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Berichtspflichten

Die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen sind dazu verpflichtet, folgende Berichte über die von diesen Anlagen ausgehenden Emissionen abzugeben: Emissionserklärung (11. BImSchV) → alle 4 Jahre PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) → jährlich Großfeuerungsanlagen (13./17. BImSchV) → jährlich Die Berichterstattung erfolgt dabei über das Erfassungssystem BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung). Emissionserklärung PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) GFA (Großfeuerungsanlagen) BUBE (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) Gemäß der Elften Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes ( Verordnung über Emissionserklärungen – 11. BImSchV ) vom 05. März 2007 sind die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet, die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu melden. Meldepflichtig sind die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der 4. BImSchV . Nicht meldepflichtig sind die Betreiber von Anlagen, die in § 1 der 11. BImSchV aufgeführt sind. Der Inhalt der Emissionserklärung ist in § 3 der 11. BImSchV und im Anhang der 11. BImSchV aufgeführt. Die Emissionserklärung ist ab dem Berichtsjahr 2008 alle 4 Jahre im Folgejahr zu erstellen. 30. April: Beantragungsfrist einer Fristverlängerung für die Abgabe der Emissionserklärung 31. Mai: Abgabefrist der Emissionserklärung 30. Juni: Abgabefrist der Emissionserklärung bei Fristverlängerung Hinweis: Aktuell erfolgt eine Neuprogrammierung des BUBE-Systems. Die Arbeiten hierzu sind zu großen Teilen abgeschlossen, allerdings ist die Softwarekomponente zur Berichterstattung nach 11. BImSchV noch nicht betriebsfertig. Daher wird die Datenübermittlung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der 11. BImSchV erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, über den wir Sie noch rechtzeitig informieren werden. Der Erklärungszeitraum wird dabei unverändert das Berichtsjahr 2024 bleiben. Diese Verzögerung ist auf den Fertigstellungsgrad der von behördlicher Seite eingesetzten Software zurückzuführen und liegt damit nicht im Verschulden des Anlagenbetreibers. Somit stellt sie keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 62 Absatz 2 Nummer 2 BImSchG dar. Die Betreiber einer Anlage, von der nur in geringem Umfang Luftemissionen ausgehen, können nach § 6 der 11. BImSchV von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung befreit werden. Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärung erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online . Industriebetriebe, deren Emissionen bestimmte Schwellenwerte überschreiten, sind seit 2008 dazu verpflichtet, diese jährlich in einem integrierten Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister zu melden. Diese Daten sind der Bevölkerung im Internet öffentlich zugänglich und informieren über: die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden, die Verbringung von Schadstoffen in Abwasser sowie die Verbringung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (E-PRTR-VO). Meldepflichtig sind die Betreiber von Betriebseinrichtungen nach § 3 SchadRegProtAG . Der Inhalt des Berichtes ist im Anhang III (S. 16f) der E-PRTR-VO festgelegt. Bitte beachten Sie, dass sich die Fristen für die PRTR-Berichterstattung ( § 3 Abs. 2 SchadRegProtAG ) verkürzt haben. Wir empfehlen, die Bearbeitung der Berichte frühzeitig zu beginnen und abzuschließen. Der PRTR-Bericht ist jährlich im Folgejahr zu erstellen. 31. März: Beantragungsfrist einer Fristverlängerung für die Abgabe des PRTR-Berichtes 30. April: Abgabefrist des PRTR-Berichtes 31. Mai: Abgabefrist des PRTR-Berichtes bei Fristverlängerung Anfragen richten Sie gerne per E-Mail an PRTR-Kataster@SenMVKU.berlin.de Die Erfassung und Abgabe des PRTR-Berichtes erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online . Großfeuerungsanlagen (GFA) sind große industrielle Anlagen zur Energieerzeugung durch Verbrennung fossiler Energieträger (Kraftwerke oder industrielle Heizwerke). Diese Anlagen erzeugen bei Verbrennungsprozessen große Mengen an luftverunreinigenden Stoffen wie Schwefeloxide (SO x ), Stickstoffoxide (NO x ) und Staub. Gemäß Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 13. BImSchV vom 06. Juli 2021 und Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen – 17. BImSchV vom 02. Mai 2013 haben die Anlagenbetreiber jährlich für jede einzelne Anlage die Emissionen an Schwefeloxiden (SO x ), Stickstoffoxiden (NO x ) und Gesamtstaub sowie den Energieeinsatz zu berichten. Meldepflichtig sind die Betreiber von Feuerungsanlagen einschließlich Gasturbinenanlagen (auch zum Antrieb von Arbeitsmaschinen) und Betreiber von abfallmitverbrennenden Großfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr für den Einsatz fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe. Der Inhalt des Berichtes ist im § 22 der 13. BImSchV bzw. § 22 der 17. BImSchV geregelt. Der GFA-Bericht ist jährlich im Folgejahr zu erstellen. 30. April: Abgabefrist des GFA-Berichtes Die Erfassung und Abgabe des GFA-Berichtes erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online . Die Berichterstattung für die zuvor aufgeführten Erklärungen erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung). Anfragen richten Sie gerne per E-Mail an PRTR-Kataster@SenMVKU.berlin.de

