Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesumweltministerium Neues Register gibt Bürgerinnen und Bürgern schnelle Auskunft Wie viel Kohlendioxid bläst der Industriebetrieb in der Nachbarschaft in die Luft? Welche Schwermetalle leitet er in Flüsse ein? Und in welche Länder exportiert der Betrieb seine Abfälle? Wer aus privatem oder beruflichem Interesse Informationen über Freisetzungen von Schadstoffen sucht, findet diese ab sofort im neuen Schadstoffregister PRTR-Deutschland (Pollutant Release and Transfer Register). Der Zugriff erfolgt online unter www.prtr.bund.de und ist für alle Nutzerinnen und Nutzer völlig kostenlos. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium ( BMU ), Michael Müller, schaltete das neue Umweltinformationsportal heute in Berlin frei: „Das neue PRTR -Portal wird einen bedeutenden Beitrag zu mehr Transparenz bei Umweltinformationen für die Öffentlichkeit schaffen. Nie war der Blick hinter die Werkstore bequemer als heute.” Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes ( UBA ) sagte: „Bürgerinnen und Bürger können mit wenigen Mausklicks kostenlos und uneingeschränkt Informationen zu Schadstofffreisetzungen und Abfällen aus großen Industriebetrieben erhalten. Ab Ende September sind mit der Eröffnung der EU Register dann auch endlich internationale Vergleiche von Maßnahmen zu Emissionsminderung möglich”. Der Beauftrage der Bundesregierung für Informationstechnik und Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Hans-Bernhard Beus, lobte das elektronische PRTR als eines der erfolgreichsten E-Government 2.0 Projekte im Handlungsfeld Prozessketten: „Die frühe Einbeziehung der Wirtschaft und die konsequente Umsetzung von Anforderungen an die Datensicherheit sind nur zwei Aspekte, die das elektronische PRTR umsetzt. Das PRTR gehört seit 2008 zu den Leuchtturm-Projekten der neuen IT-Strategie der Bundesregierung und wird durch das BMI bzw. die Bundesregierung auch finanziell gefördert.” Für das neue Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister PRTR berichten über 4.000 Unternehmen ab sofort jährlich ihre Daten zu Schadstoffemissionen in Luft, Wasser und Boden sowie über den Verbleib des Abfalls und des Abwassers. Verpflichtet dazu sind große Industriebetriebe und andere Organisationen, etwa aus der Energiewirtschaft, der chemischen Industrie, aber auch die Intensivtierhaltungen und große Kläranlagen. Die berichtspflichtigen Unternehmen übermitteln jährlich ihre Daten online in der neuen Erfassungssoftware BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) an die zuständigen Behörden. Die Länder prüfen diese Daten, leiten sie an das UBA weiter, das die Informationen aufbereitet und in der neuen Internetplattform www.prtr.bund.de aktualisiert. Der Aufbau und Betrieb des Schadstoffregisters basiert auf einem internationalen Abkommen der UN -Wirtschaftskommission für Europa (UN-ECE), das Deutschland und 35 weiteren Staaten unterzeichnet haben, sowie der EU-Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (E-PRTR-Verordnung) vom 18. Januar 2006. Deutschland hat diese Verordnung mit dem Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 (SchadRegProtAG) am 6. Juni 2007 in nationales Recht umgesetzt.
Auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen hat sich Deutschland verpflichtet, ein nationales Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR) einzurichten und zu betreiben. Im PRTR werden insgesamt 91 Schadstoffe, aus 9 Industriebranchen erfasst. Ein Betreiber muss die emittierten Schadstoffe, in Abwasser verbrachten Schadstofffrachten oder die verbrachten Abfallmengen jedoch erst dann melden, wenn der schadstoffspezifische Schwellenwert bzw. die Mengenschwelle für Abfall überschritten ist. Seit 2009 veröffentlicht Deutschland gemäß der Europäischen PRTR-Verordnung (E-PRTR-VO) jährlich Daten zu Freisetzungen in Luft, Wasser und Boden sowie Daten zu in Abwasser verbrachten Schadstofffrachten in externe Abwasserbehandlungsanlagen und außerhalb des Standortes verbrachten Abfallmengen auf der öffentlich zugänglichen Internetseite www.thru.de. Diese Daten werden vielfach genutzt, jedoch fehlen bisher Informationen darüber, welche Zielgruppe mit welcher Zweckbestimmung und welcher Zielstellung die PRTR-Daten verwendet. Ebenso fehlen Untersuchungen und Analysen inwieweit PRTR-Daten zur Beurteilung des Umweltzustandes bzw. der Emissions- und Abfallsituation dienen bzw. über die Emissionsentwicklung umweltrelevanter Industriebranchen bzw. über die Einflussnahme des PRTRs auf die Umweltleistung von Betrieben. Das im Bericht dokumentierte Forschungsprojekt hat hierzu die Zweckbestimmung und Zielstellungen der genutzten PRTR-Daten, die Ursachen relevanter Emissions-, Schadstofffrachten- bzw. Abfallverbringungsentwicklungen, den Erfassungsgrad der PRTR-Schadstoffe in Anhang II der E-PRTR-VO, die Verwendbarkeit der PRTR-Daten zur Ermittlung des Umweltstandards sowie Synergien und Interaktionen zu anderen Umweltberichtspflichten analysiert. Im Rahmen dessen wurden Empfehlungen zur weitergehenden Verwendung, Nutzung und Verwertbarkeit von PRTR-Daten sowie zur Anpassung des Erfassungsgrads abgeleitet. Quelle: Forschungsberichte
