Das Projekt "Gutachtens 'Überprüfung der Übertragbarkeit von Anforderungen und der Funktionsfähigkeit bestehender Gasrückführungssysteme beim Einsatz von Kraftstoffgemischen aus Ottokraftstoff und Bioethanol'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TÜV SÜD Industrie Service GmbH durchgeführt. Bioethanol besteht ebenso wie Ottokraftstoff aus organischen Kohlenstoffverbindungen mit leichtflüchtigen Eigenschaften. Durch die zunehmende Verwendung von Bioethanol im Kraftstoff sind daher emissionsmindernde Maßnahmen erforderlich. Beim Umschlag von Ottokraftstoffen an Tankstellen sieht die 21. BImSchV die Gasrückführung vor. Diese Gasrückführungssysteme müssen einen Wirkungsgrad von mindestens 85 Prozent aufweisen. Mit herkömmlichem Ottokraftstoff wurden bereits diverse Systeme geprüft und zertifiziert. Die Anwendbarkeit dieser Zertifizierungen für Kraftstoffe mit erheblichem Ethanolanteil konnte bisher nicht bestätigt werden. Zur Klärung des Einflusses der Ethanolbeimischungen (E10 und E 85) auf die Wirksamkeit der bestehenden zertifizierten Gasrückführungssysteme wurden vom TÜV Süd vergleichende Untersuchungen durchgeführt. Die messtechnischen Überprüfungen an einem Gasrückführungssystem sollten zeigen, ob bestehende Gasrückführungssysteme die Anforderungen der 21. BImSchV auch bei ethanolhaltigen Kraftstoffen erfüllen. Weiterhin war zu ermitteln, in wie weit der Korrekturfaktor (K-Faktor) übernommen werden kann oder für alle Systeme neu ermittelt werden muss. Die Erreichung des Wirkungsgrades von 85 Prozent ist nur dann gegeben, wenn das jeweilige Gasrückführungssystem mittels K-Faktor so eingestellt ist, dass eine Volumenrate von 95 Prozent bis 105 Prozent eingehalten wird. Die Ergebnisse der Überprüfung bilden die Grundlage für den sicheren Betrieb der Gasrückführungssysteme beim Betreiben der Zapfsäulen mit Bioethanolkraftstoffen und liefern die nötigen Daten wie die Korrekturfaktoren zu den Kraftstoffgemischen E10 und E85.
Die zweite Artikelverordnung normiert die Anforderungen zum Betrieb nach dem Stand der Technik auf der Grundlage der europäischen Merkblätter zu den besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter). Hierzu erfolgen Änderungen zur Umsetzung der emissionsbegrenzenden Anforderungen durch Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV), der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie (25. BImSchV) sowie der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) und durch Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) sowie der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV). Zugleich erfolgen redaktionelle Korrekturen der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV) sowie der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV). Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Ein übergeordnetes rechtliches Rahmenwerk ist nicht vorhanden.
Die Emittentengruppe Kleingewerbe umfasst die Emissionen aus nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen. Ausgenommen hiervon sind kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie Tätigkeiten des handwerklichen Sektors, die außerhalb des Betriebs ausgeübt werden. Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen unterliegen keiner behördlichen Genehmigung nach Maßgabe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Für das Emissionskataster Kleingewerbe werden Emissionen von NMVOC (flüchtige organische Verbindungen ohne Methan) und Staub erhoben. Die Emittentengruppe Kleingewerbe wird dabei in folgende Branchen aufgeteilt: Tankstellen Tanklager Druckereien Lackierereien chemische Reinigungen Metallbe- und -verarbeitung Holzbe- und -verarbeitung Kunstoffbe- und -verarbeitung Elektrotechnische Betriebe Chemiebetriebe Binnenhäfen Steinbrüche. Die Erhebung der Emissionen wird seit 1995 flächendeckend auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte durchgeführt. Eine Aktualisierung wird in der Regel alle sechs Jahre vorgenommen. Es stehen die Jahrgänge 1995, 2000, 2006, 2012 und 2018 zur Verfügung. Die Berechnungsmethodik stützt sich auf branchenspezifische Emissionsfaktoren. Dabei handelt es sich um Kenngrößen die angeben, wie groß die Emissionen eines Betriebs pro Jahr im Mittel ausfallen (in der Einheit t/a). Diese Emissionsfaktoren werden mit der Anzahl der Betriebe einer Branche multipliziert, um die Gesamtemissionen der Branche zu berechnen. Für das Fortschreibungsjahr 2018 wurde zur Aktualisierung der branchenspezifischen Emissionsfaktoren ein Ansatz verwendet, der bereits im „Emissionskataster Gewerbe 2018“ des Landes Baden-Württemberg Verwendung fand. Dieser wurde von der Firma AVISO entwickelt. Mehr Details zu Erhebungsmethoden und Ergebnissen können im Ergebnisbericht für das Erhebungsjahr 2018 eingesehen werden. Die Entwicklung der Emissionen