The Global Ozone Monitoring Experiment-2 (GOME-2) instrument continues the long-term monitoring of atmospheric trace gas constituents started with GOME / ERS-2 and SCIAMACHY / Envisat. Currently, there are three GOME-2 instruments operating on board EUMETSAT's Meteorological Operational satellites MetOp-A, -B and -C, launched in October 2006, September 2012, and November 2018, respectively. GOME-2 can measure a range of atmospheric trace constituents, with the emphasis on global ozone distributions. Furthermore, cloud properties and intensities of ultraviolet radiation are retrieved. These data are crucial for monitoring the atmospheric composition and the detection of pollutants. DLR generates operational GOME-2 / MetOp level 2 products in the framework of EUMETSAT's Satellite Application Facility on Atmospheric Chemistry Monitoring (AC-SAF). GOME-2 near-real-time products are available already two hours after sensing. OCRA (Optical Cloud Recognition Algorithm) and ROCINN (Retrieval of Cloud Information using Neural Networks) are used for retrieving the following geophysical cloud properties from GOME and GOME-2 data: cloud fraction (cloud cover), cloud-top pressure (cloud-top height), and cloud optical thickness (cloud-top albedo). OCRA is an optical sensor cloud detection algorithm that uses the PMD devices on GOME / GOME-2 to deliver cloud fractions for GOME / GOME-2 scenes. For more details please refer to relevant peer-review papers listed on the GOME and GOME-2 documentation pages: https://atmos.eoc.dlr.de/app/docs/
Web Map Service (WMS) mit der Darstellung von geplanten und bestehenden Unterbringungen für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge. Die Angaben enthalten den Namen und die Platzzahl. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Art 1 Dem in Bonn am 23. Juni 1979 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Innovationsmotor Künstliche Intelligenz (KI) Magdeburg. Sachsen-Anhalt setzt auf Künstliche Intelligenz (KI) als Innovationsmotor für die weitere positive Entwicklung des Landes. Das hat Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze heute im Landtag betont. „KI steigert die Effizienz, optimiert Prozesse und sichert die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Für uns ist wichtig, dass wir die Chancen, die KI bietet, aktiv nutzen und unser Sachsen-Anhalt damit weiter auf Kurs bringen.“ KI-Strategie als Teil der Regionalen Innovationsstrategie 2021–2027 Sachsen-Anhalt hat früh auf den AI Act der EU reagiert und setzt auf wirtschaftsfreundliche und technologieoffene Regelungen. Seit Oktober 2023 verfolgt Sachsen-Anhalt eine umfassende KI-Strategie, die in die Regionale Innovationsstrategie 2021–2027 integriert ist. „Damit sichern wir unsere Anschlussfähigkeit an die nationale KI-Strategie des Bundes,“ erklärt Minister Sven Schulze. „Unser Ziel ist es, die digitale Transformation erfolgreich voranzutreiben, Sachsen-Anhalt als Innovationsstandort weiter zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands auszubauen.“ KI in der Landwirtschaft: Precision Farming als Vorreiter „In Sachsen-Anhalts Landwirtschaft kommen KI-basierte Technologien bereits erfolgreich zum Einsatz. Doch gerade hier zeigt sich, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit den schnellen technischen Entwicklungen nicht Schritt halten können“, betonte Minister Sven Schulze. Beim sogenannten Precision Farming würden beispielsweise Roboter eingesetzt, die gezielt und individuell Pflanzenschutzmittel oder Dünger auf einzelne Pflanzen aufbringen. „Das erhöht nicht nur die Effizienz, sondern schont auch die Umwelt“, erklärte Minister Sven Schulze. Dennoch stünde das aktuelle Pflanzenschutzrecht einer flächendeckenden Nutzung dieser zukunftsweisen-den Technologie im Weg. „Um diese Innovationsbremse zu lösen“, so Schulze weiter, „haben wir im Wirtschaftsministerium eine Projektgruppe eingerichtet. Gemeinsam mit zwei Unternehmen aus Sachsen-Anhalt und der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) wollen wir die notwendigen technischen und rechtlichen Anpassungen erarbeiten.“ Fazit und Ausblick – Sachsen-Anhalt bleibt am Puls der Zeit „Künstliche Intelligenz bietet enorme Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit Sachsen-Anhalts,“ resümierte Minister Sven Schulze. „Wir müssen bewusst und aktiv an der digitalen Transformation teilnehmen, um den nächsten Schritt in eine Zukunft mit KI zu unternehmen. Mein Haus wird diesen Prozess weiterhin eng begleiten und sich für wirtschafts-freundliche Regelungen einsetzen“, so Minister Sven Schulze weiter. „Diese Herausforderungen packen wir an – damit unser Sachsen-Anhalt weiter auf der Überholspur bleibt.“
