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Entgasung von Deponien mit oberer Abdichtung

Das Projekt "Entgasung von Deponien mit oberer Abdichtung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hannover, Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik durchgeführt. Durch eine obere Abdichtung der Deponie koennen die Sickerwassermengen auf das Mass beschraenkt werden, das zur Fortfuehrung der Stabilisierung notwendig ist. Es wird die Eignung verschiedener Dichtungsverfahren bzgl. Gasdurchlaessigkeit und Sickerwasserinfiltration untersucht. Sickerwasser wird in den erforderlichen Mengen unter der oberen Dichtung im Kreislauf zurueckgefuehrt. Die Entgasung erfolgt unter Eigendruck. In einem Kostenvergleich wird die Frage der Wirtschaftlichkeit der oberen Dichtung gegenueber oben ungedichteten Deponien untersucht.

Planfeststellungsverfahren nach § 35 Abs. 2 KrWG für die Errichtung und den Betrieb der Erweiterung Nordwest der Deponie Plöger Steinbruch in Velbert

Die Stadt Velbert hat mit Schreiben vom 01.03.2022 für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb der Erweiterung Nordwest der Deponie Plöger Steinbruch in Velbert“ die Durchführung eines abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 35 Abs. 2 KrWG i. V. m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für dieses Verfahren zuständig. Die Deponie Plöger Steinbruch liegt an der Haberstraße 13a in Velbert und wurde am 29.07.1982 als Hausmülldeponie planfestgestellt. Dieser Altteil der Deponie ist zwischenzeitlich mit einer Oberflächenabdichtung versehen und stillgelegt. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 29.03.2010 ist der sich westlich an den Altteil anlehnende Deponieabschnitt Westerweiterung genehmigt worden und wird seit Ende 2011 als Deponieabschnitt der Deponieklasse I nach Deponieverordnung verfüllt. Das aktuell vorhandene Restvolumen des Deponieabschnitts wird voraussichtlich 2026 erschöpft sein. Die Stadt Velbert beabsichtigt daher die vorhandene Deponie in Richtung Nordwest zu erweitern. Wie die bestehende Deponie soll auch die Erweiterung zur Deponierung von DK I-Abfällen genutzt werden. Das Ablagerungsvolumen der auf einer Grundfläche von rd. 9,95 ha geplanten Deponieerweiterung beträgt ca. 2,3 Mio. m³ (ca. 4 Mio. Mg) verteilt auf 6 Verfüllabschnitte bei einer Laufzeit von ca. 27 Jahren. Jährlich sollen maximal 150.000 Mg Abfälle abgelagert werden. Aufgrund dieser Eckdaten ist das Vorhaben gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Nr. 12.2.1 der Anlage 1 zum UVPG UVP-pflichtig.

Deponie Erbenschwang, Lk Weilheim-Schongau

Das Projekt "Deponie Erbenschwang, Lk Weilheim-Schongau" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von B.A.U.M. Consult GmbH durchgeführt. Das Problem: Rückgang der Deponiegasproduktion nach der Aufbringung von Oberflächenabdichtungen auf Deponien. Auslastungsproblematik von Gasverwertungsanlagen. Die Lösung: Untersuchung der Auswirkungen der gezielten Befeuchtung von organischen Abfällen durch die Infiltration von deponieeigenem Sickerwasser in abgedichteten Deponiebereichen.

Fachüberwachung der Erdarbeiten bei der Rekultivierung der Deponie Neuenburg (BA I)

Das Projekt "Fachüberwachung der Erdarbeiten bei der Rekultivierung der Deponie Neuenburg (BA I)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften, Professur für Landespflege durchgeführt. Die Rekultivierung des Altteils der Deponie Neuenburg wird mit einer 'Wasserhaushaltsschicht' ausgeführt: Das Eindringen von Sickerwasser aus Niederschlägen in die Deponie wird auf natürlichem Weg über die Verdunstung der Pflanzendecke vermindert. Voraussetzungen hierfür sind günstige Bodeneigenschaften und ein gesunder Waldbestand. Das größte Problem bei der nachhaltigen Umweltvorsorge bei Deponien ist das dauerhafte Abkapseln des Deponiekörpers vom natürlichen Wasserkreislauf, um das Auswaschen von Schadstoffen in Boden, Grund- und Oberflächenwasser zu verhindern. Eine Oberflächenabdichtung soll unter anderem Regenwasser am Eindringen in die Deponie hindern. Das Problem technischer Dichtungssysteme ist die mangelnde Langzeitbeständigkeit. Die Rekultivierungsschicht als oberste Lage eines Abdichtungssystems hat die Aufgabe, das Deponiebauwerk in die Landschaft zu integrieren und Sickerwasser durch Verdunstung zu reduzieren. In niederschlagsarmen Regionen kann eine optimal gestaltete Rekultivierungsschicht mit gesundem Bewuchs - meist Wald - fast den gesamten Niederschlag auffangen. Für den Betriebsabschnitt I der Deponie Neuenburg wurde vom Institut im Jahr 2000 ein Rekultivierungskonzept erstellt, das auf diesen Prinzipien aufbaut. Im Sommer 2005 begann die Realisierung des Vorhabens. Die Fachüberwachung der Erdarbeiten stellt sicher, dass die Vorgaben der Planung im Baubetrieb möglichst exakt umgesetzt werden: So darf beispielsweise nur geeignetes Bodenmaterial verwendet werden und der Boden muss unverdichtet eingebaut und möglichst schonend gehandhabt werden.