Das Projekt "Analyse des Nutzens und der Wirkung des Pollutant Release and Transfer Registers als Instrumentarium zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ramboll Deutschland GmbH durchgeführt. Seit 2009 veröffentlicht Deutschland gemäß der E-PRTR-Verordnung (166/2006/EG) jährlich Daten zu Freisetzungen in Luft, Wasser, Boden sowie Daten zur Verbringung von in Abwasser enthaltenen Schadstoffen in externe Abwasserbehandlungsanlagen und zur Entsorgung von Abfällen auf der öffentlich zugänglichen Internetseite www.thru.de. Die Pollutant Release and Transfer Register (PRTR)-Berichterstattung befindet sich somit in der neunten Berichtsphase. Ziel des PRTRs ist es, den Zugang zu Umweltinformationen zu gewährleisten und somit die Beteiligung der Öffentlichkeit bei umweltrelevanten Entscheidungen zu unterstützen. Im Rahmen des Vorhabens erfolgt die Analyse, für welche Zweckbestimmung und mit welcher Zielstellung die verschiedenen Zielgruppen (Öffentlichkeit, Universitäten, NGOs, Bürgerinitiativen, Medien, politische Entscheidungsträger u.a.) PRTR-Daten nutzen und verwerten. Auf dieser Grundlage sollen weitere potentielle Maßnahmen und Möglichkeiten der weitergehenden Verwendung, Nutzung und Verwertbarkeit von PRTR-Daten untersucht und vorgeschlagen werden. Insbesondere ist im Vorhaben zu prüfen, inwieweit die qualitätsgesicherten Daten- bzw. Zeitreihen zur Beurteilung des Umweltzustandes herangezogen werden können. Eine weitere Aufgabenstellung des Vorhabens ist die Untersuchung der Einflussnahme durch die Veröffentlichungen der Emissionsdaten auf das Verhalten der Industrieunternehmen ihre Umweltleistung zu verbessern. Mit Hilfe von Trendanalysen soll die Emissionsentwicklung umweltrelevanter, ausgewählter Industriebranchen (Energiesektor, Mineralindustrie, Intensivtierhaltung, Abfall- und Abwasserbewirtschaftung, Chemische Industrie) sowie die Gründe für die Zunahme bzw. den Rückgang von Emissionsmengen untersucht und bewertet werden. Das Vorhaben soll Entwicklungspotenziale und Verbesserungsprozesse aufzeigen.
PRTR: Mehr Transparenz durch verbesserte Berichterstattung Die Berichterstattung an das Schadstoffreisetzungs- und -verbringungsregister (in Englisch Pollutant Release and Transfer Register, PRTR) muss erweitert und qualitativ verbessert werden. Ziel ist, der Öffentlichkeit Umweltinformationen transparenter und belastbarer bereitzustellen. Ein Forschungsvorhaben im Auftrag des UBA zeigt vielfältige Optimierungsmöglichkeiten auf. Seit 2009 veröffentlicht Deutschland gemäß der Europäischen PRTR -Verordnung (kurz E-PRTR-VO) jährlich Daten zu Freisetzungen in Luft, Wasser, Boden, sowie Daten zur Verbringung von in Abwasser enthaltenen Schadstoffen und zur Entsorgung von Abfällen auf der öffentlich zugänglichen Internetseite www.thru.de . Mit dem PRTR soll der Zugang zu Umweltinformationen für die Öffentlichkeit und somit die Gewährleistung der Beteiligung der Öffentlichkeit bei umweltrelevanten Entscheidungen, sowie langfristig die Förderung der Verbesserung der Umweltleistung von Unternehmen erreicht werden. Nach zehn Berichtsjahren war eine Analyse des Nutzens und der Wirkung des PRTRs erforderlich, um den tatsächlichen Nutzen der PRTR-Daten zu erfassen. Im Vorhaben "Analyse des Nutzens und der Wirkung des PRTRs als Instrumentarium zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" wurde der Umsetzungsstand des PRTRs in Deutschland beschrieben und auf einer wissenschaftlichen Basis bewertet. Auf dieser Grundlage werden potentielle Maßnahmen und Möglichkeiten der weitergehenden Verwendung, Nutzung und Verwertbarkeit von PRTR-Daten sowie der Weiterentwicklung des PRTRs vorgeschlagen. Eine bessere Interpretationsfähigkeit der Daten soll durch die Aufnahme von Metadaten , die Erweiterung der Schadstoffliste und der Tätigkeitsbereiche und den verstärkten Nutzen von Synergien und Interaktion zu anderen Umweltberichtspflichten ermöglicht werden. Der Umfang an Umweltinformationen für die Öffentlichkeit kann somit erweitert, vervollständig und qualitativ verbessert werden. Die Optimierung des Nutzens und der Verwertbarkeit der PRTR-Daten soll letztendlich zu mehr Transparenz im Umweltbereich verhelfen.