Zum Aufbau von Verbundsystemen gibt es zahlreiche Aktivitäten auf internationaler und nationaler Ebene sowie auf Landesebene. Die folgenden Tabellen stellen eine Auswahl an Gesetzen, Übereinkommen, Verträgen und Programmen dar, die die Grundlage für den Aufbau und die Entwicklung von Verbundsystemen bilden. 1979 Bonner Konvention 1979 EU-Vogelschutzrichtlinie 1992 FFH-Richtlinie 1992 Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity) 1998 EU-Biodiversitätsstrategie 2000 Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 1992 Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) ”Aufbau eines ökologischen Verbundsystems in der räumlichen Planung” Entschließung der 21. MKRO 1992: Die MKRO hält es für erforderlich, ausgehend von größeren Gebieten, die der weitgehend ungestörten Erhaltung und Entwicklung von Fauna und Flora dienen sollen und raumordnerisch wie auch naturschutzrechtlich zu sichern sind, ein funktional zusammenhängendes Netz ökologisch bedeutsamer Freiräume aufzubauen. 1992 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 05.06.1992 über die biologische Vielfalt 1995 Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) Entschließung zur ”Integration des Netzes besonderer Schutzgebiete gemäß FFH-Richtlinie in die ökologischen Verbundsysteme der Länder” 2002 Bundesregierung: Unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung 2002/ 2009 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 1994 Landschaftsprogramm Sachsen-Anhalts 1995 Landtagsbeschluss zur Entwicklung eines ökologischen Verbundsystems in Sachsen-Anhalt 1997 Programm zur Weiterentwicklung des ökologischen Verbundsystems in Sachsen-Anhalt 1997 Fließgewässerrogramm des Landes Sachsen-Anhalt 1998 Landesplanungsgesetz (LPlG) 2004/ 2010 Landesnaturschutzgesetz (NatSchG LSA) (1) (1) Quelle: Landesrecht Sachsen-Anhalt Letzte Aktualisierung: 15.04.2020
Ergebnisse ein Jahr nach Einführung der Landesdüngeverordnung, Veränderungen in roten Gebieten, Veränderungen für Landwirte, Unterstützung für Landwirte, Förderung von Precision-Farming; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau
Landesrecht Bundesrecht Internationales Recht Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz – NatSchGBln) Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin (Berliner Baumschutzverordnung – BaumSchVO) Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in Berlin (Einige der in der Liste aufgeführten Objekte mussten aus zwingenden Gründen (z.B. Standsicherheit) inzwischen gefällt werden.) Gesetz über den Schutz, die Hege und Jagd wildlebender Tiere im Land Berlin (Landesjagdgesetz Berlin – LJagdG Bln) die verschiedenen Rechtsverordnungen zum Schutz von Teilen von Natur und Landschaft (siehe unter Schutzgebiete ) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Bundesjagdgesetz (BJagdG) (Links auf www.bfn.de ; www.gesetze-im-internet.de ) Hierzu gehören: die Ramsar-Konvention zur Erhaltung der Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel (Ziel: Schutz und nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten und deren Ressourcen durch nationale Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit); die Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Ziel: die wandernden Tierarten an Land, in der Luft und im Wasser sowie deren Lebensräume in ihrer Gesamtheit zu schützen); die Berner Konvention von 1979, zum Schutz der europäischen wildlebenden Arten und ihrer Lebensräume (wird in den EU-Ländern durch die FFH-Richtlinie umgesetzt); das Washingtoner Artenschutzübereinkommen / (CITES) über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen sowie die entsprechenden EU-Rechtsakte zur Umsetzung dieser Übereinkommen, beispielsweise: EG-Vogelschutzrichtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) EG-Artenschutzverordnung Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse (Links auf www.bfn.de ; www.eurobats.org ; www.bgbl.de )
Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Versuchstechniker / Ausbilder (m/w/d) Landtechnik zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit am Dienstort Iden aus. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 3 Dezernat 35 Zentrum für Tierhaltung und Technik Technik und Bau Die Einstellung in den Landesdienst erfolgt bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Vorausset- zungen und richtet sich bei Beschäftigten (m/w/d) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die auf dem Arbeitsplatz wahrzunehmenden Tätigkeiten sind nach Entgeltgruppe 11 TV-L bewertet. Aufgaben: Planung, Durchführung und Auswertung praxisorientierter Versuche im Bereich der Land- technik im Marktfruchtbau, Precision Farming und Digitalisierung in der Landwirtschaft, ins- besondere der Beurteilung und Weiterentwicklung von Maschinen und Geräten, Entwicklung von Methoden zur Erprobung von landwirtschaftlicher Verfahrenstechnik mit dem Schwer- punkt zum Einsatz im Fachbereich, Durchführung von Langzeitversuchen, sowie die Aus- wertung und Aufbereitung der Daten Aus- und Fortbildung im Fachschwerpunkt einschließlich Aufbereitung der Lehr- und Stun- denpläne im Fachgebiet, Koordination und Umsetzung mit den Fachgebieten, dem Lehramt sowie die Erstellung und Weiterentwicklung von Lehrgangsinhalten für die Überbetriebliche Ausbildung Vorbereitung und Durchführung von Fachvorträgen und Gruppenberatungen sowie Beant- wortung von Fachfragen zum Themengebiet Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit, hier insbesondere Zusammenfassung und Veran- schaulichung von Ergebnissen und Informationen, sowie Verfassen von Fachartikeln zum Themengebiet zwingende Voraussetzungen: abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom (FH)) der Landwirtschaft, Agrar- technik oder Ingenieurwissenschaften mit Vertiefungsrichtung Maschinenbau oder einer den Aufgaben entsprechenden, vergleichbaren Qualifikation Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Sie nicht über den geforderten Studienabschluss verfügen, aber z. B. eine Aufstiegsfortbildung als Meister (m/w/d) (Mechaniker (m/w/d), Land- und Baumaschinenmechatroniker (m/w/d)) absolviert haben und die Aufgaben auf- grund dieser Fortbildung und nachgewiesener Berufserfahrung wahrnehmen könnten. Be- achten Sie bitte in diesem Fall den unter „Unser Angebot an Sie“ stehenden Hinweis*. nachgewiesene Fahrerlaubnis der Klasse B, L/T und erklärte Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz und zur Durchführung von Dienstreisen sehr gute Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau/C2 wünschenswerte Voraussetzungen: Ausbildereignung gem. Ausbildereignungsverordnung landtechnische Kenntnisse Interesse an modernen Technologien und Einsatz digitaler Komponenten in der Landwirtschaft Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Personen sind ausdrücklich gewünscht und werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Ein Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist beizufügen. Frauen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gefördert. Qualifizierte Frauen wer- den daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Ansprechpartner/innen: Herr Dr. Hermann Frau Müller Frau Brömme Abteilungsleiter 1 Personaldezernat Personaldezernat 03471/334-102 03471/334-125 03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. • *Bei Bewerbern (m/w/d) ohne den geforderten Hochschulabschluss erfolgt die Eingruppierung - gemäß TV-L - in der Regel eine Entgeltgruppe niedriger. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 16.08.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de Stellenangebots-ID 1174129, Kennung VT-35.01-2 Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten des- halb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewer- bungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung ent- nehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen- det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/service/stel- lenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/ Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Daten- schutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de
