Die abwassertechnische Erschließung der Siedlungsgebiete Berlins ist ein Investitionsschwerpunkt der Berliner Wasserbetriebe in den nächsten Jahren. Zurzeit sind ca. 98 % der Grundstücke in den Siedlungsgebieten an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. In den nichtkanalisierten Gebieten wohnen ca. 56.000 Einwohner, davon in Wasserschutzgebieten rund 31.000 Einwohner. Die Erschließungsplanung sieht vor, unter Beachtung wirtschaftlicher Belange alle zusammenhängenden gemeindlichen Siedlungsgebiete Berlins in den Trinkwasserschutzzonen und im Urstromtal weitestgehend mit einer zentralen Schmutzwasserkanalisation zu versehen. Für einzelne Siedlungsgebiete, die kurz- bis mittelfristig aus wirtschaftlichen Gründen nicht mit einer Kanalisation ausgestattet werden können, sind individuelle Maßnahmen mit gleichem Umweltschutzniveau nachzuweisen. Sofern in Gebieten ohne Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe Abwässer anfallen, sind diese in Abwassersammelanlagen mit abflusslosen Abwassersammelbehältern zu sammeln und durch zugelassene Abfuhrunternehmen ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Abwassersammelanlage besteht aus dem Abwassersammelbehälter und der Abwasserzuleitung sowie ggf. einer Abwasserableitung mit Ansaugstutzen für die mobile Entsorgung. Zulässig sind nur dichte monolithische Behälter aus Kunststoff oder wasserundurchlässigem Beton, die für diesen Verwendungszweck hergestellt werden. Abwassersammelbehälter aus Kunststoff sind ‘nicht geregelte Bauprodukte’, die gemäß § 18 Bauvereinfachungsgesetz (BauVG Bln) einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bedürfen. Die in den Zulassungen festgelegten Einbauvorschriften und Bestimmungen für die jeweiligen Behälter müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Für einen neuen monolithischen Abwassersammelbehälter aus Beton ist dann keine Zulassung des DIBt erforderlich, wenn es sich um ein tragendes Fertigteil aus Beton oder Stahlbeton nach Bauregelliste A, Teil 1, lfd. Nr. 1.6.1, DIN 1045 oder DIN V ENV 1992-1-3 handelt, das von einer für dieses Bauprodukt bauaufsichtlich anerkannten Zertifizierungs- und Überwachungsstelle nach dieser Bauregelliste zertifiziert und überwacht wird. Als Werkstoff muß wasserundurchlässiger Beton der Fertigungsklasse B 35 oder höher verwendet werden. Wasserbehördliche Genehmigungen für die Errichtung von Abwassersammelanlagen sind gemäß § 38 Abs. 1, Ziff. 2 Berliner Wassergesetz (BWG) nur noch dann erforderlich, wenn der tägliche Abwasseranfall im Jahresdurchschnitt über 8 m³ liegt. Vorhandene Abwassersammelbehälter aus Betonschachtringen oder stabilem Mauerwerk können auch mit Innenhüllen aus Kunststoff oder eingepassten Kunststoffbehältern nachgerüstet werden. Die für diese Sanierungsverfahren zugelassenen Werkstoffe bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) und müssen von Fachbetrieben verarbeitet werden. Von Sanierungen in Eigenregie ist daher Abstand zu nehmen. In Kleingartenanlagen sind, um eine Vielzahl von Einzelanlagen zu vermeiden, zentrale Sammelanlagen oder ein Anschluss an die Kanalisation anzustreben. Die Pflicht zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen ergibt sich entweder aus den Wasserschutzgebietsverordnungen oder aus den Pachtverträgen. Liegt das Grundstück nicht im Wasserschutzgebiet und besteht auch keine vertragliche Verpflichtung zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen, gilt folgendes: Bei neuen Abwassersammelbehältern mit Zulassung durch das DIBt muss aus der Gewährsbescheinigung bzw. dem Einbauzertifikat hervorgehen, dass die neue Abwasseranlage – die Rohrleitungen und der Sammelbehälter – vor Inbetriebnahme entsprechend DIN 1986 Teil 30, DIN EN 1610 sowie DIN EN 12566-1 auf Dichtheit überprüft worden ist. Bei sanierten Abwasseranlagen und solchen, die in Eigenleistung errichtet wurden, sind Überprüfungen der Dichtheit durch Sachverständige erforderlich, um die Dichtheit der Anlagen nachweisen zu können. Sachverständige müssen entweder von der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer bestellt oder Mitglied der “Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen” sein oder eine vergleichbare Qualifikation aufweisen und diese durch externe Kontrollmaßnahmen sicherstellen. Eine vergleichbare Qualifikation weisen Firmen auf, die bei einer Handwerkskammer eingetragene Meisterbetriebe für das “Installations- und Heizungsbauerhandwerk” sind und durch externe Kontrolle, z.B. durch den TÜV oder eine andere Überwachungsgemeinschaft regelmäßig überprüft werden (ein Überwachungsvertrag bzw. ein entsprechendes Zertifikat muss vorhanden sein). Die ordnungsgemäße Durchführung der Dichtheitsprüfungen muss nach den DIN-Normen DIN 1986-30 und DIN EN 1610 sowie DIN EN 12566-1 erfolgen und in einem Dichtheitsgutachten dokumentiert werden. Ausschlaggebend für die Dichtheitsgutachten sind die Prüfprotokolle. Aus diesen Protokollen müssen die Art der Prüfungen und die zutreffenden Parameter wie z.B. bei der Prüfung mit Wasser – Material, Durchmesser der Rohrleitungen, Haltungslängen, benetzte Flächen, Volumen und Füllmengen, zulässige Wasserzugabe, gemessene Wasserzugabe und Prüfdauer – ersichtlich sein Wasserschutzgebiete dienen dem Schutz der Wasservorkommen, die von der öffentlichen Wasserversorgung zur Gewinnung von Trinkwasser genutzt werden. Sie sind nach Gefährdungsgrad in die Schutzzonen II bis III B eingeteilt. Die Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnungen regeln diese besonderen Anforderungen an den Grundwasserschutz. Beim Bau und Betrieb von Abwassersammelanlagen in diesen Gebieten werden erhöhte Anforderungen an die Sicherheit gestellt. Besonders hervorzuheben ist, dass die Abwassersammelanlagen in der Schutzzone II grundsätzlich doppelwandig oder mit einem technisch gleichwertigen Sicherheitsstandard auszugestalten sind. Außerdem ist die Dichtheit der Anlagen durch Sachverständige auf Kosten der Betreiber bei Errichtung, Erweiterung oder wesentlicher Änderung und danach wiederkehrend in Abständen von fünf Jahren zu überprüfen. Die für den Einsatz in den Schutzzonen II und III A vorgesehenen Abwassersammelbehälter aus Kunststoff mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik müssen im Werk als Ganzes (Monolith) für diesen Verwendungszweck hergestellt worden sein, d. h., Behälter in zweiteiliger Bauweise sowie Behältersysteme sind nicht zulässig. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Kleingärten – Tel.: (030) 9025-1657 oder Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Wasserbehörde – Tel.: (030) 9025-2005 (Sekretariat) zur Verfügung.
