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Monitoringprogramm zur Verwertung von Bodenmaterial gemäß §§ 6-8 Novelle BBodSchV

Mit der Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) (am 6.11.2020 im Bundesratsverfahren beschlossen) werden Regelungen zum Auf- und Einbringen von Bodenmaterial außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht aufgenommen (sogenannte Verfüllungen). Ziel des Vorhabens war es, durch die Auswertung vorhandener und durchzuführender Untersuchungen eine Einstufung von Bodenmaterialien (jährlich fallen weit über 100 Mio. Tonnen davon an) für bestimmte Verwertungswege vornehmen zu können. Es sollte herausgefunden werden, ob Veränderungen hinsichtlich des Verwertungspotentials nachgewiesen werden können. Basis für die Durchführung und Bewertung waren die neuen Regelungen (hier insbesondere die Untersuchung mit einem Wasser/Feststoffverhältnis von 2:1, neue nationale und europäische Elutions- und Untersuchungsverfahren) der novellierten BBodSchV. Der Fokus lag dabei auf den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (⁠ PAK ⁠) sowie ausgewählte anorganische Stoffe (Schwermetalle und Anionen) unter der Berücksichtigung unterschiedlicher Bodenmaterialien zur Verwertung. Dabei handelte es sich um: - Böden aus urban geprägten Gebieten, - Oberböden aus dem Straßenrandbereich in Form von Bankettschälgut, - Baggergut aus Gewässern mit Verdacht auf eine Kontamination, - Bergematerial (Mischung von Abraum- und Bodenmaterial), - Auenböden mit vermuteten Verunreinigungen aus Industrie und Gewerbe. Anhand der vorgelegten Ergebnisse kann nun eine Versachlichung der Diskussion um Ressorcenschutz vs. Schadlosigkeit der Verwertung erfolgen.  Sie zeigen für die untersuchten Stoffe, dass bei einer Einführung der §§ 6-8 Novelle BBodSchV mit einer Erhöhung der Verwertungsquote für Bodenmaterial gerechnet werden kann. Eine Erhöhung des Deponievolumens ist somit nicht zu befürchten. Neben den ermittelten Daten konnten Grundlagen für die Überarbeitung verschiedener DIN-Normen für Bodenuntersuchungen erarbeitet werden. Veröffentlicht in Texte | 127/2020.

Evaluierung der Bewertungsverfahren im Kontext mit der Verwertung mineralischer Abfälle in/auf Böden - Teil I

Ziel des Forschungsvorhabens war die Überprüfung, Weiterentwicklung und anwenderorientierte Aufbereitung der bisher in der Ableitungssystematik der Ersatzbaustoffverordnung eingesetzten Bewertungsverfahren. Für die Modellierung wurden ergänzende Freisetzungsversuche im Labormaßstab zur Charakterisierung und Berücksichtigung eines potentiellen Abklingverhaltens der Stofffreisetzung aus Baustoffen, zeitlich begrenzter Quellterme sowie einer potentiellen Korngrößenabhängigkeit durchgeführt. Dazu wurden bestehende Modellierungsansätze weiterentwickelt. Experimentell wurden die methodischen Einflüsse durch verschiedene Probenvorbereitungen, verwendete Korngrößenverteilungen und Größtkörner der Prüfkörper und Kontaktzeit bzw. Fließgeschwindigkeiten nach DIN-Norm und CEN-Vornormen auf die Konzentrationen in Säuleneluaten untersucht. Dabei war die Frage zu beantworten, ob eine Übernahme des europäischen Säulenverfahrens nach CEN TC 351 in deutsches Recht (z. B. geplante Mantelverordnung), aufgrund von methodenbedingten Konzentrationsabweichungen zu den DIN-Methoden auch zu abweichenden Beurteilungen der Verwertbarkeit von mineralischen Ersatzbaustoffen in Deutschland führt. Durch Langzeitfreisetzungsversuche im Labormaßstab konnten Erkenntnisse zum Stoffabklingverhalten von Schwermetallen aus mineralischen Ersatzbaustoffen evaluiert und für weitere Materialien, wie Recyclingbaustoffe und Hausmüllverbrennungsaschen, erweitert werden. Es wurden relevante Eingangsgrößen identifiziert, um zu prüfen, ob ein potentielles Abklingverhalten der Stofffreisetzung aus Baustoffen generalisiert, das zugrundeliegende Freisetzungsmodell weiterentwickelt und damit in der ⁠ UBA ⁠-Ableitungssystematik von Grenzwerten berücksichtigt werden kann. Es wurden die bisherigen Einzelbetrachtungen zum Abklingverhalten für Schwermetalle und deren Berücksichtigung im Grenzwertableitungskonzept der geplanten Ersatzbaustoffverordnung in Form einer Handlungshilfe der Fachöffentlichkeit nachvollziehbar erläutert und für weitere Materialgruppen anwendbar gemacht. Desweiteren wurden alle Datengrundlagen und Eingangsparameter der Grenzwertableitungssystematik für die geplante Ersatzbaustoffverordnung in einer Datenbank aufbereitet. Dies diente somit der Formulierung der oberen Randbedingung als Inputkatalog für die erforderliche Stofftransportmodellierung. In einem parallel laufenden Forschungsvorhaben mit der FKZ 3713 74 228/2 wird vom Forschungsnehmer, der ZAG Tübingen, ein Anwendertool entwickelt, das transparente und reproduzierbare Grenzwertableitungen auf der Grundlage dieser Datenbank für die geplante Ersatzbaustoffverordnung ermöglicht. Veröffentlicht in Texte | 112/2017.

