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Umweltschutz beim LNG-Terminal Wilhelmshaven: NLWKN veröffentlicht bisherige Ergebnisse der Einleitungsüberwachung

Wilhelmshaven/Oldenburg/Hannover . Seit sieben Monaten ist die FSRU (Floating Storage and Regasification Unit) Esperanza in Wilhelmshaven in Betrieb – und leistet damit einen Beitrag zur Sicherung der deutschen Gasversorgung. Niedersachsen hatte das wichtige Energieinfrastrukturprojekt nur unter strengen Umweltauflagen zugelassen. Die Regasifizierung und die dafür notwendige Erwärmung des auf minus 134 Grad heruntergekühlten Flüssiggases erfolgt dabei klimaschonend überwiegend durch Meerwasser. Besonders umstritten ist die Reinigung der Rohre durch Chlor und die Einleitung mit dem Meerwasser in die Nordsee. Das Land hatte daher ein intensives gewässerökologisches Monitoring angeordnet. Die bisherigen Ergebnisse der Überwachung der Einleitung von Abwasser in die Jade stehen nun auch online zur Verfügung ( www.nlwkn.niedersachsen.de/ueberwachungesperanza ). Seit sieben Monaten ist die FSRU (Floating Storage and Regasification Unit) Esperanza in Wilhelmshaven in Betrieb – und leistet damit einen Beitrag zur Sicherung der deutschen Gasversorgung. Niedersachsen hatte das wichtige Energieinfrastrukturprojekt nur unter strengen Umweltauflagen zugelassen. Die Regasifizierung und die dafür notwendige Erwärmung des auf minus 134 Grad heruntergekühlten Flüssiggases erfolgt dabei klimaschonend überwiegend durch Meerwasser. Besonders umstritten ist die Reinigung der Rohre durch Chlor und die Einleitung mit dem Meerwasser in die Nordsee. Das Land hatte daher ein intensives gewässerökologisches Monitoring angeordnet. Die bisherigen Ergebnisse der Überwachung der Einleitung von Abwasser in die Jade stehen nun auch online zur Verfügung ( ). Die fortlaufende Überwachung der Einleitung und Ausbreitung des chlorbehandelten Abwassers der Höegh Esperanza war eine der wesentlichen Auflagen der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb der Anlage. „Der Schutz des sensiblen Lebensraums Wattenmeer hat für uns höchste Priorität“, so Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer. „Dazu gehört auch größtmögliche Transparenz mit Blick auf die Ergebnisse der fortlaufend und regelmäßig stattfindenden Untersuchungen. Wir werden auch weiterhin sehr genau hinsehen, damit sichergestellt ist, dass Niedersachsens Einsatz zur Sicherung der deutschen Gasversorgung nicht zu Lasten unserer einzigartigen Natur geht. Einen Umweltrabatt wird es nicht geben.“ Im Rahmen der vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) durchgeführten behördlichen Einleiterüberwachung stehen dabei im Rahmen von monatlich durchgeführten Stichproben vor allem die Parameter Chlordioxid und andere Restoxidantien (angegeben als Chlor), Chlorid und sogenannte Adsorbierbare organisch gebundene Halogene – kurz AOX – im Blickpunkt. Auch die Temperatur des eingeleiteten Prozesswassers wird fortlaufend überwacht. Bis auf eine zeitlich begrenzte geringe Überschreitung der Grenzwerte für Chlor innerhalb der FSRU im Januar seien die bisherigen Überwachungsergebnisse unauffällig, so das Zwischenfazit der Überwachungsbehörde: Die Messwerte bewegen sich demnach im Rahmen der für einen umweltverträglichen Betrieb der Anlage im Zuge des Genehmigungsprozesses erlassenen Vorgaben. Auf die kurzzeitige Grenzwertüberschreitung im Januar sei der Betreiber von den Überwachungsstellen umgehend aufmerksam gemacht worden. Weitere Grenzwertüberschreitungen konnten im Rahmen der Messungen nicht festgestellt werden, betont der NLWKN. Außerdem muss die Erlaubnisinhaberin den Behörden bis Ende August ein Minimierungskonzept vorlegen. Dazu wird etwa über die Stoßchlorierung eine weitere Absenkung der Chlormenge geprüft. Umweltminister Meyer: „Ich freue mich sehr, dass das zweite FSRU der Firma TES auf meine Anregung von vornherein mit dem chlorfreien Ultraschallverfahren ausgestattet wird, nachdem der Bund die Mehrkosten übernommen hat. Auch für die bestehende Höegh Esperanza hat der Haushaltsausschuss des Bundestages die Mittel zur Deckung der Mehrkosten für eine Umrüstung auf ein chlorfreies Verfahren jetzt zur Verfügung gestellt.“ Der NLWKN wird die Ergebnisse der Einleitungsüberwachung auch künftig online einsichtig machen und aktualisieren, sobald neue validierte Messwerte zur Verfügung stehen. Ergänzend zur behördlichen Überwachung wurde dem Betreiber der FSRU eine Eigenüberwachung sowie ein Monitoring auferlegt. Aktuelle Betreiberin und Erlaubnisinhaberin der Anlage in Wilhelmshaven ist inzwischen die bundeseigene Deutsche Energy Terminal GmbH (DET). Die Firma Uniper Global Commodities SE hat auf vertraglicher Basis die kommerzielle und technische Betriebsführung des LNG-Terminals Wilhelmshaven übernommen.