Schutzmaßnahmen bei Laseranwendungen Optische Strahlung von Lasern und konventionellen Lichtquellen unterscheiden sich nicht grundsätzlich in ihren biologischen Wirkungen. Durch die starke Bündelung der Laserstrahlung können jedoch so hohe Intensitäten (Bestrahlungsstärken beziehungsweise Bestrahlungen) erreicht werden, dass damit spezielle Gewebereaktionen hervorgerufen werden können (siehe Biologische Wirkungen ). Bei der Anwendung von Laserstrahlung sind daher besondere Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Generell gilt für den sicheren Umgang mit Laserquellen Laserstrahl nicht auf andere Personen richten. Laserstrahl nicht auf reflektierende Oberflächen richten Nicht in den direkten oder reflektierten Strahl blicken. Wenn der Laserstrahl ins Auge trifft, Augen bewusst schließen und abwenden. Keine optischen Instrumente ( z.B. Lupe, Fernglas) zur Beobachtung der Laserquelle verwenden. Der Laserstrahl wird durch derartige Instrumente zusätzlich fokussiert. Gebrauchsanweisung beachten. Niemals die Laserquelle manipulieren. Lasergeräte werden vom Hersteller entsprechend ihrem Gefährdungspotenzial in verschiedene Klassen eingeteilt. Die Klassifizierung ist in der Regel so gewählt, dass mit zunehmender Klassenzahl die gesundheitliche Gefährdung steigt und umfangreichere Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Maßgebend für die Klasseneinteilung ist die DIN-Norm EN 60825-1. Eine hilfreiche Handlungsanleitung für die Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bieten die Technische Regel Laserstrahlung und die DGUV-Information 203-036 (BGI 5007) "Lasereinrichtungen für Show- und Projektionszwecke". Für die allgemeine Bevölkerung sind Schutzmaßnahmen vor allem bei der Anwendung von Lasern in Diskotheken und bei Veranstaltungen, sowie beim Gebrauch von Laserpointern von Bedeutung (siehe Anwendungen von Laserstrahlung in Alltag und Technik ). Für den privaten Gebrauch dürfen Laser und Laserprodukte nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Laserklassen 1, 2 oder einer eingeschränkten 3R entsprechen und als Verbraucher-Laser-Produkte gekennzeichnet sind. Laserklassen und ihre Gefährdung sowie typische Anwendungen Laserklasse Gefährdung beziehungsweise Schutzmöglichkeit Typische Anwendung 1 Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sicher. Ein direkter Blick in den Laserstrahl ist dennoch zu vermeiden. Laserpointer, Scanner-Kasse, CD- und DVD-Laufwerke Achtung: Wenn sich der Laser in einem geschlossenen Gehäuse befindet, kann im Gerät eine Laserstrahlungsquelle mit einer höheren Laserklasse verbaut sein. Daher gilt die Zuordnung zur Laserklasse 1 nur für das ungeöffnete Gerät als Gesamtheit. 1M Bei Einsatz von optisch sammelnden Instrumenten für das Auge gefährlich (sonst wie Klasse 1). Laserdrucker 1C* Vermeidung der Augengefährdung durch Kontaktschutz. Bei Verlust des Hautkontakts wird die zugängliche Strahlung gestoppt oder auf ein Niveau unterhalb von Klasse 1 reduziert. Ausschließlich für Anwendungen an der Haut im direkten Kontakt. Beispiel: Haarentfernungslaser Achtung: Verbaut sind in der Regel Laser der Klassen 3B und 4. 2 Der direkte Blick in den Strahl muss vermieden werden. Bei längerer Betrachtung (über 0,25 Sekunden hinaus) kann es zu Netzhautschäden kommen. Laserpointer, Ziel- und Richtlaser, zum Beispiel zur Landvermessung oder in Wasserwaagen 2M Bei Einsatz von optisch sammelnden Instrumenten für das Auge gefährlich (sonst wie Klasse 2). Lasertaschenlampen und Projektionslaser (zum Beispiel in Diskotheken) 3A Diese Laserklasse ist mit der Novellierung der DIN EN 60825-1 seit 2001 nicht mehr gültig. Es existieren jedoch immer noch Produkte, die mit dieser Laserklasse gekennzeichnet sind. Anmerkung: Lasereinrichtungen, die nur im sichtbaren Wellenlängenbereich emittieren, können wie Klasse 2M behandelt werden. Lasereinrichtungen, die nur im UV oder infraroten Bereich emittieren, können wie Klasse 1M behandelt werden. 3R Gefährlich für das Auge. Show- und Projektionslaser, Materialbearbeitungslaser, Laser in Medizin und Kosmetik 3B Gefährlich für das Auge und im oberen Leistungsbereich auch gefährlich für die Haut. 4 Immer gefährlich für das Auge und die Haut. Gilt auch für den reflektierten Strahl. Materialbearbeitungslaser, Show- und Projektionslaser, Laser in Medizin und Kosmetik, Laser in Wissenschaft und Forschung *Gerätespezifische Norm: IEC 60335-2-113; für Deutschland bisher Norm-Entwurf DIN EN 60335-2-113:2015-05; VDE 0700-113:2015-05 Für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist die Person, die die Lasereinrichtung betreibt, verantwortlich. Sie hat unter anderem dafür Sorge zu tragen, dass die Lasergeräte korrekt klassifiziert und entsprechend gekennzeichnet sind. Beim Betrieb von Lasereinrichtungen der Klasse 3R und höher müssen für diese Lasereinrichtungen sachkundige Personen als Laserschutzbeauftragte nach Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung ( OStrV ) bestellt werden. Weitere Informationen geben die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ( BAuA ) sowie Berufsgenossenschaften. Lasergeräte, die unter die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen ( NiSV ) fallen, müssen gem. § 3 (3) NiSV bei der zuständigen Landesbehörde angezeigt werden. Berufsgenossenschaft informiert Betreiber*innen von Diskotheken und Ausrichter*innen von Außenveranstaltungen über den sachgemäßen Einsatz von Lasersystemen Um Licht-Shows interessanter zu gestalten, wurden in den letzten Jahren in Diskotheken und bei Außenveranstaltungen vermehrt Lasersysteme eingesetzt. Es gilt allerdings auch hier, dass die besonderen Lichteffekte bei unsachgemäßem Einsatz bei Beschäftigten und Besucher*innen bleibende Gesundheitsschäden hervorrufen können. Die DGUV-Information 203-036 (BGI 5007) "Laser-Einrichtungen für Show oder Projektionszwecke" soll dabei helfen, Anforderungen aus der Muster-Versammlungsstätten-Verordnung zu erfüllen. Weiterhin soll den Verantwortlichen eine Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie der darauf erlassenen Verordnungen gegeben werden. Medizinische und kosmetische Anwendungen von Lasergeräten In der Medizin werden Lasergeräte mittlerweile für viele therapeutische und diagnostische Verfahren erfolgreich eingesetzt. Leichte Handhabe und günstiger Preis haben aber dazu geführt, dass leistungsfähige Laser (bis zur Klasse 4) auch für kosmetische Anwendungen genutzt werden, wie zum Beispiel zur Haarentfernung, zur Falten- und Pigmentbeseitigung oder zur Entfernung von Tätowierungen. Ohne das Wissen um die genaue Wirkung und geeignete Schutzvorkehrungen können Kund*innen so einem hohen gesundheitlichem Gefährdungspotenzial ausgesetzt werden. Strahlenschutzkommission fordert: Laseranwendungen an der menschlichen Haut nur durch ausgebildete Ärzt*innen Die Strahlenschutzkommission zeigt mit der Empfehlung "Gefahren bei Laseranwendung an der menschlichen Haut" die Gefahren für die Personen auf, die sich einer kosmetischen Behandlung von Hautveränderungen mit Lasern unterziehen wollen, und stellt Forderungen auf, um Abhilfe vor Gesundheitsgefahren zu schaffen. Die Hauptforderung besteht darin, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die sicherstellen, dass Laseranwendungen an der menschlichen Haut ausschließlich durch speziell dafür ausgebildetes ärztliches Personal erfolgen. Mit Inkrafttreten der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen ( NiSV ) wurden zum 31.12.2020 einige Anwendungen, wie z.B. die Tattooentfernung, unter Arztvorbehalt gestellt. Das bedeutet, dass die Entfernung von Tätowierungen mit Lasergeräten nur noch von approbierten Ärzt*innen mit entsprechender Fort- oder Weiterbildung durchgeführt werden darf. Seit dem 31.12.2022 müssen professionelle Anwender*innen auch bei Anwendungen wie der Epilation definierte Anforderungen an die Fachkunde erfüllen. Die Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde wurden in einer Gemeinsamen Richtlinie des Bundes und der Länder, mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt, festgelegt. Stand: 03.12.2024
Stellenausschreibung Nr. 39/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht, vorbe- haltlich des Vorliegens der stellen- und haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Halle (Saale) zwei Mitarbeiter für die Sachbearbeitung (m/w/d) wasserwirtschaftlicher Grundlagen. Diese Stellen sind unbefristet zu besetzen. Aufgabenschwerpunkte: Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Risikokarten, Durchführung von hydrauli- schen Modellierungen sowie Visualisierung der Ergebnisse in Kartenwerken Anpassung der bisherigen Hochwasserschutzkonzeptionen des Landes Sachsen-Anhalt aufgrund neuer Erkenntnisse aus abgelaufenen Hochwasserereignissen und fachliche Vor- arbeit zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der EU Bewertung und Konzipierung wasserbaulicher Anlagen Bewertung ökohydraulisch relevanter Maßnahmenumsetzungen Erarbeitung von technischen Unterlagen der Regionalplanung (Hochwasserschutz- und Flussgebietskonzeptionen) auf der Grundlage von hydraulischen Modellierungen, IST – Zustandsdarstellungen und Kosten-Nutzen-Analysen Sie erfüllen zwingend folgende Voraussetzungen: abgeschlossenes Studium (Dipl.(FH)/Bachelor) in den Fachrichtungen Wasserwirtschaft, Wasserbau oder gleichwertige Abschlüsse aus den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Geowissenschaften oder Geoinformatik Kenntnisse einschlägiger technischer Regelwerke und DIN-Normen Kenntnisse im Umgang mit hydraulischen Modellen (1D/ 2D), GIS-Anwendungen (ESRI), CAD-Software sicherer Umgang mit der Office-Standardsoftware Mobilitätsbereitschaft innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt Folgende Kenntnisse sind wünschenswert: spezielle Kenntnisse im Bereich der Hydraulik, Hydrologie und Vermessung Wir setzen außerdem voraus, dass Sie: eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, über eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise verfügen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln. Was wir Ihnen bieten können: betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen gleitende Arbeitszeit Technikerzulage individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt vorbehaltlich des Vorliegens der stellen- und haushaltswirtschaftlichen sowie personalrechtlichen Voraussetzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 11. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungs- nachweise, ggf. den Nachweis der erforderlichen Deutschen Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau B2) senden Sie bitte bis zum 28.10.2024 unter Angabe der Ausschreibungs- nummer 39/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Sachgebietsleiterin Personal/ Or- ganisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1452 oder an Herrn Rau (Sachbearbeiter Personal/ Organisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de
