s/eu-umweltpolitk/EU-Umweltpolitik/gi
Die Europäische Richtlinie für erneuerbare Energien (RED) enthält derzeit ein Ziel von 10Prozent erneuerbaren Energien im Verkehrssektor der EU im Jahr 2020. Biokraftstoffe werden bei der Zielerreichung voraussichtlich eine wichtige Rolle spielen. Sämtliche Biokraftstoffe, die auf diese Ziel angerechnet werden, müssen die Erfüllung von verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien nachweisen. Zwei Jahre nach der Implementierung der Nachhaltigkeitsanforderungen hat die Europäische Kommission Ecofys gemeinsam mit Winrock und dem Institut für europäische Umweltpolitik (IEEP) beauftragt die praktische Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen anhand von drei wichtigen Aspekten zu überprüfen: 1) Notwendigkeit der Einführungen verpflichtender Nachhaltigkeitsanforderungen für Biokraftstoffe zum Schutz von Wasser, Boden und Luft: Die Risiken für Wasser, Boden und Luft durch den Anbau von Biokraftstoffrohstoffen unterscheiden sich kaum von den Risiken anderer landwirtschaftlicher Ausdehnung. Dennoch kann der Biokraftstoffmarkt zu einem erhöhten Druck auf die bestehende Ackerfläche führen. Der Schutz von Wasser, Boden und Luft ist lokal zu betrachten, da die Auswirkungen von der jeweiligen Betriebsführung vor Ort abhängig sind. Im Bericht werden bestehende Maßnahmen zur Vermeidung dieser Risiken, wie etwa freiwillige Nachhaltigkeitsstandards, untersucht und mögliche Kriterien für die Europäische Kommission entwickelt. 2) Effektivität und Verwaltungsaufwand nationaler Systeme zum Nachweis der Erfüllung der verpflichtenden Nachhaltigkeitsanforderungen: Die EU Mitgliedsstaaten haben unterschiedlichen Ansätze zur Implementierung der Nachhaltigkeitsanforderungen verfolgt. Die Wahl des entsprechenden Nachhaltigkeitssystems als solches sagt noch nichts über Effektivität oder Verwaltungsaufwand, allerdings können die entsprechenden Ausgestaltungen schon einen Einfluss haben. Die Ausgestaltung der Berichtspflicht oder die Möglichkeit des Nachweises der Nachhaltigkeit durch alternativer Mechanismen können beispielsweise einen beträchtlichen Einfluss haben. Im Bericht werden Empfehlungen gegeben, wie die Mitgliedsstaaten die Effektivität erhöhen und unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden können. Die nächste Herausforderung für die Mitgliedsstaaten ist die Harmonisierung der verschiedenen Systeme, um so die Effektivität EU weit zu erhöhen. 3) Erfahrungen in der Umsetzung des Massenbilanzsystems zur Überprüfung der Nachhaltigkeit entlang der Biokraftstofflieferkette: Die Biokraftstoffproduzenten haben große Anstrengungen unternommen, um die Rückverfolgbarkeit ihrer Lieferkette zu gewährleisten. Im Großen und Ganzen würden es die Stakeholder bevorzugen, wenn die EU an dem bestehenden Massenbilanzsystem festhält und sicherstellt, dass der gegenwärtige Ansatz optimiert und in allen Mitgliedsstaaten und Nachhaltigkeitssystemen vereinheitlicht wird. (Text gekürzt)
Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.
Zielsetzung der Projektes ist es, die EU Kommission mit Beiträgen für das im Rahmen des 7. Umweltaktionsprogrammes. Zusammen mit dem Institute for European Environmental Policy und BIO Intelligence Service erarbeitet das Ecologic Institut verschiedene Optionen der Optimierung der nationalen Beschwerde- und Mediationsmechanismen. Aufbauend auf den Fallstudien zehn ausgewählter Mitgliedsstaaten werden die Projektpartner Besonderheiten und 'good-practice'-Beispiele herausarbeiten und Vorschläge unterbreiten, wie die Mechanismen mit Blick auf eine bessere Durchsetzung des EU-Umweltrechts und der Schaffung gleicher Rahmenbedingungen in den Mitgliedsstaaten verbessert werden können.
