Das Projekt "Work Package II - Material processing at Haean Basin scale: The role of hyporheic exchange and the riparian zone in NO3 and DOC export from catchments" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bayreuth, Fachgruppe Geowissenschaften, Bayreuther Zentrum für Ökologie und Umweltforschung (BayCEER), Lehrstuhl für Hydrologie durchgeführt. The hydrogeochemical dynamics in mountainous areas of the Korean Peninsula are mainly driven by a monsoon-type climate. To examine the interplay between hydrological processes and the mobilization and subsequent transport and export of nitrate and DOC from catchments, a field study was initiated in the Haean catchment in north-eastern South Korea under highly variable hydrologic conditions. In order to identify nitrate and DOC source areas, a subcatchment (blue dragon river) within the Haean basin, which includes different types of landuses (forest, dry land farming, and rice paddies), was selected. In 2009, high frequency surface water samples were collected at several locations during summer storm events. A similar but more comprehensive sampling routine was completed in 2010. In order to investigate the groundwater level fluctuations relative to the hydraulic potentials, a piezometer transect was installed across a second order stream of the subcatchment. The results so far suggest deep groundwater seepage to the aquifer with practically no base flow contributions to the stream in the mid-elevation range of the catchment. In 2009 the focus of research was within the subcatchment, in 2010 additionally a second piezometer transect was installed at a third order stream in the lower part of the catchment (main stem of the Mandae River) where more dynamic groundwater/surface water interactions are assumed due to expected higher groundwater levels in this part of the basin. In order to investigate these interactions piezometers equipped with temperature sensors and pressure transducers were installed directly into the river bed. Based on the observed temperature time series and the hydraulic potentials the water fluxes between the groundwater and the river can be calculated using the finite-difference numerical code, VS2DH. VS2DH solves Richard s equation for variably-saturated water flow, and the advection-conduction equation for energy transport. The field data collected at the second piezometer transect suggest that the investigated river reach exhibits primarily losing surface conditions throughout most of the year. Gaining groundwater conditions at the river reach are evident after monsoonal extreme precipitation events. At the transect streambed aggradation and degradation due to bedload transport was observed. Significant erosion has been reported throughout the catchment after extreme events. Results indicate that the event-based changes in streambed elevation, is an additional control on groundwater and surface water exchange. The streambed flux reversals were found to occur in conjunction with cooler in-stream temperatures at potential GW discharge locations. The export of nitrate and DOC were found to be variable in time and strongly correlated to the hydrologic dynamics, i.e. the monsoon and pre- and post-monsoon hydrological conditions. usw.
Das Projekt "Elektronische Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft: (Teilvorhaben 2) Weiterentwicklung und Anpassung der elektronischen Schnittstelle und der konkretisierenden Hinweise gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 NachwV" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Consist ITU Environmental Software GmbH durchgeführt. Im Rahmen der Einführung der elektronischen Nachweisführung ist das BMUB nach § 18 Absatz 1 Satz 2 der Nachweisverordnung zur Bekanntgabe der für die elektronische Kommunikation erforderlichen Datenschnittstellen sowie zur Bekanntgabe nachfolgend erforderlich werdender Änderungen oder Berichtigungen verpflichtet. Zur Unterstützung und Erläuterung der Datenschnittstelle gibt das BMUB zudem die 'konkretisierenden Hinweise' heraus. Die Weiterentwicklung und Anpassung der Schnittstelle stellt den reibungslosen Ablauf des elektronischen Abfallnachweisverfahrens sicher. Wie schon in der Vergangenheit kann die technische Umsetzung nicht durch das BMUB selbst geleistet werden, sondern ist nur mit externer Unterstützung möglich. Das o. g. Forschungsvorhaben soll das BMUB bei der Erfüllung der o. g. gesetzlichen Aufgabe fachlich unterstützen. Die eIDAS Verordnung löst die Richtlinie 1999/93/EG (EU-Signaturrechtlinie) zum 1. Juli 2016 ab. Die in der eIDAS VO enthaltenen Neuregelungen werden das bislang geltende Signaturrecht aller EU-Mitgliedsstaaten vollständig ersetzen. Auswirkungen auf die BMUB-Schnittstelle entstehen in erster Linie durch die Änderungen der Signaturformate. Da die Ausarbeitung der in der VO vorgesehenen Durchführungsrechtsakte zur Verbindung von Gesetzgebung und Standardisierung noch erfolgen muss und somit der legislative Prozess mit dem Inkrafttreten der eIDAS VO noch nicht abgeschlossen ist, bleibt ein künftiger Änderungsbedarf bestehen.
