Bei der Abwasserreinigung können Städte und Gemeinden viel Energie sparen Die mehr als 10.000 kommunalen Kläranlagen in Städten und Gemeinden brauchen viel Energie: Sie sind für durchschnittlich fast 20 Prozent des Stromverbrauchs aller kommunalen Einrichtungen verantwortlich. Kläranlagen benötigen so fast 4.400 Gigawattstunden Strom pro Jahr, was der Stromerzeugung (Kapazität) eines modernen Kohlekraftwerkes entspricht und stoßen so pro Jahr rund 3 Millionen Tonnen des Klimagases Kohlendioxid (CO2) aus. Dieser Ausstoß lässt sich ohne große zusätzliche Investitionen um ein Drittel senken. Besonders vielversprechend für Kommunen, die das Klima schützen möchten: Eine energiesparendere Belüftung der Belebungsbecken sowie die Energieerzeugung aus den Faulgasen der Klärschlämme in Blockheizkraftwerken. Ein neues Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, mit welchen Maßnahmen Kläranlagen zum Klimaschutz beitragen können – und zwar, ohne Reinigungsleistung und Betriebssicherheit zu beeinträchtigen. Die größten Stromfresser bei der Abwasserbehandlung sind die Belüftungsanlagen des Belebungsbeckens. Dort geschieht - unter Zufuhr von Sauerstoff aus der Luft - der biologische Abbau der Schadstoffe. Der Stromverbrauch der Belüfter könnte durchschnittlich um 30 Prozent sinken, falls die Kommunen erstens Elektromotoren mit der höchsten Effizienzklasse verwendeten, zweitens bessere Regelungstechnik einsetzten und drittens Druck- und Verbrauchsmessgeräte einbauten, die Betriebsstörungen oder Verschleiß der Anlage rechtzeitig anzeigen. Viel Energie schlummert auch im Klärschlamm: Aus ihm können die Kommunen Faulgas gewinnen, aus dem sie in Blockheizkraftwerken Energie erzeugen können. Die Faulgasnutzung lohnt sich vor allem in großen Kläranlagen mit mehr als 10.000 angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohnern. Kläranlagenbetreiber nutzen Faulgase zum Teil schon heute; eine optimale Betriebsführung kann die Energieausbeute jedoch annähernd verdoppeln. Die Klärschlämme kleinerer Anlagen, für die sich die Faulgaserzeugung nicht lohnt, lassen sich am günstigsten verwerten, in dem man diese mit Abwärme aus Kraft- oder Zementwerken oder mit Solarenergie trocknet und anschließend als Ersatzbrennstoff verwendet. Ein energetisch günstiger Ersatzbrennstoff ist auch der ausgefaulte und getrocknete Klärschlamm der großen Anlagen. Das Wasserhaushaltsgesetz fordert den Einsatz energiesparender Technik bei der Abwasserreinigung: Für die Kommunen bieten sich gute Chancen, dem gerecht zu werden. So freuen sich das Klima und der Kämmerer.
