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Aufarbeitung und Analyse von Luftqualitätsdaten der Deutschen Demokratischen Republik

Im Bericht wird die Aufbereitung von Luftqualitätsmesswerten aus der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) für den Zeitraum von 1969 bis 1990 beschrieben. Beinhaltet sind die Schadstoffe Blei, Chlor, Fluor, Kohlenmonoxid, Ozon, Schwebestaub, Schwefeldioxid, Schwefelkohlenstoff, Schwefelwasserstoff, Stickoxide, Stickstoffdioxid, Stickstoffmonoxid und Sulfat. Die Arbeiten umfassten die Extraktion der Messwerte aus den Rohdaten mit anschließender Klassifikation und Plausibilitätskontrolle. Das Ergebnis sind qualitätsgesicherte Einzeldaten der Luftqualitätsmessungen der DDR. Die validierten Daten sind in einem umfangreichen Paket abrufbar. Veröffentlicht in Texte | 30/2025.

Umsetzung einer klimaverträglichen Biomasseverwertung

Projektförderung Das Vorhaben “Umsetzung einer klimaverträglichen Biomasseverwertung” wird im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Berlin (Förderkennzeichen 1161-B5-0). Die aktuelle einfache Kompostierung von Grünabfällen aus Berlin (maßgeblich Straßenlaub der BSR und Mähgut der Grünflächenpflege) weist trotz Nutzen des Kompostes deutliche Emissionen an Treibhausgasen auf, rd. 7.600 Mg CO 2 -Äq. pro Jahr, zudem geht der Energieinhalt dieser Abfälle verloren. In dem vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossenen Abfallwirtschaftskonzept 2020 bis 2030 werden diese Treibhausgas-Emissionen aus der bisherigen Einfachkompostierung angesprochen und zum Fazit geführt: „Die Behandlung von Berliner Grasschnitt- und Laubabfällen in solchen Einfachkompostierungsanlagen ist daher bis Ende 2022 zu beenden.” Auch das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm des Landes Berlin fordert, diese Abfälle vollständig einer höherwertigen Verwertung zuzuführen. In den vorhergehenden Jahren wurden von der Senatsumweltverwaltung verschiedene technische Möglichkeiten dieser höherwertigen Verwertung untersucht. Für die höherwertige, klimaentlastende Verwertung der genannten Grünabfälle wurden die Vergärung, die direkte Verbrennung, die Aufbereitung in Hausmüll-Behandlungsanlagen und die Hydrothermale Karbonisierung (HTC) untersucht. Teils aus verfahrenstechnischen, teils aus Kostengründen konnte sich bislang keines dieser Verfahren durchsetzen. Im vorliegenden Forschungsvorhaben wurde der Weg untersucht, die Grünreste über ein mechanisches Pressverfahren zu Brennstoff aufzubereiten und diesen dann in bestehenden Kraftwerken als Kohleersatz einzusetzen. Dazu wurden in einer bereits bestehenden Aufbereitungsanlage der Firma florafuel AG für Laub und Gras in der Nähe von München große Mengen an Brennstoff produziert und für großtechnische Verbrennungsversuche in Berlin eingesetzt. In dieser Aufbereitung werden die Grünreste zunächst zerkleinert und dann gewaschen, um Inertstoffe und verbrennungsschädliches Chlor und Kalium auszutragen. Danach wird der Faserschlamm mechanisch entwässert, nachfolgend getrocknet und zu Pellets oder Briketts verpresst. Dieser Brennstoff ist in seinen physikalisch/chemischen Eigenschaften regulären Holzbrennstoffen sehr ähnlich. Die Aufbereitung selbst arbeitet nach langjähriger Betriebserfahrung weitgehend sicher. Daher soll in Berlin eine erste Demonstrationsanlage von rd. 12.000 Mg/a Durchsatz errichtet werden. Im Projekt war die sehr wichtige Frage zu klären, ob der erzeugte Brennstoff in bestehenden Berliner Kraftwerken verarbeitbar ist und dabei klimabelastende Kohle ersetzen kann. Dazu wurden in den Kohle-Kraftwerken der BTB, von Vattenfall und im Fernheizwerk Neukölln insgesamt über 150 Mg aufbereiteten Brennstoffs testweise verbrannt, in verschiedenen Feuerungsverfahren (Wanderrost und Wirbelschicht). Die Ergebnisse der Verbrennungs-Großversuche zeigen, dass sich die Grünrest-Brennstoffe zwar nicht allein, aber in Mischung mit anderen Brennstoffen in beiden Feuerungsverfahren gut verbrennen lassen. Das in den Versuchen begleitend aufgezeichnete Emissionsverhalten einer solchen Mischung erwies sich als unproblematisch. Allerdings neigt der Brennstoff bei mehrfachen Umlade- und Abwurfvorgängen zu relevanten Staubentwicklungen. Dies konnte durch die geänderte Brennstoff-Konfektionierung zwar deutlich reduziert werden, bildet aber eine noch weiter zu lösende Aufgabe. Die weitere Prüfung – eben auch über möglichst bald durchzuführende weitere Versuche – als Grundlage einer zugesagten Dauerabnahme der Bio-Brennstoffe wird durch die EVU, gerade auch im Hinblick auf zukünftige Standortkonzepte im Kontext Kohleausstieg fortgesetzt. Die Abnahme des Brennstoffs zunächst aus der Demonstrationsanlage ist die zentrale Voraussetzung für die erzielbare hohe Treibhausgas-Entlastung: Durch die Umlenkung aus der Kompostierung in diese energetische Verwertung kann eine spezifische THG-Reduzierung von rd. -460 kg CO 2 -Äq/Mg erreicht werden. Für die Gesamtmenge von rd. 102.000 Mg/a an Laub und Mähgut wäre damit eine jährliche THG-Entlastung von rd. -47.000 Mg CO 2 -Äq erzielbar. Das ist einerseits im Bereich der Abfallwirtschaft Berlins eine im Vergleich sehr hohe absolute Klima-Entlastung, andererseits liegt der spezifische Preis für die THG-Minderung im Bereich von 40 €/Mg CO 2 -Äq und damit im unteren Bereich alternativer Reduktionsmaßnahmen. Im Verlauf des Projektes ergab sich im Austausch mit dem CarboTip-Projekt (FU Berlin) eine ergänzende vorteilhafte Verwertungsmethode: Aufbereitete Mengen aus Laub und Mähgut werden zur pyrolytischen Erzeugung von Pflanzenkohle (langfristige Bindung des Kohlenstoffes im Boden) und Pyrolysegas als Erdgasersatz verwendet. Der Klimaeffekt ist ähnlich positiv wie beim Ersatz von Kohle im Kraftwerk, die CO 2 -Reduktionskosten sind ähnlich günstig.