Coronaviren und Umwelt

Coronaviren und Umwelt Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verbreitung und Übertragung des neuartigen Coronavirus. Wie wird das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 übertragen? Die Hauptübertragungswege sind zum einen direkte Mensch-zu-Mensch-Übertragungen virushaltiger Tröpfchen, die durch feuchte Aussrache und beim Husten und Niesen freigesetzt werden, zum anderen ausgeatmete Aerosolpartikel, die sich insbesondere in schlecht gelüfteten Innenräumen anreichern können. Nicht auszuschließen sind auch Schmierinfektionen durch Übertragungen virushaltiger Tröpfchen und Speichel aus dem direkten Umfeld infizierter Personen über die Hände auf die Schleimhäute. Mehr Informationen beim RKI Kann das SARS-CoV-2 auch über das Wasser übertragen werden? Die Morphologie und chemische Struktur von SARS-CoV-2 ist anderen Coronaviren sehr ähnlich, bei denen in Untersuchungen gezeigt wurde, dass Wasser keinen relevanten Übertragungsweg darstellt. Bisher gibt es nach Einschätzung der ⁠ WHO ⁠ auch keine Hinweise darauf, dass das neuartige SARS-CoV-2 über den Wasserweg übertragen wird. Ist das SARS-CoV-2 über Leitungswasser übertragbar? Trinkwässer, die unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gewonnen, aufbereitet und verteilt werden, sind sehr gut gegen alle Viren, einschließlich Coronaviren, geschützt. Trinkwasser durchläuft gemäß dem Multibarrieren-Prinzip einen mehrstufigen Reinigungsprozess. Insbesondere sind hier die Bodenpassage und die Partikelfiltration als wirksame Schritte hervorzuheben. Behüllte Viren wie SARS-CoV-2 werden zudem wirksam durch Desinfektion mittels Ozonierung, UV-Bestrahlung bzw. mit Chlor oder Chlordioxid eliminiert. Eine Übertragung des Coronavirus über die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nach derzeitigem Kenntnisstand daher höchst unwahrscheinlich. Mehr Informationen zum Thema Kann ich mich beim Schwimmbadbesuch mit dem SARS-CoV-2 infizieren? Grundsätzlich besteht in einem Hallenbad oder einem Schwimmbad wie für alle Orte, an denen viele Menschen versammelt sind, ein Infektionsrisiko, welches vor allem auf der direkten Übertragung der Erreger von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion beruht. Daher sind in derartigen Einrichtungen die jeweils gültigen Hygienekonzepte und die allgemeinen Hygienevorschriften einzuhalten. Generell ist eine direkte Übertragung von SARS-CoV-2 über das Schwimm- und Badewasser höchst unwahrscheinlich. Das Wasser in Frei- oder Hallenbädern unterliegt einer ständigen Aufbereitung. Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bietet einen weitreichenden Schutz, auch vor unbekannten Organismen und chemischen Stoffen. Filtration und Desinfektion sind wirksame Verfahren zur Inaktivierung von eingetragenen Bakterien und Viren. Coronaviren sind behüllte Viren, die durch Desinfektionsverfahren leichter zu inaktivieren sind als unbehüllte Viren wie Noroviren oder Adenoviren. Das Wasser in Bädern mit biologischer Aufbereitung enthält kein Desinfektionsmittel, daher geht von derartigen Bädern generell ein gewisses Infektionsrisiko mit Mikroorganismen aus, auf welches der Badegast vor Ort hingewiesen werden sollte. Bisher gibt es nach Einschätzung der ⁠ WHO ⁠ aber keine Hinweise darauf, dass das neuartige SARS-CoV-2 über den Wasserweg übertragen wird. Mehr Informationen zum Thema Kann sich das SARS-CoV-2 in der Umwelt vermehren? Eine Vermehrung von SARS-CoV-2 in der Umwelt ist nicht möglich. Viren