Das Projekt "Berichterstattung nach Artikel 15(4) der Richtlinie 91/271/EWG ueber die Behandlung von kommunalem Abwasser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RISA Sicherheitsanalysen GmbH durchgeführt. Die Kommission teilte der Bundesregierung im November 1999 mit, sie plane im Jahre 2000 aufgrund des Artikels 15(4) der Richtlinie 91/271/EWG ueber die Behandlung von kommunalem Abwasser eine flaechendeckende Erhebung von Daten der Klaeranlagen groesser 10000 EW in empfindlichen Gebieten. Diese solle kuenftig regelmaessig wiederholt werden. Aufgrund der foederalen Struktur und der komplexen Umsetzung der Richtlinie ueber den Anhang 1 der Abwassenverordnung und des schwierigen Nachweises ueber die Umsetzung der Richtlinie ist eine sorgfaeltige Datenzusammenstellung und -auswertung notwendig. In Abstimmung mit den Laendern wurden folgende dringliche Aufgaben fuer den Bund hierzu herausgearbeitet: - Definition eines Schnittstellenformates fuer die Datenextraktion aus den Laenderdatenbanken, - Realisierung eines validierenden Transferprogrammes fuer die Datentabelle der Laender zur Uebernahme in UDIS, - Implementierung und Durchfuehrung einer ausfuehrlichen Datenauswertung, - Zusammenstellung der Daten fuer die Kommission. In dem geplanten Vorhaben sollen diese Probleme bearbeitet werden, um eine fristgemaesse Berichterstattung zu gewaehrleisten. Die Frist von 6 Monaten ab Eingang der Datenanforderung der Kommission ist extrem knapp bemessen. Bei Konzeption und Realisierung ist bereits auf konzeptuelle Synergie mit der Vorbereitung der Berichterstattung fuer das europaeische Schadstoffregister ESER zu achten, da auch hier Werkzeuge mit einem vergleichbaren Aufgabenfeld benoetigt werden.
Das Projekt "Datenschutz im Vollzug des Chemikaliengesetzes, Pflanzenschutzgesetzes und des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaft von Rechtsanwälten durchgeführt. Gegenstand der Untersuchung sind die rechtlichen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit beim Vollzug des Chemikalien-, des Pflanzenschutz- und des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes. Das Umweltbundesamt nimmt nach diesen drei Stoffgesetzen wichtige Aufgaben wahr, wobei eine grosse Menge von stoffbezogenen- aber auch personenbezogener-Daten anfaellt. Im Mittelpunkt des Gutachtens stehen die rechtlichen Anforderungen an die Errichtung einer Datenbank durch das Umweltbundesamt und die Uebermittelung dieser Daten innerhalb und ausserhalb der Verwaltung. Im ersten Teil der Untersuchung werden die Regelungen der drei Fachgesetze untersucht, die die Datenuebermittlung durch das Umweltbundesamt betreffen. Im zweiten Teil werden die Vorschriften, die die Datenuebermittlung steuern, dargestellt. Im letzten Teil des Gutachtens wird dann auf Einzelfragen bezueglich der Fachgesetze eingegangen. Zu dieser Untersuchung liegt eine Aktualisierung aus dem Jahre 1995 vor, wobei insbesondere das Rechtsgutachten aus dem Jahre 1992 im Hinblick auf das inzwischen erlassene Umweltinformationsgesetz ueberarbeitet wurde.
Das Projekt "Zugang und Nutzung von vertraulichen Stoffdatenbanken des Umweltbundesamtes - Vorschlaege fuer amtsinterne Verfahrensrichtlinien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaft von Rechtsanwälten durchgeführt. Der vorliegende Forschungsbericht stellt die rechtlichen Anforderungen an die Errichtung einer Datenbank und die Uebermittelung von Daten durch das Umweltbundesamt an Stellen innerhalb und ausserhalb der oeffentlichen Verwaltung dar. Gegenstand der Untersuchung ist neben Einzelfragen zur Auslegung der fachgesetzlichen Regelungen zur Informationserhebung und Informationsuebermittlung die Beurteilung der allgemeinen Anforderungen an den Umgang mit Daten, die im Vollzug der Stoffgesetze erhoben werden, nach Datenschutzrecht und allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht. Der Endbericht der Untersuchung beinhaltet einen Vorschlag fuer eine Arbeitsanleitung zur Behandlung von Stoffdaten, in der die Anforderungen sowohl an die Einstufung von Stoffdaten als vertraulich als auch an den Umgang mit den vertraulichen Stoffdaten formuliert werden. Im Rahmen eines rechtlichen Gutachtens wird dieser Vorschlag begruendet und ausgefuehrt, welche Auswirkungen die Untersuchungsergebnisse fuer die Einrichtung und Ausgestaltung der geplanten Datenbanken haben.