Das Projekt "Behoerdeninterne Voraussetzungen fuer die Durchsetzung der geplanten EG - RL zur Umweltvertraeglichkeitspruefung (Teil 2)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IfS Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH durchgeführt. Im Haushaltsjahr 1983 ist untersucht worden, inwieweit die nach bundesdeutschem Recht bestehenden Regelungen zur Umweltvertraeglichkeitspruefung die Anforderungen an Verfahren und materielle Erfordernisse aus der EG-RL zur UVP erfuellen. Diese Untersuchung stand unter dem Vorbehalt einer noch nicht endgueltigen Ausgestaltung der EG-RL zur UVP. Nach der Verabschiedung der RL ist das Vorhaben ajour zu bringen, wobei einige weitere Problemfelder wie z.B. das Bergrecht mit in die Untersuchung aufzunehmen waeren.
Das Projekt "Empfehlungen fuer die Ausarbeitung von Landschaftsplaenen und Gruenordnungsplaenen im Rahmen der Bauleitplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie, Institut für Landschaftspflege und Landschaftsökologie durchgeführt. Interpretation der Grundsatzforderung des Paragraphen 1 Bundesbaugesetz im Zusammenhang mit der Ausarbeitung von Landschaftsplaenen und Gruenordnungsplaenen; Erarbeitung von Grundlagen fuer Richtlinien der Bundeslaender zur Durchfuehrung der Bauleitplanung unter Beruecksichtigung der Landschaftsplanung und Gruenordnung.
Das Projekt "Förderung der Kreislaufführung als zentrale Recyclingstrategie - Kategorisierung, Bewertung und Weiterentwicklung von Kreislaufprozessen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Institut für Wasser, Abfall und Umwelt, Fachgebiet Abfalltechnik durchgeführt. 'Kreislaufwirtschaft' ist das erklärte Ziel der Umweltpolitik in Deutschland. Die Förderung der Kreislaufwirtschaft ist im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) verankert und soll die Schonung der natürlichen Ressourcen bezwecken. Als Grundsätze der Kreislaufwirtschaft werden die Vermeidung (insbesondere Verminderung von Menge und Schädlichkeit) sowie die stoffliche und energetische Verwertung genannt. In die Kreislaufwirtschaft einbezogen werden außerdem 'das Bereitstellen, Überlassen, Sammeln, Einsammeln durch Hol- und Bringsysteme, Befördern, Lagern und Behandeln von Abfällen zur Verwertung'. Unter dem Begriff 'Kreislaufwirtschaft' findet sich also im Wesentlichen eine Sammlung von Durchführungsvorschriften für die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen incl. der zugehörigen Logistik. Dagegen finden sich keine klare Definition des Kreislaufbegriffs und keine Hinweise zur Einstufung und Bewertung von Kreislaufprozessen, die Voraussetzung wäre, um eine tatsächliche Förderung der Kreislaufführung zu erreichen. Ziel dieses Projektes ist es, Methoden zur systematischen Einstufung von Kreislaufprozessen und zu deren objektiver Bewertung zu entwickeln. Auf dieser Basis sollen Kreislaufführungspotentiale identifiziert und quantifiziert werden. Außerdem ist zu untersuchen, welche Kriterien zur Weiterentwicklung und Neubildung von Kreislaufprozessen führen und inwieweit eine Einflussnahme auf diese Kriterien möglich ist, um die Implementierung von Kreisläufen zu forcieren.
Das Projekt "Erprobung des Chlorideliminierungsverfahrens fuer die CSB-Bestimmungen in Abwaessern mit hohen Chloridgehalten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Gewerbliche Wasserwirtschaft und Luftreinhaltung GmbH durchgeführt. Das von der CSB-Bund-Laender-Arbeitsgruppe festgelegte Chlorideliminierungsverfahren bei CSB-Bestimmungen in Abwaessern mit hohen Chloridgehalten muss in der Praxis ueberprueft und erprobt werden. Der Chlorideliminierungsschritt wird nach der Erprobung als verbindlicher Verfahrensschritt fuer alle CSB-Abwasseruntersuchungen mit Chloridgehalten groesser als 1 g/l Chlorid bundeseinheitlich festgelegt (AbwAG, WHG). Eine Erprobung des Verfahrens an chloriddotierten Kunstloesungen und Abwaessern ist vor der endgueltigen Durchfuehrungsvorschrift zwingend notwendig.