Emissionen aus Betrieben der Metallindustrie Deutschland verpflichtete sich mit der Zeichnung des PRTR-Protokolls 2003 dazu, ein Register über Schadstofffreisetzungen und -transporte aufzubauen. Hierzu berichten viele Industriebetriebe jährlich dem UBA über Schadstoffemissionen und die Verbringung von Abwässern und Abfällen. Das UBA bereitet diese Daten dann in einer Datenbank für Bürgerinnen und Bürger auf. Das Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR) in Deutschland Das Umweltbundesamt ( UBA ) sammelt die von Industriebetrieben gemeldeten Daten in einer Datenbank: dem Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister PRTR ( P ollutant R elease and T ransfer R egister). Das UBA leitet die Daten dann an die Europäische Kommission weiter und macht sie im Internet unter der Adresse www.thru.de der Öffentlichkeit frei zugänglich. Es gibt drei Rechtsgrundlagen für die PRTR-Berichterstattung: das PRTR-Protokoll der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa ( UNECE ) vom 21. Mai 2003, die Europäische Verordnung 166/2006/EG vom 18. Januar 2006 und das deutsche PRTR-Gesetz vom 6. Juni 2007, das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 geändert worden ist. Erfasst werden im PRTR industrielle Tätigkeiten in insgesamt neun Sektoren. Einer davon ist der Metallsektor. Die Aussagekraft des PRTR ist jedoch begrenzt. Zwei Beispiele: Unternehmen berichten nicht Schadstoffemissionen einer einzelnen Industrieanlage, sondern über die Gesamtheit aller Anlagen einer „Betriebseinrichtung“. Unter einer Betriebseinrichtung versteht man eine oder mehrere Anlagen am gleichen Standort, die von einer natürlichen oder juristischen Person betrieben werden. Zum Beispiel kann eine Betriebseinrichtung in der Stahlindustrie („integriertes Hüttenwerk“) eine Vielzahl unterschiedlichster Anlagen beinhalten (Kokerei, Sinteranlage, Hochofen, Oxygenstahlwerk, Walzwerk, Gichtgaskraftwerk), deren Emissionen dann der sogenannten „Haupttätigkeit“ der Betriebseinrichtung zugerechnet werden. Das PRTR gibt Auskunft über die Emissionsmengen der einzelnen Betriebsstandorte. Es macht aber keine Angaben zu den Kapazitäten, zur Effizienz oder zu Umweltstandards von Betrieben. Umweltbelastende Emissionen aus der Metallindustrie Industrieanlagen zur Herstellung und Verarbeitung von Metallen sind bedeutende Verursacher von umweltbelastenden Emissionen mit negativen Umweltauswirkungen entlang der Wertschöpfungskette. Zur Metallindustrie werden die Bereiche Eisen- und Stahlerzeugung, die Gewinnung von Nichteisenrohmetallen, die Gießerei-Industrie sowie die metallverarbeitende Industrie gezählt. Die deutsche Metallindustrie nimmt innerhalb der Europäischen Union eine bedeutende Rolle ein, da Deutschland hinsichtlich der Produktion von Stahl und Nichteisenmetallen führend ist. Industriebetriebe müssen jährlich dem Umweltbundesamt über ihre Emissionen in die Luft, in die Gewässer und in den Boden berichten, wie auch darüber, wie viele Schadstoffe sie in externe Abwasserbehandlungsanlagen weiterleiten und wie viele gefährliche Abfälle sie entsorgen. Die Betriebe müssen nicht über jeden Ausstoß und jede Entsorgung berichten, sondern nur dann, wenn der Schadstoffausstoß einen bestimmten Schwellenwert (vgl. Anhang II der europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister-Verordnung (E-PRTR-VO) ) oder der Abfall eine gewisse Mengenschwelle überschreitet. In diesem Artikel werden Industriebetriebe aus der Metallbranche, die eine Tätigkeit nach der europäischen PRTR-Verordnung ausüben und Emissionen in die Luft und in Gewässer freisetzen, die den gesetzlich vorgegebenen Schwellenwert überschreiten, betrachtet. Für das PRTR-Berichtsjahr 2022 haben insgesamt 93 berichtspflichtige PRTR-Betriebe der Metallindustrie Freisetzungen in Luft und in Gewässer berichtet. Die Karte „Betriebe der Metallindustrie mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR 2022“ zeigt die Verteilung aller Metallbetriebe mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR. Im Wesentlichen wurde die Freisetzung von Schadstoffen in die Luft und in Gewässer aus folgenden Tätigkeitsbereichen der Metallbranchen berichtet: 30 Eisenmetallgießerei en mit einer Produktionskapazität > 20 Tonnen pro Tag (t/d) (PRTR-Tätigkeit Nr.2.d der E-PRTR-VO) 23 Industriebetrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung mit einer Kapazität > 2,5 Tonnen pro Stunde (t/Std.) (PRTR-Tätigkeit Nr.2.b der E-PRTR-VO) 13 Industriebetrieben zur Gewinnung von Nichteisenrohmetallen aus Erzen (PRTR-Tätigkeit 2.e.i der E-PRTR-VO) Daten zu Freisetzungen von Schadstoffen in die Luft und in die Gewässer aus Röst- oder Sinteranlagen für Metallerz inklusive sulfidische Erze (PRTR-Tätigkeit 2.a) werden im PRTR nicht gesondert ausgewiesen, weil diese Anlagen Teil einer Betriebseinrichtung mit einer anderen „Haupttätigkeit“ (nämlich der Roheisen- und Stahlerzeugung mit einer Kapazität > 2,5 t/Std.) sind. Betriebe zum „Aufbringen von schmelzflüssigen, metallischen Schutzschichten (PRTR-Tätigkeit 2.c.iii)“ werden zwar unter dieser Haupttätigkeit im PRTR geführt, aber es sind dem PRTR keine Daten zu Freisetzungen von Schadstoffen in die Luft und in die Gewässer aus diesen Anlagen zu entnehmen, weil die ermittelten Schadstofffrachten die in der E-PRTR-VO festgelegten Schwellenwerte nicht überschreiten. Emissionen aus Eisenmetallgießereien Eisenmetallgießereien mit einer