können sich nicht eigenständig vermehren, sondern brauchen zu ihrer Vermehrung Wirtszellen, im Fall von SARS-CoV-2 z.B. menschliche Zellen. Wie gelangt das SARS-CoV-2 ins Abwasser? Kann es dort nachgewiesen werden? Im Stuhl von infizierten Personen wurden in einigen Fällen infektiöse SARS-CoV-2 nachgewiesen. Diese könnten über die Abwässer in die Kläranlage gelangen. Im Rohabwasser, vor der Behandlung in der Kläranlage, wurde bislang lediglich das Erbgut des SARS-CoV-2 mit molekularbiologischen Methoden nachgewiesen. Infektiöse Viren wurden bisher im Rohabwasser nicht nachgewiesen. Bei der SARS-Epidemie von 2002/2003 wurden nur in wenigen Fällen infektiöse Coronaviren aus Krankenhausabwässern isoliert. Kommt das SARS-CoV-2 auch in behandeltem Abwasser vor? In Kläranlagen werden die im Rohabwasser vorhandenen Konzentrationen an Viren generell um 90 % bis 99 % reduziert. Außerdem ist das neuartige Coronavirus ein behülltes Virus, d.h. es besitzt eine ganz empfindliche Lipidhülle und ist damit in der Umwelt viel weniger stabil als unbehüllte Viren, wie z.B. Noroviren. Daher sind im Ablauf von Kläranlagen aufgrund der Verdünnung und Reinigungsleistung sowie durch die Inaktivierung der Coronaviren nur sehr geringe Virenkonzentrationen zu erwarten. Bisher wurden keine SARS-CoV-2 in behandeltem Abwasser nachgewiesen. Kann ich mich beim Baden in Badegewässern in der Natur mit dem SARS-CoV-2 infizieren? Ein Eintrag von SARS-CoV-2 in Badegewässer wäre denkbar über Abwassereinleitungen, wenn die Viren mit dem Stuhl ausgeschieden werden, oder über infizierte Badende. Badegewässer unterliegen in Europa einer strengen Kontrolle hinsichtlich Kontaminationen mit Abwasser. Nach aktuellem Kenntnisstand sind unter Berücksichtigung der üblichen Managementmaßnahmen in Badegewässern über diesen Weg keine relevanten Konzentrationen an SARS-CoV-2 zu erwarten, die zu einer Infektion führen können. Der Eintrag von Coronaviren in Badegewässer durch infizierte Personen ist zwar möglich. Ob auf diesem Weg eine Ansteckung möglich ist, ist nicht geklärt. Die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung ist u.a. wegen der Verdünnung im Wasser äußerst gering. Wichtig ist, dass auch beim Baden im Freien die Abstandsregeln an Strand und im Wasser eingehalten werden. Grundsätzlich sollten Personen, die an einem akuten Infekt der Atemwege oder an einer Durchfallerkrankung leiden, nicht baden, um andere Badende nicht zu gefährden. Dies gilt völlig unabhängig davon, um welche potenziellen Krankheitserreger es sich im Einzelnen handelt. Mehr Informationen zum Thema Kann das SARS-CoV-2 über Verdunstungskühlanlagen verbreitet werden? Denkbar wäre ein Eintrag von Coronaviren in Verdunstungskühlanlagen (z.B. Kühltürme), wenn kontaminiertes Oberflächenwasser zur Kühlung verwendet wird. Da aber Coronaviren bereits im Ablauf von Kläranlagen nur in sehr geringen Konzentrationen zu erwarten sind, ist nicht mit einem relevanten Eintrag zu rechnen. Außerdem kann es in der Anlage nicht zu einer Vermehrung von Coronaviren kommen, sondern die Coronaviren werden weiter inaktiviert. Ein Austrag von Coronaviren über die Abluft von Verdunstungskühlanlagen ist daher nicht zu erwarten. Gibt es einen Zusammenhang zwischen COVID-19-Infektionen mit dem neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 und Luftverschmutzung? Bei der Suche nach Ursachen für die regional sehr unterschiedlichen Infektions- und Todeszahlen bei COVID-19-Infektionen wird auch die