s/chemvolfarbv/ChemVOCFarbV/gi
Das Projekt "Untersuchung von Beschichtungen auf Basis von Beschichtungsstoffen gemäß ChemVOCFarbV auf Holzuntergründen und Metallsubstraten - Entwicklung und Prüfung von Beschichtungsstoffen gemäß ChemVOLFarbV" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Korrosionsschutz Dresden GmbH durchgeführt. In der 'Chemikalienrechtlichen Verordnung' zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke (ChemVOCFarbV) werden in zwei Stufen (2007 und 2010) Grenzwerte für den VOC-Höchstgehalt von Beschichtungsstoffen festgelegt. Dies bedeutet ein generelles Umdenken, da sich ab diesem Datum der VOC-Gehalt von Beschichtungsstoffen erstmalig am Verarbeitungszustand beim Endverbraucher orientiert. Ziel dieses Projektes ist die Entwicklung und anwendungstechnische Prüfung emissionsarmer Beschichtungsstoffe. Der Schwerpunkt des Instituts für Korrosionsschutz Dresden GmbH bei der Bearbeitung des Verbundprojekts liegt in der Prüfung des Leistungsvermögens der Beschichtungsstoffe und der applizierten Beschichtungen im Sinne des Korrosionsschutzes einerseits und der Eignung für ihre entsprechende Anwendung im jeweils vorgesehen Sektor. Von ausgewählten Beschichtungsstoffen und den daraus hergestellten Beschichtungen der Höpner Lacke GmbH und der Luso 2000 GmbH werden stoffliche Kennwerte durch Prüfung mittels analytischer Verfahren charakterisiert und mit den ermittelten Eigenschaftsprofilen vor und nach entsprechender Belastung dieser Beschichtungen verglichen. Ziel ist es, Aussagen über das Leistungsprofil dieser VOC-gemäßen Beschichtungsstoffe zu erhalten, wobei zwischen den neu entwickelten Beschichtungsstoffen und Beschichtungen und den herkömmlichen keine Abstriche hinsichtlich Leistungsvermögen gemacht werden dürfen. Mit den Untersuchungen wird ein äußerst aktuelles und praxisrelevantes Problem bearbeitet, das es dem IKS ermöglicht, aktiv bei der Lösung von Umweltschutzproblem einzugreifen und dadurch zur weiteren Erhöhung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Institutes beitragen wird. Dies sollte sich in zusätzlichen Aufträgen für Laboruntersuchengen, Schadensanalytik und Beratungstätigkeit bemerkbar machen und so zu einer kontinuierlichen Steigerung der Umsätze führen. Das Forschungsvorhaben ist ein exemplarisches Beispiel für die Ausschöpfung des Leistungsvermögens des IKS in Zusammenarbeit mit kleineren Unternehmen der Region. Weiterhin trägt diese Projekt zur Sicherung von Arbeitsplätzen in kmU in Sachsen bei, die durch die neue Gesetzgebung in Konkurrenz zu Betrieben in anderen, vor allem in osteuropäischen und außereuropäischen Ländern mit weitaus geringeren Umweltauflagen, Nachteile zu erwarten haben.
Zuständige Behörde für den Vollzug des Chemikaliengesetzes (ChemG) und der darauf beruhenden Rechtsverordnungen sowie von EG-Verordnungen, die Rechtsgebiete des ChemG berühren, ist die Landesdirektion Sachsen. Die Aufgaben der Umweltverwaltung im Bereich Chemikalien betreffen insbesondere die Überprüfung der Einhaltung der - EU-Chemikalienverordnung REACH (Registrierpflichten für Stoffe, Zulassungspflichten für besonders besorgniserregende Stoffe, Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens, Herstellens und Verwendens bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse) - Chemikalien-Ozonschichtverordnung sowie der Verordnung (EG) 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, - Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung), - Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) - Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV), - Biozid-Regelungen - Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) sowie - Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften verbraucherrelevanter Produkte. Gute Laborpraxis: Für die Leitung der GLP-Inspektorenkommission des Freistaates Sachsen, die Koordinierung der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Guten Laborpraxis (GLP) sowie die Erteilung von GLP-Bescheinigungen ist das SMUL zuständig.