Produktionskapazität von mehr als 20 Tonnen pro Tag (t/d) stoßen vorwiegend die Schadstoffe Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, flüchtige organische Verbindungen ohne Methan, Benzol und Naphthalin in die Luft aus (siehe Tab. „TOP 9 Emissionen von Luftschadstoffen aus Eisenmetallgießereien 2022“). Im Jahr 2022 wurden zum Beispiel 175.000 t Kohlendioxid von berichtspflichtigen PRTR -Betrieben der Eisenmetallgießerei in die Luft abgegeben. Dies entspricht jedoch nur einem Anteil von 0,05 % an der Gesamtmenge der im PRTR berichteten Kohlendioxid-Emissionen in die Luft. Aus Eisenmetallgießereien werden keine Schadstofffreisetzungen in Gewässer an das PRTR berichtet. Eine Liste von Eisenmetallgießereien im PRTR, die Emissionen der oben angeführten Schadstoffe berichteten, erhalten Sie über das Suchformular auf www.thru.de . Die Karte „Eisenmetallgießereien mit Luftemissionen im deutschen PRTR 2022“ zeigt die regionale Verteilung der Eisenmetallgießereien mit Luftemissionen im deutschen PRTR. Dargestellt sind alle 31 Betriebe, die im Jahr 2022 Schadstofffreisetzungen in die Luft berichteten. Die meisten Eisenmetallgießereien liegen in dem Bundesland Bayern (BY). Tab: TOP 9 Emissionen von Luftschadstoffen aus Eisenmetallgießereien 2022 Quelle: Thru.de Tabelle als PDF Tabelle als Excel Karte: Betriebe der Eisenmetallgießerei mit Luftemissionen im deutschen PRTR 2022 Quelle: Schadstoffemissionsregister PRTR Emissionen aus PRTR-Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung Anlagen zur Herstellung von Roheisen oder Stahl einschließlich Stranggießen mit einer Kapazität von mehr als 2,5 Tonnen pro Stunde (t/h) stoßen u.a. erhebliche Mengen an Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Stickoxiden, Feinstaub und Schwefeloxiden in die Luft aus (siehe Tab. „TOP 10 Emissionen von Luftschadstoffen aus PRTR -Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung 2022“). Im Jahr 2022 wurden z.B. 23,5 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid von berichtspflichtigen PRTR-Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung in die Luft abgegeben. Dies entspricht einem Anteil von 6,7 % an der Gesamtmenge der im PRTR berichteten Kohlendioxid-Emissionen in die Luft. Darüber hinaus werden Chloride, organischer Kohlenstoff (TOC), und Fluoride vor allem in Gewässer freigesetzt (siehe Tab. „TOP 10 Emissionen von Wasserschadstoffen aus PRTR-Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung im 2022“). Im Jahr 2022 wurden z.B. Einleitungen von 3.510 t Chloriden von berichtspflichtigen PRTR-Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung berichtet; gemessen an der Gesamtmenge der im PRTR berichteten Freisetzungen von Chloriden in die Gewässer, ist dies jedoch nur ein Anteil von etwa 0,08 %. Eine Liste von Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung im PRTR, die Emissionen der oben angeführten Schadstoffe berichteten, erhalten Sie über das Suchformular auf www.thru.de . Die Karte „Betriebe der Roheisen- und Stahlerzeugung mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR 2022“ zeigt die regionale Verteilung der Roheisen- und Stahlerzeugungs-Betriebe mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR 2022. Dargestellt sind alle 23 Betriebe, die im Jahr 2022 Schadstofffreisetzungen in die Luft und in die Gewässer berichteten. Die meisten Eisen- und Stahlerzeugungs-Betriebe liegen im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NW). Tab: TOP 10 Emissionen von Luftschadstoffen aus der Roheisen- und Stahlerzeugung 2022 Quelle: Thru.de Tabelle als PDF Tabelle als Excel Tab: TOP 10 Emissionen von Wasserschadstoffen aus der Roheisen- und Stahlerzeugung 2022 Quelle: Thru.de Tabelle als PDF Tabelle als Excel Karte: Betriebe der Roheisen- und Stahlerzeugung mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR... Quelle: Schadstoffemissionsregister PRTR Emissionen aus der Gewinnung von Nichteisenrohmetallen Anlagen zur Gewinnung von Nichteisenrohmetallen aus Erzen, Konzentraten oder sekundären Rohstoffen durch metallurgische, chemische oder elektrolytische Verfahren stoßen vorwiegend die Schadstoffe Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Schwefeloxide, Stickoxide und anorganische Fluorverbindungen in die Luft aus (siehe Tab. „TOP 10 Emissionen von Luftschadstoffen aus der Nichteisenrohmetall-Industrie 2022“). Im Jahr 2022 wurden z.B. 1,03 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid von berichtspflichtigen Betrieben der Nichteisenmetall-Industrie in die Luft abgegeben. Dies entspricht einem Anteil von 0,3 % an der Gesamtmenge der im PRTR berichteten Kohlendioxid-Emissionen in die Luft. Außerdem werden von der Nichteisenmetall-Industrie Freisetzungen von sieben Wasserschadstoffen berichtet (siehe Tab. „TOP 7 Emissionen von Wasserschadstoffen aus der Nichteisenrohmetall-Industrie 2022“). Im Jahr 2022 wurden z.B. 120.380 Kilogramm Fluoride von berichtspflichtigen PRTR-Betrieben der Nichteisenmetall-Industrie in Gewässer abgegeben; gemessen an der Gesamtmenge der im PRTR berichteten Freisetzungen von Fluoriden in die Gewässer, machte der Anteil 10 % aus. Eine Liste von Betrieben der Nichteisenmetall-Industrie im PRTR, die Freisetzungen der oben angeführten Schadstoffe berichteten, erhalten Sie über das Suchformular auf www.thru.de . Die Karte „Betriebe der Nichteisenrohmetall-Industrie mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR 2022“ zeigt die regionale Verteilung der Nichteisenmetall-Industrie mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR. Dargestellt sind alle 13 Betriebe, die im Jahr 2022 Schadstofffreisetzungen in die Luft und in die Gewässer berichteten. Die meisten dieser Betriebe liegen im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NW). Tab: TOP 10 Emissionen von Luftschadstoffen aus der Nichteisenrohmetall-Industrie 2022 Quelle: Thru.de Tabelle als PDF Tabelle als Excel Tab: TOP 6 Emissionen von Wasserschadstoffen aus der Nichteisenrohmetall-Industrie 2022 Quelle: Thru.de Tabelle als PDF Tabelle als Excel Karte: Betriebe der Nichteisenrohmetall-Industrie mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR.. Quelle: Schadstoffemissionsregister PRTR
