Die GPI Frankfurt & Augsburg GmbH hat beim Landratsamt Augsburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß §§ 4, 6 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Flüssiggaslagerbehälteranlage am Standort Föllstr. 16, 86343 Königsbrunn, Flur-Nr. 1054/6 der Gemarkung Königsbrunn beantragt. Dabei handelt es sich um drei oberirdische Tanks zur Lagerung von Flüssiggas und eine Verdampferanlage, bestehend aus zwei Verdampfern, welche das in der Flüssigphase entnommene Flüssiggas in die Gasphase überführt und anschließend über eine Mitteldruckregelung an das Gasnetz weiterleitet. Die Lagerbehälteranlage dient der Gasversorgung des Betriebes. Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage, die der Lagerung von Stoffen oder Gemischen, die bei einer Temperatur von 293,15 Kelvin einen absoluten Dampfdruck von mindestens 101,3 Kilopascal und einen Explosionsbereich mit Luft haben (brennbare Gase), in Behältern dient, soweit es sich nicht ausschließlich um Einzelbehältnisse mit einem Volumen von jeweils nicht mehr als 1 000 cm3 handelt, mit einem Fassungsvermögen von 3 t bis weniger als 30 t ist der Nr. 9.1.1.3 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen und in Spalte 2 mit „S“ gekennzeichnet. Für das geplante Vorhaben war deshalb im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vom Landratsamt Augsburg eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht entsprechend § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen.
Anhang IIIa - Entgasungsstandards A. Allgemeine Bestimmungen Die Dämpfe der in den Tabellen I bis III dieses Anhangs aufgeführten Güter dürfen nicht in die Atmosphäre freigesetzt werden, es sei denn, die Voraussetzungen hinsichtlich der in den nachfolgenden Tabellen angegebenen AVFL -Werte 1) sind erfüllt. Die Dämpfe dieser Güter müssen entgast werden, sofern in Artikel 7.04 oder in diesem Anhang nichts anderes bestimmt ist. Das Entgasen hat an einer nach den innerstaatlichen Bestimmungen zugelassenen Annahmestellen zu erfolgen. Dämpfe aller Güter, die nicht in den nachfolgenden Tabellen oder Entgasungsstandards enthalten sind, dürfen ventiliert werden. Das Ventilieren ist nicht zulässig: im Bereich von Schleusen einschließlich ihrer Vorhäfen, unter Brücken oder in dichtbesiedelten Gebieten; in durch nationale Vorschriften entsprechend geschützten Gebieten. Der Entgasungs- oder Ventilierungsvorgang muss während eines Gewitters und, wenn infolge ungünstiger Windverhältnisse außerhalb des Bereichs der Ladung vor der Wohnung, dem Steuerhaus oder Betriebsräumen mit gefährlichen Dämpfen zu rechnen ist, unterbrochen werden. Der kritische Zustand ist erreicht, sobald durch Messung mittels tragbaren Messgeräts Konzentrationen der Dämpfe mehr als 20 % UEG in diesen Bereichen nachgewiesen worden ist. Das Entgasen darf nur durch sachkundige Personen erfolgen. Dies betrifft auch die notwendigen Arbeiten an Bord des Schiffes 2) . B. Zulässiger Wert für ein freies Ventilieren (AVFL) Der für das freie Ventilieren eines Ladetanks zulässige Wert (AVFL) wird als die Dampfkonzentration im Ladetank definiert, unter der die Freisetzung der Dämpfe in die Atmosphäre zulässig ist 3) . Die Dampfkonzentration wird gemäß den im ADN vorgesehenen Methoden, Messtechniken und Messgeräten an einem repräsentativen Punkt in der vom Ladetank zur Annahmestelle für Dämpfe führenden Leitung oder einem von Sachkundigen 4) als geeignet angesehenen Punkt oder mehreren Punkten im Ladetank gemessen. Die Messung erfolgt bei Standardbedingungen und wird nach 30 Minuten wiederholt. In der Entladebescheinigung wird unter Nummer 21 bestätigt, dass der so gemessene Wert unter dem Grenzwert lag. C. Transporte, bei denen eine Entgasung der Ladetanks nach dem Entladen nicht erforderlich ist Transporte von Gütern, die in Schiffen vom Typ "N offen" oder "N offen mit Flammendurchschlagsicherung" transportiert werden dürfen. Dies gilt auch für die Güter, die in den nachfolgenden Tabellen genannt werden. Einheitstransporte. Transporte mit nach Artikel 7.04 Absatz 3 Buchstabe b und c kompatibler Folgeladung. Transporte von Gütern mit einem Dampfdruck von weniger als 5 kPA bei 20 °C. D. Bedeutung der Spalten der nachfolgenden Tabellen I bis III: " UN-Nummer ": Vierstellige Zahl als Nummer zur Kennzeichnung von Gütern oder Gegenständen gemäß UN -Modellvorschriften. "Güterbezeichnung": Bezeichnung des transportierten Ladungsgutes. "AVFL": Wert der Konzentration der Dämpfe im Ladetank (in Vol.-% ), unter dem ein freies Ventilieren zulässig ist. "Bemerkungen": Ergänzungen zur Behandlung mit bestimmten Gütern. Tabelle I Tabelle II Tabelle III 1) Accepted Vent Free Level : zulässiger Wert für ein freies Ventilieren. 2) Auf Seiten der Annahmestelle: Sachkundige Personen der Annahmestelle für Dämpfe. Auf Schiffsseite: Sachkundige Person nach Bestimmungen des ADN. 3) Dieser Wert entspricht 10 % der unteren Explosionsgrenze ( Lower Explosive Limit oder LEL ). 4) Sachkundiger gemäß den Bestimmungen des ADN. Stand: 01. Oktober 2024