LNG-Terminal Wilhelmshaven: Analysen des NLWKN zeigen keine Hinweise auf Belastungen

Oldenburg / Wilhelmshaven. Anfang 2023 nahm die FSRU 1 WHV (Floating Storage and Regasification Unit) als erstes betriebsfähiges Terminal für verflüssigtes Erdgas (LNG) den Regelbetrieb in Wilhelmshaven auf. Niedersachsen hatte das wichtige Energieinfrastrukturprojekt nur unter strengen Umweltauflagen zugelassen. Eine davon war die fortlaufende Überwachung der Einleitung und Ausbreitung des chlorbehandelten Abwassers der „Höegh Esperanza“ in die Nordsee . Das Land hatte ein intensives gewässerökologisches Monitoring angeordnet, das vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) durchgeführt wird. Die bisherigen Ergebnisse zeigen keine negativen Auswirkungen auf das Gewässer. Darüber berichtete der NLWKN nun den Mitgliedern des Umweltausschusses des Landkreis Friesland. Anfang 2023 nahm die FSRU 1 WHV (Floating Storage and Regasification Unit) als erstes betriebsfähiges Terminal für verflüssigtes Erdgas (LNG) den Regelbetrieb in Wilhelmshaven auf. Niedersachsen hatte das wichtige Energieinfrastrukturprojekt nur unter strengen Umweltauflagen zugelassen. Eine davon war die fortlaufende Überwachung der Einleitung und Ausbreitung des chlorbehandelten Abwassers der „Höegh Esperanza“ in die Nordsee . Das Land hatte ein intensives gewässerökologisches Monitoring angeordnet, das vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) durchgeführt wird. Die bisherigen Ergebnisse zeigen keine negativen Auswirkungen auf das Gewässer. Darüber berichtete der NLWKN nun den Mitgliedern des Umweltausschusses des Landkreis Friesland. Der NLWKN stellte auf Einladung des Landkreises die bisherigen Ergebnisse ausführlich vor. In einer Präsentation konnte der NLWKN darlegen, dass die bisherigen Messwertergebnisse der umfangreichen Überwachungsprogramme unauffällig sind. Im Rahmen der bisher 21 Monaten andauernden Überwachung konnten keinerlei negative Auswirkungen auf das Gewässer nachgewiesen werden. Vereinzelt gab es geringfügige Chlor-Grenzwertüberschreitungen. In diesem Fällen forderte der NLWKN den Betreiber der FSRU zur unmittelbaren Sachverhaltsaufklärung und Störungsbeseitigung auf, dem dieser jeweils unverzüglich nachkam. Im Rahmen des Monitorings werden auch Stoffe, die möglicherweise durch den schnellen Abbau von Chlor (sogenannte Desinfektionsnebenprodukte) im Meerwasser entstehen können, in den Fokus genommen. Diese wurden an allen Auslässen und im Nahbereich des Schiffes analysiert. Auch hier gab es keine negativen Auffälligkeiten. Allein das flüchtige Desinfektionsnebenprodukt Bromoform, dessen Entstehung aus der Chlorierung im Vorfeld fachgutachterlich prognostiziert wurde, konnte mehrfach an den Auslässen der FSRU nachgewiesen werden. Jedoch vor der Einleitung und somit vor der Verdünnung durch das umliegende Meerwasser. Im Meerwasser selbst waren die untersuchten Desinfektionsnebenprodukte, abgesehen von lediglich einer einzigen toxikologisch unbedenklichen Ausnahme unter Extrembedingungen, trotz des umfangreichen Monitorings und moderner Analytik nicht nachweisbar. „Die bisherigen unauffälligen Messergebnisse bestätigen unsere fachlichen Einschätzungen und umfangreiche Expertisen im Rahmen des Erlaubnisverfahren und ebenso die Prognosen der vorgelegten Fachgutachten“, erklärt Ute Schlautmann, Leiterin der für die Überwachung zuständigen NLWKN-Betriebsstelle Brake-Oldenburg. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer betont: „Der Schutz des sensiblen Lebensraums Wattenmeer hat für uns höchste Priorität. Dazu gehört auch größtmögliche Transparenz mit Blick auf die Ergebnisse der fortlaufend und regelmäßig stattfindenden Untersuchungen. Wir werden auch weiterhin sehr genau hinsehen, damit sichergestellt ist, dass Niedersachsens Einsatz zur Sicherung der deutschen Gasversorgung nicht zu Lasten unserer einzigartigen Natur geht. Einen Umweltrabatt wird es nicht geben.“ Der Landkreis Friesland zeigte sich anhand der vorgestellten Ergebnisse und der anschließenden sachlichen Diskussion beruhigt: „Als Küstenlandkreis sind wir uns unserer Verantwortung für unsere Heimat und das Weltkulturerbe vor unserer Küste bewusst. Deshalb haben wir die Entwicklungen rund um das LNG-Terminal genau im Blick. Danke an den NLWKN für den direkten Austausch und einen umfassenden Einblick in die Messergebnisse“, so Martina Esser, Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft (Landkreis Friesland). Die aktuellen Ergebnisse des gewässerökologischen Monitorings stellt der NLWKN seit dem vergangenen Jahr ebenfalls auf seiner Webseite bereit, sodass diese auch für die allgemeine Öffentlichkeit einsehbar sind. Die dort abrufbaren Dateien werden regelmäßig aktualisiert, sobald neue validierte Messwerte zur Verfügung stehen. Die Informationen sind hier abrufbar: www.nlwkn.niedersachsen.de/ueberwachungesperanza