Organisatorisches: Anfahrtskizze LAU Termin:15.01.2008 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr Ort:Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Str. 47 06116 Halle (Saale) Großer Saal Veranstalter:Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) Moderation:Frau Dr. Kordts Herr Albrecht Herr Bauer Einladung zum Fachgespräch Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister - PRTR - am Dienstag, den 15.01.2008 Organisation: Fachbereich Immissionsschutz, Klimaschutz Fachbereich Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Anlagetechnik Wasserwirtschaft Anmeldung wird bis zum 08.01.2008 über das LAU erbeten an: Karin.Grundmann@lau.mlu.sachsen-anhalt.de Wigbert.Albrecht@lau.mlu.sachsen-anhalt.de Sonstiges: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Es besteht die Möglichkeit, einen Imbiss in der Kantine des LAU einzunehmen. 10:00 Uhr Zum Thema Programm Mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 166/2006 (E-PRTR-Verordnung) wird das Europäische Schadstoffemissionsregister EPER durch das Europäische Schadstofffreisetzungs- und - verbringungsregister E-PRTR (European Pollutant Release and Transfer Register) beginnend mit dem Berichtsjahr 2007 abgelöst. 10:00 Uhr 14:00 Uhr Begrüßung Herr Dr. Hohl, amt. Präsident LAU Betriebliche Umweltdatenberichterstattung BUBE-Online – PRTRErfassungssoftware Herr Dr. Tiller; LAU Die E-PRTR-Verordnung schreibt den Betreibern bestimmter industrieller Tätigkeiten vor, ihre Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie ihre Verbringungen von Abfall und Abwasser außerhalb des Standorts jährlich an die zuständigen Landesbehörden zu berichten, wenn festgelegte Kapazitätsschwellenwerte und Schwellenwerte für Freisetzungen oder Verbringung außerhalb des Standortes überschritten werden. 10:15 Uhr Einführung und rechtliche Grundlagen zum PRTR Herr Albrecht; LAU 11:00 Uhr Verwaltungstechnische Fragen zur Umsetzung des PRTR N.N. MLU oder LVwA 11:20 Uhr Das Fachgespräch soll Mitarbeitern aus Verwaltung und Betreibern die Möglichkeit bieten, sich eingehend über den aktuellen Stand der Umsetzung des PRTR und der Erfassungssoftware BUBE-Online zu informieren sowie Gelegenheit zur Diskussion und zum Austausch geben. Arbeitshilfen für die Umsetzung des PRTR Luft Wasser und Boden Verbringung von Abfällen Herr Albrecht Frau Dr. Kordts Herr Bauer 13:00 Uhr LAU LAU LAU Diskussion; Mittagspause 15:00 UhrDiskussion ca. 15:30 UhrEnde der Veranstaltung
Fachgespräch zum Europäischen Schadstofffreisetzungs- und – verbringungsregister E- PRTR am 15.01.2008 im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 166/2006 (E-PRTR-Verordnung) wird das Europäische Schadstoffemissionsregister EPER durch das Europäische Schadstofffreisetzungs- und - verbringungsregister E-PRTR (European Pollutant Release and Transfer Register) beginnend mit dem Berichtsjahr 2007 abgelöst. Die E-PRTR-Verordnung schreibt den Betreibern bestimmter industrieller Tätigkeiten vor, ihre Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie ihre Verbringungen von Abfall und Abwasser außerhalb des Standorts jährlich an die zuständigen Landesbehörden zu berichten, wenn festgelegte Kapazitätsschwellenwerte und Schwellenwerte für Freisetzungen oder Verbringung außerhalb des Standortes überschritten werden. Zur Unterstützung der Berichterstattung wird Betreibern durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt sowie das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ein Fachgespräch angeboten. Das Fachgespräch soll Mitarbeitern aus Verwaltung und Betreibern die Möglichkeit bieten, sich eingehend über den aktuellen Stand der Umsetzung des PRTR und der Erfassungssoftware BUBE-Online zu informieren, sowie Gelegenheit zur Diskussion und zum Austausch geben. Weitere Informationen und Anmeldung: Datum: Dienstag, 15.01.2008 Ort: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Str. 47 06116 Halle (Saale) Großer Saal Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie unter: http://www.lau-st.de Beginn: 10:00 Uhr Ende: ca. 15:30 Uhr Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldeschluss ist der 08.01.2008. Anmeldung an : Landesamt für Umweltschutz; Fachbereich 3 Karin.Grundmann@lau.mlu.sachsen-anhalt.de Wigbert.Albrecht@lau.mlu.sachsen-anhalt.de Hinweis: Durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird ein ähnliches Fachgespräch am 22.01.2008 in Bonn angeboten. http://www.home.prtr.de/
