Das Projekt "REACH - Überprüfung 2012 - Begleitung der Erarbeitung einer deutschen Position" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Aus Anlass der Überprüfung der europäischen Chemikalienverordnung REACH durch die EU-Kommission wurde ein UFOPLAN-Projekt durchgeführt, um den Prozess aus deutscher Sicht zu begleiten. Unter Projektleitung der national zuständigen Bundesstelle für Chemikalien wurden die diesbezüglichen Dokumente der EU-Kommission analysiert, ein nationaler REACH-Kongress durchgeführt und die Ergebnisse einer öffentlichen Online-Befragung bewertet. Der Abschlussbericht des Forschungsnehmers, der ÖKOPOL GmbH, steht nun zur Verfügung.
Das Projekt "Teilvorhaben: Guidance Document für Hersteller, Importeure und Stoffanwender zur Auswahl von geeigneten Risikominderungsmassnahmen (in 2005)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit, Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse sofia e.V. durchgeführt. A) Problemstellung: Die KOM hat am 29. Oktober 2003 nach mehrjähriger Vorbereitungszeit den Entwurf einer EG-Verordnung zur Neuordnung des Chemikalienrechts verabschiedet. Wesentlicher Inhalt ist die Einführung eines einheitlichen Systems zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH), REACH erfordert ein bisher in der Chemikalienregulierung nicht gekanntes Maß an Eigenverantwortung innerhalb der Chemieindustrie und ihrer nachgeordneten Branchen und verändert die bisherige Rollenverteilung zwischen den Behörden und der Industrie erheblich. Für die Minderung von stofflichen Risiken ergeben sich aus der Neuordnung von Verantwortlichkeiten und Aufgaben eine Reihe von Fragen. Die Umsetzung der REACH-Vorgaben erfordert Arbeitshilfen für die Hersteller und Stoffanwender, die Antworten und Lösungsvorschläge für die zum Teil sehr offenen und allgemeinen Anforderungen von REACH geben. In Art. 13 (6) werden Risikominderungsmaßnahmen (RMM) als Teil der Stoffsicherheitsberichte erwähnt. Hierzu heißt es: 'Die Hersteller und Importeure ermitteln und treffen die geeigneten Maßnahmen zur angemessenen Kontrolle der Risiken...' Es gibt bislang keine Hilfestellung für die Industrie, wie diese Vorgaben auf konkrete Entscheidungsfragen bei der Abwägung von Alternativen und der Auswahl von RMM anzuwenden sind. Weder ist hinreichend klar, was geeignete Maßnahmen sind, noch was eine angemessene Kontrolle der Risiken beinhaltet. B) Ziel und Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA: Ziel der Studie ist zu klären, worauf Entscheidungen zur Risikominderung aufbauen können und wo noch Entwicklungsbedarf ist bzw. Lücken und Inkonsistenzen bestehen. Auf dieser Grundlage werden Arbeitshilfen und Leitfäden für die Industrie geplant und erstellt werden.
Das Projekt "Rechtsgutachten: Schnittstellenprobleme zwischen gemeinschaftlichem Stoffrecht und anderem sektoralen Umweltrecht ( Umsetzungshemmnisse bei der Risikominderung von Altstoffen nach 793/93/EG - 'Instrumentenlücke' )" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit, Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse sofia e.V. durchgeführt. Die folgende Darstellung konzentriert sich auf die Umweltwirkungen. Die dabei erzielten Ergebnisse - vor allem was die Berücksichtigung der stoffrechtlich ermittelten Wirkungsschwellen für den Vollzug anderer Regelwerke angeht2 - lassen sich jedoch weitgehend auch auf den Bereich stoffbezogener Gesundheitswirkungen übertragen.Der dieser Studie vorangegangenen Ausschreibung des Umweltbundesamtes liegt die These zugrunde, mit dem bestehenden gemeinschaftsrechtlichen Rahmen sei dies nicht adäquat möglich (These von der Instrumentenlücke). Das vorliegende Gutachten geht vor diesem Hintergrund der Frage nach, ob für die Realisierung der altstoffrechtlichen Risikominderungsstrategie auf EG-Ebene ein umsetzungstaugliches rechtliches und administratives Instrumentarium vorhanden ist.Ausgangspunkt der Betrachtung ist das bestehende EG-Altstoffrecht: Auf der Grundlage des EG-Chemikalienrechts sind hier in erster Linie Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung möglich. Für andere stoffinduzierte Risiken, wie sie etwa bei der Herstellung und Weiterverarbeitung der Substanzen entstehen können, gibt es dagegen im EG-Chemikalienrecht bislang keine Handlungsmöglichkeiten. Dies bedeutet aber nicht, dass es für diesen Belastungspfad an gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben vollständig fehlen würde. Vielmehr sind hier etwa die Instrumentarien des gemeinschaftlichen Industrieanlagenrechts (IVU-Richtlinie in Verbindung u.a. mit Luftqualitäts-Standards) oder das EG-Wasserrecht (Wasserrahmen- Richtlinie und weitere Rechtsakte) einschlägig. Neben diesen anlagen- bzw. medienbezogenen Ansätzen gibt es auf EG-Ebene durchaus auch spezifische stoffbzw. stoffgruppenbezogene Regelungen - etwa für flüchtige organische Verbindungen (VOC-Richtlinie). Zu klären ist daher, wie die Schnittstellen zwischen dem EG-Chemikalienrecht und den übrigen sektoralen Regelungen ausgestaltet sind, in deren Anwendungsbereich diejenigen Minderungsmaßnahmen fallen, die nicht auf der Grundlage des gemeinschaftlichen Chemikalienrechts umzusetzen sind.
Das Projekt "Regulative Vorsorgepolitik in ihren Wirkungen auf Innovationen zum nachhaltigen Wirtschaften - am Beispiel der Chemikalienregulierung (Teilprojekte Oekonomie und Soziologie)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH , Department Ökonomie, Soziologie und Recht durchgeführt. 1. Das vorliegende Verbundprojekt des UFZ-Umweltforschungszentrums Leipzig-Halle und der Universitaet Bremen befasst sich mit der Regulierung von Gefahrstoffen. Aus naturwissenschaftlicher, oekonomischer, soziologischer und juristischer Sicht soll untersucht werden, welche Wirkungen die jetzige - aber auch eine modifizierte - Chemikalienregulierung in Bezug auf 'Innovationen zum nachhaltigen Wirtschaften' hat. Als solche Innovationen werden alle Neuerungen angesehen, die einen Beitrag zur Minderung der Zielkonflikte zwischen den einzelnen Nachhaltigkeitsdimensionen leisten. 2. Das Forschungsprojekt gliedert sich in jeweils halbjaehrliche Arbeitsphasen: (1) Beschreibung des jetzigen Regulierungsregimes, (2) Pruefung von dessen Effektivitaet, (3) Analyse von dessen Beitrag zu 'Innovationen zum nachhaltigen Wirtschaften', (4) Ausarbeitung von Reformvorschlaegen. 3. Die mit Praktikern abgeklaerten Forschungsergebnisse duerften eine Basis fuer die Weiterentwicklung der Chemikalienregulierung ergeben.