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt Leitfaden zur Überwachung der ChemVOCFarbV – Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung in Sachsen-Anhalt Mai 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung ....................................................................................................................... 3 2. Rechtliche Grundlagen ................................................................................................... 3 3. Überwachung................................................................................................................... 4 A Überwachungsbogen (PDF)......................................................................................... 4 Abschnitt 1 – Allgemeine Angaben ................................................................................. 5 Abschnitt 2 – Produktkontrolle ........................................................................................ 5 2.1 – Allgemeine Angaben zum Produkt ..................................................................... 5 2.2 – Kennzeichnungspflichten nach ChemVOCFarbV ............................................... 5 2.3 - 2.4 – Kennzeichnung gefährliche Gemische ....................................................... 5 Abschnitt 3 – Weiterführende Maßnahmen..................................................................... 6 3.1 – Analysen ............................................................................................................ 6 3.2 – Maßnahmen, Ergänzungen und weitere Informationen ...................................... 6 B Ergebnisse .................................................................................................................... 6 Stand: 23. Mai 2016 2 1. Einführung Die Luftreinhaltung stellt einen wesentlichen Politikbereich innerhalb der EU dar, der sowohl dem Schutz der Umwelt als auch des Menschen vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen dient. Folgen der Luftverschmutzung durch flüchtige organische Substanzen und andere Luftschadstoffe sind u. a. als Sommersmog und Zerstörung der Ozonschicht bekannt. Hohe Ozonwerte sind für Menschen, Tiere und Pflanzen schädlich. Beim Menschen kommt es zu Reizungen der Augen und Schleimhäute. Zudem werden die Atmungs- und sportliche Leis- tungsfähigkeit vermindert. Neben Stickoxid gehören flüchtige organische Verbindungen (VOC = Volatile Organic Compounds) zu den Ozon-Vorläufersubstanzen. Die flüchtigen organischen Verbindungen werden sowohl auf natürlichem Weg freigesetzt, etwa durch Pflanzenstoffwechsel, Fäulnis- oder Abbauprozesse, als auch durch die Verwen- dung von Lösemitteln, zum Beispiel in Lacken und Farben. Nitro-, Kunststoff-, Polyurethan-, Kunstharz-, Alkydharz- und Naturharzlacke enthalten besonders viele flüchtige organische Verbindungen als Lösemittel. Auch wasserverdünnbare Lacke enthalten organische Lösemit- tel, jedoch in weitaus geringerer Menge. Der VOC-Gehalt von Farben, Lacken und Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung führt zu erheblichen VOC-Emissionen in die Luft, die zur lokalen Bildung fotochemischer Oxidan- tien in der Grenzschicht der Troposphäre beitragen. Im Interesse eines hohen Umwelt- schutzniveaus müssen für die o. g. Produkte Grenzwerte für den VOC-Gehalt festgelegt und deren Einhaltung überwacht werden. 2. Rechtliche Grundlagen Seit mehreren Jahren gibt es Bemühungen, die Menge der in die Atmosphäre eingetragenen (emittierten) VOC zu vermindern. Die Richtlinie 1999/13/EG (VOC-Anlagen-Richtlinie) legt Maßnahmen zur Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Löse- mittel entstehen, fest (Umsetzung in deutsches Recht: 31. BImSchV). Eine rein handwerkli- che Verarbeitung von Farben und Lacken wurde durch diese Richtlinie nicht mit erfasst. Die Reduktion der Emissionen durch anlagentechnische Regelungen muss daher durch produkt- bezogene Maßnahmen – Produkte mit geringeren Lösemittelmengen – ergänzt werden. Mit der EU-Richtlinie 2001/81/EG wurden nationale Emissionshöchstmengen festgelegt, die jedoch keine Grenzwerte für Emissionen aus spezifischen Quellen enthielten. Mit der Richtlinie 2004/42/EG über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Farben und Lacken und in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung sowie zur Änderung der RL 1999/13/EG wurde der produktbezogene Ansatz umgesetzt. Diese sogenannte Decopaint- Richtlinie wurde im Dezember 2004 durch die Lösemittelhaltige Farben- und Lack- Verordnung (ChemVOCFarbV) in nationales Recht umgesetzt. Sie stellt Anforderungen an die Reduktion des Lösemittelgehaltes in zwei Stufen (2007 und 2010). Zweck dieser Verordnung ist es, den Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen in be- stimmten Farben und Lacken zur Beschichtung von Bauwerken, ihren Bauteilen und dekorativen Bauelementen sowie in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung zu begrenzen, um die aus dem Beitrag der flüchtigen organischen Verbindungen zur Bildung des bodennahen Ozons resultierende Luftverschmutzung zu vermeiden oder zu verringern. Zu den Bauteilen zählen z.B. Fertigteile, Fenster, Türen, Zargen, Fußböden und Treppen, nicht hingegen Möbel. Stand: 23. Mai 2016 3
Nach abschließender Zustimmung des Bundesratsplenums am 22. März ist die Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbVÄndV) vom 10. April 2013 nunmehr im Bundesgesetzblatt (Teil I), Nummer 17, Seite 775 am 12. April verkündet worden und am 13. April 2013 in Kraft getreten. Der mit der Änderungsverordnung insgesamt neugefasste Anhang III der ChemVOCFarbV enthält die Analysemethoden, mit denen insbesondere die Hersteller die Einhaltung der in der ChemVOCFarbV vorgeschriebenen Grenzwerte für flüchtige organische Verbindungen in bestimmten Farben und Lacken zur Beschichtung von Gebäuden sowie in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung überprüfen. Im Rahmen der Neufassung wird die Bezugnahme auf eine Analysemethode (ISO 11890-2) aktualisiert (Stand ist nunmehr das Jahr 2006) und zusätzlich eine einfachere, kostengünstigere Methode (ISO 11890-1 (2007)) neu aufgenommen. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das ChemVOCFarbVÄndV.