Stellenausschreibung Nr. 39/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht, vorbe- haltlich des Vorliegens der stellen- und haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Halle (Saale) zwei Mitarbeiter für die Sachbearbeitung (m/w/d) wasserwirtschaftlicher Grundlagen. Diese Stellen sind unbefristet zu besetzen. Aufgabenschwerpunkte: Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Risikokarten, Durchführung von hydrauli- schen Modellierungen sowie Visualisierung der Ergebnisse in Kartenwerken Anpassung der bisherigen Hochwasserschutzkonzeptionen des Landes Sachsen-Anhalt aufgrund neuer Erkenntnisse aus abgelaufenen Hochwasserereignissen und fachliche Vor- arbeit zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der EU Bewertung und Konzipierung wasserbaulicher Anlagen Bewertung ökohydraulisch relevanter Maßnahmenumsetzungen Erarbeitung von technischen Unterlagen der Regionalplanung (Hochwasserschutz- und Flussgebietskonzeptionen) auf der Grundlage von hydraulischen Modellierungen, IST – Zustandsdarstellungen und Kosten-Nutzen-Analysen Sie erfüllen zwingend folgende Voraussetzungen: abgeschlossenes Studium (Dipl.(FH)/Bachelor) in den Fachrichtungen Wasserwirtschaft, Wasserbau oder gleichwertige Abschlüsse aus den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Geowissenschaften oder Geoinformatik Kenntnisse einschlägiger technischer Regelwerke und DIN-Normen Kenntnisse im Umgang mit hydraulischen Modellen (1D/ 2D), GIS-Anwendungen (ESRI), CAD-Software sicherer Umgang mit der Office-Standardsoftware Mobilitätsbereitschaft innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt Folgende Kenntnisse sind wünschenswert: spezielle Kenntnisse im Bereich der Hydraulik, Hydrologie und Vermessung Wir setzen außerdem voraus, dass Sie: eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, über eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise verfügen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln. Was wir Ihnen bieten können: betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen gleitende Arbeitszeit Technikerzulage individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt vorbehaltlich des Vorliegens der stellen- und haushaltswirtschaftlichen sowie personalrechtlichen Voraussetzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 11. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungs- nachweise, ggf. den Nachweis der erforderlichen Deutschen Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau B2) senden Sie bitte bis zum 28.09.2024 unter Angabe der Ausschreibungs- nummer 39/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Sachgebietsleiterin Personal/ Or- ganisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1452 oder an Herrn Rau (Sachbearbeiter Personal/ Organisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de
Stellenausschreibung Nr. 07/2023 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht, vorbe- haltlich des Vorliegens der stellen- und haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Halle (Saale) eine Sachbearbeitung (m/w/d) wasserwirtschaftliche Grundlagen. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Aufgabenschwerpunkte: Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Risikokarten, Durchführung von hydrauli- schen Modellierungen sowie Visualisierung der Ergebnisse in Kartenwerken Anpassung der bisherigen Hochwasserschutzkonzeptionen des Landes Sachsen-Anhalt aufgrund neuer Erkenntnisse aus abgelaufenen Hochwasserereignissen und fachliche Vor- arbeit zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der EU Bewertung und Konzipierung wasserbaulicher Anlagen Bewertung ökohydraulisch relevanter Maßnahmenumsetzungen Erarbeitung von technischen Unterlagen der Regionalplanung (Hochwasserschutz- und Flussgebietskonzeptionen) auf der Grundlage von hydraulischen Modellierungen, IST – Zustandsdarstellungen und Kosten-Nutzen-Analysen Sie erfüllen zwingend folgende Voraussetzungen: abgeschlossenes Studium (Dipl.(FH)/Bachelor) in den Fachrichtungen Wasserwirtschaft, Wasserbau oder gleichwertige Abschlüsse aus den Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Geowissenschaften oder Geoinformatik Kenntnisse einschlägiger technischer Regelwerke und DIN-Normen Kenntnisse im Umgang mit hydraulischen Modellen (1D/ 2D), GIS-Anwendungen (ESRI), CAD-Software sicherer Umgang mit der Office-Standardsoftware Mobilitätsbereitschaft innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt Folgende Kenntnisse sind wünschenswert: spezielle Kenntnisse im Bereich der Hydraulik, Hydrologie und Vermessung Wir setzen außerdem voraus, dass Sie: eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, über eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise verfügen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln. Was wir Ihnen bieten können: betriebliche Altersvorsorge (VBL) gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der personalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus- setzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 11. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Vollständige Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnachweise) senden Sie bitte bis zum 27.04.2023 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 07/2023 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der Daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Telefon-Nr. 0391/581-1452) o- der Frau Steuer (Telefon-Nr. 0391/581-1209). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de.
1. Forum Endlagersuche, 20. - 21. Mai 2022, Mainz Abb. 1: Logo Forum Endlagersuche, Grafik: BASE Dokumentation 1. Forum Endlagersuche 20.-21. Mai 2022 Halle 45 in Mainz und online (hybrid) Protokoll AG 3 nach der öffentlichen Online-Konsultation 1. Forum Endlagersuche, 20. - 21. Mai 2022, Mainz AG 3 Methodenentwicklung AG 3 Methodenentwicklung: Welche Rolle spielen Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftliche Abwägungskriterien in den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU)? Ergebnisprotokoll 21.05.2022, 10:30-12:45 Uhr Teilnehmende: In der Spitze nahmen 73 Personen (63 digital/10 vor Ort) an der AG teil. Referent:innen: Dr. Sönke Reiche (BGE mbH), Reinhard Fink (BGE mbH), Prof. Dr. Manfred Joswig (Universität Stuttgart) AG-Pat:innen: Eva Bayreuther (PFE) Moderation: Frieder Hartung Begrüßung Herr Frieder Hartung moderiert die sehr fachlich geowissenschaftlich ausgerichtete Veranstaltung und stellt zu Beginn die Frage, was die Teilnehmenden brauchen, um zufrieden wieder aus der Veranstaltung hinauszugehen. Parallel zur Sitzung steht das webbasierte Textdokument Etherpad zur Verfügung. Anhand dieses Dokuments können Teilnehmende Fragen und Kommentare zu einzelnen Tagesordnungspunkten eingeben (Anlage 1). Vortrag Dr. Sönke Reiche, Dr. Reinhard Fink (BGE mbH) (siehe Seite 195) Gegenstand des Vortrags „Methodenentwicklung – Die Rolle der Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien in den rvSU“ (Folien in Anlage 2) von Herrn Dr. Reiche und Herrn Dr. Fink ist die Darstellung der Kriterien des StandAG, deren Anwendung zu einer schrittweisen, sicherheitsgerichteten Fokussierung auf potenziell geeignete Gebiete führen sollen. Die Anwendung der Methodik wird anhand ausgewählter Beispiele gezeigt. Herr Dr. Reiche betont dabei die Relevanz der Wissenschaftlichkeit und Nachvollziehbarkeit des Verfahrens. Die Rolle der geowissenschaftlichen Kriterien sei in enger Anlehnung an die Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV) definiert worden. Diskussion zum Vortrag von Dr. Sönke Reiche Im Fokus der sich anschließenden Diskussion steht der Wunsch nach Nachvollziehbarkeit der Anwendung von Kriterien durch die BGE mbH. So wird beispielsweise infrage gestellt, inwieweit die von der BGE mbH vorgestellte Methodik der Anwendung mit den Vorgaben des StandAG konform sei. Es würden zunächst nur vier der insgesamt elf Kriterien angewendet und die Relevanz der Kriterien durch die BGE mbH festgelegt, obwohl der Gesetzgeber hier doch die Gleichrangigkeit der Kriterien vorgegeben habe. Die BGE mbH stellt klar, dass die Auswahl der Kriterien für die rvSU in enger Anlehnung an die Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV) erfolge, diese Kriteriengruppe zu den