Die Norddeutsche Naturstein GmbH, Altenhäuser Straße 41, 39345 Flechtingen, hat mit Antrag vom 24.09.2024, zuletzt geändert am 07.02.2025, die Erteilung einer Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz für die wesentliche Änderung des Steinbruchs zur Rohstoffgewinnung im Gabbrotagebau bei Bad Harzburg beantragt. Das Vorhaben umfasst die Erweiterung der Abbaufläche nach Südwesten von derzeit 39,4 ha auf zukünftig 50,4 ha, die Änderung und Vertiefung der bestehenden Abbaufläche um 5 ha (Optimierung) sowie die Neuanlage von Ersatzwegen auf rund 0,3 ha.
ID: 4859 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Planänderung im Stadtbezirk Dortmund-Aplerbeck für den sechsstreifiger Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 40 im Streckenabschnitt der Anschlussstelle Dortmund/Ost (B236) und des Autobahnkreuzes Dortmund/Unna (BAB 1/BAB 40) von Bau-km 30+830 bis Bau-km 40+353. Das Änderungsvorhaben bezieht sich auf den Entfall einer planfestgestellten, jedoch noch nicht errichteten, Lärmschutzwand im Bereich Stadtkrone Ost. Mit Schreiben vom 06.02.2025 hat die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH, gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr.1 UVPG die Feststellung, ob für das von ihr geplante Vorhaben „Planänderung nach § 17d FStrG i. V. m. § 76 Abs. 2 VwVfG für den Entfall einer planfestgestellten, jedoch noch nicht errichteten, Lärmschutzwand im Bereich Stadtkrone Ost“ im Ausbauvorhaben der BAB 40 eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist oder nicht, beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) beantragt. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 30.05.2016 hatte die Bezirksregierung Arnsberg bereits die Planfeststellung für das Ausbauvorhaben erteilt. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Dieses Ergebnis wurde am 11.03.2025 durch das FBA festgestellt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: DEGES Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Abschlussdatum: 11.03.2025 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76 53123 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Völklinger Straße 4 40219 Düsseldorf Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe gemäß § 5 UVPG.pdf
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen regelt die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten. Das Gesetz gilt für die Vorhaben, die in der Anlage 1 des UVPG oder in der Anlage zum SächsUVPG aufgeführt sind, sowie für deren Änderung einschließlich der Erweiterung. Sachverständige, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen, bedürfen einer Beleihung durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (§ 6). Die Beleihung erfolgt auf Antrag.
Die Firma GTS Grundstücksgesellschaft mbH, Heinrich Krone Str. 10, 48480 Spelle hat einen Antrag zur Förderung von Grundwasser auf dem Grundstück Heinrich Krone Str. 10, 48480 Spelle (Gemarkung Ibbenbüren, Flur 73, Flurstück 230) vorge-legt. Gegenstand des Antrages ist die Entnahme von Grundwasser in einer Gesamt-menge von jährlich bis zu 264.000 m³ zum Zweck der Grundwasserabsenkung während einer Baumaßnahme bis zum 30.11.2025.