Das Vorhaben knüpft an das Vorhaben 3715 14 1050 zur Stärkung des Umweltschutzes in der EU-Strukturfondsförderung an. Ziel des neuen Vorhabens ist es einzelne Aspekte des Vorgängervorhabens zu vertiefen, z.B. zur Wirksamkeit einer Quotierung von Fördermitteln für bestimmte Ziele inkl. Umweltschutz und Klimawandel/Energiewende, zur thematischen Konzentration von Fördermitteln oder einer umweltverträglichen Ausrichtung der gesamten EU-Strukturförderung. Darüber hinaus sollen fachlich fundierte Vorschläge für die anstehenden Verhandlungen zur EU-Kohäsionspolitik 2020-2027 entwickelt und die Verhandlungen wissenschaftlich unterstützt werden. Dabei sollen die Erfahrungen mit einzelnen Programmen im Hinblick auf die Förderung umweltverbessernder Projekte genutzt werden, um auf diese Weise den Umweltschutz fördernde Aspekte stärken und hemmende Aspekte vermeiden oder mindern zu können. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Gestaltung der entsprechenden EU-Verordnungen als auch für die nationale Strategie zu deren Umsetzung durch die Operationellen Programme der Bundesländer. Das neue Vorhaben soll an das noch bis August 2018 laufende Vorhaben 3715 14 1050 anschließen und dessen Fragestellungen, Perspektiven und Methoden im Wesentlichen in aktualisierter Fragestellung übernehmen. Das stellt sicher, dass das Vorhaben auf die Vorschläge der EU-Kommission zur künftigen EU-Strukturförderung eingehen kann und die damit einhergehenden strategischen und operationellen Dokumente hinreichend berücksichtigt. Aufbauend darauf Vorschläge für eine deutsche Position entwickelt werden, um einen wirksamen Klima-, Umwelt- und Naturschutz in der EU-Strukturförderung nach 2020 und deren Umsetzung in Deutschland zu fördern.
Die Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) tritt am 15. Juli 2008 in Kraft. Ziel dieser Vereinbarung ist die Erreichung eines guten Umweltzustandes in allen EU-Meeresgewässern bis zum Jahr 2020.
Within the European Human Biomonitoring (HBM) Initiative HBM4EU we derived HBM indicators that were designed to help answering key policy questions and support chemical policies. The result indicators convey information on chemicals exposure of different age groups, sexes, geographical regions and time points by comparing median exposure values. If differences are observed for one group or the other, policy measures or risk management options can be implemented. Impact indicators support health risk assessment by comparing exposure values with health-based guidance values, such as human biomonitoring guidance values (HBM-GVs). In general, the indicators should be designed to translate complex scientific information into short and clear messages and make it accessible to policy makers but also to a broader audience such as stakeholders (e.g. NGO's), other scientists and the general public. Based on harmonized data from the HBM4EU Aligned Studies (2014-2021), the usefulness of our indicators was demonstrated for the age group children (6-11 years), using two case examples: one phthalate (Diisobutyl phthalate: DiBP) and one non-phthalate substitute (Di-isononyl cyclohexane-1,2- dicarboxylate: DINCH). For the comparison of age groups, these were compared to data for teenagers (12-18 years), and time periods were compared using data from the DEMOCOPHES project (2011-2012). Our result indicators proved to be suitable for demonstrating the effectiveness of policy measures for DiBP and the need of continuous monitoring for DINCH. They showed similar exposure for boys and girls, indicating that there is no need for gender focused interventions and/or no indication of sex-specific exposure patterns. They created a basis for a targeted approach by highlighting relevant geographical differences in internal exposure. An adequate data basis is essential for revealing differences for all indicators. This was particularly evident in our studies on the indicators on age differences. The impact indicator revealed that health risks based on exposure to DiBP cannot be excluded. This is an indication or flag for risk managers and policy makers that exposure to DiBP still is a relevant health issue. HBM indicators derived within HBM4EU are a valuable and important complement to existing indicator lists in the context of environment and health. Their applicability, current shortcomings and solution strategies are outlined. © 2022 The Authors
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