Scheunenbrand durch Fahrlässige Brandstiftung Abkommen von Fahrbahn infolge Alkoholgenuss Kriminalitätslage Scheunenbrand durch Fahrlässige Brandstiftung 39387 Oschersleben/ Alte Hauptstraße/ 18.07.2024, 15:52 Uhr Im Rahmen einer privaten Gartenfeier wollte einer der Beteiligten den Tank eines Rasentraktors befüllen. Ein weiterer 42- jähriger Mann kam diesem zu Hilfe, wobei dieser sich währenddessen eine Zigarette anzündete. Aufgrund der bereits ausgetretenen Benzingase kam es zu einer Verpuffung in dessen Folge der Benzinkanister sowie umliegende Gegenstände in Brand gerieten. Die Flammen griffen zudem auf eine nebenstehende Scheune und mehrere Mülltonnen über. Es entstand ein Gesamtschaden von 5.000 Euro. Gegen den 42-Jähigen wird nun wegen Fahrlässiger Brandstiftung ermittelt. An dieser Stelle wird zu besonderer Vorsicht beim Rauchen von Zigaretten in unmittelbarer Nähe von Benzingemischen aufgefordert. Verkehrslage Abkommen von Fahrbahn infolge Alkoholgenuss 39397 Gröningen/ L 101/ 18.07.2024, 20:20 Uhr Ein 48- jähriger Fahrzeugführer befuhr mit seinem PKW Opel die Landstraße aus Richtung Krottorf in Richtung Hordorf, wobei dieser aus bislang nicht geklärter Ursache linksseitig von der Fahrbahn abkam und mit einem Kirschbaum kollidierte. Aufgrund leichter Verletzungen im Gesichtsbereich konnte vor Ort kein Atemalkoholtest durchgeführt werden. Der Betroffene wurde zur Blutprobenentnahme ins Krankenhaus verbracht. Es erfolgte die Sicherstellung des Führerscheins und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke. Sonstiges Verkehrseinschränkungen aufgrund Tour de Natur Landkreis Börde- Wanzleben, Eilsleben, Ummendorf,Wefensleben/ 22.07.2024 Im Rahmen der 33. Tour de Natur, an welcher vom 20. Juli bis zum 4. August rund 100 Radfahrerinnen und Radfahrer teilnehmen, kann es am 22. Juli in mehreren Ortschaften des Landkreis Börde zu Verkehrseinschränkungen kommen. Betroffen sind insbesondere die 246a und B 245 in Richtung B1. Die als Versammlung angemeldete Aktion kann im Zeitraum von 9:45 Uhr bis 17:00 Uhr zu Blockaden der jeweiligen Fahrtrichtungsspuren führen. Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Börde Beauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gerikestr. 68 39340 Haldensleben Tel: +49 3904-478-0 / 03904-478 190 Mail: presse.prev-bk@polizei.sachsen-anhalt.de
Hinweise zu Absatz 4.3.4.1.1 Tankcodierung "F" und 6.8.2.2.6 ADR / RID Lüftungseinrichtungen, Flammendurchschlagsicherungen (ehemals TRT 030) Lüftungseinrichtungen belüften oder entlüften das Tankinnere (Über- und Unterdruckbelüftungseinrichtung). Eine Lüftungseinrichtung umfasst alle Stutzen, Armaturen und Rohrleitungen, die dazu dienen, das Tankinnere mit der umgebenden Atmosphäre zu verbinden. Flammendurchschlagsicherungen sind Armaturen, die den Durchtritt potenziell explosionsfähiger Gemische erlauben, aber den Durchschlag einer Flamme sicher verhindern. Lüftungseinrichtungen sind flammendurchschlagsicher, wenn sie bei einer Zündung und Explosion außerhalb des Tanks einen Durchschlag der Flamme in das Tankinnere verhindern. Dies wird in der Regel dadurch erzielt, dass in die Lüftungseinrichtung eine Flammendurchschlagsicherung eingebaut wird. Für die Flammendurchschlagsicherung sollte eine Konformitätserklärung des Herstellers vorliegen; Grundlage dafür ist eine Eignungsprüfung durch eine Benannte Stelle. Die Flammendurchschlagsicherung sollte hinsichtlich ihrer Eignung klassifiziert sein für die Explosionsgruppe II A, II B oder II C der entzündbaren flüssigen Stoffe, die Explosionstypen Deflagration oder Detonation. Fakultativ kann eine Flammendurchschlagsicherung nach entsprechendem Eignungsnachweis auch zusätzlich als sicher gegen Dauerbrand klassifiziert sein. Flammendurchschlagsicherungen sollten nur verwendet werden, wenn sie für die vorgesehenen Einsatzbedingungen geeignet sind: Die Explosionsgruppe der zu transportierenden entzündbaren Stoffe muss unter die Explosionsgruppe fallen, für die die Flammendurchschlagsicherung geeignet ist. Die Eignung für II B umfasst diejenige für II A, die Eignung für II C diejenige für II B und II A. Je nach Installations- und Verwendungsart der Flammendurchschlagsicherung sollen folgende Anforderungen erfüllt werden: Sicherheit gegen Flammendurchschlag bei Deflagration (Explosions- und genaue Deflagrationssicherheit) ist unabdingbare Grundanforderung. Sicherheit gegen Flammendurchschlag bei Detonation ist erforderlich, wenn an der dem Tank abgewandten Seite der Sicherung Rohrleitungen angeschlossen sind oder angeschlossen werden können. Detonationssicherheit umfasst stets die Deflagrationssicherheit. Sicherheit gegen Flammendurchschlag bei Dauerbrand, wenn aus der Entlüftungseinrichtung über längere Zeit explosionsfähige Gemische austreten können (Verdrängung beim Füllvorgang, Erwärmung bei Sonneneinstrahlung) und wenn darüber hinaus im Falle einer Zündung dort mit einem länger andauernden Brennen der Gemische zu rechnen ist. Stand: 29. August 2023
unter Alkoholeinfluss gefahren Polizeibeamte des Polizeirevieres Halle (Saale) kontrollierten in den heutigen Nachtstunden, gegen 01:00 Uhr, im Bereich Bienenweg in Halle (Saale) einen PKW VW. Der Fahrzeugführer zeigte gegenüber den Polizeibeamten deutliche Anzeichen eines Alkoholkonsums. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Atemalkoholwert von 1,55 ‰. Nach einer erfolgten Blutprobenentnahme wurde dem 43-jährigen Fahrer die Weiterfahrt untersagt. Das Polizeirevier Halle (Saale) hat die Ermittlungen aufgenommen. Verkehrsunfall mit verletzter Fahrradfahrerin Gegen 07:00 Uhr ereignete sich im Bereich Weststraße in Halle (Saale) ein Verkehrsunfall. Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen beachtete eine 76-jährige Fahrerin eines PKW Kia beim Abbiegen nicht die vorfahrtsberechtigte Radfahrerin. Die 26-jährige Radfahrerin zog sich Verletzungen zu und wurde zur weiteren Behandlung in ein städtisches Krankenhaus eingeliefert. Das Polizeirevier Halle (Saale) hat die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen. Brand In einem Institut im Bereich Weinberg in Halle (Saale) kam es heute gegen 09:20 Uhr zu einem Brand in dem dortigen Chemikalienlager. Durch die Feuerwehr der Stadt Halle (Saale) wurde der Brand gelöscht. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei und der Feuerwehr kam es beim Umfüllen einer Flüssigkeit zu einer Verpuffung. Personen wurden hierdurch nicht verletzt. Weiterhin bestand durch die Sicherheitsvorkehrungen in dem Institut zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Bevölkerung und die Umwelt. Polizeiinspektion Halle (Saale) Polizeirevier Halle (Saale) An der Fliederwegkaserne 17 06130 Halle Tel: (0345) 224-2204 Mail: presse.prev-hal@polizei.sachsen-anhalt.de