Emissionen aus Betrieben der Metallindustrie

Deutschland verpflichtete sich mit der Zeichnung des PRTR-Protokolls 2003 dazu, ein Register über Schadstofffreisetzungen und -transporte aufzubauen. Hierzu berichten viele Industriebetriebe jährlich dem UBA über Schadstoffemissionen und die Verbringung von Abwässern und Abfällen. Das UBA bereitet diese Daten dann in einer Datenbank für Bürgerinnen und Bürger auf. Das Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR) in Deutschland Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) sammelt die von Industriebetrieben gemeldeten Daten in einer Datenbank: dem Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister ⁠ PRTR ⁠ ( P ollutant R elease and T ransfer R egister). Das UBA leitet die Daten dann an die Europäische Kommission weiter und macht sie im Internet unter der Adresse www.thru.de der Öffentlichkeit frei zugänglich. Es gibt drei Rechtsgrundlagen für die PRTR-Berichterstattung: das PRTR-Protokoll der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (⁠ UNECE ⁠) vom 21. Mai 2003, die Europäische Verordnung 166/2006/EG vom 18. Januar 2006 und das deutsche PRTR-Gesetz vom 6. Juni 2007, das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 geändert worden ist. Erfasst werden im PRTR industrielle Tätigkeiten in insgesamt neun Sektoren. Einer davon ist der Metallsektor. Die Aussagekraft des PRTR ist jedoch begrenzt. Zwei Beispiele: Unternehmen berichten nicht Schadstoffemissionen einer einzelnen Industrieanlage, sondern über die Gesamtheit aller Anlagen einer „Betriebseinrichtung“. Unter einer Betriebseinrichtung versteht man eine oder mehrere Anlagen am gleichen Standort, die von einer natürlichen oder juristischen Person betrieben werden. Zum Beispiel kann eine Betriebseinrichtung in der Stahlindustrie („integriertes Hüttenwerk“) eine Vielzahl unterschiedlichster Anlagen beinhalten (Kokerei, Sinteranlage, Hochofen, Oxygenstahlwerk, Walzwerk, Gichtgaskraftwerk), deren Emissionen dann der sogenannten „Haupttätigkeit“ der Betriebseinrichtung zugerechnet werden. Das PRTR gibt Auskunft über die Emissionsmengen der einzelnen Betriebsstandorte. Es macht aber keine Angaben zu den Kapazitäten, zur Effizienz oder zu Umweltstandards von Betrieben. Umweltbelastende Emissionen aus der Metallindustrie Industrieanlagen zur Herstellung und Verarbeitung von Metallen sind bedeutende Verursacher von umweltbelastenden Emissionen mit negativen Umweltauswirkungen entlang der Wertschöpfungskette. Zur Metallindustrie werden die Bereiche Eisen- und Stahlerzeugung, die Gewinnung von Nichteisenrohmetallen, die Gießerei-Industrie sowie die metallverarbeitende Industrie gezählt. Die deutsche Metallindustrie nimmt innerhalb der Europäischen Union eine bedeutende Rolle ein, da Deutschland hinsichtlich der Produktion von Stahl und Nichteisenmetallen führend ist. Industriebetriebe müssen jährlich dem Umweltbundesamt über ihre Emissionen in die Luft, in die Gewässer und in den Boden berichten, wie auch darüber, wie viele Schadstoffe sie in externe Abwasserbehandlungsanlagen weiterleiten und wie viele gefährliche Abfälle sie entsorgen. Die Betriebe müssen nicht über jeden Ausstoß und jede Entsorgung berichten, sondern nur dann, wenn der Schadstoffausstoß einen bestimmten Schwellenwert (vgl. Anhang II der europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister-Verordnung (E-PRTR-VO) ) oder der Abfall eine gewisse Mengenschwelle überschreitet. In diesem Artikel werden Industriebetriebe aus der Metallbranche, die eine Tätigkeit nach der europäischen PRTR-Verordnung ausüben und Emissionen in die Luft und in Gewässer freisetzen, die den gesetzlich vorgegebenen Schwellenwert überschreiten, betrachtet. Für das PRTR-Berichtsjahr 2022 haben insgesamt 93 berichtspflichtige PRTR-Betriebe der Metallindustrie Freisetzungen in Luft und in Gewässer berichtet. Die Karte „Betriebe der Metallindustrie mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR 2022“ zeigt die Verteilung aller Metallbetriebe mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR. Im Wesentlichen wurde die Freisetzung von Schadstoffen in die Luft und in Gewässer aus folgenden Tätigkeitsbereichen der Metallbranchen berichtet: 30 Eisenmetallgießerei en mit einer Produktionskapazität > 20 Tonnen pro Tag (t/d) (PRTR-Tätigkeit Nr.2.d der E-PRTR-VO) 23 Industriebetrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung mit einer Kapazität > 2,5 Tonnen pro Stunde (t/Std.) (PRTR-Tätigkeit Nr.2.b der E-PRTR-VO) 13 Industriebetrieben zur Gewinnung von Nichteisenrohmetallen aus Erzen (PRTR-Tätigkeit 2.e.i der E-PRTR-VO) Daten zu Freisetzungen von Schadstoffen in die Luft und in die Gewässer aus Röst- oder Sinteranlagen für Metallerz inklusive sulfidische Erze (PRTR-Tätigkeit 2.a) werden im PRTR nicht gesondert ausgewiesen, weil diese Anlagen Teil einer Betriebseinrichtung mit einer anderen „Haupttätigkeit“ (nämlich der Roheisen- und Stahlerzeugung mit einer Kapazität > 2,5 t/Std.) sind. Betriebe zum „Aufbringen von schmelzflüssigen, metallischen Schutzschichten (PRTR-Tätigkeit 2.c.iii)“ werden zwar unter dieser Haupttätigkeit im PRTR geführt, aber es sind dem PRTR keine Daten zu Freisetzungen von Schadstoffen in die Luft und in die Gewässer aus diesen Anlagen zu entnehmen, weil die ermittelten Schadstofffrachten die in der E-PRTR-VO festgelegten Schwellenwerte nicht überschreiten. Emissionen aus Eisenmetallgießereien Eisenmetallgießereien mit einer Produktionskapazität von mehr als 20 Tonnen pro Tag (t/d) stoßen vorwiegend die Schadstoffe Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, flüchtige organische Verbindungen ohne Methan, Benzol und Naphthalin in die Luft aus (siehe Tab. „TOP 9 Emissionen von Luftschadstoffen aus Eisenmetallgießereien 2022“). Im Jahr 2022 wurden zum Beispiel 175.000 t Kohlendioxid