Die Software hinter dem Datenerfassungssystem BUBE-Online ist inzwischen seit vielen Jahren im Einsatz und wurde zum 31.12.2023 abgeschaltet. Aktuell erfolgt eine Neuprogrammierung. Die Arbeiten hierzu sind mittlerweile weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen. Es wird daran gearbeitet, das Erfassungssystem BUBE-Online schnellstmöglich zur anstehenden Berichtskampagne zur Verfügung zu stellen. Die Abgabefrist für die PRTR/GFA-Berichte wird auf den 31.05.2024 verschoben ohne dass Ihrerseits ein Antrag erforderlich ist. Sobald konkrete Informationen vorliegen, werden alle Betreiber/-innen schriftlich informiert. Die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen sind dazu verpflichtet, folgende Berichte über die von diesen Anlagen ausgehenden Emissionen abzugeben: Emissionserklärung (11. BImSchV) → alle 4 Jahre PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) → jährlich Großfeuerungsanlagen (13./17. BImSchV) → jährlich Die Berichterstattung erfolgt dabei über das Erfassungssystem BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung). Emissionserklärung PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) GFA (Großfeuerungsanlagen) BUBE (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) Gemäß der Elften Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes ( Verordnung über Emissionserklärungen – 11. BImSchV ) vom 05. März 2007 sind die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet, die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu melden. Meldepflichtig sind die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der 4. BImSchV . Nicht meldepflichtig sind die Betreiber von Anlagen, die in § 1 der 11. BImSchV aufgeführt sind. Der Inhalt der Emissionserklärung ist in § 3 der 11. BImSchV und im Anhang der 11. BImSchV aufgeführt. Die Emissionserklärung ist ab dem Berichtsjahr 2008 alle 4 Jahre im Folgejahr zu erstellen. 30. April: Beantragungsfrist einer Fristverlängerung für die Abgabe der Emissionserklärung 31. Mai: Abgabefrist der Emissionserklärung 30. Juni: Abgabefrist der Emissionserklärung bei Fristverlängerung Hinweis: Die nächste Emissionserklärung ist in 2021 für das Berichtsjahr 2020 abzugeben. Die Betreiber einer Anlage, von der nur in geringem Umfang Luftemissionen ausgehen, können nach § 6 der 11. BImSchV von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung befreit werden. Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärung erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online . Industriebetriebe, deren Emissionen bestimmte Schwellenwerte überschreiten, sind seit 2008 dazu verpflichtet, diese jährlich in einem integrierten Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister zu melden. Diese Daten sind der Bevölkerung im Internet öffentlich zugänglich und informieren über: die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden, die Verbringung von Schadstoffen in Abwasser sowie die Verbringung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (E-PRTR-VO). Meldepflichtig sind die Betreiber von Betriebseinrichtungen nach § 3 SchadRegProtAG . Der Inhalt des Berichtes ist im Anhang III (S. 16f) der E-PRTR-VO festgelegt. Bitte beachten Sie, dass sich die Fristen für die PRTR-Berichterstattung ( § 3 Abs. 2 SchadRegProtAG ) verkürzt haben. Wir empfehlen, die Bearbeitung der Berichte frühzeitig zu beginnen und abzuschließen. Der PRTR-Bericht ist jährlich im Folgejahr zu erstellen. 31. März: Beantragungsfrist einer Fristverlängerung für die Abgabe des PRTR-Berichtes 30. April: Abgabefrist des PRTR-Berichtes 31. Mai: Abgabefrist des PRTR-Berichtes bei Fristverlängerung Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ), Hilfe-Dokumente und konkrete Anleitungen bezüglich des PRTR-Berichtes finden Sie hier. Eine Fachhilfe zur Durchführung der elektronischen PRTR-Berichterstattung finden sie auf der Website BUBE-Online (Anmeldung erforderlich). Die Erfassung und Abgabe des PRTR-Berichtes erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online . Großfeuerungsanlagen (GFA) sind große industrielle Anlagen zur Energieerzeugung durch Verbrennung fossiler Energieträger (Kraftwerke oder industrielle Heizwerke). Diese Anlagen erzeugen bei Verbrennungsprozessen große Mengen an luftverunreinigenden Stoffen wie Schwefeloxide (SO x ), Stickstoffoxide (NO x ) und Staub. Gemäß Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 13. BImSchV vom 06. Juli 2021 und Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen – 17. BImSchV vom 02. Mai 2013 haben die Anlagenbetreiber jährlich für jede einzelne Anlage die Emissionen an Schwefeloxiden (SO x ), Stickstoffoxiden (NO x ) und Gesamtstaub sowie den Energieeinsatz zu berichten. Meldepflichtig sind die Betreiber von Feuerungsanlagen einschließlich Gasturbinenanlagen (auch zum Antrieb von Arbeitsmaschinen) und Betreiber von abfallmitverbrennenden Großfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr für den Einsatz fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe. Der Inhalt des Berichtes ist im § 25 der 13. BImSchV bzw. § 22 der 17. BImSchV geregelt. Der GFA-Bericht ist jährlich im Folgejahr zu erstellen. 31. Mai: Abgabefrist des GFA-Berichtes Die Erfassung und Abgabe des GFA-Berichtes erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online . Die Berichterstattung für die zuvor aufgeführten Erklärungen erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung). Eine detaillierte Erläuterung zur Handhabung von BUBE bietet das Dokument “ Erste Schritte – Schnelleinstieg für Betreiber ” Allgemeine Informationen zu BUBE-Online finden Sie hier .