Recycling-Toilettenpapier und -Taschentücher schonen die Umwelt Wie Sie Hygienepapiere und Taschentücher nachhaltig nutzen Kaufen Sie Hygienepapiere wie Papiertaschentücher, Toilettenpapier oder Küchenrolle aus 100 Prozent Recyclingpapier (Blauer Engel). Nutzen Sie papierfreie Alternativen wie waschbare Stofftaschentücher, Stoffhandtücher und Stoffservietten oder Wischtücher. Gewusst wie Die Herstellung von Hygienepapier belastet die Umwelt stark. Sie benötigt viel Holz, Energie und Wasser und führt zur Einleitung gefährlicher Stoffe in Gewässer. Durch den Einsatz von Altpapier und beste verfügbare Techniken bei der Produktion von neuem Papier können diese Umweltbelastungen stark reduziert werden. Bei Hygienepapieren kommt hinzu, dass die Papierfasern nach dem Gebrauch über die Kanalisation oder als Abfall entsorgt werden. So gehen sie dem Papierkreislauf verloren. Kauf von Recyclingpapier: Es gibt für jede Art von Hygienepapier auch eine qualitativ hochwertige Alternative aus Recyclingpapier. Es gibt genügend Recycling-Produkte, die den Vergleich mit Frischfasern in Sachen Nutzerkomfort nicht scheuen müssen, wie zum Beispiel ein Test der Stiftung Warentest bestätigt. Das gilt für Papiertaschentücher, für Küchenrollen, für Servietten wie für Toilettenpapier. Der Blaue Engel garantiert dabei, dass die Papierfasern zu 100 Prozent aus Altpapier gewonnen werden und keine gefährlichen Chemikalien eingesetzt werden. Andere Produktkennzeichnungen wie FSC- oder PEFC-Label oder die Bezeichnung „Chlorfrei gebleicht“ sind bei Papierprodukten aus Umweltsicht weniger hilfreich (siehe Hintergrund). Gesundheitlich unbedenklich: Hygienepapiere aus Recyclingpapier mit dem Blauen Engel sind für alle bestimmungsgemäßen Anwendungen geeignet. Die Papiere und die eingesetzten chemischen Zusätze entsprechen der Empfehlung „Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt" des Bundesinstitutes für Risikobewertung. Sie halten die Grenzwerte aus den ergänzenden Hinweisen zur Beurteilung von Hygienepapieren ein. Farbmittel, die Schwermetalle wie Quecksilber, Blei, Cadmium oder Chrom-VI enthalten, sind ebenso verboten wie Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind. Damit gelten für Hygienepapiere mit dem Blauen Engel schärfere Maßstäbe als für Hygienepapiere aus Primärfasern. Was Sie noch tun können: Auch bei Recyclingpapier gilt: Sparsam verwenden. Recyclingpapier benutzen: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zum Papierkauf . Hintergrund Umweltsituation: Zu den Hygienepapieren zählen unter anderem Toilettenpapier, Papierhandtücher, Taschentücher, Kosmetiktücher, Servietten, Küchentücher, Putztücher und Abdecktücher (z.B. im medizinischen Bereich). In Deutschland wurden 2022 gemäß Leistungsbericht des Verbands DIE PAPIERINDUSTRIE e.V. insgesamt rund 1,48 Mio. t Hygienepapiere verbraucht (Verbrauch = Produktion + Import - Export). Der Pro-Kopf-Verbrauch liegt damit seit vielen Jahren relativ konstant bei 18-19 kg. Der Altpapieranteil in der Produktion ging allerdings in den letzten 20 Jahren laut Bericht deutlich von 75 auf 43 Prozent zurück. Wir spülen damit unsere Wälder ins Klo, denn Hygienepapiere werden in der Regel nur einmal verwendet und gehen anschließend dem Papierkreislauf über die Kanalisation oder die Entsorgung verloren. Deshalb sollten Hygienepapiere ausschließlich aus bereits mehrfach recycelten Sekundärfasern mittlerer und unterer Altpapierqualitäten bestehen. Dies sind Altpapiere, die über 85 Prozent des Altpapieraufkommens ausmachen. Der Einsatz dieser Altpapierqualitäten trägt entscheidend dazu bei, die Zahl der Wiederverwendungen einer Papierfaser zu erhöhen und damit den Druck auf die Ressource Holz zu reduzieren. In Deutschland selbst sind die ökologischen und sozialen Standards für die Papier- und Zellstoffproduktion sowie für die Waldbewirtschaftung im weltweiten Vergleich hoch. Doch 57 Prozent des verbrauchten Papiers, Karton, Pappe und über 75 Prozent des Zellstoffs für die deutsche Papierindustrie stammen aus dem Ausland – ein zunehmender Anteil aus Plantagen in Entwicklungs- und Schwellenländern. In den südlichen Ländern werden oft massive Probleme durch den Anbau und die Produktion von Zellstoff verursacht. Immer mehr Papierfasern für den deutschen Hygienepapiermarkt stammen aus Brasilien – auch von ökologisch umstrittenen Plantagen. Die Ökobilanz für graphische Papiere und Hygienepapiere zeigt: In fast allen betrachteten Kategorien hat Recyclingpapier Vorteile gegenüber Frischfaserpapier und ist somit erste Wahl. Durchschnittlich spart die Produktion von Recyclingpapier: 78 Prozent Wasser 68 Prozent Energie 15 Prozent CO 2 -Emissionen. Die Holzentnahme für Frischfaserpapier bedeutet immer einen Eingriff in das Wald- Ökosystem und ist daher mit Risiken für die biologische Vielfalt verbunden. Die Nutzung von Recyclingfasern wirkt diesem Risiko entgegen. In nahezu allen untersuchten Regionen besteht ein potenzielles