Die Firma VZW GmbH, Sickingmühler Straße 122 in 45772 Marl, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Helmuth-Astl-Straße 3, 19322 Wittenberge in der Gemarkung Wittenberge, Flur 4, Flurstück 180 eine Anlage zur chemisch-physikalischen Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen zu errichten und zu betreiben. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen den Neubau und den Betrieb einer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage für Ölabscheiderinhalte und Schlämme aus Süßwasserbohrungen mit einer Behandlungskapazität von 20.000 t/a. Die Behandlung der Ölabscheiderinhalte erfolgt im Wesentlichen durch physikalische Verfahren. Zur weiteren Auslastung der Anlage sollen darüber hinaus nicht gefährliche Schlämme aus Süßwasserbohrungen mittels Kammerfilterpresse entwässert werden. Diese Behandlung erfolgt in Kampagnen unter Ausschluss der Vermischung mit den Ölabscheiderinhalten. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummern 8.8.1.1 GE und 8.8.2.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach den Nummern 8.5 X und 8.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Vom Antragsteller ist eine Zulassung zum vorzeitigen Beginn der Errichtung gemäß § 8a BImSchG beantragt worden. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im August 2023 vorgesehen.
Die Firma Berlin Recycling GmbH betreibt auf dem Grundstück Freiheit 24-25, in 13597 Berlin eine chemisch-physikalische Aufbereitungsanlage zur Behandlung von Öl-Wasser-Schlamm-Gemischen und Deponiesickerwässern nach der Ziffern 8.8.1.1 und 8.8.2.1. des Anhangs der 4. BImSchV, nach der Genehmigungsverfahrensart G; dies ist darüber hinaus eine Anlage nach Art. 10 der RL 2010/75/EU. Die Anlage besitzt auch eine Genehmigung nach den Ziffern 8.12.1.1 und 8.12.2. Folgende Änderungen sind vorgesehen: - die Erhöhung der Behandlungskapazität der Chemisch-Physikalischen Behandlungsanlage von 22.000 t/a auf 33.000 t/a, - die Erweiterung um eine zusätzliche Betriebseinheit zur Behandlung von Fettabscheiderinhalten mit einer Behandlungskapazität von 15.000 t/a und - die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Konditionierung von Filterstäuben mit Abwasserschlamm mit einem jährlichen Durchsatz von 500 t/a. Das Vorhaben fällt sowohl unter die Nr. 8.5 sowie die Nr. 8.6.2 der Anlage 1 UVPG. Entsprechend § 9 Abs. 3 Nr. 1 sowie § 9 Abs. 2 Nr. 2 war eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen.
Hinweis: Die Dateien auf dieser Seite sind nicht barrierefrei. Anlage 1 SÜVO biologische Anlagen Formblätter (pdf-Datei 169 KB) Anlage 1 SÜVO biologische Anlagen Formblätter (xlsx-Datei 78 KB) Anlage 2 SÜVO physikalisch-chemische Anlagen Formblätter (pdf-Datei 129 KB) Anlage 2 SÜVO physikalisch-chemische Anlagen Formblätter (xlsx-Datei 44 KB) Anlage 3 SÜVO Kanalisation / Regenbecken Formblätter (pdf-Datei 48 KB) Anlage 3 SÜVO Kanalisation / Regenbecken Formblätter (xlsx-Datei 31 KB) Ausfüllhilfe für Formblätter Kanalisation/Regenbecken (pdf-Datei 224 KB) Ausfüllhilfe für Formblätter biologische Anlagen (pdf-Datei 14 KB) Ausfüllhilfe für Formblätter chemisch-physikalischer Anlagen (pdf-Datei 11 KB) Berechnungsbeispiel zu den Methoden A und B (xlsx-Datei 22 KB) Berechnungsbeispiel zu den Methoden A und B (pdf-Datei 24 KB) Hinweise zur Anwendung der Verfahren gemäß Nummer 3.1.2 Buchstaben a bis c des RdErl. des MLU vom 08.01.2015, geändert durch RdErl. des MWU vom 24.02.2022 (pdf-Datei 116 KB) Ermittlung der JSM über das gewichtete Dichtemittel (xlsx-Datei 34 KB) Ermittlung der JSM über das Dichtemittel (xlsx-Datei 57 KB) Ermittlung der JSM über das gleitende Minimum (ATV-DVWK A 198) (xlsx-Datei 59 KB) Ermittlung der JSM über Trockenwettertage (xlsx-Datei 50 KB) RdErl. des MWU vom 7. März 2022 – 23.22-62551 (pdf-Datei 845 KB) RdErl. des MLU vom 08.01.2015, geändert durch RdErl. des MWU vom 24.02.2022 (pdf-Datei, 69 KB) Letzte Aktualisierung: 18.12.2023