von berichtspflichtigen ⁠ PRTR ⁠-Betrieben der Eisenmetallgießerei in die Luft abgegeben. Dies entspricht jedoch nur einem Anteil von 0,05 % an der Gesamtmenge der im PRTR berichteten Kohlendioxid-Emissionen in die Luft. Aus Eisenmetallgießereien werden keine Schadstofffreisetzungen in Gewässer an das PRTR berichtet. Eine Liste von Eisenmetallgießereien im PRTR, die Emissionen der oben angeführten Schadstoffe berichteten, erhalten Sie über das Suchformular auf www.thru.de . Die Karte „Eisenmetallgießereien mit Luftemissionen im deutschen PRTR 2022“ zeigt die regionale Verteilung der Eisenmetallgießereien mit Luftemissionen im deutschen PRTR. Dargestellt sind alle 31 Betriebe, die im Jahr 2022 Schadstofffreisetzungen in die Luft berichteten. Die meisten Eisenmetallgießereien liegen in dem Bundesland Bayern (BY). Tab: TOP 9 Emissionen von Luftschadstoffen aus Eisenmetallgießereien 2022 Quelle: Thru.de Tabelle als PDF Tabelle als Excel Karte: Betriebe der Eisenmetallgießerei mit Luftemissionen im deutschen PRTR 2022 Quelle: Schadstoffemissionsregister PRTR Emissionen aus PRTR-Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung Anlagen zur Herstellung von Roheisen oder Stahl einschließlich Stranggießen mit einer Kapazität von mehr als 2,5 Tonnen pro Stunde (t/h) stoßen u.a. erhebliche Mengen an Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Stickoxiden, Feinstaub und Schwefeloxiden in die Luft aus (siehe Tab. „TOP 10 Emissionen von Luftschadstoffen aus ⁠ PRTR ⁠-Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung 2022“). Im Jahr 2022 wurden z.B. 23,5 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid von berichtspflichtigen PRTR-Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung in die Luft abgegeben. Dies entspricht einem Anteil von 6,7 % an der Gesamtmenge der im PRTR berichteten Kohlendioxid-Emissionen in die Luft. Darüber hinaus werden Chloride, organischer Kohlenstoff (TOC), und Fluoride vor allem in Gewässer freigesetzt (siehe Tab. „TOP 10 Emissionen von Wasserschadstoffen aus PRTR-Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung im 2022“). Im Jahr 2022 wurden z.B. Einleitungen von 3.510 t Chloriden von berichtspflichtigen PRTR-Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung berichtet; gemessen an der Gesamtmenge der im PRTR berichteten Freisetzungen von Chloriden in die Gewässer, ist dies jedoch nur ein Anteil von etwa 0,08 %. Eine Liste von Betrieben der Roheisen- und Stahlerzeugung im PRTR, die Emissionen der oben angeführten Schadstoffe berichteten, erhalten Sie über das Suchformular auf www.thru.de . Die Karte „Betriebe der Roheisen- und Stahlerzeugung mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR 2022“ zeigt die regionale Verteilung der Roheisen- und Stahlerzeugungs-Betriebe mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR 2022. Dargestellt sind alle 23 Betriebe, die im Jahr 2022 Schadstofffreisetzungen in die Luft und in die Gewässer berichteten. Die meisten Eisen- und Stahlerzeugungs-Betriebe liegen im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NW). Tab: TOP 10 Emissionen von Luftschadstoffen aus der Roheisen- und Stahlerzeugung 2022 Quelle: Thru.de Tabelle als PDF Tabelle als Excel Tab: TOP 10 Emissionen von Wasserschadstoffen aus der Roheisen- und Stahlerzeugung 2022 Quelle: Thru.de Tabelle als PDF Tabelle als Excel Karte: Betriebe der Roheisen- und Stahlerzeugung mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR... Quelle: Schadstoffemissionsregister PRTR Emissionen aus der Gewinnung von Nichteisenrohmetallen Anlagen zur Gewinnung von Nichteisenrohmetallen aus Erzen, Konzentraten oder sekundären Rohstoffen durch metallurgische, chemische oder elektrolytische Verfahren stoßen vorwiegend die Schadstoffe Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Schwefeloxide, Stickoxide und anorganische Fluorverbindungen in die Luft aus (siehe Tab. „TOP 10 Emissionen von Luftschadstoffen aus der Nichteisenrohmetall-Industrie 2022“). Im Jahr 2022 wurden z.B. 1,03 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid von berichtspflichtigen Betrieben der Nichteisenmetall-Industrie in die Luft abgegeben. Dies entspricht einem Anteil von 0,3 % an der Gesamtmenge der im ⁠ PRTR ⁠ berichteten Kohlendioxid-Emissionen in die Luft. Außerdem werden von der Nichteisenmetall-Industrie Freisetzungen von sieben Wasserschadstoffen berichtet (siehe Tab. „TOP 7 Emissionen von Wasserschadstoffen aus der Nichteisenrohmetall-Industrie 2022“). Im Jahr 2022 wurden z.B. 120.380 Kilogramm Fluoride von berichtspflichtigen PRTR-Betrieben der Nichteisenmetall-Industrie in Gewässer abgegeben; gemessen an der Gesamtmenge der im PRTR berichteten Freisetzungen von Fluoriden in die Gewässer, machte der Anteil 10 % aus. Eine Liste von Betrieben der Nichteisenmetall-Industrie im PRTR, die Freisetzungen der oben angeführten Schadstoffe berichteten, erhalten Sie über das Suchformular auf www.thru.de . Die Karte „Betriebe der Nichteisenrohmetall-Industrie mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR 2022“ zeigt die regionale Verteilung der Nichteisenmetall-Industrie mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR. Dargestellt sind alle 13 Betriebe, die im Jahr 2022 Schadstofffreisetzungen in die Luft und in die Gewässer berichteten. Die meisten dieser Betriebe liegen im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NW). Tab: TOP 10 Emissionen von Luftschadstoffen aus der Nichteisenrohmetall-Industrie 2022 Quelle: Thru.de Tabelle als PDF Tabelle als Excel Tab: TOP 6 Emissionen von Wasserschadstoffen aus der Nichteisenrohmetall-Industrie 2022 Quelle: Thru.de Tabelle als PDF Tabelle als Excel Karte: Betriebe der Nichteisenrohmetall-Industrie mit Luft- und Wasseremissionen im deutschen PRTR.. Quelle: Schadstoffemissionsregister PRTR

