conomic principles are at the heart of key policies addressing or affecting energy efficiency. Minimum energy performance standards are typically based on an economic efficiency principle, where the ambition of the minimum requirements depends on economic costs and benefits. Examples from different governance levels include the least-life-cycle-costs approach in the EU Ecodesign Directive, the cost-optimality approach in the EU Energy Performance of Buildings Directive and the German building codes, where the requirement for micro-level cost efficiency acts as barrier for setting more ambitious standards. Also, some public procurement approaches are based on economic principles, where requirements to include life-cycle costs and/or external environmental costs can provide a driver for the uptake of energy efficiency technologies. In view of the fundamental role of energy efficiency policy for reaching climate targets, this article addresses the question how innovative approaches to use economic principles in policy formulation can foster the deployment of energy efficiency solutions. To this end, we analyse different approaches for using economic principles in minimum energy performance standards and in public procurement processes, including the recently introduced requirement to consider the costs of climate action in Federal procurement processes specified in the German Federal Climate Change Act. We de rive recommendations on how to use economic principles in policy formulation as a driver rather than a barrier for the deployment of energy efficiency solutions. Quelle: Bericht
Das "Haus 2019", das Bürogebäude des Umweltbundesamtes in Berlin-Marienfeld, erfüllt die Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie für das Jahr 2019 schon heute. Auf der Bau in München wurde daher am 19. Januar 2015 die Zertifizierungsurkunde überreicht. Es ist das erste Bundesgebäude, das mit den anspruchsvollen Vorgaben des ‚Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude‘ (BNB) von Beginn an geplant und bewertet wurde. Der gesamte Rohbau, einschließlich der Fassade, ist aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz gefertigt. Zudem versorgt sich das Gebäude komplett selbst mit Energie.
Seit einem Jahr verpflichtet der Energieausweis Vermieter und Verkäufer dazu, potentielle Käufer oder Mieter über den energetischen Zustand eines Gebäudes aufzuklären. Die Mehrheit der Immobilienanbieter jedoch missachtet diese Informationspflicht nach wie vor. Gleichzeitig finden praktisch keine behördlichen Kontrollen statt. Zu diesem Schluss kommen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Deutsche Mieterbund (DMB). Grundlage für die neuen Informationspflichten ist die EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU. Sie ist in Deutschland durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) in nationales Recht umgesetzt. Eine Abfrage des Kontrollverhaltens der zuständigen Landesbehörden durch die DUH im Frühjahr 2015 ergab, dass kein Bundesland die Vorlage des Energieausweises kontrolliert und auch keine anlassunabhängigen Stichprobenkontrollen durchführt. Nur die vier Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen erklärten, dass sie bei ausdrücklichen Bürgerbeschwerden hin tätig werden.Nach einer Stichprobe der DMB-Mietervereine Berlin, München, Hannover und Stuttgart haben 75 Prozent der Anbieter bei Wohnungsbesichtigungen den DMB-Testpersonen den Energieausweis nicht wie gesetzlich vorgeschrieben unaufgefordert vorgelegt. Erst auf Nachfrage legte ein Viertel der Vermieter bzw. Makler einen Energieausweis vor. Insgesamt machten 50 Prozent der Vermieter selbst auf Nachfrage keine Angaben zur Energieeffizienz der Wohnobjekte. Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes ist das ein katastrophales Ergebnis.