Kieswerk Niederkassel Osterweiterung der Abgrabung im Rhein-Sieg-Kreis, Stadt Niederkassel Gemarkung Niederkassel, Flur 16, Flurstück 100 Gemarkung Rheidt, Flur 4, Flurstück 185 Gemarkung Uckendorf, Flur 3, Flurstück 46 Antrag nach §§ 3 und 7 AbgrG NRW auf Trockenabgrabung von Kies und Sand mit anschließender Verfüllung Die SKB GmbH & Co. KG betreibt auf dem Gebiet der Stadt Niederkassel in der Gemarkung Niederkassel, Flur 16, die Gewinnung von Kies und Sand, sowohl in Form einer Nassabgrabung als auch im Trockenabbau. Die Fristen für die Abgrabung enden zum 31.03.2028, für die anschließende Herrichtung enden am 31.03.2029. Um auch darüber hinaus den anhaltenden Rohstoffbedarf im Raum decken und die Sicherung des Standortes gewährleisten zu können, beabsichtigt das Unternehmen nun östlich des vorhandenen Sees den Aufschluss neuer Abgrabungsflächen auf einer Fläche von insgesamt etwa 19,4 ha, wovon etwa 18,2 ha reine Abbaufläche sein werden. Der Abbau des Rohstoffs soll im Trockenschnitt bis auf eine Tiefe von 47,0 m NHN erfolgen. Das Antragsgelände grenzt östlichan den vorhandenen „Niederkasseler See“ an und wird derzeit als Intensivacker genutzt. Anschließend wird die Fläche sukzessive bis auf die ursprüngliche Geländehöhe mit unbelastetem Bodenaushub wieder verfüllt und größtenteils der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Auf Teilflächen erfolgen landschaftspflegerische Maßnahmen, die auch der Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft dienen.Das bestehende Kieswerk der SKB, das in etwa 500 m Entfernung (Luftlinie) nördlich vom westlichen Teil des „Niederkasseler Sees“ liegt, soll weiter wie bisher genutzt werden. Die Erschließung von der geplanten Osterweiterung dorthin soll innerbetrieblich erfolgen. Dazu ist am Südrand des östlichen Teils des Niederkasseler Sees“, dem sog. „Lehmacher See“ (s. Kap. 1.2), auf einer Länge von ca. 190 m die Anschüttung einer etwa 15 m breiten Trasse geplant, über die sowohl das Förderband zum Abtransport der Rohstoffe aus der Erweiterung zum Kieswerk als auch der Antransport des Verfüllmaterials erfolgen soll.
Die Firma Röhm GmbH hat gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der PMMA-Anlage, Gemarkung Wesseling, Flur 3, Flurstück 269, 281 und 282 beantragt. Der Genehmigungsantrag beinhaltet die Errichtung und den Betrieb einer regenerativ-thermischen Nachverbrennungseinrichtung, Änderungen im Bereich des Brandschutzes und die Errichtung eines Büroraums. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um ein Änderungsvorhaben nach Nr. 4.2 der Anlage 1 des UVPG. Es wurde eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 i.V.m. § 7 Absatz 1 UVPG durchgeführt. Diese hat ergeben, dass zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern nicht zu erwarten sind. Aus dem Änderungsvorhaben resultieren keine relevanten Luftverunreinigungen, da die Errichtung der neuen regenerativ-thermischen Oxidation als Ersatz für die bisherige Abluftbehandlung eine Verbesserung hinsichtlich der Verfügbarkeit und der Effizienz darstellt. Auf die Schallimmissionssituation in der Umgebung wirkt sich das Vorhaben insgesamt neutral aus, da mit dem Antragsgegenstand keine relevanten Lärmquellen hinzukommen. Auswirkungen auf den Natur- und Artenschutz sowie relevante Bodenbelastungen finden nicht statt, da das Vorhaben in bestehenden Strukturen umgesetzt wird (keine Flächenversiegelung). Eine Gefährdung des Wassers ist ebenfalls nicht zu besorgen, da wassergefährdende Stoffe der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entsprechend gehandhabt werden. Zusätzliche Abfälle oder Abwasserströme fallen nicht an. Damit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren entbehrlich.