Luftverschmutzung, insbesondere die Konzentration an Feinstaub (⁠ PM2,5 ⁠ und ⁠ PM10 ⁠) und Stickoxid (NO2), genannt. So ist auffällig, dass es in einigen von schweren COVID-19-Infektionen besonders betroffenen Gebieten eine hohe Feinstaub- und NO2-Belastung gab. Als Erklärung für diesen Zusammenhang werden zwei Szenarien diskutiert: eine Ausbreitung der SARS-CoV-2 an den Feinstaubpartikeln und eine Vorschädigung der Lunge durch die Luftschadstoffe. SARS CoV-2 sind als behüllte Viren in der Umwelt nicht sehr stabil. Untersuchungen an verwandten Coronaviren haben ergeben, dass sie nur wenige Stunden in der Luft überleben können. Auch wenn einige SARS CoV-2 an Feinstaubpartikel angeheftet überleben, reicht die Konzentration in einem in der Außenluft verbreiteten Feinstaubaerosol nach den vorliegenden Erkenntnissen durch den Verdünnungseffekt nicht aus, dass eine Infektion über längere Strecken hinweg auf diesem Weg befürchtet werden müsste. Luftschadstoffe können Erkrankungen der Atemwege wie Asthma und COPD sowie Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems (mit-)verursachen. Dies könnte dazu führen, dass Menschen in Gebieten mit hoher Luftschadstoffbelastung empfindlicher auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 reagieren und die Infektion bei solchen Patientinnen und Patienten einen schwereren Verlauf zeigt als bei Menschen mit einem weniger vorgeschädigten Atemwegs- und Herz-Kreislaufsystem. So ist auch bekannt, dass Rauchen zu vorgeschädigten Atemorganen führt und dass daher Infektionskrankheiten generell bei Rauchern einen schwereren Verlauf nehmen als bei Nichtrauchern. Kann das SARS-CoV-2 auch über zentrale Lüftungsanlagen oder zentrale Klimaanlagen übertragen werden? Derzeit geht man davon aus, dass SARS CoV-2-Viren im luftgetragenen Zustand einige Stunden infektiös bleiben können. Dies erklärt Superspreading-Events, die während Chorproben bzw. während Arbeitsschichten in fleischverarbeitenden Betrieben dokumentiert wurden, wo Menschen während mehrerer Stunden derselben Innenraumluft ausgesetzt waren. Bei zentralen Lüftungs- und zentralen Klimaanlagen ist darauf zu achten, dass diese für die Dauer der Pandemie mit einem möglichst hohen Frischluftanteil und mit einem möglichst geringen Umluftanteil betrieben werden. Je geringer der Umluftanteil einer solchen Anlage eingestellt werden kann, desto geringer ist das Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 über den Aerosolweg. Eine regelmäßige Wartung und Kontrolle der Anlagen ist wichtig, um beispielsweise Fehlströmungen innerhalb eines Gebäudes zu vermeiden. Erfolgt die Führung von Zu- und Abluft konsequent getrennt voneinander und kann Abluft aus einem Raum nicht in andere Räume gelangen, dann besteht kein Risiko der Übertragung von Viren im Gebäude. Besteht keinerlei Möglichkeit, den Frischluftanteil in der Zuluft zu erhöhen, ist es angebracht, Umluftsysteme mit zusätzlichen Filterstufen für Hochleistungsschwebstoff-Filtern (HEPA – H 13 oder H 14) auszustatten und zusätzlich zu lüften. Erhöht der Betrieb von dezentralen Klimageräten das Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2? Bei dezentralen Klimageräten, die nur einzelne Räume in einer Wohnung kühlen, kann es zwar konstruktionsbedingt nicht zu einer Verbreitung von Viren in andere Räume kommen. Allerdings können durch die Luftströmungen, welche solche Geräte erzeugen, infektiöse ⁠ Aerosole ⁠ sich schneller und gleichmäßiger in geschlossenen Räumen verteilen. Daher ist der Betrieb dieser