Anhang 1b-Stufe 2 (siehe Anhang 1a Stufe 1) Bericht über die Prüfung des Baumusters eines Tanks (Prototyp) gemäß ADR/RID*) 1.Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannte Prüfstelle nach § 9 der GGVSEB: 2.Antragsteller: 3.Hersteller: 4.Angaben zum TC, T, AT, KW*) 4.1Form: zylindrisch / kofferförmig / elliptisch / sonstige*) 4.2.1Bauart: einwandig / doppelwandig / selbsttragend / wärmeisoliert / beheizbar / Sandwich-Bauweise*) 4.2.2Tankcodierung und Sondervorschriften für den Bau (TC), die Ausrüstung (TE) und die Zulassung des Bau- musters (TA)*): 4.3Berechnet nach: 4.4Tankwerkstoffe: (Kurzbezeichnung, Werkstoffnummer, Werkstoffnorm, Werkstoffgutachten): 4.5Dichtungswerkstoffe (ggf. Angaben zur Auskleidung, Beschichtung): 4.6Wanddicken (erforderlich / ausgeführt): 4.7 Tankmantel:mm Endböden:mm Schwallwände/Trennwände:mm Schutz-/Isolierboden:mm Isolieraufbau:mm Mannlochkragen und -deckel:mm Korrosionszuschlag:mm Angewendete Schweißverfahren: Nahtform: Schweißnahtkoeffizient: 4.8 Volumen/Masse (äquivalent Anhang 1a): höchstzulässige Gesamtmasse T in kg: höchstzulässige Bruttomasse TC, AT, KW in kg: Fassungsraum des Tanks (gesamt) in l: Anzahl der Abteile: Fassungsraum jedes Abteils in l: 4.9Berechnungstemperatur in °C: 4.10höchstzulässiger Berechnungsdruck nach ADR/RID*) in MPa (Bar): 4.11Prüfdruck (Überdruck) Tank in MPa (Bar): Prüfdruck (Überdruck) je Abteil in MPa (Bar): 4.12 höchstzulässiger Betriebsdruck Tank in MPa (Bar): höchstzulässiger Betriebsdruck je Abteil in MPa (Bar): 4.13 *) Äußerer Auslegungsdruck in MPa (Bar): Nichtzutreffendes jeweils streichen -2- 4.14Angaben zu Tankarmaturen: 4.15Bei TC Angaben zum Rahmenwerk: Rahmenart (ISO) geschlossen: sonstige: Hersteller des Rahmenwerkes: Hauptabmessungen: Art der Verbindung zwischen Tank und Rahmenwerk (geschweißt/geschraubt): 4.16 Hersteller des Tanks (falls abweichend zu Nummer 3): Herstellnummer: Baujahr: 4.17Sonstiges (z. B. Befestigung des Tanks auf dem Fahrzeug): 5.Prüfungen: Folgende Prüfungen wurden im Rahmen der Baumusterprüfung durchgeführt: Ja 5.1Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit: 5.2Technische Prüfung: 5.2.1Prüfung der Zeichnungen, Stücklisten, Berechnungen, Beschreibungen, Überprüfung der Antragsunterlagen auf Einhaltung der Anforderungen der Vorschriften des ADR/RID*): 5.2.2 Nein Bemerkungen (Hier könnte der Verweis auf den Prüfbericht Stufe 1 vorgesehen werden. Falls Änderungen erfolgt sind, wären diese aufzunehmen.) (Hier könnte der Verweis auf den Prüfbericht Stufe 1 vorgesehen werden. Falls Änderungen erfolgt sind, wären diese aufzunehmen.) Bauprüfung: Maßprüfung: Zerstörungsfreie Prüfung, Art: Prüfung der Oberflächenbeschaffenheit: Arbeitsprüfung (mitgeschweißte Probestücke): Einsichtnahme in Werkstoffnachweise, Bescheinigungen, Berichte über zerstörungsfreie Prüfungen und Arbeitsprüfungen, Zeichnungen, Stücklisten, Schemata: 5.2.3 Druckprüfung: Prüfmedium: Prüfüberdruck MPa (Bar): Standzeit: 5.2.4 Abnahmeprüfung: Überprüfung der Vollständigkeit und Anordnung der Ausrüstungsteile: Dichtheitsprüfung: Funktionsprüfung: Überprüfung der Kennzeichnung: *) Nichtzutreffendes jeweils streichen -3- 6.Prüfergebnis: 6.1Die Prüfungen nach Nummer 5 dieses Prüfberichts ergaben, dass das Baumuster den Bau- und Ausrüstungs- vorschriften nach ADR/RID für die Beförderung folgender Stoffe und/oder Gruppen von Stoffen (soweit zutref- fend), der Tankcodierung und den Sondervorschriften für den Bau (TC), die Ausrüstung (TE) und die Zulas- sung des Baumusters (TA) entspricht*): UN-Nummer: Benennung: Klasse: Klassifizierungscode: Verpackungsgruppe: Dichte (kg/dm³): Dampfdruck bei 50 °C: Prüfdruck in MPa (Bar): Tankcodierung: Sondervorschriften TC, TE und TA*): 6.2Grundlage der Prüfungen sind ADR/RID*) mit - sofern zutreffend - den in Unterabschnitt 6.8.2.6 ADR/RID aufgeführten Normen. 7.Vorschläge für Nebenbestimmungen (Beispiele): 7.1Die Frist für die wiederkehrende Prüfung für dieses Baumuster und die diesem Baumuster nachgebauten TC, T, AT, KW*) beträgt Jahre. 7.2Jeder Tank ist auf einem Tankschild/Fabrikschild dauerhaft zu kennzeichnen mit: 8.Angaben/Unterlagen zu Nummer 5 sind in einer besonderen Liste zu diesem Prüfbericht aufgeführt.*) (Ort, Datum, Unterschrift) (Name der Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannten Prüfstelle nach § 9 der GGVSEB) *) Nichtzutreffendes jeweils streichen
Anhang 2b-Stufe 2 (siehe Anhang 2a Stufe 1) Bericht über die Prüfung des Baumusters eines Tanks (Prototyp) gemäß ADR/RID*) 1.Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannte Prüfstelle nach § 9 der GGVSEB: 2.Antragsteller: 3.Hersteller: 4.Angaben zum OT, T, AT*) 4.1Form: zylindrisch / sonstige*) 4.2.1Bauart: einwandig / doppelwandig / selbsttragend / wärmeisoliert / beheizbar / Sandwich-Bauweise*) 4.2.2Tankcodierung/Tankanweisung, Sondervorschriften für den Bau (TC), die Ausrüstung (TE) und die Zulassung des Baumusters (TA) sowie für OT (TP)*): 4.3Berechnet nach: 4.4Tankwerkstoffe: (Kurzbezeichnung, Werkstoffnummer, Werkstoffnorm, Werkstoffgutachten, für FVK-Tanks - Liner, Tragschicht, Außenschicht): 4.5Dichtungswerkstoffe (ggf. Angaben zur Auskleidung, Beschichtung): 4.6Wanddicken (erforderlich / ausgeführt): 4.6.1 Gleichwertige Wanddicke in Bezugsstahl*):mm Tankman- tel**):mm Endböden**):mm Schwallwände/Trennwände:**)mm Schutz- /Isolierboden:mm Isolieraufbau:mm Mannlochkragen und -deckel:**)mm Korrosionszuschlag:*)mm Wandungsaufbau FVK-Tankkörper: Liner: Trag- schicht: Außenschicht: 4.7 Angewendete Schweißverfahren (gilt nur für OT nach Kapitel 6.7 ADR/RID): Nahtform: Schweißnahtkoeffizient: 4.8 Volumen/Masse (äquivalent Anhang 2a): höchstzulässige Gesamtmasse T in kg: höchstzulässige Bruttomasse OT, AT in kg: Fassungsraum des Tanks (gesamt) in l: Anzahl der Abteile: Fassungsraum jedes Abteils in l: *) **) Nichtzutreffendes jeweils streichen Für FVK-Tanks die Tragschicht -2- 4.9Berechnungstemperatur in °C: 4.10höchstzulässiger Berechnungsdruck nach ADR/RID*) in MPa (Bar): 4.11Prüfdruck (Überdruck) Tank in MPa (Bar): 4.12höchstzulässiger Betriebsdruck Tank in MPa (Bar): 4.13Äußerer Auslegungsdruck in MPa (Bar): 4.14Angaben zu Tankarmaturen: 4.15Bei OT Angaben zum Rahmenwerk: Rahmenart (ISO) geschlossen: sonstige: Hersteller des