Der INSPIRE Download Service beinhaltet die Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg. Enthalten sind alle betriebenen Deponien sowie alle stillgelegten Deponien mit einem Volumen zum Zeitpunkt der Stilllegung von mehr als 100.000 m³, die sich in Zuständigkeit des LfU befinden. Nicht berücksichtigt werden Deponien deren Status ungeklärt ist. Als Sachdaten sind die Phase (Ablagerungsphase, Stilllegungsphase bzw. Nachsorgephase) und Angaben zum Volumen der Deponie zum Zeitpunkt der Stilllegung hinterlegt sowie - differenziert nach Deponieklassen - das Volumen des Deponieabschnittes gemäß Planung, das verbleibende Volumen der Deponie zum 1.1. eines jeden Jahres, die abgelagerte und die verwertete Masse im zurückliegenden Jahr.
Der INSPIRE View Service beinhaltet die Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg. Enthalten sind alle betriebenen Deponien sowie alle stillgelegten Deponie mit einem Volumen zum Zeitpunkt der Stilllegung von mehr als 100.000 m³, die sich in Zuständigkeit des LfU befinden. Nicht berücksichtigt werden Deponien deren Status ungeklärt ist. Die Visualisierung der Standorte richtet sich nach deren Phase (Ablagerungsphase, Stilllegungsphase bzw. Nachsorgephase). Als Sachdaten sind Angaben zum Volumen der Deponie zum Zeitpunkt der Stilllegung hinterlegt sowie - differenziert nach Deponieklassen - das Volumen des Deponieabschnittes gemäß Planung, das verbleibende Volumen der Deponie zum 1.1. eines jeden Jahres, die abgelagerte und die verwertete Masse im zurückliegenden Jahr.
Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftspläne geben Auskunft über Abfallaufkommen und Entsorgungskapazitäten und prognostizieren abfallwirtschaftliche Entwicklungen. Die Abfallbilanz für das Land Sachsen-Anhalt vermittelt einen Überblick über Art, Menge und Verbleib der verwerteten oder beseitigten Abfälle aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsgebieten. Sie liefert Daten und Informationen zum Siedlungsabfallaufkommen und zum Aufkommen an nachweispflichtigen (gefährlichen und nicht gefährlichen) Abfällen der Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts des vergangenen Jahres. Es werden abfallartenspezifisch die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sowie die Aufkommensentwicklung seit 1992 aufgezeigt. Bilanzen früherer Jahre können auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz ebenfalls eingesehen werden. Der Abfallwirtschaftsplan bilanziert abfallwirtschaftliche Entwicklungen die in Hinblick auf das Abfallaufkommen für eine Zeitraum von 10 Jahren. Er stellt die für eine ordnungsgemäße Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt regional und landesweit erforderlichen Kapazitäten von Abfallvorbehandlungs- und Beseitigungsanlagen dar. Der aktuell gültige Abfallwirtschaftsplan wurde am 17.10.2017 von der zuständigen Planungsbehörde, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, im Amtsblatt auf den Seiten 143, 144 bekannt gegeben. Der Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt, Fortschreibung 2017 gliedert sich in zwei sachliche Teilpläne: den Teilplan " Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle " (TP SiA LSA) den Teilplan " Gefährliche Abfälle " (TP gefA LSA). Beide Teilpläne sind auch über die Internet-Seiten des Landesverwaltungsamts, Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft/Bodenschutz aufrufbar. Hauptinhalt des Abfallwirtschaftsplans ist der Nachweis, dass die Entsorgungssicherheit für die im Planungsraum anfallenden Abfälle gewährleistet ist. Mit seinen Empfehlungen und Leitlinien bildet der Plan die Grundlage für die Entsorgungsträger. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Projekte obliegt dabei wesentlich den öffentlich-rechtlichen und privaten Entsorgungsträgern im Rahmen ihrer Eigenverantwortung. Auswirkungen auf die Umwelt relevanter Anlagen sind nach der europäischen Richtlinie 2010/75/EU über Industrie-Emissionen (IE-RL) durch ein System von Umweltinspektionen zu prüfen. Für die von der Richtlinie erfassten Deponien besteht nach § 47 Abs. 