Geräte im Hinblick auf die Übertragung von Coronaviren unter bestimmten Bedingungen nicht unkritisch, besonders dann, wenn keine oder nur eine geringe Zuführung von Außenluft erfolgt. Kann das SARS-CoV-2 durch Filter aus der Luft entfernt werden? Mit Hilfe von Hochleistungsfiltern (HEPA-Filter) ist eine Entfernung von Coronaviren grundsätzlich möglich. HEPA-Filter sind darauf ausgelegt, luftgetragene Partikel mit einem Wirkungsgrad von 99,95 % über einen breiten Größenbereich zurückzuhalten. Die Abscheidefähigkeit schließt sowohl Coronaviren selbst (100-120 Nanometer) als auch die durch den Atem exhalierten Partikel und Tröpfchen (bis in den im Bereich weniger Mikrometer) mit ein. Allerdings wurden HEPA-Filter in dreistufigen Filteranlagen bislang vornehmlich als Bestandteil der Lüftungsanlagen von Krankenhäusern oder bestimmten industriellen Gebäuden, wo es auf hohe Keim- und Partikelarmut ankommt, eingesetzt. Bei mobilen, frei aufstellbaren Luftfiltergeräten ist zu beachten, dass diese nach dem Umluftprinzip arbeiten und zu jedem Zeitpunkt nur einen bestimmten Anteil der Raumluft reinigen. In großen Räumen wie Klassenzimmern, Versammlungsräumen und Großraumbüros hat sich gezeigt, dass Geräte mit Schwebstofffiltern großzügig dimensioniert sein müssen und eine Umsatzrate des fünf- oder mehrfachen Raumvolumens pro Stunde leisten müssen, um die Partikelkonzentrationen im Raum wirksam zu reduzieren. Geräte mit Schwebstofffiltern haben den Nachteil, dass sie durch menschliche Atmung anfallendes ⁠ CO2 ⁠, die Luftfeuchte und geruchsaktive Substanzen sowie andere chemische Schadstoffe nicht aus der Raumluft entfernen. Selbst einfache Filtergeräte erfordern zudem eine kontinuierliche Wartung und ein sicherer Austausch der möglicherweise mit Viren kontaminierten Filter muss gewährleistet sein. [Weitere Informationen] https://www.umweltbundesamt.de/themen/mobile-luftreiniger-in-schulen-nur... Was kann ich für eine gute Luft in meiner Wohnung tun? Aufgrund der COVID-19-Pandemie verbringen viele Menschen momentan mehr Zeit zuhause. Lüften Sie daher genügend, am besten mehrmals täglich. Empfohlen wird zwei- bis dreimal am Tag das Stoßlüften (am besten Querlüften (Durchzug herstellen)) mit weit geöffneten Fenstern, je 5-10 Minuten lang (im Sommer auch länger). Den raschen Lüftungserfolg erhöht das Querlüften mit gleichzeitigem Öffnen von gegenüberliegendem von Fenstern. Dadurch lässt sich, besonders auch im Winter, die Lüftungsdauer bei gleichem Lüftungserfolg verringern.   Der Luftaustausch sorgt für einen Abtransport der „verbrauchten“ Luft (Kohlendioxid, Gerüche), der chemischen Ausdünstungen aus Möbeln und Bauprodukten sowie der Luftfeuchtigkeit nach draußen, was u.a. Schimmelbefall vorbeugt. Auch kürzeres Fensterlüften zwischendurch trägt zu einem gesunden Innenraumklima bei. Da die Außenluft praktisch virenfrei ist, sorgt das Lüften auch für einen wirksamen Abtransport eventueller virushaltiger Partikel aus dem Innenraum. Mehr Informationen zum Thema Welchen Nutzen haben mobile Luftreinigungsgeräte zur Reduzierung der Infektionsgefahr? Zur Aufbereitung der Innenraumluft werden mobile Luftreinigungsgeräte (d.h. frei im Raum aufstellbare Geräte) angeboten, die sich verschiedener Techniken bedienen. Die Eignung eines Geräts für eine bestimmte Raum- und Belegungssituation Situation hängt stark vom Einzelfall ab und sollte fachkundig bewertet werden. Bei mobilen, frei aufstellbaren Luftfiltergeräten ist zu beachten, dass diese nach dem