Wesentliche Änderung einer Anlage zur destillativen Reinigung, Lagerung und Abfüllung von Schwefelwasserstoff durch Erweiterung der Lagerung um Chlorwasserstoff, Chlor und Ammoniak am Standort Gemarkung Spergau

Die GHC Gerling, Holz & Co. Handels GmbH betreibt auf ihrem Betriebsgelände am Chemiestandort Leuna eine Anlage zur destillativen Reinigung und Abfüllung von Schwefelwasserstoff. Gegenstand des Änderungsvorhabens ist die geplante Erweiterung der Lagerung um - bis zu 90 t Chlorwasserstoff - bis zu 90 t Chlor - bis zu 90 t Ammoniak in ortsbeweglichen Druckgeräten auf der Freilagerfläche der Schwefelwasserstoffanlage. Die Stoffe Chlor, Ammoniak und Chlorwasserstoff werden ausschließlich passiv gelagert.

Papier, Recyclingpapier

Recyclingpapier ist gut für die Umwelt So gelingt ein klimafreundlicher Umgang mit Papier Kaufen Sie Papierprodukte aus Recyclingpapier (Blauer Engel). Entsorgen Sie benutztes Papier getrennt (Altpapier-Container, Blaue Tonne, andere Altpapier-Sammlungen). Gewusst wie Die Herstellung von Papier belastet die Umwelt stark. Sie benötigt viel Holz, Energie und Wasser und kann zur Einleitung gefährlicher Chemikalien in Gewässer führen. Durch den Einsatz von Altpapier und beste verfügbare Techniken bei der Produktion von neuem Papier können diese Umweltbelastungen stark reduziert werden. Kauf von Recyclingpapier: Für fast jeden Papierbedarf gibt es ein passendes Recyclingpapier. Ob für Drucker oder Kopierer, für Klopapier oder Küchenrolle, ob weiß oder bunt: Recyclingpapier kann fast überall bedenkenlos eingesetzt werden. Der Blaue Engel garantiert dabei, dass die Papierfasern zu 100 Prozent aus Altpapier gewonnen werden. Andere Produktkennzeichnungen wie FSC- oder PEFC-Label oder die Bezeichnung "Chlorfrei gebleicht" sind bei Papierprodukten aus Umweltsicht weniger hilfreich (siehe Hintergrund). Papier getrennt entsorgen: Benutztes Papier ist ein wertvoller Rohstoff und gehört deshalb getrennt entsorgt. Dabei sind die örtlich unterschiedlichen Sammelsysteme zu berücksichtigen (Altpapier-Container, Blaue Tonne, andere Altpapier-Sammlungen). Ins Altpapier gehören: Zeitungen/Zeitschriften/Broschüren/Bücher, Schulmaterial aus Papier, Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen, Geschenkpapier und –karton, Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton, leere Pizzakartons Eierkartons. Nicht ins Altpapier gehören: Verbundmaterialien – Getränkekartons, Coffee-to-go-Becher (Gelber Sack), Tapeten (Restmüll), Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack), Thermopapier – Kassenzettel, Fahrkarten (Restmüll). Eine Ausnahme hiervon sind Thermopapiere, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Diese halten die Rezyklierbarkeitsanforderungen des Blauen Engels für Thermopapiere ein. Diese Papiere können mit dem Altpapier entsorgt werden. Selbstdurchschreibepapier, Nassfeste und/oder fettdicht imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen – gebrauchte Taschentücher, Plakate, Coffee-to-go-Becher, Hamburger-Verpackungen, Backpapier, Muffinförmchen, Trinkhalme (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack), Verschmutzte, restentleerte Papierverpackungen – Pappschalen für Ofengerichte wie Lasagne oder Fisch (gelber Sack) Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack), Papiere mit Klebstoffanwendungen, die sich nicht leicht abtrennen lassen (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts) (Restmüll bzw. bei Verpackungen gelber Sack). Eine Ausnahme hiervon sind Papierprodukte, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Diese dürfen nur Klebstoffe enthalten, die nach den anerkannten Prüfmethoden INGEDE 12 & Score Card als ausreichend abtrennbar bewertet werden. Diese Papiere können mit dem Altpapier entsorgt werden. Was Sie noch tun können: Bestellen Sie unerwünschte Kataloge, Prospekte und Zeitschriften ab: Per Anruf aus Verteilerlisten streichen lassen oder Werbebrief oder Werbekatalog retour mit dem Vermerk "Unfrei zurück an Absender! Unverlangte Sendung" Digitalisierung von Dokumenten und Scan-to-E-Mail sparen Papier und Archivraum. Informationen im Internet machen manches Archivieren überflüssig. Bringen Sie das Altpapier zu Fuß oder per Fahrrad an seinen Bestimmungsort. Sparen Sie sich damit zusätzliche Spritkosten durch einen Transport mit dem Auto. Auch bei Recyclingpapier gilt: Sparsam verwenden. Nutzen Sie beim Papier beide Seiten. Nutzen Sie bei Druckern – wenn vorhanden – die Duplex-Funktion (beidseitiges Drucken) und die Verkleinern-Funktion (2 Seiten auf 1 Seite drucken). Green-Printing-Software entfernt leere Seiten und unnötige Informationen aus der zu druckenden Datei. Hintergrund Umweltsituation: Für die Produktion von einem Kilogramm neuem Kopierpapier (200 Blatt - Primärfaserpapier) werden ca. 50 Liter Wasser und circa fünf Kilowattstunden Energie verbraucht. Die Produktion von Recyclingpapier hingegen benötigt nur etwa 50 Prozent an Energie und nur rund 33 Prozent der Wassermenge. Außerdem werden pro Kilogramm Sekundärfaserpapier bis zu 2,2 Kilogramm Holz eingespart. Dem stehen 1,2 Kilogramm Altpapier für die Herstellung von einem Kilogramm Recyclingpapier gegenüber. Vorteile in der Ökobilanz hat Recyclingpapier auch bei: Photooxidantienpotenzial, Eutrophierungspotenzial für Land- und Wasserökosysteme, Giftigkeit für die Umwelt (Ökotoxizität) und Giftigkeit für den Menschen (Humantoxizität). Die Holzentnahme für Frischfaserpapier bedeutet immer einen Eingriff in das Wald-⁠ Ökosystem ⁠ und ist daher mit Risiken für die biologische Vielfalt verbunden. Die Nutzung von Recyclingfasern wirkt diesem Risiko entgegen. In nahezu allen untersuchten Regionen besteht ein Risiko für Landnutzungsänderungen aufgrund der Holzversorgung für die Zellstoff- und Papierproduktion. Einzig in Mittel- und Südeuropa ist das Risiko gering, weil Primärwälder hier bereits fast vollständig verschwunden sind. Der beste Weg, um das Risiko weiterer Landnutzungsänderungen zu vermeiden, ist die Nutzung von Recyclingfasern. Bestimmte Papierfabrikationshilfsstoffe oder Inhaltsstoffe von Druckfarben oder Klebstoffen können sich im Recyclingkreislauf anreichern. Teilweise können diese nicht entfernt werden. Es besteht bei