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Der Waschbär

Der Waschbär ( Procyon Lotor ) ist ein Vertreter der Familie der Kleinbären und gehört zur Ordnung der Raubtiere. Charakteristische Merkmale des Kleinbären sind seine etwas gedrungene und bucklige Gestalt, die Gesichtsmaske mit einer über der Augenregion verlaufenden braunschwarzen Binde und der grau schwarz quergeringelte Schwanz. Seine Fellfärbung kann sehr unterschiedliche Variationen von Grautönen aufweisen und ist häufig silbergrau untermischt. Die Kopf-Rumpf-Länge inklusive des Schwanzes beträgt 70 bis 85 cm, wovon 20 bis 25 cm auf den Schwanz entfallen. Damit lässt sich die Größe dieses Kleinbären zwischen Katze und Fuchs einordnen. Waschbären haben je nach Jahreszeit ein Gewicht zwischen 5 und 10 kg, wobei die Rüden meist schwerer als die Fähen sind. Ihr Gedächtnis ist ausgezeichnet, so dass Futterplätze immer wieder gefunden werden. Besonders ausgeprägt sind auch der Geruchs- und Hörsinn, was den dämmerungs- und nachtaktiven Tieren beim Beutefang hilft. Sie verfügen in den Vorderpfoten über einen hervorragenden Tastsinn, mit dem sie Fische, Frösche, Krebse u.ä. in flachen und trüben Gewässern ertasten können. Der Name Waschbär beruht auf der Beobachtung von gefangengehaltenen Tieren, die ihre Nahrung an einer Wasserstelle “waschen” und daher als besonders reinlich gelten. Dies kann als eine sog. Ersatzhandlung der Tiere gesehen werden, die ihre Nahrung nicht mehr in freier Natur im Wasser ertasten können und ihre Verhaltensmuster nur noch simulieren. In Nordamerika heißt der Waschbär Raccoon, entstanden aus einem Indianernamen, was so viel heißt wie “der mit den Händen kratzt”. Vorurteile gegen Fakten Ein Waschbär – was tun? Die Waschbär-Vor-Ort-Beratung Berlin Weitere Informationen Video: Die Parkfluencer*innen: ‘Waschechte Neubärliner’ Über den Waschbär kursieren viele Vorurteile. Schnell wird er als alleiniger Verursacher eines Problems vorverurteilt. Dass andere, „heimische“ Tierarten eventuell ebenso oder sogar zu einem größeren Teil daran beteiligt sein könnten, wird oft verdrängt. Wer einen Waschbären auf dem Dachboden hat, hat auch den Schaden. Denn Waschbären nutzen gerne die Dämmung, um sich einen gemütlichen Schlafplatz oder auch eine Wurfhöhle zu bauen. Zudem legen sie an einer anderen Ecke des Dachbodens üblicherweise ihre Latrine an. Schnell wird dann der Ruf nach einer Beseitigung des Tieres und am besten gleich nach einer Bestandsdezimierung bis hin zur Ausrottung dieser Tiere laut. Diesen Wünschen nachzukommen, ist aber in der Realität gar nicht so einfach. Die Fähigkeiten der Waschbären, eine Reduzierung ihres Bestandes auszugleichen, machen es sogar unmöglich. Wir sollten also anfangen zu akzeptieren, dass der Waschbär wie Fuchs und Marder ein in Deutschland wild lebendes Raubtier darstellt und uns um eine friedliche Koexistenz mit diesen durchaus auch spannend zu beobachtenden Tieren bemühen. Ein erster sinnvoller Schritt für ein entspanntes Nebeneinander wäre, den Tieren das Schlaraffenland Stadt ungemütlicher zu machen und somit dafür zu sorgen, dass sich der Bestand von selber reduziert. Waschbären polarisieren. Die einen halten sie für eine Plage, die man bekämpfen muss, die anderen schauen mit einem verklärten Blick, finden sie einfach nur niedlich und fangen an, sie zu füttern. Beides ist falsch! Was also ist die Lösung? Wir empfehlen die Durchführung von Schutzmaßnahmen am Haus und sonstigen Gebäuden sowie im Garten. Damit wird es Waschbären in der Stadt etwas ungemütlicher gemacht und die Anzahl an Waschbären kann sich wieder von selbst reduzieren. Mit diesen Informationen kommen wir der Umsetzung der Managementmaßnahme M7 (PDF, 206 kB) „Öffentlichkeitsarbeit zur Verminderung der direkten und indirekten anthropogenen Förderung der Art” zur Umsetzung der EU-Verordnung zu invasiven Arten von besonderer Bedeutung nach. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung. Plakat: Wildtiere auf dem Grundstück vermeiden Flyer: Füttern – Nein Danke! Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver und gebietsfremder Arten Gesellschaft für Wildökologie und Naturschutz e.V.: Projekt Waschbär