Umluftprinzip arbeiten und zu jedem Zeitpunkt nur einen bestimmten Anteil der Raumluft reinigen. In großen Räumen wie Klassenzimmern, Versammlungsräumen und Großraumbüros hat sich gezeigt, dass Geräte mit Schwebstofffiltern großzügig dimensioniert sein müssen und eine Umsatzrate des fünf- oder mehrfachen Raumvolumens pro Stunde benötigen, um die Partikelkonzentrationen im Raum wirksam zu reduzieren. Geräte mit Schwebstofffiltern haben jedoch den Nachteil, dass sie anfallendes ⁠ CO2 ⁠, die Luftfeuchte und geruchsaktive Substanzen sowie andere chemische Schadstoffe nicht aus der Raumluft entfernen. Selbst einfache Filtergeräte erfordern eine kontinuierliche Wartung und einen sicheren Austausch der möglicherweise mit Viren kontaminierten Filter. Bei vielen anderen Gerätetypen ist die Wirksamkeit der Reduzierung von SARS-CoV-2-Viren in Realräumen aus Sicht des Umweltbundesamtes bislang nicht nachgewiesen. Bevor eine Anschaffung erwogen wird, sollte man entsprechende Prüfnachweise von Herstellerseite angefordert werden. Dies gilt besonders auch für Geräte, welche mit einer UVC-Lampe arbeiten und durchströmende Luft dekontaminieren sollen. Aus diesen Gründen hält das Umweltbundesamt mobile Luftreinigungsgeräte nur in Ausnahmefällen als Maßnahme zur Unterstützung einer nicht ausreichenden Frischluftzufuhr für sinnvoll, wobei Räume, welche nicht über Fensterlüftung oder technisch mit Außenluft versorgt werden können generell nicht für eine Nutzung geeignet sind. [Weitere Informationen] https://www.umweltbundesamt.de/themen/mobile-luftreiniger-in-schulen-nur-im-ausnahmefall Was ist bei Renovierungsarbeiten in der Wohnung zu beachten? Auch wenn es momentan günstig erscheint, die Zeit zum Renovieren der eigenen vier Wände zu nutzen: Beachten Sie, dass Fußbodenbeläge, Estriche, Holzwerkstoffe, Anstriche, lösungsmittelhaltige Lacke und Klebstoffe eine Reihe nicht ganz unproblematischer Substanzen abgeben können. Flüchtige organische Verbindungen (⁠ VOC ⁠) liegen zwar meist nur in geringer, gesundheitlich eher unbedenklicher Konzentration vor, doch können teils deutlich erhöhte Konzentrationen in Zeiträumen nach Renovierungsarbeiten auftreten. Bei hohen Raumluftkonzentrationen können VOC zu Geruchsbelästigungen, Reizungen der Augen und Schleimhäute, Ausschlag, Kopfschmerzen, Erschöpfung und Konzentrationsschwierigkeiten führen. Achten Sie daher, sofern Sie Renovierungs- oder Bastelarbeiten durchführen müssen, umso mehr auf ein konsequentes Lüften. Mit dem „Blauen Engel“ ausgezeichnete Produkte geben weniger chemische Ausdünstungen ab. UBA-Publikation: Gesund und umweltfreundlich renovieren UBA-Themenseite: Allergien Benötige ich Desinfektionsmittel zum Putzen der Wohnung? Feuchtes Reinigen verringert die Staublast in der Wohnung. Dies vermindert die Menge an aufgewirbeltem Staub in der Wohnung und z.B. auch die Menge an möglichen Allergenen. Zusätzliche Raumluftbelastungen können jedoch beim Putzen mit chemischen Reinigungsprodukten entstehen, die Substanzen in die Raumluft abgeben. Beim Putzen der eigenen Wohnung vorsorglich Desinfektionsmittel zu verwenden, ist auch in der aktuellen Situation während der COVID-19 Pandemie nicht erforderlich, ja sogar schädlich für Mensch und Umwelt! Allerdings kann die Anwendung von Desinfektionsmitteln im Infektionsfall angezeigt sein. Informieren Sie sich hierüber über die Informationen des ⁠ RKI ⁠. U BA-Themenseite: Frühjahrsputz BfR: Kann das neuartige Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden?