Analyse des Nutzens und der Wirkung des PRTRs als Instrumentarium zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen hat sich Deutschland verpflichtet, ein nationales Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR) einzurichten und zu betreiben. Im PRTR werden insgesamt 91 Schadstoffe, aus 9 Industriebranchen erfasst. Ein Betreiber muss die emittierten Schadstoffe, in Abwasser verbrachten Schadstofffrachten oder die verbrachten Abfallmengen jedoch erst dann melden, wenn der schadstoffspezifische Schwellenwert bzw. die Mengenschwelle für Abfall überschritten ist. Seit 2009 veröffentlicht Deutschland gemäß der Europäischen PRTR-Verordnung (E-PRTR-VO) jährlich Daten zu Freisetzungen in Luft, Wasser und Boden sowie Daten zu in Abwasser verbrachten Schadstofffrachten in externe Abwasserbehandlungsanlagen und außerhalb des Standortes verbrachten Abfallmengen auf der öffentlich zugänglichen Internetseite www.thru.de. Diese Daten werden vielfach genutzt, jedoch fehlen bisher Informationen darüber, welche Zielgruppe mit welcher Zweckbestimmung und welcher Zielstellung die PRTR-Daten verwendet. Ebenso fehlen Untersuchungen und Analysen inwieweit PRTR-Daten zur Beurteilung des Umweltzustandes bzw. der Emissions- und Abfallsituation dienen bzw. über die Emissionsentwicklung umweltrelevanter Industriebranchen bzw. über die Einflussnahme des PRTRs auf die Umweltleistung von Betrieben. Das im Bericht dokumentierte Forschungsprojekt hat hierzu die Zweckbestimmung und Zielstellungen der genutzten PRTR-Daten, die Ursachen relevanter Emissions-, Schadstofffrachten- bzw. Abfallverbringungsentwicklungen, den Erfassungsgrad der PRTR-Schadstoffe in Anhang II der E-PRTR-VO, die Verwendbarkeit der PRTR-Daten zur Ermittlung des Umweltstandards sowie Synergien und Interaktionen zu anderen Umweltberichtspflichten analysiert. Im Rahmen dessen wurden Empfehlungen zur weitergehenden Verwendung, Nutzung und Verwertbarkeit von PRTR-Daten sowie zur Anpassung des Erfassungsgrads abgeleitet. Quelle: Forschungsberichte