Die Blue River Recycling Ems GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 24.11.2020 die Genehmigung nach § 16 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen am Standort 26871 Papenburg, Seeschleusenstraße 1, Gemarkung Papenburg, Flur 40, Flurstück 9/81 beantragt. Die Anlage besteht im Wesentlichen aus den folgenden Betriebseinheiten: • Anlieferbereich mit Bereitstellungsflächen (BE 010); -Tagesmenge max. 49,5 t (begrenzt durch Wiegekontrolle vor Ort), Abmessungen: L x B x H = ca. 20 x 20 x 3 m • Geschlossener Produktionsbereich (BE 020); -Bauart: Zerkleinerung, FE- und Ne-Abscheider/Magnet, Pufferbunker mit Schubboden, Leistung: 2 Linien x ca. 7 t/h = 14 t/h -Bauart: Bandtrockner, Zyklonabscheider/Filteranlage, Trommeltrockner, Leistung: 2 Linien x ca. 6-8 t/h = 12 – 16 t/h - Bauart: Pelletieranlage mit Pelletkühler und Förderer (Typ Kahl), Leistung: 4 Pressen x ca. 3 t/h = ca. 12 t/h (Kühler/Förderer) • Nicht geschlossener Zwischenlagerbereich (BE 030) - Bauart: Industrie-Betonfläche und Radlader, Kapazität: ca. 10.000 m³ bzw. ca. 6.000 t, Abmessungen: L x B x H = ca. 80 x 50x 8 m • Halle 12 (BE 140 – Bestand) • Freilagerflächen (BE 040) - Bauart: Industriebetonfläche – 2 Wochenlager für Kunststoffballen (nicht gefährlicher Abfall), Kapazität: ca. 3.000 t bzw. ca. 10.000 m³; Abmessungen: ca. 10.000 m² • Freifläche und Kaianlage (BE 100 – Bestand) • Bagger (BE 110 – Bestand) • Gabelstapler (BE 120 – Bestand) • LKW (BE 150 – Bestand) • Kaianlage / Förderband / Radlader (BE 050) - Bauart: Industrie-Pflasterfläche – Umschlagfläche für Produkte, direkter Umschlag vom Kai auf Schiff mit einem speziellen Verlader (z.B. Typ Aumund); Leistung: 35.000 t/a bzw. 300 t/h; Abmessungen: L x B = ca. 150 x 20 m • BHKW mit Gasbetrieb (BE 060) - Bauart: Jenbacher Genset JMS 612 GS-N.L im Container; Leistung: 1.999 kWelektr.; Abmessungen: L x B x H = 15 x 6 x 10 m (mit Abgaskamin); Betriebszeiten: ganzjährig, ca. 6.500 h/a
Die Firma Lausitz Energie Bergbau AG, Leagplatz 1 in 03050 Cottbus beabsichtigt eine Anlage zur Verwertung fester nicht gefährlicher Abfälle mit brennbaren Bestandteilen durch Verbrennung (Energie- und Verwertungsanlage - EVA) mit einer Durchsatzkapazität von 66 Tonnen je Stunde (t/h) auf dem Grundstück in 03185 Teichland OT Neuendorf in der Gemarkung Neuendorf, Flur 5, Flurstücke 115, 102 und 103 zu errichten und zu betreiben. Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8 und 9 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist das bauzeitliche Entnehmen und Ableiten von Grundwasser. Die Anlage dient der thermischen Verwertung von Ersatzbrennstoffen (EBS), die sich aus kommunalen und gewerblichen Abfällen unter Beimischung von Klärschlamm zusammensetzen, in zwei baugleichen Verbrennungslinien mit einer maximalen Feuerungswärmeleistung von jeweils 110 MWth (in Summe 220 MWth). Die Anlage ist mit folgenden Betriebseinheiten geplant: - Anlieferung und Lagerung der EBS mit einer Lagerkapazität von 11 780 Tonnen (t) 8 400 t Brennstoffbunker 3 000 t Ballenlager 380 t Klärschlamm im Lagersilo - Rostfeuerung inklusive Dampferzeugung der Linie 1 und Linie 2 Feuerungswärmeleistung 2 x 110 MWth - Rauchgasreinigungsanlagen der Linie 1 und Linie 2 Ableitung der Rauchgase über einen zweizügigen Schornstein (Höhe 62 m) - Energieerzeugung Dampfsystem mit Dampfdruckstufen Turbogenerator mit Kondensationsentnahmeturbine mit Luftkondensator - Nebenanlagen Betriebsmittelbereitstellung Wassermanagement Drucklufterzeugung Waage für die Anlieferung/Abfuhr Grundstücksentwässerungsanlage. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) beantragt. Diese umfasst die Errichtung der baulichen Anlagen mit Ausnahme der Dampfkesselanlage. Gegenstand einer weiteren Teilgenehmigung sollen die Errichtung der Dampfkesselanlage sowie der Betrieb der Gesamtanlage sein. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummern 8.1.1.3 GE und 8.12.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.1.1.2 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Der Betrieb der Anlagen und die Annahme von Abfällen sind mit der 1. Teilgenehmigung nicht zugelassen. Die durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Errichtung sowie den zukünftigen Betrieb der Anlage.