Informationen zur chemischen Verbindung: Chlordioxid

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Chlordioxid. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..

Informationen zur chemischen Verbindung: Chlordioxid … %

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Chlordioxid … %. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..

Informationen zur chemischen Verbindung: Chlordioxid und andere Oxidantien (angegeben als Chlor)

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Chlordioxid und andere Oxidantien (angegeben als Chlor). Stoffart: Stoffklasse.

Informationen zur chemischen Verbindung: Chlordioxid

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Chlordioxid. Stoffart: Stoffklasse.

Teilprojekt 2

Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg, Institut für Sensor- und Aktortechnik durchgeführt. Die Desinfektion von Wasser ist wichtig, um Mensch und Umwelt vor Keimen zu schützen und wird oft durch Biozide wie Chlordioxid ClO2 durchgeführt. Da im Gegensatz zu Trinkwasser bei Prozess- und Brauchwässern keine strengen Auflagen bzgl. der ClO2-Konzentration vorliegen und es keine Mess- und Regelsysteme, aufgrund der starken Verschmutzung durch Gasblasen und Partikel, gibt, muss ClO2 empirisch dosiert werden, was zu Über- oder Unterdosierung führt, wodurch der Chemikalienverbrauch, Umweltbelastung, Korrosion und mikrobiologische Risiken steigen. Das Ziel ist die Entwicklung eines neuen ClO2-Mess-, Steuer- und Regelungssystems mit nicht-invasiver Selbstreinigungsfunktion mittels geführter akustischer Wellen (GAW). GAW sind spezielle Ultraschallwellen, welche an der Rückseite der optischen Elemente der direkt photometrischen ClO2-Messtechnik angeregt werden. Die GAW generieren an der Flüssig-Fest-Grenzfläche zwischen dem Messsystem und dem Medium ein evaneszentes Druckfeld, welches lokale Wirbelströmungen erzeugt, wodurch Gasblasen und Partikel mechanisch entfernt. Diese nicht-invasive Selbstreinigungsfunktion in Kombination zweier Sensoren ermöglicht erstmals die präzise Bestimmung der ClO2-Zehrung und der mikrobiellen Last in Echtzeit, um damit die ClO2-Dosierung kontinuierlich und bedarfsgerecht anzupassen. Das NoBub-System kann in Desinfektions- und Reinigungsanlagen von Prozess- und Brauchwässern zur Vermeidung von Über- und Unterdosierung eingesetzt werden.

Umweltfreundliche Bleiche von Sulfit- und Sulfatzellstoffen sowie von Altpapieren

Das Projekt "Umweltfreundliche Bleiche von Sulfit- und Sulfatzellstoffen sowie von Altpapieren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hamburg, Department für Biologie, Zentrum Holzwirtschaft, Ordinariat für Chemische Holztechnologie und Institut für Holzchemie und Chemische Technologie des Holzes der Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft durchgeführt. a) Entwicklung eines Bleichverfahrens fuer Sulfitzellstoffe ohne Einsatz von Chlor. b) Ersatz der Chlorierungsstufe durch eine Alkali/Sauerstoff- oder Peroxidstufe mit Magnesium oder Natrium als Base. Einsatz von Chlordioxid an Stelle von Chlor. c) Die Sulfitzellstoffe werden in vier Stufen mit den erwaehnten Bleichmitteln behandelt und auf einen Weissgrad von 90 und hoeher gebracht. Bei Verwendung der gleichen Base in der Bleiche wie beim Aufschluss koennen die Bleichereiabwaesser zusammen mit der Kochereiablauge eingedampft und verbrannt werden und ein Grossteil der Chemikalien zurueckgewonnen werden. Die Abwasserbelastung durch Zellstoffabriken kann so erheblich reduziert werden.

