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Luftbild

Das Hamburger Stadtgebiet wird seit 1920 mit Luftbildern erfasst. Die Luftbilder dokumentieren die Stadtstruktur und deren Veränderungen in einer eindrucksvollen Weise und sind ein unentbehrliches Mittel zur Datengewinnung. Um einen Blick von oben auf Hamburg zu werfen, muss man nicht in die Luft gehen oder Jemandem aufs Dach steigen. Es geht auch einfacher - mit Hilfe von Bildern, die vom Flugzeug aus aufgenommen wurden. Farbige Luftbilder sind ungewöhnliche und eindrucksvolle Bilddokumente und geben einen unverwechselbaren Eindruck von Gesicht und Schönheit unserer Stadt. Sie befriedigen jedoch nicht nur unser ästhetisches Empfinden, sondern bieten Fachleuten vielfältige, interessante Anwendungsmöglichkeiten. Für die Luftbildaufnahme werden mittlerweile fast ausschließlich digitale Kameras benutzt. Die auf dem Markt erhältlichen Aufnahmetechnologien unterscheiden sich in Flächensensoren und Zeilenscanner. Die derzeit bekanntesten digitalen Kameramodelle sind DMC, UltraCAM, ADS40 oder auch die HRSC. Aktuell sieht Hamburgs Bildflugplanung in der Regel einen Bildflug pro Jahr für Senkrechtaufnahmen vor: dafür wird die gesamte Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) jeweils im Frühjahr (vor Einsetzen der Belaubung) zum Zwecke der photogrammetrischen Luftbildauswertung und Orthophotoberechnung beflogen. Darüber hinaus findet im Rhythmus von 3 bis 4 Jahren während der Sommermonate (bei voller Belaubung) eine Luftbildbefliegung für die gesamte Fläche der FHH mit dem Ziel der Orthophotoerzeugung statt. Projekte von übergeordneter Bedeutung machen manchmal auch Sonderbefliegungen notwendig, die der LGV in Abstimmung mit seinen Kunden betreut, beauftragt und abrechnet. Da zum einen Befliegungen und die anschließende Datenverarbeitung äußerst zeit- und kostenintensiv sind und zum anderen eine Vielzahl unterschiedlicher Kunden abgeleitete Luftbilddaten wünschen, ohne sich zuvor intensiv mit Kameratechnologien, Befliegungszeitpunkten, Preisen oder Bildflugfirmen auseinandersetzen zu müssen, wurde der LGV für die Hamburger Verwaltung als zentrale Beschaffungsstelle photogrammetrischer Leistungen (MittVw 10/99, S. 230 ff) insbesondere vor dem Hintergrund bestimmt, Kosten zu minimieren und Qualität sicherzustellen. Nicht mehr für den Gebrauch bei LGV benötigte, analoge Luftbilder (historische Luftbilder) werden ans Staatsarchiv abgegeben und sind insbesondere für historische Recherchen beliebt, z.B. für Altlastenverdachtsflächen. Ansprechpartner ist hierfür das Staatsarchiv in der Kattunbleiche 19. Näheres kann folgendem Link entnommen werden: http://www.hamburg.de/staatsarchiv/ Der Zweck von Luftbildern lässt sich grob in folgende Kategorien einordnen: - Stereophotogrammetrische Luftbildauswertungen (Vektordaten) - Orthophotoberechnungen (Rasterdaten) - Luftbildkarten (hybride Daten) - Schrägluftbilder (Photos prägnanter Bereiche Hamburgs) Standardprodukte, wie Orthophotos, Luftbildkarten und Schrägluftbilder, werden vom LGV im Luftbildvertrieb oder im Internet auf verschiedenen CDs und als gedruckte Karten vertrieben. Für besondere Anforderungen und Luftbildauswertungen steht der Fachbereich "3D und Fernerkundung" jedem Interessenten mit Rat und Tat zur Seite. Luftbildauswertung: Mit Hilfe digitaler Stereo-Arbeitsstationen kann die luftsichtbare Topographie unter Beachtung der Genauigkeitsanforderungen dreidimensional ausgewertet und an CAD-Programme übertragen werden. Die photogrammetrische Genauigkeit steht (u. a.) in Abhängigkeit von der Flughöhe und der Bodenauflösung. Hauptanwendungsgebiet photogrammetrischer Auswertungen ist im LGV die Fortführung der Liegenschaftskarte ALKIS® und des 3D-Stadtmodells. Für die Luftbildauswertung steht derzeit folgendes Bildmaterial zur Verfügung: - komplette Fläche der FHH: Bildflugzeitpunkt Frühjahr 2018, Farbe, 5cm Bodenauflösung. Die hochauflösenden Luftbilder sind als datenschutzrelevant eingestuft und werden nicht an Dritte weitergegeben. In der Stereophotogrammetrie steckt jedoch noch viel mehr Potenzial. Ein Beispiel sind Versiegelungspläne, die der LGV für Großeinleiter erstellen kann. Verbraucher, die über 5000 Kubikmeter Frischwasser jährlich pro Grundstück beziehen, sparen nach § 15 a Sielabgabengesetz bares Geld, indem sie einen Erstattungsantrag stellen. Bei der Berechnung der Sielbenutzungsgebühr, kann der auf den Regenwasseranteil entfallende Teil reduziert werden. Dazu muss die Größe der Gebäudeflächen, der befestigten Flächen, der weich befestigten sowie der Grünflächen ermittelt werden. Zusätzlich muss ein Bestandsplan mit den farblich gekennzeichneten verschiedenen Flächenarten eingereicht werden. Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung bietet seinen Kunden an, die entsprechenden tabellarischen Zusammenstellungen und Pläne zu liefern. Dabei werden die Daten durch Auswertung aktuellster Luftbilder gewonnen und durch einen örtlichen Feldvergleich ergänzt und klassifiziert. Weitere Einsatzmöglichkeiten der Stereophotogrammetrie sind bspw. die Erstellung von Bestands-, Grünflächen-, Baum- und Dachlandschaftsplänen. Aber auch Höhenauswertungen, von einzelnen Geländepunkten oder Objekten lassen sich kostengünstig bestimmen. Auch die automatisierte Extraktion von Oberflächenmodellen ist photogrammetrisch über Korrelationsverfahren denkbar.