Bei BUBE (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) handelt es sich um eine browserbasierte Anwendung, mit der Betriebe verschiedene Berichterstattungspflichten digital erfüllen können. Dazu gehören Berichte nach der 11. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsgesetzes (Verordnung über Emissionserklärungen - 11. BImSchV), 13. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 13. BImSchV) 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen - 17. BImSchV) sowie EU PRTR-Verordnung ((EG) Nr. 166/2006). Das bisherige BUBE ist von 2007 bis 2023 im Einsatz gewesen. Da das neue BUBE-System entgegen den Planungen noch nicht vollständig zur Verfügung steht, werden in Hessen die Daten zu der EU PRTR-Verordnung ((EG) Nr. 166/2006) und der 13. BImSchV Abs. 22 und der 17. BImSchV Abs. 22 für das Jahr 2023 über Excel-Formulare erhoben. Die zuständige Behörde versendet hierfür die vorbelegten Excel-Formulare an die Betreiber. Die Excel-Formulare enthalten keine Makros . Kontaktdaten zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in den Regierungspräsidien finden sie hier . Die Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen sind gemäß § 27 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Abgabe einer Emissionserklärung gemäß der Elften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Emissionserklärungen – 11. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2007, BGBl. I S. 298, verpflichtet. Ausgenommen hiervon sind die in § 1 der 11. BImSchV genannten Anlagen. Die Emissionserklärung enthält Angaben über Art und Menge sowie die räumliche Verteilung der Luftverunreinigungen, die von einer Anlage in einem bestimmten Zeitraum ausgegangen sind, sowie über die Austrittsbedingungen. Für die Betreiber von emissionserklärungspflichtigen Anlagen gilt bezüglich des Vollzugs der 11. BImSchV: Der Inhalt der Emissionserklärung ergibt sich aus dem Anhang der 11. BImSchV. Der erste Erklärungszeitraum für die Emissionserklärung war das Kalenderjahr 2008. Anschließend ist für jedes vierte Kalenderjahr eine Emissionserklärung abzugeben. Die Frist zur Abgabe der Emissionserklärung wurde auf den 31. Mai des dem jeweiligen Erklärungszeitraum folgenden Jahres festgelegt Das Format der Emissionserklärung wird von der nach Landesrecht zuständigen Behörde festgelegt. In Hessen ist dies das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Die Emissionserklärung ist nach § 3 Absatz 3 der 11. BImSchV in der Regel in elektronischer Form gegenüber der zuständigen Behörde abzugeben. Als Format der elektronischen Form wurde in Hessen das Programmsystem BUBE-Online (" B etriebliche U mweltdaten- B ericht- E rstattung") festgelegt (s. Erlass vom 05. Juni 2008, StAnz. 26/2008 S. 1668). Von der Abgabe in elektronischer Form kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden (§ 3 Abs. 3 Satz 3 der 11. BImSchV). Ansprechpartner/innen für alle Belange der Emissionserklärungspflicht ist in erster Linie der/die Ansprechpartner/in bei der zuständigen Überwachungsbehörde. Die für die Emissionserklärung relevanten Gesetze und Verordnungen finden Sie z. B. auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz unter: Gesetze im Internet Bundes-Immissionsschutzgesetz 4. BImSchV 11. BImSchV Betreiber von Großfeuerungsanlagen ( 13. BImSchV ) und abfallmitverbrennenden Großfeuerungsanlagen ( 17. BImSchV ) müssen gemäß § 22 der 13. BImSchV bzw. § 22 der 17. BImSchV jährliche Berichte zu Emissionen abgeben. Großfeuerungsanlagen sind Anlagen, deren genehmigte Feuerungswärmeleistung mindestens bei 50 MW beträgt. Neben den jährlichen Emissionsangaben für ausgewählte Stoffe müssen noch weitere Daten wie Gesamtenergieeinsätze, Feuerungstechnik, Betriebsstunden und weiterer Informationen an die zuständige Behörde berichtet werden. Für die Datenerhebung stellt Hessen für das Jahr 2023 ein Excel-Formular mit vorbelegten Daten zur Verfügung. In dem Excel-Formular werden keine Makros verwendet. Die Formular-Datei wird den Betreibern von der zuständigen Behörde zugeleitet. Die Datenabgabe durch den Betreiber erfolgt bis zum 30.04. des Folgejahres. Nach der behördlichen Datenprüfung werden die Daten an das Umweltbundesamt weitergegeben und ggf. veröffentlicht. Weiterhin werden die Daten zu den Großfeuerungsanlagen an die EU weitergeleitet und von der Europäischen Umweltagentur veröffentlicht . Nach den Vorgaben der europäischen E-PRTR-VO (EU-Verordnung (EG) Nr. 166/2006) besteht eine jährliche Berichterstattungspflicht für Betriebe bestimmter Sektoren, die gewisse Schwellenwerte überschreiten. Die berichtspflichtigen Betriebe berichten über die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden, die Verbringung von Abfällen und die Verbringung von Schadstoffen im Abwasser in externe