PRTR: Mehr Transparenz durch verbesserte Berichterstattung

PRTR: Mehr Transparenz durch verbesserte Berichterstattung Die Berichterstattung an das Schadstoffreisetzungs- und -verbringungsregister (in Englisch Pollutant Release and Transfer Register, PRTR) muss erweitert und qualitativ verbessert werden. Ziel ist, der Öffentlichkeit Umweltinformationen transparenter und belastbarer bereitzustellen. Ein Forschungsvorhaben im Auftrag des UBA zeigt vielfältige Optimierungsmöglichkeiten auf. Seit 2009 veröffentlicht Deutschland gemäß der Europäischen ⁠ PRTR ⁠-Verordnung (kurz E-PRTR-VO) jährlich Daten zu Freisetzungen in Luft, Wasser, Boden, sowie Daten zur Verbringung von in Abwasser enthaltenen Schadstoffen und zur Entsorgung von Abfällen auf der öffentlich zugänglichen Internetseite www.thru.de . Mit dem PRTR soll der Zugang zu Umweltinformationen für die Öffentlichkeit und somit die Gewährleistung der Beteiligung der Öffentlichkeit bei umweltrelevanten Entscheidungen, sowie langfristig die Förderung der Verbesserung der Umweltleistung von Unternehmen erreicht werden. Nach zehn Berichtsjahren war eine Analyse des Nutzens und der Wirkung des PRTRs erforderlich, um den tatsächlichen Nutzen der PRTR-Daten zu erfassen. Im Vorhaben "Analyse des Nutzens und der Wirkung des PRTRs als Instrumentarium zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" wurde der Umsetzungsstand des PRTRs in Deutschland beschrieben und auf einer wissenschaftlichen Basis bewertet. Auf dieser Grundlage werden potentielle Maßnahmen und Möglichkeiten der weitergehenden Verwendung, Nutzung und Verwertbarkeit von PRTR-Daten sowie der Weiterentwicklung des PRTRs vorgeschlagen. Eine bessere Interpretationsfähigkeit der Daten soll durch die Aufnahme von ⁠ Metadaten ⁠, die Erweiterung der Schadstoffliste und der Tätigkeitsbereiche und den verstärkten Nutzen von Synergien und Interaktion zu anderen Umweltberichtspflichten ermöglicht werden. Der Umfang an Umweltinformationen für die Öffentlichkeit kann somit erweitert, vervollständig und qualitativ verbessert werden. Die Optimierung des Nutzens und der Verwertbarkeit der PRTR-Daten soll letztendlich zu mehr Transparenz im Umweltbereich verhelfen.

Schadstofffreisetzungsdaten gemäß PRTR der Berichtsjahre 2007 bis 2022

2006 hat die EU eine Verordnung für die Errichtung eines europäischen Schadstoffregisters E-PRTR (E-PRTR-Verordnung) erlassen. Sie verpflichtet alle Betriebe gleichermaßen, die geforderten Informationen und Emissionen an ihre jeweiligen nationalen Behörden zu berichten, um sie in das europäische Register aufzunehmen. Mehr Informationen sind hier zu finden. Quelle: https://thru.de/daten/ Lizenz: § 12a EGovG

Diffuse Air Releases (Art 8) under the European Pollutant Release and Transfer Register (E-PRTR) Regulation

The European Pollutant Release and Transfer Register (E-PRTR) is a web-based register established by Regulation (EC) No 166/2006 which implements the UNECE PRTR Protocol. Article 8 of the Regulation requires the Commission with support from the EEA to have information on releases from diffuse sources where such information exists.