Erarbeitung von DIN-Normen bzgl. baulicher Maßnahmen für den Radonschutz - Vorhaben 3617S12250

Der Bericht umfasst vier Arbeitspakete. Im Arbeitspaket 1 wird zu Beginn ein Überblick über die Situation der aktuell gültigen Regelungen zum Radonschutz in europäischen Ländern gegeben. Dabei werden sowohl allgemeine Bauvorschriften mit Bezügen zum baulichen Radonschutz, Radonnormen als auch sonstige Veröffentlichungen aus dem öffentlichen Bereich erfasst. Ergänzt wird diese Zusammenstellung durch einen Überblick der Situation in Nordamerika. Lediglich in drei Ländern (Österreich, Tschechien und Kanada) sind radonspezifische Baunormen eingeführt. In allen anderen betrachteten Ländern sind zumeist Regelungen zur Bestimmung des Radonbodenpotentials (in der Regel über sogenannte Radonkarten) für konkrete Örtlichkeiten eingeführt. Mehrere Länder (Belgien, Dänemark, England, Finnland, Irland, Norwegen, Schweiz, Tschechien) haben zudem mehr oder weniger ausführliche behördliche Veröffentlichungen zum baulichen Radonschutz herausgegeben, die zum Teil die fehlenden Baunormen kompensieren. Im zweiten Teil des AP 1 werden die Radonnormen aus Österreich, Tschechien und Kanada ausführlich beschrieben und ausgewertet. Abschließend werden Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Erarbeitung der deutschen Radonnorm formuliert und wird auf nicht oder noch nicht befriedigend geklärte Aspekte hingewiesen. Im Arbeitspaket 2 werden ausgewählte nichtnormative Veröffentlichungen aus europäischen Ländern vorgestellt und ausgewertet. Dabei wurde die umfangreiche Fachliteratur zum Radonschutz gesichtet und hinsichtlich Relevanz für die DIN-Normenarbeit bewertet. Nicht in die Auswertung aufgenommen wurden Fachveröffentlichungen zu Teilfragen (z.B. zu gesundheitlichen Fragen, geologischen Einzelaspekten, regionalen Besonderheiten usw.) sowie zur Beispielvorstellung. Es wurden für die Auswertung solche Veröffentlichung herangezogen, die für die Normungsarbeit besonders relevante Ergebnisse beinhalten. Die folgende Zusammen-stellung gibt einen Überblick über die ausgewerteten Veröffentlichungen: - Radonhandbuch Deutschland (2019) - Radonhandbuch Schweiz (2000) - Publikation BR 211 „Radon – Guidance on protective messures for new buildings“ (England, 2015) - Broschürenreihe der Technischen Universität Prag (Tschechien) zum Radonschutz (2017) Zum Thema der Dauerhaftigkeit von Radonschutzmaßnahmen, welches im Arbeitspaket 3 untersucht wurde, konnten nur wenige europäische