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Deponieverordnung die Verpflichtung zur Überwachung. Es ist ein anlagenübergreifender Überwachungsplan aufzustellen. Dieser Überwachungsplan ist Bestandteil des Überwachungsplans des Landes Sachsen-Anhalt für Industrie-Emissions-Anlagen (IE-ÜPl). Weitere Informationen zum Überwachungsplan Der Überwachungsplan bildet die Grundlage für die Erstellung der anlagenbezogenen Überwachungsprogramme der jeweils zuständigen Überwachungsbehörde. Die Überwachungsprogramme der Deponien in Zuständigkeit der oberen Abfallbehörde sind auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes verfügbar. Deponien sind Beseitigungsanlagen für die unbefristete Ablagerung von Abfällen. In Abhängigkeit vom Schadstoffgehalt werden die Abfälle verschiedenen Deponieklassen zugeordnet, die einen unterschiedlichen Grad an Sicherheitsvorkehrungen erfordern. Zuordnungswerte für den Schadstoffgehalt bestimmen, welcher Abfall auf welcher Deponieklasse abgelagert werden darf. Deponien der Klassen 0, I, II und III sind oberirdische, Deponien der Klasse IV sind untertägige Anlagen. In Sachsen-Anhalt existiert eine Untertagedeponie im Salzgestein. Bei den oberirdischen Deponien gibt es mehrere Anlagen unterschiedlicher Deponieklasse, auf denen aktuell Abfälle beseitigt werden. Darüber hinaus verfügt Sachsen-Anhalt über mehrere stillgelegte Deponien. Auf denen werden Abfälle in Form von Deponie-Ersatzbaustoffen im Rahmen von deponietechnisch notwendigen Baumaßnahmen eingesetzt. Weiterführende allgemeine Informationen zu Rechtsgrundlagen, Genehmigung, Überwachung und Zuständigkeiten für Deponien finden Sie hier auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.
Der Betreiber VEOLIA Umweltservice GmbH hat mit Antrag gem. § 35 Abs. 3 des Kreis-laufwirtschaftsgesetzes (KrWG) i. V. m. §§ 19 und 21 der Deponieverordnung (DepV) so-wie § 17 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKrWG) die wesentliche Änderung der Deponie Altvater III in Ellerstadt beantragt. Mit Bescheid vom 29.05.1973 wurde die Vollfüllung der Deponie Ellerstadt Altvater III in Ellerstadt durch die damalige Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz festgestellt. Die Anordnung zur Rekultivierung der Deponie Altvater III erfolgte mit Verweis auf eingereichte Plan-unterlagen mit Zulassungsbescheid vom 12.12.1973. Die nun beantragten Änderungen belaufen sich hauptsächlich darauf, das geplante Oberflächenabdichtungssystem nach Stand der Technik in Anlehnung an die DepV inklusive auf die darin verwiesenen technischen Regelwerke zu errichten. Demnach soll das Oberflächenabdichtungssystem eine Mindestdicke von 150 cm nach der Profilierung des Deponiekörpers aufweisen. Der Aufbau soll sich in eine 50 cm dicke, mineralische Abdichtungsschicht und in eine 100 cm dicke Rekultivierungsschicht aus Bodenmaterial gliedern. Die Profilierung dient der Herstellung der Kubatur und zielt auf einen Endaufbau, der zu allen Seiten ein Gefälle von mindestens 5 % aufweist (pultförmigen Konstruktion). Zur Oberflächenentwässerung soll das anfallende Niederschlagwasser gezielt an den Deponierand in Entwässerungsrinnen und von dort weiter in ein zentrales Versickerungsbecken abgeleitet werden.
Die BLR Burgenland-Recycling GmbH beabsichtigt, auf Grund der gegenwärtigen Entwicklungen der Abfallwirtschaft im Raum Sachsen-Anhalt-Süd eine Deponie der Deponie-klasse 0 auf einer Fläche von 10 ha gemäß § 2 Nr. 6 Deponieverordnung (DepV) in Verbindung mit einer Deponie der Klasse I auf 16 ha gemäß § 2 Nr. 7 DepV innerhalb des Kiessandtagebaus Freyburg-Zeuchfeld zu errichten und zu betreiben.
Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd mit Schreiben vom 27.01.2020 einen geänderten Antrag auf Planfeststellung für die Erweiterung der Deponie Hoher Weg in Ludwigshafen gestellt. Die Änderung führt zum Erhalt des angrenzenden Wäldchens. Die beantragte Erweiterung soll weiterhin in der Gemarkung Ludwigshafen, Stadtteil Rheingönheim, erfolgen, sich nördlich an die bestehende Deponie Hoher Weg anschließen und deren infrastrukturelle Einrichtungen nutzen. Mit der Erweiterung der Deponie soll die Entsorgungsautarkie der Stadt Ludwigshafen gesichert werden. Es ist die Ablagerung von ca. 2,08 Mio. m³ ausschließlich mineralischen Abfällen vorgesehen, die die Zuordnungskriterien der Deponieklasse I gemäß Deponieverordnung in der Fassung vom 04. März 2016 erfüllen.
