API src

Found 93 results.

Similar terms

s/e-methan/EE-Methan/gi

HKNR-Newsletter - Nr.: 1/2025

zunächst wünschen wir Ihnen ein tolles und erfolgreiches Jahr 2025! Wir schaffen auch in diesem Jahr wieder viele Gelegenheiten zum Austausch mit Ihnen. An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank für Ihren Input im letzten Jahr! Vor allem die Anregungen und Wünsche aus unserem Projekt zur Zielgruppenanalyse für das HKNR können wir künftig in unsere weitere Arbeit einfließen lassen. Wir freuen uns, künftig gezielter und effektiver mit Ihnen kommunizieren zu können! Veränderungen überall – so sieht unser Ausblick für 2025 aus: Weiteres Wachstum der Teams, schon sehr konkret verbunden mit einer Reihe neuer Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Jahr zu uns kommen. Mit der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) haben wir seit April letzten Jahres eine neue Aufgabe, an der wir intensiv arbeiten. Unsere Ausschreibung für die Software für die neuen Herkunftsnachweisregister für Gas, Wasserstoff und Wärme/Kälte ist in diesem Jahr geplant. Wir bereiten außerdem Anpassungen für die HkRNDV vor, die zunächst in die Ressortabstimmung und danach in die Verbändeanhörung gehen werden. Wir stehen gemeinsam vor den Wahlen für ein neues Parlament und eine neue Regierung. Das bringt für uns aktuell Einschränkungen wegen der vorläufigen Haushaltführung mit sich. Ob es unter einer neuen Regierung wieder Umstrukturierungen in den Ministerien geben wird, wird sich zeigen. Unsere Facharbeit setzen wir jedoch weitgehend unabhängig davon fort. Vielleicht wichtig für Sie: Die Umsetzung der 37. BImSchV für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) wird ebenfalls in der UBA-Abteilung Klimaschutz und Energie angesiedelt, sozusagen als Nachbarfachgebiet. Es zeichnen sich bereits jetzt enge Verknüpfungen zwischen den Registern ab. Aktuell stecken wir schon intensiv in den Vorbereitungen für unseren Stand bei der E-world im Februar und auch für unsere siebte HKNR-Fachtagung im April . Informationen dazu und auch zu Fragen der Anerkennung, zum neuen Termin für die Stromkennzeichnung und zu unseren neuen Internetseiten finden Sie in diesem Newsletter. Viel Spaß beim Lesen! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters Einladung zur 7. HKNR-Fachtagung Nun ist es soweit – wir möchten Sie ganz offiziell zur 7. Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters am 2./3. April 2025 nach Dessau-Roßlau einladen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und möchten mit Ihnen in den Austausch gehen zu den neuesten Entwicklungen in Sachen Herkunftsnachweise. Es erwartet Sie – wie in den letzten Jahren – ein informatives und interaktives Programm mit Vorträgen und interessanten Workshops. Neu wird die zeitliche Gestaltung mit verschiedenen Themenblöcken sein, bei denen jeweils eine separate Anmeldung notwendig sein wird (hellblaue Markierung im Text). Wir möchten mit Ihnen über den Aufbau der neuen Vollzüge für Herkunftsnachweise für Wärme/Kälte und Gase (inkl. Wasserstoff) sprechen. Zudem zieht die Vernetzung der verschiedenen Herkunftsnachweissysteme durch Konversion die Notwendigkeit nach sich, auch viele Fragen zu Herkunftsnachweisen für Strom im gegebenen Kontext neu zu beleuchten. Neben den Herkunftsnachweisen wird auch der Umsetzungsstand der 37. BImSchV im Umweltbundesamt ein weiteres Thema sein, worüber wir Sie informieren werden. Das vorläufige Programm können Sie hier aufrufen: https://www.umweltbundesamt.de/dokument/tagesordnung-7-hknr-fachtagung . Unter folgendem Link können Sie sich bis zum 28. Februar 2025 verbindlich anmelden: https://www.umweltbundesamt.de/7-hknr-fachtagung-anmeldung . Geben Sie die Termininformation gerne an Ihre Kollegen*Kolleginnen weiter. Wir möchten Sie jedoch darum bitten, pro Unternehmen mit maximal zwei Personen teilzunehmen, damit auch angesichts des erweiterten Themenfelds unsere Kapazitäten ausreichen. HKNR bei der E-world 2025 Vom 11. bis 13. Februar 2025 findet in Essen Europas Leitmesse der Energiewirtschaft statt. Gemeinsam mit der Deutschen Emissionshandelsstelle werden wir, das Team des Herkunfts- und Regionalnachweisregisters, einen UBA-Stand betreuen. Mit eigenem Fachpersonal und vielen Informationen stehen wir Ihnen in Essen wieder zur Verfügung. Wenn Sie vor Ort mit uns ins Gespräch kommen möchten, melden Sie sich bitte bis 5. Februar 2025 zur Terminvereinbarung (unter HKNR-Tagung@uba.de ) oder Sie schauen einfach am Stand vorbei. Wir freuen uns auf ein Kennenlernen oder Wiedersehen in Essen und viele interessante Gespräche! Weiterführender Link: https://www.e-world-essen.com Anerkennung serbischer, griechischer & zypriotischer HKN Im Rahmen zweier Forschungsprojekte prüften die Auftragnehmenden BBH und Öko-Institut die Anerkennbarkeit von Herkunftsnachweisen aus Serbien, Griechenland und Zypern . Das Umweltbundesamt ist als zuständige Behörde verpflichtet, ein Nachweissystem zu etablieren, mit dem gegenüber den Endkunden der Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix von Energieversorgern ausgewiesen wird. Die Herkunft von aus erneuerbaren