Anlage 17 - Befähigungsstandards für Sachkundige für Flüssigerdgas ( liquified natural gas - LNG ) (zu § 47 Absatz 1) 1. Der Sachkundige muss in der Lage sein, für die Einhaltung der Rechtsvorschriften und Standards für mit Flüssigerdgas als Brennstoff betriebene Fahrzeuge sowie sonstiger relevanter Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. für die Einhaltung relevanter Rechtsvorschriften und Normen für mit LNG als Brennstoff betriebene Fahrzeuge zu sorgen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Vorschriften für mit LNG als Brennstoff betriebene Fahrzeuge wie der relevanten Polizeivorschriften, technischen Vorschriften sowie Vorschriften des ADN . Kenntnis der Regeln der Klassifikationsgesellschaften. Fähigkeit, die Besatzungsmitglieder in ihren Tätigkeiten zu unterweisen und zu überwachen, um für die Einhaltung der Rechtsvorschriften und Normen für mit LNG als Brennstoff betriebene Fahrzeuge an Bord des Fahrzeugs und insbesondere des Bunkerverfahrens zu sorgen. 2. für die Einhaltung sonstiger relevanter Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften bei Fahrt und im festgemachten Zustand zu sorgen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der relevanten Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einschließlich einschlägiger lokaler Vorschriften und Genehmigungen insbesondere in den Hafengebieten. Fähigkeit, die Besatzungsmitglieder in ihren Tätigkeiten zu unterweisen zu überwachen, um für die Einhaltung der sonstigen relevanten Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen. 2. Der Sachkundige muss in der Lage sein, sich der wichtigen Aspekte im Hinblick auf Flüssigerdgas bewusst zu sein und die damit verbundenen Risiken zu erkennen und zu bewältigen. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. wichtige Aspekte hinsichtlich der besonderen Eigenschaften von LNG zu verstehen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Definition, Zusammensetzung und Qualitätsmerkmale von LNG, Sicherheitsdatenblatt ( SDB ): physikalische und Produkteigenschaften sowie Umwelteigenschaften. Kenntnis der richtigen Lagertemperatur, des Flammpunkts, der Explosionsgrenzen und Druckeigenschaften, der kritischen Temperaturen, der entsprechenden Gefahren, der atmosphärischen Bedingungen, der kryogenen Eigenschaften, des Verhaltens von LNG in Luft, Boil-Off und Inertgas, z. B. Stickstoff. 2. Risiken zu erkennen und zu beherrschen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Sicherheitspläne, Gefahren und Risiken, einschließlich der Musterliste und der entsprechenden Sicherheitsaufgaben. Fähigkeit zur Durchführung eines Risikomanagements, zur Dokumentation der Sicherheit an Bord (einschließlich Sicherheitsplan und Sicherheitsanweisungen), zur Bewertung und Überwachung gefährdeter Bereiche und des Brandschutzes sowie zur Verwendung persönlicher Schutzausrüstung. 3. Sachkundige muss in der Lage sein, die Flüssigerdgas-spezifischen Systeme sicher zu betreiben. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. LNG-Systeme sicher zu betreiben, die sich an Bord befinden und mit an Bord befindlichen Anlagen verbunden sind. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der technischen Aspekte der LNG-Anlage wie allgemeine Anordnung und Betriebshandbuch, LNG-Bunkersystem, Auffangvorrichtungen, LNG-Behältersystem, Gasaufbereitungssystem, LNG-Leitungssystem, Gasversorgungssystem, Maschinenraumkonzept, Belüftungssystem, Temperatur und Druck (Lesen eines Druck- und Temperaturverteilungsplans), Ventile (insbesondere Hauptgasbrennstoffventil), Überdruckventile, Kontroll-, Überwachungs- und Sicherheitssysteme, Alarme, Gasdetektion und Abreißkupplungen. Fähigkeit, die Wirkungsweise von LNG darzulegen, Druck und Temperatur abzulesen, Nachlenz-, Behälter-, Gasversorgungs-, Belüftungs-, Leitungs- und Sicherheitssysteme, Ventile zu betätigen und den Boil-Off von LNG zu regeln. 4. Der Sachkundige muss in der Lage sein, für die regelmäßige Überprüfung der Flüssigerdgas-Anlage zu sorgen. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die regelmäßige Überprüfung der LNG-Anlage durchzuführen und zu überwachen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Instandhaltung und Überwachung der LNG-Anlage. Kenntnis möglicher Funktionsstörungen und Alarme. Fähigkeit, die tägliche, wöchentliche und regelmäßig wiederkehrende Instandhaltung durchzuführen, Funktionsstörungen zu beheben und die Instandhaltungsarbeiten zu dokumentieren. 5. Der Sachkundige muss in der Lage sein, das Bunkern von Flüssigerdgas in sicherer und kontrollierter Weise vornehmen zu können. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die Bunkervorgänge in sicherer Weise durchzuführen und zu überwachen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Kennzeichnung gemäß den einschlägigen Polizei- und Hafenvorschriften, der Liege- und Festmachbedingungen für das Bunkern, des Verfahrens für das Bunkern von LNG, der Entleerung der LNG-Anlage, der einschlägigen Prüflisten und des Auslieferungszertifikats, der Sicherheitsmaßnahmen beim Bunkern und der Evakuierungsverfahren. Fähigkeit zur Einleitung und Überwachung der Bunkerverfahren, einschließlich Maßnahmen zur Sicherstellung des sicheren Festmachens, der ordnungsgemäßen Verlegung der Kabel und Leitungen zur Vermeidung von Leckagen, und zur Ergreifung von Maßnahmen, um die LNG- und Bunkerverbindung bei Bedarf jederzeit zu trennen. Fähigkeit, für die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitszonenvorschriften zu sorgen. Fähigkeit, den Beginn des Bunkervorgangs zu melden und das Bunkern nach Handbuch sicher durchzuführen, einschließlich der Fähigkeit, Druck, Temperatur und LNG-Füllhöhe in den Tanks zu überwachen. Fähigkeit, das Leitungssystem zu entleeren, die Ventile zu schließen und das Fahrzeug von der Bunkeranlage zu trennen und nach dem Bunkern das Ende des Bunkervorgangs zu melden. 6. Der Sachkundige muss in der Lage sein, die Flüssigerdgas-Anlage für die Wartung von Fahrzeugen vorzubereiten. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die LNG-Anlage für die Wartung von Fahrzeugen und den erneuten Einsatz vorzubereiten. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der entsprechenden Entleerungsverfahren wie Lenzen und Spülen der LNG-Anlage vor dem Werftaufenthalt. Fähigkeit zur Durchführung der Inertisierung der LNG-Anlage, des Verfahrens zum Lenzen des LNG-Lagertanks, der ersten Befüllung des LNG-Lagertanks (Trocknen und Abkühlung), der Inbetriebnahme nach dem Werftaufenthalt. 7. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Krisensituationen im Zusammenhang mit Flüssigerdgas zu bewältigen. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. in Notfallsituationen (wie Verschüttung und Leckagen von LNG, Hautkontakt mit Niedrigtemperaturmaterie, Brand, Zwischenfälle im Zusammenhang mit der Beförderung von Gefahrgütern mit spezifischen Risiken oder Auflaufen des Fahrzeugs) angemessen zu reagieren. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Notfallmaßnahmen und der Sicherheitsdokumentation an Bord (einschließlich Sicherheitsplan und Sicherheitsanweisungen). Fähigkeit, in Notfällen wie Verschüttung von LNG auf dem Deck, Hautkontakt mit LNG, Verschüttung von LNG in geschlossenen Räumen (z. B. in den Maschinenräumen), Verschüttung von LNG oder Erdgas in Räumen zwischen Barrieren (z. B. doppelwandige Lagertanks, doppelwandige Leitungen), Brand in der Nähe des LNG-Lagertanks oder in den Maschinenräumen, Druckaufbau in den Leitungssystemen nach Betätigung der Notabschaltung bei bevorstehender Freisetzung oder Entspannen angemessen zu reagieren. Kenntnis der spezifischen Risiken bei der Beförderung von Gefahrgütern und bei Auflaufen oder Kollision des Fahrzeugs. Fähigkeit, Notfallmaßnahmen, auch während der Fernüberwachung, zu er- greifen, z. B. um LNG-Brände, Lachenbrände, Strahlbrände und Verpuffungen unter Kontrolle zu halten. Stand: 07. Dezember 2021
Anlage 18 - Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für Flüssigerdgas ( LNG ) (zu § 47 Absatz 4) 1. Besondere Befähigungen und Beurteilungssituationen Es steht der Prüfungskommission frei, den Inhalt der einzelnen Prüfungselemente festzulegen. Die Prüfungskommission muss 9 der 11 Elemente der Kategorie I prüfen. Die Prüfungskommission muss 5 der 7 Elemente der Kategorie II prüfen. Die Bewerber können höchstens 10 Punkte für jedes Element erreichen. Für Kategorie I müssen die Bewerber für jedes geprüfte Element mindestens 7 von 10 Punkten erreichen. Für Kategorie II müssen die Bewerber insgesamt mindestens 30 Punkte erreichen. Nummer Befähigungen Prüfungselemente Kategorie I-II 1 1.1 die Besatzungsmitglieder in ihren Tätigkeiten zu unterweisen und zu überwachen, um für die Einhaltung der Rechtsvorschriften und Normen für mit LNG als Brennstoff betriebene Fahrzeuge an Bord des Schiffes und insbesondere des Bunkerverfahrens zu sorgen; II 2 1.2 die Besatzungsmitglieder in ihren Tätigkeiten zu unterweisen und zu überwachen, um für die Einhaltung der sonstigen relevanten Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen; II 3 2.2 Risikomanagement durchzuführen, die Sicherheit an Bord zu dokumentieren (einschließlich Sicherheitsplan und Sicherheitsanweisungen), gefährdete Bereiche, Brandschutz zu bewerten und zu überwachen und persönliche Schutzausrüstung zu benutzen; II 4 3.1 die Wirkungsweise von LNG darzulegen; II 5 3.1 Druck und Temperatur abzulesen, Nachlenz-, Behälter-, Leitungs-, Gasversorgungs-, Belüftungs-, Sicherheitssysteme, Ventile zu betätigen und den Boil-Off von LNG zu regeln; I 6 4.1 die tägliche, wöchentliche und regelmäßig wiederkehrende Instandhaltung durchzuführen; I 7 4.1 bei der Instandhaltung festgestellte Funktionsstörungen zu beheben; I 8 4.1 Wartungsarbeiten zu dokumentieren; II 9 5.1 Bunkerverfahren einzuleiten und zu überwachen, einschließlich Maßnahmen zur Sicherstellung des sicheren Festmachens, der ordnungsgemäßen Verlegung der Kabel und Leitungen zur Vermeidung von Leckagen, und Maßnahmen zu ergreifen, um die LNG- und Bunkerverbindung bei Bedarf jederzeit zu trennen; I 10 5.1 für die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitszonenvorschriften zu sorgen; II 11 5.1 den Beginn des Bunkervorgangs zu melden; I 12 5.1 das Bunkern nach Handbuch sicher durchzuführen, einschließlich der Fähigkeit, Druck, Temperatur und LNG-Füllhöhe in den Tanks zu überwachen; I 13 5.1 das Leitungssystem zu entleeren, die Ventile zu schließen und das Fahrzeug von der Bunkeranlage zu trennen und nach dem Bunkern das Ende des Bunkervorgangs zu melden; I 14 6.1 Durchführung der Inertisierung der LNG-Anlage, des Verfahrens zum Lenzen des LNG-Lagertanks, der ersten Befüllung des LNG-Lagertanks (Trocknen und Abkühlung), der Inbetriebnahme nach dem Werftaufenthalt; I 15 7.1 angemessen zu handeln in Notfällen wie Verschüttung von LNG auf dem Deck, Hautkontakt mit LNG, Verschüttung von LNG in geschlossenen Räumen ( z. B. in den Maschinenräumen), Verschüttung von LNG oder Erdgas in Räumen zwischen Barrieren (z. B. doppelwandige Lagertanks, doppelwandige Leitungen); I 16 7.1 bei einem Brand in der Nähe des LNG-Lagertanks oder in den Maschinenräumen angemessen zu reagieren; I 17 7.1 