Dargestellt werden geplante und bestehende Unterbringungen für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge. Die Angaben enthalten den Namen und die Platzzahl.
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Neue Auskunftspflichten für Unternehmen: Europäische Chemikalienagentur publiziert Liste besorgniserregender Stoffe Seit neuestem gelten für Unternehmen Auskunftspflichten über Stoffe mit besonderen Gefahren für Mensch und Umwelt: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht heute erstmals eine Liste besonders besorgniserregender Stoffe. Dazu zählen krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe und persistente, bioakkumulierende, toxische Stoffe (PBT-Stoffe) – also solche, die sich langlebig in der Umwelt sowie dem menschlichen Körper verhalten, sich dort anreichern und giftig sind. Das hat Konsequenzen: Die europäische Chemikalienverordnung REACH verpflichtet Unternehmen ihre gewerblichen Kunden zu informieren, falls in ihren Erzeugnissen eine in der Liste identifizierte Chemikalie mit mehr als 0,1 Prozent enthalten ist. „Ich rate allen Verbraucherinnen und Verbrauchern ihr Auskunftsrecht zu nutzen und vom Handel zu verlangen, dass er die Information über besorgniserregende Chemikalien zur Verfügung stellt. Der Handel sollte sichere Produkte bei den Herstellern fordern”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Für besonders besorgniserregende Stoffe sieht REACH eine Zulassungspflicht vor. Das soll dazu führen, dass die Hersteller schrittweise weniger problematische Alternativstoffe oder –technologien einsetzen. Zwar bedeutet die Veröffentlichung in der so genannten Kandidatenliste für eine Chemikalie nur die Anerkennung als besonders besorgniserregend und ist nicht gleichbedeutend mit einer Zulassungspflicht. Es ist jedoch der erste Schritt dorthin. Den Grundstein dafür haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gelegt: Sie haben die Vorschläge für die Aufnahme in die Kandidatenliste erarbeitet. Das UBA schlug als ersten Stoff für die Kandidatenliste Anthrazen vor, eine Chemikalie aus der Gruppe der Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe ( PAK ). Anthrazen ist ein PBT -Stoff und wird wegen seiner schädlichen Wirkungen in Gewässern in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie als „prioritär gefährlicher Stoff” geführt. Weitere besonders besorgniserregende Stoffe sind zum Beispiel die Weichmacher (Phthalate) Diethylhexyl (DEHP), Dibutyl (DBP) und Bezylbutyl (BBP) sowie das bromierte Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD), das in vielen Untersuchungen in der Umwelt und im menschlichen Blut nachgewiesen wurde. Die in der Kandidatenliste veröffentlichten 15 Stoffe sind nur der Anfang. Die EU-Mitgliedstaaten und die ECHA arbeiten schon jetzt an neuen Vorschlägen für die Liste. Das UBA beteiligt sich weiter daran. Einen Schwerpunkt stellen dabei PBT-Stoffe, für Gewässer relevante Chemikalien und Stoffe mit Wirkungen auf das Hormonsystem dar.
