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DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
a) Der im Juli 2021 durch die KOM vorgestellte Vorschlag für einen CBAM stellt - durch den damit intendierten Carbon Leakage-Schutz bei gleichzeitiger Absenkung des ETS-Caps - einen zentralen Baustein dar, um die Voraussetzungen für die Transformation der ETS-Industriebranchen und der ihr nachgelagerten Branchen zur THG-Neutralität zu schaffen. Ebenso sollen die durch die KOM im FF55-Vorschlag angekündigten Anpassungen bei den Benchmark-Zuteilungsregeln die Anreize für Prozessumstellungen bei den Firmen erhöhen. b) In den Jahren 2023-25 werden Details in einer Vielzahl von Durchführungs-Rechtsakten präzisiert, in denen wesentliche Designfragen zu klären sind. Dafür sind sowohl Ad-hoc-Beratungsleistungen als auch ökonomische Hintergrundanalysen erforderlich. Bezüglich CBAM ist vor allem wichtig: welche Wirkungsmechanismen sind wesentlich, welche möglichen Lücken und 'Umgehungsmöglichkeiten' zu adressieren und welche Ausgestaltungsfragen folglich zentral? Bezüglich der Anpassungen von Benchmarks sind sowohl branchenspezifische Probleme als auch übergreifende Fragen zu erwarten. Die Untersuchungen bauen auf vorhergehenden Forschungsergebnissen zu Carbon-Leakage (Refoplan 2017), zur CO2-Kostenbelastung ('MSR-Review', Refoplan 2020) und zum EU-Innovationsfonds (Refoplan 2015 und SV-Titel 2020) auf.
Ziel des Projektes ist es, UBA/BMWE mit wissenschaftlicher Expertise bei der Evaluierung und Weiterentwicklung des CBAM und des EU-ETS 1 zu unterstützen, Vorarbeiten sinnvoll zu ergänzen und zu ausgewählten Fragestellungen Akzente für den wissenschaftlichen Diskurs zu setzen. Zu CBAM und EU-ETS 1 stehen 2025/2026 Berichte der EU-Kommission zur Weiterentwicklung bzw. europäische Legislativvorschläge an, die im Projekt begleitet werden sollen. Beim CBAM ist dies Ende 2025/Anfang 2026 der Bericht zur Weiterentwicklung gemäß Art. 30 Absatz 2 der CBAM-Verordnung (EU) 2023/956) sowie Legislativvorschläge. Zum EU-ETS 1 ist dies 2026 der Bericht zur Weiterentwicklung für den Zeitraum nach 2030 gemäß Art. 30 der ETS-Richtlinie (2003/87/EG) sowie die Reform der Marktstabilitätsreserve (MSR) entsprechend Artikel 3 der 'MSR-Entscheidung' (EU) 2015/1814. Das Vorhaben gliedert sich in vier inhaltliche Arbeitspakete in deren Rahmen Studien, Kurzanalysen und Fact Sheets erarbeitet und während der Projektlaufzeit veröffentlicht werden. Auch der Abschlussbericht ist für die Veröffentlichung vorgesehen. AP1 baut auf den Vorarbeiten eines momentan laufenden Forschungsprojekts auf und dient der vertiefenden Analyse von Risiken in Bezug zum sogenannten Resource Shuffling (RS). Zudem sollen Vorschläge für Maßnahmen gegen RS in einer Übersicht zusammengestellt und aus ökonomischer und rechtlicher Perspektive bewertet werden. AP2 behandelt die Thematik der Anerkennung von CO2-Preisen in Drittstaaten, mit dem Ziel Fallstudien-basiert Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung der Instrumente in Drittstaaten zu fomulieren. Außerdem analysiert AP2 die Wirkung von CBAM auf Unternehmen in Drittstaaten und arbeitet gängige Kritik am CBAM systematisch auf, ggf. werden Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung den CBAM erarbeitet. Das AP3 bearbeitet Kernfragen der Weiterentwicklung des EU-ETS 1 im Hinblick auf den Mitte 2026 anstehenden Bericht und Legislativvorschlag der (Text abgebrochen)