Ausarbeitungen herangezogen werden. So standen lediglich zwei umfangreiche Studien aus England (2011) und Schweden (2002) sowie eine Untersuchung zu speziellen Fallsituationen aus Österreich (1994) zur Verfügung. In den hier ausgewerteten Untersuchungen wurden verschiedene bauliche und lüftungstechnische Sanierungslösungen betrachtet. Durch Radonmessungen vor und direkt nach der Sanierung sowie in Abständen von mehreren Jahren danach kann die Wirksamkeit der verschiedenen Lösungen sowie deren Dauerhaftigkeit beurteilt werden. Bezüglich der Effizienz verschiedener Maßnahmen zeigte die Studie aus England signifikante Unterschiede zwischen verschiedenen Ansätzen. Insbesondere eine aktive Unterboden-absaugung lieferte gute Ergebnisse. Wichtig ist die Erkenntnis, dass nicht immer – unabhängig von der gewählten Maßnahme – eine Unterschreitung des gewünschten Zielwertes zu er-reichen war. Insbesondere die schwedische Untersuchung hat mit 91 Beispielen, die sich auf 12 verschiedene Sanierungsvarianten verteilten, einen großen Umfang von Lösungen erfasst. Durch die Laufzeit der schwedischen Untersuchung von 10 Jahren konnten zudem zeitliche Veränderungen in der Wirksamkeit der Lösungen gut erfasst werden. Arbeitspaket 4 beschäftigt sich mit dem Thema „Radondichtheit“. Im Wesentlichen wird darunter die Eigenschaft von Materialien oder Bauprodukten verstanden, einen diffusiven Eintritt radonhaltiger Bodenluft aus dem Untergrund zu verhindern. Eine Bewertung erfolgt in der Regel durch eine normbasierte Labormessung des Radondiffusionskoeffizienten bzw. daraus unmittelbar abgeleiteter Kennwerte. In Deutschland wird beispielsweise die Radondiffusionslänge als Kriterium herangezogen. Europaweit existieren aber unterschiedliche Verfahrensweisen zur Bewertung, die oftmals nicht unmittelbar miteinander zu vergleichen sind. Aussagefähige Messreihen des Radondiffusionskoeffizienten existieren insbesondere aus Tschechien. Es zeigt sich, dass die Prüfgröße zwischen verschiedenen Produktgruppen um viele Größenordnungen schwanken und selbst innerhalb einer Gruppe noch erheblich variieren kann. Neben einem (flächenhaften) diffusiven Radoneintritt ins Gebäude spielt in der Praxis der (lokale) konvektive Eintritt eine wichtige Rolle. Es wurde versucht, mit Hilfe des Gesetzes von Hagen-Poiseuille eine größenordnungsmäßige Abschätzung dieses Anteils vorzunehmen.

Bestimmungen von Mindestanforderungen an Bildqualität und Dosis in der Brusttomosynthese - Vorhaben 3619S42363