Das Projekt "Eignung der instrumentellen Analytik für die Unterscheidung von ökologisch und konventionell gefarmtem Speisefisch bei verschiedenen Spezies einschließlich verarbeiteter Produkte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Max Rubner-Institut Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel, Institut für Sicherheit und Qualität bei Milch und Fisch durchgeführt. In der Produktion von Speisefisch gewinnt die Aquakultur zunehmend an Bedeutung. Da insbesondere in der ökologischen Produktion hohe Zuwachsraten vorliegen, muss im Hinblick auf den Verbraucherschutz dem potenziellen Risiko der Falschdeklaration konventioneller Produkte als Bio-Ware mit zusätzlichen Instrumenten zur lückenlosen Rückverfolgbarkeit von Speisefisch aus ökologischer Aquakultur begegnet werden. Diese sollten in Ergänzung betrieblicher Kontrollen insbesondere auf Handelsebene anwendbar sein. Das Vorhaben wird daher die Eignung validierter Methoden der instrumentellen Analytik für die Unterscheidung von ökologisch und konventionell gefarmtem Speisefisch an ausgewählten Arten untersuchen. Exemplarisch werden Bachforelle, Tilapia, Dorade sowie Kabeljau untersucht, die innerhalb von zwei Jahren wiederholt aus mehreren ökologisch und konventionell arbeitenden Betrieben beschafft werden. Zusätzlich werden verarbeitete Produkte (geräuchert, gebeizt) aus Lachs und Bachforelle analysiert sowie Fänge aus wild lebenden Beständen von Kabeljau und Dorade in die Differenzierung einbezogen. Nach Speziesidentifizierung der Fische erfolgen die Bestimmung des Carotinoidmusters (Lachs und Forelle), der Fettsäurenzusammensetzung sowie des Stabilisotopenverhältnisses von Kohlenstoff und Stickstoff. Die Identifizierung ggf. auch artspezifischer Unterscheidungskriterien erfolgt unter Zuhilfenahme eines künstlichen neuronalen Netzwerks. Die im Rahmen des Vorhabens erarbeiteten Verfahren werden der Öffentlichkeit durch Publikationen und Vorträge zugänglich gemacht. Die sichere Anwendbarkeit der Unterscheidungskriterien kann anschließend in der Praxis der amtlichen Lebensmittelüberwachung überprüft werden. Im Erfolgsfalle können die Verfahren dauerhaft für den Verbraucherschutz eingesetzt und so die Einhaltung der Durchführungsvorschriften für die unter die EU-Ökoverordnung (EG) 834/2007 fallenden Speisefischerzeugnisse aus Aquakultur überprüft werden.
Das Projekt "Elektronische Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft: (Teilvorhaben 1) Weiterentwicklung und Ausbau der elektronischen Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft auf Basis des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von secunet Security Networks AG durchgeführt. Die Kreislaufwirtschaft nimmt für die elektronische Kommunikation zwischen Behörden und Wirtschaftsbeteiligten eine Vorreiterrolle ein. Die Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens (2010) und des elektronischen Anzeige- und Erlaubnisverfahrens (2014) tragen erheblich zur bürokratischen Entlastung bei. Derzeit erarbeitet das BMUB die zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung. Im Mittelpunkt des Regelungsvorhabens stehen die Entsorgungsfachbetriebeverordnung und die Abfallbeauftragtenverordnung. Auch in diesem Zusammenhang sollen die Möglichkeiten zur verstärkten elektronischen Kommunikation geprüft und ggf. umgesetzt werden. Das Vorgehen entspricht einer Entschließung des Bundestages zum neuen KrWG. Der Bund, insbesondere das für das Kreislaufwirtschaftsrecht federführende BMUB, trägt im Rahmen der rechtlichen Regelungen zur elektronischen Kommunikation auch die Verantwortung für deren Vollziehbarkeit. Dies erfordert die Erarbeitung, Prüfung und Begleitung der entsprechenden Umsetzungskonzepte bereits parallel zu den Rechtsetzungsverfahren. Das Vorhaben soll daher die Weiterentwicklung und den Ausbau der elektronischen Kommunikation unterstützen. Prioritär ist insoweit die zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung. Es gilt aber auch die rechtlichen und technischen Neuerungen zu prüfen und die bestehenden Systeme entsprechend anzupassen. Dies gilt zum Beispiel für die EU-Verordnung für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-VO)), die das gesamte Signaturrecht novelliert.