im Falle eines Druckaufbaus in den Leitungssystemen nach Betätigung der Notabschaltung bei bevorstehender Freisetzung oder Entspannen angemessen zu reagieren; I 18 7.1 Notfallmaßnahmen, auch während der Fernüberwachung, zu ergreifen, z. B. um LNG-Brände, Lachenbrände, Strahlbrände und Verpuffungen unter Kontrolle zu halten. I 2. Technische Anforderungen an Fahrzeuge und Landanlagen, die für praktische Prüfungen verwendet werden Das Fahrzeug und die Landanlagen müssen ausgestattet sein mit Dokumenten, die für die Beurteilung verwendet werden, wie 1.1 Sicherheitsrolle (einschließlich Sicherheitsplan und Sicherheitsanweisungen) nach Artikel 30.03 ES-TRIN-- Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe 2017/1, 1.2 Risikobewertung nach Abschnitt I Nummer 1.3 der Anlage 8 zum ES-TRIN 2017/1, 1.3 allen sonstigen Unterlagen, die nach Artikel 30.01 Nummer 5 ES-TRIN 2017/1 erforderlich sind, einschließlich eines detaillierten Betriebshandbuchs nach Abschnitt I Nummer 1.4.9 der Anlage 8 zum ES-TRIN 2017/1, speziellen Systemen für die Nutzung von LNG, 2.1 einem LNG-Bunkersystem einschließlich einer Bunkerstation, 2.2 einem LNG-Behältersystem, 2.3 einem LNG-Leitungssystem, 2.4 einem Gasversorgungssystem, 2.5 einem Gasaufbereitungssystem, einem geeigneten Maschinenraum, 3.1 einem Belüftungssystem, 3.2 einem System zur Verhütung und Kontrolle von Leckagen, 3.3 einem Überwachungs- und Sicherheitssystem und 3.4 der zusätzlichen Feuerlöschanlage. Ein für praktische Prüfungen verwendetes Fahrzeug wird von Artikel 2 der Richtlinie ( EU ) 2017/2397 erfasst. Stand: 07. Dezember 2021
Polizeimeldungen aus der Stadt Halle (Saale) und dem Saalekreis Halle (Saale) Mehrere PKW beschädigt Sonntagmorgen wurde in Halle (Saale), Mannheimer Straße von Passanten ein PKW gemeldet, dessen Heckscheibe eingeschlagen war. In der Straße der Befreiung wurden heute Morgen vier Fahrzeuge mit zerstörter Heckscheibe festgestellt. Hinweise auf den oder die unbekannten Täter liegen nicht vor. Containerbrand Ein Containerbrand wurde Sonntag gegen 01.00 Uhr im Carl-SchorlemmerRing gemeldet. Der 1.200-Liter Papiercontainer wurde hierdurch stark beschädigt. Gewässerverunreinigung Samstag gegen 18.00 Uhr wurde ein Ölfilm auf der wilden Saale im Bereich der Schwanenbrücke gemeldet. Die Feuerwehr errichtete eine Ölsperre in Nähe der Talstraße und leitete weitere erforderliche Maßnahmen ein. Eine Sperrung des Straßenverkehrs in diesem Bereich war für den Feuerwehreinsatz notwendig. Ermittlungen wegen Gewässerverunreinigung gegen Unbekannt wurden aufgenommen und Wasserproben entnommen. Neben der Feuerwehr ist auch der Fachbereich Umwelt der Stadt Halle (Saale) sowie die Wasserschutzpolizei des Landes Sachsen-Anhalt involviert. Sitzbänke entwendet Zwischen Freitagmittag und Samstagabend wurde an einem in Halle (Saale), Fischerring abgestellten Mercedes Sprinter ein Fenster eines PKW aufgehebelt. Aus dem Fahrzeug wurden zwei Sitzbänke entwendet. Kühlschrank gegen PKW Gegen 13.10 Uhr am Samstag kollidierte ein PKW in Halle (Saale), Freiimfelder Straße mit einem Kühlschrank. Dieser war wegen eines Umzugs an einem Grundstück abgestellt und von einer Sturmbö auf die Straße befördert worden. Es entstand Sachschaden. Laubeneinbrüche Im Bereich einer Kleingartenanlage an der Schkeuditzer Straße in Halle (Saale) wurde Samstagmorgen der Einbruch in vier Gartenlauben festgestellt, in drei weitere wurde versucht einzubrechen. Es wurden diverse Gegenstände entwendet, ein Gesamtschaden von mehreren Tausend Euro entstand. Die Tatzeit liegt zwischen Freitag 18.00 Uhr und Samstag 07.00 Uhr. Auch in der Ermlitzer Straße wurden drei Gartenlauben von ungebetenen Gästen heimgesucht. Gestohlen wurde unter anderem Gartenwerkzeug. Verkehrsunfälle 27.03.2019; 21.20 Uhr; Halle (Saale), Richard-Paulick-Straße Ein Mopedfahrer wollte nach links in den Zollrain abbiegen, rutschte dabei mit dem Kraftrad weg und kam zu Fall. der 51Jährige erlitt diverse Verletzungen und musste ärztlich behandelt werden. 27.03.2021; 13.25 Uhr; Halle (Saale), Seebener Straße Ein Radfahrer befuhr die Seebener Straße in Richtung Trothaer Straße, als plötzlich ein Kind (11) zwischen geparkten Fahrzeugen hervortrat, um die Straße zu überqueren. Der Radler versuchte noch ein Bremsmanöver, konnte einen Zusammenstoß jedoch nicht vermeiden. Beide Personen wurden leicht verletzt. Saalekreis Trampolin entwendet Zeugen meldete am Sonntag gegen 00.00 Uhr, dass zwei Personen ein Trampolin von ca. 2,50 Meter Durchmesser aus einer Gartenanlage im Bereich Merseburg, Klobigkauer Straße tragen und vermuteten einen Diebstahl. Als die Zeugen bemerkt wurden, ließ man das Trampolin fallen und flüchteten zunächst. Kurz darauf wurde es doch wieder weiter transportiert. Als die zwei Personen den Funkstreifenwagen bemerkten, wurden das Trampolin zurückgelassen und die Flucht ergriffen. Ein 21Jähriger (1,6 Promille Atemalkohol) konnte gestellt werden und gab den Diebstahl zu. Brand In Merseburg, Bergmannsiedlung kam es in einem Nebengebäude auf einem Wohngrundstück zu einem Brand. Beim Ausschalten eines mittels Gasflasche betriebenen Heizofens kam es zu einer Verpuffung, welche einen Brand auslöste. Eine Person (35) wurde verletzt und ambulant behandelt. Die Feuerwehr löschte den Brand. Der Sachschaden wird auf etwa 15.000,- Euro geschätzt. Bedrohung Samstag gegen 15.00 Uhr meldete ein 21Jähriger eine Bedrohung in Merseburg, Bahnhofstraße. Ein an einer Bushaltestelle sitzender Mann hatte ein Messer bei sich und hantierte damit herum. Der junge Mann fühlte sich hierdurch bedroht und alarmierte die Polizei. Der unbekannte verließ daraufhin den Ort des Geschehens. Vier Fahrzeuge beschädigt Ein großer Teil eines Baumes brach bei starkem Wind ab und stürzte am Samstag kurz nach 13.00 Uhr auf vier geparkte Fahrzeuge und einen Zaun im Petersberger Ortsteil Gutenberg. An drei der PKW entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Portmonee entwendet In einem Einkaufsmarkt in Merseburg, Querfurter Straße wurde Samstagvormittag einer Kundin das Portmonee samt Bargeld und persönlichen Dokumenten aus der Handtasche entwendet. Polizeiinspektion Halle (Saale) Pressestelle Merseburger Straße 06 06110 Halle (Saale) Tel: (0345) 224 1204 Fax: (0345) 224 111 1088 E-Mail: presse.