Kläranlagen. Die so für Betriebe in allen EU-Mitgliedsstaaten gesammelten Daten werden in einem „Schadstofffreisetzungs- und – verbringungsregister“ gebündelt und der Öffentlichkeit digital und kostenfrei zur Verfügung gestellt. Im englischen spricht man von einem „Pollutant Release and Transfer Register“, was mit „PRTR“ abgekürzt wird. Die von deutschen Betrieben berichteten Daten sind unter thru.de abrufbar. Dort finden Sie außerdem weitere Informationen zum Thema. Weiterhin betreibt die Europäische Umweltagentur das Industrial Emissions Portal , wo Daten für alle EU-Mitgliedsstaaten veröffentlicht werden. Die Umsetzung der europäischen Vorgaben in deutsches Recht erfolgte 2007 mit dem Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 ( SchadRegProtAg ). Es ist die Aufgabe der Betriebe, sich über ihre rechtlichen Pflichten zu informieren. Ein Betrieb ist in einem Jahr potentiell nach PRTR berichtspflichtig, wenn er eine in Anhang I der E-PRTR-VO genannte Tätigkeit ausführt. Ist dies der Fall, so ist weiter zu prüfen, ob der Betrieb einen oder mehrere Schwellenwerte für unter PRTR geregelte Schadstoffe oder Abfälle überschreitet. Die für PRTR relevanten Schadstoffe und ihre Schwellenwerte sind in Anhang II der E-PRTR-VO getrennt nach den Medien Luft, Wasser und Boden aufgeführt. Bei Abfällen wird nach gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen unterschieden, die dazugehörigen Schwellenwerte sind in Art. 5 der E-PRTR-VO aufgeführt. Sobald ein Schwellenwert für einen Schadstoff oder für gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle überschritten ist, besteht eine Berichtspflicht für diesen Schadstoff oder Abfall an die hessischen Regierungspräsidien. Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Vorgaben finden Sie im SchadRegProtAg . Zur Erfüllung der Berichtspflicht nach PRTR stellt Hessen für das Jahr 2023 ein Excel-Formular mit vorbelegten Daten zur Verfügung. In dem Excel-Formular werden keine Makros verwendet. Die Formular-Datei wird den Betreibern von der zuständigen Behörde zugeleitet. Abgabetermin für den PRTR-Bericht eines Jahres an die Behörde ist jeweils der 30.04. des folgenden Jahres. BUBE – Fachhilfe Freisetzungsberechnung PRTR Max Schwinn Tel.: 0611-6939 271 Dagmar Cornelius Tel.: 0611-6939 264 PRTR-Schadstoffe in thru.de auf einen Blick. Mehr Veröffentlichung der PRTR- und Großfeuerungsanlagen-Daten über die Europäische Umweltagentur Mehr
Seit 2006 verpflichtet die europäische E-PRTR-Verordnung (EG) Nr. 166/2006 Industriebetriebe ihre Emissionen in Luft, Wasser und Boden und im Abwasser sowie ihre entsorgten Abfälle an die EU zu berichten. Die Berichterstattung erfolgt jährlich. Die berichteten Daten werden zudem im nationalen Register www .thru.de veröffentlicht. mehr lesen Es ist wieder soweit – wir erstellen den 4. Umsetzungsbericht zum PRTR, dem deutschen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister, für die letzten Jahre und zählen dafür auf Ihre Mithilfe. Wir wollen dafür wissen, wie Sie das PRTR sehen und wo wir etwas verbessern können. Aber auch wenn Sie uns etwas zu www.thru.de mitteilen wollen, was Ihnen vielleicht schon immer unter den Nägeln brennt, sind Sie hier an der richtigen Stelle. Schreiben Sie uns! mehr lesen Exakt 5.367 Betriebe in Deutschland haben für 2022 ihre Daten zu Schadstoffen und Abfällen gemeldet, da sie die für die Berichtspflicht gemäß der Europäischen PRTR-Verordnung festgelegten Mindestmengen überschritten haben. Welche Schadstoffe besonders häufig freigesetzt wurden, aus welchen Branchen sie stammen oder wie viele gefährliche Abfälle gemeldet wurden – dies und mehr haben wir hier für Sie zusammengestellt. mehr lesen Wir veröffentlichen jährlich eine aktualisierte Liste deutscher Industrieanlagen mit Informationen zu Genehmigungen und Ausnahmen, die unter die Industrie-Emissions-Richtlinie fallen, da sie besonders umweltrelevant sind – etwa Kohlekraftwerke oder Anlagen der chemischen Industrie, Intensivtierhaltung, Nahrungsmittelindustrie oder Abfallverbrennung. Über die Liste beziehungsweise über die dort verlinkten Internetseiten können Sie verschiedene Informationen zu diesen Anlagen öffentlich im Internet einsehen… mehr lesen Auf Thru.de finden Sie eine Liste deutscher Abfall(mit)verbrennungsanlagen mit einer Nennkapazität von weniger als 2 Tonnen pro Stunde gemäß Industrie-Emissions-Richtlinie (2010/75/EU). Ziel ist es, an einer zentralen Stelle Informationen über diese Anlagen gemäß IE-RL zu bündeln und für die interessierte Öffentlichkeit auffindbar zu machen, wie es auch die Veröffentlichungspflichten der IE-RL vorsieht. mehr lesen Wir bieten einen Schadstoffband an, in dem Sie sich einen schnellen Überblick über Umfang und Entwicklung der PRTR-Daten seit 2007 machen können. mehr lesen