Schadstoffe in meiner Nachbarschaft

Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesumweltministerium Neues Register gibt Bürgerinnen und Bürgern schnelle Auskunft Wie viel Kohlendioxid bläst der Industriebetrieb in der Nachbarschaft in die Luft? Welche Schwermetalle leitet er in Flüsse ein? Und in welche Länder exportiert der Betrieb seine Abfälle? Wer aus privatem oder beruflichem Interesse Informationen über Freisetzungen von Schadstoffen sucht, findet diese ab sofort im neuen Schadstoffregister PRTR-Deutschland (Pollutant Release and Transfer Register). Der Zugriff erfolgt online unter www.prtr.bund.de und ist für alle Nutzerinnen und Nutzer völlig kostenlos. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium (⁠ BMU ⁠), Michael Müller, schaltete das neue Umweltinformationsportal heute in Berlin frei: „Das neue ⁠ PRTR ⁠-Portal wird einen bedeutenden Beitrag zu mehr Transparenz bei Umweltinformationen für die Öffentlichkeit schaffen. Nie war der Blick hinter die Werkstore bequemer als heute.” Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) sagte: „Bürgerinnen und Bürger können mit wenigen Mausklicks kostenlos und uneingeschränkt Informationen zu Schadstofffreisetzungen und Abfällen aus großen Industriebetrieben erhalten. Ab Ende September sind mit der Eröffnung der EU Register dann auch endlich internationale Vergleiche von Maßnahmen zu Emissionsminderung möglich”. Der Beauftrage der Bundesregierung für Informationstechnik und Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Hans-Bernhard Beus, lobte das elektronische PRTR als eines der erfolgreichsten E-Government 2.0 Projekte im Handlungsfeld Prozessketten: „Die frühe Einbeziehung der Wirtschaft und die konsequente Umsetzung von Anforderungen an die Datensicherheit sind nur zwei Aspekte, die das elektronische PRTR umsetzt. Das PRTR gehört seit 2008 zu den Leuchtturm-Projekten der neuen IT-Strategie der Bundesregierung und wird durch das BMI bzw. die Bundesregierung auch finanziell gefördert.” Für das neue Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister PRTR berichten über 4.000 Unternehmen ab sofort jährlich ihre Daten zu Schadstoffemissionen in Luft, Wasser und Boden sowie über den Verbleib des Abfalls und des Abwassers. Verpflichtet dazu sind große Industriebetriebe und andere Organisationen, etwa aus der Energiewirtschaft, der chemischen Industrie, aber auch die Intensivtierhaltungen und große Kläranlagen. Die berichtspflichtigen Unternehmen übermitteln jährlich ihre Daten online in der neuen Erfassungssoftware BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenbericht­erstattung) an die zuständigen Behörden. Die Länder prüfen diese Daten, leiten sie an das UBA weiter, das die Informationen aufbereitet und in der neuen Internetplattform www.prtr.bund.de aktualisiert. Der Aufbau und Betrieb des Schadstoffregisters basiert auf einem internationalen Abkommen der ⁠ UN ⁠-Wirtschaftskommission für Europa (UN-ECE), das Deutschland und 35 weiteren Staaten unterzeichnet haben, sowie der EU-Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (E-PRTR-Verordnung) vom 18. Januar 2006. Deutschland hat diese Verordnung mit dem Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 (SchadRegProtAG) am 6. Juni 2007 in nationales Recht umgesetzt.

Pollutant Release and Transfer Register (PRTR)