Die Tomosynthese der Brust (DBT) existiert als Verfahren bereits seit 2008 (erste Geräte mit CE-Label). Um die Systeme kurativ einsetzen zu können, wurden in der 2009 herausgegebenen Überarbeitung der Qualitätssicherungsrichtlinie (QS-RL) [1] Anforderungen an die Abnahme- und Konstanzprüfung von Tomosynthesesystemen beschrieben. Diese heute noch gültigen Verfahren beinhalten jedoch keine Anforderungen an die physikalische Bildqualität, keine standardisierten Messungen der Strahlenexposition und beruhen auf Phantomen und Prüfkörpern, die nicht speziell für die Tomosynthese entwickelt wurden und zum Teil auch für die Mammographie als veraltet gelten. 2014 beschloss der Länderausschuss Röntgenverordnung auf seiner 72. Sitzung, die digitale Brusttomosynthese zunächst im Rahmen der Abklärungsdiagnostik im Mammographie-Screening-Programm gemäß § 17 der Krebsfrüherkennungsrichtlinie zuzulassen. In diesem Zusammenhang wurden die Anforderungen an die Qualitätssicherung für die entsprechenden Geräte im Rahmen der Abklärungsdiagnostik leicht erhöht. Über das Genehmigungsverfahren wurden hierbei zusätzlich zur QS-RL Anforderungen an die Stabilität der Kontrastauflösung, standardisierte Messungen und Berechnung der mittleren Parenchymdosis (AGD) sowie die Überprüfung des Bildverlustes an der Brustwandseite eingeführt. Durch technische Weiterentwicklungen im Bereich der Bildnachverarbeitung ist herstellerübergreifend die Möglichkeit gegeben, aus dem Datensatz der Tomosynthese ein der Mammographie ähnliches Bild zu rekonstruieren, die sogenannte synthetische Mammographie (s2D). Einige Studien sehen den Einsatz dieser synthetischen Mammographie in Kombination mit einer Tomosynthese als Alternative zur herkömmlichen Mammographie [2]. Durch jene Ergebnisse rückte die Tomosynthese als eine Methode für das Mammographie-Screening in Deutschland in den Fokus. Im Rahmen einer prospektiv randomisierten multi-zentrischen und multi-vendor Studie innerhalb des Mammographie-Screenings wird dies gerade untersucht (TOSYMA Studie) [3]. Insgesamt werden hierzu ca. 100.000 Teilnehmerinnen in die Studie eingeschlossen. Die Studie wird von der deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) gefördert und ist vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) genehmigt. Sie stellt die derzeit einzige zugelassene Möglichkeit dar, Tomosynthese im primären Screening einzusetzen. Für die Qualitätssicherung existierte in Deutschland zum Zeitpunkt des Projektes weder eine fertige nationale DIN-Norm noch ein Entwurf. Im internationalen Bereich beschäftigen sich sowohl die EFOMP (European Federation of Organizations for Medical Physics), die EUREF (European Reference Organisation for Quality Assured Breast Screening and Diagnostic Services) als auch die IEC (International Electrotechnical Commission) mit der Entwicklung von Qualitätsstandards für DBT-Systeme. Von den letzten beiden Organisationen existiert bereits ein veröffentlichter Entwurf oder ein fertiges Qualitätssicherungsprotokoll [4, 5]. Im nationalen Bereich kommt neben der QS-RL noch ein vom Referenzzentrum Mammographie Münster entwickeltes QS-Protokoll im Rahmen der TOSYMA-Studie zum Einsatz (Anhang A). Für dieses QS-Protokoll wurden Qualitätssicherungsmaßnahmen entwickelt, um die verschiedenen Bildtypen (Mammographie, Tomosynthese und synthetische Mammographie) mittels Phantomaufnahmen vergleichen zu können [6]. Zudem erfolgten standardisierte Dosismessungen [7, 8] und die Bestimmung objektiver physikalischer Parameter um die Leistungsfähigkeit der eingesetzten DBT-Systeme zu beschreiben. Allgemein fehlen in allen verfügbaren QS-Protokollen Mindestanforderungen sowie ein einheitliches Phantom zur Ermittlung und Überprüfung der Bildqualität. Diese Mindestanforderungen sollten gleichzeitig die Tomosynthese als auch das synthetische 2D-Bild berücksichtigen. Die Notwendigkeit für die Entwicklung von Qualitätsstandards mit entsprechenden Mindestanforderungen zeigt auch die zunehmende Verbreitung der DBT-Systeme. Aktuell sind beispielsweise 37 % der vom Referenzzentrum Mammographie Münster betreuten Systeme Tomosynthese fähig.