Energiequellen erzeugter Elektrizität muss mit objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien garantiert werden. Diese Pflicht besteht nach Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2018/2001/EU (Renewable Energy Directive II – RED II). Gemäß Artikel 19 Absatz 9 RED II erkennen die Mitgliedsstaaten die von anderen Mitgliedsstaaten gemäß diesen Richtlinien ausgestellte Herkunftsnachweise (HKN) als Nachweis der Herkunft aus erneuerbaren Energien an. Die Anerkennung kann nur verweigert werden, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit des HKN bestehen. Im Rahmen der Forschungsvorhaben wurden das serbische, das griechische und das zypriotische System zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen geprüft. Die Stromkennzeichnungen in Serbien, Griechenland und Zypern wurden ebenfalls untersucht. Beides erfolgte mit dem Ziel, aus der Perspektive des Umweltbundesamts als deutscher registerführender Stelle bei einer Prüfung der Anerkennungsfähigkeit serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise beurteilen zu können, ob generelle, begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit serbischer, griechischer oder zypriotischer Herkunftsnachweise bestehen. Das Prüfergebnisse lauten, dass solche Zweifel, die einer Anerkennung serbischer, griechischer und zypriotischer HKN entgegenstehen könnten, nach den Ergebnissen des Forschungsvorhabens verneint werden. Infolgedessen wird nun die Freischaltung für den Import serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise erfolgen. Neue Internetseiten zu Gas- und Wärme/Kälte-HKN Das Umweltbundesamt ist mit Erlass der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. Ein Gas-Herkunftsnachweisregister für erneuerbare Gase inkl. Wasserstoff und kohlenstoffarmes Gas nach § 2 Nummer 10 des Herkunftsnachweisregistergesetzes sowie ein Register für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quellen wie Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme sind somit vorgesehen, diese werden aber noch nicht vom Umweltbundesamt geführt. Bisher werden internationale Nachweise über Biogasmengen und -qualitäten über das Biogasregister Deutschland der Deutschen Energie-Agentur (dena) standardisiert dokumentiert: Biomethan aus dem grenzüberschreitenden Handel wird dafür in vergleichbaren Biogasregistern im Ausland eingebucht und in das Biogasregister Deutschland übertragen. Neben einer Verwendung im freiwilligen Markt sind diese internationalen Biogaszertifikate nach den Vorgaben des BEHG, ⁠ TEHG⁠ , GEG und EWärmeG anerkennungsfähig. Der bestehende internationale Handel mit Biogaszertifikaten wird von den Festlegungen des HKNR-Gesetzes und der GWKHV nicht erfasst. Der Aufbau und Betrieb des vorgesehenen deutschen Gas-Herkunftsnachweisregisters in der Zuständigkeit des Umweltbundesamtes wird für das Jahr 2026 erwartet. Dann muss durch Kooperation der zuständigen Stellen sichergestellt sein, dass es nicht zu Doppelzählungen durch verschiedene Nachweise kommt. Für Herkunftsnachweise nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist das Umweltbundesamt mit dem Erlass der GWKHV seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. In diesem Zuge haben wir zum Ende des vergangenen Jahres neue Internetseiten dazu veröffentlicht. Auf den unten verlinkten Seiten finden Sie weitere Informationen zur Umsetzung: • Nachweissysteme für Energie und Klimaschutz (Hauptseite) • Gas-HKNR (Biomethan und Wasserstoff) und • Wärme- und Kälte-HKNR . Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unseren Internetseiten. Erinnerung: 1. Juli neuer Termin zur Fertigstellung der Stromkennzeichnung! Spätestens zum 1. Juli 2025 muss die Stromkennzeichnung für das Lieferjahr 2024 erstellt und veröffentlicht sein, dies gibt § 42 Abs. 1 EnWG vor. In Artikel 2 Nummer 11 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 wurde festgelegt, dass hierfür künftig der 1. Juli als Stichtag für die Ausweisung der Stromkennzeichnung des Vorjahres gilt. Mit der Vorverlegung der Frist (bis zum letzten Jahr galt der 1. November) folgt Deutschland einer gemeinsamen Empfehlung der europäischen Herkunftsnachweisregister. Zur weiteren Harmonisierung der europäischen Stromkennzeichnungen ist dies ein wichtiger Schritt. Die Verschiebung begünstigt außerdem, dass Unternehmen künftig die Stromkennzeichnung für ihre Emissionsbilanzen in der nichtfinanziellen Berichterstattung verwenden können. Die Änderung des Stichtages zog eine Folgeänderung in § 31 Abs. 1 Punkt 1 der HkRNDV mit sich. Demnach dürfen Regionalnachweise künftig vom 1. April bis zum 31. Juli entwertet werden, statt wie bisher vom 1. August bis zum 15. Dezember. Darüber informiert Artikel 8 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 . Artikel 14 Abs. 2 Nr. 1 desselbigen Gesetzes legt das Inkrafttreten für beide Artikel am 01.01.2025 fest. Somit sind die Änderungen verpflichtend für die Stromkennzeichnung anzuwenden, die sich auf das Lieferjahr 2024 bezieht. Letztverbraucher*innen können sich folglich ab 01.07.2025 über ihre Stromkennzeichnung 2024 auf den Websites ihrer Stromlieferanten informieren.