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb ist die Theo Steil GmbH neben der Entsorgung von Produktionsabfällen auch mit der Annahme von Schrotten und metallhaltigen Abfällen und deren Aufbereitung betraut. Dazu betreibt das Unternehmen derzeit vier Shredderanlagen und eine Vielzahl von Aufbereitungsanlagen, mit deren Hilfe Sekundärrohstoffe in die Kreislaufwirtschaft zurückgeführt werden. Zur Reinigung der bei der Aufbereitung von metallischen Abfällen in einer Shredderanlage (Automobilshredder) entstehenden Abluft kommen derzeit branchenweit nasse Abscheidetechniken zum Einsatz. Ein kompletter Verzicht auf Nasswäscher war bislang nicht möglich, da Verpuffungen bei der Zerkleinerung nicht auszuschließen sind und zu einer Zerstörung der Abluftreinigung bzw. einem Brand der Filtermaterialien führen können. In der nun von der Theo Steil GmbH am Standort Trier geplanten Shredderanlage soll erstmalig eine gänzlich trockene Abscheidetechnik betrieben werden. Dabei wird ein spezieller Ring am Eingang der Abluftleitung installiert und permanent Funken erzeugen, um explosionsfähige Luftgemische kontrolliert zu zünden. So können größere Verpuffungen vermieden und erstmalig auf die Nasswäscher verzichtet werden, um rund ca. 1.850 Kubikmeter Frischwasser einzusparen. Zusätzlich wird eine innovative Funkenlöschanlage im Bereich des Gewebefilters installiert. Das trockene Aufbereitungsverfahren ermöglicht es der Theo Steil GmbH zudem, Additive wie Aktivkohle oder Kalkmilch in den Abgasstrom einzudüsen, so dass die Minderung von organischen Schadstoffen in der Abluft erleichtert wird. Außerdem rechnet die Theo Steil GmbH mit einer Reduzierung der organischen Luftemissionen als Gesamtkohlenstoff um 60 Prozent, von derzeit 50 Milligramm pro Kubikmeter auf unter 20 Milligramm pro Kubikmeter. Insgesamt können damit Emissionen von jährlich 6,54 Tonnen Gesamtkohlenstoff vermieden werden. Ein weiterer Projektbestandsteil ist die vollständige Kapselung der Aufbereitung der Shredderleichtfraktion in einer Halle, die ebenfalls bundesweit neuartig ist. Dies dient der Vermeidung diffuser Emissionen. So ist die Einheit zur Aufbereitung der als Restmenge beim Shreddern entstehenden Shredderleichtfraktion vollkommen geschlossen. Auch die Beladevorgänge sollen in einer geschlossenen Halle stattfinden, die zusätzlich an die Entstaubung angeschlossen ist. Die neue Anlage wird somit im Bereich Staubminderung und organische Emissionen über den Stand der Technik hinausgehen. So soll die Staubfracht pro Kubikmeter Abgas von derzeit 20 Milligramm pro Kubikmeter auf unter 5 Milligramm pro Kubikmeter, somit um ca. 73 Prozent reduziert werden, um Staubemissionen von jährlich 3,39 Tonnen zu vermeiden. Des Weiteren soll die Anlage eine höhere Energieeffizienz aufweisen, in dem strömungsoptimierte Rohrleitungen die Ventilatoren entlasten und eine effizientere, auf die Prozesse der Anlage zugeschnittene Steuerung eingeführt wird. Bislang war zudem zusätzliche Energie nötig, um das Wasser der Nassabscheider anschließend zu reinigen. Gegenüber dem bisherigen Verfahren wird die Anlage voraussichtlich rund 640 Tausend Kilowattstunden weniger Strom benötigen und damit 341,6 Tonnen CO 2 (rund 54 Prozent) einsparen. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Luft Fördernehmer: Theo Steil GmbH Bundesland: Rheinland-Pfalz Laufzeit: 2019 - 2020 Status: Abgeschlossen
Verpuffung im Labor 07.08.2017, gegen 11:45 Uhr, Osterweddingen, Lange Göhren 3 In Osterweddingen kam es in einem Labor in einer Absauganlage zu einer Verpuffung. Es entstanden keine Einwirkungen auf die Umwelt. Weil sie Dämpfe einatmete, wurde eine Frau in ein umliegendes Krankenhaus verbracht. Weitere Verletzte gab es nicht. Der entstandene Sachschaden wird auf 1.000 Euro geschätzt. Brennende Container in Groß Ammensleben 06.08.2017, gegen 23:17 Uhr, 39326 Groß Ammensleben, Ladestraße In Groß Ammensleben brannten Sonntagnacht zwei Container in der Ladestraße. Der Geschädigte geht von Brandstiftung aus. Vermutlich wurde das Feuer in einem Container gelegt und dieses griff dann auf den Zweiten über. In den Containern befand sich Sperrmüll. Gegen 00:45 Uhr war das Feuer gelöscht. Es entstand ein Schaden von zirka 300 Euro. Einbruch in Gartenlaube 16.07.-06.08.2017, 39517 Mahlwinkel, Uchtdorfer Straße, Gartenanlage ?Tanger Grund? Unbekannte Täter drangen gewaltsam in eine Gartenlaube ein. Im Inneren wurden alle Schränke durchwühlt. Ein Sparschwein wurde geplündert. Außerdem nahmen die Täter die Terrasseneinrichtung mitsamt einem Holzkohlegrill mit. Anzeige wurde erstattet. Die Polizei sucht Zeugen. Hinweise werden unter der Telefonnummer 03904/ 478-0 erbeten. Impressum:Polizeiinspektion MagdeburgPolizeirevier BördeBeauftragter für Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitGerikestr. 6839340 HaldenslebenTel: +49 3904 478 198Fax: +49 3904 478 210 Mail: presse.prev-boerde@polizei.sachsen-anhalt.de
