Die Strahlenschutzverordnung legt Grenzwerte für die Dosis von Einzelpersonen der Bevölkerung durch die Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft oder Wasser fest. Auf der Basis der sich daraus ergebenden Beschränkungen wurde für 750 Radionuklide und einen Satz von Referenzorganismen überprüft, ob der Schutz von Flora und Fauna abgedeckt ist. Für die Referenzorganismen wurde die äußere und soweit möglich innere Exposition berechnet. Als neue Pfade wurden die Submersion und die Inhalation (Ratte und Hirsch) einbezogen. Als Kriterium des angemessenen Schutzes wurde auftragsgemäß ein Wert von 10 μGy/h zu Grunde gelegt. Für Ableitungen mit der Fortluft ergaben sich keine Überschreitungen der Referenzdosisrate. Bei Ableitungen in Fließgewässer oder marine Gewässer wurden dagegen insbesondere für einige sehr kurzlebige Radionuklide Überschreitungen ermittelt, wenn die noch maximal mögliche Wasserkontamination unterstellt wird. Unter realistischeren Randbedingungen der Emission und Immission ist der Schutz von Flora und Fauna dagegen gewährleistet. Insbesondere für Populationen von Lebewesen, die nur ein kleineres Wasservolumen besiedeln, kann eine Schädigung aber nicht grundsätzlich alleine aufgrund der Anforderungen zum Schutz des Menschen ausgeschlossen werden. In sehr ungünstigen Immissionssituationen muss daher der Einzelfall beurteilt werden. // SUMMARY // Dose limits for members of the public exposed to the discharge of radioactive substances into the air or water bodies are defined in the German Radiation Protection Ordinance. This study tested whether non-human species are protected within the human dose limits for all 750 radionuclides as compared to a set of reference biota. External and, where possible, internal doses were calculated for the reference biota. In addition new exposure pathways such as submersion and inhalation (for rat and deer) were incorporated. The upper limit as ordered for adequate biota protection is 10 μGy/h. This study found that radionuclide discharges into the air never exceeded the reference dose rate limit. However, violations were detected for discharges of some very short-lived radionuclides into freshwater or seawater, if the maximum water contamination is assumed. Protection of non-human species is guaranteed for more realistic emission and immission situations. This means that damage to populations living in small water volumes cannot be excluded solely on the basis of regulations for the human dose limit. Therefore, it is necessary to judge the individual case in very unfavourable immission situations.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Grundnormenrichtlinie in nationales Recht wird mit dem Vorhaben „Ermittlung von potentiellen Strahlenexpositionen durch Ableitungen aus NORM-relevanten Industriezweigen“ auf den Teilaspekt der Ableitungen eingegangen. Dabei ist zunächst zu prüfen, ob die bisherigen Regelungen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für den Bereich NORM mit den Inhalten der Grundnormenrichtlinie konform sind oder ob es Bedarf für weitergehende Regelungen gibt. Die Einhaltung des Grenzwertes von 1 mSv/a für die Bevölkerung gilt nach Artikel 12 der Grundnormenrichtlinie für die Summe der Expositionen aus allen zugelassenen Tätigkeiten. Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht festgelegt, was zugelassene Tätigkeiten im Sinne der Richtlinie darstellen. Für dieses Vorhaben ist diese Festlegung auch nicht erheblich, vielmehr ist es ein wesentliches Ziel, Expositionen der Bevölkerung durch Ableitungen aus NORM-Industrien zu ermitteln. Hiervon unberührt ist, ob sich daraus künftig eine Regelungsbedürftigkeit für Ableitungen ergibt oder nicht. Außerdem ist zu prüfen, ob zusätzlich zu den in der Anlage XII der StrlSchV aufgeführten Rückständen weitere NORM-Rückstände zu beachten sind und ob neben den Strahlenexpositionen durch die Beseitigung oder Verwertung dieser Rückstände auch durch Ableitungen aus Anlagen und Einrichtungen der betreffenden Industrien Dosisbeiträge für die Bevölkerung zu erwarten sind, die wegen der o. g. Bedingungen für die Einhaltung der Dosisgrenzwerte für Tätigkeiten zu beachten sind. Entsprechend der Aufgabenstellung sind hinsichtlich ihrer Ableitungen potentiell relevante Industriezweige auf der Basis einer Literaturrecherche zu identifizieren, und zwar auf der Grundlage • von Anhang VI Richtlinie 2013/59/Euratom und • des Altlasten-Branchenkatalogs aus dem Jahr 2014. Darüber hinaus sind Bewertungen von Ableitungen des Kohlebergbaus, der Radonheilbäder und -stollen sowie des Kalibergbaus vorzunehmen. Eigene Erkenntnisse des Auftragnehmers flossen ebenfalls in die Bewertung ein.