manchen Stoffen die Gefahr, dass sie aus Recyclingpapierverpackungen auf Lebensmittel übergehen. Für besonders gefährdete Lebensmittel ist daher eine wirksame Barriere in der Verpackung zum Schutz des Verbrauchers notwendig. Es ist allerdings auch sehr wichtig, dass alle Akteure in der Wertschöpfungskette ihren Beitrag zur Verringerung der Einträge in den Stoffkreislauf leisten. Durch den Ersatz schadstoffbelasteter Druckfarben, Klebstoffe und Fabrikationshilfsstoffe kann bereits an der Quelle ein großer Schritt für ein sauberes Papierrecycling getan werden. Damit wird sowohl dem Verbraucherschutz wie auch dem Umweltschutz nachhaltig Rechnung getragen. Gesetzeslage: Es gelten die Grundsätze und Pflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), zum Beispiel die Verwertungshierarchie des Paragraf 6 KrWG und die Verpflichtung zur getrennten Sammlung (§ 14). Die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen sollen spätestens ab dem 1. Januar 2020 mindestens 65 Gewichtsprozent insgesamt betragen. Für Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton regelt das Verpackungsgesetz (VerpackG) die Entsorgung. Diese sind von privaten Haushalten (und den sogenannten vergleichbaren Anfallstellen nach § 3 Abs. 11 VerpackG wie Hotels, Gastronomie etc.) grundsätzlich in der Altpapiersammlung zu entsorgen. Verpackungen aus Glas gehören in die Altglassammlung, solche aus anderen Materialien (z.B. Kunststoffen, Verbunden, Getränkekartons etc.) in den gelben Sack oder die gelbe Tonne. Für Verpackungen, die in Industrie und Großgewerbe anfallen, müssen die Hersteller eine Rückgabemöglichkeit anbieten. Sie können von den Unternehmen auch gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) entsorgt werden. Die 16 führenden Druck- und Gerätehersteller haben sich auf europäischer Ebene u.a. verpflichtet, ihren Kunden die Verwendung von Recyclingpapier in ihren Geräten zu empfehlen. Außerdem wollen sie auf die Umweltvorteile von Recyclingpapier aufmerksam machen. Die EU-Kommission hat im Juni 2015 die Umsetzung dieser freiwilligen Selbstverpflichtung bestätigt. Marktbeobachtung: Im Jahre 2021 lag der rechnerische Verbrauch von Papier, Pappe und Karton in Deutschland bei 228 Kilogramm pro Einwohner. Dies entspricht einem Gesamtverbrauch von 19 Millionen Tonnen. Die Altpapierrücklaufquote lag bei rund 14,5 Millionen Tonnen (77%). Die inländische Papierproduktion betrug 23,1 Millionen Tonnen mit einem Altpapieranteil von rund 18,3 Millionen Tonnen (77,9%). Die Altpapiereinsatzquote einzelner Papiersorten, beispielsweise bei den Wellpappenrohpapieren oder bei Zeitungsdruckpapier, lag bei über 100 Prozent. Denn bei der Aufbereitung von Altpapier müssen Sortierreste und alle Verunreinigungen, welche die Qualität des Neupapiers beeinträchtigen, abgeschieden werden. Steigerungsmöglichkeiten des Altpapiereinsatzes bestehen noch bei den Zeitschriftenpapieren sowie Büro- und Administrationspapieren, aber auch bei den Hygienepapieren. Der Blaue Engel ist für Papiere der beste Orientierungsmaßstab. Andere Produktkennzeichnungen sind aus Umweltsicht für Papiere weniger hilfreich: FSC und PEFC auf Papier: FSC und PEFC sind Label für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Am Markt findet man überwiegend FSC Mix-Papiere. "Mix" besagt, dass mindestens 70 Prozent der Fasern aus FSC-Holz und /oder Altpapier stammen. Meistens handelt es sich um reine Frischfaserpapiere. Zwar gibt es auch einige Papiere mit dem FSC Recycling-Siegel. Doch dieses erfüllt nicht die strengen Anforderungen des Blauen Engels, beispielsweise zum Mindestanteil niedriger Altpapiersorten, an den Energie- und Wasserverbrauch oder an den Einsatz von Chemikalien bei der Produktion. Papiere mit dem FSC oder dem PEFC Zeichen sind deshalb im Vergleich zu Waren, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, weniger empfehlenswert. Chlorfrei gebleicht: Bedeutet, dass kein Altpapier enthalten ist und trifft keine Aussage über die Art der Waldbewirtschaftung. Es macht lediglich Aussagen über den Chemikalieneinsatz bei der Bleichung. Heutzutage überwiegt die Elementarchlorfreie (ECF) mit 90 Prozent vor der vollständig chlorfreien Bleiche (TCF) mit fünf Prozent. Nur fünf Prozent der weltweiten Produktion wird noch mit reinem Chlor produziert. EU-Ecolabel (EU Blume) und skandinavisches Umweltzeichen Nordic Ecolabel (Nordischer Schwan): Beide Siegel fordern weniger Energieverbrauch und Abwasserbelastung als bei der durchschnittlichen Papierherstellung üblich. Das Nordic Ecolabel verlangt keinen Altpapiereinsatz. Das EU Ecolabel fordert nur beim Zeitungsdruckpapier einen Altpapieranteil von 70 Prozent. Beide Zeichen erfüllen die Anforderungen an eine nachhaltige Forstwirtschaft nicht ausreichend. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Anteil der Hölzer aus Urwäldern stammt. Österreichische Umweltzeichen: Dieses Zeichen setzt Grenzwerte zum Energieverbrauch, zur Abwasserbelastung sowie zum Chemikalieneinsatz. Bei Büropapier verlangt es den Einsatz von 100 Prozent Altpapier. Bei Zeitungsdruckpapier sind nur 50 Prozent, bei hochwertigen gestrichenen und ungestrichenen Druckpapieren sogar nur zehn beziehungsweise 20 Prozent Altpapier vorgeschrieben. Die eingesetzten Primärfasern müssen nur zur Hälfte aus zertifizierter Forstwirtschaft stammen. Die Kriterien für eine umweltverträgliche Rohstoffbeschaffung werden dabei also nicht erfüllt. Weitere Informationen finden Sie hier: FAQs Recyclingpapier - Antworten auf häufig gestellte Fragen (⁠ UBA ⁠-Broschüre) Papier- und Altpapierverbrauch (UBA-Themenseite) Altpapier (BMUV-Themenseite) Papierprodukte (UBA-Themenseite, öffentliche Beschaffung) Quellen: Umweltbundesamt (Hrsg.) (2022): Aktualisierte Ökobilanz von Grafik- und Hygienepapier . Forum Ökologie und Papier (Hrsg.) (2012): Papier. Wald und Klima schützen. DIE PAPIERINDUSTRIE e.V. (VDP) (2022): Papier 2022: Ein Leistungsbericht . Altpapierverwertungsquote Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Altpapiereinsatzquoten in Prozent Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Papiererzeugung, Papierverbrauch und Altpapierverbrauch Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Tabelle als PDF Tabelle als Excel