Kriminalitätsgeschehen Bernburg (Räuberische Erpressung) Am Dienstagabend kam es auf dem Parkplatz des Lidl-Marktes zu einer räuberischen Erpressung. Eine 25-jährige Frau überquerte zu diesem Zeitpunkt den Parkplatz aus Richtung Bahnhof kommend in Richtung Mauerstraße. Plötzlich bemerkte sie eine jugendliche Gruppierung. Die Gruppe bestand aus 6 Personen, die überwiegend Bier in den Händen hatten. Sie stoppten und umringten die Frau. Einer der Täter verlangte dann die Herausgabe des Bargeldes. Als die Frau dem nicht nachkam, griff einer der Täter in die Handtasche, entnahm das Portmonee und stieß die Frau gegen eine Mauer. Aus dem Portmonee wurde dann ein 50.-? Schein genommen und der Rest auf den Parkplatz geworfen. Anschließend liefen die Täter in Richtung Lidl davon. Die Frau blieb zurück. Sie wurde durch den Sturz gegen die Mauer an der Schulter und am Handgelenk verletzt. Die Täter wurden als jugendlich, im Alter zwischen 16 und 18 Jahren beschrieben. Einzelne Beschreibungen waren der Frau nicht möglich. Sie waren mit Jogginghosen und Turnschuhen bekleidet. Zu Oberbekleidung konnten keine Hinweise erlangt werden. Ein der Täter war größer als 180 cm, der Rest eher kleiner, zwischen 170 und 175 cm. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und hofft auf Hinweise auf der Bevölkerung. Wer hat am Dienstagabend die beschriebene Personengruppe gesehen oder kann Angaben zu solchen Personen machen. Alle sachdienlichen Hinweise nimmt die Polizei in Bernburg, gern auch telefonisch unter 03471-3790, entgegen. Bernburg (Einbruchsdiebstahl) In der Nacht zu Mittwoch verschafften sich unbekannte Täter gewaltsam Zutritt zu den Räumlichkeiten eines Geschäfts am Karlsplatz. Sie hebelten eine Tür auf und gelangten dadurch in den Heizungsraum. In weitere Räume gelangten die Täter von hier aus nicht. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen wurde nichts entwendet. Güsten (Einbruchsdiebstahl) Unbekannte Täter verschafften sich in der Nacht zu Mittwoch gewaltsam Zutritt zu einem Metallverarbeitenden Betrieb in Güsten. Nachdem sie das Schloss am Tor überwunden hatten, gelangten sie auf das Firmengelände. Hier entwendeten sie Edelstahlbleche in verschiedenen Größen. Eine detaillierte Schadensaufstellung war bisher nicht möglich, es soll sich aber etwa eine Tonne Edlestahlblech handeln. Aschersleben (Einbruchsdiebstahl) In der Nacht zu Mittwoch drangen unbekannte Täter gewaltsam, durch Aufhebeln der Türverriegelung, in einen VW-Transporter ein. Das Fahrzeug war in der Engelgasse abgestellt. Nachdem sie das Fahrzeug geöffnet hatten, entwendeten die unbekannten Täter 6 Fahrräder und ein Schweißgerät. Nähere Angaben zu den entwendeten Fahrrädern liegend derzeit nicht vor. Beim Herausnehmen des Diebesgutes wurde ein neben dem aufgebrochenen Fahrzeug stehender Opel beschädigt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang nach Zeugen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Dienststelle in Aschersleben, gern auch telefonisch unter 03473 9510, entgegen. Schönebeck (Einbruchsdiebstahl) Unbekannte Täter verschafften sich in den späten Abendstunden, zwischen 22:30 und 23:00 Uhr, gewaltsam Zutritt zur Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Heinrich-Rau-Straße. Sie hebelten ein Fenster auf und betraten offenbar durch selbiges die Wohnung. Aus der Wohnung wurde nach bisher vorliegenden Erkenntnissen eine Playstation III und 5 Spiele entwendet. Schönebeck (Einbruchsdiebstahl) In den frühen Morgenstunden, eggen 00:52 Uhr, lösten Einbrecher die Alarmanlage eines Geschäfts am Markt aus. Die Täter versuchten noch die Alarmanlage abzureißen, flüchteten dann aber unverrichteter Dinge vom Tatort. Auch hier sucht die Polizei natürlich nach Zeugen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Dienststelle in Schönebeck, gern auch telefonisch unter 03928-466195, entgegen. Schönebeck (Einbruchsdiebstahl) In der Nacht zu Mittwoch verschafften sich unbekannte Täter gewaltsam zutritt zu einer Einkaufspassage in der Friedrichstraße. Nachdem sie die erste Tür überwunden hatten, hebelten sie anscheinend zielgerichtet die Tür zu einem Haarstudio auf. Sie öffneten dort verschiedene Schubladen und die Registrierkasse. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen entfernten sich die Täter allerdings ohne Beute. Staßfurt (Einbruchsdiebstahl) In der Nacht zu Mittwoch verschafften sich wiederholt unbekannte Täter Zutritt zum Leergutlager eines Supermarktes in der Hecklinger Straße. Sie überwanden die etwa 4 Meter hohe Mauer und entwendeten im Anschluss 18 Kisten mit Leergut. Anschließend flüchteten sie anscheinend unerkannt vom Tatort. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang nach Zeugen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Dienststelle in Staßfurt, gern auch telefonisch unter 03925-8580, entgegen. Verkehrsgeschehen Zeugen gesucht (Unfallflucht) Am Montag gegen 08:00 Uhr, wurde bei der Polizei in Aschersleben ein Verkehrsunfall gemeldet. Der Verursacher hatte sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Das Fahrzeug war über das Wochenende auf dem Parkplatz Vorder- Hinterbreite abgestellt. Am Samstag hatte der Besitzer eines Kleintransporters einen Zettel am Scheibenwischer des Fahrzeuges gesehen, sich aber zu diesem Zeitpunkt nicht weiter darum gekümmert. Als er den Zettel gegen Mittag dann doch in Augenschein nehmen wollte war er allerdings verschwunden. Nach Unfallschäden hatte der Mann zu diesem Zeitpunkt nicht geschaut. Als er dann am Montagmorgen das Fahrzeug benutzen wollte bemerkte er die Eindellung in der Fahrertür. Jetzt kam ihm der Zettel wieder in den Sinn. Er begab sich daraufhin zur Polizei und erstattete Anzeige wegen Unfallflucht. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang nach Zeugen und dem Unfallverursacher. Der Verfasser der Nachricht sollte sich bitte in der Dienststelle in Aschersleben melden. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei auch unter 03473-9510, entgegen Verkehrskontrollen Förderstedt (Geschwindigkeitskontrolle) Am Dienstag, zwischen 13:30 und 18:30 Uhr, führte die Polizei in Förderstedt, in der Magdeburg-Leipziger Straße, eine Geschwindigkeitsmessung durch. Insgesamt wurden 1155 Fahrzeuge vom Messgerät erfasst. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 50 km/h. In 36 Fällen wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt und dokumentiert. 