Seit 2008 wiederkehrend müssen Industriebetriebe jährlich Informationen über ihre Schadstofffreisetzungen in Luft, Wasser und Boden sowie über die Verbringung des Abwassers und des Abfalls außerhalb des Standortes, wenn festgelegte Schwellenwerte überschritten werden, in einem Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister den zuständigen Länderbehörden berichten. Die Daten werden anschließend im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das PRTR wird aufgrund eines internationalen Abkommens der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN ECE) und der von der EU erlassenen, für Europa verbindlichen Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters vom 18.01.2006 (EG) (E-PRTR-VO) aufgebaut und betrieben. Die deutsche Umsetzung erfolgte mit dem Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 06. Juni 2007 (SchadRegProtAG) , geändert durch das Gesetz vom 9. Dezember 2020 ( Bundesgesetzblatt Tl. 1 ; Nr. 61/2020, S. 2873 ). Danach ist ein der Öffentlichkeit frei und unentgeltlich zugängliches, internetgestütztes nationales Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister zu errichten und zu unterhalten. Aktuelles Die neue URL der Anwendung BUBE-Online lautet: https://bube-portal.de/ . Ein FAQ-Dokument mit Informationen zur Anmeldung und aktuellen Fehlern in der Anwendung ist verfügbar. Die Berichterstattung für das Berichtsjahr 2024 ist seit dem 12.03.2025 möglich. Die Daten für die Berichterstattung sind in BUBE eingestellt und die berichtspflichtigen Betreiber wurden per E-Mail (am 12.03.2025) oder auf dem Postweg (mit Datum vom 12.03.2025) informiert. Hinweise: Wenn Sie im Jahr 2024 bereits Zugangsdaten für BUBE-Online erhalten haben, sind diese auch in den Folgejahren gültig. Bitte bewahren Sie die Benutzerkennung und das persönliche Passwort sorgfältig auf. Das eingerichtete Verfahren der Zwei-Faktor-Authentifizierung ist ebenfalls weiterhin für den Anmeldevorgang notwendig und gültig. Bitte beachten Sie beim Erstellen der Berichte insbesondere die Hinweise zur Längenbegrenzung der EU für Text- und Bemerkungsfelder sowie die Hinweise zur Angabe der Mailadresse. Wir empfehlen, die Bearbeitung der Berichte frühzeitig zu beginnen und abzuschließen. XML-Schnittstellen für den Fachdatenimport stehen zur Verfügung. Neuerung ab dem Berichtsjahr 2023 Durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/142 der Kommission vom 31. Januar 2022 ist die Angabe des Produktionsvolumens als Pflichtangabe definiert. Pro PRTR-Tätigkeit kann nur ein Produktionsvolumen angegeben werden. Das PRTR bietet den Unternehmen die Möglichkeit, ihre Maßnahmen und Investitionen zur Minderung des Schadstoffausstoßes bekannt zu machen, und informiert Bürgerinnen und Bürger online über die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden, die Verbringung von Schadstoffen in Abwasser, und die Verbringung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, aus Industriebetrieben in ihrer Nachbarschaft. Weitere Informationen finden Sie im nationalen Register und im EU-weiten Register . Wer muss berichten? Berichtspflichtig nach § 3 SchadRegProtAG und Art. 5 der E-PRTR-VO sind die Betreiber von Betriebseinrichtungen, in denen eine oder mehrere der in Anhang I der E-PRTR-VO beschriebenen Tätigkeiten durchgeführt und die festgelegten Kapazitätsschwellenwerte überschritten werden, und Freisetzungen in Luft, Wasser und Boden und/oder Verbringungen in Abwasser außerhalb des Standortes mit den in Anhang II E-PRTR-VO aufgeführten Schadstoffen auftreten, für die festgelegte Schwellenwerte überschritten werden, und/oder Verbringungen außerhalb des Standortes von mehr als 2 t/a gefährlicher Abfälle bzw. von mehr als 2 000 t/a nicht gefährlicher Abfälle stattfinden. Zur Beantwortung der Frage, ob Ihre Anlage berichtspflichtig ist, kann Ihnen auch das folgende Schema weiterhelfen. Beurteilung der Berichtspflicht Haben Sie den PRTR-Bericht nicht zu erstellen und nicht abzugeben, weil die Schwellenwerte in dem Berichtsjahr in keinem Fall überschritten werden (Nullmeldung), dokumentieren Sie dies bitte in BUBE. Dazu führen Sie auf der PRTR-Funktionsseite die Funktion "Kennzeichnung der Betriebseinrichtung - Alle Schwellenwerte unterschritten" aus und geben den Bericht ab. Damit begründen Sie gegenüber der zuständigen Behörde, warum kein Bericht von Ihnen zu erstellen ist und ersparen dadurch später weitere Nachfragen der Behörde. Haben Sie den PRTR-Bericht aus anderen Gründen (keine PRTR-Tätigkeit etc.) nicht zu erstellen und abzugeben, setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Behörde in Verbindung. Weitere Informationen zur Einschätzung der Berichtspflicht finden Sie im Experten-PRTR-Wiki . Was ist zu berichten? Der Inhalt des Berichtes ist durch den Anhang III der E-PRTR-VO und den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/142 vom 31. Januar 2022 geregelt und vorgegeben. Wie wird berichtet? Die Erfassung und Abgabe der PRTR-Berichte erfolgt bundeseinheitlich online über das Internet mit der Webanwendung B etriebliche U mweltdaten B ericht E rstattung (BUBE) . Termine Ab dem Berichtsjahr 2019 jährlich im Folgejahr 31.03. - Beantragung der Fristverlängerung für die Abgabe des PRTR-Berichts durch den Betreiber 30.04. - Abgabe des PRTR-Berichts durch den Betreiber 31.05. - Letzter Termin für die Abgabe des PRTR-Berichts bei Fristverlängerung 31.10. - Übermittlung der PRTR-Daten an das Umweltbundesamt (UBA) durch das LANUV NRW 30.11. - Weitergabe der PRTR-Berichte an die EU-Kommission durch das UBA Weiterführende Inhalte Betriebliche Umweltdatenberichterstattung (BUBE) Großfeuerungsanlagen (GFA) Emissionserklärung BUBE-FAQ Schnittstelle für den Import von Fachdaten in das neue System