„Haus 2019“ in Berlin erhält Auszeichnung für nachhaltiges Bauen Noch klingt der Name nach Zukunft: Das „Haus 2019“ – doch schon heute erfüllt das Bürogebäude des Umweltbundesamtes (UBA) die Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie für das Jahr 2019. Auf der Bau 2015 in München überreichte daher der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesbauministerium, Florian Pronold, heute die Zertifizierungsurkunde für das neue Bürogebäude des UBA in Berlin-Marienfelde. „Das ‚Haus 2019‘ ist das erste Bundesgebäude, das mit den anspruchsvollen Vorgaben des ‚Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude‘ (BNB) von Beginn an geplant und bewertet wurde“, so Florian Pronold bei der Übergabe der Urkunde. „Darauf können wir zu Recht stolz sein, und ich danke allen Projektbeteiligten für Ihr besonderes Engagement.“ Der gesamte Rohbau, einschließlich der Fassade, ist aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz gefertigt. Zudem versorgt sich das Gebäude komplett selbst mit Energie. „Mit dem ‚Haus 2019‘ setzen wir nicht nur ein Zeichen für vorbildliches, nachhaltiges Bauen, sondern zeigen auch beispielhaft, wie Null-Energie-Gebäude künftig geplant und gebaut werden können“, betonte Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes. Ein neues, hochwertiges Bürogebäude errichten und dennoch die natürlichen Ressourcen schonen – dieser Spagat ist dem Umweltbundesamt mit seinem neuem Bürogebäude „Haus 2019“ in Berlin-Marienfelde gelungen. Mit dem Gebäude wird durchgängig eine nachhaltige Bauweise verwirklicht: So versorgt sich das Gebäude durch eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach und einer Grundwasser-Wärmepumpe komplett selbst mit Energie. Zudem wurde im ersten Jahr sogar ein Energieüberschuss festgestellt. Der Weg dorthin war eine besondere Herausforderung. Die Planungen für das Projekt waren ausgesprochen umfangreich, denn der gesamte Lebenszyklus des Gebäudes einschließlich aller Kosten musste berücksichtigt werden. Dabei spielten zum einen die Gebäudequalitäten eine Rolle, zum anderen aber auch der Wärme- und Schallschutz, der Primärenergieverbrauch und die Flächeneffizienz. Hinzu kamen weitere Kriterien, die berücksichtigt werden sollten: Die Nutzung durch die Angestellten, die Umweltverträglichkeit und die Instandhaltung des Gebäudes. Nun forschen dort 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UBA zu allen Fragen rund um das Thema Wasser. Als erstes Gebäude des Bundes wurde das „Haus 2019“ nach dem „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude“ (BNB) geplant und bewertet. Der Erfolg dieses Projektes war nur durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten zu verwirklichen. Maria Krautzberger: „Unser besonderer Dank gilt dem Architekten Herrn Braun (Büro BKL) und dem Haustechnik-Ingenieur Herrn Nienaber (Schimmel Ingenieure) sowie allen Partnern im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) und dem zugehörigen Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).“ Durch diese erfolgreiche Zusammenarbeit entstand ein Gebäude, welches durch seine besondere ökologische Bauweise als Vorbild für zukünftige Bürogebäude des Bundes dienen soll.