GTS Bulletin: WSDL35 EDZF - Warnings (details are described in the abstract)

The WSDL35 TTAAii Data Designators decode as: T1 (W): Warnings T1T2 (WS): SIGMET A1A2 (DL): Germany(The bulletin collects reports from stations: EDVV;) (Remarks from Volume-C: NilReason)

Auswertung vorhandenen Datenmaterials ueber Art und Umfang der Schadstoff- und Geraeuschemissionen von Kraftfahrzeugen (Stand der Technik aufgrund von Typpruefwerten)

Das Projekt "Auswertung vorhandenen Datenmaterials ueber Art und Umfang der Schadstoff- und Geraeuschemissionen von Kraftfahrzeugen (Stand der Technik aufgrund von Typpruefwerten)" wird/wurde ausgeführt durch: Kraftfahrt-Bundesamt.

Generierung und Nutzung von digitalen Zwillingen bestehender Kanalinfrastruktur zur Steigerung der Verfügbarkeit und Resilienz im Betrieb, Teilvorhaben: Universität Freiburg

Das Projekt "Generierung und Nutzung von digitalen Zwillingen bestehender Kanalinfrastruktur zur Steigerung der Verfügbarkeit und Resilienz im Betrieb, Teilvorhaben: Universität Freiburg" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Institut für Nachhaltige Technische Systeme INATECH, Professur für Monitoring von Großstrukturen.

Auswertung von Fernerkundungsaufnahmen von Wattgebieten

Das Projekt "Auswertung von Fernerkundungsaufnahmen von Wattgebieten" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hannover, Fachbereich Bauingenieur- und Vermessungswesen, Institut für Photogrammetrie und Ingenieurvermessungen.Wattgebiete im Bereich der deutschen Nordseekueste, insbesondere im Raum Wilhelmshaven sollen mit Methoden der digitalen Bildverarbeitung moeglichst detailiert klassifiziert werden (Sand/ - Schlick/ - Mischwatt, verschiedene Vegetation etc.) als Ausgangsdaten dienen Magnetbaender des Erderkundungssatelliten LANDSAT (4 Kanaele), des M2S-Multispektralabtasters (11 Kanaele) sowie digitalisierte Reihenmesskammeraufnahmen.

Datenerfassung Umweltchemikalien

Das Projekt "Datenerfassung Umweltchemikalien" wird/wurde gefördert durch: Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesgesundheitsamt, Zentrale Erfassungs- und Bewertungsstelle für Umweltchemikalien.Bereitstellung von Datenbanken ueber Umweltchemikalien zur gesundheitlichen Bewertung des von Umweltchemikalien ausgehenden Risikos. Fragebogenentwicklung, Aufbau der Codiersystematik, Aspektvorgabe und fachliche Organisation der Fremdprogrammierung und des apparativen Ausbaus. Qualitaetspruefung der Daten ueber Umweltchemikalien.

