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(H)-FCKW-geschäumte Dämmstoffe im Bauwesen in Deutschland

⁠ FCKW ⁠ und HFCKW sind geregelte Stoffe laut europäischer Verordnung (EG) Nr. 1005/2009. Nach Artikel 22 sind geregelte Stoffe in bestimmten Produkten (z.B. Dämmstoffen) soweit technisch möglich und wirtschaftlich machbar, zurückzugewinnen oder ohne vorherige Rückgewinnung zu zerstören. Im Anhang VII sind konkrete Technologien für Zerstörung, Re-cycling oder Aufbereitung aufgelistet. (H)FCKW in Dämmstoffen wurden in Deutschland im Jahr 1995 (R 11 und R 12) und im Jahr 2000 (R 22) verboten. HFCKW (141b und 142b) wurden auf europäischer Ebene im Wesent-lichen für extrudierte Polystyrol-Hartschaumstoffe im Jahr 2002 und für Polyurethan-Schaumstoffe im Jahr 2003 verboten. Veröffentlicht in Texte | 43/2012.

Immer mehr Menschen arbeiten im Umweltschutz

Krisenkonjunkturpakete verstärkt für umweltfreundliche Investitionen nutzen Gut 2,8 Millionen Menschen waren im Jahr 2017 in Deutschland im Umweltschutz tätig. Das zeigt der aktuelle Bericht „Beschäftigung und Umweltschutz“ des Umweltbundesamtes (UBA). Die Bedeutung des Umweltschutzes für den Arbeitsmarkt ist in den letzten Jahren weiter gestiegen: 2010 arbeiteten noch 5,9 Prozent aller Beschäftigten für den Umweltschutz, 2017 waren es bereits 6,4 Prozent (von insgesamt rund 44,3 Millionen Erwerbstätigen). UBA-Präsident Dirk Messner: „Der Umweltschutz darf uns in der Corona-Krise nicht unter die Räder geraten. Wichtig ist, bei allen Konjunkturpaketen auch auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu achten. Grüne Investitionen lohnen sich nämlich doppelt: Sie bauen die Wirtschaft wieder auf und tun gleichzeitig etwas für den Umweltschutz. Sinnvoll sind etwa Investitionen in den ÖPNV, die Elektrifizierung der Autos und die nachhaltige Sanierung von Gebäuden. So können nach der Corona-Krise neue Jobs mit Zukunft entstehen, die uns bei der Lösung der Klimakrise helfen.“ Die Bilanz des Beschäftigungswachstum im Umweltschutz fällt insgesamt positiv aus. Besonders dynamisch wuchsen die umweltorientierten Dienstleistungen: zwischen 2016 und 2017 um ganze 2,9 Prozent (zum Vergleich: Der allgemeine Zuwachs der Erwerbstätigkeit lag in diesem Zeitraum bei 1,3 Prozent). Mit 1,5 Millionen Beschäftigten bzw. 56 Prozent aller Arbeitsplätze im Umweltschutz entfiel auf die umweltorientierten Dienstleistungen 2017 der größte Teil der Umweltschutzbeschäftigung. In den Bereich gehören beispielsweise das Energie- und Gebäudemanagement, der Handel mit Ökoprodukten, die Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Quellen, der ökologische Landbau oder auch umweltorientierte Finanzdienstleistungen wie die Finanzanlage unter ökologisch-ethischen Gesichtspunkten. Ein wichtiger Faktor für Arbeitsplätze im Umweltschutz ist auch die energetische Sanierung des Gebäudebestandes. Sie führt schon jetzt zu mehr als einer halben Million Beschäftigten, rechnet man die indirekte Beschäftigung in den vorgelagerten Produktionsbereichen, beispielsweise für die Produktion von Dämmmaterial, mit ein. Auf die Bauwirtschaft entfallen rund 290.000 Beschäftigte, die für den Umweltschutz arbeiten. Das sind knapp 12 Prozent der dort arbeitenden Personen. Bei den erneuerbaren Energien gingen zwischen 2016 und 2017 jedoch mehr als 30.000 Arbeitsplätze verloren, davon allein 26.000 im Bereich der Windenergie. War der Beschäftigungsrückgang bei der Windenergie zwischen 2016 und 2017 vor allem auf gesunkene Exporte zurückzuführen, so drohen aktuell weitere Arbeitsplatzverluste aufgrund mangelnder Investitionen in die Windenergie an Land. Offizielle Zahlen für die Entwicklung der Beschäftigung nach 2017 liegen noch nicht vor, der Bundesverband Windenergie spricht aber von einem Wegfall von 40.000 Jobs in den vergangenen drei Jahren. Befürchtet wird ein Verlust von weiteren 25.000 Arbeitsplätzen, wenn der Markt weiter stagniert. ⁠ UBA ⁠-Präsident Dirk Messner: „Geht der schleppende Ausbau so weiter, werden wir nicht nur die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien von 65 Prozent am Stromverbrauch im Jahr 2030 verfehlen, sondern auch viele weitere Arbeitsplätze verlieren. Statt der nötigen Anlagen in Höhe von 5 Gigawatt pro Jahr haben wir 2019 nur 0,96 Gigawatt gebaut. Deshalb brauchen wir spätestens bis zum Sommer eine Lösung.“ Die Informationen zur Entwicklung der Umweltschutzbeschäftigten werden alle zwei Jahre vom Umweltbundesamt aktualisiert und veröffentlicht. Die angegebenen Daten stammen aus einer aktuellen Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) für das Umweltbundesamt. Die Berechnungen beruhen zum Teil auf Daten der amtlichen Statistik, die nur mit zeitlicher Verzögerung vorliegen und ausgewertet werden können.