Rahmenwerkes: Hauptabmessungen: Art der Verbindung zwischen Tank und Rahmenwerk (geschweißt/geschraubt): 4.16 Hersteller des Tanks (falls abweichend zu Nummer 3): Herstellnummer: Baujahr: 4.17Sonstiges (z. B. Befestigung des Tanks auf dem Fahrzeug): 5.Prüfungen: Folgende Prüfungen wurden im Rahmen der Baumusterprüfung durchgeführt: Ja 5.1Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit: 5.2Technische Prüfung: 5.2.1Prüfung der Zeichnungen, Stücklisten, Berechnungen, Beschreibungen, Überprüfung der Antragsunterlagen auf Einhaltung der Anforderungen der Vorschriften des ADR/RID*): 5.2.2 Nein Bemerkungen (Hier könnte der Verweis auf den Prüfbericht Stufe 1 vorgesehen werden. Falls Änderungen erfolgt sind, wären diese aufzunehmen.) (Hier könnte der Verweis auf den Prüfbericht Stufe 1 vorgesehen werden. Falls Änderungen erfolgt sind, wären diese aufzunehmen.) Bauprüfung: Maßprüfung: Zerstörungsfreie Prüfung, Art: Prüfung der Oberflächenbeschaffenheit: Arbeitsprüfung (mitgeschweißte Probestücke): Einsichtnahme in Werkstoffnachweise, Bescheinigungen, Berichte über zerstörungsfreie Prüfungen und Arbeitsprüfungen, Zeichnungen, Stücklisten, Schemata: Ergebnisse der Prüfungen der Werkstoffe:***) Ergebnisse des Kugelfallversuchs:***) Ergebnisse der Feuerbeständigkeitsprüfung:***) Prüfung des Betriebsdauer-Prüfprogramms:***) *) ***) Nichtzutreffendes jeweils streichen Gilt für OT nach Kapitel 6.9 ADR/RID und T oder AT -3- 5.2.3 Druckprüfung: Prüfmedium: Prüfüberdruck MPa (Bar): Standzeit: 5.2.4 Abnahmeprüfung: Überprüfung der Vollständigkeit und Anordnung der Ausrüstungsteile: Dichtheitsprüfung: Funktionsprüfung: Überprüfung der Kennzeichnung: 6.Prüfergebnis: 6.1Die Prüfungen nach Nummer 5 dieses Prüfberichts ergaben, dass das Baumuster den Bau- und Ausrüstungs- vorschriften nach ADR/RID für die Beförderung folgender Stoffe und/oder Gruppen von Stoffen (soweit zutref- fend), der Tankcodierung/Tankanweisung und den Sondervorschriften für den Bau (TC), die Ausrüstung (TE) und die Zulassung des Baumusters (TA) sowie für OT (TP) entspricht*): UN-Nummer: Benennung: Klasse: Klassifizierungscode: Verpackungsgruppe: Dichte (kg/dm³): Dampfdruck bei 50 °C: Prüfdruck in MPa (Bar): Tankcodierung/Tankanweisung*): Sondervorschriften TC, TE, TA und TP*): 6.2Grundlage der Prüfungen sind ADR/RID*) mit - sofern zutreffend - den aufgeführten Normen. 7.Vorschläge für Nebenbestimmungen (Beispiele): 7.1Die Frist für die wiederkehrende Prüfung für dieses Baumuster und die diesem Baumuster nachgebauten OT, T, AT*) beträgt Jahre. 7.2Jeder Tank ist auf einem Tankschild/Fabrikschild dauerhaft zu kennzeichnen mit: 8.Angaben/Unterlagen zu Nummer 5 sind in einer besonderen Liste zu diesem Prüfbericht aufgeführt.*) (Ort, Datum, Unterschrift) (Name der Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannten Prüfstelle nach § 9 der GGVSEB) *) Nichtzutreffendes jeweils streichen
Anhang 1a-Stufe 1 Bericht über die Prüfung des Baumusters eines Tanks und dessen Varianten gemäß ADR/RID*) 1.Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannte Prüfstelle nach § 9 der GGVSEB: 2.Antragsteller: 3.Hersteller: 4.Angaben zum TC, T, AT, KW*) 4.1Form: zylindrisch / kofferförmig / elliptisch / sonstige*) 4.2.1Bauart: einwandig / doppelwandig / selbsttragend / wärmeisoliert / beheizbar / Sandwich-Bauweise*) 4.2.2Tankcodierung und Sondervorschriften für den Bau (TC), die Ausrüstung (TE) und die Zulassung des Bau- musters (TA)*): 4.3Berechnet nach: 4.4Tankwerkstoffe: (Kurzbezeichnung, Werkstoffnummer, Werkstoffnorm, Werkstoffgutachten: 4.5Dichtungswerkstoffe (ggf. Angaben zur Auskleidung, Beschichtung): 4.6erforderliche Mindestwanddicken: 4.7.1 Tankmantel:mm Endböden:mm Schwallwände/Trennwände:mm Schutz-/Isolierboden:mm Isolieraufbau:mm Mannlochkragen und -deckel:mm Korrosionszuschlag:mm Vorgesehene Schweißverfahren: Nahtform: Schweißnahtkoeffizient: 4.7.2Normen oder angewendetes technisches Regelwerk: 4.8Volumen/Masse: höchstzulässige Gesamtmasse T in kg: höchstzulässige Bruttomasse TC, AT, KW in kg: Fassungsraum des Tanks (gesamt) in l: Zahl der Abteile: Fassungsraum jedes Abteils in l: 4.9Berechnungstemperatur in °C: 4.10höchstzulässiger Berechnungsdruck nach ADR/RID*) in MPa (Bar): 4.11Prüfdruck (Überdruck) Tank in MPa (Bar): Prüfdruck (Überdruck) je Abteil in MPa (Bar): 4.12 höchstzulässiger Betriebsdruck Tank in MPa (Bar): höchstzulässiger Betriebsdruck je Abteil in MPa (Bar): *) Nichtzutreffendes jeweils streichen -2- 4.13Äußerer Auslegungsdruck in MPa (Bar): 4.14Angaben zu Tankarmaturen: 4.15Bei TC Angaben zum Rahmenwerk: Rahmenart (ISO) geschlossen: sonstige: Hersteller des Rahmenwerkes: Hauptabmessungen: Art der Verbindung zwischen Tank und Rahmenwerk (geschweißt/geschraubt): 4.16 Hersteller des Tanks (falls abweichend zu Nummer 3): Herstellnummer: Baujahr: 4.17Beschreibung der Varianten: 4.18Sonstiges (z. B. Befestigung des Tanks auf dem Fahrzeug): 5.Prüfungen: Folgende Prüfungen wurden im Rahmen der Baumusterprüfung durchgeführt: Ja Nein Bemerkungen 5.1Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit: 5.2Prüfung der Zeichnungen, Stücklisten, Berechnungen, Beschreibungen, Überprüfung der Antragsunterlagen auf Einhaltung der Anforderungen der Vorschriften des ADR/RID*): 5.3Überprüfung und Bestätigung, dass nach Absatz 6.8.2.1.23 ADR/RID der Hersteller zur Ausführung von Schweißarbeiten entsprechend der angewendeten Norm/dem technischen Regelwerk zum Bau des Tanks befähigt ist. 5.4Bestätigung über das Vorhandensein eines betriebseigenen Prüfdienstes gemäß Unterabschnitt 1.8.7.7 oder der Überwachung der Herstellung gemäß Unterabschnitt 1.8.7.3 ADR/RID. 6.Prüfergebnis: 