§ 2 (1) Düngemittel dürfen gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie einem Düngemitteltyp entsprechen, der durch Rechtsverordnung zugelassen ist.
Das Projekt "Mittelfristige Wirkung von Holzascheausbringung im Wald - Technische und oekologische Rahmenbedingungen fuer ein Biomasse-Holzasche-Kreislaufkonzept" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Die im Rahmen des Verbundvorhabens 'Holzascheausbringung im Wald' (94NR058) begonnenen Untersuchungen sollten an den bestehenden Versuchsstandorten fortgeführt werden, um die mittelfristigen Auswirkungen der Ascheausbringung in Wäldern beurteilen zu können. Für die Zulassung der Holzasche nach dem Düngemittelgesetz sind die Meliorationswikungen der Holzascheausbringung anhand von Freiland- und Laboruntersuchungen zu verifizieren und im Vergleich zu herkömmlichen Maßnahmen wie z.B. Kalkungen zu bewerten. Durch den Vergleich von Analyseergebnissen unterschiedlicher Holzascheherkünfte und der technischen Rahmenbedingungen der Feuerungsanlagen soll der Zusammenhang zwischen Zusammensetzung des Verbrennungsmaterials, der Verbrennungstechnik sowie verfahrensbedingter An- und Abreicherungsprozesse und den Elementgehalten der Holzasche dargestellt werden. Mit dem Vorhaben soll ein Beitrag zur Beseitigung der aktuellen Rechtsunsicherheit in bezug auf die Ascheausbringung geleistet und im Sinne des Kreislaufkonzeptes Empfehlungen für den Einsatz von Holzaschen bei der Waldmelioration gegeben werden.Die Forschungsergebnisse zeigen, dass für eine Verwendung von reinen Waldholzaschen bei der Bodenschutzkalkung im Wald spezifische Meliorations- und Düngeeigenschaften der Asche vorliegen. Demgegenüber ist die Schadstoffbelastung mit Schwermetallen vergleichsweise niedrig (z.B. in Relation zu Thomasphosphat), die in Holzasche enthaltenen Schwermetalle, wie z.B. Chrom, werden in Waldböden recht stabil gebunden. Eine Beteiligung von Holzasche im Rahmen der Bodenschutzkalkung im Wald ist aus den oben dargestellten Gründen wünschenswert. Voraussetzung für die Akzeptanz und die verantwortliche Gestaltung eines solchen Kreislaufkonzeptes ist jedoch, dass die zur Ausbringung geeignete Holzasche einer belastbaren Qualitätsnorm unterworfen wird und deren Einhaltung durch Analysen periodisch belegt wird. Es wird dementsprechend eine Normung der Holzasche und deren Qualifizierung als Sekundärrohstoffdünger vorgeschlagen. Aus den Forschungsergebnissen und Erkenntnissen abgeleitete Rahmenwerte und Festlegungen werden im Holzasche-Kreislaufkonzept dargelegt.
Das Projekt "Teilvorhaben 11/1: Duenger aus Klaerschlamm, Holzabfaellen und Pflanzen; Technologieentwicklung und Koordination" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Grube Land- und Umwelttechnik GmbH & Co.KG durchgeführt. Ziel des Verbundvorhabens ist die Entwicklung und Erprobung eines Organoduengers aus aufbereiteten, naehrstoffreichen Ganzpflanzen und vorbehandelten Holzabfaellen mit Klaerschlamm als Zuschlagstoff. Dabei sollen erstmals die mikrobiologischen Ablaeufe bei der Kompostierung unterschiedlich belasteter Materialien erforscht und erfasst werden. Beruecksichtigt werden - un-/gering belastete Materialien - organisch belastete Materialien - anorganisch belastete Materialien sowie Materialkombinationen. Unter Nutzung der Kenntnisse und Erfahrungen anerkannter Experten aus Deutschland und den USA auf dem Gebiet der Mikrobiologie und der Kompostierung sowie bereits vorliegender Forschungsergebnisse der Verbundpartner soll ein gezielt steuerbares Kompostierungs- und Behandlungsverfahren realisiert werden und in die Entwicklung eines hochwertigen Organoduengers gemaess Duengemittelrecht einmuenden. Die Leistungsfaehigkeit des Organoduengers wird in Feldversuchen demonstriert. Im Wettbewerb mit kuenftig verstaerkt zu erwartenden Ueberschussmengen an Bodenverbesserern und Substraten wird die Marktstellung von Klaerschlaemmen nachhaltig verbessert und ein wesentlicher Beitrag zur Kostensenkung in der Abfallwirtschaft erreicht.