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TerraNova Energy GmbH durchgeführt. Bei der Hydrothermalen Carbonisierung (HTC) von Klärschlamm wird unter Druck und Temperatur innerhalb weniger Stunden eine regenerative Kohle hergestellt. Damit wird gegenüber anderen Klärschlammentsorgungsverfahren eine erhebliche Steigerung der Energieeffizienz und Reduktion der Treibhausgasemissionen erreicht. Die internationale Markteinführung der Technologie ist erfolgt - TerraNova Energy hat 2016 in Jining/China die weltweit erste großtechnische HTC-Anlage in Betrieb genommen, die der Herstellung von HTC-Kohle als Ersatzbrennstoff dient. Beim Verfahren fallen neben der HTC-Kohle große Mengen Prozesswasser an, die dem stark wasserhaltigen Klärschlamm während des Prozesses entzogen werden. Es enthält hohe Konzentrationen an Kohlenstoff und Nährstoffen wie Phosphor und stellt daher einerseits ein großes Nutzungspotential aber ohne weitere Behandlungsschritte andererseits auch eine Rückbelastung des Klärprozesses bei der Integration auf einer Kläranlage dar. Auf Grundlage erfolgsversprechender Voruntersuchungen sollen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Nutzungspfade für das Prozesswasser entwickelt und im Technikumsmaßstab nachgewiesen werden: - Rückgewinnung von mindestens 50% des im Klärschlamm enthaltenen Phosphors aus dem Prozesswasser und Konditionierung zu einem handelbaren Produkt - Fermentation des an P abgereicherten Prozesswassers zur Erzeugung von Biogas und Untersuchungen zur energetischen Kopplung der Verfahren.
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH durchgeführt. Bei der Hydrothermalen Carbonisierung (HTC) von Klärschlamm wird unter Druck und Temperatur innerhalb weniger Stunden eine regenerative Kohle hergestellt. Damit wird gegenüber anderen Klärschlammentsorgungsverfahren eine erhebliche Steigerung der Energieeffizienz und Reduktion der Treibhausgasemissionen erreicht. Die internationale Markteinführung der Technologie ist erfolgt - TerraNova Energy hat 2016 in Jining/China die weltweit erste großtechnische HTC-Anlage in Betrieb genommen, die der Herstellung von HTC-Kohle als Ersatzbrennstoff dient. Beim Verfahren fallen neben der HTC-Kohle große Mengen Prozesswasser an, die dem stark wasserhaltigen Klärschlamm während des Prozesses entzogen werden. Es enthält hohe Konzentrationen an Kohlenstoff und Nährstoffen wie Phosphor und stellt daher einerseits ein großes Nutzungspotential aber ohne weitere Behandlungsschritte andererseits auch eine Rückbelastung des Klärprozesses bei der Integration auf einer Kläranlage dar. Auf Grundlage erfolgsversprechender Voruntersuchungen sollen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Nutzungspfade für das Prozesswasser entwickelt und im Technikumsmaßstab nachgewiesen werden: - Rückgewinnung von mindestens 50% des im Klärschlamm enthaltenen Phosphors aus dem Prozesswasser und Konditionierung zu einem handelbaren Produkt - Fermentation des an P abgereicherten Prozesswassers zur Erzeugung von Biogas und Untersuchungen zur energetischen Kopplung der Verfahren.