Im Rahmen des European Green Deal hat die Europäische Kommission (KOM) im Juli 2021 einen Entwurf für die Novellierung der EU-Emissionshandelsrichtlinie vorgelegt. Dieser Entwurf ist unter anderem im Zusammenhang mit der vorgesehenen Ambitionssteigerung der EU-Klimaschutzziele bis 2030 notwendig. Die Verhandlungen hierzu werden sich voraussichtlich bis 2023 ausdehnen. Die Novellierung der Richtlinie wird wesentlich durch eine strukturelle Weiterentwicklung des EU-ETS geprägt sein. Diese umfasst u.a. folgende Bereiche: - Ambitionssteigerung durch Absenkung des Cap, - mögliche Fortentwicklung und potenzielle Neuschaffung von Förderinstrumenten (Innovationsfonds etc.), - Ausweitung des Anwendungsbereichs (zum Beispiel Seeverkehr) und/oder Ergänzung um einen separaten Emissionshandel für die Nutzung von Brennstoffen in anderen Sektoren analog zum deutschen nEHS; - Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage (Weiterentwicklung der Zuteilung und Zusammenspiel mit Grenzausgleichsmaßnahmen). Das Projekt hat einen ökonomischen Schwerpunkt und soll die DEHSt als zuständige Behörde und das BMU als federführendes Ressort in diesem Prozess mit wissenschaftlichen Analysen unterstützen.
<p>Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) wird neu ausgerichtet auf das europäische Klimaschutzziel, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Im Mai und Juni 2023 hat die EU die dafür notwendigen rechtlichen Weichen gestellt. Nun muss die Europäische Kommission im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten vielfältige Regeln zur Umsetzung der Reform ausarbeiten.</p><p>Die Reform des europäische Emissionshandels ist Teil des sogenannten „Fit-for-55-Pakets“ und umfasst die folgenden Kernelemente:</p><p>Mit diesen Änderungen wird der Emissionshandel als Instrument für die Erreichung der Klimaziele der EU – Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 und Klimaneutralität bis 2050 – gestärkt.</p><p>Kernelemente der Reform des EU-Emissionshandels</p><p>Die Emissionen im bestehenden EU-ETS 1 werden bis 2030 um 62 Prozent gegenüber 2005 gesenkt. Der lineare Reduktionsfaktor (LRF) wird dafür 2024 von derzeit 2,2 Prozent auf 4,3 Prozent und ab 2028 auf 4,4 Prozent angehoben. Das Cap wird außerdem 2024 um 90 Millionen Emissionsberechtigungen und im Jahr 2026 um weitere 27 Millionen abgesenkt, so dass insgesamt eine lineare Minderung zwischen 2021 und 2030 erreicht wird. Die Marktstabilitätsreserve (MSR) wird gestärkt, denn die verdoppelte Kürzungsrate von 24 Prozent der Umlaufmenge (TNAC) wird bis 2030 beibehalten. Es wird außerdem ein Glättungsmechanismus eingeführt, um Schwelleneffekte zu vermeiden. Luft- und Seeverkehr werden in die Berechnung der TNAC einbezogen. Die Menge der in der MSR gehaltenen Emissionsberechtigungen wird auf 400 Millionen Emissionsberechtigungen beschränkt.</p><p>Die kostenlose Zuteilung für die energieintensive Industrie bleibt grundsätzlich bestehen, wird aber nunmehr zu einem Teil an die Einhaltung von Bedingungen geknüpft und insbesondere für die Branchen reduziert, die vom Grenzausgleichsmechanismus CBAM erfasst sind. Luftfahrzeugbetreiber erhalten bereits ab 2026 keine kostenlose Zuteilung mehr.</p><p>Die Mitgliedstaaten müssen ab sofort 100 Prozent ihrer Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen für Klimaschutzmaßnahmen oder Maßnahmen zum sozialen Ausgleich verwenden statt wie bisher 50 Prozent. Die europäischen Modernisierungs- und Innovationsfonds werden aufgestockt und erweitert. Außerdem wird ein neuer „Sozialer Klimafonds“ geschaffen, um die sozialen Auswirkungen der CO2-Bepreisung abzufedern.</p><p>Zum Schutz vor Carbon Leakage, das heißt der Verlagerung von industrieller Produktion, Investitionen und damit verbundenen Emissionen ins Ausland, wird ein Grenzausgleichsmechanismus für den CO2-Preis des EU-ETS 1 eingeführt. Aus dem Ausland in die EU eingeführte energieintensive <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/g?tag=Grundstoffe#alphabar">Grundstoffe</a> und Produkte werden dadurch mit demselben CO2-Preis belegt wie in der EU. Im Gegenzug sollen die bisherigen Maßnahmen zum Carbon-Leakage-Schutz, insbesondere die kostenlose Zuteilung, für diese Produkte schrittweise zurückgeführt und beendet werden. Bereits ab Oktober 2023 müssen Importeure von CBAM-Produkten über die in den eingeführten Produkten eingebetteten Emissionen berichten. Ab 2026 müssen für die berichteten Emissionen auch Zertifikate zum Preis von EU-Berechtigungen erworben und abgegeben werden.