandlungsverfahren - Marinefliegerstützpunkt Nordholz - Umwandlung der Restfläche zur Herstellung der Sichtfreiheit für das neue Flugsicherungsgebäude

ID: 5429 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Auf dem Marinefliegerstützpunkt Nordholz der Bundeswehr ist eine Maßnahme zur Herstellung der Sichtfreiheit für die bestimmungsgemäße Nutzung des neu errichteten Flugsicherungsgebäudes erforderlich. Bei der Prüfung von Sichteinschränkungen wurde festgestellt, dass die Restfläche eines Waldbestands im dauerhaft freizuhaltenden Bereich liegt und daher aufgrund der Wuchshöhenbegrenzung dauerhaft in Offenland umgewandelt werden muss. Die Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) wurde seitens des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Hannover, mit Schreiben vom 04.08.2025 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Bundesforstbetrieb Niedersachsen, beauftragt. Für das Vorhaben werden 1,39 ha Wald in Anspruch genommen. Die Waldrodung wird durch Ersatzaufforstung in der Region vollumfänglich kompensiert. Das Vorhaben fällt einzeln betrachtet unter die im UVPG in der Anlage 1 unter Nr. 17.2.3 als „Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart“ bezeichneten Vorhaben, für die eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist. Nach § 11 Abs. 3 UVPG ist darüber hinaus für hinzutretende Vorhaben, bei denen frühere Vorhaben ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen wurden, eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, um festzustellen, ob für das hinzutretende, kumulierende Vorhaben eine UVP-Pflicht besteht. Die allgemeine Vorprüfung zur UVP kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben zur Herstellung der Sichtfreiheit für das Flugsicherungsgebäude keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die wesentlichen Gründe für das Nicht-Bestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Abs. 2 UVPG, mit Bezug auf die jeweils einschlägigen Kriterien nach Anlage 3, sind der allgemeinen Vorprüfung vom 02.02.2026 zu entnehmen. Die Feststellung wird gemäß § 5 Abs. 2 des UVPG hiermit im zentralen Internetportal des Bundes beim Umweltbundesamt öffentlich bekanntgegeben. Sie ist gem. § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Bekanntmachung der Feststellung für das Nicht-Bestehen der UVP-Pflicht erfolgt im Nachgang zur bereits umgesetzten Rodung. Diese wurde aufgrund der Gefahrensituation für die Flugverkehrssicherheit und militärischer Erfordernisse vor Abschluss des Waldumwandlungsverfahrens nach erfolgten positiven Vorabstimmungen mit den einzubindenden Landesdienststellen im März 2026 durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt lagen alle erforderlichen umwelt- und naturschutzfachlichen Unterlagen inklusive des Ergebnisses der UVP-Vorprüfung bereits vor. Somit ist festzustellen, dass die materiellen Voraussetzungen für die Waldumwandlung zum Zeitpunkt der Rodung vorgelegen haben. Jedoch war das Waldumwandlungsverfahren noch nicht formell abgeschlossen bzw. die Bekanntmachung der Feststellung des Nicht-Bestehens der UVP-Pflicht noch nicht erfolgt. Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren gemäß § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) Abschlussdatum: 20.04.2026 UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ Dokument Dokument UVP_Allgemeine-VP_Nordholz_20260202.pdf