Transformation der Gasinfrastruktur zum Klimaschutz

Mit der Revision des Klimaschutzgesetzes im Jahr 2021 hat sich Deutschland u. a. verbindlich das langfristige Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral zu werden. Dies bedeutet, dass die Nutzung von fossilen Energieträgern vollständig zu vermeiden ist, insbesondere durch ein Ausschöpfen von Energieeffizienzpotenzialen und einen vollständigen Umstieg auf erneuerbare Energiequellen. Diesbezüglich hat sich ein weitgehender Konsens entwickelt, dass eine THG neutrale Energieversorgung, selbst im Fall von einem hohen Maß an Elektrifizierung, Effizienz, Flexibilität, Speicherung und Sektorkopplung, ergänzend auf THG-neutrale gasförmige Energieträger angewiesen sein wird. Es stellt sich daher die Frage, ob bezüglich der Nutzung von erneuerbaren Gasen bestimmte Pfade zu bevorzugen sind und wie das Ausphasen von fossilem Erdgas und die künftige Nutzung erneuerbarer Gase gestaltet werden kann. Vor diesem Hintergrund werden in dieser Studie die Gasinfrastruktur und ihre Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der Energie- und Klimaschutzziele der Bundesregierung beleuchtet sowie strategische Leitplanken für erforderliche infrastrukturelle Weichenstellungen für gasförmige Energieträger entwickelt. Ziel dieser Studie ist es, in kompakter Form einen Eindruck des Übergangs von Erdgas- zur Wasserstoffinfrastrukturen zu vermitteln. Dabei werden die wesentlichen Meilensteine, Hemmnisse, regulatorischen und technischen Anpassungsbedarfe im Verlauf des Transformationspfades dargestellt, unter Berücksichtigung der Anwendungsbreite von Wasserstoff und des Zeitpunkts des aufkommenden Wasserstoffbedarfs. Quelle: Forschungsbericht

Wie klimafreundlich ist LNG?