Risiko für Landnutzungsänderungen aufgrund der Holzversorgung für die Zellstoff- und Papierproduktion. Einzig in Mittel- und Südeuropa ist das Risiko gering, weil Primärwälder hier bereits fast vollständig verschwunden sind. Der beste Weg, um das Risiko weiterer Landnutzungsänderungen zu vermeiden, ist die Nutzung von Recyclingfasern. Um den Kohlenstoffspeicher in Wäldern zu erhalten oder gar zu erhöhen, sollte der Anteil von Recyclingfasern maximiert werden. Gesetzeslage: Es gelten die Grundsätze und Pflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die Empfehlung XXXVI „Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt" des Bundesinstitutes für Risikobewertung stellt keine gesetzliche Grundlage dar, wird aber vom Markt als hilfreicher Produktstandard akzeptiert. Marktbeobachtung: Der Marktanteil von Hygienepapieren mit dem Blauen Engel ist von 2014 bis 2020 bei privaten Haushalten auf knapp 12 % deutlich zurückgegangen (siehe Abb.). Der Blaue Engel ist für Hygienepapiere der beste Orientierungsmaßstab. Andere Produktkennzeichnungen sind aus Umweltsicht für Hygienepapiere weniger hilfreich: FSC und PEFC auf Papier: FSC und PEFC sind Label für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Am Markt findet man überwiegend FSC-Mix-Papiere. „Mix“ besagt, dass mindestens 70 Prozent der Fasern aus FSC-Holz und /oder Altpapier stammen. Meistens handelt es sich um reine Frischfaserpapiere. Zwar gibt es auch einige Papiere mit dem FSC-Recycling-Siegel. Doch dieses erfüllt nicht die strengen Anforderungen des Blauen Engels, beispielsweise zum Mindestanteil niedriger Altpapiersorten, an den Energie- und Wasserverbrauch oder an den Einsatz von Chemikalien bei der Produktion. Hygienepapiere mit dem FSC oder dem PEFC Zeichen sind deshalb im Vergleich zu Waren, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, weniger empfehlenswert. Chlorfrei gebleicht: Bedeutet, dass kein Altpapier enthalten ist und trifft keine Aussage über die Art der Waldbewirtschaftung. Es macht lediglich Aussagen über den Chemikalieneinsatz bei der Bleichung. Heutzutage überwiegt die Elementarchlorfreie (ECF) mit 90 Prozent vor der vollständig chlorfreien Bleiche (TCF) mit fünf Prozent. Fünf Prozent der weltweiten Produktion wird noch mit reinem Chlor produziert. EU-Ecolabel für Hygienepapiere: Das europäische Umweltzeichen stellt Anforderungen an den Energieverbrauch, die Abwasserbelastung und an die eingesetzten Chemikalien. Leider fordert es keinen Altpapiereinsatz und auch der Anteil zertifizierter Fasern ist mit 50 Prozent noch deutlich steigerbar. Das Zeichen bietet deshalb nur einen eingeschränkten Mehrwert gegenüber Papieren ohne Zertifizierung. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: UBA -Themenseite Hygiene-Papiere (öffentliche Beschaffung) UBA-Themenseite Papier- und Altpapierverbrauch BMUV -Themenseite Altpapier Altpapierverwertungsquote Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Altpapiereinsatzquoten in Prozent Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Papiererzeugung, Papierverbrauch und Altpapierverbrauch Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Tabelle als PDF Tabelle als Excel
Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Versuchstechniker / Ausbilder (m/w/d) Landtechnik zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit am Dienstort Iden aus. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 3 Dezernat 35 Zentrum für Tierhaltung und Technik Technik und Bau Die Einstellung in den Landesdienst erfolgt bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Vorausset- zungen und richtet sich bei Beschäftigten (m/w/d) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die auf dem Arbeitsplatz wahrzunehmenden Tätigkeiten sind nach Entgeltgruppe 11 TV-L bewertet. Aufgaben: Planung, Durchführung und Auswertung praxisorientierter Versuche im Bereich der Land- technik im Marktfruchtbau, Precision Farming und Digitalisierung in der Landwirtschaft, ins- besondere der Beurteilung und Weiterentwicklung von Maschinen und Geräten, Entwicklung von Methoden zur Erprobung von landwirtschaftlicher Verfahrenstechnik mit dem Schwer- punkt zum Einsatz im Fachbereich, Durchführung von Langzeitversuchen, sowie die Aus- wertung und Aufbereitung der Daten Aus- und Fortbildung im Fachschwerpunkt einschließlich Aufbereitung der Lehr- und Stun- denpläne im Fachgebiet, Koordination und Umsetzung mit den Fachgebieten, dem Lehramt