Weltweites „Aus“ für Flammschutzmittel HBCD

Verbot wirkt nach einem Jahr Übergangsfrist Für das Flammschutzmittel HBCD wird ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot eingeführt. Der Beschluss erfolgt im Rahmen der UN-Chemikalienkonferenzen in Genf. Der Stoff wird in der Stockholmer Konvention über persistente organische Schadstoffe, kurz POPs, aufgenommen. HBCD steht für Hexabromcyclododecan. Bislang wurde der Stoff hauptsächlich in Dämmplatten eingesetzt. Für diesen Einsatzbereich gelten vorübergehende Ausnahmeregeln. Ersatzstoffe sind aber bereits vorhanden. Außerdem lässt sich HBCD durch den Einsatz alternativer Dämmmaterialien wie Mineralwolle vermeiden. Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt die Entscheidung. Jochen Flasbarth, Präsident des UBA: „Es ist ein großer Erfolg, dass das für die Umwelt schädliche Flammschutzmittel HBCD nun weltweit nicht mehr produziert und verwendet werden darf. Das ist nur konsequent. Die EU hat den Stoff bereits unter REACH als besonders besorgniserregend eingestuft.“ HBCD ist ein Umweltgift, das sich stark in Organismen anreichert, im Verdacht steht, fortpflanzungsschädlich zu sein und außerdem sehr langlebig ist. Der ⁠ Stoff ⁠ verteilt sich über weite Entfernungen und reichert sich sogar weitab industrieller Aktivitäten an, zum Beispiel in arktischen Regionen. Damit erfüllt er alle Kriterien des ⁠ Stockholmer Übereinkommens ⁠ über persistente organische Schadstoffe, der sogenannten Stockholmer-⁠ POP ⁠-Konvention.  Eingesetzt wird er hauptsächlich als Flammschutzmittel in Dämmplatten, aber auch als Zusatzstoff in Beton, in elektrischen und elektronischen Produkten sowie in Textilien und Polstermöbeln. Die sechste Vertragsstaatenkonferenz dieser Konvention stimmt nun der Aufnahme von Hexabromcyclododecan – kurz ⁠ HBCDD ⁠ oder HBCD – in Anhang A (Verbot) zu, die Teil der POPs-Liste ist. Das Expertengremium der Stockholmer Konvention hat die POP-Eigenschaften der Chemikalie bestätigt und damit den Grundstein für das weltweite Verbot unter der Konvention gelegt. Der Beschluss wird formal am 09. Mai 2013 umgesetzt und damit noch in diesem Monat mit einer etwa einjährigen Übergangsphase in Kraft treten. Demnach darf die Chemikalie nicht mehr produziert und verwendet werden. Darüber hinaus können Vertragsstaaten eine Ausnahme für Produktion und Verwendung von HBCD in Dämmplatten erklären. Dies soll sicherstellen, dass bis zum Verwendungsstopp ausreichende Mengen geeigneter Ersatzstoffe und anderer Alternativen bereit stehen. Diese Ausnahme ist zeitlich begrenzt und gilt nur für Dämmplatten in Gebäuden. Jochen Flasbarth: „Das ⁠ UBA ⁠ empfiehlt bei der Wärmedämmung auf Materialien zu setzen, bei denen entweder weniger umwelt- und gesundheitsschädliche  oder gar keine Flammschutzmittel nötig sind, wie zum Beispiel Mineralwolle. Damit lässt sich HBCD noch schneller aus dem Verkehr ziehen.“ Die Vertreter der Mitgliedsstaaten der EU sowie der Europäischen Kommission haben bei den Verhandlungen auf eine Abstimmung zwischen den Regelungen unter ⁠ REACH ⁠ und dem weltweiten Verbot unter der Stockholm Konvention geachtet. Für die Entwicklungsländer ist dagegen besonders wichtig, dass mit der Aufnahme von HBCD in die Konvention keine HBCD-haltigen Abfälle in ihre Regionen gelangen. Außerdem drängen sie auf technische und finanzielle Hilfen bei den notwendigen Überwachungs- und Umstellungsmaßnahmen. Bereits 2008 hat die Europäische Union HBCD aufgrund seiner ⁠ PBT ⁠-Eigenschaften (persistent, bioakkumulierend, toxisch) als „besonders besorgniserregend“ identifiziert und 2011 in Anhang XIV der ⁠ REACH-Verordnung ⁠ aufgenommen. Somit sind Herstellung und Verwendung von HBCD in der EU zukünftig nur dann möglich, wenn bis August 2014 Zulassungen bei der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) in Helsinki beantragt und befristet gewährt werden.