In dieser Kurzstudie erfolgt eine Einordnung der THG-Emissionen entlang der Prozesskette für den Import von ⁠ LNG ⁠ auf Basis einer Literaturstudie. Andere Umwelteffekte konnten nicht betrachtet werden. In Abhängigkeit der Förderländer treten unterschiedliche Vorkettenemissionen auf. Bei der unkonventionellen Förderung von Gas, zum Beispiel aus den USA, variieren die Vorkettenemissionen stark und unterliegen hohen Unsicherheiten. Die Gesamtemissionen von LNG sind in der Regel geringer als die von erdöl- und kohlebasierten Energieträgern. Dennoch ist aus Klimaschutzsicht derzeit die Nutzung von leitungsgebunden transportiertem Gas gegenüber LNG zu bevorzugen. Aus klimapolitischer Sicht und unter Energieeffizienzaspekten ist ein verstärkter Einsatz von LNG insbesondere im Vergleich zu per Pipeline transportiertem Gas nicht begründbar. Zur Diversifizierung der Exportländer insbesondere hinsichtlich eines zukünftigen Marktes für strombasierte erneuerbare Gase, verbesserter Versorgungssicherheit sowie mehr Wettbewerb kann ein Ausbau der LNG-Infrastruktur im Zuge der Energiewende hingegen beitragen. Veröffentlicht in Climate Change | 21/2019.

Klimaschutz: Roadmap für die Gaswirtschaft und -infrastruktur

Mit der Umsetzung der Energie- und Klimaziele der Bundesregierung wird der Bedarf an Gas in den kommenden Jahrzehnten in Deutschland deutlich zurückgehen. Welche Anpassungen bei der Gasinfrastruktur damit verbunden sind, untersuchte eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes. Erdgas verursacht zwar weniger klimaschädliche Treibhausgasemissionen als Kohle, langfristig muss Deutschland jedoch auch die Nutzung des fossilen Erdgases vollständig vermeiden. Denn gemäß dem Pariser Klimaabkommen muss Deutschland seinen Treibhausgasausstoß auf null senken. Erneuerbare Gase, besonders strombasiertes Methan aus „Power to Gas“, sollten nur dort zum Einsatz kommen, wo es technisch erforderlich ist. Für die Raumwärmeversorgung stehen beispielsweise ausreichend alternative erneuerbare Techniken zur Verfügung, etwa Wärmepumpen oder Solarthermie. Diese sind wesentlich effizienter und langfristig kostengünstiger als fossile und „Power to Gas“-Techniken. Auch in der Industrie ist eine Umstellung auf direkte strombasierte Prozesstechniken (Power to Heat) systemisch effizienter als der Umweg über Power to Gas, zum Beispiel bei Schmelzprozessen oder der Prozesswärmeversorgung. Das Erreichen der Energieeffizienzziele der Bundesregierung ist ein entscheidender Faktor für die zukünftige Entwicklung im Bereich Gas und der dafür erforderlichen Infrastruktur. Besonders im Zuge der Umsetzung der Gebäude-Effizienzstrategie der Bundesregierung wird der Wärmebedarf und damit in erheblichem Maße der Gasbedarf sinken: In der Literatur werden unterschiedliche Minderungen des Gasbedarfes bis 2050 skizziert, teilweise um 83 Prozent gegenüber dem Jahr 2015, auf 530 Petajoule. Folglich wird es nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll sein, alle Gasverteilnetze weiter zu betreiben. Mithilfe vereinfachter und modellhafter Berechnungen ließ das ⁠ UBA ⁠ in der Studie erste Hochrechnungen zu den notwendigen Änderungen an der Infrastruktur durchführen. Bei ambitionierten Klimaschutzzielen (Treibhausgasminderung um 95 Prozent gegenüber 1990) zeigen die Szenarien eine Stilllegung von mindestens rund einem Drittel der Verteilnetze . Je nach Region kann dies auch noch deutlich darüber liegen. Selbst bei einer Treibhausgasminderung um „nur“ 80 Prozent gegenüber 1990 lassen die ausgewerteten Szenarien eine Stilllegung von mindestens 20 Prozent erwarten. Das Fernleitungsnetz wird zukünftig in ähnlichem Umfang wie heute benötigt, etwa zur Durchleitung von Gas in andere Länder und zum Transport von erneuerbarem Gas. Änderungen sind vor allem bei der Auslastung (aufgrund des geringeren Gasbedarfes) und bei den Importrouten, bei zunehmender Integration von strombasiert hergestelltem Methan und Diversifizierung der Importländer, zu erwarten. In einer weiteren Kurzstudie werden auf Basis einer Literaturstudie die Treibhausgasemissionen entlang der Prozesskette für den Import von flüssigem Erdgas (⁠ LNG ⁠) betrachtet. Die verursachten Emissionen beginnend bei der Förderung über Transport bis hin zur Nutzung von LNG sind auch bei unkonventionellen LNG aus den USA meist geringer als die von Kohle. Aus klimapolitischer Sicht und unter Energieeffizienzaspekten ist ein verstärkter Einsatz von LNG, besonders im Vergleich zu Erdgas, welches über das Gasnetz transportiert wird, jedoch nicht begründbar. Zur Diversifizierung der Exportländer insbesondere hinsichtlich eines zukünftigen Marktes für strombasierte erneuerbare Gase, verbesserter Versorgungssicherheit sowie mehr Wettbewerb kann ein Ausbau der LNG-Infrastruktur im Zuge der Energiewende hingegen beitragen.