sowie die Erstellung und Weiterentwicklung von Lehrgangsinhalten für die Überbetriebliche Ausbildung Vorbereitung und Durchführung von Fachvorträgen und Gruppenberatungen sowie Beant- wortung von Fachfragen zum Themengebiet Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit, hier insbesondere Zusammenfassung und Veran- schaulichung von Ergebnissen und Informationen, sowie Verfassen von Fachartikeln zum Themengebiet zwingende Voraussetzungen: abgeschlossenes landwirtschaftliches Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom (FH)) der Ingenieurwissenschaften mit der Vertiefungsrichtung Maschinenbau / Umwelttechnik oder einer den Aufgaben entsprechenden, vergleichbaren Fachrichtung nachgewiesene Fahrerlaubnis der Klasse B, L/T und erklärte Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz und zur Durchführung von Dienstreisen sehr gute Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau/C2 wünschenswerte Voraussetzungen: Ausbildereignung gem. Ausbildereignungsverordnung landtechnische Kenntnisse Interesse an modernen Technologien und Einsatz digitaler Komponenten in der Landwirtschaft Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Personen sind ausdrücklich gewünscht und werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Ein Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist beizufügen. Frauen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gefördert. Qualifizierte Frauen wer- den daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Ansprechpartner/innen: Herr Dr. Hermann Frau Müller Frau Brömme Abteilungsleiter 1 Personaldezernat Personaldezernat 03471/334-102 03471/334-125 03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 07.06.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1131188, Kennung VT-35.01) Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten des- halb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewer- bungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung ent- nehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen- det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/service/stel- lenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/ Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Daten- schutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die LLG und den Daten- schutzbeauftragten der LLG richten. Die entsprechenden Kontaktdaten für den Datenschutzbeauftragten lauten: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Roland Krause Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Tel.: 03471/334-150 E-Mail: Roland.Krause@llg.mule.sachsen-anhalt.de Zudem besteht für Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg. 2. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten Bei der Online-Bewerbung und bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail werden die folgenden für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO elektronisch erfasst und gespeichert: • Personendaten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum) • Kommunikationsdaten (Telefonnr., Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse) • Behinderung/Gleichstellung • Daten zur Ausbildung und Weiterbildung • Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse • Angaben zu sonstigen Qualifikationen • Datum der Bewerbung Bei einer Bewerbung per E-Mail werden auch die mitgesandten Unterlagen gespeichert. Infor- mationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) DSGVO in Verbindung mit § 164 SGB IX erhoben und verarbeitet.
Origin | Count |
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Bund | 260 |
Land | 17 |
Wissenschaft | 1 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 1 |
Ereignis | 13 |
Förderprogramm | 227 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 17 |
unbekannt | 17 |
License | Count |
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geschlossen | 32 |
offen | 242 |
unbekannt | 3 |
Language | Count |
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Deutsch | 254 |
Englisch | 48 |
Resource type | Count |
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Datei | 14 |
Dokument | 20 |
Keine | 129 |
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Unbekannt | 1 |
Webdienst | 3 |
Webseite | 140 |
Topic | Count |
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Boden | 195 |
Lebewesen & Lebensräume | 259 |
Luft | 127 |
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Wasser | 100 |
Weitere | 273 |