Die Emittentengruppe Kleingewerbe umfasst die Emissionen aus nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen. Ausgenommen hiervon sind kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie Tätigkeiten des handwerklichen Sektors, die außerhalb des Betriebs ausgeübt werden. Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen unterliegen keiner behördlichen Genehmigung nach Maßgabe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Für das Emissionskataster Kleingewerbe werden Emissionen von NMVOC (flüchtige organische Verbindungen ohne Methan) und Staub erhoben. Die Emittentengruppe Kleingewerbe wird dabei in folgende Branchen aufgeteilt: Tankstellen Tanklager Druckereien Lackierereien chemische Reinigungen Metallbe- und -verarbeitung Holzbe- und -verarbeitung Kunstoffbe- und -verarbeitung Elektrotechnische Betriebe Chemiebetriebe Binnenhäfen Steinbrüche. Die Erhebung der Emissionen wird seit 1995 flächendeckend auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte durchgeführt. Eine Aktualisierung wird in der Regel alle sechs Jahre vorgenommen. Es stehen die Jahrgänge 1995, 2000, 2006, 2012 und 2018 zur Verfügung. Die Berechnungsmethodik stützt sich auf branchenspezifische Emissionsfaktoren. Dabei handelt es sich um Kenngrößen die angeben, wie groß die Emissionen eines Betriebs pro Jahr im Mittel ausfallen (in der Einheit t/a). Diese Emissionsfaktoren werden mit der Anzahl der Betriebe einer Branche multipliziert, um die Gesamtemissionen der Branche zu berechnen. Für das Fortschreibungsjahr 2018 wurde zur Aktualisierung der branchenspezifischen Emissionsfaktoren ein Ansatz verwendet, der bereits im „Emissionskataster Gewerbe 2018“ des Landes Baden-Württemberg Verwendung fand. Dieser wurde von der Firma AVISO entwickelt. Mehr Details zu Erhebungsmethoden und Ergebnissen können im Ergebnisbericht für das Erhebungsjahr 2018 eingesehen werden. Die Entwicklung der Emissionen des Emissionskatasters Kleingewerbe von 1995 bis 2018 in Hessen ist in der folgenden Tabelle aufgeführt. Zwischen 1995 und 2018 ist eine Reduzierung der NMVOC-Emissionen um 23,1% zu erkennen. Die Staub-Emissionen sind in diesem Zeitraum um 30% gesunken. Zusätzlich zum Gesamtstaub werden in der Tabelle die jeweiligen Anteile von PM10 und PM2,5 angegeben. Emissionen des Kleingewerbes in Hessen für die Jahrgänge 1995, 2000, 2006, 2012 und 2018 1995 2000 2006 2012 2018 Organische Gase NMVOC 1) 10 596 10 286 9 596 9 337 8 144 Stäube Staub und Staubinhaltsstoffe 287 207 198 188 201 davon Feinstaub PM10 175 126 120 114 123 davon Feinstaub PM2,5 23 16 16 15 16 1) flüchtige organische Verbindungen ohne Methan Emissionen nach Branche 2018 In den folgenden Kreisdiagrammen sind die Emissionen von NMVOC und Staub für 2018 nach Branchen aufgeteilt dargestellt. Bei NMVOC sind mit 2 337 t/a (29%) die Lackierereien am stärksten vertreten. Es folgen Tankstellen sowie Druckereien mit Emissionen von 1 525 t/a (19%) und 1 039 t/a (13%). Die Metall- und Kunststoffbetriebe sind mit jeweils 12% vertreten. Die geringsten NMVOC-Emissionen werden durch chemische Reinigungen sowie Tanklager mit 118 t/a und 44 t/a verursacht. Dies sind jeweils etwa 1% der Gesamtemissionen. Beim Staub ist die Branche Holzbe- und –verarbeitung mit 169 t/a Staub (84%) am stärksten vertreten. Steinbrüche stehen mit 31 t/a Staub (15%) an zweiter Stelle. Die niedrigsten Emissionen fallen mit 1 t/a (1%) bei Binnenhäfen an. In den folgenden Balkendiagrammen ist die zeitliche Entwicklung der Emissionen von NMVOC und Staub von 1995 bis 2018 nach Branchen aufgeteilt dargestellt. Dabei werden unter „Sonstiges“ Branchen