Die Firma Eurologistik Umweltservice GmbH, Spremberger Straße 80 in 01968 Senftenberg beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Nobelstraße 13-15 in der Gemarkung Betten, Flur 1, Flurstücke 388, 401, 402, 403, 416, 423 und Flur 2, Flurstücke 283, 284, 286 einen Wertstoffhof zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen wesentlich zu ändern. Gegenstand der beantragten Änderung: - Errichtung und Betrieb einer neuen Halle zur Herstellung von EBS-Material (bestehend aus BE 220, BE 510, BE 520, BE 530, BE 540 sowie BE 240) inkl. Nebenanlagen (bestehend aus BE 630) und Freiflächen auf den Flurstücken 283, 284 und 286 von Flur 2 der Gemarkung Betten. - Weiterbetrieb der Abfallbehandlung und Abfalllagerung ohne Erhöhung der genehmigten Durchsatz- und Lagerkapazitäten am Gesamtstandort wie folgt: - Die Durchsatzleistung der Abfallbehandlung beträgt unverändert weiter 220.000 t/a nicht gefährlicher Abfälle welche sich auf die Vorbehandlung für die Verbrennung, das reine Sortieren oder Behandlung zur stofflichen Verwertung je nach Marktlage erstrecken kann. - Die Lagerkapazität soll ebenfalls unverändert weiter 15.000 t nicht gefährlicher Abfälle betragen. - Errichtung und Betrieb eines Zwischenlagers für Eisen- und Nichteisenmetallen (BE 250) mit einer Lagerkapazität von bis zu 800 t sowie deren Behandlung zur stofflichen Verwertung (ausschließlich Sortierung/ Klassierung in BE 520) mit einer Durchsatzkapazität von etwa 20 t/d. - Einstellung der Abfalltätigkeit auf der nördlichen Betriebsfläche (Flurstück 403 auf Flur 1 der Gemarkung Betten, interne Bezeichnung „Alter Platz“) mit Nachnutzung als Fläche für Materialvorhaltung für Instandhaltung/Ersatzteillager sowie Containerstellplätze. - Ertüchtigung der Abfalllagerfläche auf der südlichen Betriebsfläche (Flurstück 416 auf Flur 1 der Gemarkung Betten, interne Bezeichnung „neuer Platz“) mit Nachnutzung als Abfalllagerfläche in loser Form und in Ballenform (Presspakete), bestehend aus BE 210, BE 230 und BE 250. - Betrieb einer Abfallbehandlung in der Halle 03 (zukünftig Bedarfsmaschinenhalle) im Tageszeitraum mit mobilen Schredder- und/ oder Siebanlagen inkl. Absaugung (BE 310) zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung mit Ersatzbrennstoffen bei einem Ausfall der Anlagentechnik in der Maschinenhalle (Halle 05). - Weiterbetrieb der genehmigten und zugelassenen Abfallschlüsselnummern. Weiterbetrieb der genehmigten Nebenanlagen, bestehend aus Betriebsmittellager (BE 610) und Tankstelle mit Abfüllplatz (BE 620) und Fahrzeugwaagen (zu BE 110/BE 120). - Weiterbetrieb der Halle 03 zukünftig als Bedarfsmaschinenhalle, in der die Abfallbehandlung zur Herstellung von EBS-Material zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit stattfinden soll, wenn eine Störung oder Havarie in Halle 05 (Maschinenhalle) vorliegt. - Neuaufnahme des Abfalls mit dem Abfallschlüssel 19 12 03 in den Annahmekatalog. - Begrenzung der Jahresdurchsatzkapazität und Gesamtlagermenge, da die Mengen untereinander starken Schwankungen auf Grund Marktverfügbarkeit unterliegen. Die Zuordnung soll antragsgemäß auf entsprechend gekennzeichneten Lagerflächen und Boxen erfolgen. - Verladung und Auslieferung von EBS-Material im Nachtzeitraum über die Outputhalle/Verladehalle (Halle 06, zu BE 240). Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.11.2.3 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Das Zwischenlager für Eisen- und Nichteisenmetallen innerhalb dieser Anlage ist ein Vorhaben nach Nummer 8.7.1.2 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 1 Absatz 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Nummer 2 und § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Diese erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen entsprechend den Kriterien der Anlage 3 des UVPG. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