Verteilung der Neobiota in Nordrhein-Westfalen

Der Datensatz Verteilung der Neobiota in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zur Verteilung der Neobiota (Gebietsfremde Arten) im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Verteilung der Arten (SD)". Die Daten zeigen die Verteilung in einem 10x10km-Raster (UTM) als "analytical units". Die Daten sind gültig für die aktuelle Berichtsperiode gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Die Objektmetadaten zur UTM-Rasterzelle (analytical unit), als Objektgeometrie, enthalten Angaben zu inspireId, Namensschema (ReferenceSpeciesSchemeValue), z.B. EU-NOMEN, der entsprechenden Artnamens-URL „referenceSpeciesCodeValue“ und dem „accepted name“ gem. EU-Nomen unter „referenceSpeciesName“ „localName“ ggf. deutscher Name oder abweichender wiss. Name und einem Wert für die Kategorie des Vorkommens (OccurranceCategoryValue). Die Daten zeigen Verteilung der Neobiota in Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Rasterzellen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die Berichtspflicht nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.

Was tun gegen invasive gebietsfremde Arten?

In unserer vernetzten Welt reisen oft Tiere und Pflanzen als blinde Passagiere mit. Dadurch können sie sich schneller denn je neue Lebensräume erschließen. Den Park am Gleisdreieck etwa prägen viele solche Exoten. Manche dieser Arten sind besser als heimische auf die Herausforderungen des Klimawandels eingestellt. Einige bislang nicht heimische Baumarten überstehen zum Beispiel lange Trockenheit recht gut. Dadurch können sie die Stadt auch künftig an heißen Tagen durch Schatten und Verdunstung kühlen. Ein kleiner Teil der neuen Arten gilt jedoch als invasiv: Ihre starke Ausbreitung gefährdet die biologische Vielfalt. Weil sie extrem schnell wachsen und sich vegetativ oder durch Schleuderfrüchte verbreiten, können etwa das Drüsige Springkraut und der Japanische Staudenknöterich rasch große Bestände bilden und sich sogar durch Gartenabfälle ausbreiten. Seit 2015 gibt es eine rechtsverbindliche EU-Verordnung zum Umgang mit invasiven Arten. Die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, bestimmte Arten nicht mehr zu handeln, zu transportieren und sie vor allem nicht freizusetzen, ihre Ausbreitung zu überwachen und wo möglich zu verhindern. Derzeit sind 66 Arten in der EU-Verordnung als invasiv aufgenommen; 17 davon haben sich in Berlin etabliert. Gegen diese Arten ergreift Berlin im Einzelfall Maßnahmen, um die Auswirkungen auf die Ökosysteme zu minimieren. Wird eine neue Art entdeckt, sind sofortige Maßnahmen Pflicht, um ihre Ausbreitung zu verhindern. Der Waschbär zum Beispiel ist so verbreitet, dass es mit vertretbaren Mitteln nicht mehr möglich sein wird, ihn zurückzudrängen. Umso mehr gilt es, auf die Umweltbedingungen einzuwirken. Bürgerinnen und Bürger können sich beraten lassen, was sie in Haus und Garten tun können, um Einbrüche von Waschbären zu verhindern. Das ist ein wichtiger Beitrag, die Waschbärpopulation in Berlin zu verringern, denn die Stadt bietet den Tieren reiche Nahrung und viele Unterschlupfe. Eine ganze Reihe invasiver Arten lebt unter Wasser. Ihre Verbreitung hat die Senatsverwaltung 2020 untersuchen lassen. Ein Problem sind Krebsarten, die als Allesfresser das natürliche Artenspektrum in Gewässern stören und den Laich der ohnehin seltener werdenden Amphibien fressen. Damit sie sich nicht (oder doch deutlich langsamer) ausbreiten, werden die Krebse in Reusen gefangen. Im Groß Glienicker See gingen bei Probefischungen Kamber- und Marmorkrebse ins Netz. Im Tiergarten und im Britzer Garten werden Rote Amerikanische Sumpfkrebse regelmäßig mit Reusen abgesammelt. Dabei kommen solche Mengen zusammen, dass die Art in der Nahrungskette der Berlinerinnen und Berliner gelandet ist: In einigen Restaurants steht sie als „Berliner Hummer“ auf der Speisekarte. Schützen Sie die biologische Vielfalt, indem Sie keine Tiere aussetzen und Gartenabfall nicht in der freien Landschaft entsorgen! Invasive gebietsfremde Tiere und Pflanzen gelangen oft unbedacht in die Natur und breiten sich dann aus. Sie lassen sich nur durch gezielte Pflegemaßnahmen wie konsequente Mahd, Entnahme bis hin zur Rodung verdrängen. Haus und Garten vor dem Waschbären zu sichern, ist ebenfalls wichtig. Deshalb sollten Sie Abfalltonnen unzugänglich aufbewahren, Gebäude und Dach kontrollieren und Schlupflöcher verschließen. Elektrozäune auf dem Dach helfen, Waschbären zu vergrämen! Mehr Infos zum Schutz vor Waschbären Artenschutz – Invasive Arten BfN über Neobiota und invasive Arten Unionsliste invasiver Arten

Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste

Im Zuge der Globalisierung von Handel und Fernreiseverkehr finden mehr und mehr Arten den Weg in geografische Regionen, in denen sie bislang nicht auftraten. Ein Teil dieser Arten kann dort invasiv werden und nachteilige Auswirkungen auf heimische Arten und Ökosysteme haben. Um dem entgegenzuwirken und die biologische Vielfalt zu bewahren, wurde innerhalb der EU ein Rechtsinstrument zur Regulierung invasiver Arten geschaffen. Am 1. Januar 2015 trat die „Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ in Kraft, deren zentraler Bestandteil eine Auflistung der betreffenden Arten von unionsweiter Bedeutung ist. Diese sogenannte Unionsliste ist ein dynamisches Konstrukt, sie soll regelmäßig, mindestens jedoch alle sechs Jahre geprüft und ggf. überarbeitet werden. In diesem Zuge ist eine Aufnahme weiterer Arten ebenso möglich wie eine Streichung bereits aufgeführter Arten. Die Unionsliste verzeichnete in ihrer ursprünglichen Fassung im Jahr 2016 37 Arten, nach ihrer ersten Fortschreibung im Jahr 2017 49, nach ihrer zweiten Fortschreibung im Jahr 2019 66 und nach der dritten Fortschreibung im Jahr 2022 nunmehr 88 Arten. Die aufgeführten Arten unterliegen einem strengen Verbot von Ein- und Ausfuhr, Handel, Haltung, Zucht und Freisetzung. Die Verordnung unterscheidet bei den invasiven gebietsfremden Arten solche, die erst jüngst in der EU oder einem ihrer Mitgliedsstaaten registriert wurden und sich noch in einer frühen Phase ihrer Ausbreitung befinden und solche, die bereits als weitverbreitet gelten. Zur Früherkennung der noch wenig verbreiteten Arten sollen in den Mitgliedsstaaten ein Überwachungssystem eingerichtet und sofortige Maßnahmen zur Beseitigung ergriffen werden. Im Fall der bereits weit verbreiteten Arten ist davon auszugehen, dass Regulierungsmaßnahmen eine vollständige Beseitigung nicht mehr erreichen können. Aus diesem Grund wurden in Deutschland Management- und Maßnahmenblätter abgestimmt, die Handlungsvorlagen vorwiegend zur Eindämmung dieser Arten liefern. Im Rahmen einer Berichtspflicht im Turnus von sechs Jahren sind die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, sämtliche Vorkommen der in der Unionsliste aufgeführten Arten, Informationen zu deren Ausbreitungs- und Reproduktionsmustern sowie  zu ihrer Beseitigung bzw. Regulierung ergriffene Maßnahmen an die EU-Kommission zu melden. Nehring & Skowronek (2023): Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 – Dritte Fortschreibung 2022. BfN-Schriften 654 Im Folgenden sind die Management- und Maßnahmenblätter der bereits weitverbreiteten Arten aufgeführt. Ihre Erarbeitung erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Fachbehörden und Ministerien des Bundes und der Länder. Vor ihrer Veröffentlichung durchlaufen sie eine Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der alle am Thema interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, zu den Ausführungen Stellung zu nehmen. Aktuell befinden sich die Management- und Maßnahmenblätter für die Arten Wassersalat ( Pistia stratiotes ) und Asiatische Hornisse ( Vespa velutina nigrithorax ) in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Vom 01.10.2024 bis 02.12.2024 können die jeweiligen Entwürfe online unter www.anhoerungsportal.de sowie als Auslage in Papierform am Hauptsitz des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale), Mo.-Do. 9:00-15:30 Uhr sowie Fr. 9:00-13:00 Uhr) eingesehen werden. Die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 02.12.2024, bevorzugt über www.anhoerungsportal.de , alternativ per E-Mail an VzAL4(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de oder postalisch an Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale). Beobachtungen invasiver Arten können dem Landesamt für Umweltschutz über das Meldeportal unter folgendem Link mitgeteilt werden: https://www.tierartenmonitoring-sachsen-anhalt.de/home/beobachtungen-melden/ Letzte Aktualisierung: 26.09.2024