Die SCHWENK Zement GmbH & Co. KG, Karlstadt betreibt auf ihrem Betriebsgelände in Karlstadt (Fl.-Nrn. 3510, 3360 und 3155 der Gemarkung Karlstadt) eine Anlage zur Herstellung von Zement / Zementklinker. Ebenfalls am Standort befindet sich eine Trocknungsanlage für sekundäre Roh- und Brennstoffe (sog. Klärschlammtrockner) mit nachgeschaltetem Biofilter. Die Trocknungsanlage für sekundäre Roh- und Brennstoffe wurde erstmalig mit Bescheid des Landratsamtes Main-Spessart vom 14.11.2005, Az. 410-177-383, genehmigt. Mit Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart vom 03.05.2006 wurde die Anzeige hinsichtlich des Einsatzes von industriellem Klärschlamm (AVV 19 08 14) am Drehofen 6 und in der eben genannten Trocknungsanlage bestätigt. Gemäß Genehmigungsbescheid vom 14.11.2005 beträgt die maximale Durchsatzleistung der Trocknungsanlage 12 m3/h, bezogen auf einen TS-Gehalt des Materials von ca. 30%. Die maximale Durchsatzkapazität des Klärschlammtrockners liegt somit bei > 50 Tonnen / Tag. Zur gesicherten Einhaltung des Grenzwertes für organische Stoffe plant die SCHWENK Zement GmbH & Co. KG die Abluft aus dem Klärschlammtrockner und der Klärschlammlagerhalle als Sekundärluftsubstitut am Ofen aufzugeben (= thermische Nachbehandlung der Abluft). Die maximale Durchsatzleistung (12 m3/h, bezogen auf einen TS-Gehalt des Materials von ca. 30%) bleibt weiterhin unverändert. Die genehmigte Leistung der Anlage zur Herstellung von Zement / Zementklinker von 3.600 Tonnen pro Tag und der genehmigte Ersatzbrennstoffeinsatz von bis zu 100 % wird durch das beabsichtigte Vorhaben nicht berührt. Mit Schreiben vom 20.01.2020 beantragte die SCHWENK Zement GmbH & Co. KG, Karlstadt die Erteilung der für das Vorhaben erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Die Anlage zur Herstellung von Zementklinker / Zement ist nach Nr. 2.3.1 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) immissionsschutzrechtlich genehmigt. Da die Anlage unter der genannten Nummer der 4. BImSchV mit „E“ gekennzeichnet ist, handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IE-RL) i. S. d. § 3 Abs. 8 BImSchG. Die Anlage ist der Nr. 3.1 des Anhanges I der IE-RL zuzuordnen. Das mit Schreiben vom 20.01.2020 beantragte Vorhaben stellt eine wesentliche Änderung der mit Bescheid vom 14.11.2005, Az. 410-177-383, immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage zur physikalisch-chemischen Behandlung (Trocknung) von sekundären Roh- und Brennstoffen dar [§ 16 BImSchG i.V.m. § 2 Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. a Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i.V.m. Nr. 8.10.2.1 des Anhanges 1 zur 4. BImSchV]. Zum damaligen Genehmigungszeitpunkt wurde hinsichtlich der Errichtung und des Betriebes der Trocknungsanlage für sekundäre Roh- und Brennstoffe auf die Änderung der Zementherstellungsanlage als Hauptanlage abgestellt (Trocknungsanlage als Nebeneinrichtung zur Zementherstellungsanlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 4. BImSchV). Eine eigenständige Nummer gemäß Anhang 1 der 4. BImSchV existierte zum damaligen Zeitpunkt noch nicht. Die 4. BImSchV wurde zwischenzeitlich dahingehend geändert, dass die eben genannte Trocknungsanlage nunmehr unter Nr. 8.10.2.1 des Anhanges 1 zur 4. BImSchV fällt, da die maximal genehmigte Durchsatzleistung der Trocknungsanlage 12 m3/h (bezogen auf einen TS-Gehalt des Materials von ca. 30%) beträgt, was wiederum einer Durchsatzleistung von > 50 Tonnen / Tag entspricht. Wegen der Zuordnung des Vorhabens in Spalte c im Anhang 1 der 4. BImSchV wäre gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a) der 4. BImSchV grundsätzlich ein Genehmigungsverfahren nach den Formvorschriften von § 10 BImSchG durchzuführen. Vorliegend konnte jedoch von der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 10 Abs. 3 ff. BImSchG abgesehen werden, da die SCHWENK Zement GmbH & Co. KG dies mit Schreiben vom 20.01.2020 beantragt hat und keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die in § 1 BImSchG genannten Schutzgüter zu besorgen sind (§ 16 Abs. 2 BImSchG).
Die RCN Chemie GmbH & Co. KG hat mit Datum vom 17.05.2021 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage zur physikalisch-chemischen Behandlung von gefährlichen Abfällen und zur Lagerung von gefährlichen Abfällen und Stoffen am Standort Daimlerstraße 26 in 47574 Goch beantragt. Antragsgegenstand ist im Wesentlichen die Errichtung und der Betrieb eines 2-Walzentrockners.