Beantragt wurde die Änderung der Sonderabfallverbrennungsanlage. Das Genehmigungsverfahren unterteilt sich konkret in folgende Antragsbestandteile auf: • Einsatz von Ersatzbrennstoff zum An- und Abfahren der Anlage ab bzw. bis zu einer Temperatur von 200 Grad in der Nachbrennzone (TNBZ), • Technische Ertüchtigung der Stirnwandbrenner in den Drehrohröfen beider Verbrennungslinien, • Die Differenzierung der Klassierungen im Emissionsauswerterechner, • Anpassung der Emissionsgrenzwerte aufgrund der Schlussfolgerungen für die Abfallverbrennung zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/ EU vom 03.12.2019, • Änderung von Nebenbestimmung zu Reststoffanalysen
Das Projekt "Teilprojekt H: Aschen aus Monoverbrennung und metallurgischer Schlacke" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Duisburg-Essen, Institut für Technologien der Metalle, Lehrstuhl Metallurgie der Eisen- und Stahlerzeugung durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, die Rückgewinnung von Metallen aus Aschen und Schlacken durch Aufschluss aus den mineralischen Verbunden zu steigern. Durch das innovative ATR-Verfahren, ein mehrstufiges Trennungs-, Aufschluss- und Rückgewinnungs-Verfahren werden Verunreinigungen an den metallischen Anteilen praktisch vollständig abgeschlagen. So wird sichergestellt, dass auch feinste Metall-Partikel kleiner 1,0 mm hocheffizient abgetrennt werden. Elektro- und Elektronikschrott (WEEE-Abfall) stellt aufgrund des Gehaltes an seltenen und wertvollen Metallen einen Abfallstrom von besonderer Relevanz dar. Alternativ zu den bekannten aufwendigen Entsorgungsverfahren für Elektronikschrott sollen Szenarien untersucht werden, die eine thermische Behandlung bestimmter Stoffströme aus der Aufbereitung von Elektro- und Elektronikschrott in angepassten MVA bzw. EBS-Anlagen vorsehen. Im Rahmen des Arbeitspaketes werden durch die UDE Schlacken aus der Stahl-, Edelstahl- und Edelmetallindustrie identifiziert, in denen die elementaren Metalle in Form von kleinsten Tröpchen nicht mit klassischen mechanischen Trennverfahren vom mineralischen Anteil abgetrennt werden können, die sich aber für eine Prallzerkleinerung eignen. Die Schlacken werden dazu im Labormaßstab zerkleinert, klassiert und in den jeweiligen Fraktionen mittels der RFA analysiert. Darüber hinaus wird untersucht, ob die metallischen Anteile lichtmikroskopisch an Schliffen bestimmbar sind.
Das Projekt "CHLOR-Studie zur Untersuchung zu Hauptchlorträgern und Chlorbindungsformen in Gewerbe- und Haushaltsabfällen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Abfallwirtschaft und Altlasten, Lehrgebiet Wasserwirtschaftliche Systemanalyse durchgeführt. Im Rahmen der Studie werden Chlorquellen und -bindungsformen in den Rest- und Wertstofffraktionen Hausmüll, Bioabfall, Sperrmüll, Verpackungsabfall und Gewerbeabfall untersucht. Dabei sollen die folgenden Fragestellungen beantwortet werden:rnWelche Abfallfraktionen sind die Hauptchlorträger in den genannten Rest- und Wertstofffraktionen?rnIn welcher Bindungsform liegt das Chlor in den entsprechenden Fraktionen vor?rnWelchen Einfluss besitzen unterschiedliche Aufbereitungsaggregate auf die Chlorverteilung?rnWie kann auf Basis der Untersuchungsergebnisse die Abscheidungsleistung für Chlor in Anlagen der Ersatzbrennstoffaufbereitung optimiert werden?rnWelche Möglichkeiten bestehen hochchlorhaltige Sortierreste zu entsorgen bzw. zu verwerten?
Die Holcim (Süddeutschland) GmbH, Dormettinger Str. 23, 72359 Dotternhausen hat mit Antrag vom 26. April 2024, die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für den Einsatz von Bearbeitungsölen und ähnlichen Altölen als Ersatzbrennstoff in der Primär- und Sekundärfeuerung der Anlage zur Herstellung von Zementklinker der Holcim (Süddeutschland) GmbH in Dotternhausen beantragt. Für dieses Vorhaben be-darf es nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 7 Absatz 1 UVPG einer allgemeinen Vorprü-fung des Einzelfalls