Das Projekt "IWaTec - Integrated Water Technologies" wird/wurde gefördert durch: Auswärtiges Amt / Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Duisburg-Essen, Zentrum für Wasser- und Umweltforschung.Egypt passed a revolution and changed its political system, but many problems are still lacking a solution. Especially in the field of water the North African country has to face many challenges. Most urgent are strategies to manage the limited water resources. About 80% of the available water resources are consumed for agriculture and the rest are for domestic and industrial activities. The management of these resources is inefficient and a huge amount of fresh water is discarded. The shortage of water supply will definitely influence the economic and cultural development of Egypt. In 2010, Egypt was ranked number 8 out of 165 nations reviewed in the so-called Water Security Risk Index published by Maplecroft. The ranking of each country in the index depends mainly on four key factors, i.e. access to improved drinking water and sanitation, the availability of renewable water and the reliance on external supplies, the relationship between available water and supply demands, and the water dependency of each countrys economy. Based on this study, the situation of water in Egypt was identified as extremely risky. A number of programs and developed strategies aiming to efficiently manage the usage of water resources have been carried out in the last few years by the Egyptian Government. But all these activities, however, require the availability of trained and well-educated individuals in water technology fields. Unfortunately, the number of water science graduates are decreasing and also there are few teaching and training courses for water science offered in Egypt. However, there is still a demand for several well-structured and international programs to fill the gap and provide the Egyptian fresh graduates with the adequate and up-to-date theoretical and practical knowledge available for water technology. IWaTec is designed to fill parts of this gap.
Die Firma Energiehof Thoma GmbH & Co.KG betreibt in Kelheim, Flur-Nr. 3840/1, Gemarkung Stausacker, eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Biogasanlage und beabsichtigt folgende Änderungen: • Errichtung und Betrieb eines Gärrestelagers mit Doppelmembrangasspeicher und Peripherie • Austausch des Doppelmembrangasspeichers auf Gärrestelager 1 • Austausch und Einbau von Rührwerken in Fermenter, Nachgärer und Gärrestelager 1 • Lageänderung Warmwasserpufferspeicher • Lageänderung Notfackel • Nachrüstung zu Einhaltung der Abgasemissionsgrenzwerte für BHKW 2: o Installation und Betrieb einer SCR-Anlage o Errichtung und Betrieb eines Betriebsmittellagers für Harnstofflösung Für o.g. Vorhaben ist eine Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG i.V.m. § 1 Abs. 1 u. 2 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und Nr. 1.2.2.2, Nr. 8.6.3.2 und Nr. 9.36 des Anhangs 1 der 4. BImSchV erforderlich.
Die Linde Gas Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG möchte die bestehende Anlage zur Herstellung von Wasserstoff durch Errichtung und Betrieb einer weiteren Elektrolyseeinheit („Druck-Alkali-Elektrolyse) ändern. Zum geplanten Erweiterungsumfang gehören im Wesentlichen Prozessanlagen, sowie Neben- und Hilfsanlagen. Der Erweiterungsumfang soll aus 13 Betriebseinheiten bestehen. Die neue Elektrolyseeinheit soll innerhalb des Chemiestandortes der InfraLeuna GmbH südlich angrenzend an die Bestandsanlage errichtet und betrieben werden. In der Elektrolyseanlage sollen künftig bei einer Betriebszeit von ca. 8.760 Stunden pro Jahr 42,1 Mio Nm³/a (Bestand) + 8,76 Mio Nm³/a (neu) Wasserstoff hergestellt werden. Die Herstellung von Wasserstoff erfolgt im kontinuierlichen Prozess. Der Kernprozess ist die Elektrolyse von Wasser in Sauerstoff und Wasser. Vorher und im Nachhinein erfolgen Reinigungsschritte, um eine gleichbleibende Qualität des Endproduktes Wasserstoff zu gewährleisten. Als Abgas fällt während des gesamten Prozesses ausschließlich Sauerstoff und Wasserstoff an, welche direkt an die Umgebung abgegeben werden. Im Falle einer Entlüftung von einzelnen Anlagenteilen kann es ebenfalls zum Austritt kleiner Mengen Wasserstoff in die Umgebung kommen. Die neue Elektrolyseeinheit wird in die vorhandene Versorgungsperipherie wie z.B. Rohrbrücken, Fahrwege, der Bestandsanlage eingebunden. Der Betrieb soll von Montag bis Sonntag im Schichtbetrieb rund um die Uhr erfolgen. Die Steuerung und Überwachung der Anlage erfolgt, wie bei der Bestandsanlage, über das Remote Operation Centers.
Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes der Teilnehmergemeinschaft Gestratz II ist die Aufstellung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) erforderlich geworden.
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