Berichtspflichten

Betreiber von industriellen Anlagen, insbesondere von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG), haben regelmäßig verschiedene Berichtspflichten über die von ihren Anlagen ausgehenden Emissionen gegenüber der zuständigen Behörde zu erfüllen. Hierzu zählen: die Emissionserklärung (11. BImSchV) der GFA-Bericht nach 13. BImSchV und 17. BImSchV der PRTR-Bericht nach E-PRTR-VO 166/2006/EG Für eine Vereinfachung der elektronischen Berichterstattung zu Umweltdaten übermitteln die berichtspflichtigen Betreiber in NRW ihre Daten an das zentrale bundeseinheitliche Internetportal: BUBE Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung

Die PRTR-Geschichte

Wir geben Ihnen hier einen kurzen Abriss der PRTR-Geschichte, also: Wann wurde die Idee geboren? Wie wurde sie weltweit konkretisiert und wie haben die EU und Deutschland sie umgesetzt? Wie wird sie weiter entwickelt? Auf der Umwelt-Konferenz von Rio 1992 hatten sich Deutschland und andere Staaten grundsätzlich dazu verpflichtet, Schadstoffregister aufzubauen, das für jeden über das Internet frei zugänglich ist. In solchen Registern sollen Emissionen und Abfälle von großen Industriebetrieben zu finden sein, die von Betrieben zu diesem Zweck berichtet werden müssen. In Europa wurde dies 1998 mit der Aarhus-Konvention bekräftigt, die das Recht auf Informationen in Umweltbelangen einklagbar macht. Ende Januar 2003 legten dann 36 Staaten den Grundstein für die Einrichtung vergleichbarer PRTRs in Europa und einigten sich auf UNECE-Ebene (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) in Kiew auf das PRTR-Protokoll . Dieses regelt die Details zu den grundsätzlichen Vorgaben von Rio 1992 und der Aarhus-Konvention von 1998. Alle diese Staaten – darunter alle (damals 15) EU-Mitgliedstaaten sowie die EU selbst – haben sich damit zum Aufbau eines solchen Schadstoffregisters verpflichtet. bieten Ihnen eine ausführliche Darstellung der Geschichte des PRTR. 2006 hat dann die EU ihre Verordnung für die Errichtung eines europäischen Schadstoffregisters E-PRTR ( E-PRTR-Verordnung ) erlassen. Sie verpflichtet alle Industriebetriebe gleichermaßen, die geforderten Informationen, Emissionen und Abfälle an ihre jeweiligen nationalen Behörden zu berichten, um sie in das europäische Register aufzunehmen. Im Mai 2024 erfolgte die erste große Weiterentwicklung: die neue europäische Verordnung zum Aufbau eines Industrie-Emissions-Portals (IEP) trat in Kraft: ab 2028 – und damit erstmals mit den Daten von 2027 – wird diese neue IEP-Verordnung die „alte“ E-PRTR-Verordnung ablösen. Damit werden eine Reihe von Veränderungen einhergehen: z.B. werden die Daten künftig auf Ebene der Anlage berichtet und veröffentlicht und nicht mehr auf Ebene des Betriebs, also zusammengefasst, wie bisher. Auch werden einige neue Tätigkeiten und Schadstoffe aufgenommen werden und es werden Kontextinformationen erhoben werden, mit denen sich die Emissionsdaten besser einordnen lassen. Das alles soll die erfassten Daten noch aussagekräftiger und nutzbarer machen. Die Umsetzung des PRTR in Deutschland sowie das zugrundeliegende Zeitschema für die Berichterstattung und Veröffentlichung der PRTR-Daten ist in ausführlichen Hintergrundinformationen dargestellt. Das PRTR löste 2007 das Europäische Schadstoffemissionsregister (European Pollutant Emission Register, EPER) sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene ab. Das PRTR weist im Vergleich zum EPER wesentliche Erweiterungen auf, die ausführlich in den Hintergrunddokumenten im Downloadbereich dargestellt sind. Das neue Industrie-Emissions-Portal IEP wiederum wird über das PRTR hinausgehen. Sobald die Umsetzung in deutsches Recht abgeschlossen ist, werden wir hier darüber informieren.

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