Mikroplastik im Meer: Ganzes Ausmaß noch immer nicht absehbar

Maßnahmen zur Reduzierung dringend nötig Anlässlich der 5. UNEA-Konferenz in Nairobi, die heute zu Ende geht und auf der eine Resolution zur Aufnahme der Verhandlungen für eine globale Plastikkonvention verabschiedet wurde, fordert der „Runde Tisch Meeresmüll“ eine schnelle Reduktion des Eintrags von Mikroplastik in Nord- und Ostsee. In einem aktuellen Themenpapier unter Federführung von Fraunhofer UMSICHT zeigt der Runde Tisch zahlreiche Möglichkeiten auf, wie weniger Mikroplastik ins Meer gelangen kann. Dazu gehört den Reifenabrieb zu verringern, emissionsärmere Textilien zu entwickeln beziehungsweise diese vorzuwaschen oder schärfere Vorschriften auf Baustellen für Dämmstoffe. Plastik im Meer ist eines der drängendsten Probleme auch für Nord- und Ostsee. Es wird in allen Bereichen der deutschen Meere nachgewiesen und kann die Fortpflanzungsfähigkeit und Fitness von Meereslebewesen insbesondere an der Basis des marinen Nahrungsnetzes beeinträchtigen. Das Gesamtausmaß sowohl von Menge wie Auswirkungen ist allerdings aufgrund unzureichender Untersuchungs- und Analyseverfahren noch nicht absehbar, so der Bericht. Mikroplastik ist ein komplexes Umweltproblem. Es kann als direktes Mikroplastik in die Umwelt gelangen oder während der Nutzung durch Abrieb entstehen. Zur ersten Gruppe gehören zum Beispiel Kunstraseninfills oder Pelletverluste. Zur zweiten Gruppe zählen unter anderem Reifen- und Straßenabrieb, die Verwitterung von Farben und Beschichtungen, Verluste aus Dämmstoffen und die Faserfreisetzung aus Textilien. Die Reduktion von Kunststoffemissionen ist daher durch einzelne Maßnahmen nicht zu erreichen, sondern erfordert ein breites Bündel an Aktionen. Das Papier des Runden Tischs Meeresmüll beruht auf den Ergebnissen einer dreiteiligen Workshopreihe, die vom Umweltbundesamt und Fraunhofer UMSICHT gemeinsam mit den Mitgliedern der Unterarbeitsgruppe zu Mikroplastik des Runden Tisches Meeresmüll organisiert wurde. Es zeigt, dass bei den Quellen und den freigesetzten Mengen noch immer auch auf Abschätzungen vertraut werden muss. Der Runde Tisch fordert daher weitere vertiefende empirische Untersuchungen, um zu belastbaren Zahlen zu kommen. Stefanie Werner, Meeresschutzexpertin im Umweltbundesamt und Geschäftsführerin des Runden Tisch Meeresmüll: „Um das Mikroplastikproblem zu bekämpfen ist insbesondere die Kunststoffindustrie gefragt. Sie sollte Sorge tragen, die notwendigen vertiefenden Untersuchungen hinsichtlich der freigesetzten Mengen von Mikroplastik durchzuführen, um dem Vorsorge- und ⁠ Verursacherprinzip ⁠ zu entsprechen und so zur Lösung des zu großen Teilen durch sie verursachtem Umweltproblems beizutragen.“ Jürgen Bertling von Fraunhofer UMSICHT, Korrespondenzautor des Themenpapiers: „Die Reduktion von Kunststoffemissionen ist durch singuläre Maßnahmen kaum zu erreichen, sondern erfordert zahlreiche inter- und transdisziplinäre Zugänge. Ähnlich wie bei den Erkenntnisgewinnen zum ⁠ Klimawandel ⁠ über die letzten Jahrzehnte werden auch bei den Kunststoffemissionen, die mit ihnen zusammenhängenden Wirkungen erst langsam verstanden. In beiden Fällen spricht die schiere Menge der Emissionen, aber für einen vorsorgenden Umweltschutz.“ Der Bericht des Runden Tisches Meeresmüll schlägt zu diesem Zweck 28 konkrete Maßnahmen vor. Besonders hohe Relevanz für den Meeresschutz haben dabei: Weitere Informationen: Der Runde Tisch Meeresmüll steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und ⁠ Klimaschutz ⁠ und des Umweltbundesamtes.

Beschäftigungswirkungen des Umweltschutzes in Deutschland im Jahr 2014

Im Jahr 2014 waren in Deutschland knapp 2,7 Millionen Personen für den Umweltschutz tätig. Der Anteil der Umweltschutzbeschäftigten an allen Erwerbstätigen lag damit bei 6,3 %. Dies unterstreicht die wichtige Bedeutung des Umweltschutzes für den Arbeitsmarkt. Erstmalig konnten die Beschäftigungswirkungen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung umfassend ermittelt werden. Hier belief sich die Beschäftigung auf gut 520.000 Personen. Darin enthalten ist die indirekte Beschäftigung in den vorgelagerten Produktionsbereichen, beispielsweise für die Produktion von Dämmmaterial. Wie in den Vorjahren machten auch im Jahr 2014 die Umweltschutzdienstleistungsbeschäftigten mit rund 54% den größten Anteil der Umweltschutzbeschäftigung in Deutschland aus. Veröffentlicht in Umwelt, Innovation, Beschäftigung | 02/2020.