relevantesten Kriterien gehöre und daher aus geowissenschaftlicher Sicht in dem Prüfschritt der rvSU gut aufgehoben sei. Darüber hinaus wird der Wunsch seitens des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen geäußert, dass das verbalargumentative Vorgehen von der BGE mbH transparent gemacht werde. Wie vermeide man hier stark subjektive Elemente, und welche Rolle spielten hier Referenzdatensätze? Es wurde der Wunsch nach mehr Detailtiefe geäußert und die Frage aufgeworfen, welche Auswirkungen das Fehlen von Daten für das Verfahren habe. Die BGE mbH erläutert, dass es Ziel des Methodenpapiers gewesen sei, die Methode der rvSU anhand von Beispielen nachvollziehbar zu machen und sich der Informationslevel Dokumentation AG-Protokolle Seite 2 von 18 1. Forum Endlagersuche, 20. - 21. Mai 2022, Mainz AG 3 Methodenentwicklung und damit der Detaillierungsgrad der zur Verfügung stehenden Datensätze auch aufseiten der BGE mbH im fortschreitenden Verfahren immer weiter verfeinern würde.1 Aus dem Publikum wurde der Wunsch nach der Veröffentlichung von Zwischenergebnissen aus den rvSU zu Gebieten, die nicht als Endlagerstandort geeignet sind, geäußert. Die BGE mbH hat ihre Absicht, dies zu tun, ausgedrückt, evtl. in jährlichen Abständen, und dabei auf die nicht endgültige Natur solcher Zwischenergebnisse verwiesen. Vortrag Prof. Dr. Manfred Joswig (Universität Stuttgart) (siehe Seite 201) Gegenstand des Vortrags „Kein Endlager in Erdbebenzonen – wie genau können wir messen?“ (Folien in Anlage 3) von Herrn Prof. Dr. Manfred Joswig (von der Uni Stuttgart, Institut für Geophysik, auch als Berater des Auswärtigen Amts tätig) ist die Vorstellung einer sehr sensiblen Messtechnik, die bislang bei der sog. On-site- Überwachung nuklearer Tests angewendet wurde und für die Endlagersuche zur Anwendung kommen könnte. Der Vorteil dieser Technik sei, dass dabei Magnituden von bis zu -2 gemessen werden könnten. Beispielsweise sei die Technik in Norddeutschland angewendet worden, um natürliche tektonische Erdbeben und induzierte Beben im Bereich von Gasfeldern zu messen. In diesem Zusammenhang sei festgestellt worden, dass es in Norddeutschland tiefe Krustenbeben (vermutlich im Zusammenhang mit der Hebung nach dem Abschmelzen der Eismassen aus der letzten Eiszeit) gebe, eine Erkenntnis, die nur aufgrund der Steigerung der Empfindlichkeit der Erdbebenmessung gewonnen worden sei. Empirisch sei eine Magnitudenhäufigkeitsrelation festgestellt worden, d. h. je niedriger die Magnitude, desto häufiger sei Seismizität gemessen worden („kontinuierliches Knistern der Erde“). Die Technik sei im Rahmen einer Studie auch im Felslabor Mont Terri in der Schweiz angewendet worden, dort seien keine Bebenherde auf der Störungszone im Felslabor festgestellt worden. Prof. Joswig stellt zusammenfassend fest, dass die Messung von seismischen Aktivitäten mit maximal möglicher Empfindlichkeit durchgeführt werden muss, um auch bisher nicht kartierte Verwerfungen entdecken zu können. Diskussion zum Vortrag von Prof. Dr. Manfred Joswig (Universität Stuttgart) Gleich zu Beginn der Diskussion stellt Frau Bayreuther die Frage, ob die Daten aus der seismischen Studie in Mont Terri auch von der NAGRA verwendet würden, was von Prof. Joswig bejaht wird. Mit Blick auf die von Herrn Prof. Joswig dargestellten seismischen Aktivitäten in Niedersachsen wird die Frage gestellt, ob es diesbezüglich eine flächendeckende Untersuchung für Deutschland gebe. Dies wird von ihm mit Verweis auf die BGR und die geologischen Dienste bejaht. Allerdings werden dort nur Magnituden von einem Wert von 2.0 oder höher bestimmt, d. h. Regionen könnten „aseismisch“ erscheinen, weil die Beben so schwach seien und historisch nur Schadensbeben erfasst worden seien. Mit der dargestellten Technik gäbe es die Möglichkeit, kleinere Magnituden zu erfassen, die mit viel größerer Häufigkeit aufträten. Es wird die Frage aufgeworfen, wie mit zukünftiger Seismizität umgegangen werde, wie dies Eingang in die rvSU finde. Die BGE mbH verweist einerseits auf das Ausschlusskriterium nach § 22 StandAG, dessen Verweis auf die dort genannte DIN-Norm statisch sei. Im Rahmen der rvSU würde darüberhinausgehend systematisch im Rahmen von Szenarien geprüft, wo es bspw. bergbauliche Aktivitäten mit induzierter seismischer Aktivität gäbe. Dies hätte dann nicht den Rang eines Ausschlusskriteriums. 1 Vorschlag zur Ergänzung des Absatzes aus der Online-Konsultation (8.7. bis 22.7.2022): „Man sei noch in der Phase I, hier müsse mit vorhandenem Material gearbeitet werden. In der Phase II werde es dann detaillierter.“ Dokumentation AG-Protokolle Seite 3 von 18
Mit der Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) (am 6.11.2020 im Bundesratsverfahren beschlossen) werden Regelungen zum Auf- und Einbringen von Bodenmaterial außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht aufgenommen (sogenannte Verfüllungen). Ziel des Vorhabens war es, durch die Auswertung vorhandener und durchzuführender Untersuchungen eine Einstufung von Bodenmaterialien (jährlich fallen weit über 100 Mio. Tonnen davon an) für bestimmte Verwertungswege vornehmen zu können. Es sollte herausgefunden werden, ob Veränderungen hinsichtlich des Verwertungspotentials nachgewiesen werden können. Basis für die Durchführung und Bewertung waren die neuen Regelungen (hier insbesondere die Untersuchung mit einem Wasser/Feststoffverhältnis von 2:1, neue nationale und europäische Elutions- und Untersuchungsverfahren) der novellierten BBodSchV. Der Fokus lag dabei auf den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen ( PAK ) sowie ausgewählte anorganische Stoffe (Schwermetalle und Anionen) unter der Berücksichtigung unterschiedlicher Bodenmaterialien zur Verwertung. Dabei handelte es sich um: - Böden aus urban geprägten Gebieten, - Oberböden aus dem Straßenrandbereich in Form von Bankettschälgut, - Baggergut aus Gewässern mit Verdacht auf eine Kontamination, - Bergematerial (Mischung von Abraum- und Bodenmaterial), - Auenböden mit vermuteten Verunreinigungen aus Industrie und Gewerbe. Anhand der vorgelegten Ergebnisse kann nun eine Versachlichung der Diskussion um Ressorcenschutz vs. Schadlosigkeit der Verwertung erfolgen. Sie zeigen für die untersuchten Stoffe, dass bei einer Einführung der §§ 6-8 Novelle BBodSchV mit einer Erhöhung der Verwertungsquote für Bodenmaterial gerechnet werden kann. Eine Erhöhung des Deponievolumens ist somit nicht zu befürchten. Neben den ermittelten Daten konnten Grundlagen für die Überarbeitung verschiedener DIN-Normen für Bodenuntersuchungen erarbeitet werden. Veröffentlicht in Texte | 127/2020.
Beitrag im Rahmen der FKTG: Es geht um eine Erdbebenrisikokarte, die aber, das habe ich in, das ist im Gutachten was ich für die MPG (?) (00:31:09) gemacht habe auch festgehalten, dass das ein problematischer Punkt ist. Stellungnahme der BGE: Klarstellung der Antwort in der Fachkonferenz. Zwischenzeitlich hat sich die Diskussion um die Aktualisierung des Nationalen Anhang der DIN-Norm, also der neuen Version der Erdbebenrisikokarte, weiterentwickelt. Möglichkeiten zum Umgang mit der Aktualisierung der Erdbeben-Gefährdungskarte wurde in einer Stellungnahme des BMUV aufgezeigt (https://www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/IP6/BASE/DE/20220518_Bekanntmachung-Seismik.pdf). Eine Novellierung des StandAG ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. Das weitere Vorgehen der BGE wird diese Vorschläge berücksichtigen. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: Das Gesetz bezieht sich auf eine DIN-Norm. Und in dieser DIN-Norm werden diese Erdbeben-Gefährdungszonen dargestellt. Da gibt es jetzt eine Änderung und letztendlich sind da nicht wir in der Bringschuld, sondern es ist der Gesetzgeber. Also letztendlich müsste in diesem Punkt das Gesetz angepasst werden. ( […] BGE) S. 62 Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
Normen und Regeln – Defizite bei Anpassung an den Klimawandel In Normen und Regeln ist für viele Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft festgeschrieben, wie einzelne Dinge funktionieren sollen und beschaffen sein müssen. Dadurch soll Sicherheit sowie Kompatibilität gewährleistet werden. Die Klimawandelanpassung sollte dringend in solche Vorgaben Eingang finden. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes hat gezeigt, dass hier noch Nachholbedarf besteht. Standards in Deutschland Etwa 34.000 DIN und mehr als 20.000 ISO Normen sowie technische Regeln von Institutionen und Verbänden setzen in Deutschland Standards für Technik, Bauten, Produkte und Arbeitsprozesse. Wenn es nötig ist, beispielsweise im Zuge technischer Entwicklungen, werden diese Richtlinien überarbeitet oder sogar neu erstellt. Mit dem voranschreitenden Klimawandel müsste auch die Anpassung an seine Folgen, die fast alle Bereiche der Gesellschaft und der Infrastruktur betreffen, Eingang in Normen und Standards finden . Ebenso müsste deren Anwendung forciert werden, da Normen per se nicht verbindlich, sondern in ihrer Anwendung freiwillig sind, es sei denn sie finden Erwähnung in einem Gesetz. Die Studie „Adaptation Standard: Analyse bestehender Normen auf Anpassungsbedarfe bezüglich Folgen des Klimawandels“ im Auftrag des Umweltbundesamtes ( UBA ) hat deshalb untersucht, inwieweit die Folgen des Klimawandels in den Regelwerken bereits berücksichtigt werden. Das Resultat zeigt: Nur in 11 der 34.000 DIN-Normen findet das Thema bisher direkte Erwähnung und dann auch eher unverbindlich. Rechtsverbindlich ist laut der Studie keine dieser Normen. Das Problem ist zwar erkannt, wird aber noch selten in konkrete Umsetzung übertragen. Dabei wäre dies enorm wichtig, um in vielen Bereichen Sicherheit zu gewährleisten und langfristige Resilienz zu erreichen. Ein Büro- oder Wohnkomplex, der heute gebaut wird, sollte beispielsweise in verschiedenen Aspekten von den Materialien bis zur Begrünung darauf ausgerichtet sein, dass Mensch und Gebäude künftig häufiger auftretende Wetterextreme wie etwa Hitze oder Starkregen schadlos überstehen. Im Ergebnis sieht die Studie deshalb unter anderem die Notwendigkeit, Klimafolgen und die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen stärker in den jeweiligen Arbeitsbereichen als Stand der Technik zu etablieren. Zudem sollten Normungsgremien mit dem Einbezug von Klimadaten in ihre Arbeit vertrauter gemacht werden. Die Autoren der Studie sehen es außerdem als wichtig an, dass normende Organisationen dem Thema Klimaanpassung mehr strategische Priorität einräumen und durch Vorgaben an die Gremien die Sensibilitäten geschärft wird und eine Berücksichtigung begünstigt werden muss. Richtlinien werden teilweise erst alle 10 bis 15 Jahre überarbeitet Die Gremien, in denen die Regeln und Normen festgelegt werden, bestehen aus Fachleuten aus den dementsprechenden Bereichen, in der Regel aus der Wirtschaft. Die Arbeit an den Vorgaben leisten sie nicht häufig. „Nehmen wir die Planung für Versickerungsanlagen. Das Arbeitsblatt wurde 2006 veröffentlicht, dem voraus gehen ungefähr noch einmal fünf Jahre Prozess in der Arbeitsgruppe. Festgeschrieben wurde, was die Mehrheit der Ingenieure damals sowieso schon gemacht hat, was bedeutet: Auch das war schon 10 bis 15 Jahre Usus. Das heißt: Das Wissen, was heute in dem Arbeitsblatt steht, ist 30 Jahre alt“, erklärt Prof. Dr. Heiko Sieker, der die Studie mit durchgeführt hat und als Ingenieur u.a. auf alles, was mit Regenwasser zusammenhängt, spezialisiert ist. Parallel zu diesen Zeitverläufen konnte durch „Adaptation Standard“ auch festgestellt werden, dass gerade Normen, die die Klimaanpassung und den Klimawandel aufgreifen müssten, um Folgekosten zu vermeiden, dies noch nicht tun. Dr. Wiebke Meister, Seniorprojektmanagerin beim Deutschen Institut für Normung (DIN) für den Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes (NAGUS) und die Koordinierungsstelle Umweltschutz (DIN-KU), engagiert sich seit langem für die Einbindung der Klimafolgen in Normen und stößt dabei an Grenzen: „Wir arbeiten strategisch für die Wirtschaft und versuchen, relevante und aktuelle Themen in den Normungsgremien zu verankern. Bezüglich der Folgen des Klimawandels reden wir über einen Zustand, den wir noch nicht in allen Ausmaßen kennen. Es entspricht aber nicht dem Prinzip der Normung, sich auf ungesicherte Daten zu beziehen. Wie schaffe ich da Rechtssicherheit? Da muss die Normung neue Ansätze finden, die sowohl Rechtssicherheit auf der einen als auch Projektionen auf der anderen Seite erlauben. Das verursacht bei den Betroffenen verständlicherweise Zögern und Kopfschmerzen.“ Darum würde sie sich mehr Rückmeldung aus und Austausch mit den Gremien wünschen, um sie bei ihren Bedarfen zu unterstützen und Hürden gemeinsam zu überwinden. Dass etwas getan werden muss, sei den meisten bewusst, allein das anzugehen falle jedoch schwer. „Adaptation Standard“ zeigt ähnliche Probleme in anderen europäischen Ländern wie etwa den Niederlanden oder Schweden, in denen auch nur von einem sehr geringen Integrationsgrad von Klimafolgen und Klimaanpassung in Normen gesprochen werden kann. Um das Thema stärker in die Normungsprozesse zu integrieren, sieht die Studie politischen Willen und politisches Engagement als einen ausschlaggebenden Faktor. Nur so ließen sich Gesetzgebungen und Handlungsrahmen schaffen, die die Dringlichkeit der Klimaanpassung verdeutlichen und Grundlage von Maßnahmen seien können. Darüber hinaus regt „Adaptation Standard“ dazu an, die Integration der Klimaanpassung in Normen mit einer von allen Akteuren getragenen Gesamtstrategie zu verknüpfen. Dies sei vor allem für eine effektive Umsetzung wichtig und könnte auch dazu beitragen die Akzeptanz als auch das Bewusstsein bei den involvierten Akteuren zu stärken. Erste Ansätze bei ISO und DWA Dr. Wiebke Meister hat die Entstehung der ISO-Norm 14091 „Anpassung an den Klimawandel – Vulnerabilität , Auswirkungen und Risikobewertung“ eine der ersten Normen der Internationalen Normungsorganisation (ISO) im Zusammenhang mit dem Klimawandel begleitet. Dieser Norm ging die ISO-Norm 14090 „Anpassung an die Folgen des Klimawandels – Grundsätze, Anforderungen und Leitlinien“ voran, die neben Städten und Gemeinden besonders Unternehmen Handlungsempfehlungen nahelegt. Das Problem: Es werden keine Daten darüber erhoben, wer sie inwieweit anwendet. Dadurch ließen sich jedoch künftige Normen und Regeln differenzierter und zielgerichteter ausgestalten. „Das ist prinzipiell schwierig hinsichtlich von Normen: Es wird nicht systematisch erfasst, wer sie benutzt und welche Erfahrungen er damit macht. Auch zur ISO 14090 und ISO 14091 gibt es bisher kaum Rückmeldungen aus der Wirtschaft, doch das wäre wichtig, um so anwendungsfreundlich wie möglich zu agieren und zu lernen wo Nachbesserungsbedarf besteht“, erklärt Meister. Ein zweites Beispiel für die Verankerung der Klimaanpassung in wichtigen Vorgaben, ist die „Klimakennung DWA-Regelwerk“, die die „Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.“ (DWA) als zentrale Maßnahme ihrer Klimastrategie in diesem Jahr veröffentlicht hat. Mit der „Klimakennung“ geht die DWA einen entscheidenden Schritt, ihr eigenes Regelwerk klimagerechter zu gestalten. Das DWA-Regelwerk stellt einheitliche technische Regeln für die Bereiche Wasserwirtschaft, Kulturbau, Bodenschutz, Abwasser- und Abfalltechnik auf und berührt damit Bereiche, in denen Klimaanpassung ein wichtiges Thema ist. Die „Klimakennung“ richtet sich deshalb an Expertinnen und Experten in den DWA-Fachgremien, die durch sie eine Hilfestellung bei der Planung neuer Publikationen sowie bei der Überarbeitung bestehender Regeln im DWA-Regelwerk erhalten. Durch die „Klimakennung“ können Anwender des Regelwerks schnell und einfach erkennen, in welcher Intensität sich eine technische Regel mit dem Thema Klimaanpassung und/oder Klimaschutz auseinandersetzt. Auf diese Weise will die DWA Nutzerinnen und Nutzer für die Herausforderungen des Klimawandels sensibilisieren und dazu beitragen, dass technische Maßnahmen in den betreffenden Bereichen klimarobuster umgesetzt werden. Diese Regelung hat es zum Zeitpunkt der Erstellung der Studie noch nicht gegeben. Forderung nach Initiative der Gesetzgebung In einem Punkt sind sich auch Wiebke Meister und Heiko Sieker einig: Wenn die Anpassung von Normen und technischen Regeln an den Klimawandel gelingen soll, braucht es Vorgaben seitens des Gesetzgebers. Sieker liefert auch hierfür ein anschauliches Beispiel: „Wir müssen unbedingt etwas beim Thema Starkregen unternehmen, also wenn es in Städten zu viel regnet. Es gibt Geländesenken, die von Bebauung freigehalten werden müssen, weil das Wasser bei Starkregen dorthin fließt. Es besteht akuter Regelungsbedarf, dass sogenannte Starkregengefahrenkarten vorausschauend zur Pflicht werden, darin sind sich alle Experten einig.“ Andernfalls passieren Dinge wie der Bau einer Kita in einer solchen Senke, die bei Starkregen unter Wasser stehe. Durch die Normung würde im zweiten Schritt festgelegt werden, welche Daten die Starkregengefahrenkarten enthalten müssen. Städte wie Köln oder Hamburg haben sie bereits, Berlin ist dabei sie zu entwickeln – alle auf Eigeninitiative. „Teilweise formulieren Fachverbände ihre Ziele selbst, weil es seitens des Gesetzgebers keine Vorgaben gibt.“, so Sieker weiter. Zusammen mit dem Projektteam hat er fünf Normen herausgearbeitet, bei denen die Berücksichtigung des Klimawandels zu empfehlen wäre. Diese sind: DIN 4108-2: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz DWA A117: Bemessung von Regenrückhalteräumen DWA A138: Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser VDI 6004 Blatt 1: Schutz der technischen Gebäudeausrüstung - Hochwasser - Gebäude, Anlagen, Einrichtungen DIN 19700-11: Talsperren „Der Ball ist über den Scheitelpunkt hinweg“ Trotz aller Hürden bleibt Wiebke Meister zuversichtlich, gewinnt aktuell sogar an Optimismus hinzu, dass bezüglich der Anpassung an den Klimawandel auch in ihrem Bereich mehr in Bewegung kommt. Nicht zuletzt, weil das Thema parteiübergreifend hoch auf die politische Agenda gerutscht ist. „Der Ball ist über dem Scheitelpunkt hinweg, da kommt jetzt etwas ins Rollen. Es wird sicher ruckelig, wir werden Ansätze suchen und wieder verwerfen. Aber ‚Anpassung‘ ist politisch nach oben gerutscht, es ist einfach klar: Wir müssen anpassen“, stellt Wiebke Meister fest. Das sieht Ingenieur Sieker nicht anders. Seiner Ansicht nach liegt die Priorität darauf, dass es weniger wichtig sei, neue Regelwerke zur Anpassung an den Klimawandel zu erstellen. Sondern viel mehr die bestehenden, die die Klimaanpassung bremsen, abzuschaffen oder anzupassen. „Das ist entscheidend. Wir wissen ja, dass der Klimawandel passiert, das muss mir keiner in die Norm reinschreiben.“ Link zur Studie „Adaptation Standard: Analyse bestehender Normen auf Anpassungsbedarfe bezüglich Folgen des Klimawandels“: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/adaptation-standard-analyse-bestehender-normen-auf Autor: Sven Scheffler, dpa Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter Klimafolgen und Anpassung Nr. 75 veröffentlicht. Hier können Sie den Newsletter abonnieren.