Invasive Tier- und Pflanzenarten – Neobiota in Berlin

Im Zuge der Globalisierung gelangen zunehmend Tier- und Pflanzenarten aus ihren ursprünglichen Verbreitungsgebieten in neue Länder und Ökosysteme. Gelingt es einer Art sich zu etablieren, sich stark zu vermehren und auszubreiten, dann kann daraus in der neuen Umgebung eine Schädigung für Mensch, Natur und Wirtschaft erwachsen. Im Zusammenhang mit dem Erhalt der Biologischen Vielfalt hat die Europäischen Kommission (EU KOM) dieses wichtige Thema aufgegriffen und für den Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten. seit 1. Januar 2015 erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen geschaffen. Zentrales Element der EU-Verordnung ist die „Liste der invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung“, kurz als „Unionsliste“ bezeichnet. Sie wird sukzessive erweitert. Zu den gelisteten Arten gehört auch der Waschbär . Als Kulturfolger und von der kanadischen Wissenschaftlerin Suzanne MacDonald als „Perfect little urban warriors“ bezeichnet, ist er einer der auffälligsten Vertreter, die in Berlin vorkommen. Maßnahmenblätter für die weit verbreiteten Arten der Unionsliste Weitere Informationen Invasive Arten-Verordnung – Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten, EU KOM „Unionsliste“ – Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von Unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, EU KOM Erste Aktualisierung der „Unionsliste“ – Durchführungsverordnung (EU) 2017/1263 DER KOMMISSION vom 12. Juli 2017 Zweite Aktualisierung der „Unionsliste“ – Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262 DER KOMMISSION vom 25. Juli 2019 Dritte Aktualisierung der „Unionsliste“ – Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203 DER KOMMISSION vom 12. Juli 2022 Neobiota.de – Gebietsfremde und invasive Arten in Deutschland: “Unionsliste” Neobiota.de – Gebietsfremde und invasive Arten in Deutschland: “Arten der Früherkennung in Deutschland” Englische Website der European Commission: “Invasive Alien Species”

Naturschutz in Sachsen-Anhalt Natur und Naturschutzgebiete - ein schützenswertes Gut Biotope als Refugium des Naturschutzes Naturschutz in Kulturlandschaften Naturschutzförderung Ökokonto - Der Eingriff in den Naturschutz Management invasiver Arten Biodiversität als Naturschutzziel Landesgartenschauen als Event und Naturschutz Wölfe als Aushängeschild für erfolgreiche Naturschutzmaßnahmen Artenvielfalt und Landschaftsschutz im Naturpark Termine