Anpassung der Ökobau.dat an die Norm DIN EN 15804

Das Projekt "Anpassung der Ökobau.dat an die Norm DIN EN 15804" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von thinkstep AG durchgeführt. Die Ökobilanzindikatoren-Datenbank Ökobau.dat, die auf dem Internetportal 'www.nachhaltigesbauen.de' des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung frei zur Verfügung steht, wurde in Zusammenarbeit mit der deutschen Baustoffindustrie erstellt. Die Datenbankinhalte basieren auf im Jahr 2008 entwickelten methodischen Vorgaben. Mittlerweile existiert eine Norm für Umweltproduktdeklarationen von Bauprodukten, die DIN EN 15804. Im Projekt wurden die normativen Vorgaben für die Datenbankinhalte der Ökobau.dat umgesetzt und eine DIN EN 15804 konforme Version der Datenbank erstellt. Ausgangslage: Die Ökobilanzindikatoren-Datenbank Ökobau.dat, die auf dem Internetportal Nachhaltiges Bauen (http://www.nachhaltigesbauen.de) des BMVBS zur Verfügung steht, wurde in Zusammenarbeit mit der deutschen Baustoffindustrie als 'Start-Datenbank' angefertigt, um eine nach gleichen methodischen Vorgaben erstellte und weitgehend vollständige konsistente Datenbank für die Gebäudebewertung zur Verfügung zu haben. Die Ökobau.dat steht allen Akteuren für die ökologische Bewertung von Bauwerken mit einer einheitlichen Datenbasis zur Verfügung. Hauptanwender sind Architekten und Planer, die die ökologischen Werte der in der Datenbank vertretenen Produkte, Dienstleistungen und Prozesse für Entscheidungen untersuchen. Zum Zeitpunkt der Erstellung im Jahre 2008 existierten keine übergeordneten methodischen Vorgaben, so dass für die Datenbank eigene Vorgaben erstellt wurden. Im Frühjahr 2012 wurde die DIN EN 15804:2012-04 mit dem Titel 'Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen - Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte' veröffentlicht. Diese Norm gibt das methodische Regelwerk für die Kommunikation ökobilanzieller Informationen von Bauprodukten vor. Sie wurde im Rahmen der Standardisierungsaktivitäten des CEN/TC 350 'Nachhaltigkeit von Gebäuden' erstellt und korrespondiert mit weiteren Normen, wie zum Beispiel der DIN EN 15978:2012-10 'Nachhaltigkeit von Bauwerken - Bewertung der umweltbezogenen Qualität von Gebäuden - Berechnungsmethode'. Ziel: Ziel des Projektes war es, die existierende Ökobau.dat methodisch an die Vorgaben der DIN EN 15804 anzupassen und eine konforme Datenbank zu erstellen. Des Weiteren wurden Sicherheitszuschläge auf die in der Datenbank bereitgestellten Inhalte hinsichtlich der erwarteten Höhe von Abweichungen der jeweiligen Datensätze angepasst. Die neuen Sicherheitszuschläge spiegeln die Repräsentativität und Vollständigkeit der Datensätze realistischer wieder und unterstützen somit Entscheidungsfindungsprozesse besser.