Liebe Leserinnen und Leser, der Klimawandel mit seinen Folgen und die Notwendigkeit, auf diese zu reagieren, wurde uns in diesem Sommer durch Starkregen und Überflutungen wieder einmal vor Augen geführt. Um die Auswirkungen des Klimawandels in der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zu berücksichtigen, sind Normen und Regeln ein wichtiges Instrument. In unserem Schwerpunktartikel wird der aktuelle Stand zu Normen in Bezug auf Klimawandelfolgen näher beleuchtet. Neben Neuigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen sowie aus der Anpassungsforschung und -praxis, stellen wir Ihnen in dieser Newsletter-Ausgabe außerdem das Tatenbankprojekt „BaumAdapt" vor. Eine spannende Lektüre wünscht Ihr KomPass-Team im Umweltbundesamt Normen und Regeln – Defizite bei Anpassung an den Klimawandel DAS-Handlungsfeld Raumplanung, Regional- und Stadtentwicklung Quelle: darknightsky / stock.adobe.com Um gerade urbane Lebensräume vor den Folgen des Klimawandels zu schützen, sollten Normen und technische Regeln an diesen angepasst werden. Doch das geschieht bisher zu wenig bis gar nicht: Unter den circa 34.000 DIN-Normen finden sich gerade 11, in denen der Klimawandel erwähnt wird. Das geht u.a. aus den Ergebnissen der Studie „Adaptation Standard: Analyse bestehender Normen auf Anpassungsbedarfe bezüglich Folgen des Klimawandels“ im Auftrag des UBA hervor. Dr. Wiebke Meister vom Deutschen Institut für Normung (DIN) und Prof. Dr. Heiko Sieker, Geschäftsführer der Ingenieursgesellschaft Prof. Dr. Sieker, der die Studie begleitet hat, erläutern Handlungsbedarfe und geben Handlungsempfehlungen, wie die Folgen des Klimawandels in den Regelwerken möglichst schnell und nachhaltig berücksichtigt werden können. Gefragt ist nach Ansicht beider an dieser Stelle auch der Gesetzgeber, um dringende Vorgaben zu verankern. Bestandsaufnahme zur Anpassungsforschung und Anpassungspraxis „RegIKlim“ (Regionale Informationen zum Klimahandeln) ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) mit dem Ziel, entscheidungsrelevantes Wissen zum Klimawandel in Kommunen und Regionen aufzubauen und geeignete Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu entwickeln. Im Querschnittsprojekt WIRKsam wurde der bisherige Stand der Aktivitäten in Forschung, Politik und Praxis zum Thema Klimaanpassung in Deutschland zusammengefasst. Der Bericht zeigt aktuelle Forschungslücken und Umsetzungshemmnisse der Klimaanpassung auf und soll so transformative Forschung und Praxis in der Klimaanpassung anregen. UBA-Tatenbank: Neuerungen beim Erfassungsformular für Tatenbankeinträge In der Tatenbank sammelt das UBA Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Inzwischen haben bereits über 200 Engagierte diese Möglichkeit genutzt, ihre Maßnahmenidee zu verbreiten und anderen ein gutes Beispiel zu sein. Jede und jeder hat die Möglichkeit, in der Tatenbank eigene Aktivitäten zur Anpassung an den Klimawandel einzutragen. Ab jetzt erscheint das Erfassungsformular dafür in einem neuen Gewand. Grafisch und inhaltlich aufbereitet bietet es nun auch die Möglichkeit, einen Entwurf zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fertig zu stellen. Wir freuen uns auf Ihren Eintrag in die Tatenbank! 7. Vernetzungstreffen „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ Das 7. Vernetzungstreffen der Projekte des DAS-Förderprogramms „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ wird am 9. und 10.11.2021 unter dem Thema „Starkregen- und Überflutungsvorsorge“ digital stattfinden. Der erste Tag ist für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich. Inhaltlicher Fokus liegt hier auf dem aktuellen Stand zur Vorsorge wasserbedingter Extremwetterereignisse sowie „Lessons learnt“ umgesetzter Anpassungsprojekte. Die Anmeldung ist bis zum 3.11.2021 geöffnet. Das Programm ist unter dem Anmeldungslink einsehbar. Erntebericht 2021: Klimaanpassung ist dringend notwendig Im Erntebericht 2021 betont das Bundeslandwirtschaftsministerium, dass eine Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel verstärkt angegangen werden muss. Vor dem Hintergrund der Extremwetterereignisse in diesem Jahr und in den vergangenen Jahren, sind die Erträge und Qualität der Ernte bei vielen Nutzpflanzen unterdurchschnittlich. Für die Klimaanpassung in der Landwirtschaft wurde deshalb im Zuge des Ernteberichts auch eine Ackerbaustrategie vorgestellt. In ihr wurden zwölf Handlungsfelder – wie etwa die „Stärkung der Züchtung von klimaangepassten und widerstandsfähigen Pflanzen“ oder die „Entwicklung klimaangepasster Anbaukonzepte“ –festgeschrieben, die neben einer größeren Klimaresilienz auch einen verbesserten Klima- und Bodenschutz zum Ziel haben. Bundesregierung veröffentlicht Bodenschutzbericht In ihrem fünften Bodenschutzbericht hat die Bundesregierung unter anderem den Beitrag des Bodens als Teil einer umfassenden Klimapolitik als thematischen Schwerpunkt hervorgehoben. Demnach hat das Klima und damit auch der Klimawandel einen großen Einfluss auf viele Prozesse im Boden. Für die Klimaanpassung des Bodens müssen viele Arten der Bodennutzungen und Maßnahmen zum Bodenschutz entsprechend angepasst werden, heißt es in dem Bericht. Bei der Bodennutzung bedeutet die Anpassung an den Klimawandel entweder eine Änderung der Landnutzung und/oder eine Umstellung der 37 Bewirtschaftungsmethoden. Die wichtigsten Zielsetzungen dabei sind unter anderem die Aufrechterhaltung oder Erhöhung der Wasserspeicher und -aufnahmekapazität sowie die Verhinderung der Bodenerosion. DStGB fordert Verankerung der Klimaanpassung im Grundgesetz Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat in einer Erklärung die nächste Bundesregierung aufgefordert, die Schlüsselfunktion der Kommunen in der Klimapolitik stärker zu gewichten sowie die Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung schnell umzusetzen und dauerhaft zu finanzieren. Der DStGB schlägt daher ein „Klimaschutzbeschleunigungsgesetz“ vor, um Maßnahmen schneller voran zu bringen. Geregelt werden sollen damit zum Beispiel digitale Genehmigungsverfahren, die Verkürzung der Gerichtswege oder der Verzicht auf naturschutzrechtliche Ausgleichsregelungen – wenn die Maßnahme dem Klimaschutz oder der Klimaanpassung dient. Darüber hinaus sprechen sich die führenden Vertreter des Bundes für eine Verankerung von Klimaanpassung und -schutz als neue Gemeinschaftsaufgabe in Art. 91a des Grundgesetzes aus. Niedersächsisches Kompetenzzentrum Klimawandel nimmt Arbeit auf Das in diesem Jahr gegründete Niedersächsische Kompetenzzentrum Klimawandel (NIKO) hat seine Arbeit aufgenommen. Das NIKO wird die niedersächsische Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels erstellen. Darüber hinaus sollen von hieraus Grundlagen für Klimaanpassungsmaßnahmen erarbeitet werden wie etwa die Aufbereitung von Klimadaten und die Erstellung regelmäßiger Berichte zu den bereits feststellbaren Auswirkungen der Klimaänderungen und bevorstehenden Klimarisiken. Vier Klimaexpertinnen arbeiten in dem Zentrum und wollen Akteurinnen und Akteure in der Klimaanpassung auf Landesebene sowie regionale Gruppen miteinander vernetzen. NRW verstärkt Fördermaßnahmen zur Klimaresilienz Nordrhein-Westfalens Umweltministerium stellt 10 Millionen Euro für ein neues Förderprogramm zur Klimaanpassung zur Verfügung. Die Mittel für das Programm mit dem Namen „Klimaresilienz auf kommunaler und regionaler Ebene“ stammen aus dem EU-Programm zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie und bieten den Kommunen weitere Unterstützung bei der Verbesserung der Starkregen- und Hitzevorsorge. Förderfähig sind bis zu 100 Prozent der Ausgaben beispielsweise für Maßnahmen wie die Entsiegelung befestigter Flächen zugunsten von Grünflächen, das Anlegen von Mulden oder Retentionsflächen