Roadmap Gas für die Energiewende - Nachhaltiger Klimabeitrag des Gassektors

Seit geraumer Zeit wird verstärkt diskutiert, welche Rolle gasförmige Energieträger - Erdgas, wie auch biogene und E-Gase - bei der Energiewende längerfristig spielen sollen. Mit dieser Problemstellung hat sich ein Konsortium aus Fraunhofer ISI (Leitung), dem Deutschen Verein der Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (DVGW) und der Forschungsstelle des DVGW am Engler-Bunte-Institut des Karlsruher Instituts für Technologie im Rahmen des Vorhabens "Roadmap Gas für die Energiewende - Nachhaltiger Klimabeitrag des Gassektors" auseinandergesetzt. Ziel des Vorhabens war es, die anstehenden Herausforderungen im Gassektor zu identifizieren. Im hier vorliegenden Abschlussbericht werden der mittel- und langfristige Klimaschutzbeitrag des Gassektors für die verschiedenen Ambitionsniveaus zur Treibhausgasminderung, die damit verbundenen infrastrukturellen Herausforderungen und die resultierenden Schlüsselmaßnahmen und Anpassungsbedarfe analysiert. Darauf aufbauend werden in einer Roadmap strategische Leitplanken für politische Weichenstellungen im Transformationsprozess zusammenfassend dargestellt. Quelle: Forschungsbericht

Klimaschutz und regenerativ erzeugte chemische Energieträger - Infrastruktur und Systemanpassung zur Versorgung mit regenerativen chemischen Energieträgern aus in- und ausländischen regenerativen Energien

Für die Erreichung langfristiger ambitionierter Klimaschutzziele ist eine auf hohen Anteilen erneuerbarer Energien basierende Energieversorgung notwendig. Dabei können regenerativ erzeugte Energieträger mit Hilfe von Power-to-Gas und Power-to-Liquid für alle Anwendungsbereiche (Strom, Wärme, Verkehr, Industrie) eine wichtige Rolle spielen. Auf Grund der begrenzten deutschen regenerativen Potenziale und insbesondere der energetischen sowie ökonomischen Vorteile von ausländischen Standorten könnte der Import von erneuerbaren Energien bzw. Energieträgern notwendig sein. Vor diesem Hintergrund war das Ziel des Vorhabens, erste Antworten bezüglich der Potenziale regenerativer chemischer Energieträger aus erneuerbaren Energien (EE) im In- und Ausland sowie den zugehörigen Transportanforderungen und -restriktionen von Seiten der Strom- und Gasinfrastruktur zu gewinnen. Dazu wurde an Hand von möglichen internationalen Standorten die dortigen Einspeisepotenziale der Erzeugungstechnologien Wind on-/offshore, PV und CSP sowie die entsprechende Gastransportinfrastruktur (Pipeline- und LNG-Transport) für die Wasserstoff- und Methanaufnahme bestimmt. Auf nationaler Ebene wurden räumlich aufgelöste Überschüsse in einem zukünftigen Szenario mit den Wasserstoffaufnahmepotenzialen innerhalb von Stromnetzregionen verglichen. Zudem wurden CO2-Minderungspotenziale im Transformationsprozess zum Beispiel bei der Wasserstoffwirtschaft aufgezeigt.Als Ergebnis der Studie liegt ein systematischer Vergleich von möglichen Pfaden für den Import von regenerativen Energien vor sowie erste Handlungsempfehlungen für die Integration dieser im Rahmen des Transformationsprozesses hin zu einer treibhausgasärmeren Energieversorgung.<BR>Quelle: Forschungsbericht