Die Albflor Umwelt-Servicetechnik GmbH mit Sitz in 92521 Schwarzenfeld, Molkereistraße 5, beabsichtigt, folgendes Vorhaben zu verwirklichen: 1. Errichtung und Betrieb einer Anlage zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Durchsatzleistung von 10 t oder mehr je Tag (Abfallbehandlungsanlage). 2. Errichtung und Betrieb einer Anlage zur physikalisch-chemischen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Durchsatzleistung von 50 t oder mehr je Tag (Strippungsanlage). 3. Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen von 100 t oder mehr. Die Abfallbehandlungsanlage besteht im Wesentlichen aus einer mechanischen Entwässerung. Das darin entstehende Abwasser wird einer Strippungsanlage zugeführt. Der feste Gärrest wird zwischengelagert und anschließend über ein externes Entsorgungsunternehmen abtransportiert und verwertet. In der Strippungsanlage werden das Abwasser behandelt und Ammoniumsulfatlösung gewonnen, welches als Düngemittel eingesetzt werden soll. Das Vorhaben soll auf der Flur-Nr. 1368 der Gemarkung Frotzersricht verwirklicht werden. Mit der Errichtung des Vorhabens soll im 2. Quartal 2021 begonnen werden, die Inbetriebnahme ist im 1. Quartal 2022 geplant. Für das Verfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, da es die Leistungsgrenze der Nr. 8.6.1 in Anlage 1 erreicht. Die Antragsunterlagen, der UVP-Bericht sowie die weiteren relevanten Unterlagen sind über den nachfolgenden Hyperlink abrufbar: https://file.landkreis-schwandorf.de/d/118cd778c2af4acd8697/
Die ALBA TAV Betriebs GmbH, Am Alten Flugplatz 1, 19288 Ludwigslust plant die wesentliche Änderung einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch thermische Verfahren, insbesondere Entgasung, Plasmaverfahren, Pyrolyse, Vergasung, Verbrennung oder einer Kombination dieser Verfahren mit einer Durchsatzkapazität von 3 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle oder mehr je Stunde nach Nr. 8.1.1.3 EG der 4. BImSchV (Abfallverbrennungsanlage) durch Errichtung und Betrieb einer Anlage zur physikalisch-chemischen Behandlung, insbesondere zum Destillieren, Trocknen oder Verdampfen, mit einer Durchsatzkapazität an Einsatz-stoffen bei nicht gefährlichen Abfällen von 50 Tonnen je Tag oder mehr nach Nr. 8.10.2.1 EG i. V. m. einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen nach Nr. 8.12.2 V Anhang 1 der 4. BImSchV am Standort 19288 Ludwigslust, Gemarkung Ludwigslust, Flur 25, Flurstücke 1/27, 1/28. Für die wesentliche Änderung der Abfallverbrennungsanlage ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG beantragt.
Die BASF SE Ludwigshafen hat beantragt, ihre Anlage zur Abfallaufbereitung auf dem Werkgelände in Ludwigshafen, Bau K 314 / K 322, durch folgende Maßnahmen/Tätigkeiten wesentlich zu ändern: • Bereinigung der Genehmigungssituation durch Anpassung an die aktuellen Erfordernisse und Rechtsgrundlagen • Errichtung einer neuen Umfüllkabine mit Druckbehälterfüllung in Bau K 322 (als Ersatz für die bisherige Umfüllkabine) • Erweiterung des Positivkataloges um interne Abfälle und Konkretisierung durch Angabe der Tätigkeiten und Teilflächen • Wegfall der chemisch-physikalischen Behandlung (Behandlung reaktiver Abfälle durch Umsetzen / Auflösen) Die maximale Lagerkapazität bleibt unverändert. Die bisherige Angabe des Durchsatzes von 1600 t/a wird konkretisiert durch die maximale Behandlungskapazität von < 10 t/d. Für das Vorhaben war aufgrund § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V. m. dessen Anlage 1 (Nr. 8.7.2.1) eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen, um festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
This status report was prepared within the framework of the cross-cutting topic 1 "Analytics and reference materials" of the research focus. It summarizes the contents of the project discussions and coordination within the cross-cutting issue. The organization of this ongoing process of development or elaboration has been supported by several events. The status report presents a summary of the physicochemical methods for the analysis of MP used in the research focus "Plastics in the Environment". The present recommendations are based on the current state of knowledge of the analysis of MP and are directed at actors in science as well as potential users in practice © bmf-plastik.de
Die Remondis Industrie Service GmbH & Co. KG, 44536 Lünen beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Anlage zur chemisch-physikalischen Behandlung von gefährlichen Abfällen (hier: CP-Anlage) durch Errichtung und Betrieb einer Verdampferanlage und Einführung weiterer Behandlungsschritte auf dem Betriebsgelände der Niederlassung in 56626 Andernach (Gemarkung Andernach, Flur 3, Flurstücke 82/7, 83/1, 83/3, 83/14). Im Rahmen des hierfür unter dem Aktenzeichen 314-23-137-005/1984-45 geführten Genehmigungsverfahrens wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens erfolgte Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 und 4 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.
Origin | Count |
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Bund | 270 |
Land | 18 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 264 |
Text | 8 |
Umweltprüfung | 9 |
unbekannt | 5 |
License | Count |
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