Das Änderungsvorhaben an der Deponie Dettendorf (nahe Gemeinde Diespeck) beinhaltet das Aufbringen eines den Anforderungen der Deponieverordnung entsprechenden Oberflächenabdichtungssystems auf den Bauabschnitten A und B2. Dadurch wird eine bestehende temporäre Oberflächenabdichtung auf diesen Bauabschnitten ersetzt.
Der Datensatz Environmental Management Facility / Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): - Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg – Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-USEMF-DEPO) - Standorte der Deponien gemäß Deponieverordnung (DepV) im Land Brandenburg – Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-USEMF-DEPO) Enthalten sind alle betriebenen Deponien sowie alle stillgelegten Deponien mit einem Volumen zum Zeitpunkt der Stilllegung von mehr als 100.000 m³, die sich in Zuständigkeit des LfU befinden. Nicht berücksichtigt werden Deponien deren Status ungeklärt ist. Als Sachdaten sind die Phase (Ablagerungsphase, Stilllegungsphase bzw. Nachsorgephase) und Angaben zum Volumen der Deponie zum Zeitpunkt der Stilllegung hinterlegt sowie - differenziert nach Deponieklassen - das Volumen des Deponieabschnittes gemäß Planung, das verbleibende Volumen der Deponie zum 1.1. eines jeden Jahres, die abgelagerte und die verwertete Masse im zurückliegenden Jahr. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.
Die DAH1 GmbH (ein Unternehmen der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH und der RAG Montan Immobilien GmbH) hat mit Schreiben vom 29.04.2020 für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer DK I-Deponie am Standort der Bergehalde Lohmannsheide in Duisburg-Baerl“ die Durchführung eines abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 35 Abs. 2 KrWG i. V. m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für dieses Verfahren zuständig. Für das Vorhaben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Bergehalde Lohmannsheide an der Gutenbergstraße in 47199 Duisburg wird aufgrund der Beendigung des Steinkohlebergbaus in Deutschland nicht bis zum geplanten Endausbau verfüllt. Die DAH1 GmbH beabsichtigt auf dem vorhandenen Haldenplateau der ehemaligen Bergehalde eine Deponie der Deponieklasse I gemäß Deponieverordnung zu errichten und zu betreiben. Die vorhandenen Restkapazitäten sollen zur Deponierung von DK I-Abfällen genutzt werden. Das Ablagerungsvolumen der auf einer Grundfläche von rd. 16,2 ha geplanten Deponie beträgt ca. 3,5 Mio. m³ (ca. 5,20 Mio. Mg) verteilt auf 5 aufeinanderfolgende Schüttabschnitte bei einer Laufzeit von ca. 15 Jahren. Jährlich sollen maximal 400.000 t Abfälle abgelagert werden. Die vorgesehene Endhöhe der Deponie liegt im Hochpunkt bei 84,50 m NN.
Die Stadt Velbert hat mit Schreiben vom 01.03.2022 für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb der Erweiterung Nordwest der Deponie Plöger Steinbruch in Velbert“ die Durchführung eines abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 35 Abs. 2 KrWG i. V. m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für dieses Verfahren zuständig. Die Deponie Plöger Steinbruch liegt an der Haberstraße 13a in Velbert und wurde am 29.07.1982 als Hausmülldeponie planfestgestellt. Dieser Altteil der Deponie ist zwischenzeitlich mit einer Oberflächenabdichtung versehen und stillgelegt. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 29.03.2010 ist der sich westlich an den Altteil anlehnende Deponieabschnitt Westerweiterung genehmigt worden und wird seit Ende 2011 als Deponieabschnitt der Deponieklasse I nach Deponieverordnung verfüllt. Das aktuell vorhandene Restvolumen des Deponieabschnitts wird voraussichtlich 2026 erschöpft sein. Die Stadt Velbert beabsichtigt daher die vorhandene Deponie in Richtung Nordwest zu erweitern. Wie die bestehende Deponie soll auch die Erweiterung zur Deponierung von DK I-Abfällen genutzt werden. Das Ablagerungsvolumen der auf einer Grundfläche von rd. 9,95 ha geplanten Deponieerweiterung beträgt ca. 2,3 Mio. m³ (ca. 4 Mio. Mg) verteilt auf 6 Verfüllabschnitte bei einer Laufzeit von ca. 27 Jahren. Jährlich sollen maximal 150.000 Mg Abfälle abgelagert werden. Aufgrund dieser Eckdaten ist das Vorhaben gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Nr. 12.2.1 der Anlage 1 zum UVPG UVP-pflichtig.
Origin | Count |
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Bund | 52 |
Land | 93 |
Type | Count |
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License | Count |
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Resource type | Count |
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