Monitoring der Energiewende

Eine Aufgabe des Fachzentrums Klima beinhaltet das Monitoring der Energiewende in NRW und ist in § 8 des Klimaschutzgesetzes festgehalten. Ziel ist es den Ausbaustand der Erneuerbaren Energien im Bundesland zu beobachten. Die Ergebnisse werden im Energieatlas in den Energiedaten vom LANUV veröffentlicht. Eine Aufgabe des Fachzentrums Klima beinhaltet das Monitoring der Energiewende in NRW. Dies ist in § 8 des Klimaschutzgesetzes festgehalten. Ziel ist es den Ausbaustand der Erneuerbaren Energien im Bundesland zu beobachten. Die Ergebnisse werden im Energieatlas in den Energiedaten vom LANUV veröffentlicht. Das Monitoring dient dazu die Energiewende im Blick zu behalten und zu beobachten, ob die gesetzlichen Ziele für den Klimaschutz eingehalten werden. Neben dem Ausbaustand der Erneuerbaren Energien werden auch Rahmendaten zur Bevölkerung und der Bebauung dargestellt, zur Energiegewinnung und dem -verbrauch, sowie zum Verkehr und den Treibhausgasen. Ebenfalls gibt es Abschnitte zur Stromerzeugung und dem -verbrauch, der Wärme und Energiepreisen oder Indikatoren. Dabei ist es zum einen möglich den validierten Datensatz des LANUV abzurufen, der in der Regel einmal im Jahr aktualisiert wird. Zum anderen besteht für Photovoltaik, Biomasse und erneuerbare Gase, Wasserkraft sowie Windenergie die Möglichkeit den monatlichen Nettoausbau für NRW auf Grundlage des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur einzusehen. Auch wenn im Vergleich zum LANUV-Datensatz unterschiede auftreten können, ist hiermit der Abruf eines aktuellen Ausbaustandes möglich. Im Fall der Windenergie widmet das Fachzentrum mit dem Windenergiemonitoring diesem monatlichen Ausbau einen eigenen Bereich. Denn für die Windenergie lohnt sich zum Beispiel auch ein Blick in die Genehmigungen von neuen Anlagen, denn hiermit ist auch eine Prognose für den Ausbau in den kommenden Monaten und Jahren möglich. Jahresabschluss 2023 Einmal im Jahr veröffentlicht das LANUV den "Jahresabschluss Energiewende" für das zurückliegende Jahr. Im Zuge dessen wird der validierte LANUV-Datensatz zum Bestand der Erneuerbaren Energieträger aktualisiert.  Aktuell finden sich in den Energiedaten und in der Karte Strom Bestand die aktualisierten Daten zu Windenergie, Photovoltaik, Biomasse, Klär-, Deponie- und Grubengas sowie zu Wasserkraft mit Stand Ende 2023. Insgesamt weisen die Anlagen der Erneuerbaren Energien einen jährlichen Stromertrag von rund 35 Terawattstunden auf, das entspricht 26,9 % am Stromverbrauch in NRW. Den größten Anteil hat die Windenergie mit ca. 18 TWh/a, gefolgt von der Photovoltaik auf Dachflächen mit 8 TWh/a. Auf Platz 3 findet sich in der Stromerzeugung die Biomasse mit 6 TWh pro Jahr. Der restliche Stromertrag aus Erneuerbaren Energien setzt sich aus Wasserkraft (0,6 TWh/a), Freiflächen-Photovoltaik (0,5 TWh/a) sowie aus den drei verschiedenen klimafreundlichen Gasen Klärgas (0,4 TWh/a), Deponiegas (0,1 TWh/a) und Grubengas (0,4 TWh/A). Erzeugung aus Erneuerbaren Energien 1990 - 2023, Foto: LANUV