Baufeld West am Truppenübungsplatz Stetten am kalten Markt

ID: 5151 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Vor dem Hintergrund geplanter künftiger Bauvorhaben von mehreren Gebäuden am militärischen Standort Albkaserne Stetten a.k.M. ist der Bereich West herzurichten und zu erschließen. Das Grundstück ist hierfür baureif zu machen und durch eine Umzäunung in den bestehenden militärischen Sicherheitsbereich einzubinden, um das unbefugte Betreten zu verhindern und die sicherheitsrechtlichen Anforderungen zu gewährleisten. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 27.10.2025 Datum der Vorprüfung: 02.10.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs.2 Bundeswaldgesetz UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt - Standort Stuttgart Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt S K6 Nürnberger Str. 184 70374 Stuttgart Deutschland Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart, Postfach 10 52 61, 70045 Stuttgart Vorhabenträger Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart Nürnbergerstr. 184 70374 Stuttgart Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung UVP-Bericht Baufeld West am Truppenübungsplatz Stetten am kalten Markt Kontaktdaten des Auslegungsortes Gemeindeverwaltung Stetten am kalten Markt Schlosshof 1 72510 Stetten am kalten Markt Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag bis Mittwoch  8:15 Uhr bis 12:15 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr Freitag   8:15 Uhr bis 12:15 Uhr Weitere Ortshinweise Gemeindeverwaltung Stetten a.k.M., Rathaus, EG-Zimmer 001 Eröffnungsdatum der Auslegung 20.11.2025 Enddatum der Auslegung 19.12.2025 Erörterung: Erörterungstermin Ort der Erörterung Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart Nürnberger Str. 184 in Gebäude 4n, Raum 231/232 der Theodor-Heuss-Kaserne 70374 Stuttgart Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: In dem vorgenannten Verfahren findet der nach §§ 18 Abs. 1 S. 4 UVPG, 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG vorgeschriebene Erörterungstermin am Montag, den 02.03.2026 um 10:30 Uhr in Gebäude 4n, Raum 231/232 der Theodor-Heuss-Kaserne, Nürnberger Str. 184, 70374 Stuttgart statt. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Träger des Vorhabens, die Behörden, die Betroffenen sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.01.2026 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 20.11.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Dokumente Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung der Unterlagen Baufeld West_2.pdf Projektinformation Baufeld West .pdf Öffentliche Auslegung 251015 UVP-Bericht Albkaserne Stetten.pdf Anlage 1_251015 EA-Bilanz Baufeld West.pdf Anlage 2_251015 UVP-VP_Ausklinkung Baufeld West.pdf Anlage 3_251015 Formblatt_Natura2000_VorpruefungAusklinkung Baufeld West.pdf Anlage 4_251015 Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung zum Baufeld West StOÜbPl Stetten a. k. Markt.pdf Anlage 5_251015 Antrag_Ausnahme-Befreiung_§33NatschG_Albkaserne_Stetten.pdf Anlage 6_HB-WU-15_Forstlicher Fachbeitrag_0.pdf Anlage 7_220124 Faunistische Kartierung Alb-Kaserne Stetten.pdf Anlage zur Anlage 6_KB-SG-01_Maßnahmenblatt_neu_0.pdf Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung der Unterlagen Baufeld West_3.pdf Projektinformation Baufeld West _0.pdf Erörterungstermin In dem vorgenannten Verfahren findet der nach §§ 18 Abs. 1 S. 4 UVPG, 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG vorgeschriebene Erörterungstermin am Montag, den 02.03.2026 um 10:30 Uhr in Gebäude 4n, Raum 231/232 der Theodor-Heuss-Kaserne, Nürnberger Str. 184, 70374 Stuttgart statt. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Träger des Vorhabens, die Behörden, die Betroffenen sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben.

Umbau MunLgr Boostedt gem. ALP

ID: 5419 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: 1. Bauabschnitt Neubau/Erschließung MLH Kurzbeschreibung des Vorhabens: Am Bundeswehrstandort Munitionslager Boostedt (MunLgr Boostedt) werden Erneuerungs- und Modernisierungsmaßnahmen geplant. Die geplanten Infrastrukturvorhaben beinhalten den Rückbau mehrerer Bestandsgebäude, darunter Lagerhäuser für Munition, und deren Versorgungseinrichtungen inkl. Zuwegungen, die neue verkehrs- und medientechnische Erschließung künftiger Baufelder sowie den Neubau von Lagerhäusern innerhalb der bestehenden Liegenschaftsgrenzen. Des Weiteren wird eine Baustellenzufahrt außerhalb des MunLgr Boostedt geplant. Die Maßnahmen erfordern ein Waldumwandlungsverfahren (WUV) für eine Waldumwandlung von 70,18 ha Wald. Damit fällt das Vorhaben unter den Punkt 17.2.1 des Anhangs 1 des UVPG "Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart mit 10 ha oder mehr Wald" und ist somit UVP-pflichtig. Im Rahmen der Waldumwandlung wird gem. § 9 (5) LWaldG eine Ersatzaufforstung erforderlich. Die erwartete Ersatzaufforstung fällt mit voraussichtlich 140,5 ha unter den Punkt 17.1.1 des Anhangs 1 des UVPG "Erstaufforstung im Sinne des Bundeswaldgesetzes mit 50 ha oder mehr Wald" und ist ebenfalls UVP-Pflichtig. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 26.03.2026 Art des Zulassungsverfahrens: UVP gem. UVPG aufgrund §45 Abs. 2 BWaldG i.V.m. §25 Abs. 2 UVPG UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt Kiel – K 4 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Feldstr. 234 24106 Kiel Deutschland E-Mailadresse der Kontaktperson: baiudbwkompzbaumgmtki@bundeswehr.org Zuständige Organisationseinheit: BAIUDBw KompZ BauMgmt KI K1 Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Hinweis: Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 18 UVPG wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr - Abteilung Infrastruktur, Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel, Feldstraße 234, 24106 Kiel baiudbwkompzbaumgmtki@bundeswehr.org Anhörungsbehörde: BAIUDBw KompZ BauMgmt KI K6 BAIUDbw KompZ BauMgmt KI K6 Feldstraße 234 24106 Kiel Deutschland 0431-384-5600 baiudbwkompzbaumgmtkik6@bundeswehr.org Zuständige Abteilung der Behörde: BAIUDBw KompZ BauMgmt KI K6 Vorhabenträger BAIUDBw KompZ BauMgmt KI K1 BAIUDBw KompZ BauMgmt KI K1 Feldstraße 234 24106 Kiel Deutschland Organisationseinheit: BAIUDBw KompZ BauMgmt KI K1 Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Verfahrensinformationen und -unterlagen Dokumente Scoping-Unterlage "Bauvorhaben Umbau des MunLgr Boostedt"

