Das Projekt "Analyse der Auswirkungen der neuen beihilferechtlichen Regelungen auf die Fördermaßnahmen des BMUB, insbesondere Strategien für den Fall der Anordnung von Evaluierungen durch die EU-Kommission" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Redeker Sellner Dahs Partnerschaftsgesellschaft Rechtsanwälte Berlin durchgeführt. Staatliche Beihilfen sind nach Artikel 107 AEUV grundsätzlich verboten und nur unter bestimmten Bedingungen mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar. Artikel 108 AEUV regelt die alleinige Zuständigkeit der EU-Kommission (KOM) für die Beihilfekontrolle und die Mitwirkungspflicht der Mitgliedstaaten. Mit der Modernisierung des EU-Beihilferechts hat die KOM im Jahr 2014 ein neues Instrument der Evaluierung von Beihilfen eingeführt. Mit den am 09.04.2014 beschlossenen neuen Umwelt-und Energiebeihilfeleitlinien kündigt die KOM an, bei Beihilferegelungen mit 'hoher Mittelausstattung', 'neuartigen Merkmalen' oder 'wenn wesentliche marktbezogene, technische oder rechtliche Veränderungen vorgesehen sind' die Laufzeit drastisch zu begrenzen und eine Ex-post-Evaluierung zu verlangen, von der eine Verlängerung abhängig gemacht wird. Die Evaluierung soll von unabhängigen Sachverständigen durchgeführt werden. Dafür hat die KOM den Entwurf von Evaluierungsleitlinien vorgelegt. Mit einem Beschluss der Evaluierungsleitlinien ist 2014 zu rechnen. Auch in die Allgemeine GruppenfreistellungsVO vom 21.05.2014 hat die KOM Evaluierungsforderungen erstmalig aufgenommen. Ziel des Vorhabens ist die Analyse der Auswirkungen der neuen beihilferechtlichen Regelungen auf die Fördermaßnahmen des BMUB. Es sind vorsorgliche Strategien für die Handhabung des Instruments der Evaluierung sowie die Gestaltung von Fördermaßnahmen zu entwickeln. Dabei wird zu berücksichtigen sein, bei welchen Arten von Fördermaßnahmen mit einer Forderung der KOM nach einer Ex-post-Evaluierung zu rechnen sein dürfte, wie eine solche Evaluierung praktikabel umgesetzt werden könnte, wie Fördermaßnahmen für eine effiziente Evaluierung gestaltet sein sollten und welche Einflüsse das neue Beihilferecht auf bestehendes nationales Zuwendungsrecht haben könnte.
Das Projekt "KSI: Möglichkeiten nationaler Fördermaßnahmen zum Klimaschutz unter dem EG-Beihilferecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Würzburg, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Umweltrecht und Verwaltungswissenschaften durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die europa- und finanzverfassungsrechtlichen Handlungsspielräume des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bei der Umsetzung der Klimaschutzinitiative umfassend zu ergründen sowie neue Entwicklungen aufzuzeigen. Dabei sollen die bestehenden und die möglichen zusätzlich entstehenden bzw. zu schaffenden Fördermöglichkeiten abgeleitet werden. Das Projekt gliedert sich in fünf Arbeitspakete (AP): Im 1. AP werden als Basis für das weitere Projekt die Bedeutung und der Inhalt des europäischen Beihilfeverbots und das Verfahren der Beihilfeaufsicht dargestellt und eine erste Version eines Praxisleitfadens entwickelt. Im 2. AP werden die Beihilfeentscheidungen der Kommission mit Bezug zum Klimaschutz und bestehende allgemeine Förderprogramme auf ihre Übertragbarkeit analysiert während im 3. AP die Entscheidungspraxis des EuGH zum Klimaschutz untersucht wird. Im 4. AP wird die Übertragung einer den Beihilfetatbestand eingrenzenden Rechtsprechung aus dem Bereich der gemeinwirtschaftlichen Dienste auf die Klimaschutzbemühungen untersucht und im 5. AP schließlich Möglichkeiten zur Fortentwicklung des bestehenden beihilferelevanten Sekundärrechts entwickelt, um zukünftig effektive Klimaschutzmaßnahmen unter dem Regime des Beihilferechts zu ermöglichen.
Das Projekt "Untersuchung zur Umsetzung von Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen in der Strukturfondsförderperiode 2014 - 2020 unter Beachtung des europäischen Beihilferechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von nova-Institut für politische und ökologische Innovation GmbH durchgeführt. Die Verhandlungen zum Legislativpaket der Kohäsionspolitik sind weit fortgeschritten. BMU hat sich während des Verhandlungsprozesses dafür eingesetzt, breite Spielräume für die Förderfähigkeit von Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen im Rahmen der EU-Strukturfonds zu schaffen. Es wird jedoch entscheidend darauf ankommen, diese Spielräume praktisch nutzbar zu machen. Die Gestaltung der einschlägigen nationalen Dokumente, wie Partnerschaftsvereinbarung und Operationelle Programme, wird maßgeblich dafür sein, welcher Mehrwert mit europäischen Mitteln für den Umweltbereich in Deutschland erzielt werden kann. Ziel des Forschungsvorhabens ist es deshalb, unter Beachtung von umweltpolitischen Prioritäten die Maßnahmen herauszuarbeiten, die einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen im wirtschaftlichen Bereich ist das EU-Beihilferecht, insbesondere die für den Umweltbereich einschlägigen Regelungen, wie Umweltbeihilfeleitlinien (UBL) und Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGFVO), aber auch Regionalleitlinien (RLL). Die Europäische Kommission hat sich derzeit die Modernisierung des Beihilferechts zum Ziel gesetzt. In diesem Rahmen sollen die o. a. Regelungen bis Ende 2014 überarbeitet und in 2015 umgesetzt werden. Weiteres Ziel des Forschungsvorhabens ist es deshalb, Handlungsoptionen zu erarbeiten, die die beihilferechtliche Zulässigkeit der Förderung von Umweltmaßnahmen, insbesondere im Bereich der EU-Strukturfonds, verfolgen und ggf. Hindernisse ausräumen.