REACh und Normung

Das Projekt "REACh und Normung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Darmstadt, Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit, Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse sofia e.V. durchgeführt. (I) da der Staat die Wirtschaftsakteure stärker als in der Vergangenheit in die Pflicht nimmt. Er weist ihnen im Sinne des Vorsorgeprinzips (precautionary principle) die Verantwortung zu: entlang der Wertschöpfungskette, einen sicheren Produktionsprozess in allen Stufen der Produktherstellung und -verarbeitung zu garantieren und dem Konsumenten bzw. Endverbraucher (z.B. Handwerker) in sich sichere Produkte auf dem Markt anzubieten. Im Prozess der Wertschöpfung kommt dabei Informations-, Kommunikations- und Kooperationspflichten Bedeutung zu, um die Informationstransparenz zu erhöhen, um gleichzeitig das Sicherheitsniveau beim Umgang mit chemischen Einsatzstoffen zu erhöhen. Die nun anstehende Umsetzung der REACh-VO beinhaltet Anforderungen, denen seitens der Wirtschaftsunternehmen Rechnung zu tragen ist. So müssen zur Erfüllung der vorgesehenen Informationspflichten angemessene Verfahren entwickelt werden, soweit diese nicht bereits durch die Vorgaben der REACh-VO vorbestimmt sind. Um solche Verfahren zu konzipieren und zu vereinheitlichen, könnte es sich für Unternehmen durchaus lohnen, freiwillige Vereinbarungen wie etwa technische Normen zu nutzen. Es scheint von außen betrachtet wenig sinnvoll, dass Unternehmen je für sich Prozeduren entwickeln, mit denen sie ihre Kunden informieren, einzelne Stoffgehalte oder die Angemessenheit von Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Produkten prüfen. Wesentlich effizienter könnte es sein, unternehmens- oder branchenübergreifende Lösungen zu entwickeln. Von dieser These ausgehend wurde im Vorhaben REACh und Normung, das im Auftrag der Koordinierungsstelle Umweltschutz im DIN (gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) aus zwei unterschiedlichen Perspektiven nach Schnittstellen zwischen REACh und der etablierten technischen Normung gesucht. 1.) Zum einen wurde der Text der REACh-Verordnung inklusive der dazugehörenden Anhänge darauf hin untersucht, inwieweit der Verordnungstext Gestaltungsspielräume offen lässt, die durch technische Normen gefüllt werden könnten. 2.) Zum anderen wurde anhand von vier Stoffen aus der ECHA-Kandidatenliste Dibutylphthalat - DBP (Stoff 4), Bis(2-ethylhexyl)phthalat - DEHP (Stoff 10), Hexabromcyclododecan (Stoff 11) und Bis(tributylzinn)oxid (Stoff 13) der Bestand technischer Regeln mittels einer Datenbankrecherche daraufhin analysiert, ob es bereits jetzt technische Normen gibt, in denen explizit auf die genannten chemischen Substanzen Bezug genommen wird. Ziel dieser von zwei Seiten ansetzenden Analyse war es, einen Eindruck davon zu bekommen, welche Potentiale die technische Normung für die Umsetzung der REACh-Verordnung in die betriebliche Praxis bieten kann. Zugleich ging es aber auch darum Problembereiche zu identifizieren, in denen die etablierten Verfahren der technischen Normung nicht den Anforderungen entsprechen, die das Rechtsgebiet der Chemikaliensicherheit aufwirft.

Teil 2

Das Projekt "Teil 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches, Technologiezentrum Wasser (TZW) durchgeführt. Die großflächigen Belastungen landwirtschaftlicher Flächen im Raum Baden-Baden / Rastatt mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) haben einen direkten Einfluss auf verschiedenste Nutzer der dort anstehenden Flächen sowie auf die Qualität des Grundwassers. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, ein einfaches und kostengünstiges Verfahren zur experimentellen Überprüfung von Immobilisierungsmaßnahmen für PFAS zu entwickeln und bereitzustellen, da sich andere Sanierungsansätze als nicht ökonomisch erwiesen haben. Die (ggf. leicht veränderten) Böden könnten wieder ihre ursprüngliche Funktion zum Beispiel als land-wirtschaftliche Nutzfläche oder als Garten wahrnehmen. Weiterhin könnte der Boden abgetragen und nach entsprechender Anreicherung mit Reagenzien und ggf. Stabilisatoren zum Bau von Erdbauwerken (z.B. Sicht-/Lärmschutzwällen) verwendet werden. Das Überprüfungsverfahren soll, soweit möglich, auf bestehenden Methoden (DIN, CEN, usw.) basieren, wobei die Herausforderungen insbesondere darin bestehen, diese an die speziellen Stoffeigenschaften der PFAS anzupassen und auch miteinander zu kombinieren (Die Entwicklung von Methoden zur Immobilisierung ist nicht Ziel des Vorhabens). Konkret sollen die Testverfahren an Immobilisierungsmaßnahmen angewandt werden, die für eine konkrete Fläche im Bereich Baden-Baden vorgeschlagen wurden. Dabei zeichnet sich VEGAS für den Aufbau und die Durchführung der Experimente (inkl. Probennahme) (u.a. Batch- und Säulenversuche) sowie für die numerische Modellierung verantwortlich. Während die Proben am TZW (TP2) mit verschiedenen chemisch-analytischen Methoden analysiert werden.