Kunststoffrecycling in der Baubranche stärken

2,6 Millionen Tonnen Kunststoffe werden jedes Jahr verbaut Der Baubereich ist nach Verpackungen das zweitgrößte Anwendungsgebiet von Kunststoffen: 2017 wurden etwa 2,6 Millionen Tonnen verbaut. Doch es fehlt derzeit an geeigneten Vorgaben für das Recycling der Kunststoffbauprodukte, zudem werden die Mengen ungenügend erfasst. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes (UBA). Um die anfallenden Mengen in Zukunft hochwertig recyceln zu können, schlägt das UBA vor, bautechnische Produktstandards um Vorgaben hinsichtlich Dauerhaftigkeit, Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz zu ergänzen. Kunststoffabfälle sollten für das Recycling besser getrennt gesammelt werden – derzeit werden sie oft nur als Baumischabfälle entsorgt. Zudem sollte die Kreislaufführung von branchenspezifischen Verpackungen sichergestellt werden. Folgende Vorschläge macht die Studie im Detail: Produkte: Die europäische Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 sieht vor, ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ in Normen zu erfassen. Das ⁠ UBA ⁠ befürwortet die Umsetzung dieser wichtigen Ziele durch bessere Produktstandards. So könnte auch der Rezyklateinsatz erhöht werden. Bei Rohren beispielsweise, die mit einer Million Tonnen jährlich den größten Bereich der Kunststoffbauprodukte bilden, gibt es nicht genug Rezyklat, um die Nachfrage zu bedienen. Abfälle: Auch Bau- und Abbruchabfälle müssen getrennt gesammelt werden. Dies ist derzeit oft nicht der Fall. Kunststoffe (Abfallschlüsselnummer 170203) werden in der Praxis noch zu oft über gemischte Bau- und Abbruchabfälle (Abfallschlüsselnummer 170904) entsorgt. Ein Problem der derzeitigen Vorschriften: Dämmstoffe aus Kunststoff müssen gemeinsam mit werkstofflich völlig unterschiedlicher Glas- und Steinwolle gesammelt werden. Das UBA schlägt vor, diese künftig gemeinsam mit Kunststoffen zu sammeln. Verpackungen von Bauprodukten sind hingegen keine Bau- und Abbruchabfälle und müssen auch dann nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes recycelt werden, wenn im Rahmen eines reinen Business-to-Business-Geschäfts keine Systembeteiligungspflicht nach dem Verpackungsgesetz besteht. Zu oft landen Verpackungen noch in den Bauabfällen. Verpackungen: Recht fortschrittlich ist die Baubranche bei der Vermeidung von Verpackungen. Es gibt einen hohen Anteil unverpackter Güter und unterschiedliche Mehrwegkonzepte für Verpackungen wie Paletten oder Transportkisten. Kunststoffverpackungen, die dennoch benötigt werden, bieten ausgezeichnete Voraussetzungen für den Einsatz von recyceltem Kunststoff. Ein Rezyklateinsatz von 30 Prozent erscheint technisch machbar und sollte mittelfristig durch eine entsprechende Rezyklateinsatzquote festgelegt werden.