Dennoch bleibt REACH bislang hinter den Erwartungen zurück Sie machen Gummi geschmeidig, sind aber giftig: Die aus Steinkohle gewonnenen Anthracenöle gehören zu den Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). PAK verbleiben generell lange in der Umwelt, reichern sich in der Nahrungskette an und sind giftig. Noch immer werden sie in Produkten wie Badelatschen oder Gummigriffen eingesetzt. Aus Autoreifen und Lebensmitteln hat die Europäische Union (EU) die PAK bereits weitgehend verbannt. Das Umweltbundesamt (UBA) möchte aber weiter gehen und schlägt der EU vor, für fünf Anthracenöle eine Zulassungspflicht einzuführen. Am 3. August 2009 ist es wieder soweit: Zum zweiten Mal nominieren die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) besonders besorgniserregende Chemikalien für eine Zulassungspflicht nach REACH , der EU-Chemikalienverordnung. Im vergangenen Jahr bemängelten Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen, dass nur 16 Vorschläge eingingen; sie forderten, 276 Stoffe sofort zu ersetzen. REACH verlangt aber eine detailierte Risikobewertung der vorgeschlagenen Stoffe (Annex XV-Dossier) durch die Behörden der EU-Mitgliedstaaten. Vermutlich deswegen gehen auch in diesem Jahr lediglich 14 Vorschläge ein, davon fünf aus dem UBA . Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA, bedauert die zögerliche Haltung einiger EU-Mitgliedstaaten: „Bisher nutzen nur wenige Staaten die großen Chancen von REACH, Umwelt und Gesundheit besser zu schützen. Wir bieten anderen Mitgliedstaaten an, bei der Bewertung von Umweltgiften zu kooperieren und gemeinsam besonders besorgniserregende Chemikalien zu identifizieren.” Denn es gibt genug zu tun: Eine Arbeitsgruppe aus EU-Fachleuten unter Beteiligung deutscher Experten identifizierte über 400 Stoffe, die krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend oder umweltschädigend sind. „Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen jetzt zügig zusammenarbeiten, um diese Stoffe schnell EU-weit zu regulieren.”, so Holzmann. Die ECHA hat diese Idee bereits aufgegriffen und für den 24. September 2009 alle zuständigen Behörden nach Helsinki eingeladen. Sind die Stoffe erst einmal als besonders besorgniserregend identifiziert, müssen Unternehmen dem Handel sowie den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Anfrage mitteilen, ob diese Stoffe mit mehr als 0,1 Prozent in Produkten enthalten sind. Damit gibt die EU Bürgerinnen und Bürgern die Chance, sich für umweltfreundlichere Produkte zu entscheiden. Den Grundstein dazu legen die EU-Mitgliedstaaten mit ihren Vorschlägen - auch als ersten Schritt zu einer EU-weiten Zulassungspflicht. So sollen langfristig die schlimmsten Chemikalien vom Markt und aus der Umwelt verschwinden. Das UBA hat sich vorgenommen, weiterhin seinen Beitrag für einen Erfolg von REACH zu leisten: Schon jetzt stehen noch mehr PAK und weitere Umweltgifte auf der Agenda für 2010. Darunter sind auch Chemikalien, die das Hormonsystem stören.
BfR und UBA prüfen über 1.800 Registrierungen für wirtschaftlich wichtige Chemikalien Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Die Informationen in den Registrierungsdossiers sind entscheidend, um mögliche Risiken für Mensch und Umwelt zu bewerten. Hier müssen die Unternehmen nachbessern – die Studie zeigt, an welchen Stellen.“ BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel: „Um die Qualität der Registrierungsdossiers zu verbessern, müssen fehlende oder ungenügende Daten zu den toxikologischen und ökotoxikologischen Endpunkten unbedingt ergänzt werden.“ Die EU-Chemikalienverordnung REACH verpflichtet die Europäische Chemikalienagentur ECHA, fünf Prozent aller Registrierungsdossiers auf Vollständigkeit zu prüfen. Dazu Frau Krautzberger: „Die ECHA benötigt zusätzliche Ressourcen für die Prüfung der Registrierungen. Die Situation wird sich nur verbessern, wenn ausreichend Dossiers geprüft und unzureichende Registrierungen nicht akzeptiert werden.“ 58 Prozent der 1.814 geprüften Dossiers der ersten REACH-Registrierungsperiode (2010) für wirtschaftlich wichtige Chemikalien erfüllen mindestens eine von sieben geprüften Anforderungen nicht, 27 Prozent sogar zwei oder mehr. Zu diesen Anforderungen zählen Informationen zum Abbau in der Umwelt oder zu Auswirkungen auf die Fortpflanzungsfähigkeit. Ohne ausreichende Informationen können Gefährdungen von Mensch und Umwelt übersehen werden. Die Informationen aus der Registrierung sind entscheidend, damit industrielle und gewerbliche Verwender der Stoffe das Gefahrenpotenzial einschätzen und ggf. Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt treffen können. Unerlässlich sind die Informationen auch für die Hersteller von Verbraucherprodukten, die die Sicherheit ihrer Produkte verantworten. Die Behörden benötigen verlässliche Daten aus den Registrierungen, um regulierungsbedürftige Stoffe zu identifizieren. 42 Prozent der geprüften Dossiers bewertet das BfR als „komplex“. Hier wurden Möglichkeiten des Datenverzichts in Anspruch genommen, z.B. unter Hinweis auf Daten zu ähnlichen Stoffen. Dies geschieht auch, um Tierversuche zu vermeiden. In einer Folgestudie wird nun detailliert geprüft, ob die Gründe hierfür wissenschaftlich plausibel sind. EU-Chemikalienverordnung REACH: Seit 2010 müssen Hersteller und Importeure ihre Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA registrieren. Eine Registrierung muss Informationen enthalten, die es erlauben, die Risiken für Mensch und Umwelt zu bewerten. Das fordert die EU-Chemikalienverordnung REACH. Die ECHA ist verpflichtet, fünf Prozent aller Registrierungsdossiers auf Vollständigkeit zu prüfen. Die Behörden der EU-Länder bewerten anhand dieser Dossiers die Risiken der Stoffe für die Gesundheit und die Umwelt. In begründeten Fällen fordern sie weitere Studien oder die gesetzliche Regulierung des Stoffeinsatzes. Unvollständige Informationen im Dossier können also zu nicht belastbaren Bewertungen der Chemikalien führen. In der ersten Registrierungsperiode mussten innerhalb kurzer Zeit über 4.300 Stoffe registriert werden. Darunter auch Zwischenprodukte und eingestufte Stoffe mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften (CMR-Stoffe) mit Produktionsmengen unter 1.000 Tonnen pro Jahr. Diese, ca. 2.300 Stoffe wurden von der Prüfung ausgenommen. Die verbleibenden ca. 2.000 Registrierungen für Stoffe mit hergestellten oder importierten Mengen von mehr als 1.000 Tonnen jährlich hat das BfR in der Studie geprüft. In der zweiten Registrierungsperiode (2013) wurde die Registrierungspflicht auf alle Stoffe ab jährlich 100 Tonnen Produktion bzw. Import ausgeweitet. 2018 endet die letzte Übergangsfrist der Registrierungspflicht. Bis dahin müssen alle noch verbleibenden Chemikalien registriert werden. Mit konformen Registrierungsunterlagen.
REACH verpflichtet Unternehmen und stärkt Auskunftsrechte Die Europäische REACH-Verordnung verpflichtet Unternehmen ab dem 01. Juni 2011 besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) anzuzeigen. Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) Jochen Flasbarth fordert die Unternehmen auf, ihre Produktpalette genau zu überprüfen. „Stoffe mit solchen Eigenschaften haben in Produkten des täglichen Lebens nichts verloren. Sie gehören ersetzt.“, so Flasbarth. Er erinnert die Hersteller und den Handel, ihren Anzeigepflichten nachzukommen. Wer Produkte mit besorgniserregenden Chemikalien meiden möchte, kann seine Auskunftsrechte nutzen. Denn REACH verpflichtet den Handel und die Hersteller, Bürgerinnen und Bürgern auf Nachfrage mitzuteilen, ob ein Erzeugnis solche Stoffe enthält. Die Anfrage muss der Handel oder der Hersteller innerhalb von 45 Tagen beantworten. Die Auskunftspflicht ist nicht an den Kauf gebunden. Besonders besorgniserregende Stoffe (englisch: Substances of very high concern - SVHC): Hinter diesem Begriff verbergen sich Chemikalien, die die europäische Chemikalienverordnung REACH stärker regulieren soll. Dazu gehören krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Chemikalien („CMR-Stoffe“) ebenso wie Stoffe, die lang in der Umwelt verbleiben, sich in Organismen anreichern und giftig sind („PBT-Stoffe“: persistent, bioakkumulierend, toxisch). Ähnlich problematisch sind Chemikalien, die das Hormonsystem stören können („Endokrine Disruptoren“). Ab dem 01. Juni 2011 gilt die Anzeigepflicht: Unternehmen müssen Ihre hergestellten oder importierten Erzeugnisse der Europäischen Chemikalienagentur melden, wenn diese mehr als 0,1 Prozent eines besonders besorgniserregenden Stoffes enthalten und dabei die eingesetzte Menge des Stoffes insgesamt mehr als eine Tonne pro Jahr beträgt.