Papiertaschentücher, Hygienepapiere

Recycling-Toilettenpapier und -Taschentücher schonen die Umwelt Wie Sie Hygienepapiere und Taschentücher nachhaltig nutzen Kaufen Sie Hygienepapiere wie Papiertaschentücher, Toilettenpapier oder Küchenrolle aus 100 Prozent Recyclingpapier (Blauer Engel). Nutzen Sie papierfreie Alternativen wie waschbare Stofftaschentücher, Stoffhandtücher und Stoffservietten oder Wischtücher. Gewusst wie Die Herstellung von Hygienepapier belastet die Umwelt stark. Sie benötigt viel Holz, Energie und Wasser und führt zur Einleitung gefährlicher Stoffe in Gewässer. Durch den Einsatz von Altpapier und beste verfügbare Techniken bei der Produktion von neuem Papier können diese Umweltbelastungen stark reduziert werden. Bei Hygienepapieren kommt hinzu, dass die Papierfasern nach dem Gebrauch über die Kanalisation oder als Abfall entsorgt werden. So gehen sie dem Papierkreislauf verloren. Kauf von Recyclingpapier: Es gibt für jede Art von Hygienepapier auch eine qualitativ hochwertige Alternative aus Recyclingpapier. Es gibt genügend Recycling-Produkte, die den Vergleich mit Frischfasern in Sachen Nutzerkomfort nicht scheuen müssen, wie zum Beispiel ein Test der Stiftung Warentest bestätigt. Das gilt für Papiertaschentücher, für Küchenrollen, für Servietten wie für Toilettenpapier. Der Blaue Engel garantiert dabei, dass die Papierfasern zu 100 Prozent aus Altpapier gewonnen werden und keine gefährlichen Chemikalien eingesetzt werden. Andere Produktkennzeichnungen wie FSC- oder PEFC-Label oder die Bezeichnung „Chlorfrei gebleicht“ sind bei Papierprodukten aus Umweltsicht weniger hilfreich (siehe Hintergrund). Gesundheitlich unbedenklich: Hygienepapiere aus Recyclingpapier mit dem Blauen Engel sind für alle bestimmungsgemäßen Anwendungen geeignet. Die Papiere und die eingesetzten chemischen Zusätze entsprechen der Empfehlung „Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt" des Bundesinstitutes für Risikobewertung. Sie halten die Grenzwerte aus den ergänzenden Hinweisen zur Beurteilung von Hygienepapieren ein. Farbmittel, die Schwermetalle wie Quecksilber, Blei, Cadmium oder Chrom-VI enthalten, sind ebenso verboten wie Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft sind. Damit gelten für Hygienepapiere mit dem Blauen Engel schärfere Maßstäbe als für Hygienepapiere aus Primärfasern. Was Sie noch tun können: Auch bei Recyclingpapier gilt: Sparsam verwenden. Recyclingpapier benutzen: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zum Papierkauf . Hintergrund Umweltsituation: Zu den Hygienepapieren zählen unter anderem Toilettenpapier, Papierhandtücher, Taschentücher, Kosmetiktücher, Servietten, Küchentücher, Putztücher und Abdecktücher (z.B. im medizinischen Bereich). In Deutschland wurden 2022 gemäß Leistungsbericht des Verbands DIE PAPIERINDUSTRIE e.V. insgesamt rund 1,48 Mio. t Hygienepapiere verbraucht (Verbrauch = Produktion + Import - Export). Der Pro-Kopf-Verbrauch liegt damit seit vielen Jahren relativ konstant bei 18-19 kg. Der Altpapieranteil in der Produktion ging allerdings in den letzten 20 Jahren laut Bericht deutlich von 75 auf 43 Prozent zurück. Wir spülen damit unsere Wälder ins Klo, denn Hygienepapiere werden in der Regel nur einmal verwendet und gehen anschließend dem Papierkreislauf über die Kanalisation oder die Entsorgung verloren. Deshalb sollten Hygienepapiere ausschließlich aus bereits mehrfach recycelten Sekundärfasern mittlerer und unterer Altpapierqualitäten bestehen. Dies sind Altpapiere, die über 85 Prozent des Altpapieraufkommens ausmachen. Der Einsatz dieser Altpapierqualitäten trägt entscheidend dazu bei, die Zahl der Wiederverwendungen einer Papierfaser zu erhöhen und damit den Druck auf die Ressource Holz zu reduzieren. In Deutschland selbst sind die ökologischen und sozialen Standards für die Papier- und Zellstoffproduktion sowie für die Waldbewirtschaftung im weltweiten Vergleich hoch. Doch 57 Prozent des verbrauchten Papiers, Karton, Pappe und über 75 Prozent des Zellstoffs für die deutsche Papierindustrie stammen aus dem Ausland – ein zunehmender