Das Projekt "Abgrenzung zwischen Planungsentscheidungen, die keine Drittbetroffenheit oder Drittbeguenstigung verursachen. Dargestellt am Abfallrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Fachbereich 01 Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Steuerrecht durchgeführt. Die Einhaltung von Planungsvorgaben ist von betroffenen Dritten oft nicht anfechtbar. Gegenstand der Untersuchung soll die Entwicklung von Kriterien sein, die darueber Auskunft geben, wann Anfechtbarkeit entsteht.