Deutschland bleibt Exportweltmeister im Umweltschutz

Verschärfter internationaler Wettbewerb erfordert innovationsorientierte Umweltpolitik Umweltschutz bleibt ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland. Das zeigt der aktuelle Bericht des Umweltbundesamts (UBA) zur Umweltwirtschaft. Demnach wurden im Jahr 2013 Güter für den Umweltschutz im Wert von fast 82 Milliarden Euro produziert - sechs Prozent der gesamten deutschen Industrieproduktion. Auch im internationalen Wettbewerb sind deutsche Unternehmen gut aufgestellt: Mit einem Welthandelsanteil von 14,8 Prozent war Deutschland im Jahr 2013 erneut größter Exporteur von Umweltschutzgütern wie Luftfiltern, Dämmstoffen oder intelligenten Zählern zur Steuerung des Energieverbrauchs. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Umweltschutzprodukte und -technologien ‚Made in Germany‘ sind in allen Weltregionen und über alle Bereiche hinweg gefragt. Und die Nachfrage wächst, vor allem in Schwellenländern in Südamerika und Asien (insbesondere China). Deutschlands Wirtschaft profitiert hiervon in hohem Maße. Infolge des Klimaabkommens von Paris wird die weltweite Nachfrage nach Klimaschutzprodukten wie beispielsweise Windkraftanlagen steigen. Aber die Konkurrenz schläft nicht. Deshalb braucht Deutschland eine ambitioniertere Umweltpolitik um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Umweltwirtschaft langfristig zu sichern. EU-Regelungen 1:1 umzusetzen wird nicht genügen. Deutschland muss die Entwicklung innovativer Technologien für Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ stärker fördern, zum Beispiel durch Forschungsförderung, aber auch durch das Setzen der richtigen ökonomischen Rahmenbedingungen. Hier ist es beispielsweise wichtig, dass umweltschädliche Subventionen abgebaut werden.“ 2013 exportierten deutsche Unternehmen Umweltschutzgüter im Wert von 50,3 Milliarden Euro, immerhin knapp fünf Prozent der gesamten deutschen Güterexporte. Besonders wettbewerbsstark ist die deutsche Industrie traditionell in den Bereichen Mess-, Steuer- und Regeltechnik für den Umweltschutz sowie Abfall- und Abwassertechnologien. Doch der Konkurrenzdruck im internationalen Wettbewerb wächst. So hat sich der Anteil Chinas am globalen Handel mit Umweltschutzgütern im letzten Jahrzehnt verdreifacht. Die Produktion in der deutschen Solarindustrie brach im Jahr 2013 um über 50 Prozent ein. Produktionszuwächse in anderen Bereichen, wie Windkraft, Abwasserbehandlung oder Mess-, Steuer- und Regeltechnik konnten diesen starken Rückgang nur zum Teil ausgleichen. Die Herstellung von Umweltgütern ging deshalb insgesamt von 85 Milliarden Euro im Jahr 2011 auf 82 Milliarden Euro in 2013 zurück. Die Informationen zur Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Umweltwirtschaft werden alle zwei Jahre vom Umweltbundesamt aktualisiert und veröffentlicht.