zum Rückhalt. Anträge können noch bis zum 31.10.2021 von Kommunen und kommunalen Unternehmen gestellt werden. Bayern: Landesamt für Umwelt veröffentlicht Klima-Faktenblätter Eine adäquate Anpassung an den Klimawandel kann nur erfolgen, wenn bekannt ist, wie sich klimatische Parameter (zum Beispiel Lufttemperatur, Niederschlag) und daraus berechnete Klima-Kennwerte (zum Beispiel Anzahl der Hitzetage oder Trockenperioden) zukünftig in einer Region verändern werden. Aus diesem Grund hat das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) Klima-Faktenblätter veröffentlicht, in denen die zukünftige Entwicklung dieser klimatischen Kennwerte dargestellt ist. Die Änderungen wurden basierend auf Klimaprojektionen berechnet und werden in den Faktenblättern für Bayern und sieben bayerische Klimaregionen dargestellt. So sollen die Notwendigkeit und das Ausmaß von Klimaanpassungsmaßnahmen beurteilt werden können. Plattform zur Klimaanpassung für Thüringer Kommunen erweitert Die Informationsplattform www.klimaleitfaden-thüringen.de ist um entscheidende Funktionen erweitert worden. Nun können sich Kommunalvertreter sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger nicht mehr nur über das Thema Hitze, sondern auch über Starkregen und Trockenstress informieren. Anhand einer interaktiven Karte bündelt das Online-Angebot Informationen darüber, wie sich Klimaveränderungen auf Thüringen auswirken und auf welche Weise Anpassungen möglich sind. Dafür wird gezeigt, wo es in Thüringen vermehrt zu Starkregenereignissen kommen kann oder wie die Prognosen für die Zukunft aussehen. Praktische Beispiele von der Regenzisterne über Sturzflutkonzepte bis zur Baumleitplanung zeigen, wie Klimaanpassung geht. Darmstadt schafft neues Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Mit dem „Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung“ räumt die Stadt Darmstadt der Klimaanpassung und dem Klimaschutz eine noch höhere Priorität ein. Die neue Behörde versteht sich als Querschnittsamt, das für die betreffenden Maßnahmen die Stadtverwaltung, die Eigenbetriebe und die Stadtwirtschaft in puncto Klimaschutz und -anpassung miteinander vernetzen soll. Ziel ist es, die angestoßenen Maßnahmen zu steuern und zu evaluieren sowie auch die Stadtgesellschaft einzubeziehen. Dafür wurden neben mehreren neu geschaffenen Stellen auch bestehende Stellen im Bereich des Klimaschutzes in das neue Amt verlagert. Lokales Klima- und Wissensportal für Baden-Württemberg Das Projekt LoKlim der Universität Freiburg hat für Baden-Württemberg ein Wissensportal zu den relevanten Handlungsfeldern und Klimaparametern für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie ein Klimaportal mit aktuellen Klimaprojektionen erstellt. Letzteres verdeutlicht mit interaktiven Karten die lokalen Auswirkungen des Klimawandels. Dafür wurde für jede der über 1.000 Kommunen in Baden-Württemberg ein Klimasteckbrief erstellt. Im Wissensportal finden sich Informationen zu den Auswirkungen des Klimawandels sowie möglichen Anpassungsmaßnahmen auf kommunaler Ebene. So ist es für Kommunen möglich, vor dem Hintergrund spezifischer Prognosen passende Maßnahmen zum Ausbau ihrer Klimaresilienz zu finden. „APV-Obstbau“ testet Maßnahmen zur Klimaresilienz beim Apfelanbau Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE testet derzeit im Rahmen des Projektes „APV Obstbau“ Agri-Photovoltaik als Resilienzkonzept zur Anpassung an den Klimawandel im Obstbau. Ziel ist es, die Resilienz im Obstbau zu steigern sowie zur ressourceneffizienten Landnutzung beizutragen, in dem Landnutzungskonflikte zwischen Photovoltaik-Freiflächenanlagen und der Landwirtschaft reduziert werden. Dazu wird getestet, inwieweit Agri-PV-Anlagen im Obstbau herkömmliche Schutzkonstruktionen, wie Hagelschutznetze und Folienüberdachung ersetzen und die Pflanzen und Früchte vor schädlichen Umwelteinflüssen schützen können. Das gesamte Projekt läuft noch bis zum Beginn des Jahres 2025. Beratungstool zur Starkregenvorsorge für Kommunen online Forschende der Hochschule Mainz haben zusammen mit Partnern aus der Praxis und Kommunen das digitale Beratungswerkzeug „AKUT“ für die Überflutungsvorsorge entwickelt. Es soll Fachplaner und Kommunen im ländlichen Raum dabei unterstützen, die besten Maßnahmen für ein spezifisches Starkregenrisikomanagement zu finden. Maßnahmen und Wirkungen werden dafür vereinfacht dargestellt und in Bezug zu den handelnden Akteuren gesetzt. Eines der Ziele ist, durch eine Modellierung der Maßnahmen und ihrer Wirkungen innerhalb einer mathematischen Optimierungsrechnung, ein optimales Handlungskonzept für die jeweilige Umgebung zu ermitteln. So sollen auch Anreize zur Umsetzung von Maßnahmen gefunden und Konflikte überwunden werden. Neues Webportal „Klima und Wasser“ jetzt verfügbar Als Teil der „Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ (DAS) bietet der DAS-Basisdienst „Klima und Wasser“ ab sofort Daten, Produkte und Beratungsleistungen für Nutzer aus dem Bereich Verkehr, Wasser- und Energiewirtschaft, dem Bauwesen sowie dem Küsten-, Meeres- und Bevölkerungsschutz. Auf diese Weise kann Infrastruktur gezielt mit dem Blick auf die Klimaanpassung geplant werden. Dafür fließen in den Dienst fortlaufend Erkenntnisse aus der Forschung ein, die in operationelle Dienstleistungen überführt werden. Daran arbeiten im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die Bundesoberbehörden: Bundesanstalt für Wasserbau, Bundesanstalt für Gewässerkunde, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und der Deutsche Wetterdienst. Digitaler Hitzeatlas für Deutschland abrufbar Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) hat einen Hitzeatlas als Webanwendung veröffentlicht. Er ist frei verfügbar und bietet eine Zusammenstellung relevanter Informationen zum Thema „Hitzebelastung“ in Deutschland. Die Daten werden mehrmals täglich aktualisiert und können von den Nutzenden miteinander kombiniert werden. Neben aktuellen Hitzewarnungen finden sich in dem Atlas auch längerfristige Prognosen etwa zur kommenden Witterung (teilweise bis zu 45 Tage im Voraus) oder zum langjährigen Mittel der zu erwartenden thermische Belastung für den Menschen. Für die Praxis werden Tipps zur Vorbereitung auf Hitzesituationen gegeben. Städteranking zu Klimaschutz und Klimaanpassung veröffentlicht Das Leibniz-Instituts für Raumbezogene Sozialforschung (IRS) und die Universität Potsdam haben erstmals ein vergleichendes Ranking für die Aktivitäten von Städten in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung erarbeitet. Dabei wurden für 104 große- und mittelgroße Städte öffentlich zugängliche Informationen zu ihren Aktivitäten und politischen Ambitionen bei der Klimaanpassung und dem Klimaschutz erhoben und mit Punkten bewertet. Berücksichtigt wurden beispielsweise Mitgliedschaften in Klimanetzwerken, veröffentlichte Strategiedokumente und Zielzahlen. Insgesamt zeigt das Ranking, dass größere Städte klimapolitisch aktiver sind als kleinere. Zudem zieht das Engagement für den Klimaschutz tendenziell auch mehr Aktivität für die Anpassung der Stadt an die Folgen des Klimawandels nach sich. Starkregen trifft auf Bevölkerungsschutz – Projekt „KlamEx“ abgeschlossen Wie entwickeln sich extreme Niederschlagsereignisse im Zuge des Klimawandels? Welche Faktoren bestimmen deren Folgen? Wie können sich Bevölkerungsschutz und Raumplanung noch besser auf Starkregen vorbereiten? Diesen und weiteren Fragen ging die Strategische Behördenallianz „Anpassung an den Klimawandel“ in den vergangenen zweieinhalb Jahren mit ihrem 3. Forschungsprojekt „KlamEx“ nach. Dafür wurden unter anderem die Einsätze der Feuerwehren und des THW bei Starkregenereignissen seit 2001 untersucht. Ende August konnten die Ergebnisse – darunter ein