Das Projekt "Optimierung der Prozeßführung bei der Kompostierung organischer Rest- und Abfallstoffe mit dem Ziel der Erzeugung reproduzierbarer Kompostqualitäten für verschiedene Verwertungszwecke und die Herstellung von Düngemitteln auf Kompostbasis" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH durchgeführt. Ziel des Vorhabens war die Optimierung der Prozessführung bei der Kompostierung organischer Rest- und Abfallstoffe in geschlossenen Systemen bis zum Erreichen reproduzierbarer Kompostqualitäten und die Herstellung von Düngemitteln auf Kompostbasis. Die heutigen Methoden der Kompostierung werden fast ausschließlich unter rein verfahrenstechnischen Aspekten betrieben, die zwar zu funktionierenden Anlagen führen, selten jedoch zu reproduzierbaren Kompostqualitäten. Die technisch/wissenschaftliche Bedeutung des Projektes ist in der Entwicklung einer wirtschaftlichen Prozessführung für die Kompostierung zu sehen. Bisherige Verfahren nehmen auf die Ansprüche der Mikroflora zu wenig Rücksicht. Dies führt dazu, dass erwünschte Ziele der Kompostierung - wenn überhaupt - nur nach langen Verweilzeiten erreicht werden. Im vorliegenden Projekt wurde eine Bioprozessführung entwickelt und erprobt, welche die beschleunigte Herstellung gewünschter Kompostqualitäten reproduzierbar gestattet. Durch die Optimierung der Verfahrenstechnik in Richtung Bioprozessführung können aufwendige Rottesysteme wirtschaftlich eingesetzt werden. Durch die Reproduzierbarkeit angestrebter Komposteigenschaften werden die Verwertungsstrategien durchsetzbar. Die Kompostierung ermöglicht die ökonomisch sinnvollste und ökologisch vernünftigste Lösung für die Entsorgung von biogenen Reststoffen, nämlich ihre Verwertung durch die kontrollierte Rückführung in den Naturhaushalt. Dadurch werden wichtige, für die Beseitigung von Problemstoffen unverzichtbare Wege der Abfallwirtschaft, z. B. Verbrennung und Deponie, wirksam entlastet. Die Einführung der flächendeckenden Kompostierung biogener Reststoffe führt zu Kompostmengen, für deren Verwertung Strategien entwickelt werden müssen, die Produktion und Absatz in ein befriedigendes Gleichgewicht setzen. Besondere Bedeutung kommt dabei den Güterichtlinien und den ihnen zuzuordnenden Verwendungsempfehlungen zu, damit keine unvertretbaren Schadstofffrachten terrestrische und aquatische Ökosysteme belasten. Auf der Basis definierbarer Kompostqualitäten können Komposte zu Bodenverbesserungsmitteln oder vollwertigen Düngemitteln aufbereitet werden. Die technisch-wissenschaftliche Bedeutung des Projektes ist in der Entwicklung eines Verfahrens zu sehen, das gestattet, Reifkomposte unterschiedlichster Herkunft zu Düngemitteln aufzuwerten, die im Sinne des Düngemittelgesetzes gehandelt und für die Pflanzenproduktion eingesetzt werden können. Damit wird ein Weg beschritten, Nährstofffrachten in Reststoffgemengen über geeignete Rezepturen optimal für die Pflanzenernährung nutzbar zu machen. Die diversifizierte Verwendung von Kompost hat einen hohen umweltpolitischen Stellenwert. Die bisher praktizierte Beseitigung biogener Reststoffe hat zu erheblichen Nährstoffüberfrachtungen in bewirtschafteten Böden geführt. Untrügliche Signale sind die steigenden Nitratgehalte im Trinkwasser und die N2O-Produktion.