Die Natur und die Naturschutzgebiete in Sachsen-Anhalt sind ein in ihrer Vielfalt schützenswertes Gut. Sowohl frisches Trinkwasser, guter und fruchtbarer Ackerboden, Bestäubung von Kulturpflanzen, Lärm- oder Hochwasserschutz sind einige Beispiele für „Dienstleistungen“ einer intakten Natur und Umwelt. Diese und weitere zu sichern, zu pflegen und weiterzuentwickeln sind die zentralen Anliegen eines aktiven Natur-und Umweltschutzes, verwaltet durch Ministerium und Landesamt. Es existieren 200 Naturschutzgebiete in Sachsen-Anhalt. Sie machen eine Fläche von 71.430 ha und damit über 3 Prozent der Landesfläche aus. (Stand: 2020). Eine Übersicht aller Naturschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt stellt das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Form einer interaktiven Karte  als auch in tabellarischer Form zur Verfügung. Die Naturschutzverwaltung und viele ehrenamtlich, z.B. in  Naturschutzvereinigungen engagierte Bürgerinnen und Bürger, schützen, pflegen und entwickeln Natur und Landschaft in Sachsen-Anhalt. Grundlage der Verwaltungsarbeit sind dabei die  Naturschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Landes. Biotope sind Lebensräume von Pflanzen- und Tierarten, die in der Regel aus einer charakteristischen Vegetation und dafür typischen Tierarten bestehen. Sie dienen als Refugium und sich wichtiger Bestandteil der Naturschutzkonzeption. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz im Interesse der Erhaltung, da sie äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen oder von Zerstörung bedroht sind. Die meisten Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden bzw. sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen. Dazu gehören: 1.    Trocken- und Halbtrockenrasen, 2.    Kopfbaumgruppen, Streuobstwiesen 3.    kleinräumig strukturierte Weinberge, naturnahe Bergwiesen. weiterlesen Eine wichtige Rolle beim Thema Naturschutz in Sachsen Anhalt spielen die sogenannten Kulturlandschaften, die historisch gewachsen und vom Menschen geprägt worden sind. Als wichtiges Element des regionalen Naturschutzes werden diese Landschaften in bestehende Naturschutzkonzepte und Naturschutzprogramme integriert. Dabei sollen die Menschen in diesen Kulturlandschaften in das Naturschutzprogramm mit einbezogen werden. Somit ist der aktive Naturschutz ein integraler Bestandteil der regionalen Entwicklung im städtischen und ländlichen Raum und deren Bewohner. Im Interesse eines ganzheitlichen Umweltschutzprogrammes sollte die biologische Vielfalt gewahrt, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung gefördert, und der kulturelle Wert dieser Landschaften erhalten werden. Dabei gilt es, die Akzeptanz für Naturschutzmassnahmen in der Bevölkerung zu erhöhen und diese in die Planung und Umsetzung mit einzubinden. Die Vorgaben und Regelungen des Naturschutzes sind dabei Teil der Landschaftsplanung und ihrer Einregelung. In Sachsen-Anhalt werden in der derzeitigen EU-Förderperiode seit dem Juni 2008 Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekte gefördert. Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Vereine, Verbände und Stiftungen können entsprechende Naturschutzprojekte bezuschusst bekommen. Gefördert werden Vorhaben, die die natürlichen Lebensräume sowie wildlebende Tier- und Pflanzenarten schützen und erhalten sollen. Weiterlesen Mit der Ökokonto-Verordnung bietet das Land Sachsen-Anhalt einen Weg, die Eingriffsregelung im Interesse des Natur-und Umweltschutzes umzusetzen. Seit 2005 regelt diese Verordnung das Verfahren, die Zuständigkeit, den Handel sowie Bewertungs- und Anrechnungsgrundsätze für die Anrechnung vorzeitig durchgeführter Naturschutzmaßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen im Naturraum. Damit besteht die Möglichkeit, Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ohne Bezug zu einem konkreten Eingriff durchzuführen, diese auf dem Ökokonto gutzuschreiben und später beim Vollzug eines Eingriffs als Kompensationsmaßnahme anerkennen zu lassen. weiterlesen Gebietsfremde invasive Tier- und Pflanzenarten haben negative Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen sowie auf die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft.Um diese negativen Auswirkungen zu minimieren und die Ausbreitung der Populationen im Interesse des Naturschutzes einzudämmen, hat die EU mit der Verordnung 1143/2014 einen verbindlichen Rechtsrahmen geschaffen. weiterlesen Die Jahre 2021 bis 2030 wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur UN-Dekade für die "Wiederherstellung von Ökosystemen" erklärt. Sie folgt auf die UN-Dekade "Biologische Vielfalt", die mit dem Jahr 2020 zu Ende gegangen ist. Ziel der neuen Dekade ist es, die globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen, indem die weltweite Zerstörung von Ökosystemen beendet, ihre Erhaltung sichergestellt und ihre Wiederherstellung initiiert wird. Die UN-Dekade soll entscheidend dazu beitragen, globale Biodiversitätsziele umzusetzen. Sachsen-Anhalt und das MWU helfen dabei mit, indem man sich diesen Zielen verschrieben hat. weiterlesen Landesgartenschauen sind Events. Sie haben dadurch ihren eigenen Reiz und sind deshalb sehr beliebt. Gartenschauen bieten den Besuchern ein vielseitiges Angebot: Garten- und Grünflächengestaltung, Lehrschauen, garten- und pflanzenbauliche Ausstellungen, zahlreiche Informationsveranstaltungen. Natürlich stehen Unterhaltungsprogramme und Auftritte populärer Künstler und Ensembles ebenso im Focus wie die Präsentation gärtnerischer Leistungen. Desweiteren dokumentieren sie aber auch die Landschaftspflege und Gestaltung auch unter Naturschutzgesichtspunkten. Das Präsentieren auf diesen Großereignissen ist auch das Werben für Naturschutzprojekte und deren Fortentwicklung. weiterlesen Seit 2008 sind Wölfe in Sachsen-Anhalt wieder heimisch. Die Chronologie der Besiedlung von Sachsen-Anhalt kann der Darstellung des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) entnommen werden. Die Ansiedelung eines Wolfbestandes kann als gelungenes Naturschutzprojekt verstanden werden. Die erste erfolgreiche Reproduktion in Sachsen-Anhalt wurde 2009 bekannt und dokumentiert. Damit wurde aus Sachsen-Anhalt ein Wolfsland und die einst ausgerottete Art zählt wieder zu einem festen Bestandteil der heimischen Tierwelt. Im Monitoringjahr 2021 wurden 22 Wolfsrudel mit insgesamt 150 nachgewiesenen Tieren festgestellt: Ein gelungenes Beispiel für aktiven Naturschutz und erfolgreicher Ansiedelung bedrohter Tierarten. weiterlesen Naturparke haben in den vergangenen Jahren eine rasante Entwicklung genommen: Bundesweit gibt es über 100 Naturparke. Auch in Sachsen-Anhalt ist die Anzahl der Naturparke bis 2012 stetig gestiegen und hat sich verdoppelt. Die Naturparkfläche der sechs Naturparke von Sachsen-Anhalt beträgt derzeit mit 461.330 Hektar etwa einem Viertel der Landesfläche. weiterlesen Termine Naturschutzkonferenz Sachsen-Anhalt 2024 am 16. November 2024 ( Flyer )