Anteil aus Plantagen in Entwicklungs- und Schwellenländern. In den südlichen Ländern werden oft massive Probleme durch den Anbau und die Produktion von Zellstoff verursacht. Immer mehr Papierfasern für den deutschen Hygienepapiermarkt stammen aus Brasilien – auch von ökologisch umstrittenen Plantagen. Die Ökobilanz für graphische Papiere und Hygienepapiere zeigt: In fast allen betrachteten Kategorien hat Recyclingpapier Vorteile gegenüber Frischfaserpapier und ist somit erste Wahl. Durchschnittlich spart die Produktion von Recyclingpapier: 78 Prozent Wasser 68 Prozent Energie 15 Prozent ⁠CO 2 ⁠-Emissionen. Die Holzentnahme für Frischfaserpapier bedeutet immer einen Eingriff in das Wald-⁠ Ökosystem ⁠ und ist daher mit Risiken für die biologische Vielfalt verbunden. Die Nutzung von Recyclingfasern wirkt diesem Risiko entgegen. In nahezu allen untersuchten Regionen besteht ein potenzielles Risiko für Landnutzungsänderungen aufgrund der Holzversorgung für die Zellstoff- und Papierproduktion. Einzig in Mittel- und Südeuropa ist das Risiko gering, weil Primärwälder hier bereits fast vollständig verschwunden sind. Der beste Weg, um das Risiko weiterer Landnutzungsänderungen zu vermeiden, ist die Nutzung von Recyclingfasern. Um den Kohlenstoffspeicher in Wäldern zu erhalten oder gar zu erhöhen, sollte der Anteil von Recyclingfasern maximiert werden. Gesetzeslage: Es gelten die Grundsätze und Pflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die Empfehlung XXXVI „Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt" des Bundesinstitutes für Risikobewertung stellt keine gesetzliche Grundlage dar, wird aber vom Markt als hilfreicher Produktstandard akzeptiert. Marktbeobachtung: Der Marktanteil von Hygienepapieren mit dem Blauen Engel ist von 2014 bis 2020 bei privaten Haushalten auf knapp 12 % deutlich zurückgegangen (siehe Abb.). Der Blaue Engel ist für Hygienepapiere der beste Orientierungsmaßstab. Andere Produktkennzeichnungen sind aus Umweltsicht für Hygienepapiere weniger hilfreich: FSC und PEFC auf Papier: FSC und PEFC sind Label für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Am Markt findet man überwiegend FSC-Mix-Papiere. „Mix“ besagt, dass mindestens 70 Prozent der Fasern aus FSC-Holz und /oder Altpapier stammen. Meistens handelt es sich um reine Frischfaserpapiere. Zwar gibt es auch einige Papiere mit dem FSC-Recycling-Siegel. Doch dieses erfüllt nicht die strengen Anforderungen des Blauen Engels, beispielsweise zum Mindestanteil niedriger Altpapiersorten, an den Energie- und Wasserverbrauch oder an den Einsatz von Chemikalien bei der Produktion. Hygienepapiere mit dem FSC oder dem PEFC Zeichen sind deshalb im Vergleich zu Waren, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, weniger empfehlenswert. Chlorfrei gebleicht: Bedeutet, dass kein Altpapier enthalten ist und trifft keine Aussage über die Art der Waldbewirtschaftung. Es macht lediglich Aussagen über den Chemikalieneinsatz bei der Bleichung. Heutzutage überwiegt die Elementarchlorfreie (ECF) mit 90 Prozent vor der vollständig chlorfreien Bleiche (TCF) mit fünf Prozent. Fünf Prozent der weltweiten Produktion wird noch mit reinem Chlor produziert. EU-Ecolabel für Hygienepapiere: Das europäische Umweltzeichen stellt Anforderungen an den Energieverbrauch, die Abwasserbelastung und an die eingesetzten Chemikalien. Leider fordert es keinen Altpapiereinsatz und auch der Anteil zertifizierter Fasern ist mit 50 Prozent noch deutlich steigerbar. Das Zeichen bietet deshalb nur einen eingeschränkten Mehrwert gegenüber Papieren ohne Zertifizierung. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: ⁠ UBA ⁠-Themenseite Hygiene-Papiere (öffentliche Beschaffung) UBA-Themenseite Papier- und Altpapierverbrauch ⁠ BMUV ⁠-Themenseite Altpapier Altpapierverwertungsquote Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Altpapiereinsatzquoten in Prozent Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Tab: Papiererzeugung, Papierverbrauch und Altpapierverbrauch Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Tabelle als PDF Tabelle als Excel