In Deutschland werden beruflich strahlenexponierte Personen von vier Personendosismessstellen und 27 Inkorporationsmessstellen dosimetrisch überwacht. 2003 kamen die Überwachungsbereiche „Fliegendes Personal“ und Arbeitsplätze mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen (u.a. Bergwerke, Schauhöhlen sowie Anlagen der Wassergewinnung) hinzu. Die entsprechenden Dosisfeststellungen werden im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz personenbezogen zusammengeführt. Eine wichtige Aufgabe des Strahlenschutzregisters (§ 12c AtG) ist die überregionale und langfristige Überwachung der Einhaltung von Dosisgrenzwerten bei beruflicher Strahlenexposition, insbesondere der Berufslebensdosis. Außerdem gehört die Überwachung der Strahlenpassausgabe zu seinen Aufgaben. Aufgabe des Strahlenschutzregisters ist weiter, die Einhaltung der Strahlenschutzgrundsätze „Dosisbegrenzung“ und „Minimierung“ zu überprüfen. Die jährlichen statistischen Auswertungen der Expositionsdaten der Überwachten geben einen differenzierten Überblick über den Stand und die Entwicklung der beruflichen Strahlenexposition. Sie leisten damit einen Beitrag zur wirksamen Strahlenschutzüberwachung und dokumentieren den Stand des Strahlenschutzes in Deutschland.
In Deutschland werden beruflich strahlenexponierte Personen von vier Personendosismessstellen und 27 Inkorporationsmessstellen dosimetrisch überwacht. 2003 kamen die Überwachungsbereiche „Fliegendes Personal“ und Arbeitsplätze mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen (u.a. Bergwerke, Schauhöhlen sowie Anlagen der Wassergewinnung) hinzu. Die entsprechenden Dosisfeststellungen werden im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz personenbezogen zusammengeführt. Eine wichtige Aufgabe des Strahlenschutzregisters (§ 12c AtG) ist die überregionale und langfristige Überwachung der Einhaltung von Dosisgrenzwerten bei beruflicher Strahlenexposition, insbesondere der Berufslebensdosis. Außerdem gehört die Überwachung der Strahlenpassausgabe zu seinen Aufgaben. Aufgabe des Strahlenschutzregisters ist weiter, die Einhaltung der Strahlenschutzgrundsätze „Dosisbegrenzung“ und „Minimierung“ zu überprüfen. Die jährlichen statistischen Auswertungen der Expositionsdaten der Überwachten geben einen differenzierten Überblick über den Stand und die Entwicklung der beruflichen Strahlenexposition. Sie leisten damit einen Beitrag zur wirksamen Strahlenschutzüberwachung und dokumentieren den Stand des Strahlenschutzes in Deutschland.
In Deutschland werden beruflich strahlenexponierte Personen von vier Personendosismessstellen und 27 Inkorporationsmessstellen dosimetrisch überwacht. 2003 kamen die Überwachungsbereiche „Fliegendes Personal“ und Arbeitsplätze mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen (u.a. Bergwerke, Schauhöhlen sowie Anlagen der Wassergewinnung) hinzu. Die entsprechenden Dosisfeststellungen werden im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz personenbezogen zusammengeführt. Eine wichtige Aufgabe des Strahlenschutzregisters (§ 12c AtG) ist die überregionale und langfristige Überwachung der Einhaltung von Dosisgrenzwerten bei beruflicher Strahlenexposition, insbesondere der Berufslebensdosis. Außerdem gehört die Überwachung der Strahlenpassausgabe zu seinen Aufgaben. Aufgabe des Strahlenschutzregisters ist weiter, die Einhaltung der Strahlenschutzgrundsätze „Dosisbegrenzung“ und „Minimierung“ zu überprüfen. Die jährlichen statistischen Auswertungen der Expositionsdaten der Überwachten geben einen differenzierten Überblick über den Stand und die Entwicklung der beruflichen Strahlenexposition. Sie leisten damit einen Beitrag zur wirksamen Strahlenschutzüberwachung und dokumentieren den Stand des Strahlenschutzes in Deutschland.