Rechtsvorschriften

Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (auch des Waldes) ist ein Staatsziel mit Verfassungsrang. Artikel 20a des Grundgesetzes bestimmt, dass der Staat “auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung” schützt. Die Staatszielbestimmung aus Artikel 20a des Grundgesetzes wurde auf einfacher gesetzlicher Ebene zu einem ausdifferenzierten Umweltrecht kodifiziert. Einen ganz wesentlichen Platz nehmen im Reigen der Regelungsbestände die waldrechtlichen Bestimmungen ein, deren weitreichenden Zwecke gebündelt in § 1 Nr. 1 des Bundeswaldgesetzes formuliert wurden. Danach ist Ziel der bundesrechtlichen Regelung, den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt – insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes –, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern. Nach dem Bundeswaldgesetz waren die Länder aufgefordert, unter Berücksichtigung der bundesrechtlichen Regelungen, ein entsprechendes Landesgesetz zu erlassen. Berlin ist dieser Aufforderung mit seinem Gesetz zur Erhaltung und Pflege des Waldes (Landeswaldgesetz – LWaldG Bln) nachgekommen. In § 1 LWaldG Bln wird – dem bundesgesetzlichen Regelwerk gleich – der Regelungszweck angegeben. Ziel ist es danach, den Wald wegen seiner Bedeutung für die Umwelt – insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes –, die Artenvielfalt, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild sowie die Erholung der Bevölkerung zu erhalten. Gesetz zur Erhaltung und Pflege des Waldes (Landeswaldgesetz Berlin – LWaldG) Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes im Land Berlin (FoVGDV Bln) Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz – BWaldG) Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung (FoVDV)

Waldzustandserhebung ( Level I )

Der Vitalitätszustand des Waldes wird jährlich im Rahmen der Waldzustandserhebung (WZE) erfasst. Hierbei dient der Kronenzustand als Weiser für die Vitalität von Waldbäumen. Die WZE wird in den alten Bundesländern seit 1984 und in den neuen Bundesländern seit 1990 durchgeführt. Seit dem 01.01.2014 erfolgt sie auf Basis der Bundesverordnung ForUmV, welche im Bundeswaldgesetz verankert ist (§41a Absatz 6BWaldG). Die bundesweite Erhebung erfolgt jeweils im Juli und August auf einem systematischen 16 km x 16 km Stichprobennetz (Level-I-Netz) an ca. 10.000 Bäumen und ermöglicht auf Bundesebene repräsentative Ergebnisse für die wichtigsten Baumarten.

Ausbau Mehrzweckschießanlage 109 (Automated Multipurpose Machine Gun Range 109); Truppenübungsplatz Grafenwöhr