Paludikultur: Wiedervernässte Moore für mehr Klimaschutz

Staat sollte Landwirtinnen und Landwirte beim freiwilligen Moorschutz mit Geld unterstützen Die Wiedervernässung von Moorböden kann einen großen Beitrag zum Klimaschutz bringen. Trockengelegt emittieren deutsche Moorböden jährlich nämlich rund 53 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente, das entspricht rund 7,5 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. „Nur wenn wir unsere Moorböden anders nutzen, können wir unsere Klimaschutzziele erreichen. Wichtig ist, dass wir die Paludikultur, bei der wir Moore wieder verstärkt vernässen, und so Klimagase vermeiden, viel stärker in der Fläche nutzen.“, sagte Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Der Wasserstand im Moor muss dazu so hoch sein, dass der im Torf gebundene Kohlenstoff nicht freigesetzt und als CO₂ in die Atmosphäre abgegeben wird. Bei hohen Wasserständen ist aber eine herkömmliche landwirtschaftliche Nutzung der Böden nicht möglich. Andere Pflanzen wie Schilf, Torfmoos und Erlen, lassen sich aber anpflanzen. Derzeit sind in Deutschland mehr als 92 Prozent der Moorflächen trockengelegt. Fast drei Viertel davon werden landwirtschaftlich genutzt, etwa als Acker oder Weide. Sie machen lediglich sieben Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen aus, sind aber für ca. 37 Prozent aller Emissionen aus der Landwirtschaft verantwortlich. Werden die Flächen wiedervernässt, können diese Emissionen deutlich reduziert werden. Einer Wiedervernässung stehen aber viele Herausforderungen und Hindernisse entgegen: So muss genügend Wasser verfügbar sein, um die Flächen ausreichend nass zu halten. Auch können Gebäude oder Straßen, die über Moorböden führen, eine Wiedervernässung erschweren oder verhindern. Zudem befinden sich die meisten Moorböden im privaten Eigentum und werden wirtschaftlich genutzt. Auf einer wiedervernässten Flächen können zudem keine Kartorffeln, kein Getreide oder Mais mehr angebaut werden. Auch eine Weidehaltung mit Kühen ist bei einem für das ⁠ Klima ⁠ optimalen Wasserstand nicht mehr möglich. Gefährlich für unsere Ernährungssicherheit ist das allerdings nicht. Moorböden machen mit sieben Prozent lediglich einen kleinen Teil der landwirtschaftlich genutzten Fläche aus, während fast dreimal so viel Ackerfläche derzeit nicht für den Anbau von Nahrungsmitteln, sondern für Bioenergiepflanzen wie Mais und Raps verwendet wird. Eine Wiedervernässung ist ein tiefer Einschnitt für die Eigentümer und Landbewirtschaftenden, der nach der Nationalen Moorschutzstrategie der Bundesregierung freiwillig umgesetzt werden soll. Deshalb bedarf es Anreize für eine Wiedervernässung insbesondere landwirtschaftlich genutzter Mooböden. Ein Anreiz kann dabei die Möglichkeit sein, wiedervernässte Flächen in einer an den erhöhten Wasserstand angepassten Weise weiter nutzen zu können: Eine solche klimafreundliche Folgenutzung ist die Bewirtschaftung der Fläche in Paludikultur, die das Aktionsprogramm