Homogene atmosphärische Beobachtungen und Haushalte der letzten 75 Jahre

Das Projekt "Homogene atmosphärische Beobachtungen und Haushalte der letzten 75 Jahre" wird/wurde gefördert durch: Fonds zur Förderung der Wissenschaftlichen Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Wien, Institut für Meteorologie und Geophysik.Das beantragte Projekt soll erstens zu verbesserter Qualität globaler Reanalysen durch Lieferung von Korrekturen von Wetterballonbeobachtungen zurück bis 1930 beitragen. Zweitens soll es bei der Berechnung von globalen Energie- und Wasserhaushaltsgrößen Nutzen aus der höheren Qualität der Reanalysen ziehen. Beide Vorhaben sind zentrale Ziele der Phase II des vom World Climate Research Programme (WCRP) initiierten Global Energy and Water cycle Experiments (GEWEX). Die Ergebnisse sollen auch zu den Zielen des Global Monitoring for Environment and Security (GMES) Programms beitragen, einer größeren Initiative zur Bildung europäischer Kompetenz im Bereich der Erdbeobachtung. Die homogenisierten Radiosondentemperaturdatensätze, die in zwei vorangegangenen FWF-Projekten entwickelt wurden, werden von allen größeren laufenden Reanalysen zur Korrektur systematischer Radiosondentemperaturbeobachtungsfehler verwendet, insbesondere von ERA-Interim, der Modern Era Retrospective Re-Analysis (MERRA) der NASA und der neuen japanischen Reanalyse (JRA-55). Die Temperaturdatensätze müssen allerdings weiter in die Vergangenheit bis vor 1958 und auf Wind und Feuchte ausgedehnt werden, damit sie ihre führende Position behalten können. Innerhalb eines noch laufenden FWF-Projektes wurden die technischen Grundlagen für die Homogenisierung dieser Daten gelegt, aber es konnte nur die Machbarkeit der Ausdehnung nachgewiesen werden. Für die in naher Zukunft geplanten Reanalysevorhaben, insbesondere im Rahmen des EU-7FP Projekts ERA-CLIM, wird eine ausgereifte Implementierung benötigt, die für die meisten der frühen Radiosondendatensätze funktioniert. Diese Implementierung ist eine Hauptaufgabe im beantragten Projekt. Die verbesserten Beobachtungen sollten zu verbesserten Reanalysen beitragen, die wiederum zuverlässigere atmosphärische Energie- und Wasserhaushalte liefern sollten. Es ist wichtig, dass man mehrjährige Schwankungen nicht nur der wichtigsten Klimavariablen wie Temperatur untersucht, sondern auch die von Energie- und Feuchteflüssen. Kürzlich wurden im Rahmen eines laufenden FWF-Projekts charakteristische Energieflussmuster während starker Auslenkungen des Southern Oscillation Index in der Satelliten-Era (1979-) festgestellt. Homogenere Eingangsdaten und verbesserte Datenassimilationsmethoden sollten zuverlässigere diagnostische Aussagen zurück bis zu den frühen 1940er Jahren ermöglichen, als ein starkes El Nino Ereignis sehr wahrscheinlich mit den extremen nordosteuropäischen Wintern während des zweiten Weltkrieges in Zusammenhang stand. Die Unsicherheiten in den diagnostizierten Flüssen und in deren Variabilität müssen sorgfältig abgeschätzt und reduziert werden, um für die Validierung von Klimamodellen geeignet zu sein.

Umweltforschungstaetigkeit in europaeischen Laendern

Das Projekt "Umweltforschungstaetigkeit in europaeischen Laendern" wird/wurde ausgeführt durch: Enrep - Arbeitsgruppe (Environmental Research Projects in the European Communities.Vergleich der Informationsmethodik und der publizierten Daten. Einsatz von Datenbanken, Computeranschlussgeraeten und Handbuechern, Optimalisierung von Stichwortverzeichnissen. Zusammenarbeit auch mit dem Umweltbundesamt Berlin. Fragebogen sind in der E.G. vereinheitlicht. Fuer die Schweiz ist u.a. das - auch zum Uebersetzen nuetzliche - MDS-Stichwortverzeichnis mit ueber (zum Teil neueren) 2000 Begriffe in sechs Sprachen wertvoll. Diese sind meist in Woerterbuechern nicht enthalten. Die Deskriptoren sind sowohl alphabetisch wie nach Kategorien gegliedert und besitzen Code-Nummern.