objektiver Ereigniskatalog – vorgestellt werden. Leitfaden für begrüntes Wohnen veröffentlicht Die Begrünung an, auf und um Wohnanlagen herum ist ein wichtiges Instrument der Klimaanpassung. Denn das Grün hilft unter anderem dabei, Regenwasser zurückzuhalten und das Mikroklima zu verbessern. Für mehr Überblick zu Förderungen und technischen Möglichkeiten hat der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (VdW) den Leitfaden „Begrüntes Wohnen“ veröffentlicht. Er gibt einen Überblick zu nachhaltiger Gebäude- und Quartiersentwicklung sowie zu möglichen Maßnahmen der Begrünung im Quartier oder an Dächern und Fassaden. Damit will der Leitfaden Unternehmen und Genossenschaften eine Hilfestellung bei der Entwicklungen zu Maßnahmen der Klimaanpassung und nachhaltigen Entwicklung geben. Anpassung an den Klimawandel ist erste EU-Mission Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Förderprogramms für Forschung und Innovation „Horizon Europe“ fünf Missionen formuliert, die ein Mandat zur Erreichung bestimmter Ziele innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens darstellen. Als erste von insgesamt fünf Missionen wurde die Anpassung an den Klimawandel ausgegeben. Die EU will dafür mindestens 150 europäische Regionen und Gemeinschaften dabei unterstützen, bis zum Jahr 2030 klimaresilient zu werden. Unter anderem sollen 100 Millionen Euro für groß angelegte und an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Demonstrationsprojekte für den Schutz vor klimabedingten Gefahren wie Überschwemmungen bereitgestellt werden. Förderung zur Anpassung an den Klimawandel verbessert Das Bundesumweltministerium und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben ihre Zusammenarbeit zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie für Umwelt- und Klimaschutz-Investitionen erweitert. Seit dem 1. September 2021 können Unternehmen, Einzelunternehmer und Gewerbetreibende das KfW-Umweltprogramm auch zur Finanzierung für solche Investitionen nutzen. Bei Maßnahmen zur Minderung der Belastungen und Risiken infolge des Klimawandels setzt die Förderung einen Schwerpunkt bei Vorhaben, die naturbasierte Lösungen einsetzen und die zu einer grünen Infrastruktur beitragen, beispielsweise durch die Begrünung von Gebäuden oder Firmengeländen oder Maßnahmen des natürlichen Wasserrückhalts. Naturgefahrenreport 2021 betont Notwendigkeit der Klimaanpassung Der Naturgefahrenreport des „Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft“ (GDV) geht vor dem Hintergrund der Flutkatastrophe in Teilen Mitteldeutschlands im Juli auch auf die Notwendigkeit der Klimaanpassung ein. Der Report mahnt etwa fehlende Investitionen in klimaangepasste Infrastruktur sowie die unbedachte Versieglung von Flächen an. Ebenso wird gefordert, Prävention und Klimafolgenanpassung als Schutzziel in Gesetzen und Normen zu verankern und diesen Zielen eine höhere Priorität auf allen Ebenen einzuräumen. Memorandum zu urbaner Resilienz verabschiedet Die Gemeinschaftsinitiative von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden „Nationale Stadtentwicklungspolitik“ hat auf ihrem Bundeskongress das Memorandum „Urbane Resilienz – Wege zur robusten, adaptiven und zukunftsfähigen Stadt“ verabschiedet. In dem Papier werden Wege aufgezeigt, die Chancen für transformative Veränderungsprozesse zu nutzen und Städte und Gemeinden gegenüber Krisen und Katastrophen zu stärken. Dabei geht die Gemeinschaftsinitiative auch auf die Bedeutung der Klimaanpassung für den Erhalt der Lebensqualität in Städten ein. Sie weist unter anderem darauf hin, Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz gegen Klimafolgen mehr in bestehende Prozesse wie die Stadtentwicklung zu integrieren und vorhandene Infrastruktur in Anpassungsplänen zu berücksichtigen. Faktenpapier zu Extremwetter in Deutschland aktualisiert Das Faktenpapier „Was wir heute über das Extremwetter in Deutschland wissen“ wurde im Rahmen des Extremwetterkongress 2021 um den aktuellen Kenntnisstand zu Extremwetterereignissen in Deutschland aktualisiert. In dem Papier gehen die Autoren und Herausgeber davon aus, dass Extremwetterereignisse zukünftig vermehrt in bisher noch nicht betroffenen Regionen auftreten werden. Hinzu kommt die Zunahme von extremen Wetterereignissen wie Hitzewellen und eine Abnahme anderer Wetterextreme wie beispielweise strenger Fröste. In puncto Klimaanpassung sieht das Papier vor allem für die Land- und Forstwirtschaft Handlungsbedarf, beispielsweise durch effiziente Bewässerungsverfahren und durch Änderungen bei Fruchtfolgen. Klimarisiken für den Handel mit den wichtigsten Agrarrohstoffen Das Forschungsinstitut „Stockholm Environment Institute“ (SEI) hat einen Bericht zur Bewertung grenzübergreifender Klimarisiken für den Handel mit den wichtigsten Agrarrohstoffen wie Mais, Reis, Weizen, Soja, Zuckerrohr und Kaffee veröffentlicht. Der Bericht betont die Notwendigkeit einheitlicher weltweiter Anstrengung zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, um Lebensgrundlagen zu sichern und Konflikte zu vermeiden. Weiterhin kommt er unter anderem zu dem Schluss, dass klassische Ansätze zum Management von Handelsrisiken wie Substitution und Diversifizierung bei fortschreitendem Klimawandel nicht mehr funktionieren werden. Im Bericht wird gezeigt inwieweit Produzenten und Importeure sowie Märkte von den Folgen des Klimawandels betroffen sind. Schäden von Hitzewellen bis 2060 verfünffacht Ein wissenschaftlicher Artikel für die Plattform „nature communications“ hat die derzeitigen und zukünftigen wirtschaftlichen Auswirkungen von Hitzewellen in Europa untersucht. Ausgehend von einer sinkenden Produktivität bei Hitze werden die geschätzten Gesamtschäden von vier Hitzewellen in den vergangenen 20 Jahren jeweils auf 0,3 bis 0,5 Prozent des europäischen Bruttoinlandsprodukts (BIP) geschätzt. Des Weiteren gehen die Autorinnen und Autoren davon aus, dass sich unabhängig von der zugrunde gelegten Klimaentwicklung, die wirtschaftlichen Schäden durch Hitzewellen bis 2060 verfünffachen werden. Im Artikel wird deshalb eine Notwendigkeit von mehr Forschung zu den Auswirkungen von Hitzewellen als Grundlage für evidenzbasierte Anpassungspläne und arbeitsmedizinische Maßnahmen gesehen. BaumAdapt: Essen hat sein Stadtbaumanagement fit für die Zukunft gemacht BaumAdapt Quelle: Ruhrbahn GmbH Als die Stadt Essen im Juni 2014 von dem Orkan „Ela“ getroffen wurde, sind große Teile des städtischen Baumbestandes beschädigt worden. Das öffentliche Leben kam durch blockierte Straßen und Schienen teilweise zum Erliegen. Als Konsequenz riefen die Stadt Essen und die Uni Dortmund das Projekt „BaumAdapt“ ins Leben. Ziel war es zu ermitteln, wie sich der urbane Baumbestand in den kommenden Jahren verändern muss, um auf der einen Seite widerstandsfähig gegen extreme Windereignisse zu sein und auf der anderen Seite seine Ökosystemleistungen optimal aufrecht erhalten zu können. Im Ergebnis des Ende 2020 abgeschlossenen Projekets stehen Handlungsempfehlungen, wie das Stadtbaummanagement im Hinblick auf mehr Resilienz geplant, unterhalten und weiterentwickelt werden kann. Diese Empfehlungen wurden unter anderem aus der Simulation von Verkehrsunterbrechungen von Kritischen Infrastrukturen sowie eines Vergleichs des Baumbestandes vor und nach dem Sturmereignis gewonnen. Auch das Verhalten von Bäumen im Sturmereignis sowie die Ökosystemleistung von Bäumen wurde modelliert. Auf diese Weise konnten zum Beispiel Aussagen über relevante und schützenswerte Verbindungen und Knotenpunkte im Verkehr sowie potenzielle Baumschädigungen durch Sturmereignisse getroffen werden. Viele der Handlungsempfehlungen wurden während der Projektlaufzeit in Pilotprojekten bereits umgesetzt.
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