Umweltminister Meyer: „Zweites LNG-Terminal in Wilhelmshaven wird chlorfrei und ohne Einleitung von Bioziden betrieben“

Wilhelmshaven/Braunschweig/Norden – Das zweite schwimmende LNG-Terminal in Wilhelmshaven wird demnächst den Betrieb aufnehmen. Anders als die bereits bestehende FSRU (Floating Storage and Regasification Unit), eine schwimmenden Anlage zur Regasifizierung von fossilen oder grünem aus Erneuerbaren Energien erzeugten Flüssiggas (LNG), wird die zweite Anlage die Reinigung der Rohre ohne Chlor und Biozide mit der Ultraschalltechnik vornehmen. Umweltminister Christian Meyer hatte sich dazu letztes Jahr beim Betreiber TES stark gemacht, und der Bund hatte die Mehrkosten für die umweltschonende Umrüstung übernommen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat jetzt der FSRU Wilhelmshaven GmbH die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus der FSRU in die Innenjade erteilt. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Inbetriebnahme der zweiten FSRU in Wilhelmshaven erfüllt. Das zweite schwimmende LNG-Terminal in Wilhelmshaven wird demnächst den Betrieb aufnehmen. Anders als die bereits bestehende FSRU (Floating Storage and Regasification Unit), eine schwimmenden Anlage zur Regasifizierung von fossilen oder grünem aus Erneuerbaren Energien erzeugten Flüssiggas (LNG), wird die zweite Anlage die Reinigung der Rohre ohne Chlor und Biozide mit der Ultraschalltechnik vornehmen. Umweltminister Christian Meyer hatte sich dazu letztes Jahr beim Betreiber TES stark gemacht, und der Bund hatte die Mehrkosten für die umweltschonende Umrüstung übernommen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat jetzt der FSRU Wilhelmshaven GmbH die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus der FSRU in die Innenjade erteilt. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Inbetriebnahme der zweiten FSRU in Wilhelmshaven erfüllt. Umweltminister Christian Meyer: „Die Anlage ist nicht nur green gas ready, kann also dem Import aus Erneuerbaren Energien gewonnenen grünen Gasen dienen, sondern sie arbeitet auch komplett ohne Biozide wie Chlor. Das freut mich sehr und ich danke allen Beteiligten für ihre Arbeit, die Umwelt maximal zu schützen.“ Nach einer umfassenden und gründlichen Prüfung des Erlaubnisantrags und der hierzu von Trägern öffentlicher Belange, Naturschutz- und Umweltvereinigungen sowie Privatpersonen vorgetragenen fünf Einwendungen und Stellungnahmen zu verschiedenen Themen sind die Fachleute zu dem Ergebnis gelangt, dass die beantragten Gewässerbenutzungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Erlaubnis erteilt werden konnte. Biozide werden bei dem Betrieb dieser FSRU nicht eingesetzt, dazu wurde die FSRU „Excelsior“ extra umgerüstet. Anders als bei der bestehenden und bereits mit hohen Umweltauflagen genehmigten FSRU „Höegh Esperanza“, wird dabei ein Ultraschallverfahren eingesetzt. Anne Rickmeyer, Direktorin des NLWKN, ergänzt: „Die Erlaubnis wurde unter Berücksichtigung hoher Umweltstandards und zum Schutz des sensiblen Ökosystems mit entsprechenden umfangreichen Inhalts- und Nebenbestimmungen versehen. Diese beinhalten unter anderem ein Monitoring zu Temperaturveränderungen sowie eine enge Überwachung der Einleitungen.“

Änderung durch Errichtung und Betrieb einer neuen HCI-Synthese Anlage und Kapazitätserhöhung auf den Grundstücken mit den Flur-Nrn. 1535/3 und 1535/4 der Gemarkung Burgkirchen a.d. Alz der Fa. Westlake Vinnolit GmbH

Die Westlake Vinnolit GmbH & Co. KG plant in der bestehenden Anlage A01 – Chlor die Installation einer Teilan-lage zur Herstellung von 32 %-iger Salzsäure mit integrierter HCl-Synthese und Errichtung zusätzlicher Behälter für die Zwischenlagerung dieser produzierten Salzsäure. Die neue Teilanlage soll mit einer Kapazität von 48 t/d (2 t/h) HCl gasförmig bzw. 150 t/d Salzsäure 32 %-ig errichtet werden. Die hierfür benötigte Menge an Chlor und Wasserstoff soll mit der bestehenden Anlage A01 produziert werden. Hierfür soll die genehmigte Kapazität der Anlage A01 von 210.000 t Chlor/Jahr auf 240.000 t Chlor/Jahr erhöht werden. Die neue Teilanlage A01-3500 wird als Freianlage auf den bestehenden Fundamenten von Geb. 131 errichtet – ein Antrag auf Baugenehmigung wurde hierzu eingereicht.