6.1Die Prüfungen der Baumusterunterlagen nach Nummer 5 dieses Prüfberichts ergaben, dass das Baumuster den Bau- und Ausrüstungsvorschriften nach ADR/RID für die Beförderung folgender Stoffe und/oder Gruppen von Stoffen (soweit zutreffend), der Tankcodierung und den Sondervorschriften für den Bau (TC), die Ausrüs- tung (TE) und die Zulassung des Baumusters (TA) entspricht*): UN-Nummer: Benennung: Klasse: Klassifizierungscode: Verpackungsgruppe: Dichte (kg/dm³): Dampfdruck bei 50 °C: Prüfdruck in MPa (Bar): Tankcodierung*): Sondervorschriften TC, TE und TA*): 6.2 *) Grundlage der Prüfungen sind ADR/RID*) mit - sofern zutreffend – den in Unterabschnitt 6.8.2.6 ADR/RID aufgeführten Normen. Nichtzutreffendes jeweils streichen -3- 7.Vorschläge für Nebenbestimmungen (Beispiele): 7.1Die Frist für die wiederkehrende Prüfung für dieses Baumuster und die diesem Baumuster nachgebauten TC, T, AT, KW*) beträgt Jahre. 7.2Jeder Tank ist auf einem Tankschild/Fabrikschild dauerhaft zu kennzeichnen mit: 8.Angaben/Unterlagen zu Nummer 5 sind in einer besonderen Liste zu diesem Prüfbericht aufgeführt.*) (Ort, Datum, Unterschrift) *) Nichtzutreffendes jeweils streichen (Name der Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannten Prüfstelle nach § 9 der GGVSEB)
Anhang 2a-Stufe 1 Bericht über die Prüfung des Baumusters eines Tanks und Varianten gemäß ADR/RID*) 1.Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannte Prüfstelle nach § 9 der GGVSEB: 2.Antragsteller: 3.Hersteller: 4.Angaben zum OT, T, AT*) 4.1Form: zylindrisch / sonstige*) 4.2.1Bauart: einwandig / doppelwandig / selbsttragend / wärmeisoliert / beheizbar / Sandwich-Bauweise*) 4.2.2Tankcodierung/Tankanweisung, Sondervorschriften für den Bau (TC), die Ausrüstung (TE) und die Zulassung des Baumusters (TA) sowie für OT (TP)*): 4.3Berechnet nach: 4.4Tankwerkstoffe: (Kurzbezeichnung, Werkstoffnummer, Werkstoffnorm, Werkstoffgutachten, für FVK-Tanks - Liner, Tragschicht, Außenschicht): 4.5Dichtungswerkstoffe (ggf. Angaben zur Auskleidung, Beschichtung): 4.6erforderliche Mindestwanddicken: 4.6.1 Gleichwertige Wanddicke in Bezugsstahl*):mm Tankmantel**):mm Endböden**):mm Schwallwände/Trennwände**):mm Schutz-/Isolierboden:mm Isolieraufbau:mm Mannlochkragen und –deckel**):mm Korrosionszuschlag:*)mm Wandungsaufbau FVK-Tankkörper: Liner: Tragschicht: Außenschicht: 4.7.1 Vorgesehene Schweißverfahren (gilt nur für OT nach Kapitel 6.7 ADR/RID): Nahtform: Schweißnahtkoeffizient: 4.7.2Normen oder angewendetes technisches Regelwerk: 4.8Volumen/Masse: höchstzulässige Gesamtmasse T in kg: höchstzulässige Bruttomasse OT, AT in kg: Fassungsraum des Tanks (gesamt) in l: Zahl der Abteile: Fassungsraum jedes Abteils in l: 4.9 *) **) Berechnungstemperatur in °C: Nichtzutreffendes jeweils streichen Für FVK-Tanks die Tragschicht -2- 4.10höchstzulässiger Berechnungsdruck nach ADR/RID*) in MPa (Bar): 4.11Prüfdruck (Überdruck) Tank in MPa (Bar): 4.12höchstzulässiger Betriebsdruck Tank in MPa (Bar): 4.13Äußerer Auslegungsdruck in MPa (Bar): 4.14Angaben zu Tankarmaturen: 4.15Bei OT Angaben zum Rahmenwerk: Rahmenart (ISO) geschlossen: sonstige: Hersteller des Rahmenwerkes: Hauptabmessungen: Art der Verbindung zwischen Tank und Rahmenwerk (geschweißt/geschraubt): 4.16 Hersteller des Tanks (falls abweichend zu Nummer 3): Herstellnummer: Baujahr: 4.17Beschreibung der Varianten: 4.18Sonstiges (z. B. Befestigung des Tanks auf dem Fahrzeug): 5.Prüfungen: Folgende Prüfungen wurden im Rahmen der Baumusterprüfung durchgeführt: Ja Nein Bemerkungen 5.1Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit: 5.2Prüfung der Zeichnungen, Stücklisten, Berechnungen, Beschreibungen, Überprüfung der Antragsunterlagen auf Einhaltung der Anforderungen der Vorschriften des ADR/RID*): 5.3Überprüfung und Bestätigung, dass der Hersteller zur Ausführung von Schweißarbeiten entsprechend der angewendeten Norm/dem technischen Regelwerk zum Bau des Tanks nach Kapitel 6.7 ADR/RID befähigt ist. 6.Prüfergebnis: 6.1Die Prüfungen der Baumusterunterlagen nach Nummer 5 dieses Prüfberichts ergaben, dass das Baumuster den Bau- und Ausrüstungsvorschriften nach ADR/RID für die Beförderung folgender Stoffe und/oder Gruppen von Stoffen (soweit zutreffend), der Tankcodierung/Tankanweisung und den Sondervorschriften für den Bau (TC), die Ausrüstung (TE) und die Zulassung des Baumusters (TA) sowie für OT (TP) entspricht*): UN-Nummer: Benennung: Klasse: Klassifizierungscode: Verpackungsgruppe: Dichte (kg/dm³): Dampfdruck bei 50 °C: Prüfdruck in MPa (Bar): Tankcodierung/Tankanweisung*): Sondervorschriften TC, TE, TA und TP*): *) Nichtzutreffendes jeweils streichen -3- 6.2Grundlage der Prüfungen sind ADR/RID*) mit - sofern zutreffend - den aufgeführten Normen. 7.Vorschläge für Nebenbestimmungen (Beispiele): 7.1Die Frist für die wiederkehrende Prüfung für dieses Baumuster und die diesem Baumuster nachgebauten OT, T, AT*) beträgt Jahre. 7.2Jeder Tank ist auf einem Tankschild/Fabrikschild dauerhaft zu kennzeichnen mit: 8.Angaben/Unterlagen zu Nummer 5 sind in einer besonderen Liste zu diesem Prüfbericht aufgeführt.*) (Ort, Datum, Unterschrift) *) Nichtzutreffendes jeweils streichen (Name der Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannten Prüfstelle nach § 9 der GGVSEB)