INSPIRE-WFS SL Umweltüberwachung - Umweltüberwachungseinrichtung - OGC WFS Interface

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Umweltüberwachung aus den Geofachdaten umgesetzte Daten bereit.:Ein georeferenziertes Objekt zur direkten Erfassung und Verarbeitung von Daten über Objekte, deren Eigenschaften (z. B. physikalische, chemische, biologische oder andere Aspekte der Umweltbedingungen) wiederholt beobachtet oder gemessen werden. Eine Umweltüberwachungseinrichtung kann auch andere Umweltüberwachungseinrichtungen aufnehmen.

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Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ………………………………………………………………………………….. Sehr geehrte Damen und Herren, der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten zur Erfüllung seiner - auch hoheitlichen - Aufgaben. Diese ergeben sich insbesondere aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie Nr. 2000/60/EG (WRRL), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA). Die Erhebung der Daten ist daher zumeist gesetzlich vorgeschrieben. Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie gemäß Art. 12 DSGVO darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. I. Verantwortlichkeiten für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vertreten durch den Direktor, Herrn Burkhard Henning Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten des LHW unter: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Datenschutzbeauftragter Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg Tel.:     0391/581-1255 Fax:     0391/518-1221 E-Mail: datenschutz(at)lhw.sachsen-anhalt.de II. Zwecke der Datenverarbeitung Dem LHW obliegen u.a. die Planung, der Bau und die Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen  und sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen des Landes  sowie der Ausbau und die Unterhaltung von Gewässern erster Ordnung. Der dem LHW zugehörige gewässerkundliche Landesdienst (GLD) ist zuständig für die Aufgaben der Gewässeranalytik und -überwachung. Insbesondere im Zusammenhang mit dem für die Umsetzung von Hochwasserschutz- und WRRL-Maßnahmen  erforderlichen Flächenerwerb und zur Verfolgung festgestellter Mängel aus Deichschauen werden vom LHW personenbezogene Daten der Eigentümer erhoben und verarbeitet. Gleiches gilt für die bei der Erfüllung der vorgenannten Aufgaben für den LHW tätigen Dienstleister und Unternehmen, welche regelmäßig über Vergabeverfahren entsprechende Aufträge erhalten. Demnach können von einer Datenerhebung des LHW insbesondere betroffen sein: Baufirmen und deren Mitarbeiter; Dienstleister für Mäharbeiten an Gewässern und auf den Deichanlagen; Schäfer als Dienstleister Beweidung Gewässeranrainer; Grundstückseigentümer; Lieferanten von technischem Gerät; Naturschutzverbände bei deren Beteiligung zu Kompensationsmaßnahmen; Pächter von landeseigenen Flächen; Pegelbeobachter; Personaldienstleister und deren Mitarbeiter im Falle einer Arbeitnehmerüberlassung; Planungsbüros; Teilnehmer an Schulungen (beispielsweise der Wasserwehren). Die Datenerhebung erfolgt in diesen Fällen zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen aus dem WHG und WG LSA durch den LHW bzw. ist für die Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben erforderlich - Art. 6 Abs. 1 lit. c, e DSGVO . Das gleiche gilt für die Daten, die wir zur Bearbeitung von Anträgen nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationszugangsgesetz erheben. Insbesondere bei der Prüfung zur Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 99a WHG werden Name und Anschrift von Käufern und Verkäufern und ggf. weiterer an dem jeweiligen Grundstückskaufvertrag beteiligter Personen und ihrer Grundstücke, die sich aus den Vertragsurkunden ergeben, vom LHW erhoben. Die Daten werden ausschließlich zur Prüfung der Ausübung des Vorkaufsrechts genutzt. Daneben können die jeweiligen Daten der Vertragsanbahnung und späteren Vertragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO dienen. Speziell bei der Durchführung von Vergabeverfahren werden die dafür nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlichen Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Diese Datenverarbeitung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes. Die Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Vergabeverfahrens und ggf. für eine spätere Auftragserteilung genutzt. Exemplarisch sei auch auf Bewerbungsverfahren beim LHW hingewiesen. Dabei werden die folgenden für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten elektronisch erfasst und gespeichert: Personendaten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum); Kommunikationsdaten (Telefonnr., Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse); Behinderung und ihr Grad / Gleichstellung; Daten zur Aus- und Weiterbildung; Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse; Angaben zu sonstigen Qualifikationen; Datum der Bewerbung. Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO in Verbindung mit § 164 SGB IX erhoben und verarbeitet. Darüber hinaus können personenbezogener Daten erhoben werden, wenn Sie Anträge oder Anfragen an den LHW stellen bzw. Dritte personenbezogene Daten an den LHW im Rahmen von Anträgen und/oder Anfragen weiterleiten. Hier kommt regelmäßig Ihre Einwilligung als Rechtsgrundlage in Betracht - Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Der Eingangsdienst an den Dienstgebäuden des LHW in Magdeburg, Halle und Wittenberg erfasst von den Besucherinnen und Besuchern Name und Vorname, entsendende Institution sowie den Zeitpunkt des Betretens des Gebäudes. Dies erfolgt zur Gewährleistung des Brandschutzes sowie um die Informationstechnik des LHW vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Soweit der Besuch nicht im Zusammenhang mit einem Rechtsgrund nach Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b), c) oder e) DSGVO steht, ist die Einwilligung des Betroffenen erforderlich. III. Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten In Einzelfällen kann eine Weitergabe gegenüber einem beauftragten externen Vertragspartner oder anderer Dienststellen des Landes Sachsen-Anhalts erforderlich werden. Speziell während des Vergabeverfahrens werden personenbezogene Daten im Rahmen der festgelegten Zwecke und unter Beachtung des Datenschutzes vom LHW als öffentlichem Auftraggeber erhoben und an das entsprechende elektronische Vergabeportal sowie an mit der Durchführung von Vergabeverfahren beauftragte Dienstleister weiter gegeben. Des Weiteren werden nach § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Zudem wird nach § 39 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) spätestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt. Hierin wird der Name des erfolgreichen Bieters veröffentlicht. IV. Dauer der Speicherung Ihrer Daten Ihre personenbezogenen Daten werden, wenn sie für die jeweiligen, oben exemplarisch genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, gelöscht. Die konkrete Dauer der Datenspeicherung richtet sich dabei nach gesetzlichen und untergesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Während Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Abschluss des konkreten Auswahlverfahrens vernichtet werden, beträgt die Aufbewahrungsfrist von Rechnungen gemäß § 147 Abs. 2 der Abgabenordnung beispielsweise 10 Jahre. Im Übrigen besteht nach § 17 Abs. 1 b) bb) der Aktenordnung des Landes Sachsen-Anhalt eine generelle Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren. Werden Ansprüche geltend gemacht oder sind solche abzuwehren, kann sich in Einzelfällen die Dauer der Datenspeicherung um die Dauer außergerichtlicher und gerichtlicher Verfahren verlängern. Speziell bei Vergabeverfahren werden die Daten gemäß der Vergabeverordnung sowie dem Landesvergabegesetz vom öffentlichen Auftraggeber nach Abschluss des Verfahrens aufbewahrt und regelmäßig gelöscht, es sei denn, ihre befristete Weiterverarbeitung ist erforderlich. Dabei sind beispielsweise die Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen (Handelsgesetzbuch, Abgabenordnung, Geldwäschegesetz – Aufbewahrung bis zu zehn Jahre) sowie die Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften zu nennen. Daneben können sich spezielle Aufbewahrungsfristen aus etwaig anzuwendendem Zuwendungsrecht des Landes Sachsen-Anhalt, des Bundes oder der Europäischen Union ergeben. Vom Einlassdienst erhobene Besucherdaten werden nach vier Wochen gelöscht und die entsprechenden Erfassungsbögen vernichtet. V. Betroffenenrechte Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu: 1.    Auskunftsrecht Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, vom LHW verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen: die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden; die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden; die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden; die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer; das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung; das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde; alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden; das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person. Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden. 2.    Recht auf Berichtigung Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen. 3.    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen: wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen; die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen; der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen. Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird. 4.    Recht auf Löschung a)     Löschungspflicht Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft: Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig. Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben. b)     Information an Dritte Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben. c)     Ausnahmen Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist: zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information; zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde; aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO; für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. 5.    Recht auf Unterrichtung Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden. 6.    Recht auf Datenübertragbarkeit Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern: die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde. 7.    Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden. 8.    Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. 9.    Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO. Über folgende Kontaktdaten ist die Aufsichtsbehörde zu erreichen: Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg Tel.: 0391/81803, E-Mail: poststelle(at)lfd.sachsen-anhalt.de

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