Bauprojekt startet im Sommer 2015 – Fertigstellung 2017 Das Umweltbundesamt (UBA) vergrößert sich an seinem Hauptsitz in Dessau-Roßlau. Neben dem 2005 fertiggestellten Hauptgebäude entsteht ein zweites Bürogebäude mit rund 100 Arbeitsplätzen. Der Neubau wird erneut ein ökologischer Bau der besonderen Art mit Vorbildwirkung: Er wird sich vollständig selbst durch erneuerbare Energie versorgen – durch Photovoltaik und Wärmepumpe. Zudem werden umweltverträgliche Baustoffe wie Recyclingbeton und Hanfdämmung verbaut. Als erster Schritt im Bauprojekt wird das Hauptgebäude im Sommer 2015 umgebaut und erhält einen vergrößerten Eingangsbereich, der dem Erweiterungsbau gegenüber liegt. Im Frühjahr 2016 beginnen die Rohbauarbeiten für den Erweiterungsbau. Der Einzug ist für Ende 2017 vorgesehen. Der Neubau kostet rund 13,3 Millionen Euro und setzt innovative Maßstäbe im nachhaltigen Bauen. Das Hautgebäude nahm diese Vorreiterrolle bereits vor zehn Jahren ein. Jetzt entsteht ein Plus-Energie-Gebäude, so dass auf dem Gelände trotz etwa einhundert neuer Arbeitsplätze und einem großem Konferenzbereich nicht mehr Energie verbraucht wird als vorher. Der Erweiterungsbau wird als Bundesbaumaßnahme durchgeführt. Das von Anderhalten Architekten aus Berlin im Auftrag der für den Bund tätigen Bauverwaltung in Sachsen-Anhalt geplante Gebäude zeichnet sich nach außen durch seine amorphe Gebäudeform und die Fassadenstruktur aus. Eine intelligente Falttechnik vergrößert die Oberfläche, welche im Wechsel Fotovoltaikelemente und Fensterflächen integriert. Die Fotovoltaikelemente stehen im 75-Grad-Winkel und erzielen so eine höhere Ausbeute als bei senkrechtem Stand. Auch im Inneren hat das Gebäude eine Vielzahl an Besonderheiten. Ein hoher Nutzerkomfort und eine barrierefreie Gebäudeerschließung sind dabei ebenso Bestandteil wie die Unterschreitung der Energieeinsparverordung 2009 um mehr als 50 Prozent. Die Energie für den Betrieb des Hauses wird komplett durch eine knapp 720 m² große Photovoltaik-Anlage an der Fassade und auf dem Dach sowie einer Wärmepumpe, die mit etwa 30 Erdwärmesonden verbunden ist, zur Verfügung gestellt. Im Jahresverlauf soll die Bilanz zwischen Energieverbrauch und Energieerzeugung ein Plus bei der Energieerzeugung ausweisen. Die Ingenieure vom Büro Winter aus Berlin haben dafür etliche Simulationen durchgeführt und alles bis ins Detail geplant. Ein betriebsbegleitendes Monitoring in der ersten Nutzungsphase wird die Erreichung der hohen Ziele unterstützen. Das mögliche Plus an Strom wird in das UBA -Hauptgebäude weitergeleitet. Sollte auch dieses vollständig versorgt sein, z.B. an einem sonnenreichen Sonntag, wird in das öffentliche Netzt eingespeist. Der Erweiterungsbau erfüllt mit Fertigstellung bereits die Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie für das Jahr 2019. Mit diesem Neubau eines vorbildlich nachhaltig geplanten Bürogebäudes setzt der Bund ein Zeichen und gibt ein Beispiel, wie auch im Gebäudebereich künftigen Generationen ein ökologisch, sozial und ökonomisch intaktes Gefüge hinterlassen werden kann. UBA-Vizepräsident Dr. Thomas Holzmann und Antje Schindler, Leiterin des UBA-Referats „Bau und Technik, Innerer Dienst“ stellen den intensiven Planungsprozess vor, in dem Architekten, Ingenieuren sowie Energie- und Material-Fachleuten des Amtes gemeinsam nach den besten Lösungen suchen. Computersimulationen und Modelle geben einen Eindruck, wie das Gebäude einmal aussehen wird.
Am 1. Mai 2014 tritt die novellierte Energieeinsparverordnung in Kraft. Die Novellierung bringt eine Reihe wichtiger Änderungen, vor allem rund um den Energieausweis. Die Neuregelungen stärken die Aussagekraft von Energieausweisen und erweitern bzw. verdeutlichen die Pflichten bei Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen, um die Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu verbessern. Ein weiteres Kernelement der Novellierung ist die Verschärfung der Effizienzstandards für Neubauten um durchschnittlich 25 Prozent ab dem 1. Januar 2016. Außerdem müssen ab 2015 ineffiziente Heizkessel nach 30 Betriebsjahren stillgelegt werden. Dies betrifft nicht so genannte Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel. Ausnahmen gibt es für viele selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhäuser.