Das Projekt "Aenderung der StrlSchV vom 13.10.1976 gegenueber der 1. SSVO und Einfluss der StrlSchV auf die Auslegung des BBR-Druckwasserreaktors" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bonnenberg und Drescher durchgeführt. Infolge der Novellierung der Strahlenschutzverordnung war ein Ueberblick mit den wesentlichen Aenderungen in der StrlSchV gegenueber der 1. SSVO zu erstellen und deren Relevanz fuer Betreiber und BBR als Planer, Hersteller und Fremdfirma aufzuzeigen. Besondere Konsequenzen ergeben sich fuer die genannten Unternehmer aus der Verbesserung der Strahlenschutzorganisation bei Fremdfirmen, der Stellung und Qualifikation des Strahlenschutzbeauftragten, der Pflicht zur Erfassung und Bilanzierung der Vorbelastung und der eigenen Abgaben, der Einschraenkung der Dosisgrenzwerte fuer das Personal, wodurch die die Anlage und Wartungs- und Reparaturarbeiten wesentlich sorgfaeltiger unter Strahlenschutzgesichtspunkten zu planen sind.
Das Projekt "Systematische Untersuchung der Exposition von Flora und Fauna bei Einhaltung der Grenzwerte der StrlSchV für den Menschen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Abstract: Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) empfiehlt, die Strahlenexposition von Flora und Fauna infolge der Ableitungen radioaktiver Stoffe in die Umwelt abzuschätzen und mit Expositionen zu vergleichen, unterhalb derer eine schädliche Wirkung bei Tieren und Pflanzen nicht zu erwarten ist. Grenzwerte zum Schutz der belebten Umwelt werden von der ICRP nicht genannt, aber Referenzorganismen angegeben, die den Betrachtungen zugrunde gelegt werden sollen. Die Strahlenschutzverordnung legt Grenzwerte für die Dosis von Einzelpersonen der Bevölkerung durch die Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft oder Wasser fest. Der Nachweis der Einhaltung der Dosisgrenzwerte erfolgt für Referenzpersonen unter Anwendung einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zu § 47 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die teils sehr konservative Annahmen enthält. Ziel des Vorhabens ist es, zu überprüfen, ob bei der Anwendung der AVV zum Nachweis der Einhaltung der Dosisgrenzwerte für Einzelpersonen der Bevölkerung auch die belebte Umwelt bereits angemessen geschützt ist.
Das Projekt "Systematische Untersuchung der Exposition von Flora und Fauna bei Einhaltung der Grenzwerte der StrSchV für den Menschen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Krebsforschungszentrum - Stiftung des öffentlichen Rechts durchgeführt. Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) empfiehlt, die Strahlenexposition von Flora und Fauna infolge der Ableitungen radioaktiver Stoffe in die Umwelt abzuschätzen und mit Expositionen zu vergleichen, unterhalb derer eine schädliche Wirkung bei Tieren und Pflanzen nicht zu erwarten ist. Grenzwerte zum Schutz der belebten Umwelt werden von der ICRP nicht genannt, aber Referenzorganismen angegeben, die den Betrachtungen zugrunde gelegt werden sollen. Die Strahlenschutzverordnung legt Grenzwerte für die Dosis von Einzelpersonen der Bevölkerung durch die Ableitung radioaktiver Stoffe mit Luft oder Wasser fest. Der Nachweis der Einhaltung der Dosisgrenzwerte erfolgt für Referenzpersonen unter Anwendung einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zu Paragraph 47 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die teils sehr konservative Annahmen enthält. Ziel des Vorhabens ist es, zu überprüfen, ob bei der Anwendung der AVV zum Nachweis der Einhaltung der Dosisgrenzwerte für Einzelpersonen der Bevölkerung auch die belebte Umwelt bereits angemessen geschützt ist.