ID: 4469 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die U.S.-Streitkräfte planen auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr Infrastrukturmaßnahmen, hierzu gehört der Ausbau der bestehenden Mehrzweckschießanlage 109. Sie soll für den Einsatz von Maschinengewehren auf den neuesten militärischen Stand gebracht und zu einem automatisierten Mehrzweck-Maschinengewehrschießstand ausgebaut werden. Für die Baumaßnahme ist die Rodung einer an die Schießbahn angrenzenden Waldfunktionsfläche erforderlich. Die Landesbaudirektion Bayern hat mit Schreiben vom 24.06.2024 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – beantragt, für die Infrastrukturmaßnahme Ausbau der bestehenden Mehrzweckschießanlage 109 zu einem automatisierten Mehrzweck-Maschinengewehrschießstand (Automated Multipurpose Machine Gun Range 109) ein Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Das Waldumwandlungsverfahren ist vor Durchführung der zur Verwirklichung des Vorhabens erforderlichen Waldumwandlung abzuschließen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – ist für die Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens zuständig. Mit Schreiben vom 08.07.2024 an die Landesbaudirektion Bayern hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – das Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 BWaldG bestätigt und festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nummer 17.2.1 der Anlage 1 zum UVPG die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da zu dessen Verwirklichung eine Waldumwandlung von mehr als 10 Hektar erforderlich ist. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach 2024 Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 30.09.2024 Datum der Vorprüfung: 08.07.2024 Datum der Entscheidung: 24.01.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ E-Mailadresse der Kontaktperson: BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de Zuständige Organisationseinheit: Zentrale Bundesforst, Forstbehörde des Bundes Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst, Forstbehörde des Bundes, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg, Ansprechpartner: Herr Dr. Roland Schmidt, BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de Vorhabenträger Landesbaudirektion Bayern Landesbaudirektion Bayern Marktplatz 30 96106 Ebern Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Stadtverwaltungen Grafenwöhr und Eschenbach i. d. OPf. Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Stadtverwaltung Grafenwöhr, Marktplatz 1, 92655 Grafenwöhr im 2. OG des Rathauses, Raum 11 Stadtverwaltung Eschenbach i. d. OPf., Marienplatz 42, 92676 Eschenbach i. d. OPf. im 1. OG des Rathauses Eröffnungsdatum der Auslegung 02.10.2024 Enddatum der Auslegung 04.11.2024 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren 1) Die maßgeblichen Planunterlagen, nach denen das Vorhaben zur Ausführung gelangen soll, liegen in den Stadtverwaltungen Grafenwöhr sowie Eschenbach i. d. OPf. in der Zeit vom 02.10.2024 bis 04.11.2024 zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadt verwaltung zu jedermanns Einsicht aus. Gemäß § 20 UVPG erfolgt die Information der öffentlichen Bekanntmachung sowie der auszulegenden Unterlagen im Internet auf folgenden Seiten: auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter: https://www.bundesimmobilien.de/besondere-projekte-9144ad02baad4cfc, Im zentralen Internetportal des Bundes (UVP-Portal) beim Umweltbundesamt. 2) Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 04.12.2024, bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst, Forstbehörde des Bundes, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg, E-Mail: BF-Forstbehoerde@bundesimmobilien.de oder bei den Stadtverwaltungen Grafenwöhr sowie Eschenbach i. d. OPf. schriftlich oder zur Niederschrift Äußerungen oder Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind alle Einwendungen im Verfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen die Entscheidung im vorliegenden Verfahren einzulegen, können ebenfalls innerhalb der Frist nach Satz 1 Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben. Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, im Verfahren ausgeschlossen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). 3) Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 4) Über die Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Vorhaben wird nach Abschluss des Waldumwandlungsverfahrens durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst – Forstbehörde des Bundes – entschieden. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender und an diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Mit der Veröffentlichung der Auslegung der Planunterlagen wird gleichzeitig die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG bekanntgegeben. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein Projekt der Anlage 1, Nr. 17.2.1 der Liste der „UVP-pflichtigen Vorhaben“ des UVPG, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. 5) Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden werden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Betroffenen, sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, in einem Präsenztermin oder im Rahmen einer Online-Konsultation erörtert. 6) Die Behörden, der Träger des Vorhabens, die anerkannten Vereinigungen sowie diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter, werden von diesem Termin oder der Online-Konsultation gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Erörterung: Online-Konsultation Ausbau Mehrzweckschießanlage 109 (Automated Multipurpose Machine Gun Range 109); Truppenübungsplatz Grafenwöhr Ort der Erörterung Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: Nach § 18 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist die Öffentlichkeit im Verfahren zu beteiligen. Hierzu haben die Antragsunterlagen und der UVP-Bericht in der Zeit vom 02.10.2024 bis 04.11.2024 in den Stadtverwaltungen Grafenwöhr sowie Eschenbach i. d. OPf. zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Zeitgleich wurden die Unterlagen auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Verfügung gestellt. Jeder konnte bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 04.12.2024, schriftlich oder zur Niederschrift Äußerungen oder Einwendungen gegen die Vorhaben erheben. Aufgrund der geringen Anzahl von Einwendungen hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst - Forstbehörde des Bundes - entschieden, die gemäß § 27 c Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bestehende Möglichkeit einer Onlinekonsultation mit den jeweiligen Einwendern zu wählen und in diesem Rahmen zu den erhobenen Einwendungen Stellung zu nehmen. Hierdurch wird der Erörterungstermin ersetzt. Die Onlinekonsultation ist nicht öffentlich. Sie erfolgt lediglich unter Beteiligung derjenigen, die Ein-wendungen gegen das Vorhaben geäußert haben. Darüberhinausgehende Einladungen erfolgen nicht. Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.12.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 02.10.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Link zu den öffentlichen Bekanntmachungen im Verfahren Entscheidung über Zulassung Nach Durchführung des Waldumwandlungsverfahrens mit UVP einschließlich öffentlicher Auslage der Antragsunterlagen, der Beteiligung der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Behörden, der Öffentlichkeit und der anerkannten Umweltvereinigungen sowie einer Onlinekonsultation hat die Forstbehörde des Bundes durch Bescheid vom 24.01.2025 dem Antrag der Landesbaudirektion Bayern auf Waldumwandlung unter Nebenbestimmungen entsprochen. Mit Schreiben vom 20.01.2025 hat die Landesbaudirektion Bayern die sofortige Vollziehung der Waldrodung beantragt. Das Waldumwandlungsverfahren einschließlich UVP ist somit abgeschlossen. Die sofortige Vollziehung des Bescheides ist angeordnet. Der Bescheid nebst Anlagen wird in der Zeit vom 27.01.2025 bis zum 10.02.2025 für die Dauer von zwei Wochen in den Städten Grafenwöhr und Eschenbach i. d. Opf. im o.g. Zeitraum öffentlich ausgelegt. Ferner wird der Bescheid ab dem 27.01.2025 bis zum 10.02.2025 im Internet auf folgenden Seiten zur Verfügung gestellt: auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter https://www.bundesimmobilien.de/bescheid-zum-waldumwandlungsverfahren-mit-umweltvertraeglichkeitspruefung-auf-dem-truppenuebungsplatz-oberlausitz-b5ebe116d25a03fb Nürnberg, den 24.01.2025 Unterlagen zur Entscheidung (Bescheid inkl. Anlagen)