Power to Gas, Errichtung und Betrieb einer Forschungsanlage zur Speicherung von erneuerbarem Strom als erneuerbares Methan im 250 kWe Maßstab; Netzeinbindung und Wirtschaftlichkeitsanalysen

Das Projekt "Power to Gas, Errichtung und Betrieb einer Forschungsanlage zur Speicherung von erneuerbarem Strom als erneuerbares Methan im 250 kWe Maßstab; Netzeinbindung und Wirtschaftlichkeitsanalysen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: ETOGAS GmbH.

Szenarien zum möglichen Beitrag der Elektromobilität zum langfristigen Klimaschutz

Das Projekt "Szenarien zum möglichen Beitrag der Elektromobilität zum langfristigen Klimaschutz" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Ziel dieses Vorhabens ist es, die Potenziale und den möglichen Beitrag von Elektromobilität zum langfristigen Klimaschutz im Bereich des motorisierten Individualverkehrs bis zum Jahr 2050 im Rahmen von Szenariobetrachtungen aufzuzeigen. Der Forschungsansatz beruht auf einer integrierten Betrachtung von Verkehrs- und Energiesektor und fokussiert insbesondere auf den zukünftig sich verstärkenden Wechselwirkungen mit der Energiewirtschaft. Neben der Betrachtung von elektrischen Antriebsoptionen werden auch die Perspektiven von stromgenerierten Kraftstoffen (z.B. EE-Methan, Wasserstoff) beleuchtet. Dabei soll neben den rein technischen Maßnahmen auch weitere Maßnahmen wie z.B. ein verändertes Mobilitätsverhalten der Bevölkerung berücksichtigt werden. Die Szenarioentwicklung erfolgt im Rahmen eines Stakeholder-Dialogs, der unterschiedliche gesellschaftliche Akteure und deren Perspektiven in die Diskussion über mögliche langfristige Entwicklungspfade von Elektromobilität einbezieht.

Power to Gas^Errichtung und Betrieb einer Forschungsanlage zur Speicherung von erneuerbarem Strom als erneuerbares Methan im 250 kWe Maßstab; Netzeinbindung und Wirtschaftlichkeitsanalysen, Errichtung und Betrieb einer Forschungsanlage zur Speicherung von erneuerbarem Strom als erneuerbares Methan in 250 kWel-Maßstab

Das Projekt "Power to Gas^Errichtung und Betrieb einer Forschungsanlage zur Speicherung von erneuerbarem Strom als erneuerbares Methan im 250 kWe Maßstab; Netzeinbindung und Wirtschaftlichkeitsanalysen, Errichtung und Betrieb einer Forschungsanlage zur Speicherung von erneuerbarem Strom als erneuerbares Methan in 250 kWel-Maßstab" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) - Institutsteil Kassel.Ziele des vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) geförderten Verbundprojektes Power-to-Gas sind insbesondere: - Aufbau und Versuchsbetrieb einer Power-to-Gas-Anlage in der Leistungsklasse von 250 kWel, um damit ein nachfolgendes Upscaling in dem energiewirtschaftlich relevanten MWel-Leistungsbereich zu ermöglichen. - Entwicklung Lastdynamik-/Betriebskonzepte gemäß den Flexibilitätsanforderungen im Strommarkt (Bereitstellung von Regelenergie). - Forschungsbetrieb zur Anlagen-/Betriebsoptimierung. - Weiterentwicklung der Power-to-Gas-Technologie v.a. hinsichtlich optimierter Wirkungsgrade und Laufzeiten, Dynamikbetrieb, alternativer CO2-Quellen und innovativer Netzeinbindungskonzepte. - Bewertung Speicherbetrieb im regenerativen Energiesystem und des volkswirtschaftlichen Nutzens der Technologie.- Quantifizierung des Beitrages der Power-to-Gas-Technologie zur Dekarbonisierung mit Hilfe von Treibhausgasbilanzen. - Vorbereitung der nachfolgenden Verwertungs-/ Kommerzialisierungsphase im MWel-Bereich, wobei durch begleitende Forschung technische, wirtschaftliche und ökologische Fragestellungen beantwortet werden.

1 2 3 4 58 9 10