Anlage 14 - Verfahren zur Zulassung der Baumuster von Tanks zur Beförderung gefährlicher Güter nach der GGVSEB in Verbindung mit Kapitel 6.7 und 6.9 ADR / RID Ortsbewegliche Tanks ( OT ), festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge) ( T ) und Aufsetztanks ( AT ) dürfen als Baumuster zugelassen werden, wenn die für die Beförderung der vorgesehenen gefährlichen Güter maßgebenden Vorschriften des ADR/RID eingehalten werden. Zuständige Behörde für die Zulassung der Baumuster von OT, T und AT ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ( BAM ), Berlin. Grundlage für die Zulassung der Baumuster ist der Prüfbericht einer nach § 9 der GGVSEB zuständigen anerkannten Prüfstelle (im Folgenden: anerkannte Prüfstelle) bzw. einer Stelle nach § 12 der GGVSEB für die betreffenden Tanks. Die Prüftätigkeit der anerkannten Prüfstelle beschränkt sich auf Kapitel 6.7 ADR/RID. Der Antragsteller hat mit der Baumusterprüfung eine Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannte Prüfstelle zu beauftragen. Der zuständigen Behörde für die Zulassung des Baumusters ist eine Kopie des Prüfauftrags und gleichzeitig der Antrag auf Zulassung des Baumusters entsprechend dem Muster nach Anhang 1 (PDF, intern) zu übersenden. Mit dem Auftrag zur Baumusterprüfung sind der Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannten Prüfstelle mindestens folgende Angaben und Unterlagen einzureichen: 5.1 Firma und Anschrift des Antragstellers; 5.2 Baubeschreibung des OT, T oder AT: Mit allen erforderlichen Angaben, z. B. Gesamtmasse, Kammeranzahl und Kammervolumen, Tankform/Tankbauart (z. B. Zylinderform), Wanddicke (reduziert/nicht reduziert), Tankwerkstoff/Schutzauskleidung, Dichtungswerkstoff, Schweißverfahren, -nahtform, -zusatzwerkstoff, -faktor, Verbindung Tank/Fahrgestell, Schutz der Einrichtung auf der Oberseite, Bedienungsausrüstung, Angaben zu begrenzten Abweichungen (Varianten); 5.3 vorgesehene Verwendung (Rechtsvorschrift, nach der die Zulassung erteilt werden soll); 5.4 vorgesehene Betriebsweise (z. B. Druckentleerung); 5.5 schematische Darstellung des OT, T oder AT durch eine Baumusterskizze: Beschreibung des konkreten und, im Fall der Beantragung von Varianten, des repräsentativen Baumusters (Prototyp) sowie ggf. bei Varianten alle minimalen und maximalen Hauptabmessungen; 5.6 Schaltschema für Rohrleitungen und Armaturen; 5.7 Datenblatt, das kurz gefasste Angaben über die wichtigsten Betriebsgrößen des OT, T oder AT enthält: Beispielsweise Angaben zu Leermasse des Tanks und der relevanten Aufbauanteile und Nutzlast, Drücke und Temperaturen, Tankvolumen; 5.8 Berechnung des Tanks und ggf. der Varianten; 5.9 Nachweis darüber, dass der Tank und seine Befestigungseinrichtungen den vorgesehenen Beanspruchungen für die einzelnen Verkehrsträger beim Transport und Umschlag standhalten (z. B. durch Versuch, Berechnung oder nachgewiesen im Vergleich); 5.10 sämtliche zur Beurteilung des OT, T oder AT erforderlichen Zeichnungen einschließlich einer Zusammenstellungszeichnung; 5.11 Armaturenliste mit Armaturendaten und entsprechenden Nachweisen Beispiel Armaturenliste: Laufende Nummer/ Position Bezeichnung Hersteller Typenbezeichnung Norm Nennweite Nachweis der Eignung Domdeckel ... 1. Absperreinrichtung/Bodenventil ... ... Herstellerunterlagen (Beschreibungen/technische Zeichnungen), ggf. vorhandene Baumusterzulassungen (Normenarmaturen) für Bauteile der Bedienungsausrüstung nach Absatz 6.8.2.6.1 Satz 9 ADR/RID, die von akkreditierten zuständigen Prüfstellen (z. B. in Deutschland nach § 12 der GGVSEB) oder von zuständigen Behörden in anderen ADR/RID-Herstellungsstaaten erteilt wurden, ggf. Prüberichte nach Absatz 6.8.2.3.1 ADR/RID (Normenarmaturen) sowie Prüfnachweise für Bauteile der Bedienungsausrüstung, aus bereits durchgeführten Baumusterzulassungsverfahren und weitere Unterlagen von akkreditierten zuständigen Prüfstellen (z. B. in Deutschland nach § 12 der GGVSEB) oder von zuständigen Behörden in anderen ADR/RID-Herstellungsstaaten, ggf. Nachweise nach Anlage 13 der RSEB (ehemals TRT 002) von Ausrüstungsteilen, die von Stellen nach § 12 der GGVSEB erstellt wurden. 5.12 Nachweis der Eignung und der ausreichenden Bemessung der Sicherheitseinrichtungen (z. B. Be- und Entlüftung, Flammendurchschlagsicherung, Berstscheiben, Sicherheitsventile); 5.13 Zeichnung des unausgefüllten Schildes am OT, T oder AT; 5.14 Darstellung der sonstigen Kennzeichnung des OT, T oder AT; 5.15 Nachweis der Eignung des Tankwerkstoffs oder der Schutzauskleidung und des Dichtungswerkstoffs und/oder Werkstoffgutachten, Ergebnisse der Werkstoffprüfung von FVK -Tankkörpern; 5.16 Firma und Anschrift des Herstellers des OT gemäß Kapitel 6.7 ADR/RID mit den Nachweisen/Zertifikaten für den jeweiligen Anwendungsbereich (z. B. Stahl, Aluminium ...) über die zur sachgemäßen Ausführung von Schweißarbeiten durchgeführten qualifizierten Verfahrensprüfungen sowie über die Qualifizierung der Schweißer und über den Betrieb eines Qualitätssicherungssystems für Schweißarbeiten. Für ausländische Hersteller können die oben genannten Nachweise/Zertifikate bei der Bewertung berücksichtigt werden, wenn sie von den hierfür zuständigen Prüfstellen oder Behörden ausgestellt wurden. Die Qualifizierung der Schweißer, die Verfahrensprüfungen sowie der Betrieb eines Qualitätssicherungssystems haben auf Grundlage der gültigen anzuwendenden Normen für das Schweißen nach ADR/RID zu erfolgen; 5.16a Firma und Anschrift des Herstellers des OT bzw. des T oder AT mit den Nachweisen/Zertifikaten zum Qualitätssicherungssystem gemäß Absatz 6.9.2.2.2 ADR/RID oder Unterabschnitt 6.13.1.1 ADR; Für ausländische Hersteller können die oben genannten Nachweise/Zertifikate bei der Bewertung berücksichtigt werden, wenn sie von den hierfür zuständigen Prüfstellen oder Behörden ausgestellt wurden; 5.17 die Benennung der Stoffe oder Stoffgruppen, einschließlich UN -Nummer, Klasse, Klassifizierungscode und Verpackungsgruppe nach Kapitel 3.2 ADR/RID sowie bei Stoffen nach