Zum Erhalt der natürlichen Grund- und Quellwasserbeschaffenheit, ihrer Bedeutung für schutzwürdige grundwasserabhängige Feuchtgebiete, Quellökosysteme und Flüsse, sowie insbesondere zum generationsübergreifenden Erhalt der Nutzbarkeit der Grundwasserleiter als wichtige Trinkwasser-, Mineralwasser- und Heilwasservorkommen sind umfassende und vorausschauende Maßnahmen des vorsorgenden Grundwasserschutzes erforderlich. Hier greifen verschiedene Rechtsbereiche ineinander: Bodenschutz und Altlasten (Bundes-Bodenschutzverordnung) Deponien (Deponieverordnung), Bergversatz (Versatzverordnung) Kreislaufwirtschaft, Regelungen zur Ausbringung von Bioabfällen und Klärschlämmen (AbfKlärV) Verwertung von Ersatzbaustoffen: Ersatzbaustoffverordnung des Bundes ( Artikel 1 der Mantelverordnung vom 9.7.2021 ) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV 2017) Bauprodukteverordnung des Bundes Düngeverordnung und Düngemittelgesetz Grundwasserverordnung des Bundes (GrwV 2010, zuletzt geändert 2022) Die Anforderungen zum Schutz des Grundwassers vor schädlichen Veränderungen sind teilweise eng mit den Anforderungen und Beurteilungsmethoden im Bereich Bodenschutz verbunden. Die Bundesbodenschutzverordnung wurde daher als Artikel 2 in die neue Mantelverordnung des Bundes integriert (BGBl vom 16.7.2021). Grundlagen für die zu stellenden Anforderungen des Grundwasserschutzes sind die EG-Wasserrahmenrichtlinie, die EU-Grundwasserrichtlinie (Richtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung). Diese werden national durch das Wasserhaushaltsgesetz und die Grundwasserverordnung umgesetzt. Die Grundwasserverordnung wurde im Jahr 2022 novelliert. Der bisherige Schwellenwert von 50 mg/L für Nitrat gilt seither für die Nitrateintragskonzentration (Nitratkonzentration vor der Denitrifikation im Grundwasser). Für alle Grundwassernutzungen und menschlichen Tätigkeiten, von denen räumlich und mengenmäßig relevante Stoffeinträge in das Grundwasser gelangen können, sollen möglichst einheitliche Anforderungen des Grundwasserschutzes erfüllt werden. Dazu wurde von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser im Jahr 2004 ein Beurteilungskonzept entwickelt. Dieses wurde im Zeitraum 2013-2015 überarbeitet und 2016 veröffentlicht (Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser 2016). In der aktualisierten und weiterentwickelten Fassung wurden weitere Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS-Werte) ergänzt und bisherige GFS-Werte auf den neuen Stand der Wissenschaft gebracht bzw. auf aktuelle Umweltqualitätsnormen für Oberflächengewässer abgestimmt. Zur flächendeckenden Beurteilung der natürlichen Grundwasserbeschaffenheit stehen so genannte geochemische Hintergrundwerte in einem web-map-Dienst der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Ressourcen (BGR) zur Verfügung. Weitere Informationen zu den räumlich in 186 Hydrogeochemischen Einheiten (HGC-Einheiten) Deutschlands differenzierten und für zahlreiche anorganische Stoffe ermittelten geochemischen Hintergrundwerten und ihrer Bedeutung für die Wasserwirtschaft wurden im Jahr 2015 durch die Ad-hoc-Kleingruppe “Hydrogeochemische Hintergrundwerte der Grundwässer” des Ständigen Ausschusses „Grundwasser und Wasserversorgung“ der LAWA und der Ad-hoc-AG Hydrogeologie des BLA-GEO im Jahr 2015 in einem gemeinsamen Bericht veröffentlicht. Die Hintergrundwerte der hydrogeochemischen Einheiten in Nordrhein-Westfalen sind in der Landesgrundwasserdatenbank NRWs verfügbar und können zukünftig bei der Beurteilung der Grundwasserqualität gemäß EG-Grundwasserrichtlinie und GrwV berücksichtigt werden. Vorsorgender Grundwasserschutz Im Bereich des vorsorgenden Grundwasserschutzes gewinnen mit der Nutzung erneuerbarer Energien neue Fragestellungen an Bedeutung. Dazu zählen der intensivierte Anbau nachwachsender Rohstoffe (u.a. Grünlandumbrüche, Maisanbau), die Lagerung und Ausbringung von Gärsubstraten aus Biogasanlagen, aber auch der umweltschonende Bau von Anlagen zur Gewinnung oberflächennaher Erdwärme. Um den aus Umweltgesichtspunkten nachhaltigen, grundwasserschonenden und sicheren Einbau, Betrieb und Rückbau von Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und Grundwasserwärmepumpen zu gewährleisten, wurde im Jahr 2013 unter Federführung des LANUV, Fachbereich 52, ein landesweiter Arbeitskreis aus Vertretern von Behörden, Verbänden und Industrie zur Aktualisierung des LUA-Merkblattes 48 „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Gewinnung oberflächennaher Erdwärme“ einberufen. Dabei wurden die Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), des Umweltbundesamtes und des Staatlichen Geologischen Dienstes, sowie die Fortschreibung der VDI 4640 Blätter 1-4 des DVGW und aktuelle Gerichtsurteile berücksichtigt. Zudem wurden aktuelle Informationen aus verschiedenen einschlägigen Merkblättern und Leitfäden aus Bund und Ländern zusammengetragen. Download des Arbeitsblatt Nr. 39: „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Nutzung oberflächennaher Erdwärme in NRW“ Ansprechpartner: Dr. Michael Eisele (Tel.: 02361-305-2150)