35 Fahrzeugführern wird in den nächsten Tagen oder Wochen einen Verwarngeldbescheid (bis max. 35,- Euro) zugesandt. Gegen einen Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, er war mit 76 km/h unterwegs. Sonstiges Bernburg (Ermittlungen) Am Mittwochmorgen, gegen 07:30 Uhr machte der Mitarbeiter einer Gaststätte in der Mittelstraße einen seltsamen Fund. An der Tür zur Gaststätte befand sich ein durchsichtiger Plastikbehälter, 5 Liter, etwa viertel voll mit einer unbekannten Flüssigkeit. Aus dem Deckel schaute eine Art Zündschnur. Der Mann informierte daraufhin die Polizei, welche das Behältnis durch Spezialkräfte bergen ließ. Spuren einer Entzündung waren nicht festzustellen. Die Flüssigkeit selbst wurde aber einem Brandtest unterzogen. Sie war brennbar und wurde zur Analyse ins LKA verbracht. Der Einsatz eines Fährtenhundes, der die Spur zum Überbringer dieses ungewöhnlichen Geschenkes finden sollte wurde zwar in Erwägung gezogen, aber aus ermittlungstaktischen Gründen nicht durchgeführt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang nach Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können. Die Dienststelle in Bernburg nimmt ihre Hinweise gern auch telefonisch unter 03471-3790, entgegen. Staßfurt (Brandermittlungen) Am Dienstagnachmittag kam es in Staßfurt zu einem Brand in einem Einfamilienhaus am Wächterplatz. Beim Eintreffend er Polizei vor Ort konnte festgestellt werden, dass es im Keller des Wohnhauses, an der Heizungsanlage zu einer Verpuffung gekommen war. Der Grund hierfür ist derzeit noch nicht bekannt, die diesbezüglichen Ermittlungen dauern an. Der 73-jährige Bewohner des Hauses, der zu dieser Zeit im Keller war, wurde mit einer Rauchgasvergiftung ins Klinikum verbracht. Die Ehefrau kam vorerst bei verwandten unter. Im Auftrag Kopitz /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-ansi-language:#0400; mso-fareast-language:#0400; mso-bidi-language:#0400;} Impressum:Polizeiinspektion MagdeburgPolizeirevier SalzlandkreisBereich Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitFranzstraße 35 06406 Bernburg Tel: +49 3471 379 402 Fax: +49 3471 379 210 mail: presse.prev-slk@polizei.sachsen-anhalt.de
Aktuelle Arbeiten - Schachtanlage Asse II Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im März 2021 Stabilisierung und Notfallplanung Die Rückholung kann nur in einem langfristig stabilen Bergwerk erfolgen. Zudem müssen Vorbereitungen für einen möglichen Notfall getroffen werden. Auf der 775-Meter-Ebene wird eine neue Methode der Abdichtung von Hohlräumen erprobt. Hier wird versucht einen Porenraum in bereits eingebrachtem Material (Versatz) zu verschließen, in dem ein geeigneter Baustoff injiziert wird. Das Projekt wird von externen Spezialist*innen begleitet. Die Projektleitung liegt jedoch bei der BGE. Auch die Injektionsbohrungen werden durch die Bohrmannschaft der Schachtanlage Asse II erstellt. Unterhalb der 800-Meter-Ebene werden weiterhin Kavernenstrecken hergerichtet. In den Strecken können Lösungen gespeichert werden, die zum Beispiel nicht planmäßig nach über Tage abgegeben werden können. Der Querschnitt der zweiten Strecke ist jetzt zur vollen Größe aufgefahren. Zusätzlich wurde eine Bohrung in die Strecke erstellt, über die später Lösungen gepumpt werden können. Die Bohrung wird im Raisebohrverfahren erstellt. Dafür wird eine erste Bohrung mit einem kleinen Durchmesser von oben erstellt. Reicht diese bis in die Strecke, wird dort eine Bohrkrone mit einem größeren Durchmesser eingehängt. Die Krone wird dann drehend hochgezogen. Das Haufwerk fällt, der Schwerkraft folgend, nach unten. Im Grubentiefsten werden rund 120 Kubikmeter Beton (Sorelbeton) hergestellt, die Lösungen enthalten, die nicht nach über Tage abgegeben werden. Die verwendeten Lösungen sind radioaktiv nicht belastet. Faktenerhebung Die Einlagerungskammern 7 und 12 auf der 750-Meter-Ebene werden mit Bohrungen erkundet. Die Erkundung der Kammer 7 wurde abgeschlossen. Die Erkundung der Kammer 12 wird vorbereitet. Die Mitarbeiter*innen der Arbeitsgruppe Faktenerhebung richten das Bohrort für die Bohrarbeiten zur Einlagerungskammer 12 auf der 750-Meter-Ebene weiter ein. Die Bohranlage und der Arbeitsbereich werden weiter für den Beginn der Arbeiten hergerichtet. Hauptsächlich finden Arbeiten an der elektrischen Einrichtung statt . Rückholungsplanung Die Bergung der Abfälle erfolgt je nach Einlagerungskammer mit unterschiedlichen Techniken. Der Auftrag zur Untersuchung des Baugrundes am geplanten Standort für die Abfallbehandlungsanlage und das Zwischenlager unmittelbar nördlich der Schachtanlage Asse II wird an einen Dienstleister vergeben. Die Kolleg*innen der Abteilung Rückholung bereiten die Unterlagen für die Ausschreibung der auf der 750-Meter-Ebene einzusetzenden Bergetechniken vor. Die Ausschreibung der Leistung soll im Sommer erfolgen. Auch die Ausschreibung der Entwurfsplanung für die Bergung der radioaktiven Abfälle auf der 750-Meter-Ebene wird vorbereitet. Die Ausschreibung ist ebenfalls für den Sommer geplant. Rückholungsbergwerk und Schacht Asse 5 Für die Rückholung müssen neue Infrastrukturräume und Zugänge zum bestehenden Bergwerk sowie ein Bergungsschacht (Schacht Asse 5) errichtet werden. Im äußersten Osten der 700-Meter-Ebene werden die Bohrarbeiten zur Erkundung des Salzgesteins östlich der Schachtanlage Asse II fortgesetzt. Die Bohrung 700-5 steht bei rund 142 Metern und ist damit abgeschlossen. Das Gestein zwischen den untertägigen Erkundungsbohrungen Richtung Osten soll mit Hilfe seismischer und tomographischer Verfahren untersucht werden. Es handelt sich dabei um zerstörungsfreie bildgebende Untersuchungsmethoden. Östlich der Schachtanlage Asse II laufen die Bohrarbeiten für die abgelenkten Bohrungen. Zum Monatsende steht die erste Bohrung bei rund 629 Metern. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom 22. Januar 2021 . Lösungsmanagement Im Bergwerk werden aktuell täglich rund 12,5 Kubikmeter Salzlösung aufgefangen. Das Lösungsmanagement gelt den Umgang mit diesen Lösungen. Rund 161 und 270 Kubikmeter Salzlösung werden in zwei Chargen mit den Bezeichnungen 2021/04 und 2021/05 nach erfolgter Freigabe gemäß Paragraph 31 ff der Strahlenschutzverordnung nach über Tage gebracht. Die beiden Kampagnen finden am Anfang und Ende des Monats statt. Die abgegebenen Lösungen stammen von der Hauptauffangstelle auf der 658-Meter-Ebene. In der Charge 2021/04 werden weder Tritium, noch Cäsium-137 nachgewiesen. Die Nachweisgrenzen liegen bei 7,4 Becquerel pro Liter für Tritium und 0,40 Becquerel pro Liter für Cäsium-137. In der Charge 2021/05 wird Tritium in Höhe von 8,0 Becquerel pro Liter gemessen. Cäsium-137 wird in der Charge nicht nachgewiesen. Die Nachweisgrenze liegt bei 0,38 Becquerel pro Liter. Mit der Nachweisgrenze wird derjenige Wert eines Messverfahrens bezeichnet, bis zu dem die Messgröße (zum Beispiel die spezifische Aktivität von Radionukliden einer Flüssigkeitsprobe) gerade noch zuverlässig nachgewiesen werden kann. Sie ist ein Maß für die Empfindlichkeit des gewählten Analyseverfahrens. Wenn Aktivitätskonzentrationen von Radionukliden so niedrig sind, dass sie nicht mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden konnten, wird die sogenannte Nachweisgrenze angegeben. Sie zeigt die maximal mögliche Aktivität an, die theoretisch noch in einer Probe vorhanden sein könnte. Standortüberwachung und –erkundung Zur Planung der Rückholung, zur Umsetzung der Notfallplanung und zur Erfassung der Auswirkungen durch den Bergbau muss die Asse überwacht und erkundet werden. Die Erkundungsbohrung R10 ist aktuell rund 330 Meter lang. Die endgültige Länge ist damit noch nicht erreicht. Weitere Informationen zu den Bohrungen finden Sie unter anderem in der Meldung vom 18. Dezember 2020 . Bergbauliche Arbeiten Die Bergleute müssen den sicheren Betrieb der Schachtanlage Asse II gewährleisten. Auf der 490-Meter-Ebene wird der Zugang zum Abbau 8 erweitert. Hier entsteht eine Kippstelle für große Ladefahrzeuge, die von dort Salz in die Baustoffproduktion geben können. Die Arbeiten sind nahezu abgeschlossen. Auf der 511-Meter-Ebene wird ein Pausenraum für die Mitarbeiter*innen der Baustoffanlage errichtet. Dazu wird eine bestehende Nische ausgemauert. Die Baustoffanlage steht in einem Streckenstück, das beim Betrieb der Anlage sehr warm wird. Auch ist die Lärmbelastung hoch. Während der Pausen und zum Schreiben der Schichtberichte können sie die Mitarbeiter*innen zukünftig in einen abgetrennten Bereich zurückziehen. Eine Bodenplatte aus Beton wird errichtet. Die Wendelstrecke ist die Hauptfahrbahn durch das Bergwerk. Der Fahrbahnbelag besteht aus gewalztem Salzpulver. Die starke Belastung des Fahrbahnbelages durch den Fahrzeugverkehr zum einen und durch Bewegungen des Bergwerks zum anderen haben zu starker Schlaglochbildung geführt. Daher wird in einem besonders betroffenen Bereich oberhalb der 700-Meter-Ebene die Fahrbahn erneuert. Mehrere Dezimeter Salz werden über eine Länge von mehreren Dutzend Metern abgetragen. Anschließend wird neues Salz aufgetragen, gewässert und gewalzt. Nachdem das Material ausgehärtet ist, ist eine neue Fahrbahn entstanden. Ebenfalls auf der 700-Meter-Ebene wird ein Stützbauwerk errichtet. Ein zweites Stützbauwerk wird in Richtung der darüber liegenden Ebenen errichtet. Dieses wird nahezu 100 Meter lang. Hier wird zunächst mit einer Fräse loses Salz weggeschnitten. Anschließend werden Mauern aus Beton errichtet, um für einen gewissen Zeitraum Stabilität zu gewährleisten. Infrastruktur Über Tage muss die Infrastruktur dauerhaft instandgehalten und modernisiert werden. Die Leitungen zwischen der Schachthalle und der Anlage zur Förderung von Lösungen 2 (AFL2) werden weiter eingerichtet. Die Bauarbeiten am übertägigen Gasflaschenlager werden fortgesetzt. Die Brücke zur Schachthalle wird ausgebaut – Fußboden, Dach und Seitenfenster werden nach und nach eingebaut. Im Gespräch Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über die Schachtanlage Asse II informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Wie kann das Rückholbergwerk zur Bergung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II möglichst umweltverträglich gebaut werden? Um diese Frage dreht sich die Digitalveranstaltung der Bundesgesellschaft für Endlagerung am 26. März 2021. Die Veranstaltung ist der Höhepunkt der f rühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Antragskomplex I des Genehmigungsverfahrens zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II. Einen detaillierten Bericht zu der Veranstaltung finden Sie in der Meldung vom 1. April 2021 . Einblick Aufgenommen im März 2021 Hier sieht es nicht aus, wie in einem Bergwerk. Aber dieses Bild ist 750 Meter unter der Tagesoberfläche entstanden. Die Bohranlage zum Anbohren der Einlagerungskammer 12 steht in einer Einhausung. So wird verhindert, dass sich die Luft im Arbeitsbereich mit der im restlichen Bergwerk mischen kann. Die Bohranlage arbeitet mit normaler Druckluft. Die Luft aus der Bohrung kann jederzeit innerhalb von Sekundenbruchteilen abgeriegelt werden. Dazu ist im März ein Schnellschlussschieber installiert worden. Dies ist eine wesentliche Sicherheitseinrichtung. Sie verhindert, dass beim Bohren Luft aus der Einlagerungskammer in den Arbeitsbereich gelangen kann. Dies könnte zum Beispiel im Fall einer Verpuffung geschehen, die in Folge von Funkenflug oder bei einer Entzündung von brennbaren Materialien entstehen kann. Auf der linken Seite des Bildes sind Anschlussleitungen zu sehen. Erreicht die Bohrung die Nähe der Einlagerungskammer wird hierüber Stickstoff in die Bohrung geleitet. Der Stickstoff ersetzt die zuvor verwendete normale Druckluft. Da nun kein Sauerstoff vorhanden ist, kann es zu keiner Funkenbildung oder Entzündung kommen. Links zum Thema Themenschwerpunkt: Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung Asse 1. April 2021: Online-Konferenz im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Asse: Die BGE im Dialog mit den Bürger*innen der Region 22. Januar 2021: Pressemitteilung Nr. 1/21 - Zwei neue Bohrungen starten auf der Asse 18. Dezember 2020: „Betrifft: Asse“ – Die BGE stellt die Erkundungsbohrungen R10 und R11 via Livestream vor
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