n.a.g. -Eintragungen die Angabe von Dampfdruck (absolut) und Dichte bei 50 °C ; 5.18 für jeden genannten Stoff oder Gruppe von Stoffen, zur Beurteilung der Korrosion bzw. Korrosionsgeschwindigkeiten, ein Nachweis z. B. gemäß der Anlage 17 der RSEB; 5.19 Tankcodierung/Tankanweisung und die Sondervorschriften für den Bau ( TC ), die Ausrüstung ( TE ) und die Zulassung des Baumusters ( TA ) bzw. für OT die Sondervorschriften ( TP-- Sondervorschriften für ortsbewegliche Tanks ); 5.20 ein Betriebsdauer-Prüfprogramm für OT nach Kapitel 6.9 ADR/RID bzw. T oder AT. Die Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannte Prüfstelle muss folgende Prüfungen durchführen: 6.1 Stufe 1: 6.1.1 Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit; 6.1.2 Prüfung der Zeichnungen und Berechnungen sowie der Ausrüstungsteile. Berechnung des Tanks: Für OT nach Kapitel 6.7 gilt Anhang 3 in Verbindung mit der BAM- GGR 019; 6.1.3.1 Erstellung eines Prüfberichts Stufe 1 nach Anhang 2a; 6.1.3.2 Für OT nach Kapitel 6.7 ADR/RID die Bestätigung der Stelle nach § 12 der GGVSEB, dass der Hersteller zur Ausführung von Schweißarbeiten entsprechend der angewendeten Norm/dem technischen Regelwerk zum Bau des Tanks befähigt ist, wie in Nummer 5.16 beschrieben. Für OT nach Kapitel 6.9 ADR/RID und T oder AT die Bestätigung, dass der Hersteller gemäß Qualitätssicherungssystem zum Bau des Tanks befähigt ist; 6.2 Stufe 2: 6.2.1 Es sind die Bau-, Wasserdruck- und Dichtheitsprüfung und eine Prüfung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit der Ausrüstungsteile an dem unter Nummer 5.5 beschriebenen Prototypen durchzuführen. Wenn der Tankkörper und seine Ausrüstungsteile getrennt geprüft werden, müssen sie nach dem Zusammenbau gemeinsam einer Dichtheits- und Funktionsprüfung unterzogen werden; 6.2.2 Es muss ferner nachgeprüft werden, ob das Baumuster entsprechend dem vorgesehenen Verwendungszweck den besonderen Anforderungen im Straßen-, Schienenverkehr genügt; 6.2.3 Zusätzlich für OT nach Kapitel 6.9 ADR/RID und T oder AT sind die Ergebnisse der Werkstoffprüfungen sowie die Ergebnisse der Prototypprüfungen zu bewerten; 6.2.4 Erstellung eines Prüfberichts Stufe 2 nach Anhang 2b mit einer Darstellung des vollständig ausgefüllten Tankschilds des Baumusters (Prototyp) als Anlage. Weiterhin ist das Tankdatenblatt für T und AT (Anhang 5) beizufügen sowie für OT nach Kapitel 6.7 ADR/RID kann das Datenblatt aus der EN 12792 Anhang B beigefügt werden. Ist die Baumusterzulassung für eine Baureihe von OT, T oder AT beantragt worden, so kann sich die Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannte Prüfstelle mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf das Prüfen der Größen beschränken, die eine Beurteilung zulassen, ob die gesamte Baureihe den sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Zum Prüfbericht Stufe 1 der Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. der anerkannten Prüfstelle gehören die mit dem Original-Prüfvermerk versehenen eingereichten vollständigen Unterlagen des Antragstellers in Papierform sowie ggf. Vorschläge der Stelle nach § 12 der GGVSEB bzw. anerkannten Prüfstelle für weitergehende Prüfungen bei der Serienanfertigung. Für OT nach Kapitel 6.7 ADR/RID kann die Norm EN 12972 herangezogen werden. Voraussetzung für die Bearbeitung eines Antrags durch die zuständige Behörde ist die Vorlage des Prüfberichts Stufe 1 mit vollständigen Unterlagen. Auf der Grundlage des erfolgreich geprüften Prüfberichts Stufe 1 entscheidet und informiert die zuständige Behörde über die vorläufige Reservierung einer Zulassungsnummer gemäß den Festlegungen unter Nummer 10 für das Baumuster nach den Rechtsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter sowie für OT, die der Definition von Containern gemäß dem Internationalen Übereinkommen über sichere Container ( CSC ) entsprechen, gleichzeitig über die vorläufige Reservierung der Kennzeichnungsnummer nach dem CSC in der jeweils geltenden Fassung. Nach Vorlage und positiv abschließender Prüfung des Prüfberichts Stufe 2 entscheidet die zuständige Behörde über die endgültige Erteilung der zunächst vorläufig reservierten Zulassungsnummer für die Baumusterzulassung sowie ggf. der vorläufig reservierten Kennzeichnungsnummer nach dem CSC. Die Baumusterzulassungsnummer besteht aus dem Buchstaben "D" (bei OT aus den Buchstaben "UN D"), aus der Kurzbezeichnung der zuständigen Behörde, einer Registriernummer und einer Kodierung der Tankbauart. Für die Kodierung der Tankbauart sind die unter Nummer 1 in Klammern stehenden Großbuchstaben zu verwenden. Beispiele für Zulassungsnummern: Ortsbeweglicher Tank nach Kapitel 6.7 ADR/RID = "UN D / BAM / Registrier-Nummer / OT", Ortsbeweglicher Tank nach Kapitel 6.9 ADR/RID = "UN D / BAM / Registrier-Nummer / FVK-OT", Tankfahrzeug = "D /BAM / Registrier-Nummer / FVK-T", Aufsetztank = "D / BAM / Registrier-Nummer / FVK-AT". Die Verwendung eines nach einer gültigen Baumusterzulassung hergestellten Tanks richtet sich nach den jeweils für die Beförderung zu beachtenden Rechtsvorschriften. In der Baumusterzulassung für OT legt die zuständige Behörde gleichzeitig die Kennzeichnung nach dem CSC fest. Die Verlängerung einer Baumusterzulassung sollte, unter Beifügung aller erforderlichen Unterlagen, mindestens sechs Monate vor dem Auslaufen der in Frage stehenden Baumusterzulassung bei der zuständigen Behörde beantragt werden, falls eine kontinuierliche Verwendung der Baumusterzulassung angestrebt wird. Die Verlängerung wird in Form einer Neufassung der Baumusterzulassung erteilt. Stand: 29. August 2023