Feinkoernige Schlacken als Dichtungsbaustoffe - Untersuchungen im Labor und in der Praxis

Das Projekt "Feinkoernige Schlacken als Dichtungsbaustoffe - Untersuchungen im Labor und in der Praxis" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsgemeinschaft Eisenhüttenschlacken e.V. durchgeführt. Zum Schutz der Umwelt vor der Ausbreitung von Schadstoffen, die gegebenenfalls aus abgelagerten Stoffen freigesetzt werden koennen, wird nach heutigem Stand der Deponietechnik in der Regel ein Multibarrierenkonzept angestrebt. Es stellte sich die Frage, ob feinkoernige Stahlwerksschlacken den Anforderungen an Deponieabdichtungen genuegen koennen. Grundsaetzliche Ueberlegung des initiierten Forschungsprogramms war es, die Wasserdurchlaessigkeit feinkoerniger Stahlwerksschlacken durch die Zugabe geeigneter Stoffe weiter zu verringern. Die im Rahmen des Forschungsvorhabens durchgefuehrten Untersuchungen haben gezeigt, dass sich mit dem Einsatz feinkoerniger Stahlwerksschlacken fuer den Bau mineralischer Dichtungsschichten Wasserdurchlaessigkeitsbeiwerte in einer Groessenordnung von 10-7 bis 10-8 m/s erreichen lassen. Diese Werte lassen einen Einsatz fuer eine breite Palette von Abdichtungsmassnahmen zu. Nicht moeglich scheint nach den erzielten Ergebnissen allerdings der Bau von Deponiebasisabdichtungen zu sein. Gleichzeitig hat sich jedoch auch gezeigt, dass eine Zugabe feinkoerniger Zusatzstoffe nicht - wie eigentlich erwartet - zu einer deutlichen weiteren Verbesserung des Wasserdurchlasswiderstandes fuehrt. Ueber dies wurde nachgewiesen, dass die Zugabe von Steinkohlenflugasche oder gemahlenem Huettensand die Festigkeit der Schichten in einem Masse erhoeht, welches bei eintretenden Setzungsvorgaengen das Auftreten von Rissen befuerchten laesst. Eine moegliche Verbesserung der Abdichtungswirkung waere damit wieder zunichte gemacht.

Abfallwirtschaft Heidekreis (AHK) -Anstalt des öffentlichen Rechts- , Feststellung nach § 5 UVPG

Die Abfallwirtschaft Heidekreis (AHK) -Anstalt des öffentlichen Rechts- beantragte am 07.06.2023 die Erteilung einer Plangenehmigung zur wesentlichen Änderung der Deponie Hillern am Deponiestandort in 29640 Schneverdingen, Hillern 11. Die beantragte Plangenehmigung erstreckt sich auf die Nachrüstung der bestehenden - mit Kunststoffdichtungsbahnen abgedichteten - Oberflächenabdichtung im Bauabschnitt BA1 mittels Dichtungskontrollsystems. Zur Realisierung der Nachrüstung sind insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich: • Herstellung von Gräben zur Verlegung der Kabel des Dichtungskontrollsystems in einem Abstand von 4 m bis 8 m ohne Schädigung des vorhandenen Oberflächenabdichtungs-systems und des Gaserfassungssystems. • Überdeckung der freigelegten Dränmatte mit Sand bzw. Unterbodenmaterial als Auflager für die Kabel des Dichtungskontrollsystems in einem einheitlich definierten Abstand von der Dränmatte (20 cm Sand-/Unterbodenauflager). • Einbringen der Kabel des Dichtungskontrollsystems (inkl. Verdrahtung und Anschluss). • Verfüllung der Kabelgräben mit dem zur Grabenherstellung ausgekofferten Rekultivie-rungsmaterial (50- 60 cm Unterboden und 30 cm Oberboden). • Funktionsprüfung des Dichtungskontrollsystems.

Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 UVPG, Schwachgasfackel Deponie Rechenbachtal

Der Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken AöR hat die Errichtung und den Betrieb einer Schwachgasfackel zur Behandlung von Deponiegas gemäß § 4 BImSchG beantragt. Die Anlage besteht aus den folgenden Aggregaten: Schwachgasfackel mit Feuerungswärmeleistung von 100 - max. 999 kW, Gasverdichter mit Förderleistung (ca. 110 - 500 m³/h, Kondensatabscheider und Gasanalysetechnik. Sie dient der thermischen Behandlung des in einem System aus Drainagen unter der Oberflächenabdichtung der Deponie Ohmbachtal gefassten Gases. Diffuse Emission des Gases wird damit minimiert bzw. unterbunden.

Bau einer Kapillar-Sperre fuer das Oberflaechenabdichtungssystem einer Deponie

Das Projekt "Bau einer Kapillar-Sperre fuer das Oberflaechenabdichtungssystem einer Deponie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landkreis Leer, Abfallwirtschaftsbetrieb durchgeführt. As have been amply demonstrated by a number of scientific investigations, capillary barriers are an efficient type of sealing system that can be used as a final cover on landfills and remediation sites. This pilot project, covering two hectares of a sloping section of the landfill at Breinermoor in the German state of Lower Saxony, is set up to demonstrate that large-scale capillary barriers will be technologically feasible in a number of landfills in various locations. A capillary barrier consists of two sloping layers. Fine-grained sand is used in the capillary layer, which overlies a coarse-grained layer (the capillary block). The capillary barrier is an innovative sealing system which exploits the fact that a layer of fine sand has become highly saturated with water from above. Capillary forces counteract the power of gravity and prevent the water in the capillary layer from seeping down into the capillary block. Instead, the water is held just above the interface between the two layers and runs off laterally into a ditch containing a drain at the foot of the slope. In suitable applications, and given the correct choice of materials, a capillary block will provide an efficient surface seal.

Plangenehmigungsverfahren Stilllegung Deponie Himmelkron

Stilllegung der Deponie Himmelkron (DK I); Antrag des Landkreises Kulmbach auf Oberflächenabdichtung in den Bauabschnitten III und IV der Deponie Himmelkron, Fl.Nr. 480 der Gemarkung Himmelkron;

Errichtung und Betrieb eines Teilbereiches als Deponie der Klasse II (DK II) auf der in Betrieb befindlichen Deponie Hermine in Neunkirchen-Wiebelskirchen

Die Firma TERRAG GmbH, Saarbrücker Straße 9, 66538 Neunkirchen, hat am 20.12.2021 einen Antrag auf Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb eines Teilbereiches als Deponie der Klasse II am Standort Neunkirchen gestellt. Die bereits planfestgestellte und in Betrieb befindliche Deponie der Klasse I umfasst eine Fläche von ca. 5,6 ha. mit einem Ablagerungsvolumen von 916.000 m³ und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 126 "Ehemaliges Kohlenlager Hermine" der Kreisstadt Neunkirchen (Inkraftgetreten mit Bekanntmachung vom 06.03.2019). Die Errichtung und der Betrieb der Deponie bedarf der Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen Kreislaufwirtschafts-gesetzes - KrWG). Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens wird die Umstufung eines Teilbereiches, der bereits in Betrieb befindlichen Deponie Hermine der Klasse I in die Klasse II beantragt. Durch die Umstufung ergeben sich keine Änderungen am Deponiekörper selbst, seinem Umgriff, dem Einbauregime, dem Abfallkatalog, der Endhöhe einschließlich Rekultivierung und damit Kapazität und der Laufzeit. Zur bisherigen Genehmigung abweichend soll lediglich die Deponiedichtungskomponente in der Basis- und Oberflächenabdichtung sowie die Sickerwasserbecken mit einer Leckageanzeige an den Standard einer DK II Deponie angepasst und ein Teil der Abfälle bis zu Grenzwerten einer DK II-Deponie eingebaut werden. Für die Deponie Hermine wurde bereits nach Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß den Nummern 12.1 und 12.2.1 eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die jetzt beantragte Umstufung stellt keine wesentlichen Änderung der bestehenden Deponiegenehmigung dar. Es ist deshalb keine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.

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