natürlicher ⁠ Klimaschutz ⁠ und die Nationalen Moorschutzstrategie ausdrücklich vorsehen. Bei einer Bewirtschaftung in Paludikultur werden Moorökosysteme wiederhergestellt. Anders als bei einer Renaturierung lassen sich wiedervernässte Flächen in Paludikultur aber wirtschaftlich nutzen. Deshalb kann die finanzielle Förderung von Paludikultur ein Anreiz für Betroffene sein, landwirtschaftliche genutzte Flächen wiederzuvernässen. In Paludikultur können beispielsweise Schilf, Rohrkolben und Seggen angebaut werden, aus deren ⁠ Biomasse ⁠ sich unter anderem Dämmstoffe und andere Baustoffe herstellen lassen. Schwarzerlen können kultiviert und forstwirtschaftlich genutzt werden. Auch für eine Beweidung mit Wasserbüffeln eignen sich wiedervernässte Flächen. Eine vom ⁠ UBA ⁠ begleitete Studie von DUENE e.V. analysiert die Potenziale und Hemmnisse von Paludikultur, untersucht die Kosten einer Wiedervernässung und Umstellung auf Paludikultur und schlägt Lösungsansätze, Aus- und Weiterbildungsangebote, den Aufbau von Lieferketten für Produkte aus Paludikultur sowie finanzielle Anreizinstrumente vor, mit denen die Umstellung auf Paludikultur gefördert werden können. Dabei zeigt sich, dass es unter den derzeitigen Rechts- und Förderrahmenbedingungen hoher finanzieller Anreize bedarf, damit Betroffene freiwillig landwirtschaftlich genutzte Moorböden wiedervernässen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Hexabromcyclododecan (HBCD)

Für das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) gilt seit Frühjahr 2016 in der EU ein weitgehendes Handels- und Verwendungsverbot. HBCD war lange das wirtschaftlich wichtigste Flammschutzmittel für Polystyrol-Dämmstoffe – entsprechend gibt es für Dämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) noch Übergangsregeln. Das weltweite Aus war 2013 eingeleitet worden, als HBCD unter der internationalen Stockholm-Konvention als in der Umwelt schwer abbaubarer organischer Schadstoff (⁠ POP ⁠) identifiziert wurde. Das Verbot wird zurzeit von allen an der Konvention beteiligten Staaten stufenweise eingeführt. In unserem aktualisierten Hintergrundpapier haben wir für Sie zusammengestellt, warum der ⁠ Stoff ⁠ nicht mehr verwendet werden soll, welche Verbote in der Europäischen Union (EU) bereits ab März 2016 gelten und wo es noch Übergangsfristen gibt. Wir erläutern, welche Alternativen vorliegen und wie HBCD-haltige Dämmstoffe zu entsorgen sind. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

Wärmedämmung

Warum ist Wärmedämmung sinnvoll? Welche Dämmstoffe sind gut für Umwelt und Gesundheit? Führt Wärmedämmung zu Schimmel? Dieses Hintergrundpapier gibt Antworten auf wichtige Fragen. Es will helfen, Lösungen zu finden. Individuell geplant, auf das einzelne Gebäude abgestimmt und von Experten durchgeführt ist Wärmedämmung eine sinnvolle Maßnahme, um Gebäude zu heizen und nicht das ⁠ Klima ⁠. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

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