des Emissionskatasters Kleingewerbe von 1995 bis 2018 in Hessen ist in der folgenden Tabelle aufgeführt. Zwischen 1995 und 2018 ist eine Reduzierung der NMVOC-Emissionen um 23,1% zu erkennen. Die Staub-Emissionen sind in diesem Zeitraum um 30% gesunken. Zusätzlich zum Gesamtstaub werden in der Tabelle die jeweiligen Anteile von PM10 und PM2,5 angegeben. Emissionen des Kleingewerbes in Hessen für die Jahrgänge 1995, 2000, 2006, 2012 und 2018 1995 2000 2006 2012 2018 Organische Gase NMVOC 1) 10 596 10 286 9 596 9 337 8 144 Stäube Staub und Staubinhaltsstoffe 287 207 198 188 201 davon Feinstaub PM10 175 126 120 114 123 davon Feinstaub PM2,5 23 16 16 15 16 1) flüchtige organische Verbindungen ohne Methan Emissionen nach Branche 2018 In den folgenden Kreisdiagrammen sind die Emissionen von NMVOC und Staub für 2018 nach Branchen aufgeteilt dargestellt. Bei NMVOC sind mit 2 337 t/a (29%) die Lackierereien am stärksten vertreten. Es folgen Tankstellen sowie Druckereien mit Emissionen von 1 525 t/a (19%) und 1 039 t/a (13%). Die Metall- und Kunststoffbetriebe sind mit jeweils 12% vertreten. Die geringsten NMVOC-Emissionen werden durch chemische Reinigungen sowie Tanklager mit 118 t/a und 44 t/a verursacht. Dies sind jeweils etwa 1% der Gesamtemissionen. Beim Staub ist die Branche Holzbe- und –verarbeitung mit 169 t/a Staub (84%) am stärksten vertreten. Steinbrüche stehen mit 31 t/a Staub (15%) an zweiter Stelle. Die niedrigsten Emissionen fallen mit 1 t/a (1%) bei Binnenhäfen an. In den folgenden Balkendiagrammen ist die zeitliche Entwicklung der Emissionen von NMVOC und Staub von 1995 bis 2018 nach Branchen aufgeteilt dargestellt. Dabei werden unter „Sonstiges“ Branchen zusammengefasst, die nach 1995 nicht mehr erfasst wurden (z.B. Räuchereianlagen und Reinigungsbäder) sowie aufgrund geänderter Erhebungs-methodik nicht weiter differenzierbare Anteile weiterer Branchen. NMVOC-Emissionen Im Jahr 1995 wurden bei den Branchen Tankstellen und Druckereien 29,7 bzw. 51,5% niedrigere Emissionen festgestellt als im Jahr 2018. Trotz der gestiegenen Verkehrsleistung bis 2018 wurde bei den Tankstellen eine Reduzierung der Emissionen von 38,8% zwischen 2000 und 2018 erfasst. Zu begründen ist dieser Umstand mit einer Verbrauchsminderung, welche durch die Erhöhung der Kraftstoffkosten, die Stärkung öffentlicher Verkehrssysteme und alternativer Kraftstoffe aufgetreten ist. Nach Angaben des Umweltbundesamt ist der Kraftstoffverbrauch allerdings ab 2010 wieder kontinuierlich gestiegen und erreichte das Niveau von 1995 ( Umweltbundesamt 2022: Kraftstoffverbrauch im Personen- und Güterstraßenverkehr ). Mit Einführung der Abgasrückführung im Jahr 2009 durch die 21. BImSchV (Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen) und den dazugehörigen Auflagen konnten die Emissionen trotz des hohen Kraftstoffverbrauchs kompensiert und reduziert werden. Zusätzlich zeigen die Druckereien eine deutliche Reduzierung der Emissionen von 43,8% zwischen 2000 und 2018. Die Reduzierung der Emissionen ist in dieser Branche vor allem mit der Einführung der ChemVOC-FarbV (Chemikalienrechtliche Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke) zu begründen, welche seit 2007 in Kraft ist. Ebenfalls einen großen Einfluss hatte die Einführung der 31. BImSchV (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen). Bei der Branche Lackiererei ist seit 1995 eine deutliche Reduzierung der Emissionen von 70% festzustellen, welche hauptsächlich zwischen 1995 und 2000 zu beobachten ist. Seit 2000 sind die Emissionen dagegen wieder um 21,5% gestiegen. Bei den Tanklagern sind die Emissionen zwischen 2000 und 2018 gestiegen, während es in den Branchen chemische Reinigung, Holz, Chemie und Elektrotechnik zu einer Reduktion kam. Die stärkste Abnahme seit dem Jahr 2000, erreichen mit 54,0% die chemischen Betriebe. Die Branche Holzbe- und -verarbeitung weist einen Emissionsrückgang von 42,2% auf. Zusätzlich weist die Branche der chemischen Reinigungen seit 2000 einen Emissionsrückgang von 22,4% auf. Mit der Einführung der 2. BImSchV im Jahr 1990 (Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen) sind die Auswirkungen der Grenzwerte vor allem bei dieser Branche deutlich sichtbar. Nahezu unverändert zwischen 2000 und 2018 sind die Emissionen in den Branchen Metall und Kunststoff. Staub-Emissionen Die Branche der Holzbe- und -verarbeitung verursacht in allen Jahren den Großteil der Staub-Emissionen. Im Jahr 2018 sind die Emissionen um 3,7% im Vergleich zu 2000 gestiegen. Im Vergleich zu 1995 wurden 2,6% geringere Emissionen erfasst. Die Staub-Emissionen der Steinbrüche sind kontinuierlich gesunken. Zwischen 2000 und 2018 gab es eine Reduktion von 27,9%. Die geringsten Staub-Emissionen zeigen sich mit jeweils 1 t/a für alle Jahre bei den Binnenhäfen.