</p><p>Der Anwendungsbereich des EU-ETS 1 wird um den Sektor Seeverkehr erweitert. Die Emissionen aus Fahrten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, d.h. EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) und Emissionen am Liegeplatz werden vollständig erfasst. Emissionen aus Fahrten, die vom Ausland im EWR ankommen bzw. vom EWR ins Ausland abgehen, werden zu 50 Prozent abgedeckt. Die Einbeziehung des Seeverkehrs erfolgt schrittweise ab 2024. Für das erste Berichtsjahr müssen von den Seeschifffahrtsunternehmen zunächst lediglich für 40 Prozent der verifizierten Emissionen Berechtigungen abgegeben werden. Dieser Anteil steigt auf 70 Prozent im Jahr 2025 und schließlich auf 100 Prozent ab 2026 an. Für die Jahre 2024 und 2025 soll für die nicht über Berechtigungen abgegoltenen Emissionen eine entsprechende Menge aus dem Auktionsvolumen gelöscht werden.</p><p>Der EU-ETS 1 wird auch im Sektor Luftverkehr deutlich ambitionierter. Dies geschieht zum einen dadurch, dass das Cap durch den angehobenen LRF deutlich reduziert wird, sowie durch das schnelle Auslaufen der kostenfreien Zuteilung bis Ende 2025. Darüber hinaus werden ab 2025 die sogenannten Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs, zunächst über ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Monitoring#alphabar">Monitoring</a>, später voraussichtlich auch mit einer Abgabepflicht, in den ETS 1 einbezogen. Zudem wird <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CORSIA#alphabar">CORSIA</a> für die Flüge von und zu Drittstaaten im Rahmen der EU-Emissionshandelsrichtlinie im EWR implementiert. Und schließlich wird es eine nachgelagerte, antragsbasierte, kostenlose Zuteilung von maximal 20 Millionen Berechtigungen für die Nutzung von nachhaltigen Kraftstoffen geben, um die Preisdifferenz zum herkömmlichen Kerosin teilweise auszugleichen.</p><p>Für die Emissionen im Straßenverkehr, den Gebäuden und den Industrie- und Energieanlagen, die auf Grund ihrer Größe nicht unter den EU-ETS 1 fallen, wird ab 2027 ein neuer, zunächst vom EU-ETS 1 getrennter Emissionshandel eingeführt (EU-ETS 2). Bereits ab 2024 müssen die Emissionen berichtet werden. Die Bepreisung erfolgt vergleichbar zu dem bereits <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/co2-preis-fuer-emissionen-aus-waerme-verkehr">2021 eingeführten nationalen Emissionshandel (nEHS)</a> über einen Upstream-Ansatz, das heißt die Inverkehrbringer von Brennstoffen müssen für die in den Brennstoffen enthaltenen Emissionen Emissionsberechtigungen abgeben. Die damit einhergehenden Kosten geben die Inverkehrbringer an die Endverbraucher*innen weiter und setzen damit Anreize für klimaschonendes Verhalten. Die Berechtigungen werden vollständig versteigert. Entscheidend ist, dass der EU-ETS 2 mit einem bindenden Cap ausgestattet wird – die CO2-Preise bilden sich damit am Kohlenstoffmarkt. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum nEHS, der in den EU-ETS 2 überführt wird. Die Minderung im EU-ETS 2 soll bis 2030 bei 42 Prozent gegenüber 2005 liegen. Die Implikationen des EU-ETS 2 auf die privaten Haushalte werden über den oben genannten Sozialen Klimafonds und die Verwendung der nationalen Versteigerungseinnahmen für Klimaschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum sozialen Ausgleich aktiv flankiert. </p><p>Öko-Institut, adelphi und das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) erarbeiten gemeinsam mit dem Umweltbundesamt fünf Factsheets, die die wesentlichen geplanten Anpassungen im EU-ETS erklären und sukzessive auf dieser Seite eingestellt werden.</p>