Anhang 1 Antrag auf Zulassung des Baumusters eines ortsbeweglichen Tanks / festverbundenen Tanks / Aufsetztanks *) Der Antrag auf Baumusterzulassung kann für OT, T, AT unter nachfolgender Internetadresse aufgerufen und ausgefüllt werden: https://tes.bam.de/zulassung-tank Alternativ kann auch der nachfolgende Antrag verwendet werden: 1. Hiermit beantrage(n) ich (wir)*) (Name, Anschrift des Antragstellers) die Zulassung des in dem beigefügten Prüfantrag vom (einschließlich Anlagen) beschriebenen Baumusters eines OT, T oder AT*) zur Beförderung folgender Güter (Soweit erforderlich, Benennung der Stoffe oder Stoffgruppen, einschl. UN-Nr., Klasse, Klassifizierungscode, Verpackungsgruppe, Dampfdruck, Dichte) Tankcodierung/Tankanweisung Sondervorschriften nach den Vorschriften der GGVSEB und, sofern zutreffend, dem Internationalen Übereinkommen über sichere Container (CSC)*) 2.Hersteller des Baumusters und der danach zu fertigenden OT, T oder AT*) ist (sind)*): 2.1Tank (Name und Anschrift) 2.2 Tankarmaturen (Name und Anschrift) 2.3 Rahmenwerk (Name und Anschrift) 2.4 Zusammenbau (Name und Anschrift) 3. Die Prüfungen nach Nummer 6 der Anlage 14 zur RSEB werden durchgeführt von (Name und Anschrift) 4. Ich (wir)*) erklären uns zur Übernahme der Kosten für die Zulassung bereit. (Name und Anschrift, Unterschrift/Stempel) *) Nichtzutreffendes jeweils streichen
Anlage 1 Formblatt für Anträge im Gefahrgutbereich Bei Anträgen auf Zulassung einer Ausnahme bzw. den Abschluss von Vereinbarungen sowie bei Anregungen von Vorschriftenänderungen sind Angaben zu folgenden Fragen oder Punkten zu machen*): Antragsteller (Name) ( (Firma) ) (Anschrift) Kurzbeschreibung des Antrags (z. B. "Verpackung von ………. in freitragenden Kunststoffgefäßen mit einem Fassungsraum von höchstens …….. Liter" oder "Zulassung der Beförderung von ………. als Stoff der Klasse ………. ") Anlagen (mit Kurzbeschreibung) Aufgestellt: Ort: Datum: Unterschrift: (des für die Angaben Verantwortlichen) 1.Allgemeines 1.1Folgende Regelung(en) wird (werden) berührt, mit Angabe der Rechtsgrundlage (z. B. Paragraph, Teil, Kapitel, Abschnitt, Unterabschnitt, Absatz): GGVSEB RID ADR ADN GGVSee IMDG-Code ICAO-TI UN-Modellvorschriften 1.2 Der Antrag/die Anträge betrifft/betreffen: einen nach den Beförderungsvorschriften nicht zugelassenen Stoff oder Gegenstand eine nach den Beförderungsvorschriften nicht zulässige Verpackung ein nach den Beförderungsvorschriften nicht zugelassenes Beförderungsmittel eine Ersterteilung, Erweiterung oder Neuerteilung einer Ausnahme gemäß § 5 der GGVSEB (Gutachten beifügen) eine Vereinbarung gemäß Abschnitt 1.5.1, einschließlich Anträge auf Erweiterung und Neuerteilung von Vereinbarungen (Fragebogen und Gutachten dem Antrag beifügen) eine Ersterteilung, Erweiterung oder Neuerteilung einer Ausnahme gemäß § 5 der GGVSee (Gutachten beifügen) die Klassifizierung von Stoffen und Gegenständen die Umklassifizierung *) Bei Fragen, die für den betreffenden Antragsgegenstand nicht zutreffen, ist "entfällt" einzutragen. Die Angaben werden nur für amtliche Zwecke verwendet und vertraulich behandelt. -2- die Aufnahme eines Stoffes, einer Verpackungsart oder eines Beförderungsmittels in UN-Modellvorschriften ADR RID ADN IMDG-Code ICAO-TI Sonstige Anträge 1.3 Welche Gründe erfordern das Abweichen von den gesetzlichen Vorschriften? Einhaltung der Vorschriften unzumutbar (Gründe angeben) Beförderung sonst ausgeschlossen 1.4Voraussichtlicher Umfang der vorgesehenen Transporte, soweit bekannt (maximale Größe je Verpackungsein- heit, Versandstück oder Ladungseinheit) 1.5Voraussichtliche Zielgebiete (In-, Ausland, ggf. Staaten) 1.6Mit welchen Staaten bzw. Eisenbahnverwaltungen soll ggf. eine Vereinbarung getroffen werden? 1.7Welche Verkehrsträger sind vorgesehen? 2.Allgemeine Angaben zum Gefahrgut 2.1Handelt es sich um einen Stoff um ein Gemisch um eine Lösung um einen Gegenstand 2.2Chemische Bezeichnung 2.3Synonyme 2.4Handelsname 2.5Strukturformel und/oder Zusammensetzung, Konzentration, technischer Aufbau und Wirkungsmechanismus des Gegenstandes 2.6Gefahrklasse ggf. Verträglichkeitsgruppe (nur bei explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Klasse 1) ggf. Prüfung oder Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (nur bei organi- schen Peroxiden der Klasse 5.2 und gewissen selbstzersetzlichen Stoffen der Klasse 4.1 sowie bei explosi- ven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Klasse 1) ggf. Prüfung und Zulassung durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (nur bei explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Klasse 1, die ausschließlich militärisch genutzt werden) 2.7UN-Nummer (soweit vorhanden) 2.8ggf. Verpackungsgruppe (I, II oder III) 2.9Angaben zur Umweltgefährdung 3.Physikalisch-chemische Eigenschaften 3.1Zustand während der Beförderung (z. B. gasförmig, flüssig, körnig, pulverförmig, geschmolzen …) 3.2Dichte der Flüssigkeit bei 20 °C 3.3Beförderungstemperatur (bei Stoffen, die in aufgeheiztem oder gekühltem Zustand befördert werden) 3.4Schmelzpunkt oder Schmelzbereich ….. °C 3.5Ergebnis des Penetrometer-Tests gemäß Abschnitt 2.3.4: Auslaufzeit nach ISO 2431 (1984) für den 4-mm-Becher: …….... Sekunden oder 6-mm-Becher: …….... Sekunden Temperatur: …….... °C (vorzugsweise bei 23 °C) (falls nach DIN 53 211 bestimmt, Auslaufzeiten für den DIN-Becher sowie die für den geeigneten ISO-Becher umgerechneten Auslaufzeiten angeben) 3.6 Siedepunkt/Siedebeginn oder Siedebereich …….... °C -3- 3.7 Dampfdruck bei 20 °C ……...., bei 50 °C ……...., bei 55 °C …….... bei verflüssigten Gasen, Dampfdruck bei 70 °C ………. bei permanenten Gasen, Druck der Füllung bei 15 °C ………. Betriebstemperatur (höchster Wert aus Füll-, Transport- und Entleerungstemperatur) ………. °C 3.8 Löslichkeit in Wasser bei 15 °C Angabe der Sättigungskonzentration in mg/l ………. bzw. Mischbarkeit mit Wasser bei 15 °C beliebig teilweise keine (Konzentration angeben) 3.9 Farbe 3.10 Geruch 3.11 pH-Wert des Stoffes bzw. einer wässerigen Lösung (Konzentration angeben) 3.12 Sonstige Angaben 4.Sicherheitstechnische Eigenschaften 4.1Zündtemperatur nach DIN 51 794 ………. °C 4.2Flammpunkt im geschlossenen Tiegel ………. °C im offenen Tiegel ………. °C (Prüfmethode angeben, z. B. nach DIN …) 4.3 Explosionsgrenzen (Zündgrenzen): untere ………. %, obere ………. % (Prüfmethode angeben, z. B. nach DIN …) 4.4 Ist der Stoff bei Luftzufuhr brennbar? (Prüfmethode angeben) 4.5 Explosionsgefahr bei Stoß/Entzündung/Reibung/Sonstigem? (entsprechend den Prüfverfahren in den jeweils zutreffenden Vorschriften) 4.6 Bildung explosionsfähiger Dampf/Luft-Gemische Bildung explosionsfähiger Staub/Luft-Gemische 4.7 Kann sich der Stoff schon in kleinen Mengen und nach kurzer Zeit (Minuten) bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und schließlich entzünden? Kann sich der Stoff nur in größeren Mengen und nach längerer Zeit (Stunden bis Tage) bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und schließlich entzünden? 4.8 Neigt der Stoff ohne Luftzufuhr zur Selbstzersetzung? bei gewöhnlicher Temperatur bei erhöhter Temperatur Für organische Peroxide der Klasse 5.2 und gewisse selbstzersetzliche Stoffe der Klasse 4.1 angeben: SADT ………. °C Höchstzulässige Beförderungstemperatur ………. °C Notfalltemperatur ………. °C 4.9 Zersetzungsprodukte bei Brand unter Luftzutritt oder bei Einwirkung eines Fremdbrandes: 4.10 Ist der Stoff brandfördernd? Ja Nein 4.11 Reagiert der Stoff mit Wasser oder feuchter Luft unter Entwicklung entzündlicher oder giftiger Gase? Ja Nein Entstehende Gase: ……….
Seit Anfang der 70er Jahre werden von den Raumfahrtagenturen Erderkundungssatelliten betrieben. Der Beobachtungssatellit Landsat-5 der USA, in dem sich das multispektrale Aufnahmesystem "Thematic Mapper" (TM) befindet, umkreist die Erde in einer annähernd polaren Umlaufbahn in 705 km Höhe. Bei jedem der etwa 1 1/2 Stunden dauernden Erdumläufe nimmt der Satellit auf der Tagseite der Erde einen 185 km breiten Streifen auf. Innerhalb von 16 Tagen wird die gesamte Erdoberfläche einmal erfasst; der Bereich des Verflechtungsraumes Berlin wird in etwa 20 Sekunden überflogen. Die digitalen Daten werden durch Funk zur Erde übermittelt und auf Magnetband gespeichert. Die von dem Satelliten aufgenommenen Bildstreifen des Thermalkanals bestehen aus Zeilen von je etwa 1 500 einzelnen Bildpunkten (pixel), die am Boden jeweils eine Fläche von 120 m x 120 m abdecken. Tag- und Nacht-Flugrichtung sind nicht identisch, so dass sich im späteren Kartenbild unterschiedliche Ausschnitte ergeben. Aufnahmen zur Nachtzeit des Untersuchungsgebietes müssen vorab gesondert über die Bodenstation der europäischen Weltraumorganisation ESA in Italien bestellt werden. Die insgesamt 7 Spektralkanäle von Landsat-TM reichen von einer Wellenlänge von 0,45 µm (blau-grünes Licht) bis zu 12,5 µm (Wärme-Infrarot). Zur Darstellung der Oberflächentemperaturen wird der langwellige Wellenlängenbereich zwischen 10,4 bis 12,5 µm aufgenommen. Dieser Bereich der langwelligen Eigenstrahlung der Erdoberflächenelemente kann verhältnismäßig ungestört von den in der Atmosphäre vorhandenen Gasen die atmosphärischen Schichten passieren und wird daher auch als “Infrarotfenster” bezeichnet. Die Auswahl der zwei Aufnahmen war gekoppelt an die (nicht zu beeinflussenden) Überflugzeiten des Berliner Gebietes jeweils am frühen Abend und Vormittag des darauffolgenden Tages sowie die meteorologischen Anforderungen. Um das Eigenverhalten der Oberflächenstrukturen möglichst ausgeprägt zu erfassen, darf keine Beeinflussung des Untersuchungsgebietes durch Bewölkung, vorherigen Niederschlag oder zu hohe Windgeschwindigkeiten vorhanden sein. Unter Berücksichtigung dieser Bedingungen konnten für das Sommerhalbjahr 1991 nur die Szenen vom 14.09 ., 21.45 Uhr MEZ (Aufnahme 49-222) und vom darauffolgenden 15.09 ., 10.30 Uhr MEZ (193-23) herangezogen werden. Die meteorologischen Bedingungen an der Station Dahlem der Freien Universität waren: 14.09., 22.00 Uhr MEZ: Bewölkung: 0/8, Windgeschwindigkeit: 1,0 m/s, Lufttemperatur in 2 m Höhe: 13 °C 15.09., 10.00 Uhr MEZ: Bewölkung: 1/8, Windgeschwindigkeit: 2,5 m/s, Lufttemperatur in 2 m Höhe: 23 °C Die windschwache Hochdruckwetterlage vor und zum Zeitpunkt der Überfliegungen zeichnete sich durch eine Fortsetzung extremer Trockenheit mit Sonnenscheindauern im Bereich des astronomisch möglichen aus und war in dieser Hinsicht sehr gut zur Erfassung geeignet. Zeitgleich wurden im Rahmen des parallel laufenden Klima-Gutachtens der TU-Berlin (Karten 04.02 – 04.05 und 04.07) Messfahrten auf ausgesuchten Routen durchgeführt (Messung von Lufttemperatur, Wind und Dampfdruck in 2 m Höhe) sowie die Oberflächentemperaturen homogener Flächenstrukturen (Gewässer, großflächige Parkplätze) analog ermittelt. Es bestand somit die Möglichkeit, einerseits einen Vergleich berechneter und gemessener Oberflächentemperaturen durchzuführen, andererseits wurde die Einbindung der Oberflächentemperaturkarten in die Entwicklung der Klimafunktionskarte (Karte 04.07) durch die Parallelmessungen der Klimaparameter in 2 m Höhe erleichtert.
Origin | Count |
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Bund | 138 |
Land | 4 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 121 |
Text | 12 |
Umweltprüfung | 3 |
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