Waldfunktionenkartierung für Mecklenburg-Vorpommern

Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes als Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung (§ 9 Landeswaldgesetz M-V) Die Wälder in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen vielfältige Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Aufgabe der Waldfunktionenkartierung ist die flächenmäßige Darstellung besonderer Waldfunktionen. Sie erfasst die Funktionen der Wälder für den Umwelt- und Naturschutz, für Erholung und Kultur sowie für den Ressourcenschutz. Es werden sowohl rechtsförmlich ausgewiesene Flächen berücksichtigt als auch diejenigen Bereiche, die ohne formale Bindung besonders wichtige Funktionen erfüllen. Die Waldfunktionenkartierung informiert die Öffentlichkeit, Waldbesitzer, Verwaltungen und Planungsträger über Wälder mit hervorgehobenen Schutz- und Erholungsfunktionen. Sie stellt eine wichtige Arbeitsgrundlage der Forstbehörden dar, insbesondere: - bei forstbehördlichen Entscheidungen (z. B. bei der Genehmigung von Kahlschlägen, Waldumwandlungen und Neuaufforstungen), - bei Planungen für Waldflächen; Träger öffentlicher Vorhaben haben die Waldfunktionen angemessen zu berücksichtigen, - bei der Information aller Waldbesitzer über besondere Funktionen ihrer Wälder, damit diese bei der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung berücksichtigt werden können, - als wesentlicher Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung, - bei der Ausweisung von Schutz- und Erholungswäldern nach § 21 bzw. § 22 Landeswaldgesetz M-V, - bei der Ausrichtung forstlicher Förderprogramme (z. B. Waldumbau). In den vergangenen Jahren haben sich die Ansprüche der Gesellschaft an den Wald stark gewandelt. Neue Erkenntnisse über seine Leistungen - insbesondere in den Bereichen Natur- und Artenschutz, Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden, Tourismusentwicklung, Klimaschutz - sowie Fortschritte in der GIS -Technologie und ein verbesserter Datenbestand erforderten eine Neubearbeitung der bestehenden Waldfunktionenkartierung von 1995/96.

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