Das Projekt "Use of the variance-covariance method in radiation protection" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Würzburg, Biozentrum, Institut und Lehrstuhl für Humangenetik durchgeführt. General Information: Reductions of the dose limits in radiation protection and changes of the quality factor for densely ionizing radiations will require increased precision in area monitoring and in personal dosimetry. Tissue equivalent proportional counters are increasingly employed for this purpose. However, their routine use in radiation protection requires the variance-covariance method which is an extension of the pulse height determination in two ways: it is not restricted to radiation fields of extremely low dose rate and, unlike the variance methods, it is applicable in the time varying radiation fields that are frequently encountered in radiation protection practice. Achievements: Measurements in the field of a diagnostic X-ray tube have been performed with a 2 pulse generator. The beam was filtered with 1 mm of aluminium. The twin detector consists of 2 cylindrical proportional counters. The plastic detector walls have a thickness equivalent to 13 mm of tissue. The detector currents are integrated on capacitors. The voltage at the capacitors is digitized and the results stored on a computer. Calibration of the proportional counters was performed with an americium-241 alpha source. As a side product to this the Townsend coefficients for methane based tissue equivalent gas have been determined for a broad range of reduced field strengths. In further measurements variations of the dose averaged lineal energy, y d, during the 10 ms time interval of the high voltage pulse of the X-ray tube have been determined. In a theoretical analysis the inherent possibilities of the variance covariance method for suppression of noise and electric pickup have been examined. Several types of disturbances have been considered. Preliminary measurements have been performed in the photon and electron fields of a 20 MV linear accelerator. To cope with the high dose rate 2 improvements of the instrumentation are necessary. Increased sampling frequency will reduce the dose per sampling interval and smaller detectors will reduce the current delivered. In the experimental system, the signal processing has been improved by the implementation of faster and more accurate analogue to digital conversions (ADC) and the mechanical device for pressure stabilization in the gas flow system has been replaced by an electronic pressure control. In addition the gas flow is now adjusted by a mass flow control. Work is being done to transform a system designed for variance covariance measurements in pulsed therapeutic X-ray and electron fields into one appropriate for measurements in continuous cobalt-60 beam, regarded as an intermediate step before measuring in diagnostic X-rays. The proportional counters were found to be unsuitable for continuous beam measurements so it has been decided to apply new detectors. Ionization chambers and charge integration have been chosen to achieve a more satisfactory calibration. 2 Keithley 617 programmable electrometers together with a ...
Das Projekt "Knochensarkome und Tumoren des haematopoetischen Systems durch niedrig dosierte Bestrahlung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GSF-Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit, GmbH durchgeführt. General Information: The human radium A induced tumours, resulting from former industrial occupation as dial painters with 226Ra and medical treatment with 224Ra, continue to provide basic information on the effects of internal irradiation and radio carcinogenesis in man. Animal experimentation and in vitro systems help to elucidate the problems of radiation hazards, and in addition increase our understanding of the mechanisms of radiation carcinogenesis. Bone tumours and tumours of the haematopoietic system have been induced experimentally by internal administration of many bone seeking radioactive isotopes. For several short lived radio nuclides we have the basic knowledge of dose dependence and protraction effects in radiation induced osteosarcomogenesis and leukaemogenesis. The additional induction of leukaemia, particularly at lower dose levels, raises the question of the target cell in alpha radiation oncogenesis. This is a further indication of the importance of extending studies of early events in haematopoietic and stroma bone marrow cells and osteogenic cells. Data from the epidemiological study on 224Ra patients also indicate the need for systematic investigations of the leukaemia risk after the incorporation of bone seeking radio nuclides. In addition experimental studies using 224Ra offer the possibility of estimating the plutonium risk in humans. In studies of different age periods the role of possible sensitive periods during the whole lifespan should be explored. In this proposal considerable emphasis is placed on molecular biological approaches to radiation carcinogenesis, both in appropriate animal models, in vitro systems and human tumours. Studies with oncogenic retroviruses have revealed new aspects of the molecular basis of carcinogenesis. Several groups of genes have been detected which are involved in the development of tumours. These genes are normal constituents of the genetic makeup of the cell, but in carcinogenesis they seem to be over expressed, mutated or combined with other genes. A more detailed molecular analysis of target genes for radiation carcinogenesis is envisaged. The research projects in this proposal are concerned with the general problem of radiation risk, especially with respect to radiation induced cancer. The quantitative analysis of dose effect relationships with special emphasis on time and quality factors, and the development and analysis of appropriate animal experiments and in vitro systems with the possibility of studying mechanisms of oncogenesis, will have immediate implications for improving the establishment of dose limits. Inclusion of the whole lifespan in the study of risk takes the age pattern of a real population into account. The determination of the genes and gene products responsible for radiation carcinogenesis would offer the possibility of defining the critical radiation doses which induce or activate events in the cellular genome subsequently leading to cell transformation. ...