Teil 1

Das Projekt "Teil 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Wasser- und Umweltsystemmodellierung durchgeführt. Die großflächigen Belastungen landwirtschaftlicher Flächen im Raum Baden-Baden / Rastatt mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) haben einen direkten Einfluss auf verschiedenste Nutzer der dort anstehenden Flächen sowie auf die Qualität des Grundwassers. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, ein einfaches und kostengünstiges Verfahren zur experimentellen Überprüfung von Immobilisierungsmaßnahmen für PFAS zu entwickeln und bereitzustellen, da sich andere Sanierungsansätze als nicht ökonomisch erwiesen haben. Die (ggf. leicht veränderten) Böden könnten wieder ihre ursprüngliche Funktion zum Beispiel als land-wirtschaftliche Nutzfläche oder als Garten wahrnehmen. Weiterhin könnte der Boden abgetragen und nach entsprechender Anreicherung mit Reagenzien und ggf. Stabilisatoren zum Bau von Erdbauwerken (z.B. Sicht-/Lärmschutzwällen) verwendet werden. Das Überprüfungsverfahren soll, soweit möglich, auf bestehenden Methoden (DIN, CEN, usw.) basieren, wobei die Herausforderungen insbesondere darin bestehen, diese an die speziellen Stoffeigenschaften der PFAS anzupassen und auch miteinander zu kombinieren (Die Entwicklung von Methoden zur Immobilisierung ist nicht Ziel des Vorhabens). Konkret sollen die Testverfahren an Immobilisierungsmaßnahmen angewandt werden, die für eine konkrete Fläche im Bereich Baden-Baden vorgeschlagen wurden. Dabei zeichnet sich VEGAS für den Aufbau und die Durchführung der Experimente (inkl. Probennahme) (u.a. Batch- und Säulenversuche) sowie für die numerische Modellierung verantwortlich. Während die Proben am TZW (TP2) mit verschiedenen chemisch-analytischen Methoden analysiert werden.

Akkreditierung des nat. Luftqualitätsreferenzlabors im FG II 4.4 nach DIN EN ISO/IEC 17025

Das Projekt "Akkreditierung des nat. Luftqualitätsreferenzlabors im FG II 4.4 nach DIN EN ISO/IEC 17025" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen GmbH durchgeführt.

Auswertung von Forschungsergebnissen fuer DIN 4108 und DIN 4109

Das Projekt "Auswertung von Forschungsergebnissen fuer DIN 4108 und DIN 4109" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DIN - Deutsches Institut für Normung e.V., Normenausschuß Bauwesen durchgeführt. Die Normen DIN 4108 'Waermeschutz im Hochbau' und DIN 4109 'Schallschutz im Hochbau' werden zur Zeit von verschiedenen Arbeitsausschuessen des Normenausschusses Bauwesen im DIN Deutsches Institut fuer Normung e.V. ueberarbeitet. Durch eine umfassende Auswertung von vorliegenden Forschungsberichten soll sichergestellt werden, dass die Erkenntnisse aus der Bauforschung der letzten Jahre - soweit geeignet - in den Neufassungen der Normen beruecksichtigt und somit der Praxis zugefuehrt werden. Als Schwerpunkte dieser Forschungsarbeit werden folgende Themen behandelt: Beim Waermeschutz: 1. Waermeleitfaehigkeit von Bau- und Daemmstoffen; 2. Feuchtigkeit und Waermeleitfaehigkeit; 3. Waermebruecken; 4. Thermische Beanspruchung von Bauteilen; 5. Raumklima; Beim Schallschutz: 1. Schall-Laengsleitung leichter Bauteile; 2. Schalldaemmung zweischaliger Bauteile; 3. Einfluss des Verputzes auf die Luftschall daemmung von Bauteilen; 4. Schallschutz bei haustechnischen Anlagen; 5. Erhoehter Schallschutz; 6. Schalldaemmung von Fenstern.

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