EMAS-Award 2014 für erstes Nullenergie-Bürogebäude des Bundes Das Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau gewinnt den diesjährigen EMAS-Award für herausragende innovative Projekte im betrieblichen Umweltmanagement. Als „große Organisation der öffentlichen Verwaltung“ zeichnete EU-Umweltkommissar Janez Potočnik das UBA auf der Hannover-Messe für sein „Haus 2019“ aus. Dieses Haus ist das erste Bürogebäude der Bundesverwaltung, das bereits heute die Anforderungen der EU-Richtlinie für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einhält. Diese gelten erst ab 2019. Thomas Holzmann, der amtierende UBA-Präsident: „Der EMAS-Award würdigt unseren Anspruch, Vorreiter im Umweltschutz zu sein. Außerdem hilft er uns, andere davon zu überzeugen, dass fortschrittliches Bauen nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich ist“. Das „Haus 2019“ ist ein Netto-Nullenergiehaus, das sich über ein Jahr mittels Fotovoltaik und einer Wärmepumpe komplett selbst mit Energie versorgen soll. Der barrierefreie Holztafelbau beherbergt 31 Büroarbeitsplätze und besteht weitgehend aus umweltverträglichen Materialien, unter anderem aus Holz aus der nachhaltigen Forstwirtschaft und aus Zellulosefasern aus recyceltem Altpapier für die Wärmedämmung. Eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach liefert den elektrischen Strom. Eine Wärmepumpe entzieht dem Grundwasser Wärme oder Kühle für die Temperierung des Gebäudes. In Zukunft soll das Gebäude den „Gold“-Standard nach dem Bewertungssystem „Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude“ erreichen. Der EMAS -Award wird jährlich von der Europäischen Kommission an Unternehmen und andere Organisationen vergeben, die ein anspruchsvolles Umweltmanagementsystem nach der sogenannten EMAS-Verordnung betreiben. EMAS steht dabei für Eco-Management and Auditing Scheme, ein Umweltmanagement- und Betriebsprüfungssystem, das durch einen unabhängigen zugelassenen Umweltgutachter überprüft und validiert wird. In Deutschland erfüllen etwa 1500 Unternehmen und sonstige Organisationen an knapp 2000 Standorten die Anforderungen der EMAS-Verordnung. Nach 2009 erhält das Umweltbundesamt zum zweiten Mal den EMAS-Award. Die größte Umweltschutzbehörde Deutschland hat EMAS bereits 2001 als erste Bundesbehörde eingeführt. Mittlerweile haben 12 Standorte des UBA EMAS, darunter auch die über ganz Deutschland verteilten Luftmessstationen.
Am 30. August 2013 bezog das Umweltbundesamt (UBA) das besonders umweltgerechte Bürogebäude „Haus 2019“ in Berlin-Marienfelde. Es ist das erste Null-Energie-Haus des Bundes. Das Bürogebäude, in dem 31 Beschäftigte arbeiten, soll sich komplett selbst mit Energie versorgen. Dieses hochgesteckte Ziel wird ein detailliertes Monitoring ein Jahr lang verfolgen. „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz im Gebäudesektor sind zentrale Bausteine der Energiewende. Die Anstrengungen zur Treibhausgassenkung bei Neubauten wie auch im Gebäudebestand müssen in Zukunft deutlich verstärkt werden. Der Neubau des UBA in Berlin-Marienfelde soll dazu ein deutliches Signal setzen“, so Jochen Flasbarth, Präsident des UBA bei der Eröffnung. Der Name „Haus 2019“ bezieht sich auf die Richtlinie der EU zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Diese sieht einen Standard für Niedrigstenergiegebäude vor, sogenannte Null-Energie-Häuser. Für Gebäude öffentlicher Institutionen gilt dieser Standard bereits ab 2019, für alle anderen ab 2021.