Bekanntgabe nach § 5 (2) UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der GHC Gerling Holz & Co. Handels GmbH in Dormagen

Die GHC Gerling Holz & Co. Handels GmbH hat mit Datum vom 15.07.2022 einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der nachfolgend genannten Anlagen am Standort Siemenstraße 20 in 41542 Dormagen betriebenen genehmigungsbedürftigen Anlagen gestellt:  Anlage zur Lagerung und Abfüllung von Chlorgas (§ 1 i. V. m. Nr. 9.3.1 (G) des Anhangs 1 und Nr. 2 des Anhangs 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)  Anlage zur Lagerung und Abfüllung von Schwefeldioxid (§ 1 i. V. m. Nr. 9.3.2 (V) des Anhangs 1 und Nr. 3 des Anhangs 2 der 4. BImSchV)  Anlage zur Lagerung diverser Gase (§ 1 i. V. m. Nr. 9.3.2 (V) des Anhangs 1 und Nr. 30 des Anhangs 2 der 4. BImSchV)

NLWKN veröffentlicht weitere Ergebnisse des Gewässer-Monitorings

Wilhelmshaven/Oldenburg/Hannover . Seit fast einem Jahr ist die FSRU (Floating Storage and Regasification Unit) Höegh Esperanza in Wilhelmshaven in Betrieb und leistet damit einen Beitrag zur Sicherung der deutschen Gasversorgung. Niedersachsen hatte das wichtige Projekt für die Energieinfrastruktur nur unter strengen Umweltauflagen zugelassen. Die Regasifizierung und die dafür notwendige Erwärmung des auf minus 162 Grad heruntergekühlten Flüssigerdgases erfolgen dabei klimaschonend überwiegend durch Meerwasser. Besonders umstritten ist die Reinigung der Kühl- und Prozesssysteme wie Rohrleitungen und Wärmetauscher durch Chlor und dessen Einleitung mit dem Meerwasser in die Nordsee. Das Land hatte daher ein intensives gewässerökologisches Monitoring angeordnet. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) stellt den Ergebnisbericht online zur Verfügung ( www.nlwkn.niedersachsen.de/ueberwachungesperanza ). Seit fast einem Jahr ist die FSRU (Floating Storage and Regasification Unit) Höegh Esperanza in Wilhelmshaven in Betrieb und leistet damit einen Beitrag zur Sicherung der deutschen Gasversorgung. Niedersachsen hatte das wichtige Projekt für die Energieinfrastruktur nur unter strengen Umweltauflagen zugelassen. Die Regasifizierung und die dafür notwendige Erwärmung des auf minus 162 Grad heruntergekühlten Flüssigerdgases erfolgen dabei klimaschonend überwiegend durch Meerwasser. Besonders umstritten ist die Reinigung der Kühl- und Prozesssysteme wie Rohrleitungen und Wärmetauscher durch Chlor und dessen Einleitung mit dem Meerwasser in die Nordsee. Das Land hatte daher ein intensives gewässerökologisches Monitoring angeordnet. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) stellt den Ergebnisbericht online zur Verfügung ( ). Die fortlaufende Überwachung der Einleitung und Ausbreitung des chlorbehandelten Abwassers der Höegh Esperanza war eine der wesentlichen Auflagen der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb der Anlage. „Der Schutz des sensiblen Lebensraums Wattenmeer hat für uns höchste Priorität“, so Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer. „Dazu gehört auch größtmögliche Transparenz mit Blick auf die Ergebnisse der fortlaufend und regelmäßig stattfindenden Untersuchungen. Wir werden auch weiterhin sehr genau hinsehen, damit sichergestellt ist, dass Niedersachsens Einsatz zur Sicherung der deutschen Gasversorgung nicht zu Lasten unserer einzigartigen Natur geht. Einen Umweltrabatt wird es nicht geben.“ Gemäß der vom NLWKN erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis vom 16.12.2022 ist neben einer behördlichen Einleiterüberwachung und einer Eigenüberwachung, auch eine gewässerökologische Beweissicherung, ein sogenanntes Monitoring, aufgetragen worden. Dieses soll die im Vorfeld der Erlaubnis prognostizierten Auswirkungen auf die Jade und den Jadebusen überprüfen. Dazu werden seit der Inbetriebnahme im Dezember 2022 systematisch, sowohl an Bord der FSRU, als auch im Nah- und Fernbereich um die FSRU herum im monatlichen Rhythmus zu allen Tidezeitpunkten und jeweils in mehreren Wassertiefen, eine Vielzahl an Chlor- und Bromnebenprodukten analysiert. Auch die Temperaturausbreitung des eingeleiteten Prozesswassers in der Jade wird fortlaufend überwacht. Mit Abschluss der Untersuchungen von August 2023 war der Überwachungsbehörde dazu ein zusammenfassender Bericht der Beweissicherung vorzulegen. Dieser umfasst mittlerweile auch den Zeitraum bis einschließlich Oktober 2023, um die unterschiedlichen Betriebsmodi der FSRU, insbesondere auch den Open Loop-Betrieb, zu berücksichtigen. Als Fazit von elf Monaten FSRU-Betrieb konnte bisher keine negative Auswirkung auf das Gewässer festgestellt werden. Die Messwerte der verschiedenen Chlor- und Nebenprodukte lagen überwiegend sogar unter der jeweiligen Nachweisgrenze. Auch eine Auswirkung der Einleitung von heruntergekühltem Wasser im Sommer beziehungsweise erwärmtem Wasser in Winter war im Gewässer selbst nicht mehr messbar. Damit unterschritten die Messwerte auch die Prognosen der im Vorfeld erstellten Fachgutachten. Laut Bericht ist aus Sicht der Fachgutachter „eine Verschlechterung des Zustands des betroffenen Jadewasserkörper als Folge der Einleitungsmaßnahmen aus der FSRU damit ausgeschlossen“. Neben den fortlaufend aktualisierten Ergebnissen der behördlichen Einleiterüberwachung und einem Zwischenbericht des NLWKN steht der zusammenfassende Bericht der Beweissicherung beziehungsweise zum Gewässer-Monitoring, nun auch auf der Webseite des NLWKN online zum Download zur Verfügung ( www.nlwkn.niedersachsen.de/ueberwachungesperanza ). Aktuelle Betreiberin und Erlaubnisinhaberin der Anlage in Wilhelmshaven ist inzwischen die bundeseigene Deutsche Energy Terminal GmbH (DET). Das Energieunternehmen Uniper hat über seine Tochter LNG Terminal Wilhelmshaven GmbH (LTeW) im Rahmen eines Bewirtschaftungsvertrags die kommerzielle und technische Betriebsführung des LNG-Terminals an der Umschlaganlage Voslapper Groden (UVG) in Wilhelmshaven übernommen.

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