zusammengefasst, die nach 1995 nicht mehr erfasst wurden (z.B. Räuchereianlagen und Reinigungsbäder) sowie aufgrund geänderter Erhebungs-methodik nicht weiter differenzierbare Anteile weiterer Branchen. NMVOC-Emissionen Im Jahr 1995 wurden bei den Branchen Tankstellen und Druckereien 29,7 bzw. 51,5% niedrigere Emissionen festgestellt als im Jahr 2018. Trotz der gestiegenen Verkehrsleistung bis 2018 wurde bei den Tankstellen eine Reduzierung der Emissionen von 38,8% zwischen 2000 und 2018 erfasst. Zu begründen ist dieser Umstand mit einer Verbrauchsminderung, welche durch die Erhöhung der Kraftstoffkosten, die Stärkung öffentlicher Verkehrssysteme und alternativer Kraftstoffe aufgetreten ist. Nach Angaben des Umweltbundesamt ist der Kraftstoffverbrauch allerdings ab 2010 wieder kontinuierlich gestiegen und erreichte das Niveau von 1995 ( Umweltbundesamt 2022: Kraftstoffverbrauch im Personen- und Güterstraßenverkehr ). Mit Einführung der Abgasrückführung im Jahr 2009 durch die 21. BImSchV (Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen) und den dazugehörigen Auflagen konnten die Emissionen trotz des hohen Kraftstoffverbrauchs kompensiert und reduziert werden. Zusätzlich zeigen die Druckereien eine deutliche Reduzierung der Emissionen von 43,8% zwischen 2000 und 2018. Die Reduzierung der Emissionen ist in dieser Branche vor allem mit der Einführung der ChemVOC-FarbV (Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke) zu begründen, welche seit 2007 in Kraft ist. Ebenfalls einen großen Einfluss hatte die Einführung der 31. BImSchV (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen). Bei der Branche Lackiererei ist seit 1995 eine deutliche Reduzierung der Emissionen von 70% festzustellen, welche hauptsächlich zwischen 1995 und 2000 zu beobachten ist. Seit 2000 sind die Emissionen dagegen wieder um 21,5% gestiegen. Bei den Tanklagern sind die Emissionen zwischen 2000 und 2018 gestiegen, während es in den Branchen chemische Reinigung, Holz, Chemie und Elektrotechnik zu einer Reduktion kam. Die stärkste Abnahme seit dem Jahr 2000, erreichen mit 54,0% die chemischen Betriebe. Die Branche Holzbe- und -verarbeitung weist einen Emissionsrückgang von 42,2% auf. Zusätzlich weist die Branche der chemischen Reinigungen seit 2000 einen Emissionsrückgang von 22,4% auf. Mit der Einführung der 2. BImSchV im Jahr 1990 (Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen) sind die Auswirkungen der Grenzwerte vor allem bei dieser Branche deutlich sichtbar. Nahezu unverändert zwischen 2000 und 2018 sind die Emissionen in den Branchen Metall und Kunststoff. Staub-Emissionen Die Branche der Holzbe- und -verarbeitung verursacht in allen Jahren den Großteil der Staub-Emissionen. Im Jahr 2018 sind die Emissionen um 3,7% im Vergleich zu 2000 gestiegen. Im Vergleich zu 1995 wurden 2,6% geringere Emissionen erfasst. Die Staub-Emissionen der Steinbrüche sind kontinuierlich gesunken. Zwischen 2000 und 2018 gab es eine Reduktion von 27,9%. Die geringsten Staub-Emissionen zeigen sich mit jeweils 1 t/a für alle Jahre bei den Binnenhäfen.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 2 |
Land | 3 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 1 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 1 |
unbekannt | 2 |
License | Count |
---|---|
closed | 2 |
open | 2 |
unknown | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 5 |
Resource type | Count |
---|---|
Dokument | 2 |
Keine | 3 |
Webseite | 2 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 3 |
Lebewesen & Lebensräume | 3 |
Luft | 4 |
Mensch & Umwelt | 5 |
Wasser | 3 |
Weitere | 4 |