Ein Katalysator ist heutzutage serienmäßg eingebaut, damit Autoabgase weniger Schadstoffe enthalten. Ist er defekt, heißt es Augen auf beim Nachkauf. Denn viele Exemplare, die derzeit im Handel verfügbar sind, reinigen erschreckend schlecht und verlieren schnell ihre Wirksamkeit. Doch ab jetzt können Sie auf qualitätsgeprüfte Austauschkatalysatoren mit dem „Blauen Engel“ zurückgreifen. Im Februar 2014 wurden die ersten Produkte mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet. Der Blauer Engel für Austauschkatalysatoren umfasst auch Anforderungen zur Vermeidung gesundheitsschädlicher Wirkungen aus künstlichen Mineralfasern, die in den Lagermatten der Katalysatoren eingesetzt werden. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Die Bonner Konvention hat das Jahr 2009 zum Jahr des Gorillas erklärt. Partner dieser Kampagne sind das Great Apes Survival Partnership (GRASP) in Verbindung mit UNEP und UNESCO sowie der Weltverband für Zoologische Gärten und Aquarien (WAZA). Mit dieser Aktion sollen die in Afrika akut vom Aussterben bedrohten Menschenaffen besser geschützt werden. Drei der vier Gorilla- Arten sind auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion IUCN als «vom Aussterben bedroht» klassifiziert. Zu den Bedrohungen gehören die Jagd zum Verzehr und für die traditionelle Medizin, die Zerstörung der Lebensräume durch Abholzung und Bergbau, bewaffnete Konflikte und Erkrankungen wie Ebola.
Am 15. Februar 2013 veröffentlichte die Umweltorganisation ChemSec (International Chemical Secretariat) ihre überarbeitete Liste mit gefährlichen Chemikalien. Die sogenannten SIN-Liste ist eine Art Schattenliste der Nichtregierungsorganisationen, denen der Prozess in der EU zu langsam vonstatten geht. Auf der offiziellen Kandidatenliste für sehr besorgniserregende Stoffe (SVHC), stehen bisher 138 Chemikalien. Auch in dem kürzlich veröffentlichten Fahrplan für den Umgang mit SVHCs bis 2020, schätzte die EU-Kommission die Zahl der aufgenommenen Substanzen im schlechtesten Fall auf 440. Die 2008 erstmals veröffentlichte SIN-Liste enthält inzwischen 554 CMR-Stoffe, 20 Substanzen sind nachweislich persistent, bioakkumulativ oder toxisch und 52 weitere Stoffe, die ähnlich besorgniserregende Eigenschaften aufweisen.
Am 16. Oktober 1990 unterzeichneten die Länder Dänemark, Deutschland und die Niederlande das erste Abkommen unter der Bonner Konvention. Das Seehundschutzabkommen wurde nach dem ersten großen Seehundsterben von 1988 beschlossen, als beinahe 60% der Seehundpopulation im Wattenmeer verendeten. Die Erholung der Seehundbestände im Wattenmeer ist eine echte Erfolgsgeschichte des Seehundschutzabkommens. Die Anzahl der Seehunde im trilateralen Wattenmeer steigt. Insgesamt wurden in Dänemark, Deutschland und den Niederlanden 21.600 Seehunde während der Seehundzählung 2009 erfasst. Auch die Kegelrobben, formal nicht im Abkommen zum Schutz von Seehunden im Wattenmeer berücksichtigt, weisen eine ansteigende Populationsentwicklung in den letzten Jahren auf. Allein 2009 wurden im trilateralen Wattenmeergebiet 2.800 Kegelrobben erfasst.
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