a) Zielstellung, fachliche Begründung: In diesem Vorhaben soll über die Möglichkeiten einer völker- und europarechtlich zulässigen Ausgestaltung von Regulierungsoptionen einer CO2-Grenzausgleichsmechanismus bzw. Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) erstellt werden. Eine entsprechende Regulierung hat auch die neue EU-Kommission in ihrem ''Green-New-Deal'' in Betracht gezogen. Ein CBAM könnte die Einführung von CO2-Bepreisungen flankieren, um sicherzustellen, dass gleiche Produktgruppen, die in einem Markt im Wettbewerb stehen, mit den gleichen CO2-Kosten belegt sind. Eine solche Regelung könnte die Carbon-Leakage Regelung des EU-ETS ersetzen. Auf der vorläufigen Carbon-Leakage-Liste für die 4. Handelsperiode (2021 - 2030) befinden sich derzeit 45 Sektoren, die weiterhin von einer 100 prozentigen kostenlosen Zuteilung profitieren (u.a. Steinkohlebergbau, Gewinnung von Erdöl, Herstellung von Zement/Aluminium). Diese Sektoren werden von den Kosten des Emissionshandels weitestgehend befreit und verspüren, daher nur einen geringen Anreiz in emissionsärmere Technik zu investieren. Ein CBAM könnte das Ambitionsniveau dieser Sektoren steigern. Ein CBAM muss mit WTO-Recht, insbesondere dem Verbot von Einfuhrbeschränkungen, vereinbar sein und mit europarechtlichen Vorgaben im Einklang stehen. Vor allem sind auch die beihilferechtlichen Regelungen der Strompreiskompensation in die Ausgestaltung der Regulierungsoptionen mit einzubeziehen, da durch diese Beihilfe eine anteilige Rückzahlung von CO2-Kosten an stromintensive Unternehmen erfolgt und in ihrer Wirkung, ähnlich wie die 'carbon-leakage' Regelungen, der Abfederung von Mehrbelastungen durch Umweltschutzregelungen in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten dient. b) Output: Erstellung von Handlungsempfehlungen und Regulierungsoptionen zur Schaffung einer völker- und europarechtlich zulässigen Ausgestaltung eines CBAM.
Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschaftsminister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.
The EU will introduce a carbon border adjustment mechanism (⥠CBAM⥠) on October 1, 2023. The main idea is to apply the same carbon price to imported emission-intensive goods as if they had been produced under EU carbon pricing rules (EU ETS). This is intended to prevent the relocation of domestic industry, which has to bear rising ⥠CO2⥠costs within the EU ETS, to countries without comparable carbon pricing. This would not protect the climate. The factsheet explains the objectives and functioning of the new climate protection instrument. Quelle: www.umweltbundesamt.de
The EU's carbon border adjustment mechanism (CBAM) replaces the free allocation in the EU ETS 1 as the main carbon leakage instrument. The study discusses the potential expansion of the CBAM to downstream products. Using the example of products from the automotive value chain (wheels, brakes, crankshafts, forged and flat-rolled primary products), it shows that the CO₂ costs vary greatly depending on the product. The estimates of the carbon costs are complemented with expert assessments from interviews. The study then derives a series of criteria to be considered for the extension of CBAM to downstream products.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 51 |
| Europa | 2 |
| Land | 2 |
| Weitere | 1 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 9 |
| Text | 23 |
| unbekannt | 20 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 41 |
| Offen | 9 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 24 |
| Englisch | 36 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Dokument | 20 |
| Keine | 23 |
| Webseite | 26 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 13 |
| Lebewesen und Lebensräume | 25 |
| Luft | 22 |
| Mensch und Umwelt | 52 |
| Wasser | 12 |
| Weitere | 49 |