Ökologischer Modellbau soll sich selbst mit Energie versorgen Das Umweltbundesamt (UBA) bezieht heute sein neues, besonders umweltgerechtes Bürogebäude „Haus 2019“ in Berlin-Marienfelde. Das Ziel für den ökologischen Modellbau, in dem 31 Beschäftigte arbeiten werden, ist besonders hoch gesteckt: Das Haus soll sich als „Null-Energie-Haus“ komplett selbst mit Energie versorgen. Ein detailliertes Monitoring wird dies verfolgen. „In einem Jahr wissen wir, ob wir das anspruchsvolle Ziel erreicht haben, durch die Nutzung regenerativer Energien und hoher baulicher und technischer Standards eine ausgeglichene Energiebilanz vorzuweisen“, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des UBA auf der Eröffnung. Er ist zuversichtlich, dass nach dem einjährigen Monitoring eine Erfolgsmeldung verkündet werden kann. „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz im Gebäudesektor sind zentrale Bausteine der Energiewende. Die Anstrengungen zur Treibhausgassenkung bei Neubauten wie auch im Gebäudebestand müssen in Zukunft deutlich verstärkt werden. Der Neubau des UBA in Berlin-Marienfelde soll dazu ein deutliches Signal setzen“, so Flasbarth. Das Bürogebäude soll mindestens dem neuen EU-Standard für Niedrigstenergiehäuser, der für öffentliche Gebäude ab 2019 gilt, entsprechen. Anfang September beziehen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des UBA nach einer Bauzeit von 20 Monaten die neuen Büroräume im „Haus 2019“ – das erste Null-Energie-Haus des Bundes. Während das Errichten des Gebäudes dank der Holztafelbauweise nur wenige Wochen beanspruchte, stellten der Innenausbau und die technische Gebäudeausrüstung eine besondere Herausforderung dar. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Projekts war die Qualität der Bauausführung: Die Prüfung der Luftdichtheit der Gebäudehülle unterbietet sogar die höchsten Anforderungen. Gleiches gilt für die Luftqualität in den Büroräumen. Am Gebäude selbst soll in der Bilanz eines Jahres so viel Energie erzeugt werden, wie das Gebäude im Betrieb benötigt. Die Versorgung erfolgt ausschließlich mit regenerativen Energien: durch Photovoltaik und eine Wärmepumpe, die den Energiegehalt des für betriebliche Zwecke geförderten Grundwassers nutzt. Auf der Verbrauchsseite wurden alle technischen Anlagen und Arbeitsmittel nach höchsten Effizienzstandards ausgewählt. Die hohen energetischen Anforderungen sollen aber nicht auf Kosten des Nutzerkomforts gehen. In der ersten Nutzungsphase werden deshalb die Einstellungen der Gebäudeautomation mit den realen Bedingungen und dem konkreten Verhalten der Nutzer und Nutzerinnen abgeglichen. Dadurch soll der Anlagenbetrieb sowohl optimiert als auch nutzergerecht gestaltet und eine ausgeglichene Energiebilanz erreicht werden. Der Betrieb läuft in enger Abstimmung mit der Eigentümerin, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ( BImA ). Der Name „Haus 2019“ bezieht sich auf die Richtlinie der EU zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Diese sieht einen Standard für Niedrigstenergiegebäude vor, sogenannte Null-Energie-Häuser. Für Gebäude öffentlicher Institutionen gilt dieser Standard bereits ab 2019, für alle anderen ab 2021. Das Umweltbundesamt geht mit gutem Beispiel voran und verlangt für seine Neubauten diesen Standard bereits jetzt.
Nachdem der Bundesrat der Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV) am 11. Oktober 2013 nur unter Auflagen zugestimmt hatte, beschloss das Bundeskabinett am 16. Oktober 2013 die endgültige Fassung mit den vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen. Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent ab 1. Januar 2016. Bestandsgebäude sind von diesen Verschärfungen ausgenommen. Zudem wird die Bedeutung des Energieausweises als Informationsinstrument für die Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt.
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