BfN-Schriften 691 - Erster Aktionsplan für die nicht vorsätzliche Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2014: Grundlagen, Inhalte und Ausblick

In der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, die am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen ist, ist vorgesehen, dass jeder Mitgliedsstaat einen Aktionsplan für die Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten entwickelt und in Kraft setzen soll. Das Bundesamt für Naturschutz hat mit den Mitteln des Bundesumweltministeriums zwei aufeinander aufbauende F+E-Vorhaben in Auftrag gegeben, um die Erfüllung dieser Aufgabe mit fachlichen Grundlagen zu unterstützen. Im vorliegenden zweiten Vorhaben wurden für die prioritären Pfade Maßnahmen entwickelt, mit denen die nicht vorsätzliche Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten verhindert werden sollen.

Asiatische Hornisse beobachtet? Bitte melden!

null Asiatische Hornisse beobachtet? Bitte melden! GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES MINISTERIUMS FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT UND DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG Haben Sie die Asiatische Hornisse gesichtet? Dann können Sie ab heute (10.05.) über die neue Meldeplattform des Landes Baden-Württemberg Ihre Beobachtungen zentral und unkompliziert melden. Die invasive gebietsfremde Art, die erstmals im Jahr 2014 in Baden-Württemberg nachgewiesen wurde, hat sich inzwischen immer weiter im Land ausgebreitet. Mit der Meldeplattform soll mehr Wissen über die Verbreitung der Asiatischen Hornisse in Baden-Württemberg erlangt werden. Ziel ist die Verbreitung einzudämmen. Dafür hat die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft eine Online-Meldeplattform freigeschalten. Bürgerinnen und Bürger können Sichtungen von Asiatischen Hornissen oder deren Nester über die Webseite der LUBW ( https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse ) sowie über die App „Meine Umwelt“ direkt melden. Meldungen über Funde in Baden-Württemberg Gemeldet werden können ausschließlich Funde aus Baden-Württemberg. Auf der Webseite finden sich zudem Informationen zur Erkennung der Art und vor allem Hilfestellungen, um zwischen Asiatischer Hornisse und unserer heimischen Hornisse zu unterscheiden. So sollen Falschmeldungen möglichst vermieden werden. Auch ist bei jeder Meldung der genaue Standort und ein Belegfoto anzugeben. Die Bearbeitung der Meldungen erfolgt direkt durch die hierfür zuständigen Regierungspräsidien. Für mögliche Nachfragen ist es hilfreich, wenn die meldenden Personen ihren Namen und E-Mail-Adresse freiwillig angeben. Alle über die Meldeplattform gemeldeten Funde der Asiatischen Hornisse in Baden-Württemberg werden in einer gerasterten Karte dargestellt, so dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger auch über deren Ausbreitung in Baden-Württemberg informieren können. Ebenfalls finden sich auf der Webseite weitere Informationen zur Biologie und der mit der Ausbreitung verbundenen Problematik. Ergänzende Informationen: Die Asiatische Hornisse wurde erstmals im Jahr 2004 im Süden von Frankreich in Europa nachgewiesen. Von dort hat sich die Art rasant über ganz Frankreich und Teilen angrenzender Länder ausgebreitet. Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen geht diese Invasion auf eine befruchtete Königin zurück, die vermutlich mit einer Warenlieferung aus ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in Asien eingeschleppt wurde. Im Vergleich zu unserer heimischen und geschützten Europäischen Hornisse sind die Völker der Asiatischen Hornisse bedeutend größer. Ein zweites Nest, das Asiatische Hornissen im Sommer bauen, kann einen Durchmesser von bis zu einem Meter erreichen und bis zu 2000 Arbeiterinnen und 500 Geschlechtstiere beherbergen. Häufig hängt dieses kugelförmige sogenannte Sekundärnest hoch oben in Baumkronen und wird nicht oder erst nach dem Laubfall entdeckt. Für die Larvenaufzucht benötigen Asiatische Hornissen proteinhaltige Beute, die im Spätsommer und Frühherbst zu einem Großteil aus Honigbienen bestehen kann. Imker verfolgen deshalb die Ausbreitung mit Sorge. Welche Auswirkungen die Asiatische Hornisse auf heimische Arten wie zum Beispiel Wildbienen hat, ist zurzeit noch nicht bekannt. Die Asiatische Hornisse unterliegt der Verordnung (EU) 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten und wird in Deutschland als Art der „Früherkennung“ eingestuft, gegen diese bei Auftreten umgehenden Beseitigungsmaßnahmen zu ergreifen sind. Meldungen zur Asiatischen Hornisse bitte über die folgende LUBW-Webseite: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse-melden Rückfragen durch Medienvertreter bitte über Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

BfN-Schriften 654 - Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 - dritte Fortschreibung 2022

Mit der fortschreitenden Globalisierung der Märkte und der Zunahme des weltweiten Handels sowie des Fernreiseverkehrs treten Arten zunehmend auch außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes auf. Ein kleiner Teil dieser gebietsfremden Arten erfordert im Naturschutz unsere besondere Aufmerksamkeit, da sie heimische Arten in ihrem Bestand gefährden können.

INSPIRE Verteilung der Arten (invasive Arten) in Deutschland - Verbreitung

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Arten (invasiver Arten) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurden für den ersten nationalen Bericht die durch die Bundesländer übermittelten Verbreitungsdaten der in Deutschland nachgewiesenen Arten der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste)“ für den Berichtszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2018 zusammengestellt. Die Verbreitungsdaten wurden im Berichtstool zur Verordnung, dem EU-Umwelt-Netzwerk EIONET (European Environment Information and Observation Network), an die Europäische Kommission übermittelt. Diese Daten flossen ein in den im Jahr 2021 veröffentlichten Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat ("Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the review of the application of Regulation (EU) No 1143/2014 of the European Parliament and of the Council) (https://ec.europa.eu/environment/pdf/nature/invasive_alien_species_implementation_report.pdf).

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