Das Projekt "Beiträge zur Steigerung der Ressourceneffizienz mit Hilfe von Produktinnovationen: Verankerung anspruchsvoller Effizienzstandards im Prinzip eines EU-Top-Runner-Ansatzes in den Durchführungsmaßnahmen der Ökodesign-Richtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Ausgangslage / Zielstellung / Methodik des Vorhabens: Die Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) und ihre Durchführungsmaßnahmen (DM) tragen wesentlich zur Minderung der von energiebetriebenen Produkten verursachten Umweltbelastungen bei. Sie wirken außerdem als Innovationsmotor, indem die DM neben den verbindlichen Mindesteffizienzstandards auch die Standards der besten verfügbaren Technik in Form von benchmarks verankern und die Vorstudien darüber hinaus auch die beste noch nicht verfügbare Technik identifizieren. Da die Erstellung der Vorstudien und der Erlass von Durchführungsmaßnahmen auf einer umfangreichen Einbindung von Stakeholdern aus Mitgliedstaaten, Industrie, Umwelt- und Verbraucherschutz basieren, erfolgt dabei auch eine akteursübergreifende Verständigung über Innovationsziele. Während 2008-2010 der Erlass der Durchführungsmaßnahmen des ersten Arbeitspaketes (20 Produktgruppen) erfolgt, stehen ca. 25 weitere Produktgruppen auf der Agenda des Arbeitsplanes 2009-2011. Um zu gewährleisten, dass in den Vorstudien und Durchführungsmaßnahmen des Arbeitsplanes 2009-2011 Ökodesignaspekte umfassend berücksichtigt und hohe ökologische Standards im Prinzip eines EU-Top-Runner Ansatzes in den Durchführungsmaßnahmen festgelegt werden, ist eine engagierte und wissenschaftlich fundierte Beteiligung am Prozess erforderlich. Dabei sollen neben der Energieeffizienz weitere Umweltwirkungen und vor allem Aspekte der Materialeffizienz eine stärkere Berücksichtigung finden. Hierzu dienen produktgruppenspezifische Kurzexpertisen zu den Produktgruppen des Arbeitsplanes 2009-2011 sowie Fachgespräche.
Das Projekt "Rechtsvorhaben zur europäischen Weiterentwicklung des Emissionshandels unter besonderer Berücksichtigung von Maßnahmen betreffend energieintensive Industrie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. Ausgangslage / Zielstellung / Methodik des Vorhabens: Im Rahmen der Verhandlungen zum Klimapaket der KOM werden verschiedene Sonderregeln insbesondere für die energieintensiven Industrien, die im Wettbewerb mit außereuropäischen Anbietern stehen, diskutiert. Dies und auch andere Sonderregeln werden z.T. im Kommitologieverfahren nach Verabschiedung der Richtlinie konkretisiert. Vor diesem Hintergrund ist Zielstellung des Vorhabens, die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der diskutierten Maßnahmen zu bewerten. Aktuelle Entwicklungen und Vorschläge aus anderen laufenden Vorhaben sind in die rechtliche Bewertung einzubeziehen. Es geht unter anderem um die internationalen / völkerrechtlichen Vorgaben (z.B. der WTO) und um die europarechtliche Zulässigkeit der Privilegierung einiger Industrien gegenüber anderen Teilnehmern des Emissionshandels. Bei Letzterem sind insbesondere beihilferechtliche Tatbestände zu erörtern. Geprüft werden soll auch, ob Kompensationslösungen statt auf Branchenebene besser als Einzelfallentscheidung unter bestimmten definierten Kriterien ähnlich einer Härtefallklausel machbar sind. Das Vorhaben soll die diskutierten Möglichkeiten bewerten und dadurch Hilfestellung zur Positionierung des BMU bieten.
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Bund | 12 |
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Deutsch | 12 |
Englisch | 2 |
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Keine | 10 |
Webseite | 2 |
Topic | Count |
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Boden | 4 |
Lebewesen & Lebensräume | 5 |
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