Teilprojekt 1

Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Küke GmbH durchgeführt. Die Desinfektion von Wasser ist wichtig, um Mensch und Umwelt vor Keimen zu schützen und wird oft durch Biozide wie Chlordioxid ClO2 durchgeführt. Da im Gegensatz zu Trinkwasser bei Prozess- und Brauchwässern keine strengen Auflagen bzgl. der ClO2-Konzentration vorliegen und es keine Mess- und Regelsysteme, aufgrund der starken Verschmutzung durch Gasblasen und Partikel, gibt, muss ClO2 empirisch dosiert werden, was zu Über- oder Unterdosierung führt, wodurch der Chemikalienverbrauch, Umweltbelastung, Korrosion und mikrobiologische Risiken steigen. Das Ziel ist die Entwicklung eines neuen ClO2-Mess-, Steuer- und Regelungssystems mit nicht-invasiver Selbstreinigungsfunktion mittels geführter akustischer Wellen (GAW). GAW sind spezielle Ultraschallwellen, welche an der Rückseite der optischen Elemente der direkt photometrischen ClO2-Messtechnik angeregt werden. Die GAW generieren an der Flüssig-Fest-Grenzfläche zwischen dem Messsystem und dem Medium ein evaneszentes Druckfeld, welches lokale Wirbelströmungen erzeugt, wodurch Gasblasen und Partikel mechanisch entfernt. Diese nicht-invasive Selbstreinigungsfunktion in Kombination zweier Sensoren ermöglicht erstmals die präzise Bestimmung der ClO2-Zehrung und der mikrobiellen Last in Echtzeit, um damit die ClO2-Dosierung kontinuierlich und bedarfsgerecht anzupassen. Das NoBub-System kann in Desinfektions- und Reinigungsanlagen von Prozess- und Brauchwässern zur Vermeidung von Über- und Unterdosierung eingesetzt werden.

Untersuchungen zur Optimierung der Wasseraufbereitung im Wasserwerk Tettau (Lausitz)

Das Projekt "Untersuchungen zur Optimierung der Wasseraufbereitung im Wasserwerk Tettau (Lausitz)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Fachrichtung Hydrowissenschaften, Institut für Siedlungs- und Industriewasserwirtschaft durchgeführt. Im Rahmen der Sanierung des Wasserwerkes Tettau (Lausitz) ist eine Optimierung der einzelnen Verfahrensstufen zur Trinkwasseraufbereitung erforderlich. Unsere Aufgabe ist im Wesentlichen die Erarbeitung von Grundlagen für eine technologische Planung bezüglich der Eisen- und Manganreduktion sowie die Prüfung einer Notwendigkeit der Behandlung der im Rohwasser enthaltenen organischen Inhaltsstoffe bzw. die Untersuchung ihrer Auswirkungen bei einer Desinfektion (Bildung von Desinfektionsnebenprodukten). Im Anschluss an das Projekt 'Optimierung des Verfahrenskomplexes Flockung/Sedimentation + Filtration' im letzten Jahr wurden nun entsprechend der Zielstellung 'Organische Wasserinhaltsstoffe im Rohwasser des Wasserwerkes Tettau' kleintechnische Versuche zur Entfernung von organischen Stoffen durchgeführt. Grundlage dafür waren Desinfektionsversuche mit Chlor und Chlordioxid im Labormaßstab zu Beginn des Projektes, um eine mögliche Bildung von Desinfektionsnebenprodukten (DNP) zu überprüfen. Die Vermeidung der Entstehung von DNP durch die Entfernung organischer Wasserinhaltsstoffe nach der Aufbereitungsstufe Filtration wurde in anschließenden kleintechnischen Versuchen mittels Membranverfahren (Nanofiltration und Umkehrosmose) und Aktivkohlefiltration untersucht.

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